Praxisabgabe und Sozietät Alles Was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln.

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1 Praxisabgabe und Sozietät Alles Was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln 1

2 Ihr Referent heute Name: Dr. Uwe Schlegel Beruf: RA und Dozent Lehrbeauftragter der FH Hamburg (FOM) Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Spezialisierungen: Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Medizinrecht 2

3 Lauter gute Nachrichten Es ist alles halb so schlimm Die Praxisabgabe ist kein Buch mit sieben Siegeln Das haben andere auch schon geschafft 3

4 Ihre 5 Ziele und Wünsche 1. Möglichst hoher Preis für Praxis bzw. Praxisanteil 2. Gute Bonität auf Seiten des Käufers 3. Kontinuität in der Betreuung der Patienten 4. Rechtssicherheit durch Vertragsgestaltung 5. Ruhe 4

5 Praxisabgabe aus rechtlicher Sicht Zusammenspiel unterschiedlicher (juristischer) Fachrichtungen Steuerrecht Gesellschaftsrecht Sozialrecht Berufsrecht Arbeitsrecht... 5

6 Das Vertragsmuster Ausgangsfrage: Muster oder Einzelanfertigung? Risiko Muster: - Kein Eingehen auf den Einzelfall und seine Besonderheiten - Beachtung der aktuellen Gesetzes- bzw. Rechtslage fraglich Achtung 1: Schuldrechtsreform 2002! Achtung 2: Aktuelle Rechtsprechung - Keine Beraterhaftung 6

7 Gegenstand des Vertrages: Grundlagen Patientenstamm Praxiseinrichtung - Medizintechnik - Medikamente - Büro (Computer)... Personal Sonst. laufende Verträge - Leasing -Miete - Telefon... Nicht: Die Zulassung/ Vertragsarztsitz 7

8 Praxiseinrichtung: Das Bestandsverzeichnis Vollständige Erfassung des Praxisinventars in einem Verzeichnis zu einem Stichtag X Rechte Dritter? 8

9 Insbesondere: Das Personal Fehlender Kündigungsschutz als Verkaufsargument! KSchG ja oder nein: Mehr als 10 AN KSchG einschlägig Nicht mehr als 5 AN KSchG nicht einschlägig 9

10 Kaufpreisargument Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzgesetz anwendbar oder nicht? Praxis mit mehr als 10 AN: Praxis mit nicht mehr als 5 AN: Praxis mit mehr als 5, aber nicht mehr als 10 AN - KSchG (+) KSchG (-) Unterscheidung: ALT-AN: KSchG (+), wenn mehr als 5 NEU-AN: KSchG (-) bei Einstellung nach dem

11 KSchG: Maßgebliches Kriterium Maßgebliches Kriterium: Zahl der beschäftigten AN Wer zählt dazu? Der zu kündigende AN Angestellte(r) (Ehe-)Partner/In Erkrankte AN Angestellte Reinigungskraft AN in Elternzeit (nicht: die Vertreterin) 400-Euro-Kraft Nicht: Der Inhaber/Gesellschafter Nicht: Echte Aushilfe Nicht: Auszubildende 11

12 613 a BGB! Übergang von Arbeitsverhältnissen auf Erwerber kraft Gesetzes ( 613 a Abs. 1 S. 1 BGB) Keine Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebs ( 613 a Abs. 4 BGB!) Informationspflichten nach 613 a V BGB Mögl. des Widerspruchs durch den AN ( 613 a Abs. 6 BGB!) 12

13 Informationspflichten nach 613 a Abs. 5 BGB Unterrichtung in Textform über 1. Zeitpunkt/geplanten Zeitpunkt des Übergangs 2. Grund für den Übergang 3. rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs für die AN 4. die für die AN in Aussicht genommene Maßnahmen 13

14 Folgen bei Verstoß gegen Informationspflichten nach 613 a BGB 1. Widerspruch durch den AN kann auch noch nach Ablauf eines Monats nach Unterrichtung erfolgen (ggf. auch noch nach mehreren Monaten!) 2. u.u. Verpflichtung zum Schadensersatz! 14

15 Übernahme des Gewerberaummietvertrages Praxisräumlichkeiten als wertbestimmender Faktor Rechtssicherheit durch Wechsel des Mieters (Zustimmung des Vermieters erforderlich!) Vorsicht bei (alleiniger) Freistellung im Innenverhältnis Achtung: Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters bei GbR ( 736 Abs. 2 BGB!) 15

16 Übergang der Patienten auf Erwerber: Die Kartei Grundsatz: Übergabe auf den Erwerber nur mit Zustimmung des Patienten (BGH) Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß: Strafrechtlich: 203 StGB u.a. Zivilrechtlich: I.d.R. Nichtigkeit des Vertrages! 16

17 Vermeidung des Gesetzesverstoßes u.u. Anschreiben des Abgebers an Patienten (Achtung: Gefahr des Verstoßes gegen Wettbewerbsvorschriften!) Grundsatz: Zustimmung in Schriftform Sog. Zwei-Schrank-Modell u.u. Einbindung des (übernommenen) Praxispersonals 17

18 Der Kaufpreis die Kaufpreisfindung Generelle Unterscheidung: - Wert der Praxiseinrichtung - Ideeller Praxiswert (good will) Vorsicht bei der Garantie zukünftiger Umsätze! Denkbar: Höherer Kaufpreis gegen Garantie zukünftiger Umsätze 18

19 Kaufpreisfindung: Offene Honorarforderungen Regelung betr. noch nicht abgeschlossene und noch nicht abgerechnete Behandlungen Erfordernis eindeutiger vertraglicher Regelung zur exakten Abgrenzung der Gläubigerstellung 19

20 Besonderheiten der Abgabe bei Gemeinschaftspraxis (GbR) Gegenstand des Verkaufs = Anteil an (bestehender) GbR Modalitäten des Verkaufs (auch) abhängig vom bestehenden (GbR)Sozietätsvertrag Grds. Zustimmung der Mitgesellschafter erforderlich Achtung: 736 Abs. 2 BGB i.v.m. 159, 160 HGB 20

21 Besonderheiten der Abgabe bei Praxisgemeinschaft Die lediglich organisatorische Praxisgemeinschaft ist als solche keine GbR (Praxis- od. Apparategemeinschaft) u.u. aber GbR-Elemente (z.b. bzgl. Praxiseinrichtung) Abgabe kann durch vertragliche Grundlagen der Praxisgemeinschaft beeinflusst sein 21

22 Vor- und Nachteile der Übergangs- Sozietät hier: Nachteile Zivil- bzw. gesellschaftsrechtliche Nachteile: - Abgeber ist bzw. bleibt grds. beitragspflichtig - Fortdauernde (Mit-)Haftung des Praxisabgebers - u.u. Haftung des Eintretenden für Altverbindlichkeiten 22

23 Vor- und Nachteile der Übergangs- Sozietät hier: Vorteile Zivil- bzw. gesellschaftsrechtliche Vorteile: - Geringere Gefahr der Kollision mit Geheimhaltungspflichten hinsichtl. Patientendaten - Allgemein: Verringerung von Haftungsrisiken während des Übergangs 23

24 Einige (überlegenswerte) Klauseln/Tipps zum Schluss Schiedsgerichtsklausel (einzelfallabhängig) Verpflichtungserklärung(en) des übernommenen / zu übernehmenden Personals Finanzierungsbestätigung / Eigenkapitalnachweis Regelungen betr. Tod/BU des Erwerbers und / oder Abgebers Beratende Tätigkeit für Erwerber Nachhaftungs-Police (Schadenereignisprinzip!) 24

25 Das liebe Geld Grundsätzliche Frage: Abhängig vom Gegenstandswert oder Honorar nach Aufwand? Marktpreis : Bis zu ,00 Euro (netto) I.d.R Euro (netto) 25

26 Danke! 26

27 Weitere Infos? 27

28 Weitere Informationen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Rechtsanwalt Dr. Stefan Müller-Thele Eisenbeis Rechtsanwaltsges. mbh, Köln Rösrather Str Köln Tel.: 0221/ (Frau Halfmann) Fax: 0221/ Mail: Internet: 28

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