Seite Landeshauptstadt München Sozialreferat
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- Gretel Fischer
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1 Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Sozialreferat Brigitte Meier Sozialreferentin Herrn Stadtrat Karl Richter BIA Über Rathaus-Post Bildungs- und Teilhabepaket in München Kosten, Zahlen, Erfolge Schriftliche Anfrage gemäß 68 GeschO von Herrn Stadtrat Karl Richter vom , eingegangen am Az.: D-HA II/V Gz.: S-I-WH 5 Sehr geehrter Herr Stadtrat Richter, in Ihrer Anfrage vom führen Sie Folgendes aus: Seit 1. April 2011 gibt es die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das sogenannte Bildungspaket soll allein in München rund Kindern mehr Zukunftschancen bieten. Mehr als zwei Jahre nach Einführung des Bildungspaketes ist es naheliegend, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Es stellen sich Fragen. Zu Ihrer Anfrage vom nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Frage 1: In welcher Höhe wurden in der LHM 2011, 2012 und 2013 (bis zu aktuellsten erreichbaren Stand) Mittel zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets bereitgestellt? (bitte pro Jahr auflisten!) Orleansplatz München Telefon: Fax:
2 Seite 2 von 5 Der Bund stellte den Kommunen zunächst unabhängig von der Höhe der Leistungen für Bildung und Teilhabe eine höhere Beteiligung an den Kosten der Unterkunft im Bereich des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für die Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe zur Verfügung. Dies entspricht derzeit pro Jahr einem Betrag in Höhe von ca. 12 Millionen Euro. Frage 2: Welche Mittel wurden 2011, 2012 und 2013 durch die LHM an Berechtigte ausgegeben? (Bitte pro Jahr auflisten!) Im Jahr 2011 wurden 2,8 Millionen Euro und im Jahr ,17 Millionen Euro Nettoausgaben an den Bund gemeldet. Für das Jahr 2013 liegen noch keine entsprechenden Daten vor. Diese werden erst zum des Folgejahres gemeldet. Frage 3: Wie setzte sich der Kreis der Berechtigten aus Empfängern von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zusammen? (Bitte pro Jahr auflisten!) Von den im Jahr 2012 ca Anspruchsberechtigten kommen ca aus dem Rechtskreis SGB II, ca. 180 aus dem SGB XII und die verbleibenden ca Berechtigten aus dem Bereich Wohngeld/ Kinderzuschlag (WoG/KiZ). Für das Jahr 2013 fanden noch keine Auswertungen statt. Frage 4: Wie hat sich die Anzahl der Berechtigten und der Inanspruchnahmen seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets entwickelt? (Bitte pro Jahr auflisten!) Im Jahr 2011 ging man von ca Anspruchsberechtigten für alle Rechtskreise (ausgenommen Asylbewerberleistungsgesetz) aus. Die Zahl der Anspruchsberechtigten stieg in den Folgejahren geringfügig auf aktuell ca an. Aufgrund der verschiedenen Fachverfahren und Ausgabe von Kostenübernahmeerklärungen für z.b. Mittagessen, welche edv-technisch schwierig zu erfassen sind, können im Moment keine exakten Zahlen bzgl. der Inanspruchnahme geliefert werden. Die Inanspruchnahme hat sich nach der rückwirkenden Einführung in 2011 stetig gesteigert. Im SGB XII wird die Leistung inzwischen von ca. 89 % der Berechtigen in Anspruch genommen, im SGB II und KiZ/WoG nehmen gut zwei Drittel die Leistungen in Anspruch.
3 Seite 3 von 5 Frage 5: Wofür wurden die bereitgestellten Mittel genutzt Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen, Vereinsbeiträge? (Bitte Aufstellung nach Jahren und Leistungen, in Prozent und absoluten Zahlen!) Die Schulpauschale wurde am häufigsten nachgefragt bzw. ausbezahlt. Von den weiteren Leistungen werden Mittagsverpflegung und eintägige Ausflüge bevorzugt in Anspruch genommen, gefolgt von den mehrtägigen Ausflügen und der Teilhabe. Die Leistungen für Lernförderung können aufgrund der verhältnismäßig restriktiven Anspruchsvoraussetzungen leider nur in geringerem Ausmaß ausgeschöpft werden. Aufgrund der Schulwegkostenfreiheit in Bayern gibt es bei der Leistung Schülerbeförderung nur wenige Fälle. Bzgl. der exakten Zahlen verweisen wir auf die Antwort zu Frage 4. Frage 6: Wie hat sich die Bearbeitungszeit in der Verwaltung entwickelt, wie viele Mitarbeiter sind zuständig, und mussten neue Mitarbeiter zur Bearbeitung herangezogen oder eingestellt werden? Für die Bearbeitung des Bildungs- und Teilhabepakets wurden nach dessen Einführung insgesamt 21,5 Vollzeitäquivalente (17,5 VZÄ im Jobcenter und 4 VZÄ im SGB XII) in der Sachbearbeitung neu geschaffen. Für die fachliche Steuerung des Bildungs- und Teilhabepakets wurden zwei Vollzeitäquivalente eingestellt. Zudem wurde eine Vollzeitstelle im Referat für Bildung und Sport für die Abrechnung von Teilleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eingerichtet. Frage 7: Liegt die Zuständigkeit in der LHM zentral bei einer Stelle, oder sind verschiedene städtische Behörden eingebunden? Wie bereits in der Antwort zu Frage 6 erläutert, liegt die Zuständigkeit für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei den SGB II- und SGB XII-Sachbearbeitungen in den jeweiligen Sozialbürgerhäusern. Für die Abwicklung der Abrechnungen für ein- und mehrtägige Ausflüge sowie die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen gibt es eine Kooperation mit dem Referat für Bildung und Sport. Die Grundsatzsteuerung obliegt dem Sozialreferat. Frage 8: Welche Anstrengungen hat die LHM unternommen, um die Verfahren zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und um den Berechtigten schneller zu helfen?
4 Seite 4 von 5 Durch die Kooperation mit dem Referat für Bildung und Sport wurden bereits vor Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets vorhandene und erprobte Strukturen genutzt, um die Einführung dieser neuen Leistungen möglichst unbürokratisch und niederschwellig zu gestalten. Frage 9: Wie wird/wurde sichergestellt, dass im städtischen Haushalt verbleibende Mittel aus den Zuschüssen für das Bildungs- und Teilhabepaket auch tatsächlich für Aktivitäten im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets genutzt werden? Grundsätzlich werden den Kommunen die Ausgaben für Bildung und Teilhabe über eine Erhöhung der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II erstattet. Die Länder müssen die nicht für Bildung und Teilhabe verwendeten Mittel jedoch im Rahmen der Revision wieder zurückerstatten. Aktuell ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, ob sich die Revision auch bereits auf das Jahr 2012 erstreckt oder die Ausgaben im Jahr 2012 nur die Grundlage für eine erstmalige Revision im Jahr 2013 bilden. Auch über die genauen Rückzahlungsmodalitäten wird derzeit noch auf Bund-Länder-Ebene verhandelt. Frage 10: Wurden Ideen der Vereine und Leistungsanbieter aufgegriffen, die Verfahren zu vereinfachen, wie in anderen Städten/Landkreisen geschehen, beispielsweise durch den einfachen Nachweis des Erhalts von Transferleistungen, um in einem Verein Mitglied werden zu können, oder durch sogenannte Bildungs-Karten? Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wurden die Verfahren für alle Beteiligten so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Bereits vor Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets wurde Kontakt zu den Sportverbänden der Landeshauptstadt München sowie weiteren betroffenen Verbänden aufgenommen. Über zahlreiche Gremien erfolgt hier ständiger Kontakt und Austausch. Die Einführung einer Bildungskarte wird seitens des Sozialreferats ebenfalls in Betracht gezogen. Auch hierüber erfolgt eine detailliertere Information im Rahmen der vorgesehenen Beschlussvorlage im Herbst Frage 11: Unter welchen Bedingungen wird in der LHM die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Nachhilfeunterricht gewährt? Was müssen Eltern und Lehrer nachweisen? Müssen die Leistungen des Kindes so schlecht sein, dass es sitzenzubleiben droht?
5 Seite 5 von 5 Neben den grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe muss hier zusätzlich das Klassenziel gefährdet sein. In Bayern ist das Lernziel in der Regel das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe. Dies muss von der Schule bestätigt werden. Im Regelfall wird eine Lernförderung im Umfang von einer Stunde pro Woche und Fach über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gewährt. Allgemeine Informationen können Sie unter und abrufen. Mit freundlichen Grüßen gz. Brigitte Meier
Leistungen für Bildung und Teilhabe
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