Biogasanlagen & Gesellschaftsrecht
|
|
- Kasimir Kuntz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Biogasanlagen & Gesellschaftsrecht Geiersberger Glas & Partner Rechtsanwälte Rostock Schwerin Thomas Hänsch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 1
2 Typische Rechtsformen I. Einzelunternehmen II. Personengesellschaften GbR; OHG, KG III. Kapitalgesellschaften GmbH; AG IV. Misch- und Sonderformen: GmbH & Co. KG; Genossenschaft; stille Gesellschaft wichtig: Wahl der Rechtsform frühzeitig noch vor Eingehung der Finanzierung und Beantragung der Genehmigung durchführen! 2
3 Abwägungsentscheidung Herausarbeiten und Gewichten von Auswahlkriterien Ausarbeiten von Ausschlusskriterien Herausfiltern in Frage kommender Rechtsformen Auswahl der Rechtsform Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages 3
4 Motive für Rechtsformwahl Haftungsbeschränkung Eigenkapitalaufbringung und -erhaltung Nachschusspflichten Fremdkapitalaufbringung Gründungs- und Verwaltungskosten Gewinnverteilung/ unterjährige Gewinnausschüttung Förderfähigkeit 4
5 Motive für Rechtsformwahl Form- und Gründungsvorschriften Flexibilität der Vertragsausgestaltung Kooperationsnotwendigkeit Vertretung der Gesellschaft im Geschäftsverkehr Rechte der Gesellschafter (Willensbildung; Geschäftsführung) Übertragbarkeit von Anteilen erbrechtliche Erwägungen Image 5
6 Motive für Rechtsformwahl Publizität Veröffentlichungspflichten/ Prüfung Jahresabschluss Umwandelbarkeit steuerliche Aspekte Insolvenzantragspflicht Genehmigungsvoraussetzungen Verständnis und Handhabbarkeit 6
7 Sonderproblem 35 Abs. 1 BauGB häufige Gestaltung: Kooperation eines Landwirts und eines Finanzinvestors für Errichtung und Betrieb einer BGA im Außenbereich in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG (Beteiligung 50:50) Genehmigung für BGA auf Landwirt beantragt, Einbringung der Genehmigung in BGA 7
8 35 Abs. 1 BauGB: hier Nr. 6: Sonderproblem 35 Abs. 1 BauGB grds. Verbot des Bauens im Außenbereich, Ausnahme privilegiertes Vorhaben BGA als räumlich-funktionaler Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes verwendete Biomasse stammt aus ldw. Betrieb oder aus nahe gelegenen Betrieben eine Anlage mit max. 2,0 MW Feuerwärmeleistung oder max. 2,3 Mio. Nm 3 Biogasproduktion p.a. Problem: GmbH & Co. KG nicht Genehmigungsinhaber GmbH & Co. KG und Finanzinvestor nicht Landwirt formelle (und materielle Illegalität) der BGA 8
9 Sonderproblem 35 Abs. 1 BauGB Beseitigung formeller Illegalität: oder Beantragung/ Abänderung der Genehmigung auf GmbH & Co. KG (Zeit!) Betrieb der BGA durch Landwirt Beseitigung materieller Illegalität: oder Aufnahme der Hofstelle in einen B-Plan Inhaber des ldw. Basisbetriebes hat maßgeblichen Einfluss auf Betreibergesellschaft (in MV keine eindeutige Regelung im Gegensatz zu Nds. und S-H) 9
10 Sonderproblem 35 Abs. 1 BauGB alternative Gestaltungen: Treuhandverhältnis (-), da bloße Umgehung Investor bloßer Minderheitsgesellschafter unterschiedliches Stimm- und Gewinnverteilungsverhältnis (alternativ Gewährung von Eigenkapital durch Gesellschafterdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel) Wahrnehmung des operativen Tagesgeschäfts durch Dienstleister 10
11 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG: häufigste Rechtsform bei Kooperationen in BGA geeignet sowohl für Kooperation von Landwirten untereinander, Landwirten und Investoren als auch Investoren (Gemeinde/ Stadtwerke/ BGA-Betreiber untereinander) 11
12 GmbH & Co. KG Vorteile: einfache Gründung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen sehr flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrages möglich Haftungsbegrenzung Anfangsverluste können bis zur Einlagenhöhe beim Gesellschafter geltend gemacht werden Nachteile: zwei Jahresabschlüsse (GmbH, KG) notwendig Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger Versteuerung des Gewinns unabhängig von Ausschüttung 12
13 Alternative Genossenschaft? Gestaltungsmodell: doppelstöckige Genossenschaft Biogasgenossenschaft: Mitglieder: Landwirte Produktion und Reinigung des Biogases (L + F) Stromgenossenschaft: Mitglieder: Landwirte und Biogasgenossenschaft Produktion von Strom ist gewerblich Stromgenossenschaft kauft Biogas bei Biogasgenossenschaft und erwirtschaftet wirtschaftliches Nullergebnis Weiterleitung der Gewinne an Landwirte 13
14 Alternative Genossenschaft? Nachteile: nur für Kooperationen unter Landwirten geeignet Aufkauf von Inputstoffen bei Nichtmitgliedern schädlich keine Berücksichtigung von Anfangsverlusten bei Gesellschaftern zwei Jahresabschlüsse notwendig Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses starres Genossenschaftsrecht Benachteiligung ausscheidender Mitglieder Zwangsmitgliedschaft im Genossenschaftsverband Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch Genossenschaftsverband (mind. alle zwei Jahre) 14
15 Gesellschaftsverträge gründliche Auswahl unter Berücksichtigung aller Aspekte rechtzeitige Auswahl individuelle Gestaltung unter Berücksichtigung der Ziele und Gesellschafterstruktur Rechtsformwahl stets gemeinschaftlich mit Rechtsanwalt und Steuerberater treffen Ergebnis: Rechtsform muss zum Gesellschafter und zum Projekt passen! Keine schematischen Lösungen! 15
16 Biogasanlagen & Gesellschaftsrecht Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Geiersberger Glas Rechtsanwälte Rostock Schwerin Doberaner Straße Werderstraße Rostock Schwerin Tel: Tel.: Fax: Fax:
KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen
DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer
MehrRecht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformwahl für Gründer und Start-Ups
Rechtsformwahl für Gründer und Start-Ups 1 Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande. (J.W.v.Goethe) 2 (Verwirrender) Überblick: Rechtsformen Einzelunternehmen/ e.k. Gesellschaften
Mehr40 plus Die kleine GmbH und andere. inhabergeführte Unternehmen. Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater
40 plus Die kleine GmbH und andere Möglichkeiten für kleine und inhabergeführte Unternehmen Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Partner Seite 1 Die richtige Rechtsform
MehrRechts- und unternehmensformabhängige Besonderheiten des Grundstückverkehrsgesetzes Geiersberger g Glas
Rechts- und unternehmensformabhängige Besonderheiten des Grundstückverkehrsgesetzes Rechtsanwälte Rostock g Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht www.geiersberger.de
MehrRecht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck
Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck Inhalt 1. Haftung und Rechtsform 2. Steuer 3. Zusammenfassung Haftung und Rechtsform Recht, Steuern, Wirtschaft. Risiko Persönliche Haftung Mittel zur
MehrWISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT
WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT RECHTSANWALT MAG. MICHAEL SCHEED RECHTSFORMEN UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Übersicht Beschreibung der in der Praxis gebräuchlichen Rechtsformtypen *
MehrPersonengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung
Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft
MehrGestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger
Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie
MehrDie Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
MehrHandwerkskammer Osnabrück-Emsland
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Tag der Nachfolge - Den Wandel erfolgreich meistern in Osnabrück am 11. Juni 2013 Vortrag Die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags für die Dr. Thomas F.W. Schodder Rechtsanwalt
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrDipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB
Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:
MehrRechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre
Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,
MehrGbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?
GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de Überblick
MehrKommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen
Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke 2 1. Thema und Begriffe 2. Die rechtlichen Vorgaben für die Kreditaufnahme 3. Die Gründung und Beteiligung
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
Mehr5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar
5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts
MehrRegionale Konzepte für erneuerbare Energien
Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Organisation, Praxis und Gründung von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Beispiele 2. Das deutsche Genossenschaftswesen
MehrGbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?
GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de 1 Überblick
MehrBettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform
Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung
MehrUnternehmensformen im Überblick
Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385
MehrDie richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. 06251/ 70 19 10 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform? Neugründungen
MehrZur Finanzierung des Sozietätsinventars unterzeichnen A und B im Namen der GbR einen Darlehensvertrag bei der B-Bank über EUR 20.000,00.
A, B und C gründen eine Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer GbR mit der Firma: A, B, C Rechtsrat-GbR mbh. Der GbR-Vertrag regelt, dass C nicht zur Geschäftsführung befugt ist. Zur Finanzierung
MehrStrom und Wärme aus Biogas - Politischer Rahmen und Perspektiven in NRW
Strom und Wärme aus Biogas - Politischer Rahmen und Perspektiven in NRW Dr. Thomas Griese Landwirtschaft und Biogas in Deutschland erwartet: bis Ende 2005 ca. 4.000 Anlagen in Deutschland erwartet: bis
MehrRechtsformen von Unternehmen
Rechtsformen von Unternehmen Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Erwerbsgesellschaft Stille Gesellschaft Handelsgesellschaft Genossenschaften Personengesellschaften
MehrEs liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014
Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014
MehrModellprojekt Bürgerwindpark südliche Ortenau. Regierungspräsidium Freiburg 05. November 2014 Jochen Sautter
Regierungspräsidium Freiburg 05. November 2014 Jochen Sautter 1 Hintergrund und Historie Windpark mit bis 7 x 2,5MW Anlagen (GE 2,5-120) Inbetriebnahme geplant Anfang 2016 Standort: Ettenheim, Schuttertal,
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
MehrSteuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf
Steuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf Kai Säland, Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Inhalt:
MehrSanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Sanierung und Insolvenz Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und
MehrRechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008
Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften
MehrAG, GmbH oder doch die Mini-GmbH?
G, oder doch die Mini-? Sinnvolle Rechtsformen für junge Unternehmen IGZ Wissen für mehr amberg, 11. Mai 2011 Rechtsformalternativen im Überblick Einzelunternehmen Gesellschaften (i. w. S.) Körperschaften
MehrWirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro
Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich
MehrGünter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna
Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................
Mehr1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.
MehrDie UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen?
Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen? Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert WRD-Unternehmergespräch am 22. April 2010 in Berlin zum Filmrecht WRD Berlin Leipziger
MehrUnternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Reutlingen, 13.03.2015 Oliver Rupp, Steuerberater Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrDas variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf
Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables
MehrBeilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich
MehrHerzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDie Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009
Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009 Mag., WP/StB *connectedthinking P C Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform Geschäftsführung / Vertretung Finanzierungserfordernisse / Kapital Haftung
MehrRechtsformwahl für Gründer
Am Anfang steht die Rechtsformwahl -> beschränkte oder unbeschränkte Haftung? Unbeschränkte Haftung: Einzelunternehmen oder ab zwei Personen: GbR (je nach Umfang: ohg) Grundsatz: Haftung mit Betriebs-/Gesellschafts-
MehrMVZ Grundlagen, Gründung und Betrieb Denis Hübner Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht
RECHTSANWÄLTE / FACHANWÄLTE Theaterstraße 7, Hannover www.hoppe-medizinrecht.de MVZ Grundlagen, Gründung und Betrieb Denis Hübner Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Übersicht I. Gesetzliche Grundlagen
MehrErbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen
Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen 1. Vorschalten einer Gesellschaft Wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen
MehrBürgerenergie Bohlsen eg
Bürgerenergie Bohlsen eg Gründung einer Nahwärmegenossenschaft Kirsten Tienz Bachelor of Arts (BA) Referentin Marketing Verbundkoordination Gründungsberatung Bohlsen, 11. Juni 2015 Agenda 1 Der Genossenschaftsverband
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrSchlecht und Partner Schlecht und Collegen. Existenzgründung Start-Up
Schlecht und Partner Schlecht und Collegen Existenzgründung Start-Up Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschafts-prüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine langjährige
MehrVereinsberatung: Steuern. Spielgemeinschaften. Vereinsgemeinschaften
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Gesetzliche Voraussetzungen 705 ff BGB: 705 BGB Gesellschaft bürgerlichen Rechts 705 BGB Inhalt eines Gesellschaftsvertrages 706 BGB Beiträge der Gesellschafter
MehrEinfach online gründen.
Einfach online gründen. Ein gelungener Start in die Selbstständigkeit mit den Online-Gründertools von GO AHEAD. Online gründen leicht gemacht Mit dem Gründungsassistenten für GmbHs und UGs ist das Gründen
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:
MehrHier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften
Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität
MehrGewinnverwendung in der GmbH. Geschäftsleiterhaftung - Grundlagen und typische Pflichten Vortrag bei der IHK Köln am 3.
Geschäftsleiterhaftung - Grundlagen und typische Pflichten Vortrag bei der IHK Köln am 3. Juni 2014 2014 Rechtsanwalt Dr. Andreas Menkel Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht
MehrRechtsformen von Unternehmen in Deutschland
Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name
MehrMit Windkraft in die Zukunft! Öffentliche Förderkredite für Windanlagen. am 22. Juni 2012 in Erftstadt-Gymnich
Mit Windkraft in die Zukunft! Öffentliche für Windanlagen am 22. Juni 2012 in Erftstadt-Gymnich Agenda Kreissparkasse Köln in Zahlen Gewerbliche Hausbankprinzip KfW-Erneuerbare Energien Standard Landwirtschaftliche
MehrWertentwicklung von Grund und Boden bei Pacht- und Erbstreitigkeiten richtig behandeln
Wertentwicklung von Grund und Boden bei Pacht- und Erbstreitigkeiten richtig behandeln Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht
MehrVersorgungszentren (MVZ) Steuern
Medizinisches Versorgungszentrum Medizinische(MVZ) Versorgungszentren (MVZ) & Steuern Diplomkaufmann Wilfried Bridts Wirtschaftsprüferfer Steuerberater Litz & Kollegen, Ottweiler MVZ: Zulässige Rechtsformen
MehrDorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben
Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Neunkirchen, 25.6.13 Bernd Weißenfels www.hv-wuerttemberg.de Gliederung Teil 1: Wahl der Rechtsform zur Führung
MehrBilanzierung des Eigenkapitals
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Eigenkapitals Inhalte dieser Einheit Bilanzierung von Eigenkapital Bilanzierung Rücklagen Übertragung stiller Reserven Das Eigenkapital in der Bilanz Vermögen
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft
MehrInhalt Vorwort Was Sie über die GmbH wissen müssen So gründen Sie eine GmbH
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Was Sie über die GmbH wissen müssen 8 Warum eine GmbH gründen? 11 So funktioniert eine GmbH 19 Andere Rechtsformen im Vergleich 28 Die Limited als Alternative? 35 Steuerliche Bedingungen
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrFinanzierung und Förderung in einem Überblick
Finanzierung und Förderung in einem Überblick Finanzierungsform Gründungsphase Höhe der Finanzierung Kapitalbeschaffung Beratung/Expertise Stipendien und Beratungszuschüsse START-UP-Hochschul-Ausgründungen
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrBetriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl
MehrFinanzierung Erneuerbarer Energien durch Bürgerfonds Grenoble, 28. Juni 2007
Finanzierung Erneuerbarer Energien durch Bürgerfonds Grenoble, 28. Juni 2007 Xaver Diermayr Green City Energy GmbH Goethestraße 34 80336 München Tel.: 089/ 89 06 68-54 www.greencity-energy.de Ökologische
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrRechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung
Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform
MehrBürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel. Moin, moin! Christian Delfs. Assistent der Geschäftsführung
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel Moin, moin! Assistent der Geschäftsführung Die Bürgschaftsbank-Schleswig- Holstein Selbsthilfeeinrichtung Träger: Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Industrie-
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrEnergiegenossenschaft Solmser Land eg
Vorstand Heinz Bergfeld Carsten Vollmers Energiegenossenschaft Solmser Land eg Solms, Braunfelser Str. Bericht des Vorstands über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis: 1. Bericht
MehrRechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche
MehrVoraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen
Gründung einer KEG Betriebsgründung allg. Gesellschaftsformen Firmenname, -buch, Gesellschaftsvertrag Haftungsordnung Gewerbeberechtigung + Soz.Versicherung Besteuerung Praktisches Beispiel NEUFÖG Voraussetzungen:
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis
MehrCompetenza 2013. Unternehmensformen und Haftung, Kurzeinführung
Competenza 2013 Unternehmensformen und Haftung, Kurzeinführung www.advo-stgallen.ch 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen und Disclaimer Rechtsformen und Rechtsformwahl Personengesellschaften und Haftung
MehrRechtsformen von Unternehmen Vor- und Nachteile
Rechtsformen von Unternehmen Vor- und Nachteile!A&C Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbh Sandgasse 51 67459 Böhl-Iggelheim Tel.: (0) 63 24-97 99 49 Fax: 64 14 0 E-Mail: info@ac-mittelstand.de Internet:
MehrDas Innenverhältnis der OHG
Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die
Mehrals Träger in Frage. Im Gegensatz zu
oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden
MehrVergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1
Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Gewerbebetrieb / Liebhaberei Einkommensteuer Zur steuerlichen Einordnung der Einkaufsgenossenschaften ist eine Abgrenzung der Gemeinschaften
MehrWirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03
06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht
MehrVon Generation zu Generation - Wie regele ich meine Nachfolge? Finanzierung und Fördermittel für Ihre Nachfolge
Finanzierung und Fördermittel für Ihre Nachfolge Dr. Thomas Drews Olaf Schlenzig Geschäftsführer Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
MehrErtragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen - Änderungen durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums
Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen - Änderungen durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums - Der Betrieb von Biogasanlagen und die Erzeugung von Energie aus Biogas stellt für Land- und
MehrQuo vadis Stiftungen: Reaktionsmöglichkeiten aus Sicht der Beraterschaft. Dr. Jörg Sauer Stiftungsfrühstück 23. Juni 2015
Quo vadis Stiftungen: Reaktionsmöglichkeiten aus Sicht der Beraterschaft Dr. Jörg Sauer Stiftungsfrühstück 23. Juni 2015 Agenda Seite I. Ausgangspunkt 3 II. 1. Umwandlung Ewigkeitsstiftung in Verbrauchsstiftung
MehrNachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014. zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni 2013. gemäß 6 WpPG
Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014 zum Wertpapierprospekt vom 11. Juni 2013 gemäß 6 WpPG für das öffentliche Angebot von 15.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag
MehrFinanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008. Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s!
Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008 Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s! Die goldene Bilanzregel! 2 Eigenkapital + langfristiges
MehrUmwandlung von Unternehmen
INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft
MehrDie optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler
MehrVermögen sichern - Finanzierung optimieren
I. Vermögen sichern - Finanzierung optimieren Persönlicher und beruflicher Hintergrund: geboren 1951 Bauernsohn landwirtschaftliche Lehre Landwirtschaftsschule ab 1974 Umschulung zum Bankkaufmann ab 1982
MehrVon der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis
MehrGLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch
GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck
MehrFinanzierungen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Andre Eckardt, Teamleiter Wohnen Verwalter
Finanzierungen für Wohnungseigentümergemeinschaften Andre Eckardt, Teamleiter Wohnen Verwalter Deutsche Kreditbank AG 2 I Finanzierungen für Wohnungseigentümergemeinschaften I 15. Mai 2014 Deutsche Kreditbank
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrVor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen
Seite 1/6 Zweck Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Nur Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten gering gering gering hoch mittel Gründung keine
MehrDamit hat Ihr Klient nicht gerechnet.
Er will den Betrieb vergrößern. Seine innovative Idee ist richtig gut durchgeplant. Aber es ist zu wenig Eigenkapital da und für den Kredit reichen der Bank die Sicherheiten nicht. Damit hat Ihr Klient
MehrFirmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory
Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen
Mehr