Curriculum. Universitätslehrgang Aufbaustudium Sozialmanagement. Johannes Kepler Universität Linz

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1 / Curriculum Universitätslehrgang Aufbaustudium Sozialmanagement Johannes Kepler Universität Linz 25Senat_1_AS_Sozialmanagement Seite 1 von 9 In-Kraft-Treten:

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 QUALIFIKATIONSPROFIL 3 2 DAUER UND GLIEDERUNG 4 3 ZULASSUNGSBEDINGUNGEN 4 4 PFLICHTFÄCHER UND LEHRVERANSTALTUNGEN 6 5 MASTER THESIS 8 6 PRÜFUNGSORDNUNG 8 7 AKADEMISCHER GRAD 9 8 QUALITÄTSSICHERUNG 9 9 IN-KRAFT-TRETEN 9 25Senat_1_AS_Sozialmanagement Seite 2 von 9 In-Kraft-Treten:

3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL (1) Führungskräfte Sozialer Organisationen - so wie Führungskräfte in anderen Organisationen - sind dazu aufgefordert, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel so wirksam und wirtschaftlich wie möglich zur Erfüllung der Organisationsziele einzusetzen. In der Regel haben sie eine qualifizierte und spezialisierte (z.b. sozialpädagogische, pflegerische, kaufmännische, theologische, medizinische, juristische) Ausbildung. Zur Wahrnehmung ihrer beruflichen Aufgaben fehlen ihnen aber häufig fundierte und systematische Kenntnisse und Fähigkeiten des Managements, die ihre Qualifikation ergänzen und kooperatives Arbeiten fördern. (2) Sozialmanagement soll insbesondere Defizite in den Bereichen Personalführung, Organisation, Rechnungswesen, Controlling, Projektmanagement, Unternehmensführung, Marketing und Qualitätsmanagement decken, vorhandenes Wissen über den Sozialen Sektor und das Verhalten in Sozialen Organisationen vertiefen sowie Fähigkeiten im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien entwickeln. Führungskräften Sozialer Organisationen soll die Mitwirkung in Leitungs- und Entscheidungsgremien erleichtert werden. Führungskräfte verschiedener Sozialer Organisationen sollen sich kennen lernen und voneinander lernen. Sie sollen ihre Fähigkeit weiterentwickeln, Managementprobleme zu erkennen, zu artikulieren und zum Gegenstand der fachlichen und führungsmäßigen Auseinandersetzung zu machen. (3) Darüber hinaus sollen Führungskräfte Sozialer Organisationen befähigt werden, wissenschaftlich zu arbeiten und Probleme Sozialer Organisationen unter Verwendung von Forschungsmethoden zu lösen und damit einen Beitrag zur Entwicklung der theoretischen Grundlagen des Sozialmanagements zu leisten (Master Thesis). (4) Das Aufbaustudium Sozialmanagement verfolgt als durchgängiges Prinzip die Verknüpfung sozialer Ziele mit Wirtschaftlichkeitsprinzipien im betriebswirtschaftlichen Sinn. Fortbildungsziel ist es, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit Sozialer Dienstleistungen durch eine verbesserte Personalqualifikation zu erhöhen. Um dieses Prinzip verfolgen zu können, stehen als TrainerInnen, gemeinsam mit WissenschaftlerInnen aus dem Universitätsbereich PraktikerInnen aus Sozialen Organisationen zur Verfügung. (5) Das primäre Unterrichtsziel des Aufbaustudiums Sozialmanagement besteht in der Vermittlung fundierter und systematischer Kenntnisse und Fähigkeiten des Managements, um bestehende Qualifikationen zu ergänzen, zur Führung Sozialer Organisationen zu befähigen und kooperatives Arbeiten zu fördern. (6) Dieses Unterrichtsziel soll didaktisch nicht nur durch Tutorien erreicht werden, sondern auch dadurch, dass die Beteiligten komplexe praktische Probleme ihrer Organisationen unter fachlicher Anleitung im Team lösen und damit die Problemlösungsfähigkeit erwerben, die sie auf die praktischen Probleme in ihrem Arbeitsbereich übertragen können. Unter den Lehrmethoden nimmt die Gruppenarbeit deshalb eine herausragende Stellung ein. (7) Das Aufbaustudium Sozialmanagement endet sich an Führungskräfte der mittleren und gehobenen Führungsebene und vergleichbarer Positionen Sozialer Organisationen kirchlicher, 25Senat_1_AS_Sozialmanagement Seite 3 von 9 In-Kraft-Treten:

4 öffentlicher und privater Rechtsträger (z.b. Alten- und Pflegeheime, Ausbildungsstätten für Sozialberufe, Beratungsstellen, Bildungshäuser, Erholungsstätten, Geschützte Werkstätten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen, Krankenhäuser, Krankenpflegeschulen, Rehabilitationszentren, Resozialisierungseinrichtungen). Bei mehrjähriger Tätigkeit auf diesen Führungsebenen besteht die Möglichkeit, die eigene Praxis zu reflektieren und zu bereichern. Führungskräfte, die erst kurz in dieser Position tätig sind, erwerben Wissen und Erfahrung im Austausch mit TrainerInnen und KollegInnen. 2 DAUER UND GLIEDERUNG (1) Die Studiendauer beträgt vier Semester. Während dieser Zeit sind Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von 36 Semesterstunden (im folgenden als SSt abgekürzt) sowie die Anfertigung und Verteidigung einer Master Thesis vorgeschrieben. (2) Die Einteilung in Semester kann unabhängig von den Fristen gemäß 52 UG 2002 bzw. der Festlegung des Studienjahres durch den Senat erfolgen; durch die Einbeziehung von nach dem Gesetz lehrveranstaltungsfreien Zeiten kann somit die Zeitdauer für das Erreichen des Abschlusses verkürzt werden. (3) Das gesamte Aufbaustudium ist berufsbegleitend konzipiert; es bedingt eine Arbeitslast von 75 ECTS-Anrechnungspunkten (im folgenden als ECTS abgekürzt). 3 ZULASSUNGSBEDINGUNGEN (1) Bewerbungen um die Zulassung zum Aufbaustudium Sozialmanagement sind schriftlich einzubringen. Eine Bewerbung hat neben dem bisherigen persönlichen und beruflichen Werdegang, einer Darstellung des für das Aufbaustudiums wesentlichen Vorwissens und der praktischen Erfahrung auch eine Darstellung der Beweggründe für die Teilnahme zu enthalten (2) Für die Zulassung zum Aufbaustudium Sozialmanagement ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums erforderlich. (3) Nach Maßgabe freier Studienplätze können in begründeten Ausnahmefällen auch solche Personen zum Aufbaustudium zugelassen werden, die die Voraussetzungen nach Abs. 2 nicht erfüllen, aber mindestens vier Jahre Berufserfahrungen nachweisen können und aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer Erfahrungen und Leistungen (einschließlich nicht abgeschlossener Studien bzw. Weiterbildungsveranstaltungen geringerer Dauer) über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. (4) Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch den Vizerektor / die Vizerektorin für Lehre auf Vorschlag der Lehrgangsleitung. Erforderlichenfalls erst aufgrund eines persönlichen Gesprächs und unter der Auflage des Nachweises von Zusatzkursen zur Nachholung fehlenden Grundwissens. 25Senat_1_AS_Sozialmanagement Seite 4 von 9 In-Kraft-Treten:

5 (5) Für zum Lehrgang zugelassene Personen gemäß Abs. 3 gilt 17 Abs. 6 des Satzungsteils Studienrecht bis zum Beginn des Wintersemesters 2010/11. Bei einer Aufnahme ab dem Jahre 2011 darf der Anteil dieser Personengruppe höchstens 50 % der GesamtteilnehmerInnen betragen. (6) Der Start eines neuen Lehrgangs erfordert eine ökonomisch relevante Mindestzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Zulassung wird erst nach Erreichung dieser Mindestzahl rechtswirksam. 25Senat_1_AS_Sozialmanagement Seite 5 von 9 In-Kraft-Treten:

6 4 PFLICHTFÄCHER UND LEHRVERANSTALTUNGEN (1) Im den ersten drei Semestern sind folgende Pflichtfächer zu absolvieren: Pflichtfächer/Master Thesis SSt. ECTS 1 Kommunikationstraining 3 5,0 2 Personalentwicklung und Motivation 3 4,5 3 Dienstleistungsmarketing 3 4,0 4 Qualitätsmanagement 3 4,5 5 Sozialmanagement und Recht 3 5,0 6 Evaluation und Evaluationsforschung 3 4,0 7 Rechnungswesen / Controlling 3 5,0 8 Veränderungsmanagement 3 4,5 9 Projektmanagement 3 5,0 10 Wissensmanagement 3 4,5 11 Sozialer Sektor 3 5,0 12 Soziale Intervention 3 4,0 13 Master Thesis - 18 SUMME ohne Gesamtprüfungen (2) Weiters sind folgende Gesamtprüfungen zu absolvieren. Nr. Übertrag Kommissionelle Abschlussprüfung 2 Lehrgang Gesamt (3) Es werden keine Wahlfächer angeboten. (4) Die einzelnen Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern gliedern sich wie folgt: Klasse Prüfungsfächer SSt ECTS 1 Kommunikationstraining 3 5 Kommunikationssoziologische und 1,5 2,5 Kommunikations-psychologische Grundlagen: Axiome und Modelle Gruppenpsychologische und 1 1,5 Gruppensoziologische Grundlagen von Kooperation: Interaktion und Intervention Feedbackprozesse und lösungsorientierte 0,5 1 Konzepte 2 Personalentwicklung und Motivation 3 4,5 Personalentwicklung als strategische 1,5 2 Management- und Führungsaufgabe Führungsinstrumente 0,5 1,5 25Senat_1_AS_Sozialmanagement Seite 6 von 9 In-Kraft-Treten:

7 Motivationsstrukturen und -arten Dienstleistungsmarketing 3 4 Non-Profit-Marketing 1 1,5 Dienstleistungsmarketing 0,5 1 Marketingkonzept 1,5 1,5 4 Qualitätsmanagement 3 4,5 Grundlage des Qualitätsmanagements Total 1,5 2 Quality Management Prozessmanagement und Qualitätsmessung 1,5 2,5 5 Sozialmanagement und Recht 3 5 Personenrecht, Familienrecht, 1 1,5 Gesellschaftsrecht Sachwalterschaftsrecht, 0,5 1 Unterbringungsrecht, Heimaufenthaltsrecht Vertragsrecht 0,5 1 Arbeits- und Sozialrecht 0,5 1 Verfahrensrechte und Grundzüge staatlicher 0,5 0,5 Organisation 6 Evaluation und Evaluationsforschung 3 4 Theoretische und konzeptuelle Grundlagen 0,5 0,5 zur Evaluation und Evaluationsforschung Messen und Bewertung in der Empirischen 1,5 2 Sozialforschung (Evaluationspraxis und Evaluationsformate) Nutzenorientierte Evaluation und praktische 1 1,5 Anwendungsbeispiele 7 Rechnungswesen / Controlling 3 5 Jahresabschlussanalyse 1 1,5 Kostenmanagement 1 1,5 Budgetierung und Controlling 1 2,0 8 Veränderungsmanagement 3 4,5 Theoretische Grundlagen des 2 3 Veränderungsmanagements Fallbeispiele zu Veränderungen in 1 1,5 Organisationen 9 Projektmanagement 3 5 Werkzeuge des Projektmanagements 1,5 2,5 Führung in Projekten 1 2 Kommunikation in Projekten 0,5 0,5 10 Wissensmanagement 3 4,5 Gesellschaftliche Entwicklung 1 1,5 Grundbegriffe des Wissensmanagements 1 1 Kompetenzmanagement Sozialer Sektor 3 5 Wohlfahrtsstaat und Sozialpolitik in 0,75 1 Österreich 25Senat_1_AS_Sozialmanagement Seite 7 von 9 In-Kraft-Treten:

8 Sozialpolitik im globalen Wettbewerb 0,75 1 Herausforderungen des Wohlfahrtsstaates 0,75 1,5 Soziales Europa 0,75 1,5 12 Soziale Intervention 3 4 Sozialgeschichte des Helfens und 1,5 1,5 Professionalisierung der Sozialen Arbeit Modelle sozialer Intervention: Prinzipien, 1 1,5 Gemeinsamkeiten, Abgrenzungen in den Arbeitsfeldern: Sozialarbeit, Training, Therapie, Beratung, Coaching, Supervision usw. Grundlagen und Prinzipien mediatorischer Intervention 0,5 1 *Semesterstunden 5 MASTER THESIS (1) Frühestens nach erfolgreicher Absolvierung von zwei Semestern kann mit der Anfertigung einer Master-Thesis (schriftliche Abschlussarbeit) begonnen werden. Für die Vergabe des Themas sowie für die Betreuungsbefugnis gilt 29 des Satzungsteiles Studienrecht der Johannes Kepler Universität Linz. (2) Das Thema der Master Thesis ist den Fächern gemäß 4 Abs. 1 Pkt zu entnehmen. Fächerübergreifende Arbeiten sind zugelassen. (3) Die Beurteilung der Master Thesis erfolgt anhand der schriftlichen Arbeit. 6 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Aus den Pflichtfächern sind schriftliche Prüfungen in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. (2) Am Ende des Lehrgangs findet eine kommissionelle Abschlussprüfung (2 ECTS) in dem Fach statt, dem die Master-Thesis zuzuordnen ist. Voraussetzung für den Antritt zu dieser Prüfung ist die positive Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen sowie der Master-Thesis. (3) Die kommissionelle mündliche Abschlussprüfung wird unter Anwendung der Bestimmung des 25 des Satzungsteiles Studienrecht der Johannes Kepler Universität Linz von mindestens zwei EinzelprüferInnen und der/dem Prüfungsvorsitzenden abgenommen. Für die Prüfungsbefugnis bei der kommissionellen Abschlussprüfung gilt 23 des Satzungsteiles Studienrecht der Johannes Kepler Universität Linz. (4) Für die Durchführung der Prüfungen gelten die Bestimmungen der 72 bis 79 UG 2002 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Satzungsteiles Studienrecht der JKU. 25Senat_1_AS_Sozialmanagement Seite 8 von 9 In-Kraft-Treten:

9 7 AKADEMISCHER GRAD (1) Über die erfolgreiche Absolvierung des Aufbaustudiums wird gemäß 75 UG 2002 von der zuständigen akademischen Behörde ein Zeugnis ausgestellt, in dem sämtliche absolvierten Fächer sowie deren Beurteilung und deren Umfang in ECTS-Anrechnungspunkten, das Thema und die Beurteilung der Master Thesis sowie die Gesamtbeurteilung der Abschlussprüfung verzeichnet sind. (2) Den AbsolventInnen des Aufbaustudiums Sozialmanagement wird ab dem der akademische Grad Professional Master of Business Administration (Sozialmanagement), abgekürzt PMBA (Sozialmanagement), verliehen. (3) Werden alle Prüfungen vor dem positiv absolviert, so wird gem. 17 Abs. 6 Teilbereich Studienrecht der Satzung der JKU der akademische Grad Master of Advanced Studies abgekürzt MAS, verliehen. 8 QUALITÄTSSICHERUNG (1) Gemäß 18 des Satzungsteils Studienrecht ist die Lehrgangsleitung verpflichtet, eine regelmäßige Evaluierung des Aufbaustudiums durchzuführen. (2) Soweit nicht nach anderen Regelungen die Evaluierung in kürzeren Perioden vorgeschrieben ist, ist die Evaluierung jedenfalls jeweils im Laufe des letzten Semesters des Aufbaustudiums durchzuführen. (3) Die Ergebnisse der Evaluierung sind dem Senat und der/m Vizerektor/in für Lehre vorzulegen. 9 IN-KRAFT-TRETEN Dieses Curriculum tritt gemäß 15 Abs. 5 ST Studienrecht am 1. Oktober 2007 in Kraft. 25Senat_1_AS_Sozialmanagement Seite 9 von 9 In-Kraft-Treten:

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