Ambulante Pflege der Sozialstation
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- Dorothea Braun
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung
2 Unsere Leistungsarten Grundpflege nach SGB XI, Pflegekasse Wie Sie schon wissen wird der Patient vom MDK in eine Pflegestufe eingestuft. Die Grundpflege dient der Erhaltung der Lebensqualität und der Grundversorgung. Dazu gehören u. a. folgende Leistungen: waschen, duschen oder baden Mahlzeiten zubereiten und evtl. anreichen Betten machen Einkaufen Wäsche waschen u v m. Die Vergütung der Kosten richtet sich zum Einen nach der Pflegestufe, zum Anderen nach der Leistungsart. Aus folgenden Leistungen und Vergütungen können Sie wählen: 1. Geldleistung Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse wie folgt: Pflegestufe 0 = bei eingeschränkter monatliches Pflegegeld in Euro 120 I 235 I + eingeschränkte 305 II 440 II + eingeschränkte 525 III 700 Die Pflege muss regelmäßig durch einen vom Patienten bestimmten Pflegedienst begutachtet werden. Pflegestufe I und II alle sechs, Pflegestufe III alle drei Monate. Seite 2 von 5
3 2. Sachleistung Die Pflege wird durch einen professionellen Pflegedienst erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse den Pflegedienst wie folgt: Pflegestufe 0 = bei eingeschränkter Sachleistung bei ambulanter Pflege in Euro 225 I 450 I + eingeschränkte 665 II 1100 II + eingeschränkte 1250 III 1550 III + Härtefall oder eingeschränkte Kombinationsleistung Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht sowie unterstützend durch einen professionellen Pflegedienst. Die Vergütung erfolgt jeweils nach Geld- bzw. Sachleistung. Das bedeutet, der Pflegedienst erhält die Vergütung nach Sachleistung, wird der Maximalbetrag der jeweiligen Stufe nicht ausgeschöpft, so erhält der Pflegebedürftige anteilig Pflegegeld. 4. Verhinderungspflege Pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen haben das Recht Urlaub zu machen, oder sie können selbst krank werden oder aus anderen Gründen die Pflege zwischenzeitlich nicht weiterführen. In diesem Falle kann ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden, die Pflege zu übernehmen. Hierfür zahlt die Kasse bis zu 1550,- an maximal 28 Tagen im Jahr. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden!!! Seite 3 von 5
4 Behandlungspflege nach SGB V, Krankenkasse Dient zur Vermeidung oder zur Verkürzung von Krankenhausaufenthalten und zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Sie wird vom Arzt, nach den geltenden Richtlinien, verordnet. Die Behandlungspflege dient dem Heilungsprozess. Dazu gehören z.b.: Medikamente herrichten und verabreichen Injektionen Blutzuckertest Blutdruckkontrolle Verbandwechsel Katheterwechsel uvm. Sie zahlen 10% der Kosten über maximal 28 Tage und 10,- je Verordnung. Die Krankenkasse übernimmt alle weiteren Kosten hierfür. Individuelle, private Pflegeleistungen und Pflege begleitende Leistungen Neben der Grund- und Behandlungspflege haben wir unser Angebot um individuelle, Pflege begleitende Dienstleistungen erweitert z. B. Betreuungsdienste Begleitung bei Aktivitäten gemeinsame Spaziergänge mobiler Frisör Fußpflege Und vieles mehr, teilen Sie uns einfach Ihre Wünsche mit Diese Leistungen werden durch uns oder unsere jeweiligen Kooperationspartner direkt mit dem Leistungsempfänger abgerechnet. Sollten Sie hierzu weitere eingehendere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Tel.: Seite 4 von 5
5 Änderungsmitteilung Bitte kreuzen Sie unten den Grund Ihrer Änderung an und ergänzen ggf. die Zeile. Stecken Sie dann einfach dieses Schreiben in den beiliegenden Umschlag und senden ihn ab. Vielen Dank. DRK Hildesheim Soziale Dienste gemeinnützige GmbH Brühl Hildesheim Bei uns hat sich die Situation wie folgt verändert: Wir würden gerne Ihre Hilfe bei der Grundpflege in Anspruch nehmen, bitte melden Sie sich umgehend bei uns. Wir sind vom.. bis zum.. verhindert, wir würden gerne über Sie, die uns zustehende Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, bitte melden Sie sich umgehend bei uns. Wir benötigen Ihre Hilfe bei der Behandlungspflege, bitte melden Sie sich umgehend bei uns. Unsere Adresse hat sich wie folgt geändert, Sie erreichen uns nun unter: Wir benötigen Ihre Dienste nicht mehr, weil der /die Patient/in sich örtlich, ausserhalb Ihres Einzugsgebietes, verändert hat. der /die Patient/in seit / ab dem.. dauerhaft stationär versorgt wird. der /die Patient/in am.. verstorben ist. bitte hier noch Ihre Daten eintragen Name: Strasse: Plz und Ort (Ort, Datum und Unterschrift) Seite 5 von 5
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