JAHRESBERICHT vom 20. März 2014 bis 31. Dezember 2014 AIRC EUROPE - FUND
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1 JAHRESBERICHT vom 20. März 2014 bis 31. Dezember 2014 AIRC OPE - FUND
2 INHALTSVERZEICHNIS Management und Verwaltung 2 Tätigkeitsbericht 3 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 5 Entwicklung des Sondervermögens 6 Verwendung der Erträge des Sondervermögens 6 Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre 6 Vermögensübersicht zum 31. Dezember Vermögensaufstellung im Detail 8 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen 11 Anhang zum Jahresbericht per 31. Dezember Vermerk des Abschlussprüfers 15 Besteuerungsgrundlagen 16 Seite 1
3 MANAGEMENT UND VERWALTUNG Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: (Stand: 31. Dezember 2014) Alleingesellschafter M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg (im Folgenden: M.M.Warburg & CO (AG & Co.)) Aufsichtsrat Joachim Olearius Sprecher der Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) - Vorsitzender - Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien Ferdinandstraße Hamburg Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien Haftende Eigenmittel: ,80 (Stand: 31. Dezember 2014) Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fuhlentwiete Hamburg DEUTSCHLAND Eckhard Fiene Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) stellv. Vorsitzender sowie Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski, Hamburg Geschäftsführung seit dem 1. August 2014: Udo Hirschhäuser seit dem 1. April 2015: Matthias Mansel bis zum 31. März 2015: Dr. Volker van Rüth bis zum 31. August 2014: Hans-Jürgen Schäfer 2
4 1. Anlageziele Das Anlageziel des AIRC OPE-FONDS ist eine möglichst hohe Partizipation an den Aufwärtsbewegungen europäischer Aktienmärkte. Über mehrere Trendzyklen aus steigenden und fallenden Kursen hinweg soll eine gegenüber dem Markt stetigere Performance erzielt werden. 2. Anlagepolitik Der Fonds investiert in öffentliche Anleihen mit kurzen Laufzeiten und über den Kauf von Futures- Kontrakten gleichzeitig in eine Auswahl der 19 Supersektoren des STOXX Europe 600-Index. Die Auswahl berücksichtigt die Stärke der Bewegung und die Schwankungsintensität der Supersektoren. Es erfolgt eine regelmäßige Reallokation. Sogenannte Marktbreitefilter messen parallel die Trendgüte des Gesamtmarktes und bestimmen, ob die ausgewählten Sektoren investiert werden oder nicht. Im Falle eines Negativsignals der Marktbreitefilter werden die Aktien-Indexkontrakte verkauft und die Laufzeit der Anleihen des Portfolios mit Hilfe von Futures- Kontrakten auf Bundesanleihen und Bundesobligationen marktabhängig verlängert. Weiterhin werden zusätzlich saisonale Effekte bei Aktienmarktbewegungen genutzt, indem temporär Futures-Kontrakte auf den STOXX Europe 600- Index erworben werden. Dabei kann das Marktrisiko über das Fondsvermögen hinaus erhöht werden. 3. Anlagestrategie und -ergebnis Nach Auflage des Fonds am 20. März 2014 erfolgten systemkonforme Investitionen in die vom Modell vorgesehenen Sektoren Automobile & Zulieferer, Öl & Gas, Nahrungsmittel & Getränke sowie Reise & Freizeit. Im Zeitablauf wurden die Sektoren mehrfach re-allokiert und damit bis Ende Juli eine gegenüber dem Vergleichsindex höhere Performance erzielt. Nach der Abwärtsbewegung Anfang August griffen erstmals die Marktbreitefilter und reduzierten den Supersektorenanteil um ca. 25 %. Der nach einer Zwischenerholung folgende gut 14 %-ige Rückgang des europäischen Aktienmarktes mit einem Tief Mitte Oktober bedingte eine erneute Umschichtung in den Rentenmarkt in einer Größenordnung von knapp 80 % des Fondsvermögens. Damit war das Sondervermögen zu einem hohen Grad vor weiteren Kursrückgängen geschützt. Doch der Markt fiel nicht weiter. Der unmittelbar nach dem Aktienmarkttief folgenden, V-förmigen Erholung des Aktienmarktes konnte der Fonds wegen dem hohen Anleiheanteil nur mit einem relativ niedrigen Investitionsgrad folgen. Erst ab Mitte November gestatteten die Marktbreitefilter wieder eine Vollinvestition im Aktienbereich. Zum Ende des Berichtszeitraumes waren schwerpunktmäßig die Supersektoren Gesundheitswesen, Versicherungen, Medien, Immobilien, Reise & Freizeit sowie Versorger dotiert. Im ersten Rumpfgeschäftsjahr erzielte der AIRC- Europe Fonds eine Wertentwicklung von 1,90% (berechnet gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.v. BVI). Zahlen aus der Vergangenheit garantieren keine zukünftige Wertentwicklung. Quellen des Veräusserungsergebnisses Die Veräußerungsgewinne (von der Auflage des Fonds bis Juni 2014) und verluste (Schwerpunkte im Juli und Oktober 2014) aus den Aktienfutures- Kontrakten (siehe Anlagepolitik) resultierten aus der zweigeteilten Marktbewegung im Berichtszeitraum. Die entsprechenden Beträge können der Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden. 4. Wesentliche Risiken und Ereignisse im Berichtszeitraum Bonitäts- und Adressenausfallrisiken Aufgrund des Investments in hochliquide Anleihen bester Bonität und des Einsatzes liquider, börsengehandelter Futures-Kontrakte ist nur mit einer relativ geringen Wahrscheinlichkeit mit Adressenausfallrisiken zu rechnen. Sie können jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zinsänderungsrisiken Zinsänderungsrisiken aus dem Basisinvestment des Fonds sind aufgrund der kurzen Laufzeiten der Anleihen kaum relevant. Erst nach Laufzeitverlängerungen der Anleihen über Futures- Kontrakte in Zeiten mit negativen Marktbreitefiltern (siehe Anlagepolitik) besteht ein Zinsänderungsrisiko, das ca. dem Risiko des RexP entspricht. Währungsrisiken Währungsrisiken sind ausgeschlossen, da ausschließlich in Euro investiert wird. 3
5 Operationelle Risiken Die Verwaltungsgesellschaft hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Sonstige Marktpreisrisiken Der Fonds war entsprechend seiner Anlagestrategie in Anleihen mit erstklassiger Bonität sowie in die Futures-Kontrakte der Supersektoren des STOXX Europe 600-Index und Futures-Kontrakte auf den STOXX Europe 600-Index investiert und damit grundsätzlich den entsprechenden Marktpreisrisiken ausgesetzt. Liquiditätsrisiken Aufgrund des Investments in Anleihen bester Bonität und hoher Liquidität ist nicht mit Liquiditätsrisiken zu rechnen, auch eine zu breite Stellung von Geldund Briefkursen muss im Vergleich zu den meisten anderen Finanzinstrumenten weder für diese Anleihen noch für eingesetzten Futures-Kontrakte erwartet werden. Sie können jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Sonstige Risiken Mögliche Risiken im Hinblick auf das erwirtschaftete Ergebnis ergeben sich für diesen Fonds aus der Verwendung prozyklischer Modelle in Seitwärtsbewegungen. Diese proprietären mathematischen Modelle gehen bei bestimmten Marktrichtungsänderungen von einer Trendwende aus und disponieren entsprechend konsequent. Nicht jede dieser Änderungen führt aber zu einer Trendwende, sondern stellt sich von Fall zu Fall in der Rückbetrachtung als Korrektur im Trend heraus (siehe Mitte Oktober bis Mitte November). Die entsprechend eingegangenen Positionen werden als sogenannte Fehlsignale - häufig mit Verlust oder Opportunitätskosten - glattgestellt. Eine Kursbewegung, der eine solche Häufung von Fehlsignalen zugrunde liegt, wird als Seitwärtsbewegung oder Sägezahnmarkt bezeichnet. 5. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum Im Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Ereignisse mit Relevanz für das Sondervermögen. 4
6 ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG (INKL. ERTRAGSAUSGLEICH) FÜR DEN ZEITRAUM VOM 20. MÄRZ 2014 BIS 31. DEZEMBER 2014 I. Erträge 1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren ,62 2. Zinsen aus Wertpapieren ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) ,28 3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 2,36 II. Summe der Erträge ,26 Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen ,41 2. Verwaltungsvergütung ,30 3. Verwahrstellenvergütung ,89 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten ,85 5. Sonstige Aufwendungen ,80 davon Bankgebühren -760,20 davon Genehmigungsgebühren ,60 Summe der Aufwendungen ,25 III. Ordentlicher Nettoertrag ,99 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne ,74 davon aus Geschäften mit Derivaten auf Wertpapiere und Wertpapierindizes sowie Zins-Derivaten ,74 2. Realisierte Verluste -7,88 davon aus Wertpapiergeschäften -7,88 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,86 V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,13 1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne ,00 2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste ,28 VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,72 VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,59 5
7 ENTWICKLUNG DES SONDERVERMÖGENS I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres 0,00 1. Mittelzufluss (netto) ,97 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen ,55 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen ,58 2. Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich ,53 3. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,59 davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne ,00 davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste ,28 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres ,03 VERWENDUNG DER ERTRÄGE DES SONDERVERMÖGENS BERECHNUNG DER AUSSCHÜTTUNG insgesamt je Anteil I. Für die Ausschüttung verfügbar 1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0, Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres ,13-0, Zuführung aus dem Sondervermögen *) 7,88 0,000 II. Nicht für die Ausschüttung verwendet ,25-0, Vortrag auf neue Rechnung ,25-0,814 III. Gesamtausschüttung 0,00 0,000 *) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste. VERGLEICHENDE ÜBERSICHT ÜBER DIE LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE (Rumpf- ) Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des (Rumpf- ) Geschäftsjahres Anteilwert , ,00 101,90 100,00 6
8 VERMÖGENSÜBERSICHT ZUM 31. DEZEMBER 2014 Wirtschaftliche Gewichtung Geographische Gewichtung I. Vermögensgegenstände 1. Anleihen Öffentliche Verwaltung und Infrastruktur 29,34 % Banken (gesamtes Leistungsspektrum) 27,44 % Bundesrepublik Deutschland 56,56 % Europäische Investitionsbank (EIB) - Luxemburg 27,44 % Spezialbanken 27,22 % gesamt 84,00 % gesamt 84,00 % 2. Derivate - 2,90 % - 2,90 % 3. Bankguthaben - 15,87 % - 15,87 % 4. Sonstige Vermögensgegenstände - 0,48 % - 0,48 % II. Verbindlichkeiten - -3,25 % - -3,25 % III. II. Fondsvermögen 100,00 % 100,00 % Die Angaben der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben. 7
9 VERMÖGENSAUFSTELLUNG IM DETAIL Gattungsbezeichnung ISIN Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum Kurs in Währung Kurswert in % des Fondsvermögens Wertpapiervermögen ,50 84,00 Börsengehandelte Wertpapiere ,50 84,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,2500% Bundesrep.Deutschland Bundesschatzanw. v.13(15) DE ,2500% Bundesrep.Deutschland Bundesschatzanw. v.14(16) DE ,2500% Bundesrep.Deutschland Bundesschatzanw. v.14(16) DE ,6250% European Investment Bank EO- Medium-Term Notes 2012(15) XS ,8750% European Investment Bank EO- Medium-Term Notes 2012(16) XS ,6250% Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2012 (2015) DE000A1MBB96 0,5000% Kreditanst.f.Wiederaufbau MTN-IHS v.13(16) DE000A1RET % 100, ,50 12, % 100, ,00 12, % 100, ,00 4, % 100, ,00 17, % 103, ,00 10, % 100, ,00 17, % 100, ,00 10,05 0 8
10 Gattungsbezeichnung Markt Stück, Anteile bzw.währung Bestand Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum Kurs in Währung Kurswert in % des Fondsvermögens Derivate *) ,00 2,90 Aktienindex-Derivate (Forderungen/Verbindlichkeiten) ,00 2,90 Aktienindex-Terminkontrakte FUTURE STOXX OPE 600 MAR15 X EDT STK 100 0, ,00 0,46 FUTURE STOXX 600 F S MAR15 X EDT STK 13 0, ,00 0,07 FUTURE STOXX 600 FOOD MAR15 X EDT STK 20 0, ,00 0,27 FUTURE STOXX 600 HLTH MAR15 X EDT STK 47 0, ,00 0,06 FUTURE STOXX 600 INSU MAR15 X EDT STK 64 0, ,00 0,43 FUTURE STOXX 600 MEDI MAR15 X EDT STK 65 0, ,00 0,42 FUTURE STOXX 600 REAL MAR15 X EDT STK 97 0, ,00 0,42 FUTURE STOXX 600 TLCM MAR15 X EDT STK 31 0, ,00 0,11 FUTURE STOXX 600 TRVL MAR15 X EDT STK 75 0, ,00 0,40 FUTURE STOXX 600 UTIL MAR15 X EDT STK 49 0, ,00 0,26 *) Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen. 9
11 Gattungsbezeichnung Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Kurswert in % des Fondsvermögens Andere Vermögensgegenstände Bankguthaben ,55 15,87 -Bankguthaben bei: Verwahrstelle , ,55 15,87 Sonstige Vermögensgegenstände ,43 0,48 Zinsansprüche , ,43 0,48 Sonstige Verbindlichkeiten ,45-3,25 Rückstellungen aus Kostenabgrenzung , ,11-0,34 Zinsverbindlichkeiten -298,34-298,34 0,00 Variation Margin , ,00-2,91 Fondsvermögen ,03 100,00 Anteilwert Umlaufende Anteile STK 101,
12 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen Derivate Volumen in Terminkontrakte Aktienindex-Terminkontrakte Gekaufte Kontrakte (Basiswerte: DJ STOXX 600 BANKS INDEX, DJ STOXX 600 TELECOM 600 INDEX, FUTURE STOXX 600 BANK DEC14 X, FUTURE STOXX 600 F S DEC14 X, FUTURE STOXX 600 FOOD DEC14 X, FUTURE STOXX 600 HLTH DEC14 X, FUTURE STOXX 600 INSU DEC14 X, FUTURE STOXX 600 MEDI DEC14 X, FUTURE STOXX 600 REAL DEC14 X, FUTURE STOXX 600 TLCM DEC14 X, FUTURE STOXX 600 TRVL DEC14 X, FUTURE STOXX 600 UTIL DEC14 X, FUTURE STOXX OPE 600 DEC14 X, STOXX 600 AUTO&PARTS INDEX, STOXX 600 OPE INDEX, STOXX 600 FOOD&BEVERAGE INDEX, STOXX 600 HEALTH CARE INDEX, STOXX 600 MEDIA INDEX, STOXX 600 OIL&GAS INDEX, STOXX 600 TECHNOLOGY INDEX, STOXX 600 TRAVEL&LEISURE 600, STOXX OPE 600 BASIC RESOURCES, STOXX OPE 600 CNS&MAT, STOXX OPE 600 FINANCIAL SERVICES, STOXX OPE 600 INSURANCE INDEX, STOXX OPE 600 REAL ESTATE, STOXX OPE 600 RETAIL, STOXX OPE 600 UTILITIES) Zinsterminkontrakte Gekaufte Kontrakte (Basiswerte: O-BOBL FUTURE DEC14 X, O-BOBL- FUTURE, O-BUND FUTURE Dec14, O-BUND- FUTURE)
13 ANHANG ZUM GEPRÜFTEN JAHRESBERICHT PER 31. DEZEMBER 2014 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wertpapiere und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind, werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit handelbaren Kursen bewertet. Rentenpapiere und Schuldscheindarlehen, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden mit validierten Kursstellungen von Brokern oder anhand der Börsenkurse vergleichbarer Papiere bewertet. Sonstige Wertpapiere und Derivate, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet. Investmentanteile werden mit dem von der Investmentgesellschaft veröffentlichten Rücknahmepreis bewertet, sofern keine anderen Angaben unterhalb der Vermögensaufstellung erfolgen. Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bewertet. ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSAUFSTELLUNG Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Inländische Vermögenswerte Kurse per 30. Dezember 2014 Alle anderen Vermögenswerte Kurse per 30. Dezember 2014 Kapitalmaßnahmen: Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen. Marktschlüssel von Terminbörsen EDT EX 12
14 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHUNG Die Aufgliederung wesentlicher sonstiger Erträge und sonstiger Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Ertrags- und Aufwandsrechnung. Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. ANGABEN NACH DER DERIVATEVERORDNUNG Angaben über den im Berichtszeitraum genutzten Umfang des Leverage ( 37 Abs. 4 KAGB). Durchschnittlicher Umfang des Leverage nach Brutto-Methode 1,87933 Durchschnittlicher Umfang des Leverage nach Commitment-Methode 2,06328 Für die Ermittlung des Leverage wird das Gesamtexposure des Fonds durch dessen Nettoinventarwert dividiert. Etwaige Effekte aus der Wiederanlage von Sicherheiten bei Wertpapier-Darlehen- und Pensionsgeschäften werden mit berücksichtigt. Bei der Brutto-Methode erfolgt keine Verrechnung bzw. Anrechnung von Absicherungsgeschäften. Guthaben und Bankguthaben auf laufenden Kosten und Tagesgelder werden bei der Ermittlung des Gesamtexposures in Abzug gebracht. Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens 100 % STOXX Europe 600 Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko: Kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00000 % Größter potenzieller Risikobetrag 7,16551 % Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 4,01889 % Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 20. März 2014 bis 31. Dezember 2014 auf der Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mit den Parametern 99 % Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Unter dem potenziellen Marktrisikobetrag im Sinne des qualifizierten Ansatzes der Derivateverordnung versteht man das Risiko, das sich aus der statistisch ungünstigsten Entwicklung von Marktparametern für das Sondervermögen ergibt. Die Angaben gem. 37 Abs. 1 und 2 DerivateV entfallen, da zum Geschäftsjahresende keine entsprechenden Geschäfte offen waren. Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 13
15 ANGABEN ZUR TRANSPARENZ SOWIE ZUR GESAMTKOSTENQUOTE Gesamtkostenquote (synthetisch) 2,10 % Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da der Fonds mehr als 10% seiner Vermögenswerte in andere Investmentfonds ( Zielfonds ) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Transaktionskosten 5.869,00 (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens) Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.r. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 20. März 2014 bis 31. Dezember 2014 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke. WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Hamburg, den 9. April 2015 Die Geschäftsführung 14
16 VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH hat uns beauftragt, gemäß 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens AIRC OPE - FUND für das Rumpfgeschäftsjahr vom 20. März 2014 bis 31. Dezember 2014 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 20. März 2014 bis 31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften. Hamburg, 10. April 2015 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zemke Wirtschaftsprüfer Dr. Lütke-Uhlenbrock Wirtschaftsprüfer 15
17 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg AIRC - OPE FUND Sondervermögen nach KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Rumpfgeschäftsjahr vom 20. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Endausschüttung ISIN: WKN: DE000A1W2BN4 A1W2BN Ex-Tag: 25. März 2015 Zahltag: 25. März 2015 Tag des Ausschüttungsbeschlusses: 25. März 2015 Gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe: Betrag per Anteil in Natürliche Natürliche Körper- Personen Personen schaften 2) mit Anteilen mit Anteilen im Privat- im Betriebsvermögen vermögen 1) a) Betrag der Ausschüttung 0, , , Nachrichtlich: Zahlbetrag der Ausschüttung 0, , , aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0, , , bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , , davon aufgrund von Absetzungen f. Abnutzung (AfA) oder Absetzungen f. Substanzverringerung (AfS) 0, , , b) Gesamtbetrag der ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , davon Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , , davon Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , c) In dem Gesamtbetrag der ausgeschütteten aa) / ausschüttungsgleichen Erträge enthaltenen Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG 3) - 0, , bb) Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG 3) - 0, , cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a - 0, , dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind 0, ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 in der ab dem 1. Januar 2009 anzuw. Fassung 0, gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 0, , , hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen - 0,
18 ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer ll) oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , , in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , mm) Erträge i.s.d. 18 Abs. 22 S. 4 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG - - 0, nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des 7 Abs. 1 und 2 0, , , bb) im Sinne des 7 Abs. 3 0, , , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG 0, , , cc) im Sinne des 7 Abs. 1 S. 5, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0, , , davon auf ausländische Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, nicht enthalten in c) dd) und in c) ff) 0, , , f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , ,
19 bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , cc) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m diesem Abkommen anrechenbar ist 4) 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , , h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0, , ,
20 Sofern anwendbar, wurden die Vorschriften des 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG unter Berücksichtigung der Datenschlüsselung durch die marktbekannten Finanzdatenbanken und Börseninformationsdienste (soweit verfügbar) angewandt. Diese Bescheinigung wird beim Elektronischen Bundesanzeiger in der Rubrik Besteuerungsgrundlagen zur Veröffentlichung eingereicht. Berechnung des Aktiengewinns für Körperschaften Die Aktiengewinne für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.s.d. 1 Abs. 1 KStG wurden für den Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2013 nachträglich ermittelt und können auf der Seite im Menuepunkt Downloads im Rahmen der Fondspreise eingesehen werden. 1) Angaben für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem EStG besteuert werden (z.b. Einzelunternehmer oder Mitunternehmer in gewerblichen Personengesellschaften). 2) Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet. Die Anwendbarkeit vorgenannter Vorschriften kann auch Einfluss auf die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern haben. 3) Die Einkünfte sind zu 100 % ausgewiesen. 4) Bei Anrechnung bzw. Abzug ausländischer Quellensteuern ist bei natürlichen Personen mit Anteilen im Privatvermögen 32d Abs. 5 EStG, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen 34c EStG und bei Körperschaften 26 KStG zu beachten. Der Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen erfolgt nach Berücksichtigung der Anrechnungslimitierung gemäß BMF v. 18. August 2009 (IV C 1 - S /08/10019), Rz. 77a. Hamburg, den 4. März 2015 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH 19
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