Rechtsschutzversicherung Wir kümmern uns um Ihr gutes Recht

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1 Rechtsschutzversicherung Wir kümmern uns um Ihr gutes Recht

2 HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG Coburg Eingangsstempel: Interne Vermerke: P Antrag auf Rechtsschutzversicherung Neuantrag Änderungsantrag Tarif S13 Bitte den Antrag ausfüllen und bei Zutreffendes ankreuzen. VM-Nummer (Stempel) Antragsteller(in) Bitte nur den Namen einer Person eintragen. Name, Vorname: Vertragsbeginn 0.00 Uhr Tag Monat Jahr Ich bin bereits HUK-Kunde, z. B. mit der Vertragsnummer: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Bitte in jedem Fall vollständig angeben: Sind oder waren Sie bzw. Ihr Ehegatte/Lebenspartner bereits bei uns oder anderen Gesellschaften rechtsschutzversichert? nein ja, bei folgenden Unternehmen: Geburtsdatum: Telefon berufl ich:* privat:* Mobil:* -Adresse:* Wer hat gekündigt? selbst Versicherer Berufl iche Tätigkeit: Beitragszahlung Die Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt! Arbeitgeber/Dienststelle: Beamtin/Beamter/Richter(in) Arbeitnehmer(in) Ist Ihr Ehegatte/Lebenspartner selbstständig? ja nein Pensionär(in)/Rentner(in) *freiwillige Angaben Der nicht eheliche/nicht eingetragene Lebenspartner ist mitversichert, wenn beide Partner unverheiratet sind, keine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und eine häusliche Gemeinschaft vorliegt. mittels Lastschrift ja nein Wenn»ja«reichen Sie bitte das beigefügte SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift des Kontoinhabers und den Antrag gemeinsam ein. Nur so können wir für Sie die Beiträge einziehen. Falls uns das Mandat nicht spätestens mit dem Antrag zugeht, stellen wir die Beitragszahlung auf Überweisung um. Zahlung: jährlich 1/2-jährlich 1/4-jährlich Ohne vereinbartes Lastschriftverfahren gilt jährliche Zahlung. Verkehrs-Rechtsschutz je Fahrzeug 46,50 Zusätzlich Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer. Fahrzeugart: Pkw Roller/Krad Moped Lkw bis vier Tonnen Nutzlast Amtliches Kennzeichen 1. Fahrzeug: 2. Fahrzeug: 3. Fahrzeug: mit HUK-COBURG Rechtsberatung. Die telefonische Erstberatung zu allen Rechtsfragen des privaten Bereichs. 29,00 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige 199,00 inklusive HUK-COBURG Rechtsberatung. Die telefonische Erstberatung zu allen Rechtsfragen des privaten Bereichs, ohne Mehrbeitrag. Risiken in Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit sind durch den Rechtsschutz nicht gedeckt. mit Rechtsschutz für alle selbst genutzten Wohneinheiten im Inland. 55,00 mit Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten. Es können nur alle Einheiten eines Objekts versichert werden. Straße, Nr.: PLZ, Ort: vermietete Eigentumswohnung, Wohnungs-Nr. Bruttojahresmiete: vermietetes Einfamilienhaus, Bruttojahresmiete: vermietetes Mehr- 1. vermietete Wohneinheit, 2. vermietete Wohneinheit, 3. vermietete Wohneinheit, familienhaus Bruttojahresmiete: Bruttojahresmiete: Bruttojahresmiete: 4 % der Bruttojahresmiete, je Wohneinheit mindestens 108,00 Evtl. selbst genutzte Wohneinheiten sind mitzuversichern. Bitte beim Privat-Rechtsschutz ankreuzen. mit Rechtsschutz PLUS. 29,00 MA152S Stand: Vertragsdauer: 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens einen Monat oder wir nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Versicherungssumme: 1 Mio. ; zusätzlich Strafkautionsdarlehen bis Beitragsanpassung: Während der Vertragsdauer kann der Beitrag bei Tarifänderung angehoben oder gesenkt werden. Selbstbeteiligung: 150 je Rechtsschutzfall bei Vertragsbeginn; variabel im Rahmen des Schadenfreiheitssystems gemäß 5b ARB. Bitte beachten Sie zu den Versicherungspaketen die Hinweise in der»leistungsübersicht«. Jahresbeiträge inklusive 19 % Versicherungsteuer. Erklärung zum Versicherungsbeginn: Ich möchte, dass der Versicherungsschutz zum beantragten Zeitpunkt und damit ggf. vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Info-Service Mit meiner Unterschrift werden die auf der Rückseite der bei mir verbleibenden Durchschrift des Antrags aufgedruckten Hinweise und Erklärungen sowie die Einwilligungserklärung zur werblichen Nutzung Bestandteil des Antrags. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Antrag, den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2013) und der Verbraucherinformation. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Wolfgang Weiler. Vorstand: Dr. Ulrich Eberhardt, Hanspeter Schroeder. Sitz der Aktiengesellschaft: Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 240; St.-Nr. 9212/101/00021 Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreter Ich bin damit einverstanden, zu Zwecken der Information über Versicherungsprodukte der HUK-COBURG Versicherungsgruppe und Finanzdienstleistungen der HUK-COBURG Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh und der Aachener Bausparkasse AG telefonisch unter meiner angegebenen privaten Rufnummer kontaktiert zu werden. Diese Einwilligung können Sie jederzeit durch formlose Erklärung widerrufen. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe umfasst folgende Gesellschaften: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG, HUK-COBURG-Lebensversicherung AG, HUK-COBURG-Krankenversicherung AG. Seite 1

3 Hinweise und Erklärungen zur Rechtsschutzversicherung Allgemeine Hinweise Der Versicherungsschutz beginnt frühestens an dem Tag, an dem der Antrag der Hauptverwaltung oder einer der Geschäftsstellen der HUK-COBURG zugeht; er gilt jedoch nicht für Rechtsschutzfälle, die vor Antragszugang oder vor Ablauf der Wartezeit (siehe Erläuterungen in der»leistungsübersicht«) eingetreten sind. Vertragsgrundlagen sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), der Antrag und der Versicherungsschein. Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbeitrag richtet sich nach dem gewünschten Versicherungsumfang und berücksichtigt den Versicherungsbeitrag sowie die Versicherungsteuer (Steuerschuldner ist nach 7 VersStG der Versicherungsnehmer). Nebengebühren werden nicht erhoben. Unrichtige Beantwortung der Fragen nach Gefahrumständen sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrumstände kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Vorversicherung. Sie sind verpfl ichtet, Veränderungen in Bezug auf das versicherte Wagnis sofort anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Sie oder eine mitversicherte Person. Sämtliche von Ihnen eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Versicherers. Mit Ablauf eines Monats nach Eingang werden diese vernichtet. Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen angefordert werden, sind ausschließlich Kopien einzureichen. Bei folgenden Besonderheiten für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken bitten wir um Anfrage an die Hauptverwaltung und vollständige Angaben zur Nutzung: Anmietung, Vermietung oder Eigentum mehrerer Wohnungen oder Häuser unbebauten Grundstücken, Garagen und Ferienwohnungen weiteren Miteigentümern (außer Ehegatten) oder dinglichen Nutzungsrechten (z.b. Wohnrecht, Nießbrauch) gewerblicher oder freiberufl icher Nutzung jeglicher Art (z. B. Ladengeschäft, Büro, Praxis), auch wenn es sich um Teilnutzung oder einzelne Räume handelt Streitigkeiten unter Miteigentümern bzw. Mitmietern desselben Objekts sind ausgeschlossen. Hinweis zum Rechtsschutz für alle selbst genutzten Wohneinheiten Versicherungsschutz besteht für alle selbst genutzten, d. h. nicht einer freiberufl ichen, gewerblichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit dienenden Wohneinheiten des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen im Inland. Eine teilweise gewerblich genutzte Wohneinheit wird einer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohneinheit gleichgestellt, wenn die gewerbliche Nutzung weniger als 20% beträgt. Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer teilweisen gewerblichen Nutzung ist in diesen Fällen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Werbliche Nutzung: Ihre personenbezogenen Daten dürfen wir im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Werbung für unser Unternehmen und andere Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe sowie zur Markt- und Meinungsforschung verwenden. Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit ganz oder zum Teil z. B. schriftlich an HUK-COBURG, Abt. Marketing, Coburg, oder per an info@huk-coburg.de widersprechen. Damit wir Sie weitergehend über das Angebot an Versicherungsund Finanzdienstleistungen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe sowie mit uns kooperierender Unternehmen informieren können, bitten wir Sie, uns die nachfolgende Zustimmung zu erteilen. Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zur Werbung für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte der Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe und ihrer Kooperationspartner zu, soweit diese nicht ohne Einwilligung zulässig ist. (Bitte streichen, wenn nicht gewünscht.) Diese Erklärung gilt für die in der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe gespeicherten Daten. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat weder Einfl uss auf den Abschluss noch den Bestand Ihrer Versicherungen. Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere für die Beitragszahlung, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpfl ichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei der Datenschutzbeauftragten der HUK-COBURG, Coburg, Info@HUK-COBURG.de.

4 Bei Rücksendung per Post folgende Anschrift verwenden: HUK-COBURG, Coburg SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende SEPA-Basislastschriften Zahlungsempfänger: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, Bahnhofsplatz, Coburg Gläubiger-Identifi kationsnummer des Zahlungsempfängers: DE17ZZZ Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt Vorname und Name Versicherungsnehmer: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Mandat gültig für: Bitte nur eine Versicherungsscheinnummer angeben. Die Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt! Ich ermächtige/wir ermächtigen Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser unten genanntes Kreditinstitut an, die von Ihnen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Angaben zum Kontoinhaber: Versicherungsnehmer Frau Herr Firma Geburtsdatum: Vorname und Name Kontoinhaber: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Kontoverbindung: Tag Monat Jahr IBAN D E IBAN bei ausländischer Bankverbindung: BIC Bitte entnehmen Sie diese Angaben Ihren Bankunterlagen. bei Bitte genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts einschließlich PLZ und Ort angeben. BO55, Stand: Ort Tag Monat Jahr Unterschrift(en) Kontoinhaber *14S* Seite 2

5 Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere für die Beitragszahlung, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpfl ichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei der Datenschutzbeauftragten der HUK-COBURG, Coburg, HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 100; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler (Sprecher), Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Krankenversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 240; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Wolfgang Weiler. Vorstand: Dr. Ulrich Eberhardt, Hanspeter Schroeder. HUK-COBURG Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh; Reg.-Gericht Coburg HRB 4470; St.-Nr. 9212/101/00021 Geschäftsführer: Gregor Held. Ihre Daten haben wir für die Bearbeitung des im Betreff genannten Zwecks gespeichert. Sitz aller Unternehmen: Bahnhofsplatz, Coburg; Internet: Bankverbindungen Deutschland International (IBAN) Bayern LB München BLZ BIC=BYLADEMM Beitragszahlungen: Konto DE Schadenzahlungen: Konto DE sonstige Zahlungen: Konto DE Postbank München BLZ BIC=PBNKDEFF Beitragszahlungen: Konto DE Schadenzahlungen: Konto DE

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7 Inhalt Allgemeine Informationen zur Rechtsschutzversicherung Für Ihr Recht machen wir uns stark Schadenfreiheit wird belohnt Vier Wege zur Konfl iktlösung Verkehrs-Rechtsschutz Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Rechtsschutz Mehr Leistung mit Rechtsschutz PLUS Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer und Vermieter Leistungsübersicht Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung Verbraucherinformation Inhaltsverzeichnis zur Rechtsschutzversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen Hinweis zur Datenverarbeitung

8 Für Ihr Recht machen wir uns stark Ein Rechtsstreit passiert schneller als gedacht Es ist manchmal unvermeidlich: Plötzlich steckt der friedlichste Mensch mitten in einer rechtlichen Auseinandersetzung, ohne dass er es so will. Ihr gutes Recht ist häufig in Gefahr Selbst wenn Sie im Recht sind, müssen Sie oft genug mit einem guten Anwalt darum kämpfen: Unser Rechtswesen ist hochkomplex und verändert sich ständig Jährlich werden über 3 Millionen Verfahren in 1. Instanz vor Gericht verhandelt* Der größte Teil der Rechtsstreitigkeiten wird jedoch außergerichtlich ausgetragen * Quelle: Statistisches Bundesamt 2012 Wenn Sie Ihr Recht behaupten müssen, ist guter Rat teuer: Hätten Sie gedacht, dass auch ein geringer Streitwert mehrere tausend Euro Kosten verursachen kann? Das kostet ein Zivilprozess Streitwert 1. Instanz 1. und 2. Instanz 1.000, 682, , , 1.567, , , 2.288, , , 4.090, , , 5.497, ,79 Sachverständigenhonorare, Zeugengelder und außergerichtliche Tätigkeiten Ihres Anwalts erhöhen die Kosten. Mit unserem Rechtsschutz gewinnen Sie in jedem Fall: Das beruhigende Gefühl, einen starken Partner zu haben Bezahlbaren Kostenschutz Qualifizierte Hilfe durch einen Anwalt Kostenbeispiel: Ein Streit um eine Autoreparatur im Wert von geht bis ins Berufungsverfahren. Die Kosten betragen rund

9 Wenn nach sechs schadenfreien Jahren ein Schaden anfällt, wird keine Selbstbeteiligung fällig. Schadenfreiheit wird belohnt Bei Vertragsbeginn beträgt die Selbstbeteiligung 150. Sie verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach sechs Jahren auf 0 absinkt. Ihre Selbstbeteiligung: Im 1. und 2. Jahr 150,- SB Im 3. und 4. Jahr 100,- SB Im 5. und 6. Jahr 50,- SB Ab dem 7. Jahr 0,- SB Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann die Selbstbeteiligung auf bis zu 400 ansteigen. Eine Rückstufung findet statt, wenn im Rechtsschutzfall durch uns Zahlungen geleistet werden oder eine Deckungszusage erteilt wird und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen. Eine Rückstufung im Rechtsschutzfall findet aber nicht statt, wenn zum Beispiel der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist oder der Interessenwahrnehmung in geeigneten Fällen eine außergerichtliche Konfliktbeilegung, z. B. eine Mediation durch einen von uns vermittelten Ansprechpartner vorausgegangen ist auch ein erfolgloser Versuch zählt 4

10 Vier Wege zur Konfliktlösung So hilft Ihnen die HUK-COBURG Sie haben Streit mit dem Nachbarn, dem Chef, der Autowerkstatt und wollen wissen: Wie verhalte ich mich am besten? Welche Chance hat ein Prozess? Kann man den Konflikt auch anders lösen? Die HUK-COBURG wird nicht erst vor Gericht aktiv. Wir helfen vorher: Ein Anruf und Sie wissen was Sie tun können. Rufen Sie an! Wir lotsen Sie durch den Konflikt 1. Telefonische Beratung Manchmal hilft schon eine Auskunft. Wir verbinden Sie im Rechtsschutzfall mit einem Anwalt, der Sie am Telefon berät. So gewinnen Sie schnell Entscheidungssicherheit. 2. Den Konflikt außergerichtlich beilegen Wenn Menschen miteinander in Konflikt geraten, sind die Fronten schnell verhärtet. Nicht jeder Streit braucht vor Gericht zu landen. Eine gütliche Einigung ist auf Dauer tragfähiger. Mit Hilfe eines erfahrenen Vermittlers (z. B. Mediator) kann ein Konflikt gemeinsam und auf Augenhöhe gelöst werden. Wir empfehlen Ihnen in geeigneten Fällen einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner. Und das Beste für Sie: Eine Mediation ist wesentlich schneller als jedes Gerichtsverfahren Der normale Rechtsweg geht Ihnen nicht verloren, wenn Sie keine Einigung erzielen 3. Anwaltsempfehlung Wenn Sie doch die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Anwalts benötigen, nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung. Wir empfehlen Ihnen einen Anwalt aus unserem bundesweiten Anwaltsnetz. Hierbei greifen wir nur auf Kanzleien zurück, die unsere hohen Qualitätsansprüche erfüllen. So finden Sie den geeigneten Anwalt für Ihre Interessenwahrnehmung. 4. Freie Anwaltswahl Wenn Sie wollen, können Sie Ihren Anwalt natürlich auch selbst auswählen. Wir empfehlen einen geeigneten Mediator und übernehmen die Kosten. Mediation ein Weg der Konfliktlösung Sie haben ein Montagsauto gekauft und wollen es nach mehreren erfolglosen Nachbesserungen zurückgeben. Was nützt Ihnen dann ein Erfolg vor Gericht, wenn das Urteil erst nach zwei Jahren gesprochen wird? Bei der Mediation wird eine schnelle Einigung erzielt, mit der alle Beteiligten gut leben können. Sie spart Zeit und Nerven. Weitere Bereiche, für die sich eine Mediation besonders anbietet: Miete, Grundstück, Nachbarschaft, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht. 5

11 Verkehrs-Rechtsschutz Für alle Verkehrsteilnehmer Auch als besonnener Verkehrsteilnehmer können Sie leicht in einen Unfall oder in ein Bußgeldverfahren verwickelt werden, bei dem Sie rechtlichen Beistand brauchen. Mit unserer Hilfe sind die Anwalts- oder Gerichtskosten keine Hürde mehr. Günstigen Verkehrs-Rechtsschutz erhalten Sie sofort nach Vertragsabschluss: Für ein bestimmtes Fahrzeug Für alle Fahrzeuge der Familie Welche Fahrzeuge können Sie versichern? Autos, Motorräder, Roller, Mopeds Alle anderen Motorfahrzeuge zu Lande Anhänger, Wohnwagen Wer ist versichert? Der Verkehrs-Rechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug gilt für Sie als Halter und Eigentümer des versicherten Fahrzeugs Berechtigte Fahrer und Insassen Darüber hinaus sind Sie als Fahrer eines fremden Fahrzeugs (z. B. Mietwagen oder Firmenwagen) Radfahrer Fußgänger Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln versichert. Alternativ können Sie Ihren Verkehrs-Rechtsschutz auf alle zugelassenen Fahrzeuge der Familie erweitern. Jedes Familienmitglied genießt dann den genannten Schutz. Sinnvolle Ergänzung: Für nur 29 können Sie den Verkehrs-Rechtsschutz um die HUK-COBURG Rechtsberatung für den gesamten privaten Bereich erweitern. Einzelheiten siehe Seite 8. Hier macht sich Verkehrs-Rechtsschutz bezahlt: Man hat Ihnen auf einem Gebrauchtwagenmarkt einen Unfallwagen verkauft. Sie beanstanden eine mangelhafte Getriebereparatur am Auto. Ihre mitversicherte Tochter gerät in einen Unfall, bei dem die Haftungslage unklar ist. Aus diesem Grund will die gegnerische Versicherung nur zum Teil leisten. Bei einem Unfall werden Personen verletzt gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Im Paket günstiger: der Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge Ihrer Familie z. B. für Motorrad und Auto. 7

12 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz mit Rechtsberatung (für Nichtselbstständige) Auch als Single-Rechtsschutz abschließbar. Für alle, die sich unfassend absichern wollen Es ist schnell passiert: Im Urlaub wird aus dem gebuchten Traumhotel eine Lärmbaustelle, nach einem Verkehrsunfall ist unklar, wer die Schuld trägt, oder Sie sind von einem Stellenabbau betroffen. In solchen Fällen sichert Sie der Privat-, Berufsund Verkehrs-Rechtsschutz ab. Das heißt, Sie konzentrieren sich zusammen mit einem Anwalt voll und ganz auf die Problemlösung. Was ist versichert? Sie und die mitversicherten Personen genießen Rechtsschutz im privaten und im beruflichen Lebensbereich sowie im Straßenverkehr Rechtsberatung zu allen Rechtsfragen des privaten Bereichs ohne Mehrbeitrag Wer ist versichert? Sie als Versicherungsnehmer Ihr Ehegatte oder Lebenspartner Ihre Kinder, solange sie unverheiratet sind, in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und noch keinen Beruf ausüben Alle berechtigten Fahrer und Insassen der auf die Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeuge (auch mit Versicherungskennzeichen) Alle versicherten Personen als Fahrer eines fremden Fahrzeugs (z. B. Mietwagen oder Firmenwagen) Alle versicherten Personen als Radfahrer, als Fußgänger und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln Die HUK-COBURG Rechtsberatung Fragen Sie einen Anwalt, bevor Sie ihn brauchen. Manchmal muss man einfach wissen, wie man sich in einer unübersichtlichen Situation am besten verhält um dem Ärger zu entgehen oder um Verluste zu vermeiden. Die HUK-COBURG Rechtsberatung macht es Ihnen einfach: Sie bietet erste Orientierung in Rechtsfragen des täglichen Lebens. Sofortauskunft per Telefon Ein unabhängiger Anwalt berät Sie zu allen Rechtsfragen im privaten und nichtselbstständigen beruflichen Bereich. Hier macht sich Ihr Rechtsschutz bezahlt: Sie haben ein Auto privat gekauft. Weil der Verkäufer einen Unfall verschwiegen hat, fordern Sie Ihr Geld zurück. Sie werden auf der Straße Opfer einer gefährlichen Körperverletzung und treten vor Gericht als Nebenkläger auf. Ihr Arbeitgeber versetzt Sie ohne Ihr Einverständnis in eine andere Abteilung. Ihr Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag an. Nach der Laptop-Reparatur gibt es außer der Rechnung nichts zu sehen. Sie möchten, dass nachgebessert wird. 8

13 Rechtsschutz60 mit Rechtsberatung Für die Zeit nach dem Berufsleben Der Rechtsschutz60 ist ein idealer Versicherungsschutz für alle Personen ab 60 Jahre, die den Ruhestand erreicht haben und die neu gewonnene Freiheit jetzt aktiv genießen. Diese Absicherung bietet Ihnen im Privat- und Verkehrsbereich die gleichen Leistungen wie der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Arbeits-Rechtsschutz für den speziellen Bedarf nach dem Berufsleben. Mit bedarfsorientiertem Arbeits-Rechtsschutz Der Arbeits-Rechtsschutz im Rechtsschutz60 ermöglicht Ihnen die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus versorgungsrechtlichen Ansprüchen aus einer Pension, Beihilfe oder Betriebsrente. Sind Sie oder eine der mitversicherten Personen berufstätig? Dann empfehlen wir den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. Darin ist ein Arbeits-Rechtsschutz für das Berufsleben enthalten, der Sie und alle mitversicherten Personen rundum absichert. Bis auf den Arbeits-Rechtsschutz sind die Leistungen identisch mit denen des Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzes. Hier macht sich Ihr Rechtsschutz bezahlt: Eine Fehldiagnose beim Arzt führt zu ernsten Komplikationen. Das nehmen Sie nicht ohne weiteres hin. Sie werden auf der Straße Opfer einer gefährlichen Körperverletzung und treten vor Gericht als Nebenkläger auf. Ihre Betriebsrente soll gekürzt werden. 9

14 Mehr Leistung als sinnvolle Ergänzung Rechtsschutz PLUS Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz bzw. Ihren Rechtsschutz60 können Sie je nach Bedarf mit dem Rechtsschutz PLUS und dem Rechtsschutz für Haus und Wohnung sinnvoll ergänzen. Wenn es um Ihr Erspartes geht, benötigen Sie den Rechtsschutz für Kapitalanlagestreitigkeiten. Für nur 29,00 im Jahr erhalten Sie zusätzliche Vorteile: Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Anschaffung, Installation und Betrieb einer genehmigungs- bzw. verfahrensfreien Photovoltaikanlage zur entgeltlichen Einspeisung ins öffentliche Stromnetz besteht Versicherungsschutz, wenn die Anlage sich auf der Dachfl äche eines in Ihrem Eigentum und/oder im Eigentum der mitversicherten Personen stehenden Objekts befi ndet. Mediation in Bausachen Die Kosten einer außergerichtlichen Konfl iktbeilegung für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit werden übernommen (1x je Bausache). Mediation in Familienangelegenheiten Die Kosten einer außergerichtlichen Konfl iktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht werden übernommen. Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Versichert ist damit eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bis Rechtsschutz für Kapitalanlagestreitigkeiten Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis je Rechtsschutzfall mitversichert. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Ein Beratungsgespräch für die Erstellung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht ist versichert (bis 250, ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung). Verwaltungs-Rechtsschutz Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um Streitigkeiten bei der Vergabe von Kindergartenplätzen oder einen Maulkorb für Ihren Hund geht. Steuer-Rechtsschutz schon beim Einspruch Steuer-Rechtsschutz ist bereits im vorgerichtlichen Einspruchsverfahren gegeben, z. B. beim Einspruch gegen einen Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt. Sozial-Rechtsschutz schon beim Widerspruch Sozial-Rechtsschutz ist bereits im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren gegeben. Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Die Kosten für eine Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsanordnung gegen Sie oder eine mitversicherte Person) werden übernommen. Mitversicherung von Eltern (nicht im Single-Rechtsschutz) Mit Ihnen im Haushalt lebende und dort gemeldete Eltern (auch des Ehe-/Lebenspartners) sind mitversichert, wenn diese sich im Ruhestand befi nden. Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer und Vermieter Streitlustige Nachbarn, ständiger Lärm aus der Nachbarschaft, Streit um die Mietzahlung Sie können Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und den Rechtsschutz60 günstig um einen Rechtsschutz erweitern für: Alle Ihre selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland (gemietet oder Eigentum) Ihre vermieteten Wohneinheiten 10

15 Darauf sollten Sie achten: 1 Million Versicherungssumme Die HUK-COBURG übernimmt im Rechtsschutzfall für Sie bis zur Höhe der Versicherungssumme: Die Vergütung Ihres Anwalts (auch außergerichtlich) Gerichtskosten und Kosten für Sachverständige Die gegnerischen Kosten, soweit Sie diese zu tragen haben Darüber hinaus gewähren wir bis zu als Darlehen für eine Strafkaution. Internet-Rechtsschutz Ihr Rechtsschutz umfasst auch Rechtsgeschäfte im Internet (Einkauf, Buchungen, nicht gelieferte Waren). 24-Stunden-Notrufservice Wir verbinden Sie im Notfall sofort mit einem unabhängigen Anwalt auch nachts und an Sonn- und Feiertagen. Kostenlose Erstberatung Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung beim Anwalt abgeschlossen ist. Weltweiter Versicherungsschutz Ihr Rechtsschutz gilt bis zu sechs Monate pro Aufenthalt weltweit. Wir übernehmen Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten bis Opferschutz Opfer von Gewaltstraftaten (z. B. schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Stalking) erhalten Rechtsschutz für die aktive Strafverfolgung als Nebenkläger vor deutschen Gerichten. Profitieren Sie vom Kombi-Bonus! Der Kombi-Bonus belohnt Ihr Vertrauen in die HUK-COBURG: Sie sparen 5 % Beitrag in der Kfz- Haftpfl icht und Kaskoversicherung für Ihren Pkw. Entscheiden Sie sich einfach für einen günstigen Rechtsschutz und einen weiteren kombifähigen Vertrag. Wir beraten Sie! Zum Kombi-Bonus zählen Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie Privat-Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Rechtsschutz60 Der Opferschutz hilft auch, wenn Sie unter Stalking oder Telefonterror leiden und sich dagegen wehren wollen. Mit dem richtigen Rechtsschutz sparen Sie auch bei Ihrer HUK-COBURG Autoversicherung 11

16 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Versicherungsbedingungen bilden die Grundlage für unser gemeinsames Vertrags verhältnis. Der konkret zwischen Ihnen und uns vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Informationen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung Stand Inhalt Verbraucherinformation nach 1 der VVG-Informationspfl ichtenverordnung 2 Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB Hinweis zur Datenverarbeitung 16 Dies sind wichtige Vertragsunterlagen! Bitte bewahren Sie sie zusammen mit dem Versicherungsschein auf. Seite Auf gute Partnerschaft Ihre HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung RBARB13 Stand: MAT-Nr HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG Willi-Hussong-Straße 2, Coburg 1

17 Verbraucherinformation nach 1 der VVG Informationspflichtenverordnung Identität des Versicherers Versicherer ist die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG. Register-Gericht Coburg. Handelsregister-Nr Sitz des Unternehmens: Willi-Hussong-Str. 2, Coburg. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Unsere ladungsfähige Anschrift ist: HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG, Willi-Hussong-Str. 2, Coburg. Vertretungsberechtigt sind Dr. Ulrich Eberhardt und Hanspeter Schroeder. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung betreibt das Rechtsschutzversicherungsgeschäft. Vertragsgrundlagen und Art und Umfang der Versicherungsleistung Grundlagen des Versicherungsvertrags werden der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die für neu abzuschließende Verträge maßgeblichen Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Bei Eintritt eines versicherten Rechtsschutzfalls tragen wir bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme insbesondere die Kosten einer außergerichtlichen Konfl iktbeilegung (z.b. Mediation); die Kosten des für Sie tätigen Rechtsanwalts; Gerichtskosten und Kosten für Sachverständige; die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, soweit Sie diese zu tragen haben; Übersetzungskosten; Kautionsdarlehen bis zur vereinbarten Höhe; auf Wunsch zusätzlich die Kosten einer von uns vermittelten telefonischen Erstberatung. Sie können die Übernahme der von uns zu tragenden Kosten verlangen, sobald Sie nachweisen, dass Sie zu deren Zahlung verpfl ichtet sind oder die Verpfl ichtung bereits erfüllt haben. Versicherungsbeitrag Die Höhe des Beitrags können Sie dem Versicherungsantrag entnehmen. Der Jahresbeitrag berücksichtigt die Versicherungsteuer. Kosten für Fernkommunikationsmittel Ist in Ihren Versicherungsunterlagen eine Telefonnummer angegeben, unter der Sie uns erreichen können, informieren wir Sie dort auch über die Höhe der Telekommunikationskosten. Beitragszahlung Der erste oder einmalige Beitrag ist zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d.h. innerhalb von zwei Wochen) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Ist Lastschrifteinzug von Ihrem Konto vereinbart, erfolgt die Abbuchung nach Fälligkeit. Gültigkeitsdauer des Angebots Liegt zwischen Angebot und Vertragsbeginn ein Zeitraum von mehr als vier Wochen, können sich die Beiträge verändern, wenn zwischenzeitlich ein neuer Tarif eingeführt wird oder auf Grund von 10 ARB eine Beitragsanpassung stattfi ndet. Zustandekommen des Versicherungsvertrags und Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspfl ichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG Willi-Hussong-Str Coburg info@huk-coburg.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag der sich wie folgt berechnet: 1/360 der Jahresprämie (bei jährlicher Prämienzahlung) oder 1/180 der Halbjahresprämie (bei halbjährlicher Prämienzahlung) oder 1/90 der Vierteljahresprämie (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie eine Vertrags- oder Tarifänderung, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Ihre HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung AG 2

18 Dauer des Vertrags Der Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen, längstens für ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Beendigung des Vertrags Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat, wir mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres ordentlich und ohne Angabe von Gründen kündigen ( 8 ARB). Weitere Kündigungsrechte sind in den 10, 11 und 13 ARB geregelt. Vertragsstrafen gibt es nicht. Mitgliedsstaaten der EU, deren Recht der Versicherer vor Abschluss des Vertrags zu Grunde legt Wir legen der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde. Auf den Vertrag anwendbares Recht Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Zuständiges Gericht Klagen gegen uns als Versicherer Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: Am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung, oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine»natürliche Person«ist ein Mensch, im Gegensatz zur»juristischen Person«; das ist z.b. eine GmbH, eine AG oder ein eingetragener Verein). Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. Klagen gegen Sie als Versicherungsnehmer Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine»natürliche Person«ist ein Mensch, im Gegensatz zur»juristischen Person«; das ist z.b. eine GmbH, eine AG oder ein eingetragener Verein). Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig. Sprachen Die Versicherungsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit Ihnen in deutscher Sprache. Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden (Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin, beschwerde@versicherungsombudsmann.de). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, wenden. 3

19 Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2013) 1. Was ist Rechtsschutz? 1 Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? a In welchen Fällen kann Ihr Rechtsanwalt entscheiden, ob die Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? a Was gilt bei einem Versichererwechsel? Welche Kosten übernehmen wir? a Welche Kosten für außergerichtliche Konfl iktbeilegungen (z.b. Mediation) übernehmen wir? b Wie wirkt sich Schadenfreiheit auf Ihre Selbstbeteiligung aus? Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? Nach welchen Regeln richtet sich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns? 7 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? Was ist bei der Zahlung des Beitrags zu beachten? Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Beitrags führen? Wie wirkt sich eine Veränderung Ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse auf den Beitrag aus? Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt? In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? Was ist bei Anzeigen und Erklärungen uns gegenüber zu beachten? Was ist im Rechtsschutzfall zu beachten? 17 Welche Rechte und Pfl ichten bestehen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls? Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig und welches Recht ist anzuwenden? In welchen Formen wird der Rechtsschutz angeboten? 21 Verkehrs-Rechtsschutz Fahrer-Rechtsschutz Privat-Rechtsschutz für Selbstständige Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken HUK-COBURG Rechtsberatung Rechtsschutz PLUS für 23, 25 und Was ist Rechtsschutz? 1 Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen oder im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfl iktbeilegung (z.b. eine Mediation) wahrnehmen. Der Umfang unserer Leistungen, mit denen wir Sie hierbei unterstützen, ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben. 2 Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? Je nach Vereinbarung (vgl. Sie hierzu die 21 bis 31) umfasst der Versicherungsschutz folgende Leistungsarten: a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche. Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen (dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, z.b. Eigentum). (Das bedeutet, dass wir z.b. Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung eines Fernsehers gegen den Schädiger abdecken, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Fernseherreparatur; wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner abdecken, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung wie aus einer Autoreparatur. Diese können über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht nach 2 d) versichert werden.); b) Arbeits-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus Arbeitsverhältnissen, öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Versicherungsschutz besteht auch für Verträge, die Sie über das Internet abgeschlossen haben (Internet-Rechtsschutz); c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus Miet- und Pachtverhältnissen (Beispiel: Streitigkeiten wegen Mieterhöhung), sonstigen Nutzungsverhältnissen (Beispiel: Streitigkeit um ein Wohnrecht), dinglichen Rechten (dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, z.b. Eigentum). Dies gilt nur dann, wenn Ihre Interessenwahrnehmung Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betrifft (Beispiel: Streitigkeit um den Verlauf der Grundstücksgrenze); d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. (»Ein Schuldverhältnis«besteht z.b. zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.) Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt: Schadenersatz-Rechtsschutz ( 2 a), Arbeits-Rechtsschutz (siehe 2 b), Beispiel: Streit aus oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (siehe 2 c), Beispiel: Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes betroffen sind). Versicherungsschutz besteht auch für Verträge, welche Sie über das Internet abgeschlossen haben (Internet-Rechtschutz); e) Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren. Der Steuer-Rechtsschutz gilt nur für den privaten nichtselbstständigen Bereich, den Verkehrs-Rechtsschutz sowie für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Im Verkehrs-Rechtsschutz umfasst der Versicherungsschutz auch das steuerrechtliche Verwaltungsverfahren; f) Sozialgerichts-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren; g) Verwaltungs-Rechtsschutz im Verkehrsrechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen; 4

20 h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren; (im Disziplinarrecht geht es um Dienstvergehen z.b. von Beamten oder Soldaten; im Standesrecht geht es um berufsrechtliche Belange von freien Berufen, z.b. von (angestellten) Ärzten oder (angestellten) Rechtsanwälten); i) Straf-Rechtsschutz aa) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (Ein verkehrsrechtliches Vergehen ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.). Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpfl ichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist). bb) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein sonstiges, d.h. nicht verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.) Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen: das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz: Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist). Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (Beispiel: Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (Beispiel: Sie verstoßen gegen die Gurtpfl icht oder verursachen unzulässigen Lärm); k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. In diesem Fall werden die Beratungskosten ohne Abzug der Selbstbeteiligung übernommen. Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir nur die durch den Rat oder die Auskunft entstandenen Kosten im Rahmen der dafür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren; l) Opfer-Rechtsschutz als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (letztere gemäß 224, 225, oder 226 Strafgesetzbuch, evtl. als Körperverletzung im Amt auch in Verbindung mit 340 Strafgesetzbuch) und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. Sie haben daneben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts: im Ermittlungsverfahren vor einer deutschen Behörde, im Strafverfahren vor einem deutschen Gericht, für den Antrag nach 1 Gewaltschutzgesetz, für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Sie haben zusätzlich Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz unter folgenden Voraussetzungen: Sie sind nebenklageberechtigt und Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten. Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand im Sinne der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht auch bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen kein Versicherungsschutz. 3 Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: (1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit a) Krieg (Ausnahme: Schäden infolge der Explosion eines Bombenblindgängers aus dem 2. Weltkrieg bleiben im Rahmen vereinbarter Leistungsarten versichert), feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben; b) Nuklear- und genetischen Schäden. Ausnahme: Nuklear- und genetische Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung stehen, bleiben versichert; c) Bergbauschäden und Beeinträchtigungen auf Grund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, z.b. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen; d) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit aa) dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll. eines von Ihnen bzw. einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils. bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befi ndet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten. cc) der genehmigungs-/anzeigepfl ichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befi ndet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen. Auch bei der Finanzierung eines der unter d) genannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungsschutz. (2) a) Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpfl ichtversicherung versichert.) Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist auf Grund des Mietvertrags über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenwert versichert.); b) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (Beispiel: das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben); c) Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft); d) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum; e) Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht; f) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit aa) Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften; bb) dem Ankauf, dem Abschluss, der Veräußerung, der Verwaltung oder der Finanzierung von Wertpapieren (z.b. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (z.b. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaften, Genossenschaften); Geld- und Vermögensanlagen (z.b. Lebens- und Rentenversicherungen, Sparverträge und vermögenswirksame Leistungen); g) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts. Ausnahme: Sie haben Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht vereinbart ( 2 k); h) Sie wollen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen unser Unternehmen oder das für unser Unternehmen tätige Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen; i) Streitigkeiten wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben. Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung; j) Sie wollen Interessen wahrnehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an: Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen; 5

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