Informationsnachmittag des Brustzentrums

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1 Informationsnachmittag des Brustzentrums Sozialrechtliche Ansprüche und Möglichkeiten Medizinische Rehabilitation Schwerbehindertenrecht hi ht Wirtschaftliche Sicherung Pflegeversicherung Patienteninformation Brustzentrum - sozialrechtliche Ansprüche, Jolanthe Ulrich

2 Medizinische Rehabilitation Grundsatz: Rehabilitation vor Pflege Ambulant vor stationär Kostenträger: Vorrangig: Deutsche Rentenversicherung (Bund, Land, Knappschaft-Bahn-See) h (Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen) Nachrangig: Gesetzliche / Private Krankenversicherung Beachte: Je nach Kostenträger unterschiedliche Rehabilitationseinrichtungen, Zuweisungsmodalitäten und Entscheidungskriterien! it i 2

3 Medizinische Rehabilitation Formen der medizinischen Rehabilitation: Anschlussheilbehandlung/ Anschlussrehabilitation Eilheilverfahren/ AGM Leistungen zur onkologischen Rehabilitation Geriatrische Rehabilitation/ neurologische Frührehabilitation 3

4 Formen der Medizinische Rehabilitation Anschlussheilbehandlung (AHB) Beantragung während des stationären Krankenhausaufenthaltes bei definierten Diagnosen / Indikationen Im unmittelbaren Anschluss an die Primärbehandlung (OP oder Raditio) (Antritt spätestens 5 Wochen nach KH-Entlassung oder Ende der Primärbehandlung) Antragsstellung über Krankenhaus-Sozialdienst Durchführung nur in zugelassenen AHB-Einrichtungen Voraussetzung: körperliche Mobilität / Rehabilitationsfähigkeit Bei CA-Diagnosen i.d.r. gesicherter Anspruch bei Dt. Rentenversicherung bei GKV/PKV explizite Prüfung der Rehabilitationsfähigkeit und -Notwendigkeit 4

5 Formen der Medizinische Rehabilitation Eilheilverfahren / AGM Bei Z.n. Chemotherapie Bei Ausnahmeentscheidungen (z.b. Fristüberschreitung oder bei Wunschkliniken, die keinen indikationsspezifischen Versorgungsvertrag mit Kostenträger haben) Einleitung i in der Regel ldurch hkrankenhaus-sozialdienst Leistungen zur onkologischen Rehabilitation Soll Erfolg einer abgeschlossenen Krebsbehandlung festigen und physischen/psychischen Zustand stabilisieren Kann im ersten Jahr (z.t. auch in den ersten beiden Jahren) nach der Erstbehandlung ng gewährt werden. Einleitung über Hausarzt, Antragsformulare in der Regel bei den Krankenkassen erhältlich 5

6 Formen der medizinischen Rehabilitation Geriatrische Rehabilitation (GRB) für ältere Patienten Einschränkungen in der Frühmobilität Multimorbidität Rehabilitationsfähigkeit, -Motivation, -Notwendigkeit Einleitung über Krankenhaus-Sozialdienst oder Hausarzt in speziellen GRB-Einrichtungen Neurologische Frührehabilitation Bei eingeschränkter Mobilität (je nach Mobilität Phase B oder Phase C) Bei neurologischen Erkrankungen oder im Vordergrund stehenden neurologischen Defiziten Antragsstellung durch Akutklinik 6

7 Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Definition: Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Beurteilungsgrundlage: Versorgungsmedizin-Verordnung Verordnung Schwerbehindert sind Personen mit einem GdB von wenigstens 50% Bei Krebserkrankungen wird ein GdB von mind. 50% anerkannt. Wegen möglicher Heilungsbewährung hier Befristung in der Regel auf 5 Jahre. Grundsätzlich ist die Gültigkeitsdauer jedoch unbefristet. 7

8 Schwerbehindertenausweis Antragsstellung: Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises nur auf Antrag Online : Schriftlich: in Bayern bei der zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Antragsformulare sind erhältlich beim ZBFS, bei Ihren Gemeinden, den Krebsberatungsstellen, den Krankenhaus-Sozialdiensten oder auch als PDF-Datei zum runterladen ( bayern html) 8

9 Schwerbehindertenausweis Nachteilsausgleiche Insbesondere: Steuerfreibeträge Kündigungsschutz (in Betrieben mit mehr als 6 Beschäftigten, Feststellung des GdB muss bei Kündigung bereits erfolgt sein) Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche Begleitende Hilfen im Arbeitsleben b Vorgezogene Altersrente/Pensionierung Merkzeichen (hier insbesondere G, ag, B, H, RF, Bl, Gl) Dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen; mit ihnen sind unterschiedliche Rechte verbunden. 9

10 Wirtschaftliche Sicherung Krankengeld (SGB V) Dauer maximal 78 Wochen (ab Beginn derselben Erkrankung innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren) Dauer der Lohnfortzahlung (i.d.r. 6 Wochen) wird auf die 78 Wochen angerechnet Höhe des Krankengeldes: 70% des regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgeldes (abzüglich ca. 14 % Sozialversicherungsbeiträge) + weitere Sonderregelungen Zahlung erfolgt kalendertäglich für 30 Tage je Kalendermonat Beachte: Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V möglich (Aufforderung der GKV zur Reha- oder Rentenantragstellung unter Androhung der Einstellung der Krankengeldzahlung) 10

11 Wirtschaftliche Sicherung Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) (SGB VI) Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren (Mindestversicherungszeit) und in den letzten Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderungsrente 3 Jahre Pflichtbeiträge Medizinische Voraussetzungen: volle EM-Rente: Arbeitsfähigkeit (auf dem allg. Arbeitsmarkt) liegt unter 3 Std. täglich! oder zw. 3 und 6 Std, wenn Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist teilweise EM-Rente: Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Std. (berufsunabhängig!!!) Die Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel zeitlich befristet. Maximale Dauer 3 Jahre! Bis zu drei mal befristbar. München, Hinzuverdienst Patienteninformation (geringfügig) möglich Brustzentrum - sozialrechtliche Ansprüche, Jolanthe Ulrich 11

12 Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) Einführung 1995, 2008: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, 2013: Pflegeneuausrichtungsgesetz Definition: Pflegebedürftig i.s. des Gesetzes sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung regelmäßig Hilfen in ihrem Alltag benötigen und diese Einschränkungen für voraussichtlich mindestens sechs Monate in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens bestehen. Bereiche des täglichen Lebens: Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaftliche Versorgung Auf Antrag Feststellung und Einteilung in Pflegestufen durch den MdK nach vorheriger persönlicher Begutachtung. 12

13 Gesetzliche Pflegeversicherung Pflegestufen Pflegestufe 0 (bei eingeschränkter Alltagskompetenz) (Voraussetzung für PS 1 nicht erfüllt, jedoch verstärkte Beaufsichtigungspflicht, Hilfsbedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung) Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) / PS I + eingeschränkte Alltagskompetenz tgl. Hilfebedarf 90 Minuten, davon mind. 45 Min. Grundpflege Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig) / PS II + eingeschränkte Alltagskompetenz tgl. Hilfebedarf 3 Stunden, davon mind. 2 Std. Grundpflege (3xtgl., zu versch. Zeiten) Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig) tgl. Hilfebedarf 5 Stunden, davon mind. 4 Std. Grundpflege (rund um die Uhr) Härtefall Voraussetzung für PS III erfüllt + außergewöhnlich hoher Pflegebedarf (z.b. mind. 3 x pro Nacht grundpflegerische Versorgung durch mehrere Pflegekräfte) 13

14 Gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen: Geld- oder Sachleistung Zusätzliche Betreuungsleistungen Versorgung mit Pflegehilfsmittel Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Stationäre Pflege 14

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