Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Harztor

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1 Gemeinde Harztor Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Harztor am: um: Uhr im: Sitzungszimmer, Kirchplatz 2, OT Niedersachswerfen Anwesend waren: Herr Stephan Klante, Bürgermeister Herr Hartmut Sauermann Herr Bernd Fiebig Frau Gabriele Witzel Herr Bernd Niebelschütz Herr Klaus Engelhardt Herr Christoph Zyrus Herr Ulrich Wilke Herr Dirk Lägel Herr Gottfried Schätz Frau Petra Gerlach Herr Günter Kurzius Frau Karin Bär Es fehlten: Herr Günter Steikert, ue Frau Jeanette Goedecke, entschuldigt Frau Frauke Adamitz, entschuldigt Frau Gisela Gärtner, entschuldigt Herr Jens Clauß, entschuldigt Frau Ramona Schmidt, entschuldigt Herr Fred Baumann, entschuldigt Gäste: Herr Ingo Eberhardt (zu TOP 8) Herr Peter Knechtle, CASEA GmbH (ehem. SHG Ellrich) (zu TOP 9) Herr Elmar Zimmer, Saint-Gobain Formula Walkenried (zu TOP 9) Frau Katrin Rembe, Architektin (zu TOP 10,11) Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 2. Anträge zur Tagesordnung gemäß Geschäftsordnung 3. Bericht des Bürgermeisters und Beschlusskontrolle 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden und der Ortschaftsbürgermeister 5. Bürgeranfragen 6. Beschlussfassung über die Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom und vom Verpflichtung von Frau Gabriele Witzel als Gemeinderatsmitglied (Nachrückerin Liste der CDU für Herrn R. Vogel) 8. Vorstellung und Wahl der Schiedspersonen für die Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Harztor 9. Informationen und Diskussion zum Gipsabbau mit Vertretern der Gipsindustrie 10. Bauleitplanung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss gemäß 10 BauGB 11. Bauleitplanung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 Obertor (Ilfeld) der Gemeinde Harztor hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB 12. Bauleitplanung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 Müllerwiese/Mühlberg (Ilfeld) der Gemeinde Harztor im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB 13. Städtebauliche Satzung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 2 Hohnsteiner Straße/Ilgenborn (Ilfeld) der Gemeinde Harztor hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung 1

2 14. Beschlussfassung über die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates (Nachbesetzung für Herrn Rudolf Vogel) 15. Beschlussfassung über die Bestellung eines stellvertretenden Verbandsrates für die Gemeinschaftsversammlung der VG Hohnstein/Südharz 16. Beschlussfassung über die Bestellung eines Verbandsrates für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südharz 17. Beschlussfassung Zustimmung zur Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten auf der Grundlage der Nutzungs- und Elternbeitragsordnung des freien Trägers, der Johanniter- Unfall-Hilfe 18. Beschlussfassung Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan der Kindertagesstätte Harztor OT Niedersachswerfen für das Haushaltsjahr Beschlussfassung Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan der Kindertagesstätte Harztor OT Ilfeld für das Haushaltsjahr Beschlussfassung über die Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Gemeinde Harztor (Hundesteuersatzung) 21. Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Betreibung des Freibades in Niedersachswerfen zwischen der Gemeinde Harztor und der Service-Gesellschaft des Kreises Nordhausen GmbH II. Nichtöffentlicher Teil: 22. Festlegung der weiteren Verfahrensweise zur Klage gegen das Land Thüringen wegen Gipsabbau 23. Sonstiges I. Öffentlicher Teil: zu TOP 1: Herr Wilke, Sitzungsleiter, begrüßt die Gemeinderatsmitglieder und Gäste. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest (13 von 20 GRM anwesend). In Gedenken an das verstorbene Gemeinderatsmitglied Rudolf Vogel legt der Gemeinderat eine Schweigeminute ein. zu TOP 2: Herr Klante stellt den Antrag, den TOP 21 von der Tagesordnung abzusetzen, da noch ein Angebot vom Badehaus eingegangen ist zur Betreibung des Freibades Niedersachswerfen. Eine Beschlussfassung wird nach Auswertung für die nächste Gemeinderatssitzung vorbereitet. Abstimmung über den Antrag: (einstimmig) zu TOP 3: Herr Klante informiert, dass die Beschlüsse aus der Sitzung vom umgesetzt wurden und berichtet über folgende Termine und Sachverhalte: - Elternversammlungen fanden statt in den Kitas Ilfeld und Niedersachswerfen, jeweils im Beisein mit Vertretern der Johanniter-Unfallhilfe und der Verwaltung. Ab sollen die Elternbeiträge angehoben werden. Die Erhöhung resultiert aus dem Gesetz des Landes Thüringen zur Änderung der Kinderbetreuung (höherer Personalschlüssel). Ein Teil der Kosten wird über die Elternbeiträge finanziert. Die Eltern zeigten Verständnis dafür, dass die Kosten umgelegt werden müssen Treffen mit Vertretern des Landkreises, des Straßenbauamtes und Herrn Bürgermeister Erfurt bezüglich Bau des Radweges zwischen Niedersachswerfen und Neustadt. Vertreter aus Harzungen haben Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt. Wenn die Klage nicht zurückgezogen wird, ist an den Radweg die nächsten Jahre nicht zu denken. Eine Entscheidung fällt am Informationsaustausch mit Gastronomen und Hoteliers zur touristischen Entwicklung in der Ortschaft Ilfeld Auf Grund der angespannten Haushaltslage wurde nach Wegen und Möglichkeiten gesucht, die Tourismusinformation aufrecht zu erhalten. 2

3 - Termin am morgigen Tag im Thüringer Verkehrsministerium; der Geschäftsführer der HSB wird ebenfalls anwesend sein (Finanzierung der Bahnübergänge). - Ortschaftsratssitzungen fanden in Ilfeld und Niedersachswerfen statt Die Gemeinde Harztor erhielt von der Kommunalaufsicht die Auflage, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Die Ortschaftsräte müssen bei der Haushaltskonsolidierung mitarbeiten. zu TOP 4: Herr Kurzius informiert über die Bauausschusssitzung am : - B-Plan Nr. 16 Müllerwiese wurde beraten, steht heute auf der Tagesordnung; Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung - Änderung F-Plan im Bereich B-Plan Beim kleinen Teiche OT Niedersachswerfen Entscheidung wurde auf die nächste Bauausschusssitzung verschoben.. - B-Plan Netzkater Planänderungen sind eingegangen und wurden akzeptiert; eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange muss nicht stattfinden. - Ergänzungssatzung Hohnsteinerstr./Ilgenborn, steht heute auf der Tagesordnung; Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung Änderung F-Plan und B-Plan Obertor, heute TOP 10 und 11; Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung - Informationen zur Kostenentwicklung der Baumaßnahme Kindergarten Ilfeld ausgehend von der Kostenschätzung von 2009 (824 T ) belaufen sich die Kosten auf ca. 1,23 Mio, Kostenerhöhung begründet sich aus der Preissteigerung in den letzten 4 Jahren sowie umzusetzender Auflagen. 950 T wurden gefördert, 277 T Eigenmittel hat die Gemeinde aufgebracht. Herr Sauermann berichtet in Vertretung des Ortschaftsbürgermeisters, Herrn Schröter-Appenrodt, der sich entschuldigen lässt, über die Ortschaftsratssitzung Ilfeld vom der Ortschaftsrat war nicht beschlussfähig auf Grund von Krankheit der Mitglieder, - der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat, den Pachtvertrag für den Saal in NSW mit Muth & Hofmann zuzustimmen. - Beratung zum Bau Kita Finanzierung ist abgedeckt. Herr Wilke berichtet über die Sitzung des Ortschaftsrates Niedersachswerfen vom : - über die Möglichkeiten der freiwilligen Leistungen der Gemeinde wurde beraten, Vereine sollen davon partizipieren; Anträge werden an den Bürgermeister gerichtet. - Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses an Muth & Hofmann wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, dass bestimmte Forderungen in den Mietvertrag mit aufgenommen werden, z. B. kostenlose Nutzung durch Vereine. Der Mietvertrag liegt im Entwurf vor. Eine Ortschaftsratssitzung findet zu diesem Sachverhalt noch statt. - Informationen zu den Bauarbeiten B 4 Arbeiten am Ernst-Thälmann-Platz sollten bereits begonnen haben, man wartet auf frostfreie Witterung. Eine aktuelle Kostenaufstellung per Jahresende wird den Ortschaftsräten zur Information gegeben. zu TOP 5: Herr Windisch übergibt dem Bürgermeister ein Schreiben, in dem er die Schaltphasen der Ampel an der Herkules-Kreuzung notiert hat (Grünphase kommt nach 40 Sekunden bis 3 Minuten nach Drücken der Ampel). Herr Klante sagt, dass bereits eine Verkehrszählung durchgeführt und die Softwareeinstellung durch die Firma überprüft wurde. Der Gemeinde liegt noch keine Rückinformation vor. Herr Zyrus bittet um Überprüfung: - 30er Zone einrichten in der Gartenstraße Ilfeld; Steinstraße/Rhodomannnstraße in NSW - etliche Verkehrsschilder 30 sind verschwunden, z. B. Bemmelweg - Eine Beratung im Umwelt- und Verkehrsausschuss sollte dazu erfolgen. - Die Regelung, wie früher in Niedersachswerfen, dass die Fraktionsvorsitzenden die Protokolle aller Ausschusssitzungen erhalten, sollte auch für die Gemeinde Harztor angewandt werden. 3

4 Herr Klante: - Für die Friedhofstraße/Rhodomannstraße wurde die 30er Zone genehmigt. Die Verkehrsschilder wurden bereits angeschafft; sobald es frostfrei ist, werden sie aufgestellt. - Frau Klement wird prüfen, ob das 30er Schild in der Gartenstraße in Ilfeld wieder aufgestellt werden kann. - Die Verteilung der Protokolle an die Fraktionsvorsitzenden wird von Frau Rübesamen veranlasst. zu TOP 6: Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom ohne Änderungen. 10 Ja-Stimmen 3 Enthaltungen Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom mit folgender Änderung: S. 4, 5. Absatz; Aussage von Herrn Kurzius anstatt: Die Gemeinde Ilfeld musste auch für den Ausbau des Bahnübergangs am Rosensteg zahlen., muss es richtig heißen: Die Gemeinde Ilfeld musste auch für den Ausbau des Bahnübergangs Schreiberwiese zahlen. 9 Ja-Stimmen 4 Enthaltungen zu TOP 7: Herr Klante verpflichtete Frau Witzel als Gemeinderatsmitglied. Frau Witzel sprach den Eid nach: Ich gelobe, ich werde meine Pflichten als Gemeinderatsmitglied gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Thüringen sowie die Gesetze wahren. zu TOP 8: Herr Klante: Die Gemeinde Harztor ist verpflichtet, eine Schiedsstelle vorzuhalten. Mit Bildung der Gemeinde Harztor wurden die bisherigen Schiedsstellen in Ilfeld und Niedersachswerfen aufgelöst. Nach öffentlicher Ausschreibung (Amtsblatt, Internet, Verkündungstafeln) haben sich Herr Ingo Eberhardt und Herr Ronny Müller für die Ausübung des Ehrenamtes beworben. Herr Müller kann heute Abend aus dienstlichen Gründen nicht anwesend sein. Er hat telefonisch mitgeteilt, dass er gern die Stellvertreterfunktion übernehmen würde. Der Direktor des Amtsgerichtes Nordhausen, Herr Appel, beruft die Schiedspersonen für 5 Jahre in ihr Amt. Herr Ingo Eberhardt stellt sich dem Gemeinderat vor. Er wohnt seit dem Jahr 2000 in Niedersachswerfen, ist Diplom-Ingenieur für Maschinenbau - jetzt im Ruhestand, engagiert sich in der Wanderführergruppe Ilfeld/Wiegersdorf und möchte als Schiedsmann in der Gemeinde Harztor arbeiten. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor wählt auf der Grundlage der Neubekanntmachung des Thüringer Schiedsstellengesetzes vom 17. Mai 1996 (ThürSchStG) 4 Abs. 1 Herrn Ingo Eberhardt zum Vorsitzenden der Schiedsstelle der Gemeinde Harztor und Herrn Ronny Müller zum Stellvertreter. 4

5 zu TOP 9: Herr Klante sagt, dass das Thema Gipsabbau auf die Tagesordnung gesetzt wurde, damit sich die Gemeinderatsmitglieder positionieren können. Mit dem Votum des Gemeinderates wurden Gespräche mit den gipsabbauenden Firmen Südharzer Gipswerke Ellrich und Formula Walkenried geführt, die sich bereit erklärt haben, heute im Gemeinderat zu sprechen. Herr Knechtle, Geschäftsführer der CASEA GmbH (ehem. SHG GmbH), stellt das Abbauvorhaben seines Unternehmens vor. - Gipssteinbruch Rüsselsee derzeit ist die Firma auf der Hälfte des Abbaufeldes tätig. - Abbau soll höchstens bis an das FFH-Gebiet Kammerforst/Mühlberg erfolgen. Ca Tonnen des wertvollen Gipsgesteins befinden sich dort, die noch bis Ende 2017 reichen. - abbaufreie Bereiche schützen das Gebiet des Pilotprojektes, 1997 wurde das Pilotprojekt als Kompromiss für den Abbau erschaffen, Herr Völker hat das Projekt erarbeitet. - Nach dem Abbau soll die Renaturierung durch die Wiederherstellung eines Auslaugungshanges mit einem wassergefüllten Erdfallteich geschaffen werden. Das Bergamt überprüft, ob die landschaftspflegerischen Begleitpläne eingehalten werden und CASEA berichtet an Herrn Völker. - Für das Flurstück 4/3 (gehörte dem Forst).hat die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausgeübt, so dass der Kauf rückabgewickelt wurde. Die Gemeinde hat das Flurstück gekauft. - Für 3 angrenzende Grundstücke wurden mit den Eigentümern Vorkaufsrechtsverträge abgeschlossen. Im Zuge der Vorkaufsrechtsanfrage an die Gemeinde hat die Gemeinde Niedersachswerfen die Ausübung des Vorkaufsrechts angekündigt. Die Verkäufer haben dagegen widersprochen. Das Verfahren ruht zur Zeit. Die Gemeinde Harztor muss sich entscheiden, ob sie kaufen will oder nicht. - Die Klage der Gemeinde Harztor gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes des Bergamtes richtet sich gegen das Land Thüringen. Das Bergamt ist zuständig für die Genehmigung bzw. Verlängerung der Hauptbetriebspläne. - Die ursprüngliche Straßenführung im Abbaubereich musste für die Erschließung des Steinbruchs verlegt werden. Die Gemeinde Niedersachswerfen hatte Widerspruch gegen die Verlängerung des HBP eingelegt wegen der Verlegung des Fahrweges und die Zuwegung. Herr Zimmer, Prokurist Saint-Gobain Formula GmbH, stellt das Werk in Walkenried vor und macht Ausführungen zum Bergwerkseigentum und zum Stand der Abbautätigkeit: - Bewilligungsfeld der Fa. Formula, für das der Hauptbetriebsplan beantragt wurde, beträgt 6,2 ha. - Der Hauptbetriebsplan wurde 2007 genehmigt, einschließlich Rodungsgenehmigung und Abbau. Die Fa. ist seit 2008 an diesem Standort tätig, ca Tonnen können in den nächsten 10 Jahren noch abgebaut werden. - Die Querung des Pilotprojektes erfolgte wegen der Zuwegung und des Transportes, es wurde der kürzeste und umweltverträglichste Weg gewählt. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan wurde erstellt. Das Gericht hat zu Gunsten der Firma entschieden. - Ein Renaturierungskonzept wurde neu erstellt und für das Bewilligungsfeld genehmigt. Vom Naturschutz wird Magerrasenfläche als höherwertiges Biotop angestrebt. Ziel war es, ortsnah zu kompensieren, aber es gab in der Nähe keine geeigneten Flächen, z. B. für Ausgleichspflanzungen. In der Talkesselvertiefung soll ein Feuchtbiotop mit Waldsaum entstehen. Das Konzept wurde vom Landesbergamt genehmigt, die Rodungserlaubnis wurde erteilt. - Der Wanderweg liegt im Bewiligungsfeld, er soll erhalten evtl. geringfügig verlegt werden, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nordhausen. - Die Gemeinde klagt gegen das Land Thüringen (Thür. Bergamt) wegen Zulassung des Hauptbetriebsplanes und Zulassung des Sondergebietsplanes Sprengwesen. Die Klage gegen die Rodungsgenehmigung wurde vergessen. OVG hat entschieden, dass die Klage abzuweisen ist. Der Hauptbetriebsplan ist zuzulassen. - Der Gips hat eine besondere Reinheit und ist für das Unternehmen sehr wertvoll. Viele Mitarbeiter aus der Region werden beschäftigt. Frau Witzel: Der Abtransport erfolgt über die Plattenstraße, wobei es ein rechtliches Problem mit den Eigentümern gibt, da es sich um private Wegeflächen handelt. Inwieweit wurden diesbezüglich Vereinbarungen getroffen? 5

6 Herr Zimmer: Der Abtransportweg bis zur nächsten öffentlichen Straße ist im Plan darzustellen. Die Plattenstraße befindet sich nicht auf öffentlich-rechtlichem Grund sondern auf Privatgrund. Der Grundstückseigentümer, d. h. ein Familienmitglied, kritisiert diese Verfahrensweise. Im Interesse aller soll eine Lösung geschaffen werden. Die Fronten sind verhärtet. Der Abtransportweg ist genehmigt. Herr Knechtle: Die Verbindungsstraße sollen instandgesetzt werden. Dieses ist ein Ellricher Thema. Herr Kurzius: Wir sitzen eigentlich auf Gold. Das bundesdeutsche Bergrecht ist übernommen worden. Die Firma hat ihren Sitz in Niedersachsen. Wohin gehen die Gewerbesteuereinnahmen? Herr Zimmer: 40 Cent/Tonne (Förderabgabe) gehen an das Land Thüringen, Gewerbesteuern werden in den letzten Jahren zum größten Teil nach Walkenried, Ellrich und Bad Sachsa gezahlt. Herr Sauermann: Mehrheitlich wurde im Gemeinderat bereits darüber gesprochen, die Klage zurückzuziehen, da man keinen Sinn darin sieht weiter Geld auszugeben. Herr Engelhardt bedankt sich bei Herrn Knechtle und Herrn Zimmer für die ausführlichen Informationen. Er findet es schade, dass das Waldgebiet Rüsselsee verloren geht. Die Gemeinde Niedersachswerfen klagt nicht gegen die Vertreter der Gipsindustrie, sondern gegen bestimmte Genehmigungspraktiken des Landes Thüringen. Das Gestein wird abgebaut und kommt auf indirektem Weg wieder zurück. Der Gemeinderat wird sich positionieren müssen. Herr Zimmer: In der Region soll ein Waldgürtel geschaffen werden. Eigentlich soll so nah wie möglich am Eingriff eine Ersatzpflanzung erfolgen. Für jeden gerodeten Quadratmeter müssen 2 m² neu entstehen. Auf die Frage von Herrn Kurzius, ob die Firma Ansprechpartner wäre, wenn die Gemeinde Harztor Flächen zu renaturieren hätte, bestätigt Herr Zimmer, dass die Gemeinde Harztor gern an ihn herantreten könnte. zu TOP 10 und 11: Frau Rembe vom Planungsbüro erläutert anhand der Planungsunterlagen den Sachverhalt, der bereits in der Bauausschusssitzung am eingehend erörtert wurde. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) und 4a (3) BauGB des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Harztor liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. b) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen, rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor mit integriertem Landschaftsplan, Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden. c) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) wird hiermit abschließend beschlossen. d) Die Begründung wird gebilligt. 6

7 Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 14 Obertor (Ilfeld) der Gemeinde Harztor eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß 1 (7 BauGB). Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Harztor liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. b) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen, wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor mit integriertem Landschaftsplan, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss), Offenlandbiotopkartierung, Grünordnungsplan, Umweltbericht und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zur Zeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden. c) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß 10 BauGB i.v.m. 19 ThürKO als Satzung beschlossen. d) Die Begründung wird gebilligt. zu TOP 12: Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) und 4a (3) BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 16 Müllerwiese / Mühlberg (Ilfeld) der Gemeinde Harztor eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Harztor sind Bestandteil der Begründung und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. b) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen, wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor mit integriertem Landschaftsplan, Offenlandbiotopkartierung und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden. c) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß 10 BauGB i.v.m. 19 ThürKO als Satzung beschlossen. d) Die Begründung wird gebilligt. 7

8 zu TOP 13: Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 2 Hohnsteiner Straße / Ilgenborn (Ilfeld) der Gemeinde Harztor auf der Grundlage des 34 (4) bis (6) BauGB i.v.m. 1 (3) und 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. b) Die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 2 Hohnsteiner Straße / Ilgenborn (Ilfeld) der Gemeinde Harztor soll im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach 2a BauGB, Angaben nach 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassender Erklärung nach 10 (4) BauGB durchgeführt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB soll gemäß 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden. c) Mit der Ausarbeitung der Unterlagen der Ergänzungssatzung Nr. 2 Hohnsteiner Straße / Ilgenborn (Ilfeld) der Gemeinde Harztor soll das Stadtplanungsbüro Meißner & Dumjahn, K.- Kollwitz Straße 9, Nordhausen beauftragt werden. d) Die Billigung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 2 Hohnsteiner Straße / Ilgenborn (Ilfeld) der Gemeinde Harztor im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in der vorliegenden Fassung. e) Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 2 Hohnsteiner Straße / Ilgenborn (Ilfeld) der Gemeinde Harztor sowie die Begründung in der vorliegenden Fassung. f) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen, wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor mit integriertem Landschaftsplan, Offenlandbiotopkartierung, Entwurf des Grünordnungsplanes. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass nur die folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Fortschreibung des Grünordnungsplanes und Stellungnahmen der Fachbehörden. zu TOP 14: Herr Sauermann teilt mit, wie die Ausschusssitze, die Herr Vogel innehatte, von der CDU-Fraktion nachbesetzt werden. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt auf der Grundlage der 18 und 19 der Geschäftsordnung sowie 26 (1) ThürKO nach Ausscheiden des Gemeinderatsmitgliedes Rudolf Vogel (verstorben am ), der als Mitglied der CDU-Fraktion in folgenden Ausschüssen vertreten war, den Umwelt- und Verkehrsausschuss mit : den Bau- und Grundstücksausschuss mit: den Finanzausschuss Stellvertreter mit: den Kultur- und Sozialausschuss Stellvertreter mit: zu besetzen. Herrn Sauermann; Frau Witzel als Stellvertreterin für Herrn Niebelschütz Herrn Sauermann, Stellvertreterin Frau Witzel Frau Witzel Frau Witzel 8

9 zu TOP 15: Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor bestellt gemäß 48 (2) ThürKO Frau Gabriele Witzel als Stellvertreterin für Herrn Hartmut Sauermann in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz. zu TOP 16: Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor bestellt gemäß 28 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Südharz folgendes Gemeinderatsmitglied als Verbandsrat (Nachbesetzung für Herrn Vogel) für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südharz : Frau Jeanette Goedecke, Stellvertreterin Frau Gabriele Witzel zu TOP 17: Herr Klante informiert über die Versammlungen mit den Elternvertretern in den Kindertagesstätten zur Erhöhung der Elternbeiträge. Die Erhöhung der Beiträge resultiert aus dem Personalschlüssel. Der Beschluss wurde bereits im Finanzausschuss und im Hauptausschuss erläutert und vorberaten. Herr Sauermann berichtet, dass sich die CDU-Fraktion über das Thema unterhalten hat und der Beitragserhöhung nicht zustimmen kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Gemeinden so viel Geld behalten müssen, dass sie noch handlungsfähig sind. Die Gemeinde wird geknechtet. Herr Niebelschütz möchte wissen, ob die Erhöhung um 35 ausreichend ist oder ob noch weitere Erhöhungen folgen, bzw. ob auch eine Erhöhung um 20 auskömmlich wäre. Herr Klante: Die Erhöhung wurde angeglichen an das Niveau der Kita der Gemeinde Neustadt seit Frau Klement: Ellrich und Nordhausen haben eine nach Einkommen der Eltern gestaffelte Gebührensatzung. Diese Variante ist nicht gewollt. Wer die Elternbeiträge nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit beim Landratsamt die Kostenübernahme bzw. teilweise Kostenübernahme zu beantragen. Seit 2 Jahren werden anteilige Kosten für Essen erstattet. Die Erhöhung um 35 ist ein Mittelweg, eigentlich müssten noch höhere Beiträge erhoben werden, um ggf. Bedarfszuweisungen beantragen zu können. Die Elternbeitragsgebührenordnung wurde zuletzt am geändert. Die Gemeinden kann die Kostensteigerung nicht allein tragen. Die Personalkosten haben sich erhöht auf Grund der Änderung des Gesetzes, damit verbunden ist auch eine Qualitätssteigerung bei dem pädagogischen Personal. Die Staffelung der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Bisher wurden nur Kinder in der Kita gezählt, jetzt werden auch die Schulkinder mit angerechnet. Frau Bär: Entscheidend ist, dass das Geld der Eltern gebraucht wird, um den Haushalt auszugleichen. Das Problem ist, dass dafür die Eltern herhalten müssen, weil die Landesregierung den Gemeinden nicht genug Mittel zur Verfügung stellt. Die Johanniter betreiben die Kindertageseinrichtungen in Ilfeld, Neustadt und Niedersachswerfen. Man sollte an die Verwaltung der Johanniter herantreten und fragen, ob dort Einsparungsmöglichkeiten sind. Herr Engelhardt: Wir müssen die Beschlüsse im Konsens betragen die Vorgaben der Regierung und das Geld, was benötigt wird. Die optimale Versorgung und Unterbringung der Kinder muss im Vordergrund stehen. Die Beschlüsse wurden ausführlich in den Ausschüssen behandelt, bei denen 9

10 auch Vertreter der CDU-Fraktion anwesend waren. Die Ausschüsse haben die Empfehlung an den Gemeinderat zur Beschlussfassung gegeben. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt: Der Erhöhung des Elternbeitrages um 35,00 ab laut der Nutzungs- und Elternbeitragsordnung des freien Trägers, der Johanniter-Unfall- Hilfe, für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Harztor wird zugestimmt. Die Nutzungs- und Elternbeitragsordnung des freien Trägers ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. 10 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung zu TOP 18: Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt die Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan 2013 des Freien Trägers, der Johanniter-Unfallhilfe e.v., für die Kindertagesstätte Niedersachswerfen. Der Haushalts- und Stellenplan sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt. zu TOP 19: Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt die Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan 2013 des Freien Trägers, der Johanniter-Unfallhilfe e.v., für die Kindertagesstätte Ilfeld. Der Haushalts- und Stellenplan sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt. zu TOP 20: Herr Klante erläutert, dass von der Verwaltung mit der Erarbeitung der Hundesteuersatzung eine Vereinheitlichung der bisherigen Regelungen der Ortsteile Ilfeld und Niedersachswerfen erfolgt. Der erhöhte Steuersatz für gefährliche Hunde soll dazu dienen, das Halten dieser Hunde zu minimieren. In der Gemeinde Harztor sind 5 Hunde laut Rasseliste als gefährliche Hunde gemeldet, 1 Verfahren wegen auffälligem Verhalten läuft zur Zeit. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am über die Satzung beraten und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung. Der Kommunalaufsicht wurde die Satzung im Entwurf bereits vorgelegt. Die gegebenen Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet. Beschluss Nr /2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Harztor. Mit Inkrafttreten der Hundesteuersatzung der Gemeinde Harztor treten die Hundesteuersatzungen der Gemeinden Ilfeld vom sowie der Gemeinde Niedersachswerfen vom außer Kraft. Die Satzung mit den eingearbeiteten Änderungen, die von der Kommunalaufsicht als Hinweise gegeben wurde, wird den Gemeinderatsmitgliedern als Anlage zum Protokoll beigefügt. 10

11 II. Nichtöffentlicher Teil: Ende der Sitzung: Uhr Klante Wilke Rübesamen Bürgermeister Sitzungsleiter Protokollantin 11

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