DRK Landesverband Westfalen-Lippe Abteilung Dienstleistung Fachbereich Prüfung und Beratung. Versicherung von Ehrenamtlichen

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1 Abteilung Dienstleistung Fachbereich Prüfung und Beratung

2 Träger der Versicherung: Unfallversicherung Bund und Bahn (UV-Bund-Bahn) in Wilhelmshaven Zuständig für Ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige im DRK mit Ausnahme von DRK Einrichtungen, deren hauptamtliche Mitarbeiter in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege verpflichtend versichert sind Folie 2

3 Unfallversicherungsschutz bei allen Verrichtungen im In- und Ausland, die den Aufgaben und Zwecken des DRK unmittelbar zuzurechnen sind: - Einsätze und Tätigkeiten - Übungen, Ausbildungsveranstaltungen, Lehr- und Informationsveranstaltungen - sportliche Betätigungen zur körperlichen Fitness - Sammelaktionen und Veranstaltungen - Sitzungen Folie 3

4 Definition: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Folie 4

5 Fallbeispiel: Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe stürzt während der Essensausgabe in der Einrichtung. Dabei erleidet er einen Bänderriss, seine Brille und sein Handy gehen zu Bruch. Besteht Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung? Wenn ja, was ist abgesichert? Folie 5

6 Versicherungsschutz besteht durch die UV Bund und Bahn für die gesundheitlichen Folgen des Unfalles. Aber es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Sachschäden, wie in diesem Beispiel für das Handy. Es werden auch keine Armbanduhren, Kleidungsstücke oder ähnliches ersetzt. Aber Ersatz der Brille, da es sich um ein Hilfsmittel handelt. Versicherungsfälle sind: Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Folie 6

7 Versicherungsfälle bei der UV Bund und Bahn: Arbeitsunfälle Sind Unfälle einer versicherten Person während einer versicherten Tätigkeit. Wegeunfälle Sind Unfälle auf dem direkten, unmittelbaren Weg zum Dienst beim DRK oder zu der sonstigen versicherten Tätigkeit und zurück zur Wohnung. Berufskrankheiten Sind Krankheiten, die in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) bezeichnet sind und die die versicherte Person bei der versicherten Tätigkeit erleidet. Folie 7

8 Beispiel: Infektionskrankheiten, die im Rahmen der Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe bei versicherten Personen auftreten, unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei muss nachweislich die Ansteckung bei der versicherten Tätigkeit erfolgt sein. Wichtig: Die Behandlung des Arbeitsunfalls muss bei einem sog. Durchgangsarzt erfolgen. Eine Meldung an die UV Bund und Bahn ist erforderlich bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Tagen. Die Unfallmeldung wird durch die Kreisverbände erledigt. Bei einer kürzeren AU sollte der jeweilige Verband ebenfalls informiert werden. Folie 8

9 Leistungen der UV Bund und Bahn im Versicherungsfall: Medizinische Leistungen: Erstversorgung, ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Heilbehandlung, medizinische Rehabilitation Berufliche Rehabilitation: Wiedereingliederung unter Berücksichtigung der Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit. Folie 9

10 Geldleistungen Bei Arbeitsunfähigkeit wird nach Wegfall der Gehalts- oder Lohnfortzahlung Verletztengeld in Höhe von 80% des zuletzt erzielten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts gezahlt. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mind. 20% und länger als 26 Wochen nach dem Unfall wird eine Unfallrente gezahlt. Folie 10

11 Die Rente an Versicherte beträgt: Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes (=Vollrente) Bei teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit den entsprechenden Teil der Vollrente (=Teilrente) Bei Tod der Versicherten wird an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld, Erstattung der Kosten der Überführung und eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Folie 11

12 Weitere Versicherungen Der weitere Versicherungsschutz wird durch die Verbände abgeschlossen. Die Ehrenamtlichen sollten sich für nähere Informationen direkt an den jeweiligen Kreisverband wenden. Zusätzliche Unfallversicherung: Die meisten DRK-Verbände haben für ihre ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen. Die Einzelheiten zu dieser Versicherung erfragen Sie bitte bei Ihrem Verband. Folie 12

13 Weitere Versicherungen Dienstreise-Kasko-Versicherung: Auch sind die Dienstreisen mit privatem PKW durch die meisten DRK-Verbände abgesichert. Einzelheiten erfragen Sie bitte vor Ort. Betriebshaftpflicht: Alle DRK-Verbände verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz bei Schäden, die ehren- oder hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiter Dritten zufügen. Folie 13

14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Gute Heimfahrt! Folie 14

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