Handelsvertreterrecht

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1 Beck`sche Kurz-Kommentare 9a Handelsvertreterrecht 84-92c, 54, 55 HGB mit Materialien Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. phil. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt 5. Auflage Buch. XLII, 500 S. In Leinen ISBN Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht > Handelsrecht, HGB, Handelsvertreterrecht Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

2 Revision Klaus J. Hopt Handelsvertreterrecht

3

4 Band 9a Handelsvertreterrecht c, 54, 55 HGB mit Materialien Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus J. Hopt Em. Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, vormals Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 5., neubearbeitete Auflage 2015

5 ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck: CPI Clausen & Bosse GmbH Birkstraße 10, Leck Satz: Druckerei C. H. Beck (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

6 Revision, Vorwort Vorwort Revision Vorwort Vorwort Der Band Handelsvertreterrecht Kommentar zu 84 92c, 54, 55 HGB mit Materialien ist in 1. Auflage 1992 erschienen und sehr freundlich aufgenommen worden. Nach der 4. Aufl. von 2009 wird nunmehr im Vorgriff auf die 37. Aufl. des Baumbach/Hopt, HGB, 2016 und dessen hier übernommenen Kommentierungsteil die 5., neubearbeitete Auflage 2015 vorgelegt, damit der Kommentar wie bisher als kompakter, stets aktueller Begleiter der Handelsvertreterrechtspraxis verfügbar bleibt. Die vorliegende Kommentierung des Handelsvertreterrechts nebst Materialien ist als rechtlicher Wegweiser gedacht für drei Gruppen: zum einen für alle Handelsvertreter (einschließlich der Versicherungs- und Bausparkassenvertreter) und für die Vertrags- und Eigenhändler, auf welche die Rechtsprechung Handelsvertreterrecht in vielfältiger Beziehung anwendet; zum anderen für Kaufleute und andere Unternehmer, die bei ihrem Vertrieb Handelsvertreter oder Vertragshändler einsetzen, und nicht zuletzt auch für Unternehmerkunden und Verbraucher, die wissen müssen, worauf sie sich verlassen und an wen sie sich halten können. Ein eigener kurzer Kommentar zum Handelsvertreterrecht, der die Rechte und Pflichten der Beteiligten so kurz wie möglich, aber doch so ausführlich wie nötig darstellt, ist um so notwendiger, als die offenen Grenzen im Europäischen Binnenmarkt mit einer einheitlichen Währung den Wettbewerb auch über den Vertrieb intensivieren und es deshalb naheliegt, dass vermehrt auch im Ausland ebenso wie vom Ausland aus in Deutschland nach deutschem Handelsvertreterrecht gearbeitet und vertrieben wird. Mehr als die Hälfte der CDH Handelsvertreter repräsentieren ausländische Hersteller, Europäisches Handelsvertreterrecht in der Praxis der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofes wird denn auch zunehmend wichtiger. In ganz besonderem Maße ist die überreiche höchst- oder oberrichterliche Rechtsprechung des früher VIII. und heute zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte in die Kommentierung eingearbeitet. Gegenüber der Vorauflage sind Hunderte von neuen Entscheidungen dazu gekommen, die das Handelsvertreterrecht teils einschneidend, teils fein ziselierend fortentwickelt haben. Der Forschungsverband für den Handelsvertreter- und Handelsmaklerberuf der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e. V., früher Köln, heute Berlin, hat inzwischen nicht weniger als 1400 Entscheidungen und Gutachten zum Handelsvertreterrecht gesammelt (zit: HVR Nr). Der Kommentar erschließt diesen Entschei- V

7 Revision, Vorwort dungsfundus durch die Angabe des Datums einer jeden Entscheidung und durch ein Parallel-Fundstellenverzeichnis, das viele der für das Handelsund Handelsvertreterrecht wichtigen Entscheidungssammlungen und Zeitschriften berücksichtigt. Das ermöglicht dem Benutzer den raschen Zugriff auf eine Entscheidung entweder über Internet oder in der Zeitschrift, die er jeweils zur Hand hat. An Materialien bringt der Kommentar unter anderem den Text der Handelsvertreter-Richtlinie, einige für die Handelsvertreter besonders wichtige weitere Gesetzesnormen außerhalb des HGB, das erheblich erweiterte Fundstellenverzeichnis der Entscheidungen (BGH, OLG, EuGH, EG 1. Instanz und BVerfG, jeweils mit Nachweisen zu parallelen Veröffentlichungen in anderen Zeitschriften), die wichtigsten Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs ( 89b HGB) in der Versicherungswirtschaft und im Bausparbereich und die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft. Ein Handelsvertretermustervertrag und ein Vertragshändlermustervertrag sind mit freundlicher Genehmigung der CDH abgedruckt, der Handelsvertretervertrag synoptisch in nunmehr zehn Sprachen, der Vertragshändlervertrag synoptisch in deutscher, englischer und französischer Fassung. Diese Vertragsmuster sind seit der letzten Auflage überarbeitet und im Lichte der europäischen Kartellrechtsentwicklung bearbeitet. Für selbständige hauptberufliche Versicherungsvertreter kommt das Merkblatt über die Hauptpunkte eines Vertrags hinzu. Vor allem aber ist auch ein Satz neu gefasster Materialien über Europäisches Kartellrecht aufgenommen worden. Bekanntlich hat die Europäische Kommission seit der letzten Auflage neu gefasst: Leitlinien für vertikale Beschränkungen Mai Sie sollen darüber informieren, wann Handelsvertreterverträge nicht unter Art. 101 AEUV (früher Art. 81 EGV) fallen und was bei der Abfassung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen aus der Sicht des europäischen Kartellrechts zu beachten ist. Hinzu kommen die Erläuterungen der CDH zu den Handelsvertreterverträgen im Lichte des EU-Kartellrechts und diesbezügliche Hintergrundinformationen für Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge. Eine ausführliche, weiter ergänzte Übersicht über wichtige insbesondere neuere Literatur zum Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht schließt den Materialienteil ab. All diese Materialien werden nur in diesen Kommentar, schon aus Platzgründen dagegen nicht auch in den Kommentar zum HGB aufgenommen. Diese Auflage ist auf dem Stand vom 1. Mai Einzelne wichtige Ergänzungen konnten noch während der Drucklegung aufgenommen werden. Das Material wurde den Möglichkeiten eines Kurzkommentars entsprechend verarbeitet. Für die zahlreichen Anregungen aus der Praxis bedanke ich mich besonders. Sie sind, wie für die Betreffenden leicht ersichtlich, soweit wie VI

8 Revision, Vorwort möglich berücksichtigt. Das Fundstellenverzeichnis mit den vielen Querverweisen und die Literatur haben Herr Rechtsreferendar Christian Jung und Frau Nina Marie Güttler, wissenschaftliche Assistentin am Max- Planck-Institut, à jour gebracht. Herr Matthias Hoffmann vom Verlage C. H. Beck hat dafür gesorgt, dass die Verlagsvorlagen in einer leicht bearbeitbaren Fassung zur Verfügung gestellt werden konnten. Frau Maitri Wermund, M. A., hat beim Verlag das Sachverzeichnis bearbeitet. Am Institut haben bei der technischen Aufbereitung der Verlagsvorlagen meine Sekretär Frau Edda O Hara und Frau Janina Jentz mitgeholfen. Ihnen allen sei hiermit herzlich gedankt. Für die Materialien aus der Versicherungswirtschaft und dem Bausparwesen und die Erlaubnis zum Abdruck bedanke ich mich bei den unter den Materialien im Anhang aufgeführten Verbänden. Ein besonderer Dank gilt der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e. V., Berlin, und dort vor allem Herrn Rechtsanwalt Döpfer, Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Recht der CDH, für wertvollen Erfahrungsaustausch und praktische Unterstützung durch Bereitstellung von Materialien und Entscheidungen. Hamburg, im August 2015 Klaus J. Hopt VII

9 Revision, Vorwort VIII

10 Revision, Inhalt Inhalt Revision Inhaltsverzeichnis Inhalt Vorwort... V Benutzungshinweise XIII Abkürzungsverzeichnis (einschließlich einzelner juristischer Werke)... XVII Gesetzestext 54, 55, 84 92c HGB Teil. Gesetzesnormen des HGB mit Kommentierung I. Erstes Buch des Handelsgesetzbuches Siebenter Abschnitt. Handelsvertreter [Begriff des Handelsvertreters] [Vertragsurkunde] [Pflichten des Handelsvertreters] a [Pflichten des Unternehmers] b [Delkredereprovision] [Provisionspflichtige Geschäfte] a [Fälligkeit der Provision] b [Höhe der Provision] c [Abrechnung über die Provision] d [Ersatz von Aufwendungen] (aufgehoben) a [Zurückbehaltungsrecht] [Kündigung des Vertrages] a [Fristlose Kündigung] b [Ausgleichsanspruch] [Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse] a [Wettbewerbsabrede] [Vollmachten des Handelsvertreters] a [Mangel der Vertretungsmacht] [Versicherungs- und Bausparkassenvertreter] a [Mindestarbeitsbedingungen] b [Handelsvertreter im Nebenberuf] c [Handelsvertreter außerhalb der EG; Schifffahrtsvertreter] II. Vollmachten der Abschlußvertreter [Handlungsvollmacht] [Abschlussvertreter] IX

11 Revision, Inhalt 2. Teil. Materialien I. Richtlinie 86/653/EWG des Rates der EG vom II. Ausgewählte Gesetzesnormen außerhalb des HGB ( 613, 615, 618, 620, 625, 630, 663, , BGB, 5 III ArbGG) III. IV. X Fundstellenverzeichnis (Rechtsprechung zum Handelsvertreterund Vertragshändlerrecht mit ausgewählten Parallelfundstellen). 261 Der Ausgleichsanspruch des selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufmanns nach 89b HGB und die Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs mit Erläuterungen und Berechnungsbeispielen des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (Stand: Rundschreiben des BVK 4/98) A. Allgemeine Fragen des Ausgleichsanspruchs A I. Einzelaspekte zu den Grundsätzen in der Sachver- A II. sicherung Einzelaspekte zu den Grundsätzen in der Lebensversicherung A III. Einzelaspekte zu den Grundsätzen in der Krankenversicherung A IV. Einzelaspekte zu den Grundsätzen im Bausparbereich 318 A V. Einzelaspekte zu den Grundsätzen im Finanzdienstleistungsbereich B. Der Wortlaut der Grundsätze B I. Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs ( 89b HGB) ( Grundsätze Sach ) Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V., Bundesverband der Geschäftsstellenleiter der Assekuranz e. V. (VGA), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), Verband der Versicherungs- Kaufleute e. V. (VVK) Schreiben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft vom an die Vorstände der Mitgliedsunternehmen und Mitgliedsverbände B I 1. Hinweise zur Anwendung der Grundsätze Sach B I 2. Berechnungsbeispiele B II. Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs ( 89b) für dynamische Lebensversicherungen ( Grundsätze Leben ) Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V., Bundesverband der Geschäftsstellenleiter der Assekuranz

12 Revision, Inhalt e. V. (VGA), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) B II 1. Berechnungsbeispiel B III. Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs ( 89b) in der privaten Krankenversicherung ( Grundsätze Kranken ) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Bundesverband der Geschäftsstellenleiter der Assekuranz e. V. (VGA), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). 336 B III 1. Berechnungsbeispiel B IV. Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs ( 89b) im Bausparbereich Verband der Privaten Bausparkassen e. V., Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) B IV 1. Berechnungsbeispiele B V. Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs ( 89b) HGB im Finanzdienstleistungsbereich, Verband der Privaten Bausparkassen e. V., Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) B V 1. Berechnungsbeispiele C. Steuerliche Behandlung der Ausgleichszahlung V. Berechnung des Ausgleichsanspruchs im Todesfall des Vertreters/Erbfall Rundschreiben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) vom (aus Rundschreiben des BVK 4/98) VI. VII. Hinweise für den Todesfall des selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufmanns Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) (Stand: Rundschreiben des BVK 4/98) 353 Gemeinsame Erklärung von Organisationen der gewerblichen Wirtschaft zur Sicherung des Leistungswettbewerbs vom (mit Fortschreibung vom ) VIII. Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft vom IX. Handelsvertretungsvertrag Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH): 1. Handelsvertretungsvertrag: deutsche Fassung XI

13 Revision, Inhalt 2. Handelsvertretungsvertrag: a) Synopse der deutschen, englischen, französischen und italienischen Fassung b) Synopse der deutschen, spanischen, niederländischen und polnischen Fassung c) Synopse der deutschen, tschechischen, ungarischen und türkischen Fassung X. Vertragshändlervertrag Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH): Vertragshändlervertrag/Distributorship Agreement/Contrat de Concessionnaire: Synopse der deutschen, englischen und französischen Fassung XI. XII. XIII. Hauptpunkte eines Vertrages für selbständige hauptberufliche Versicherungsvertreter gemäß 84 Abs. 1, 92 HGB vom Januar 2000 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e. V. (VGA) Europäisches Kartellrecht 1. Leitlinien für vertikale Beschränkungen (Auszug), II. Grundsätzlich nicht unter Artikel 101 Absatz 1 fallende vertikale Vereinbarungen, 2. Handelsvertreterverträge Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ABlEU 2010/C 130/1, Handelsvertreterverträge im Lichte des EU-Kartellrechts Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Hintergrundinformationen zum Europäischen Kartellrecht Handelsvertretervertrag Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Hintergrundinformation zum Europäischen Kartellrecht Vertragshändlervertrag Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Ausgewählte Literatur zum Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht Sachverzeichnis XII

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