Pflegebedürftig was nun?
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- Bernhard Friedrich
- vor 8 Jahren
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1 BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege
2 Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich pflegebedürftig Pflegestufen. Wer pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist, muss Kosten und Risiken nicht ganz alleine tragen und hat Anspruch auf Leistungen von seiner Pflegekasse. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Einstufung in eine der anerkannten Pflegestufen. Ein Antrag bei der Krankenkasse / Pflegekasse ist erforderlich. Pflegebedürftig ist, wer an körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten leidet oder Behinderungen hat, die das Durchführen einer regelmäßig wiederkehrenden notwendigen Verrich- Zuhause versorgt werden tung im täglichen Leben auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate unmöglich machen. Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe gegeben sind, wird individuell durch den Medizinischen Dienst begutachtet. Nach dem Antrag entscheidet ein fachlich qualifizierter Gutachter bei einem Hausbesuch, ob die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung erfüllt sind und benennt im Gutachten eine der Pflegestufen. Die Pflegestufe 1 erhalten Personen, die bei der Körperpflege (waschen, kämmen, rasieren, Mund- und Zahnpflege), der Ernährung (Zubereitung, Darreichung) und/oder Mobilität (Aufstehen/Zu- Bett-Gehen, An- und Auskleiden, stehen, gehen) Unterstützung oder Grundpflege benötigen. Mindestens zwei dieser Verrichtungen in einem oder mehreren dieser Bereiche einmal täglich 45 Minuten sowie mehrfache Hilfe in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, insgesamt rund 90 Minuten täglich werden hier berücksichtigt. Sebstständigkeit erhalten
3 Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 2 Schwerstpflegebedürftig In der Pflegestufe 2 werden Hilfe und Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität mindestens zu drei verschiedenen Tageszeiten erforderlich. Der Aufwand für die Grundpflege muss mehr als zwei Stunden pro Tag umfassen. Zusätzlich ist auch hier die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen, insgesamt sind 180 Minuten Hilfe und Unterstützung vorgesehen. Pflegestufe 3 Schwerstpflegebedürftig Die Pflegestufe 3 wird vergeben, wenn Personen bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität bei Tag und Nacht hilfebedürftig sind und die hauswirtschaftliche Versorgung mehrfach wöchentlich übernommen werden muss. Auf die Grundpflege müssen in der Pflegestufe 3 mindestens vier Stunden täglich entfallen. Pflegestufe 3+ Härtefallregelung Sind die Voraussetzungen für die Gewährung der Pflegestufe 3 erfüllt, aber der Pflegeaufwand außergewöhnlich hoch ist, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nachts regelmäßig zwei Personen gleichzeitig benötigt werden, um den pflegebedürftigen Menschen zu lagern. Pflegestufe 0 Die Pflegestufe 0 wird vergeben, wenn Betreuungsbedarf besteht, der jedoch unterhalb der Zeitaufwandschwelle (unterhalb von 90 Minuten) liegt. Die Bezeichnung der Pflegestufe 0 hat nichts mit dem objektiven Pflegebedarf zu tun, sondern nur mit den gesetzlichen Zeitgrenzwerten, den die Pflegeversicherung als Voraussetzung für Leistungen der Pflegestufe 1 verlangt. Das heißt jedoch nicht, dass keine Pflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung nötig wäre. Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 können prüfen, ob ein Anspruch auf Leistung der Sozialhilfe zur Pflege beim Sozialamt besteht, die allerdings nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt wird. Bewilligung von Leistungen Befristung der Pflegestufen. Die Einstufung in Pflegestufen, die Anerkennung als Härtefall sowie die Bewilligung von Leistungen kann zeitlich befristet werden. Die Befristung erfolgt, wenn eine Verringerung des Hilfebedarfs nach der Einschätzung des Medizinisch Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu erwarten ist. Die Befristung kann wiederholt werden und darf einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren umfassen.
4 Finanzielle Leistungen Pflegesachleistung. Pflegegeldzahlung. Die Pflegekasse finanziert die Dienstleistungen ambulant tätiger Pflegedienste, wie die Biloba. Dazu schließt der Pflegebedürftige einen Pflegevertrag mit der Biloba ab und die Kosten rechnet die Biloba als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Beihilfestellen ab. Auch die Zusammenfassung von Pflegesachleistungen für mehrere Pflegebedürftige innerhalb einer sozialen Struktur wie einer Wohnung, eines Hauses oder eines Wohnviertels ist möglich. Pflegepersonen, die Familienangehörige oder Familienfremde sind und die persönliche Grundpflege oder die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen, stehen nicht im Arbeitsverhältnis, sondern sind ehrenamtlich tätig. Für nötige Hilfe werden dem Pflegebedürftigen monatliche Geldleistungen gewährt, um seine Pflege selbst zu organisieren und die Pflegpersonen finanzieren zu können. Voraussetzung für die Pfleggeldzahlung ist die Sicherstellung privater Hilfe, die bei den laufenden Qualitätssicherungsbesuchen (Beratungseinsatz) der Biloba festgestellt und bestätigt wird. Über die Verwendung der Pflegegeldzuzahlung können die Versicherten frei entscheiden, müssen die Verwendung der Gelder nicht nachweisen und können bei Bedarf das Pflegegeld auf mehrere Personen aufteilen. Kombinationsleistung. Im Rahmen der Pflegeversicherung können die Pflegegeldsachleistung und die Pflegegeldzahlung kombiniert werden. Die Kombinationsleistung kommt dann zum tragen, wenn der Anspruch auf Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft wurde und der Restbetrag anteilig als Pflegegeldzahlung ausgezahlt werden kann und den Pflegepersonen zur persönlichen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung Grundpflege oder zur hauswirtschaftlichen Versorgung zur Verfügung steht. So kann beispielsweise die persönliche Pflege von der Biloba übernommen werden und die hauswirtschaftliche Versorgung durch Familienangehörige erfolgen.
5 Gesetzliche Pflegeversicherung Gut versichert. Die Pflegeversicherung gilt für alle, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheiten oder Behinderungen bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Wird der Versicherte von der Biloba gepflegt und betreut erhält er Pflegesachleistungen, die direkt an die Pflegekasse abgerechnet werden. Diese werden im Einzelfall je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gewährt durch Kostenbeteiligung als Sachleistung für Pflegehilfsmittel und Pflegedienstleistungen. Die Pflegeversicherung trägt lediglich einen Teil der Pflegebedürftigkeit mit. Einzelne Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Gut beraten und versorgt. Eine vertrauensvolle und persönliche Beratung ist wesentlich, um im gemeinsamen Gespräch den gewünschten und benötigten Bedarf an persönlicher Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung besprechen zu können. Darüber hinaus erhalten Sie Hilfestellung bei der Antragstellung und der Klärung von Kostenübernahmen. Folgende Beiträge können monatlich geltend gemacht werden: Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Härtefall ab Euro Euro Euro bis zu Euro Stand: März 2012
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