Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - APB 4
|
|
- Eike Lichtenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - APB 4 Förderrichtlinien zur Anschubfinanzierung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für ältere Menschen in München Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Im Rahmen der Beschlussfassung zum Konzept zur pflegerischen Versorgung älterer Menschen in München am (Sozialausschuss) wurde das Sozialreferat beauftragt, für die Förderung (Anschubfinanzierung) der ambulant betreuten Wohngemeinschaften Qualitätskriterien in Anlehnung an die Berliner und Braunschweiger Kriterien zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen 20 Projekte, in denen sechs bis acht Personen leben können bis zum Jahr 2015 mit je bis zu ,00 in Form einer Anschubfinanzierung gefördert werden. Entsprechende Mittel der Haushaltsstelle sind zur Anschubfinanzierung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für ältere Menschen zu verwenden. Die Anschubfinanzierung ist sinnvoll, da insbesondere in der Entwicklungsphase Kosten entstehen, die ohne Förderung zu einer verzögerten Schaffung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften führen oder eine Schaffung verhindern. Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen weitere Angebote dar, die einem Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung verzögern oder vermeiden. Zudem können Fehlallokationen vermieden und eben passgenaue Versorgungsformen gefunden werden. Die Stärkung der Selbstbestimmung und der Verbleib im vertrauten Quartier stehen dabei im Vordergrund. 1. Zweck der Förderung Zweck der Förderung ist es, in der Pflegeinfrastruktur im Bereich der Landeshauptstadt München ambulant betreute Wohngemeinschaften für ältere pflegebedürftige Menschen aufzubauen. Ziel ist, bis zum Jahr ambulant betreute Wohngemeinschaften mit unterschiedlichen Konzepten in der Aufbauphase, d.h. ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme sowie im ersten Betriebsjahr zu unterstützen.
2 Seite 2 Mögliche Zielgruppen sind: Menschen mit Demenz Menschen mit somatisch begründetem Pflegebedarf Menschen mit psychiatrisch begründetem Pflegebedarf Menschen mit Behinderungen Pflegebedürftige, die speziellen Zielgruppen, wie z. B. Lesben und Schwulen sowie Migrantinnen und Migranten angehören. 2. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist eine Anschubfinanzierung im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Aufwendungen eines Betreibers einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Als Aufwendungen können in der Anlaufphase folgende Kosten bezuschusst werden: Personalkosten, Sachkosten, die im Rahmen der Anlaufphase für Flyer, Kontakte etc. entstehen Umbaumaßnahmen / Modernisierungen im Baubestand, um Barrierefreiheit zu erlangen und einen Einzug in evtl. vorhandene Bausubstanz zu ermöglichen Grundausstattung für Sanitärräume oder Wohnküchen, die entsprechend des spezifischen Konzeptes benötigt werden (Vorrichtungen für einen Lifter im Bad, unterfahrbare Spüle, entsprechender Herd etc.). Im ersten Betriebsjahr sollen Ausfallkosten erstattet werden, da es beispielsweise bei einer Generalvermietung und noch nicht entsprechender Untervermietung aller Wohneinheiten der Wohngemeinschaft zu nicht unerheblichen Kosten kommen kann. Vom Betreiber der Wohngemeinschaft sind entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, um die Auslastung sicher zustellen. Dies kann z.b. über entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. 3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger ist der Betreiber, der verantwortlich ist für die Umsetzung des inhaltlichen Konzeptes. Dies können sein: die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen eingetragene Vereine freigemeinnützige Stiftungen sonstige Anbieter auf dem Pflegesektor private Initiatoren. In ersten Gesprächen zeigen sich zwei Interessenten für die Schaffung von Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz. Dies sind WOHLBEDACHT e.v. und AUTONOMIA GmbH. Für Menschen mit vorwiegend somatisch begründetem Pflegebedarf gibt es Gespräche zur Realisierung von zwei ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit dem Zentralruf Münchner Pflegedienste e.v., dem Träger der Seniorenwohngemeinschaft Haidhausen. Er stellt einen Zusammenschluss von fünf privaten Pflegediensten dar: Hierzu gehören Pflegezentrale Wagner, Pflege Ambulant Bethke, Pflege Daheim Notz-Galow, Pflegedienst Lock sowie Hauskrankenpflege Friedrich Bauer.
3 Seite 3 Weitere Interessenten haben sich bereits gemeldet. Nach der Durchführung weiterer Fachtage zum Thema Wohnen im Alter bzw. ambulant betreute Wohngemeinschaften ist davon auszugehen, dass das Thema in die Fachwelt transportiert wird und u.a. bei Bereitstellung entsprechendem Wohnraums die Schaffung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften voran schreitet. Die erforderlichen Kooperationen zur Schaffung des benötigten Wohnraums sind sichergestellt. 4. Fördervoraussetzungen Die Förderrichtlinien (s. Anlage) sehen einen dauerhaften Verbleib in der Wohngemeinschaft in Abhängigkeit von der Sicherstellung der qualitätsvollen Pflege, Betreuung und Versorgung sowie ggf. von der Kostenübernahme der Vertragspartner (Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Sozialhilfeträger) vor. Hierbei ist es unverzichtbar, das Einvernehmen des zuständigen Sozialhilfeträgers zu den Vergütungssätzen einzuholen. Dies sichert zum einen die selbstbestimmte Betreuung und Versorgung seitens der Bewohner/-innen oder ihrer Bezugspersonen bzw. Bevollmächtigten und gesetzlichen Betreuer/-innen. Zum anderen erfolgt die Prüfung der Pflegequalität über die Vertragspartner Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft entsprechend den ambulanten Pflegedienst, der die Bewohner/-innen der Wohngemeinschaft routinemäßig oder anlassbezogen versorgt. Weiterhin erfolgt über den zuständigen Sozialhilfeträger im Einzelfall die Prüfung, ob vom Grundsatz des Vorrangs ambulanter vor stationärer Leistungen abzuweichen ist ( 13 Abs. 1 SGB XII). Hierbei gilt es zu prüfen, wann eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist und eine geeignete stationäre Einrichtung im Einzelfall zumutbar ist. Erfahrungen aus Braunschweig (ambet e.v.) zeigen, dass hier im Laufe der Zeit speziell eine kleine vollstationäre Pflegeeinrichtung für Menschen mit Demenz (Haus Auguste mit 30 Plätzen), die nicht dauerhaft in einer Wohngemeinschaft bleiben konnten, errichtet wurde. Das Sozialreferat geht davon aus, dass nicht in jedem Fall der Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung vermieden werden kann und setzt sich parallel u.a. für zeitgemäße vollstationäre Pflegeeinrichtungen ein, in denen die Pflege und Versorgung nach modernen Vorgaben umgesetzt wird. Ein Anspruch des Betreibers auf Förderung besteht unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Die Entscheidung über eine Förderung wird aufgrund der Fördervoraussetzungen im Einzelfall getroffen. Voraussetzung für die Förderung ist in Anlehnung an bestehende Qualitätskriterien aus Berlin ein inhaltliches Konzept, in dem eingegangen wird auf: den konzeptionellen Leitgedanken, der das Selbstverständnis in Bezug auf gegenseitige Hilfe, eine besondere Qualität des Zusammenlebens, die selbstbestimmte Organisation des Gemeinschaftslebens durch die Bewohner/- innen bzw. deren Bezugspersonen beinhalten sollte. Die Zielgruppe, wobei die Gruppenstärke acht Personen nicht überschreiten soll. Eine größere Gruppe ist im Zusammenleben nicht nur gruppendynamisch schwierig, es be-
4 Seite 2 steht die Gefahr, dass hier Kleinstheime entstehen, die nicht vom Heimgesetz erfasst werden. Den engen Einbezug der Bezugspersonen insbesondere bei Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz (Angehörige, Bevollmächtigte, gesetzliche Betreuer/-innen). Vernetzung / Gemeinwesenarbeit, auch um eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und darüber Verständnis für die Wohngemeinschaft herzustellen und evtl. nachbarschaftliche Beziehungen zu stärken. Die Selbstverpflichtung der Anbieter, die Qualität der Pflegeleistungen nach 80 SGB XI zu sichern und das Konzept unter den hier genannten Kriterien zu erfüllen und fortzuschreiben. Wie Entwicklungen in anderen Städten zeigen, sind Anpassungen an die sich verändernde Zielgruppe ggf. notwendig. Die Vertragsgestaltung (z.b.: Preis/Leistungsverhältnis; Mitbestimmung; Wahl der Dienstleister, Kündigungsklauseln, Auszugskriterien). Sinnvoll ist eine einzelvertragliche Regelung für das Eintreten höchsten Pflege- und Betreuungsbedarfes. Die strukturelle Trennung der verschiedenen Vertragspartner/-innen (Vermietung, Betreuung, Pflege), um den Charakter des autonomen Lebens in einer Wohngemeinschaft zu sichern, d.h. keine Voraussetzungen für einen Heimbetrieb zu erfüllen. Das Wohnraumkonzept muss die Barrierefreiheit sowie gemeinschaftsfördernde Elemente erfüllen. Somit ist gewährleistet, dass leichte Gehbehinderungen, die u.u. mit Rollatoren ausgeglichen werden können oder der Einsatz eines Rollstuhls möglich sind. 5. Art und Umfang der Förderung Die städtische Förderung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt einmalig maximal ,00 je ambulant betreuter Wohngemeinschaft. Sie erfolgt individuell gemäß der Antragstellung und kann die unter Punkt 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Inhalte gleichzeitig betreffen. 6. Antragsverfahren Die Antragsteller reichen die Antragsformulare bei der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Abteilung Hilfen im Alter, bei Pflege und Betreuung, St.-Martin-Str. 34a, München ein. Der Antragsteller hat alle entscheidungserheblichen Tatsachen nachzuweisen, insbesondere: inhaltliches Konzept (vgl. Punkt 4) Personalkonzept / Stellenplan / Qualifikation der Mitarbeitenden und Personalentwicklungskonzept Kostenkalkulation, Finanzierungsplan Nachweis über die tatsächliche Umsetzung, z.b.: ein längerfristiger Mietvertrag zu diesem Zweck eine Bürgschaftserklärung der Nachweis über eine bereits im Betrieb befindliche Wohngemeinschaft.
5 Seite 5 Der Nachweis der hier aufgeführten Kriterien sichert einerseits die von Seiten des Sozialreferates gewünschte Qualität der Betreuung, Pflege und Versorgung der Bewohner/-innen der Wohngemeinschaft über das inhaltliche Konzept sowie das Personalkonzept und das Personalentwicklungskonzept. Dies muss sich entsprechend auf die Zielgruppe ausrichten (z.b. Menschen mit Demenz). Kostenkalkulation und Finanzierungsplan, aber auch der Nachweis über die tatsächliche Umsetzung sichern darüber hinaus die Verlässlichkeit des Betreibers. Bei fachlich gleichen Voraussetzungen (vgl. P. 4) entscheidet das Datum der Antragstellung über die Förderung. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Mittel weitgehend ausgeschöpft sind, um eine Vergabe der verbleibenden Mittel zu regeln.
6 7. Bewilligung und Auszahlung Wird ein Zuschuss beantragt, der ,00 übersteigt, so ist der Stadtrat zu befassen. Mit der möglichen Auszahlung des Zuschusses für Personalkosten und Sachkosten in Höhe von bis zu ¼ der maximalen Fördersumme bereits vor Betriebsbeginn können Kosten für die Entwicklung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft gefördert werden. Üblicherweise erfolgt bei Umbau/ Modernisierung und für die Grundausstattung von Sanitärräumen oder Wohnküchen die Auszahlung nach Vorlage der Rechnungen. Die unter Punkt 2 genannten Ausfallkosten werden im ersten Betriebsjahr entsprechend des Anfalls nach Vorlage der Originalunterlagen bezuschusst. 8. Allgemeine Vorschriften Das Förderverfahren, insbesondere das Verfahren zur Rückzahlung sowie zur Prüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend der allgemeinen Förderrichtlinien des Sozialreferates der Landeshauptstadt München sowie der gesetzlichen Vorschriften bzw. des jeweiligen Förderbescheides. 9. Mehrfachförderungen Eine Förderung nach diesen Grundsätzen bleibt erhalten, wenn die Kofinanzierung nicht zu einer Überfinanzierung führt. Hiermit ist beabsichtigt, Kosten, die die Höhe von ,00 überschreiten, aber beispielsweise für die spezielle konzeptionelle Ausrichtung erforderlich sind, über Stiftungen, Sponsoren etc. zu ermöglichen. Aktuelles Beispiel ist die Küchenausstattung der Rothenfußer Wohngemeinschaft, die mit Umzug in die neuen Wohnungen eine zweite Wohngemeinschaft gründet. Für beide Wohnungen sind entsprechende Küchenausstattungen notwendig. Infolge bislang fehlender Förderrichtlinien, erfolgt die Finanzierung über verschiedene Geldgeber, wie Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen, Sozialreferat und Rothenfußer Stiftung. 10. In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten Die Richtlinien treten zum in Kraft und gelten bis zum Das Konzept zur pflegerischen Versorgung älterer Menschen in München bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Jahr Der Stadtrat wird jedoch bei entsprechend verändertem Bedarf mit etwaigen Änderungen befasst werden. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).
7 Seite 7 Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Straßer, der Stadtkämmerei, der Beauftragten des Oberbürgermeisters für den Altenpflegebereich, der Frauengleichstellungsstelle, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten, dem Seniorenbeirat und dem Sozialreferat / Interkulturelle Arbeit und Migration ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Den Förderrichtlinien zur Anschubfinanzierung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften in München wird zugestimmt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Dr. Gertraud Burkert Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Beauftragte des Oberbürgermeisters für den Altenpflegebereich an die Frauengleichstellungsstelle z. K.
8 Seite 8 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Kreisverwaltungsreferat, KVR I/24 An den Behindertenbeirat An den Beindertenbeauftragten An den Seniorenbeirat An S - III - M z. K. Am I.A.
Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement
Telefon: 233 2 53 27 Telefax: 233 2 11 36 Frau Lang-Hornfeck Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement SWM Bildungsstiftung Geschäftsordnung für den Vorstand Sitzungsvorlage Nr. 02-08 /
MehrBeschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung
Telefסּn: 0 233-49584 Telefax: 0 233-49577 Sozialreferat Seite 1 von 5 Stadtjugendamt S-II-KJF/JA Förderung des Trägers Lilalu e.v. Betreuungsplätze für Münchner Kinder in den Ferien Antrag Nr. 08-14 /
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1
Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Neufestsetzung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII Mietobergrenzen
MehrStadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1. Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern
Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 08029 2 Anlagen
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrSozialreferat. Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378. Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M
Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378 Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M Großer Bauunterhalt für die an die MÜNCHENSTIFT GmbH verpachteten Häuser in
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrBeschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 09.09.2015 Öffentliche Sitzung
Telefסּn: 0 233-40501 Telefax: 0 233-98940501 Sozialreferat Seite 1 von 7 Amt für Wohnen und Migration S-III-SW4 Neufassung vom 08.09.2015 Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen / Flüchtlingen
MehrSeite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft
Telefon: 233-27514 Telefax: 233-21136 Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Wie sinnvoll sind Wasserenthärtungsanlagen in München? Antrag Nr.
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum
MehrMehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.
Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
MehrHerzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler
Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich
MehrPflegebedürftig was nun?
BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrDas ändert sich ab 1. Januar 2015
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe
Mehr5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum
MehrDer Schwerpunkt der Freiwilligenagentur Tatendrang liegt hierbei im Bereich von Bildung und Migration.
Telefסּn: 0 233-48454 Telefax: 0 233-9848454 Sozialreferat Seite 1 von 6 Zentrale S-Z-BE Aufnahme Projekt Lesezeichen der Freiwilligenagentur Tatendrang in die Regelförderung ab 2014 Produkt 7.3.1 Bürgerschaftliches
MehrBildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B
Telefon: 0 233-83776 Telefax: 0 233-989 83776 Seite Referat 1 von für 5 Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B Freigabe des Zuschusses an die Münchner Volkshochschule GmbH für das
MehrStadtkämmerei Referatsleitung
Telefon: 0 233-92 085 Telefax: 0 233-989 92 085 Stadtkämmerei Referatsleitung Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Bombenopfer Antrag Nr. 08-14 / A 03625 von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde
MehrPersonal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC
Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;
Mehrmicura Pflegedienste München Ost
In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung
MehrR i c h t l i n i e n. I n h a l t s v e r z e i c h n i s
R i c h t l i n i e n für die Einrichtung von Kommunikationssystemen für ältere oder kranke Personen in der Gemeinde Kriftel Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel hat in ihrer Sitzung am 20. November
MehrRichtlinien. des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014. zur Förderung. der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.
Richtlinien des Bezirks Oberbayern vom 18.09.2014 zur Förderung der Zuverdienstplätze in Oberbayern für Menschen mit Behinderung ab 01.01.2015 in Obernbayern für Menschen mit Behinderung 1/6 Der Bezirk
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen
MehrAntrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V. Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes:
Antrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir für unseren ambulanten Hospizdienst
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrRichtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5.
Richtlinie zur Unterstützung von mehrtägigen Klassenfahrten für Grundschülerinnen und -schüler sowie für Kinder in einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Barnim 1. Zuwendungszweck 2. Fördervoraussetzung
MehrBaureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom
Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725 Baureferat Hochbau Seite 1 Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrGeld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege
Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.
Mehrzur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe
50-3 1 Richtlinien zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Präambel Um die ambulante Versorgung der älteren und pflegebedürftigen Bad Homburger Einwohner/-innen
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrLeistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen
MehrDie Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrGesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
MehrRichtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrImpulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)
Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrStadtkämmerei. Telefon: 0233-92129 Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
Stadtkämmerei Telefon: 0233-92129 Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablöse von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.11.2010 Sitzungsvorlage
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrAmbulante Pflege der Sozialstation
Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing
Telefon: 233 24952 Telefax: 233 27651 Tanja Botsch Telefon: 233 24782/26180 Telefax: 233 27966 Katrin Kinder Rainer Kreuzer Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrArbeitsgruppe 1 Individuelle Wohnsituation
2. Magdeburger Seniorenforum Wohnen im Alter am liebsten im Stadtquartier Arbeitsgruppe 1 Individuelle Wohnsituation vorgestellt von der Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.v. 30. September 2010
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
Mehrdie Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
Fraktionen des Deutschen Bundestages Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Geschäftsstelle der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Mitglieder des Bundestages
MehrPflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrK u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -
K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrPflegeleistungen ab 1. Januar 2015
Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00
MehrNeue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große
MehrStellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrSozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - WH 1
Telefon: 233-20824 Telefax: 233-21115 Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - WH 1 München Pass Änderung des berechtigten Personenkreises Neue Tarifvereinbarung mit der MVV GmbH Sitzungsvorlage
MehrWohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm
Wohnformen im Alter Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnen im Alter - Welche Formen unterscheidet man? da denken die meisten an ein Wohnen zu Hause, vielleicht
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrMehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Mehr Lebensqualität im Alter Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Menschen möchten heutzutage so lange
Mehr1 Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Familienzentren sind Selbsthilfeinitiativen auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, die
GRUNDSÄTZE ZUR FÖRDERUNG VON FAMILIENZENTREN IN I RHEINLAND--PFALZ Das Land Rheinland-Pfalz fördert aufgrund des 16 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit 17 des Landesgesetzes
Mehr- 244 458 728 von monatlich 1)
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
MehrDas ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis
Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
MehrSozialreferat. Telef : nסּ 0 233-22678 Telefax: 0 233-24769. Amt für Soziale Sicherung S-I-SIB/FA
Telef : nסּ 0 233-22678 Telefax: 0 233-24769 Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung S-I-SIB/FA Broschüre Günstiger leben in München Finanzierung aktualisierte Neuauflage 2016 Produkt 60 1.1.3
MehrInformationen zur Tagespflege
Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),
MehrSatzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008
Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-48372 0 233-48323 Telefax: 0 233-48378. Amt für Soziale Sicherung S-I-IP 4
Telefסּn: 0 233-48372 0 233-48323 Telefax: 0 233-48378 Sozialreferat Seite 1 von 11 Amt für Soziale Sicherung S-I-IP 4 Förderung Pflegeergänzender Leistungen (PEL) in der ambulanten Pflege Änderung der
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrSozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung
Telefon: 233-28666 Telefax: 233-24769 Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung S - I - SIB Einrichtung einer sozialen Schuldnerberatung mit einer Vollzeitstelle in Neuperlach
Mehr- Zuschuss an den Träger für den laufenden Betrieb in Höhe von 967.844, - Euro - Stadtbezirk 15, Trudering - Riem
Telefסּn: 0 233-20167 Telefax: 0 233-20191 Sozialreferat Seite 1 von 7 Stadtjugendamt S-II- KT/FT Kinderkrippe Schatzbogen 52, 5 4 und 62 Errichtung einer Einrichtung von sechs Gruppen mit 72 Plätzen Träger:
MehrNeue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
Mehrstationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige
MehrErgänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009
Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500. Amt für Wohnen und Migration S-III-L
Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Wohnen und Migration S-III-L Darstellung der aktuellen Flüchtlingssituation in München Antrag Nr. 14-20 / A 01361 der Stadtratsfraktionen
MehrFachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger
Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
Mehr