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1 Statement in der öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein- Westfalen "Spenden der SPD-Duisburg und entsprechende staatsanwaltliche Ermittlungen" Es gilt das gesprochene Wort! I. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Themenanmeldung der Fraktionen der CDU und der FDP wird unter Hinweis auf Medienberichte ausgeführt, ich hätte den Rechtsausschuss im März dieses Jahres ich zitiere "offenbar falsch oder zumindest lückenhaft informiert". Ferner wird um Darlegung gebeten, - ich zitiere wörtlich - "warum eine Einstellung des bzw. der Verfahren erfolgt sind und ob zwischenzeitlich Ermittlungen gegen Mitglieder des Vorstands der SPD Duisburg eingeleitet wurden." Anrede, ich nutze die Gelegenheit gerne, Ihnen und der Öffentlichkeit den Sachverhalt heute im Einzelnen darlegen zu können. Dabei wird deutlich werden, dass ich den Rechtsausschuss am 23. März 2011 auf der Grundlage der mir vorliegenden Berichterstattung umfassend unterrichtet und dabei nichts zurückgehalten habe. Bevor ich auf die einzelnen Punkte der Themenanmeldung detailliert eingehe, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis zunächst in Erinnerung rufen, worum es in der Sache eigentlich geht: Beschuldigt wird ein Rechtsanwalt, der gemeinsam mit anderen Anwälten Gesellschafter einer Anwaltssozietät in Krefeld war und der bei der SPD parteipolitisch aktiv war. Gegen ihn erstatteten seine ehemaligen Anwaltskollegen seit März 2009 mehrere Strafanzeigen. Darin erheben sie insgesamt drei Vorwürfe, wobei der erste im Vordergrund steht: - Es geht um Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit Mandanten- und Sozietätsvermögen. - Der zweite und der dritte Vorwurf ergeben sich aus einer im März 2009 erstatteten Strafanzeige, in der es um den öffentlich diskutierten Komplex angeblich illegaler Parteispenden geht. Zum einen betrifft die Anzeige zwei Spenden in Höhe von und Euro an den SPD- Unterbezirk Duisburg. Die Anzeigeerstatter verdächtigen den Beschuldigten, er habe die beiden aus dem Sozietätsvermögen stammenden Spenden unter falschem Namen, nämlich dem Namen zweier Sozietätskollegen, veranlasst. Zum anderen geht es um die Vermutung der früheren Sozietätskollegen, der Beschuldigte habe ein ich zitiere wörtlich - "System etabliert, mit welchem er im Wahlkampf stehenden (Kommunal-) Politikern der SPD Gelder für die Bestreitung des Wahlkampfes verschafft" habe. Diese Vermutung erheben die Anzeigeerstatter aufgrund der Durchschriften von Honorarrechnungen, die der Beschuldigte in den Kanzleiräumen zurückgelassen hatte. Danach habe der Beschuldigte Honorarforderungen für angebliche Gutachten oder Beratungsleistungen gegenüber mehreren Unternehmen - nämlich einer Sparkasse, einer gemeinnützigen Baugesellschaft und einer Hafengesellschaft - in Rechnung gestellt. Bis auf die Rechnungsdurchschriften seien jedoch keine weiteren Akteninhalte oder Aktivitäten des Beschuldigten festzustellen gewesen. Daher vermuten die

2 Anzeigeerstatter, den vorgefundenen Rechnungsdurchschriften, die an die drei besagten Unternehmen adressiert waren, lägen keine tatsächlichen Leistungen zu Grunde. Es seien lediglich Liquiditätsströme zugunsten des Beschuldigten veranlasst worden, damit dieser im Gegenzug die von ihm vereinnahmten Gelder im Wege entsprechender "Parteispenden" zur Unterstützung des Wahlkampfes zurückfließen lasse. Soweit das Anzeigevorbringen. Aufgrund dieser Anzeigen nahm die Staatsanwaltschaft Krefeld die Ermittlungen auf. Die komplexen Ermittlungen zu dem Vorwurf der Untreue und des Betruges wegen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit Mandanten- und Sozietätsvermögen dauern an. Auch zum Verdacht einer systematischen illegalen Parteienfinanzierung, den die Anzeigeerstatter im Zusammenhang mit vorgefundenen Rechnungsdurchschriften geäußert haben, sind Ermittlungen durchgeführt worden. Diese haben ergeben, dass die in den Durchschriften genannten drei Unternehmen - entgegen der Vermutung der Anzeigeerstatter - weder Beratungs- oder Gutachtenaufträge an den Beschuldigten vergeben noch diesbezügliche Rechnungen erhalten oder beglichen haben. Dementsprechend hat die Staatsanwaltschaft dazu mangels Anfangsverdachts keine weiteren Ermittlungen durchgeführt. Diese in der Strafanzeige vermuteten "Liquiditätsströme" hat es danach nicht gegeben. Von der Klärung der Frage, ob tatsächlich der Beschuldigte für die zwei Spenden an den SPD- Unterbezirk Duisburg im Dezember 2008 verantwortlich ist, hat die Staatsanwaltschaft abgesehen. Insoweit bestünde, wenn der Beschuldigte die Überweisungen von Euro und Euro vom Kanzleikonto veranlasst haben sollte, allein der Verdacht einer Untreue zum Nachteil der Anwaltssozietät. Warum in diesem Zusammenhang kein Vorwurf eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz erhoben werden kann, werde ich Ihnen später darlegen. Das Absehen von weiterer Aufklärung erfolgte im Hinblick auf das Gewicht der im Übrigen aufzuklärenden Untreue- und Betrugsverwürfe mit einem - so die Verdachtslage - Gesamtschaden von einer Million Euro. Ich möchte schon hier zwei Dinge klarstellen: 1. Hinsichtlich der beiden Spenden ist das Verfahren entgegen Medienberichten nicht eingestellt. Von einer erfolgten Einstellung habe ich - wie jeder nachlesen kann! - in meinem Statement in der Sitzung des Rechtsausschusses am 23. März 2011 auch nicht gesprochen. 2. Hinsichtlich der beiden Spenden über und Euro bestand und besteht allein der Verdacht eines Vermögensdelikts zum Nachteil der Anwaltssozietät. Insbesondere gab und gibt es insoweit keinen Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Parteiengesetz. Wie Sie alle wissen, gab es in der vergangenen Woche neue Presseberichte zu dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld. Darin wird gegen den Rechtsanwalt erneut der Verdacht einer systematischen illegalen Parteifinanzierung erhoben, allerdings und darauf kommt es entscheidend an - ein völlig anderer Tatablauf vermutet als in der Strafanzeige der Krefelder Anwaltssozietät. Während die Anzeigeerstatter "Liquiditätsströme" ohne Austausch von Leistungen vermuteten, liegt den in der aktuellen Presse geäußerten Vermutungen die Annahme zugrunde, dem Anwalt seien aufgrund von Kontakten zur SPD werthaltige Gutachter- und Berateraufträge kommunaler Unternehmen zugeschanzt" worden. Diese Verträge seien von Auftragnehmer und Auftraggeber tatsächlich ausgeführt und erfüllt worden. Der beschuldigte Rechtsanwalt habe sich dann im zeitlichen Zusammenhang mit der Begleichung seiner Honorarrechnung für die Aufträge mit einer Spende bedankt. Im Vordergrund der Medienberichterstattung stehen dabei Aufträge der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbh (GfB) an den Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft Krefeld ist daraufhin umgehend in entsprechende Vorermittlungen, d.h. die Prüfung eines Anfangsverdachts einer möglichen illegalen Parteifinanzierung, eingetreten. Das zunächst zum Sachverhalt.

3 II. Zunächst möchte ich auf die Vorhaltung eingehen, ich hätte den Rechtsausschuss am 23. März 2011 falsch oder lückenhaft informiert. Die Kernaussage in mehreren Medienberichten lautet, ich hätte im Rechtsausschuss referiert, aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Krefeld gehe hervor, dass "kommunale Betriebe keine Beratungs- oder Gutachtenaufträge an den Beschuldigten vergeben hätten. Kein Unternehmen habe eine Rechnung erhalten und es seien auch keine Rechnungen beglichen worden." - Zumindest im Fall der Duisburger Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) treffe diese Darstellung jedoch nicht zu. Anrede, dieser Vorwurf ist falsch. Wer so etwas behauptet, war wahrscheinlich nicht bei der Ausschusssitzung am 23. März dabei oder hat nicht zugehört und sich dann nicht einmal die Mühe gemacht, das veröffentlichte Wortprotokoll der Sitzung zu lesen. Ich habe nicht wie es mir unterstellt wird pauschal von kommunalen Betrieben gesprochen, sondern entsprechend dem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Krefeld konkret drei Unternehmen angesprochen, nämlich eine Sparkasse, eine gemeinnützige Baugesellschaft und eine Hafengesellschaft. Ausschließlich diese drei Unternehmen waren in diesem Zusammenhang in der Strafanzeige genannt. Ich darf in Erinnerung rufen, dass der Tagesordnungspunkt für die Sitzung am 23. März auf eine Anmeldung von Herrn Dr. Orth vom 14. März zurückgeht. Entsprechend der Anmeldung lautete der Tagesordnungspunkt wie folgt: "Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu dubiosen Zahlungen an die SPD-Duisburg, deren Vorsitzender der Innenminister Ralf Jäger ist" In der Anmeldung wurde ausgeführt, es sei nach dem der Anmeldung beigefügten Pressebericht vom 24. Februar 2011 aus der Westdeutschen Zeitung im Jahre 2009 zu dubiosen Zahlungen eines Krefelder SPD-Funktionärs an die SPD Duisburg gekommen. Zwei Anwälte einer Krefelder Kanzlei sollten Strafanzeige wegen verdeckter Parteispenden erstattet haben. Es sei von Scheingeschäften und Verschleierung von Geldströmen zur SPD die Rede. Abschließend wurde um einen Bericht zum Gegenstand und Sachstand der staatsanwaltlichen Ermittlungen in bezeichneter Sache gebeten. Mit Erlass vom 15. März 2011 hat meine Fachabteilung unter Beifügung des Anmeldungsschreibens von Herrn Dr. Orth und des diesem Schreiben beigefügten Presseartikels den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld um kurzfristigen Bericht gebeten. Der Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts ist nebst Randbericht des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf am 16. März 2011 eingegangen. In dem Bericht aus Krefeld geht es um ein Ermittlungsverfahren gegen einen Krefelder Rechtsanwalt wegen Betruges und Untreue mit einem Gesamtschaden von einer Million Euro. Hierzu habe ich Ihnen am 23. März zu Herkunft, Art und Größenordnung dieser Tatvorwürfe vorgetragen. Hinsichtlich der Einzelheiten darf ich auf die Seiten 22 und 24 des Ihnen vorliegenden Ausschussprotokolls Bezug nehmen.

4 Nun zu dem Anzeigevorbringen, das sich zu dem Thema "Spenden" verhält. Meine ausführliche Darstellung in der Sitzung am 23. März hat sich sehr eng an den Wortlaut des Berichts des Leitenden Oberstaatsanwalts in Krefeld angelehnt. Der Berichtsinhalt wurde weitestgehend in indirekte Rede übertragen. Ich beziehe mich auf die Seiten 22 und 23 des Ausschussprotokolls. Ich hatte Ihnen zunächst zum Inhalt der Strafanzeige aus März 2009 jener Anwaltskanzlei, in der der Beschuldigte tätig war, vorgetragen. Darin ging es zum einen um die Behauptung, der Beschuldigte habe unter fremdem Namen zwei Spenden an den SPD-Unterbezirk geleistet, zum anderen um den Vortrag, es seien Honorarforderungen des Beschuldigten für angebliche Gutachten oder Honorarforderungen gegenüber drei Unternehmen gefunden worden ich zitiere: einer Sparkasse, einer gemeinnützigen Baugesellschaft und einer Hafengesellschaft. Daran knüpften die Anzeigeerstatter die - durch konkrete Tatsachen nicht belegte - Vermutung, der Beschuldigte habe auf diese Weise ein System etabliert, das Liquiditätsströme zu seinen Gunsten ergeben und es ihm ermöglicht hätte, Parteispenden zu leisten. Weiter habe ich Ihnen seinerzeit zu dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft vorgetragen. Ich darf den vierten Absatz von Seite 23 des Ausschussprotokolls vom 23. März zitieren: "Nach dem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Krefeld haben die hierzu durchgeführten Ermittlungen Hinweise auf eine von den Anzeigeerstattern lediglich vermutete und nicht mit konkreten Tatsachen belegte versteckte Parteienfinanzierung nicht erbracht. Die Erhebungen hätten - so der Leitende Oberstaatsanwalt - ergeben, dass die vorgenannten Unternehmen die aus den Rechnungsdurchschriften ersichtlichen Beratungs- oder Gutachtenaufträge an den Beschuldigten weder vergeben noch diesbezügliche Rechnungen erhalten oder beglichen haben." Es ging also sowohl im Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts als auch in meiner Darstellung eindeutig nur um die drei in der Strafanzeige angeführten Unternehmen, nochmals: eine Sparkasse, eine gemeinnützige Baugesellschaft und eine Hafengesellschaft. Es trifft daher nicht zu, ich hätte pauschal vorgetragen, kein kommunales Unternehmen habe dem beschuldigten Rechtsanwalt Aufträge erteilt. Weitergehende Informationen zu diesem Sachverhaltskomplex, als von mir in der Sitzung am 23. März vorgetragen, enthielten der Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts und der Randbericht des Generalstaatsanwalts nicht. Ich halte daher als Zwischenfazit fest: 1. Ich habe den Rechtsausschuss am 23. März auf der Grundlage der mir vorliegenden Berichterstattung umfassend unterrichtet. 2. Ich habe in meiner Darstellung stets verdeutlicht, bei welchen Punkten ich mich auf die Berichtslage beziehe. 3. Ich habe nichts zurückgehalten. III.

5 Anrede, jetzt komme ich zu einem ganz neuen Komplex. Es handelt sich um die erstmalig in der aktuellen Medienberichterstattung geäußerten Vermutungen mit folgendem Inhalt: Dem Anwalt seien aufgrund von Kontakten zur SPD werthaltige Gutachter- und Berateraufträge kommunaler Unternehmen "zugeschanzt" worden. Diese Aufträge seien von Auftragnehmer und Auftraggeber tatsächlich ausgeführt und erfüllt worden. Der beschuldigte Rechtsanwalt habe sich dann im zeitlichen Zusammenhang mit der Begleichung seiner Honorarrechnung für die Aufträge mit einer Spende "bedankt". Im Vordergrund der Medienberichterstattung stehen dabei Aufträge der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbh (GfB) an den Beschuldigten. Dazu hat mir der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld zwischenzeitlich berichtet, es habe tatsächlich Gutachtenaufträge der GfB gegeben, die erledigt worden seien. Entsprechende Rechnungen seien gestellt und beglichen worden. Da die Gutachtenaufträge der GfB ausweislich polizeilicher Ermittlungen von der Krefelder Sozietät erledigt und entsprechende Rechnungen gestellt und beglichen worden seien, hätten sich daraus im Zeitpunkt seiner Berichterstattung am 16. März zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung nicht entnehmen lassen. Daher habe für ihn auch kein Anlass bestanden, dem Ministerium darüber zu berichten. Er habe in seinem Bericht vom 16. März 2011 nicht wie jetzt in den Medien suggeriert werde pauschal von "Aufträgen kommunaler Betriebe" gesprochen, sondern sich ausschließlich auf die drei in der Strafanzeige der Anwaltssozietät benannten Unternehmen bezogen. Das Mandatsverhältnis zwischen dem Beschuldigten und der GfB sei nicht Gegenstand der Strafanzeige gewesen. Auch der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf sieht keine Anhaltspunkte für eine lückenhafte oder gar unrichtige Berichterstattung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld. Er hat mir dazu Folgendes berichtet: "Anlass für den Bericht gab der Erlass des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2011 (4054 E - III. 5/11). Unter Bezugnahme auf das dem Erlass beigefügte Schreiben des Rechtspolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion an den Rechtsausschuss des Landtages NRW vom 14. März 2011 wurde der Leitende Oberstaatsanwalt um Mitteilung des Sachstandes zu einem Ermittlungsverfahren hinsichtlich zweier mutmaßlich verdeckter Parteispenden an den SPD- Unterbezirk Duisburg gebeten. In dem Schreiben des Rechtspolitischen Sprechers der FDP- Landtagsfraktion wurde seinerseits Bezug auf die entsprechende Presseberichterstattung in der WZ (Artikel: "SPD-Spenden unter falschen Namen") genommen. Abschließend hat der Generalstaatsanwalt in seinem Bericht ausgeführt: "Gegen die Sachbehandlung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt habe ich danach keine Bedenken. Anlass, gemäß 145 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Amtsvorrichtungen der Staatsanwaltschaft selbst zu übernehmen oder mit ihrer Wahrnehmung eine andere Behörde zu beauftragen, besteht nicht." Anrede, Der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld hat sich eng an der Themenanmeldung orientiert. Dabei ging es ich betone dies nochmals - allein um die in der Strafanzeige vermuteten "Liquiditätsströme" ohne Austausch von Leistungen, nicht aber um den aktuell in Presseberichten vermuteten neuen modus operandi des "Zuschanzens" von Aufträgen verbunden mit anschließenden "Dankeschön-Spenden".

6 Zu berücksichtigen ist auch, dass die Staatsanwaltschaft seinerzeit hinsichtlich des Mandatsverhältnisses zwischen dem beschuldigten Rechtsanwalt und der GfB einen Anfangsverdacht nicht geschöpft hatte. Hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld wie folgt berichtet: "Die Polizei hat nach Eingang der Strafanzeige gegen den Beschuldigten ( ) die Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts einer möglichen verdeckten Parteienfinanzierung unter Berücksichtigung des diesbezüglichen Anzeigevorbringens aufgenommen. Nach Abschluss der hiernach gebotenen Ermittlungsmaßnahmen hat sie am folgenden Vermerk erstellt: "Als Fazit der Ermittlungen kann festgehalten werden, dass die aufgefundenen Rechnungen des Beschuldigten ( ) keinerlei Substanz hatten. Da auch keine Begleichung dieser Rechnungen stattfand, gab es auch in diesem Zusammenhang keine versteckte Parteienfinanzierung. Warum der Beschuldigte diese Rechnungen erstellen ließ, bleibt offen bzw. es kann nur wie bereits in anderen Fällen festgestellt/vermutet werden, dass der Beschuldigte sein Ausgabeverhalten mit diesen Rechnungen rechtfertigen wollte". Mit dieser Feststellung betrachtete der ermittelnde Polizeibeamte die Ermittlungen zu dem Komplex Parteienfinanzierung als abgeschlossen. Diese Einschätzung wurde von dem hiesigen Dezernenten geteilt. Eine wie auch immer geartete Weisung an die Polizei, von weiteren Ermittlungen insoweit abzusehen, hat es also zu keinem Zeitpunkt gegeben." Daher wurde diesem von den Anzeigeerstattern vermuteten System einer illegalen Parteienfinanzierung durch "Liquiditätsströme" ohne Austausch von Leistungen mangels Anfangsverdachts nicht mehr weiter nachgegangen. IV. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die Presseberichte der vergangenen Woche umgehend in neue Vorermittlungen eingetreten. Das heißt, sie prüft einen Anfangsverdacht einer möglichen illegalen Parteifinanzierung. In den Presseberichten wird gegen den Rechtsanwalt erneut der Verdacht einer systematischen illegalen Parteifinanzierung erhoben, jedoch ein völlig anderer Tatablauf vermutet als in der Strafanzeige der Krefelder Anwaltssozietät. Während die Anzeigeerstatter "Liquiditätsströme" ohne Austausch von Leistungen vermuteten, liegt den in der aktuellen Presse geäußerten Vermutungen die Annahme zugrunde, dem Anwalt seien aufgrund von Kontakten zur SPD werthaltige Gutachter- und Berateraufträge kommunaler Unternehmen "zugeschanzt" worden. Diese Verträge seien von Auftragnehmer und Auftraggeber tatsächlich ausgeführt und erfüllt worden. Der beschuldigte Rechtsanwalt habe sich dann im zeitlichen Zusammenhang mit der Begleichung seiner Honorarrechnung für die Aufträge mit einer Spende "bedankt". Zum Verfahrensstand sowohl zum Komplex GfB als auch zu anderen möglichen Parteispenden hat mir der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld berichtet: Gegenstand seiner Prüfung im Rahmen der Vorermittlungen sind die kompletten Vorgänge des Ermittlungsverfahrens gegen den beschuldigten Rechtsanwalt. Das von der Staatsanwaltschaft Krefeld geführte Ermittlungsverfahren umfasst etwa 8600 Seiten. Die Akten bestehen aus 6 Bänden Hauptakten, 5 Fallaktenordnern, 5 Beweismittelordnern und 13 Sonderbänden. Der gesamte Akteninhalt und alle Beweisunterlagen werden unter dem in den Medien besonders diskutierten Blickwinkel einer etwaigen strafrechtlich relevanten Verknüpfung von Aufträgen und Parteispenden gesichtet. Dazu liegen der Staatsanwaltschaft noch keine abschließenden und verlässlichen Ergebnisse vor. Sie hat bereits eine Grobsichtung der elektronisch geführten Zweitakte durch Stichwort-Abfragen durchgeführt. Dies reicht allerdings nicht aus. Es werden nunmehr auch die kompletten Originalakten

7 von Hand auf etwaige Anhaltspunkte für Straftaten untersucht, die mit Parteispenden zusammenhängen. Soweit der Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat mir in diesem Zusammenhang am 11. Mai Folgendes berichtet: "Mit Verfügung vom heutigen Tag habe ich mit sofortiger Wirkung zur entsprechenden Unterstützung von der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Wirtschaftreferenten und einen Buchhalter an die Staatsanwaltschaft Krefeld abgeordnet." Über das Ergebnis der Prüfung werde ich Sie unterrichten. Lassen Sie mich mit Blick auf bisweilen undifferenzierte Darstellungen nur ganz allgemein und ohne Bezug zum konkreten Fall auf Folgendes hinweisen: Das Parteiengesetz stellt nicht jede von seinem Regelwerk abweichende Sachbehandlung unter Strafe. Wie jüngst durch einen Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2011 noch einmal deutlich geworden ist, muss nicht jeder Verstoß gegen eine Einzelbestimmung des Parteiengesetzes zwangsläufig bedeuten, dass auch ein Straftatbestand erfüllt ist. Die Prüfung von Rechenschaftsberichten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages und seine im Parteiengesetz vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten sind von der Frage zu unterscheiden, ob in einem Ermittlungsverfahren zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat bestehen. Wenn Sie es wünschen, kann ich Ihnen im Anschluss gerne die Straftatbestände des Parteiengesetzes erläutern. Nur noch einmal zur Klarstellung: Selbst wenn ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegen würde, müsste nicht zwangsläufig die Staatsanwaltschaft tätig werden. Ich fasse zum Komplex angeblicher illegaler Parteifinanzierung zusammen: 1. Die Staatsanwaltschaft ist im Hinblick auf die Presseberichte der vergangenen Woche über einen vermuteten neuen modus operandi der Parteienfinanzierung umgehend in Vorermittlungen, das heißt die Prüfung eines Anfangsverdachts, bezüglich einer möglichen illegalen Parteifinanzierung eingetreten. 2. Die Staatsanwaltschaft wird dabei ohne Ansehen der Person sämtliche ihr vorliegenden Akten und Beweismittel auswerten. 3. Die Staatsanwaltschaft wird dabei von einem Wirtschaftsreferenten und einem Buchhalter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Düsseldorf unterstützt. 4.

8 Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat nach Prüfung der Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Krefeld keinen Anlass gesehen, die Ermittlungen selbst zu führen oder eine andere Staatsanwaltschaft seines Bezirks damit zu beauftragen. 5. Der Fortgang der Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld bleibt abzuwarten. Über das Ergebnis der Erhebungen werde ich den Rechtsausschuss unterrichten. V. Abschließend komme ich zu der in der Anmeldung aufgeworfenen Frage, wieso hinsichtlich der beiden Spenden von und Euro eine Verfahrenseinstellung erfolgt sei. Anrede, lassen Sie mich vorab sagen: Es hat bislang weder eine Einstellung noch eine Teileinstellung gegeben. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld dauert an. Dies habe ich Ihnen auch am 23. März so vorgetragen. Ich habe Ihnen die staatsanwaltliche Vorgehensweise unter Bezugnahme auf Nummer 5 RiStBV und 154 der Strafprozessordnung eingehend erläutert. Darauf nehme ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug. Die Ausführungen finden Sie auf Seite 24 des Protokolls der Sitzung des Rechtsausschusses vom 23. März. Betont hatte ich, dass die Staatsanwaltschaft die beiden möglicherweise dem Beschuldigten zuzurechnenden Geldzuwendungen schon frühzeitig mit der Erwägung aus ihrer Betrachtung ausgeklammert hat, das Verfahren insoweit gemäß 154 Absatz 1 Nummer 1 StPO einzustellen, sobald das Verfahren im Übrigen anklagereif sei. Aus der Formulierung "sobald das Verfahren im Übrigen anklagereif ist" ergibt sich unmissverständlich, dass die Staatsanwaltschaft bislang eine förmliche Teileinstellung gerade noch nicht vorgenommen hat, sondern dies nur erwägt. Lassen Sie mich an dieser Stelle die Gelegenheit ergreifen, einen weiteren Teil meiner Ausführungen vom 23. März zu erläutern. Ich hatte gesagt: "Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass eine Strafe wegen zweier möglicher Untreuetaten mit einem Gesamtschaden von Euro gegenüber einer Bestrafung wegen einer Vielzahl von Vermögensdelikten mit einem Millionenschaden kaum ins Gewicht fiele, vermag ich in Übereinstimmung mit dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf nicht zu beanstanden." Mit Blick auf die zwischenzeitliche Medienberichterstattung möchte ich Ihnen verdeutlichen, weshalb ich seinerzeit lediglich von zwei möglichen Untreuetaten gesprochen und den Aspekt eines strafbewehrten Verstoßes gegen das Parteiengesetz nicht erwähnt habe. Die Antwort ist ganz einfach: Hinsichtlich der beiden Spenden über und Euro bestand und besteht allein der Verdacht eines Vermögensdelikts zum Nachteil der Anwaltssozietät. Beide Spenden sind nach Eingang zurückgeleitet worden. Nach 25 Absatz 1 Satz 4 des Parteiengesetzes gelten unverzüglich nach ihrem Eingang zurückgeleitete Spenden als nicht von der Partei erlangt. Daher gab und gibt es insoweit keinen Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Parteiengesetz. VI.

9 Ich fasse zusammen: 1. Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt ein sehr umfangreiches Ermittlungsverfahren. Die Akten umfassen jetzt bereits etwa Seiten. 2. Ich habe den Rechtsausschuss am 23. März auf der Grundlage der mir vorliegenden Berichterstattung umfassend unterrichtet und dabei nichts zurückgehalten. 3. Die Staatsanwaltschaft ist im Hinblick auf die Presseberichte der vergangenen Woche über einen vermuteten neuen modus operandi der Parteienfinanzierung umgehend in Vorermittlungen, das heißt die Prüfung eines Anfangsverdachts, bezüglich einer möglichen illegalen Parteifinanzierung eingetreten. Sie wird dabei unterstützt von einem Wirtschaftsreferenten und einem Buchhalter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Düsseldorf - ohne Ansehen der Person sämtliche ihr vorliegenden Akten und Beweismittel auswerten. 4. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat nach Prüfung der Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Krefeld keinen Anlass gesehen, die Ermittlungen selbst zu führen oder eine andere Staatsanwaltschaft seines Bezirks damit zu beauftragen. 5. Der Fortgang der Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld bleibt abzuwarten. Über das Ergebnis der Erhebungen werde ich den Rechtsausschuss unterrichten. VII. Anrede, wie Sie alle wissen, gibt es Medienberichte zu dem Vorwurf angeblicher Verknüpfungen von Bewerbungen im SPD-Unterbezirk Duisburg um eine Kandidatur für den Rat oder die Bezirksvertretung mit schriftlichen Spendenverpflichtungen. Dieses Thema war auch Gegenstand ausführlicher Erörterung im Innenausschuss des Landtags am vergangenen Donnerstag. Bei strenger Betrachtung könnte zweifelhaft sein, ob dieser Komplex zum heutigen Tagesordnungspunkt gehört. Ich gehe aber davon aus, dass sich Ihr Interesse über die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes hinaus - auch auf diese Angelegenheit erstreckt. Dazu hat mir der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg berichtet, ihm liege seit dem 2. Mai dieses Jahres eine anonym übermittelte Strafanzeige vor, mit der um strafrechtliche Prüfung der in Medienberichten beschriebenen Spendenpraxis innerhalb des SPD-Unterbezirks Duisburg gebeten werde.

10 Die Staatsanwaltschaft Duisburg sei in die Prüfung des strafprozessualen Anfangsverdachts eingetreten. Die Prüfung dauere an. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat gegen diese Sachbehandlung keine Bedenken. Ich stelle also klar: In diesem Zusammenhang gibt es derzeit lediglich eine staatsanwaltschaftliche Prüfung. Ein Ermittlungsverfahren ist nicht eingeleitet.

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