FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM DIGITALEN KONTROLLGERÄT
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- Gertrud Frieda Küchler
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1 Fragen und Antworten zum Digitalen Kontrollgerät Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM DIGITALEN KONTROLLGERÄT (Stand Oktober 2008) Wiedner Hauptstraße 68/ Wien T. (01) F. (01) E. office@dietransporteure.at W. DVR von 18
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines Welche Fahrzeuge müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein? Muss ich ein Fahrzeug zur Güterbeförderung, dass nur in Kombination mit einem Anhänger über 3,5 t hzg hat, mit einem digitalen Kontrollgerät ausrüsten? Benötigen Fahrzeuge die als selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger-Arbeitsmaschine zugelassen sind auch ein Kontrollgerät? Benötigen Vorführfahrzeuge auch ein digitales Kontrollgerät? Benötigt man in einem privaten Autotransporter (für Sportveranstaltungen) ein digitales Kontrollgerät? Welche nationalen Ausnahmeregelungen gibt es zur Kontrollgerätepflicht? Kann man das analoge Kontrollgerät freiwillig durch ein digitales Kontrollgerät ersetzen? Wie weiß man, ob das digitale Kontrollgerät funktioniert? Was passiert, wenn das digitale Kontrollgerät nicht mehr funktioniert? Was wird im digitalen Kontrollgerät gespeichert? Wie gehe ich bei einer 2-Fahrer Besatzung vor? Kann in die Daten mobil Einblick genommen werden? Wie lange kann das digitale Kontrollgerät die Daten speichern? Was passiert, wenn der Speicher des digitalen Kontrollgerätes voll ist? Welche Information gibt man händisch ein? Wie geht man vor, wenn man nach Verlassen eines Fahrzeuges weiterarbeitet? Wie wechselt man die Einstellungen des Kontrollgerätes? Kann die Betriebsart zu einem späteren Zeitpunkt gewechselt werden und die Tätigkeit nachträglich korrigiert werden Wie stellt man die Uhr ein? Wie prüft man die Arbeitszeiten? Wie geht man vor, wenn man bereits gearbeitet hat, bevor man ein Fahrzeug übernimmt? Wie zeichnet man Ruhezeiten während eines begleitenden Bahn- oder Fährtransports auf? Zeigt das Gerät die Anzahl der bereits gefahrenen Stunden? Wie geht man vor, wenn mit unterschiedlichen Kontrollgeräten (analog und digital) am selben Tag gefahren wird? Registriert und speichert das digitale Kontrollgerät die Geschwindigkeit? Warum gibt es einen Drucker? Ist ein Ausdruck jederzeit durchführbar? Muss der Fahrer geeignetes Druckpapier mitführen? Wer ist dafür verantwortlich, den Lenker auf die Funktionalität des digitalen Kontrollgerätes einzuschulen? Werden die Fahrzeuge bereits während der Herstellung im Werk kalibriert? Wo erhält man Geräte zum Herunterladen und Archivierung der Daten? Benötige ich sowohl Downloadkey als auch Kartenlesegerät? Kontrollgerätekarten Welche Arten von Kontrollgerätekarten gibt es? (Kontrollgerätekartenverordnung und KFG) Wozu dient die Fahrerkarte? Brauche ich sowohl Fahrer- als auch Unternehmerkarte? Kann ich eine ausländische Fahrerkarte auch in einem österreichischen Kontrollgerät verwenden? Müssen alle Lenker im Unternehmen eine Fahrerkarte besitzen? DVR von 18
3 2.6 Benötige ich als Mechaniker für die Durchführung von Test- bzw. Probefahrten auch eine Fahrerkarte? Wo bekomme ich eine Fahrer- bzw. Unternehmerkarte und was kosten sie? (Kontrollgerätekartenverordnung, 6) Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Fahrerkarte ausgestellt? (Kontrollgerätekartenverordnung, 2) Wann soll um die Fahrerkarte angesucht werden? Ist die Vorlage des vorläufigen Führerscheins eine gültige Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerkarte? Wird die Fahrerkarte ein Teil des Führerscheins sein? Wie viele Fahrerkarten darf man besitzen? Wie lange ist eine Fahrerkarte gültig? Was passiert, wenn die Gültigkeit der Fahrerkarte abläuft? Wirkt sich der Entzug der Lenkberechtigung auf die Fahrerkarte aus? Kann ich eine Fahrerkarte auch während der Zeit des Entzugs der Lenkerberechtigung beantragen? Wer trägt die Kosten der Fahrerkarte? Kann die Ausstellung einer Fahrerkarte verweigert werden? Kann die Fahrerkarte eingezogen oder für ungültig erklärt werden? Was passiert, wenn die Fahrerkarte vergessen wird? Was passiert, wenn die Fahrerkarte nicht funktioniert? Wie viele Daten sind auf der Fahrerkarte gespeichert? Was wird auf der Fahrerkarte aufgezeichnet? Wie sieht man, welche Daten auf der Fahrerkarte vorhanden sind? Wann muss man die Daten der Fahrerkarte herunterladen? Muss der Lenker selbst die Daten von der Fahrerkarte herunterladen? Müssen die Daten auf der Fahrerkarte bei z.b. Änderung der Führerscheinnummer oder des Wohnsitzes geändert werden? Brauche ich verschiedene Karten für Omnibusse und Lastkraftwagen? Darf das Fahrzeug ohne Unternehmerkarte in Betrieb genommen werden? Was mache ich bei Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte? Kann man den LKW oder Bus starten und lenken, ohne eine Fahrerkarte zu verwenden? Ist ein selbstfahrender Unternehmer auch von der Aufbewahrungspflicht betroffen? Benötigt ein selbstfahrender Unternehmer eine Auswertungssoftware? Benötigt ein selbstfahrender Unternehmer sowohl Unternehmer- als auch eine Fahrerkarte? Muss ein selbstfahrender Unternehmer die Daten aus der Fahrerkarte bzw. dem digitalen Kontrollgerät downloaden? Wozu dient die Werkstattkarte? Wer soll die Werkstattkarte anwenden und wofür? Kann für die Kalibrierung anstelle der Werkstattkarte eine andere Karte (Unternehmens-, Kontroll-, oder Fahrerkarte) verwendet werden? Unternehmerkarte Wozu dient die Unternehmenskarte? Wer kann eine Unternehmenskarte beantragen? Wie bekommt man eine Unternehmenskarte? Wie lange ist die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte? Wie viel kostet die Unternehmenskarte? Was passiert, wenn die Unternehmenskarte nicht mehr funktioniert/gestohlen wird/verloren geht? Was passiert, wenn die Unternehmenskarte ihre Gültigkeit verliert? Wie viele Unternehmenskarten kann eine Firma haben? Welche Daten sind auf der Unternehmenskarte ersichtlich und gespeichert? DVR von 18
4 3.10 Braucht man eine Unternehmenskarte, wenn man selbstständiger Lenker ist? Braucht man unterschiedliche Unternehmenskarten für unterschiedliche Betriebsstätten? Wie sieht man, welche Daten auf der Unternehmenskarte geladen sind? Miete Wie ist die Vorgehensweise bei Anmietung eines LKW? Muss der Vermieter auch die auf dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten des Mieters aufbewahren? Muss der Vermieter die Unternehmenssperre aufheben, sodass der Mieter die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät downloaden kann? Was dient als Nachweis einer Vermietung? Wer ist für den Datendownload bei Mietfahrzeugen verantwortlich? Kontrollen Was muss man vorweisen können, wenn man bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät lenkt? Was muss ich als Lenker eines Fahrzeuges mit digitalem Kontrollgerät vorweisen können? Wozu dient die Kontrollkarte? Können mit der Kontrollkarte alle digitalen Tachographen überprüft werden? In welcher Art und mit welchem Inhalt erfolgt die Kontrolle auf der Straße? Muss ich als Lenker dem Kontrollorgan Ausdrucke machen? DVR von 18
5 Die nachfolgende Übersicht stellt einen Versuch dar, die wichtigsten Fragen und Antworten zur Benutzung und dem Gebrauch des digitalen Kontrollgerätes darzustellen und zu beantworten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, noch dient diese Unterlage als rechtliche Argumentation, sondern nur zur Information! 1 Allgemeines ACHTUNG ALLGEMEINER HINWEIS: Sobald das digitale Kontrollgerät einen Impuls bekommt (Fahrzeug wird bewegt) schaltet das Kontrollgerät automatisch auf Lenken, nach 2 Minuten Stehen ohne Impuls schaltet es automatisch auf sonstige Arbeiten, die Ruhezeit muss aber immer händisch eingestellt werden! Es gibt 4 Aktivitäts-Felder : Lenken-Ruhezeit-Sonstige Arbeiten-Bereitschaftszeit! 1.1 Welche Fahrzeuge müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein? (VO (EWG) Nr. 3821/85, (3) und VO (EWG) Nr. 561/2006, (2)) A: Alle neu zugelassenen (Stichtag 1. Mai 2006) Fahrzeuge zur Güterbeförderung deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt oder Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind. Dies muss jedoch im Rahmen einer gewerblichen Nutzung erfolgen! Es ist dabei irrelevant ob es sich um Werkverkehr oder konzessionierte Güterbeförderung handelt. 1.2 Muss ich ein Fahrzeug zur Güterbeförderung, dass nur in Kombination mit einem Anhänger über 3,5 t hzg hat, mit einem digitalen Kontrollgerät ausrüsten? (KFG, 102a (4) ivm. 17(6) AZG) A: Ja, sofern das Fahrzeug in Kombination mit dem Anhänger gewerblich benutzt wird! Der Geltungsbereich der EU Verordnung besagt deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt. Wenn Sie das Fahrzeug dann ohne Anhänger lenken (und es somit unter 3,5 t hzg hat) dann muss das digitale Kontrollgerät nach österreichischem Arbeitszeitgesetz ( 17 (6)) verwendet werden und zwar in jenen Fällen, wo der Lenker ein Arbeitnehmer ist. 1.3 Benötigen Fahrzeuge die als selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger-Arbeitsmaschine zugelassen sind auch ein Kontrollgerät? (KFG, 2, (1), 21. und 22.) A: Nein, denn der Geltungsbereich zielt auf die Güterbeförderung bzw. die Personenbeförderung ab. Beide erfüllen dieses Kriterium nach der Definition des KFG nicht! Sie sind nach ihrer Bauart und Ausrüstung, ausschließlich oder vorwiegend zur Durchführung von nicht in der Beförderung von Personen oder Gütern auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen bestimmt. 1.4 Benötigen Vorführfahrzeuge auch ein digitales Kontrollgerät? (VO (EG) Nr. 561/2006, Art. 3, g) A: Gem. Art 3 lit. g der EG-Verordnung 561/2006 gilt diese Verordnung nicht für Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind. Vorführfahrzeuge werden in der Regel von Autohäusern angemeldet, um Probefahrten mit Kunden durchführen zu können. Bei diesen Probefahrten werden die Fahrzeuge daher nicht für den eigentlichen Zweck der Güterbeförderung in Betrieb genommen. Von daher sind DVR von 18
6 Vorführfahrzeuge, solange keine Güter befördert werden, und nur Probefahrten durchgeführt werden, ausgenommen. 1.5 Benötigt man in einem privaten Autotransporter (für Sportveranstaltungen) ein digitales Kontrollgerät? (VO (EG) Nr. 561/2006, Art. 2, (1); Art. 3, h) A: Die EU Verordnung 561/2006 stellt den Geltungsbereich für das digitale Kontrollgerät wie folgt dar: Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) > 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht zur Güterbeförderung Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers Dabei handelt es sich um GEWERBLICHE Güter- (auch Werkverkehr!) bzw. Personenbeförderung, wenn solch ein Fahrzeug (oder Fahrzeugkombination) zum Privatgebrauch, UND unter 7,5 t zulässige Höchstmasse aufweist, verwendet wird, fällt es daher nicht in den Geltungsbereich der EU-Verordnung, somit NEIN! ACHTUNG: Ist ein Fahrzeug aber als Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug zugelassen und weist ein Eigengewicht von mehr als kg auf, so muss nach derzeitigem österreichischen Rechtsstand, dies mit einem geeigneten Fahrtschreiber und Wegstreckenmesser (=Kontrollgerät) ausgestattet sein ( 24 KFG, (2)). 1.6 Welche nationalen Ausnahmeregelungen gibt es zur Kontrollgerätepflicht? (KFG, 24 (2a) A: Absatz 2 gilt nicht, wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet ist. Von der Anwendung dieser Verordnung werden gemäß Artikel 3 Abs. 2 der genannten Verordnung folgende Fahrzeuge freigestellt: 1. Fahrzeuge, die Eigentum von Behörden sind oder von diesen ohne Fahrer angemietet sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen; 2. Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden; 3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden, und zwar in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least; 4. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t die a) von Universaldienstanbietern im Sinne des Artikels 2 Absatz 13 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität zum Zweck der Zustellung von Sendungen im Rahmen des Universaldienstes benutzt werden, oder b) die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Diese Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Lenker nicht die Haupttätigkeit darstellt. 5. Fahrzeuge, die im Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens zur Güterbeförderung mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb benutzt werden und DVR von 18
7 deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 7,5 t nicht übersteigt 6. Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, von den Straßenbauämtern, der Hausmüllabfuhr, den Telegramm- und Telefonanbietern, Radio- und Fernsehsendern sowie zur Erfassung von Radio- bzw. Fernsehsender oder geräten eingesetzt werden; 7. Spezialfahrzeuge, die Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes transportieren; 8. speziell ausgerüstete Projektfahrzeuge für mobile Projekte, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken dienen; 9. Fahrzeuge, die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden; 10. Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte 11. Fahrzeuge, die ausschließlich auf Straßen in Güterverteilzentren wie Häfen, Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs und Eisenbahnterminals benutzt werden; 12. Fahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von bis zu 50 Kilometern für die Beförderung lebender Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten und umgekehrt oder von den Märkten zu den lokalen Schlachthäusern verwendet werden. ACHTUNG: Die Ausnahmebestimmung zum Kontrollgerät nimmt aber nicht die Verpflichtung des 24 KFG aus, in dem besagt wird, dass Fahrzeuge mit geeigneten Fahrtschreibern und Wegstreckenmessern ausgerüstet sein müssen. Ist ein Fahrzeug, freiwillig mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet so muss es gem. 17 (6) AZG auch verwendet werden! 1.7 Kann man das analoge Kontrollgerät freiwillig durch ein digitales Kontrollgerät ersetzen? A: Ja, es spricht nichts gegen einen freiwilligen Ersatz eines analogen Kontrollgerätes durch ein digitales Kontrollgerät. Gesetzlich verpflichtet ist man dazu aber nicht! Auch wenn das analoge Kontrollgerät defekt wird, muss es nicht getauscht werden, solange es repariert werden kann. 1.8 Wie weiß man, ob das digitale Kontrollgerät funktioniert? A: Das System führt Selbsttests durch und informiert Sie, wenn es einen Fehler entdeckt. Hat das Gerät jedoch einen Totalausfall, ist keine Anzeige erkennbar. 1.9 Was passiert, wenn das digitale Kontrollgerät nicht mehr funktioniert? (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 16) A: Die gesetzlichen Bestimmungen sind unverändert. Sie müssen eine genaue Aufzeichnung von allen Ihren Aktivitäten machen. Die Aktivitäten sollen genau zu der Zeit aufgezeichnet werden, an der sie stattfinden wann Sie anfangen zu fahren/wann Sie Ihre Aktivität ändern, nicht erst nachträglich. Die umgehende Reparatur ist zu veranlassen. Reparaturen am Kontrollgerät (aufgrund von Fehlfunktionen) müssen innerhalb einer Woche behoben werden, ist die Rückkehr zum Unternehmen nicht innerhalb einer Woche möglich, so muss die Reparatur unterwegs erfolgen. Während einer Betriebsstörung oder bei Fehlfunktion des Kontrollgerätes hat der Fahrer auf dem Ausdruck die vom Kontrollgerät nicht mehr einwandfrei aufgezeichneten oder ausgedruckten Angaben über die Zeitgruppe zu vermerken, zusammen mit Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) und seiner Unterschrift. Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte lässt der Fahrer am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, macht auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) und versieht ihn mit seiner Unterschrift. DVR von 18
8 1.10 Was wird im digitalen Kontrollgerät gespeichert? A: Herstellerdaten des Kontrollgerätes und des Sensors Fahrgestellnummer und Kennzeichen Sicherheitselemente Ereignisse z.b. Überdrehzahl, Kalibrierung, Aktivierung, Kontrollen Fehler Probleme mit Fahrerkarte/Kontrollgerät Identität des Lenkers und seine Aktivitäten (Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten) Geschwindigkeit Kilometerstand (Wegstrecke) Werkstattdaten Kalibrierung etc. Kontrollaktivitäten Arbeitsinspektoren, Exekutivorgane, etc Wie gehe ich bei einer 2-Fahrer Besatzung vor? A: Sowohl Fahrer 1 als auch Fahrer 2 haben ihre jeweiligen Fahrerkarten gesteckt (das digitale Kontrollgerät verfügt über 2 Steckplätze!). Während Fahrer 1 lenkt stellt Fahrer 2 auf Bereitschaftszeit. Lenkpausen dürfen im fahrenden Fahrzeug verbracht werden. Die Ruhepause und die tägliche Ruhezeit, nur dann, sofern das Fahrzeug über eine Schlafkabine verfügt und NICHT fährt! 1.12 Kann in die Daten mobil Einblick genommen werden? A: Ja. Die Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes dargestellt, ausgedruckt oder heruntergeladen werden. Aus Datenschutzgründen sind dabei immer nur jene Daten zu sehen - die aufgrund der im digitalen Kontrollgerät befindlichen Karte - abrufbar sind Wie lange kann das digitale Kontrollgerät die Daten speichern? A: Das digitale Kontrollgerät ist so konstruiert, dass Daten bei einem durchschnittlichen Gebrauch für 365 Tage gespeichert werden. Die gefahrene Geschwindigkeit wird jedoch nur während der letzten 24 Stunden tatsächlicher Fahrzeit detailliert gespeichert. Zur Beweissicherung nach einem Unfall ist daher die Speicherung der Daten innerhalb von 24 Stunden empfehlenswert (z.b. in einer ermächtigten Werkstätte) Was passiert, wenn der Speicher des digitalen Kontrollgerätes voll ist? A: Wenn der Speicher voll ist, beginnt das Gerät die Daten zu überschreiben zuerst Tag 1, dann Tag 2 usw. Die einzige Möglichkeit Daten aufzubewahren, bevor sie überschrieben werden, ist, sie zeitgerecht herunterzuladen Welche Information gibt man händisch ein? A: Als Lenker geben Sie das Symbol des Landes; wo sie sich gerade befinden, in Spanien zusätzlich die Region am Beginn und am Ende des Tages ein. (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 15 (5a) Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug befindet und daher nicht in der Lage ist, das in das Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, so muss er mittels manueller Eingabevorrichtung andere Arbeiten, die Bereitschaftszeit und Arbeitsunterbrechungen sowie die Tagesruhezeiten, eintragen. (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 15 (2) und (3) b-d) Andere Informationen werden automatisch auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Das digitale Kontrollgerät übernimmt die Informationen von der Fahrerkarte, nachdem sie diese in das digitale Kontrollgerät eingesteckt haben. Umgekehrt werden die Informationen bezüglich des Fahrzeuges vom digitalen Kontrollgerät auf der Fahrerkarte gespeichert. Der Kilometerstand wird über das digitale Kontrollgerät automatisch kopiert Wie geht man vor, wenn man nach Verlassen eines Fahrzeuges weiterarbeitet? (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 15 (2)) DVR von 18
9 A: Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und außerhalb des Fahrzeuges weiterarbeitet, so muss er bei analogem Kontrollgerät die Bereitschaftszeit und die sonstigen Arbeiten von Hand, durch automatische Aufzeichnung oder auf andere Weise lesbar und ohne Verschmutzung des Schaublatts auf dem Schaublatt eintragen. Bei digitalem Kontrollgerät muss er diese Eintragungen mittels manueller Symbolumstellung tätigen oder diese händisch nachtragen Wie wechselt man die Einstellungen des Kontrollgerätes? A: Allgemein durch Drücken eines Knopfes bis die korrekte Einstellung/Aufzeichnungsart auf der Anzeige erscheint. Dieser Vorgang kann jedoch zwischen den einzelnen Kontrollgeräten, Herstellern und Typen unterschiedlich sein Kann die Betriebsart zu einem späteren Zeitpunkt gewechselt werden und die Tätigkeit nachträglich korrigiert werden A: Nein, alle Änderungen der Betriebsart sind Echt-Zeit-Daten und MÜSSEN zu der Zeit vorgenommen werden, zu der die Tätigkeit geändert wird Wie stellt man die Uhr ein? A: Die Funktion Zeiteinstellung ermöglicht im Abstand von mindestens 7 Tagen eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit um höchstens 1 Minute. Die interne Uhr wird permanent nach UTC (Coordinated Universal Time) Zeit gestellt. Es ist jedoch möglich, die angezeigte Uhrzeit in die lokale Uhrzeit in sichtbaren Halbstundenschritten umzuändern (Betriebsanleitung) Wie prüft man die Arbeitszeiten? A: Sie können die Zeiten entweder an der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes oder auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten von der Fahrerkarte ersehen Wie geht man vor, wenn man bereits gearbeitet hat, bevor man ein Fahrzeug übernimmt? A: Wenn das Fahrzeug nicht verfügbar war, sind Ihre Anfangszeit und Ihre verschiedenen Aktivitäten Arbeit/Bereitschaft/Pause/Ruhe manuell einzutragen, bevor Sie zu lenken beginnen Wie zeichnet man Ruhezeiten während eines begleitenden Bahn- oder Fährtransports auf? Mittels manueller Umstellung am Kontrollgerät selbst kann Beginn und Ende der Ruhezeit eingegeben werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Inanspruchnahme dieser Ruhezeit gemäß Art. 9 der VO (EWG) 561/2006 bleiben unverändert Zeigt das Gerät die Anzahl der bereits gefahrenen Stunden? A: Sie können die bisher gefahrene Zeitdauer auf der Anzeige oder auf einem Ausdruck nachlesen. Sie erhalten eine akustische Warnung 15 Minuten vor dem Zeitpunkt der Überschreitung einer ununterbrochenen Fahrt von 4½ Stunden Wie geht man vor, wenn mit unterschiedlichen Kontrollgeräten (analog und digital) am selben Tag gefahren wird? (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 15 (7a), (7b) A: Sie müssen alle entsprechenden Aufzeichnungen bereitstellen und im Fahrzeug mithaben. Der eine Teil des Tages wird auf den Schaublättern und der andere Teil des Tages auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Weiters haben sie immer die Verpflichtung die jeweiligen Aufzeichnung der letzten 28 Tage (Schaublätter, Ausdrucke bei Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte, Fahrerkarte) mitzuführen Registriert und speichert das digitale Kontrollgerät die Geschwindigkeit? A: Ja. Das digitale Kontrollgerät speichert die Geschwindigkeit für die letzten 24 Lenkstunden in Sekundenschritten. DVR von 18
10 1.26 Warum gibt es einen Drucker? A: Einen Drucker gibt es, um jederzeit einen Ausdruck der Daten zum Zweck der Kontrolle zu ermöglichen. Wenn Ihre Fahrerkarte verloren geht, gestohlen wird oder defekt bzw. ungültig ist, müssen Sie täglich einen Ausdruck (erlaubt in einem Zeitraum von 15 Kalendertagen) als Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten durchführen Ist ein Ausdruck jederzeit durchführbar? A: Sie können Ihre Zeiten zu jeder Zeit ausdrucken, achten Sie darauf, dass Sie genügend Druckerpapier mit haben Muss der Fahrer geeignetes Druckpapier mitführen? A: Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass ausreichend Papier mitgeführt wird (KFG, 102a (8)). Dem Arbeitgeber obliegt, dass geeignetes Druckpapier zur Verfügung steht (AZG, 17a (1)) Wer ist dafür verantwortlich, den Lenker auf die Funktionalität des digitalen Kontrollgerätes einzuschulen? (AZG, 17a (1)) A: Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwendung des digitalen Kontrollgerätes und der Fahrerkarte hat der Arbeitgeber in der Arbeitszeit den Lenker ausreichend und nachweislich in der Handhabung zu unterweisen oder die ausreichende Unterweisung nachweislich sicher zu stellen sowie alle sonst dafür notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere eine Bedienungsanleitung sowie genügend geeignetes Papier für den Drucker zur Verfügung stellen Werden die Fahrzeuge bereits während der Herstellung im Werk kalibriert? A: Eine komplette Kalibrierung durch den Fahrzeughersteller ist bei digitalen Kontrollgeräten nicht möglich, da für die Kalibrierung die Eingabe des amtlichen Kennzeichens benötigt wird, welches während der Herstellung des Fahrzeuges noch nicht bekannt ist Wo erhält man Geräte zum Herunterladen und Archivierung der Daten? A: Anbieter des Downloadkeys bzw. eines Kartenlesegerätes sind folgende Firmen: DAKO - ACTIA - SiemensVDO - IVEKA - Der Fachverband Güterbeförderung bietet unter eine kostengünstige Datenarchivierungsmöglichkeit + Auswertungssoftware und ein Downloadgerät (Fahrerkarte + Massenspeicher), sowie diverse andere Utensilien für das digitale Kontrollgerät an Benötige ich sowohl Downloadkey als auch Kartenlesegerät? A: Sie können die Fahrerkarte auch über das digitale Kontrollgerät mittels Downloadkey auslesen. Sie lassen die Fahrerkarte im digitalen Kontrollgerät gesteckt, stecken die Unternehmerkarte in den 2. Schlitz und zusätzlich den Downloadkey in das digitale Kontrollgerät. Bei diesem Vorgang wird sowohl der Massenspeicher als auch die Fahrerkarte auf dem Downloadkey gespeichert. Ein Kartenlesegerät ist daher nicht unbedingt erforderlich. 2 Kontrollgerätekarten 2.1 Welche Arten von Kontrollgerätekarten gibt es? (Kontrollgerätekartenverordnung und KFG) A: Unternehmerkarte, Fahrerkarte, Kontrollkarte, Werkstattkarte 2.2 Wozu dient die Fahrerkarte? DVR von 18
11 A: Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Lenkers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten (Lenkzeit, Ruhezeit, Bereitschaftszeit, sonstige Arbeitszeit). 2.3 Brauche ich sowohl Fahrer- als auch Unternehmerkarte? A: Ja, dies ergibt sich aus der Funktionsweise, denn vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges bzw. des digitalen Kontrollgerätes muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, da erst dann, die in Folge aufgezeichneten Daten aus dem Kontrollgerät heruntergeladen werden können. Diese erstmalige Steckung ist deshalb wichtig, da das Unternehmen damit beim Kontrollgerät angemeldet wird, und die aufgezeichneten Daten dem Unternehmer zugeordnet werden können und gegenüber etwaigen anderen Unternehmen (Beispiel Mietfahrzeuge) gesperrt sind. Die Fahrerkarte dient zur personenbezogenen Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten (nur mit der Fahrerkarte können diese personenbezogenen Daten nachgewiesen werden), außerdem wird die Unternehmerkarte, in weiterer Folge für den Download der Daten aus dem Massenspeicher benötigt. 2.4 Kann ich eine ausländische Fahrerkarte auch in einem österreichischen Kontrollgerät verwenden? (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 14, (4), d) A: Ja, die Systeme sind vollständig kompatibel, d.h. es ist irrelevant welcher Nationalität die Fahrerkarte ist. 2.5 Müssen alle Lenker im Unternehmen eine Fahrerkarte besitzen? A: Es muss derjenige Lenker eine Fahrerkarte besitzen, der auf diesem Fahrzeug eingesetzt wird! Achtung: Sollte dieser Lenker ausfallen und kein anderer Lenker eine Fahrerkarte besitzen so darf man das Fahrzeug nicht verwenden! 2.6 Benötige ich als Mechaniker für die Durchführung von Test- bzw. Probefahrten auch eine Fahrerkarte? (VO (EG) Nr. 561/2006, Art. 3, g) A: Nein, denn nach Artikel 3, g, VO 561/2006 sind Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen. Die Dokumentation der Probefahrt erfolgt mittels Ausdruck und der firmenmäßigen Zeichnung des Ausdrucks und Übergabe dieses Ausdrucks an den Fahrer oder Unternehmer bei Übergabe des Fahrzeugs. Zusätzlich muss mittels Out/OFF-Aktivierung am digitalen Kontrollgerät angezeigt werden, dass das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung verwendet wird. Diese Einstellung wird bei Probefahrten dringend empfohlen, um Schwierigkeiten zu vermeiden. 2.7 Wo bekomme ich eine Fahrer- bzw. Unternehmerkarte und was kosten sie? (Kontrollgerätekartenverordnung, 6) A: Beide Karten werden von den Autofahrerclubs (ARBÖ; ÖAMTC) ausgegeben (auch die Antragstellung erfolgt dort). Die Fahrerkarte kostet 70 Euro, die Unternehmerkarte 85 Euro. 2.8 Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Fahrerkarte ausgestellt? (Kontrollgerätekartenverordnung, 2) A: Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Fahrerkarte bei einer Dienstelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC müssen vom Fahrer persönlich folgende Unterlagen vorgelegt werden: Führerschein (mindestens der Klasse B) Dokumente, aus denen Angaben zur Person hervorgehen, wie Familienname, Vorname, sonstige zur eindeutigen Identifikation notwendige Angaben wie DVR von 18
12 Geburtsdatum, Geburtsort und Geschlecht, sofern diese nicht aus dem Führerschein oder den im Zentralen Führerscheinregister gespeicherten Daten ersichtlich sind, Meldezettel oder Meldebestätigung Lichtbild Fahrer, die ihren Hauptwohnsitz in einem Nicht EU/EWR Staat haben, können einen Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte in Österreich stellen, wenn sie neben einem Führerschein und einem Lichtbild ein rechtmäßiges Beschäftigungsverhältnis in Österreich vorweisen können. Als Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung in Österreich gilt: eine Fahrerbescheinigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 484/2002 oder eine Beschäftigungsbewilligung oder eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein oder ein Niederlassungsnachweis oder eine Bestätigung über eine Ausnahme vom AuslBG (gemäß 3 Abs. 8 AuslBG) 2.9 Wann soll um die Fahrerkarte angesucht werden? A: Im Regelbetrieb werden die Kontrollgerätekarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Muss eine neue Kontrollgerätekarte aufgrund eines Verlusts oder Diebstahls neu beantragt werden, wird die Karte nach 5 Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Fristen darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Kontrollgerätekarte zu stellen Ist die Vorlage des vorläufigen Führerscheins eine gültige Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerkarte? A: Ja, wenn der vorläufige Führerschein gemeinsam mit einem gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis) vorgelegt wird Wird die Fahrerkarte ein Teil des Führerscheins sein? A: Nein Wie viele Fahrerkarten darf man besitzen? (KFG 102a (1)) A: Sie dürfen nur im Besitz EINER - da diese personenbezogen ist - gültigen Fahrerkarte sein. Sie sind nur berechtigt, Ihre eigene personalisierte Fahrerkarte zu verwenden Wie lange ist eine Fahrerkarte gültig? (Kontrollgerätekartenverordnung, 2, (5)) A: 5 Jahre. Wenn sie gestohlen, verloren oder defekt ist, wird auf Antrag eine neue Fahrerkarte für die noch bestehende Gültigkeitsdauer ausgestellt Was passiert, wenn die Gültigkeit der Fahrerkarte abläuft? A: Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei den zuständigen Stellen (ARBÖ bzw. ÖAMTC) spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit der Karte einen entsprechenden Antrag stellen Wirkt sich der Entzug der Lenkberechtigung auf die Fahrerkarte aus? A: Nein, da die Fahrerkarte kein Bestandteil des Führerscheines ist Kann ich eine Fahrerkarte auch während der Zeit des Entzugs der Lenkerberechtigung beantragen? (KFG, 102a, (1)) A: Ja, dies ist möglich Wer trägt die Kosten der Fahrerkarte? A: Der OGH hat folgendes Urteil (9 ObA 92/06d-5) betreffend der DVR von 18
13 Kostentragung der Fahrerkarte erlassen: 1. Arbeitnehmer, die eine auf ihre Person gemäß 102a KFG ausgestellte und von ihnen selbst bezahlte Fahrerkarte dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der anteiligen Kosten der Fahrerkarte entsprechend dem Verhältnis der Dauer der Zurverfügungstellung der Fahrerkarte zur gesamten fünfjährigen Gültigkeitsdauer derselben haben; 2. Arbeitnehmer, die über Verlangen des Arbeitgebers eine Fahrerkarte gemäß 102a KFG zum Zwecke der betrieblichen Verwendung beantragen, gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Bevorschussung der Kosten der Fahrerkarte haben Kann die Ausstellung einer Fahrerkarte verweigert werden? (KFG, 102a (3), (4)) A: Ja, wenn Sie bereits eine gültige Fahrerkarte besitzen bzw. wenn ihr Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist Kann die Fahrerkarte eingezogen oder für ungültig erklärt werden? (KFG, 102a (4)) A: Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, ein anderer Lenker Ihre Karte benutzt hat oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erschlichen wurde. Der Entzug der Karte erfolgt durch die Behörde bzw. durch die Exekutive Was passiert, wenn die Fahrerkarte vergessen wird? A: Ohne Fahrerkarte dürfen Sie ein mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Ausgenommen sind nur Fälle von Beschädigung, Fehlfunktion, Diebstahl oder Verlust. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zum Standort des Unternehmens erforderlich ist) Was passiert, wenn die Fahrerkarte nicht funktioniert? A: Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte geben Sie die Karte bei einer der Kartenantragsstellen (ARBÖ bzw. ÖAMTC) zurück. Der Lenker darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen. Bei Fehlfunktion der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, machen auf dem Ausdruck Angaben zu Ihrer Person (Name und Nummer Ihres Führerscheins oder Name und Nummer Ihrer Fahrerkarte) und versehen diese mit Ihrer Unterschrift Wie viele Daten sind auf der Fahrerkarte gespeichert? A: Die Fahrerkarte speichert in der Regel 28 Tage durchschnittliche Fahreraktivitäten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten bestehenden Daten überschrieben Was wird auf der Fahrerkarte aufgezeichnet? A: Informationen über den ausstellenden Staat Dauer der Gültigkeit und Ausstellungsdatum Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Lenkers Die Benutzung des/der Fahrzeuge(s) betreffende Daten des Fahrers, Datum, Zeiten, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand Aktivitäten des Fahrers, Datum, Zeit, gesamte gefahrene Strecke, Änderung der Aktivität (Fahrt/Pause etc.) sowie Anzahl an Lenkern DVR von 18
14 Ereignisse, Fehler und Kontrollen 2.24 Wie sieht man, welche Daten auf der Fahrerkarte vorhanden sind? A: Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts angesehen oder mit dem Drucker des Kontrollgerätes ausgedruckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist durch das Herunterladen der Daten gegeben, um die heruntergeladenen Daten lesbar zu machen benötigt man eine spezielle Software Wann muss man die Daten der Fahrerkarte herunterladen? (AZG, 17a (3), 2.) A: spätestens alle 28 Tage unmittelbar vor Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses unmittelbar vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte 2.26 Muss der Lenker selbst die Daten von der Fahrerkarte herunterladen? (AZG, 17a (2)) A: Nein. Gemäß AZG ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich Müssen die Daten auf der Fahrerkarte bei z.b. Änderung der Führerscheinnummer oder des Wohnsitzes geändert werden? A: Nein. Es werden die Daten zum Zeitpunkt der Ausstellung aufgenommen und auf die Karte gedruckt. Nachträgliche Änderungen aufgrund von Wohnsitz- oder Führerscheinänderungen sind nicht vorgesehen u.a. weil die Karte kein Ausweisdokument darstellt Brauche ich verschiedene Karten für Omnibusse und Lastkraftwagen? A: Nein, Ihre Karte kann in jedem Fabrikat und Modell des digitalen Kontrollgeräts, unabhängig von dem Fahrzeug, in dem das Gerät eingebaut ist, verwendet werden 2.29 Darf das Fahrzeug ohne Unternehmerkarte in Betrieb genommen werden? A: Grundsätzlich nein, die ordnungsgemäße Aufzeichnung und Zuordnung der Daten zum Unternehmen erfolgt nur, wenn sie als Unternehmer beim Kontrollgerät angemeldet sind (= Stecken der Unternehmerkarte bei erstmaliger Inbetriebnahme des Kontrollgerätes) und in weiterer Folge mit dem Stecken der Fahrerkarte. Ansonsten können die aufgezeichneten Daten nicht zugeordnet werden! 2.30 Was mache ich bei Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte? (VO (EWG) Nr. 3821/85 Art. 15 (1), Art. 16 (3)) A: Hat der Fahrer die Fahrerkarte schon gehabt und ging diese verloren/gestohlen/ist defekt, so ist eine Verlustanzeige zu machen (Gemeinden, Autofahrerclubs) und beim Automobilclub binnen sieben Kalendertagen eine neue zu beantragen. Mit der Kopie des Antrages auf Ausstellung einer Ersatzkarte und der Verlustanzeige kann er für die Dauer von 15 Kalendertagen (Ersatzkarte wird binnen 4-5 Tagen zugestellt) weiterfahren. Die Aufzeichnungen hat der Fahrer mittels Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät weiterzuführen und aufzubewahren. ACHTUNG: Nur unter diesen Umständen ist es erlaubt ohne Fahrerkarte zu fahren 2.31 Kann man den LKW oder Bus starten und lenken, ohne eine Fahrerkarte zu verwenden? A: Ja, trotzdem werden die Daten aufgezeichnet. Allerdings fehlen die lenkerbezogenen Daten. Dh. wenn es sich nicht um Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte handelt, wird das Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß verwendet und dies wird daher sanktioniert werden Ist ein selbstfahrender Unternehmer auch von der Aufbewahrungspflicht betroffen? DVR von 18
15 A: Wenn ein selbstfahrender Unternehmer keine Arbeitnehmer einsetzt dann findet das Arbeitszeitgesetz auf ihn keine Anwendung (und zwar nur dann!!). Die EU-Verordnung sieht eine 1-jährige Aufbewahrungspflicht vor (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 14 (2)). Hinweis: Auch als selbstfahrender Unternehmer muss man die gesetzlich vorgeschriebenen Downloads machen, der selbstfahrende Unternehmer ist zwar von der Aufbewahrungspflicht nach dem österreichischen AZG befreit, jedoch nicht von der Downloadverpflichtung nach EU VO 561/2006 (zu finden im Art. 10, 5a) 2.33 Benötigt ein selbstfahrender Unternehmer eine Auswertungssoftware? A: Nein, es gibt keine Verpflichtung eine Auswertungssoftware zu besitzen Benötigt ein selbstfahrender Unternehmer sowohl Unternehmer- als auch eine Fahrerkarte? A: Ja, dies ergibt sich aus der Funktionsweise, denn vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges bzw. des digitalen Kontrollgerätes muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, da erst dann, die in Folge aufgezeichneten Daten aus dem Kontrollgerät heruntergeladen werden können. Diese erstmalige Steckung ist deshalb wichtig, da das Unternehmen damit beim Kontrollgerät angemeldet wird, und die aufgezeichneten Daten dem Unternehmer zugeordnet werden können und gegenüber anderen Unternehmen gesperrt sind. Die Fahrerkarte dient zur personenbezogenen Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten (nur mit der Fahrerkarte können diese personenbezogenen Daten nachgewiesen werden), außerdem wird die Unternehmerkarte, in weiterer Folge für den Download der Daten aus dem Massenspeicher benötigt Muss ein selbstfahrender Unternehmer die Daten aus der Fahrerkarte bzw. dem digitalen Kontrollgerät downloaden? A: Ja, da dies in der EU-Verordnung geregelt ist und somit auch Anwendung auf den selbstfahrenden Unternehmer findet und bei Straßenkontrollen das Datum des letzten Downloads kontrolliert werden kann Wozu dient die Werkstattkarte? A: Die Werkstattkarte ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung bzw. das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes Wer soll die Werkstattkarte anwenden und wofür? A: Die Werkstattkarte wird von ermächtigten Werkstätten verwendet, welche die digitale Kontrollgeräte einbauen und kalibrieren Kann für die Kalibrierung anstelle der Werkstattkarte eine andere Karte (Unternehmens-, Kontroll-, oder Fahrerkarte) verwendet werden? A: Nein. 3 Unternehmerkarte Wichtiger Hinweis zur Unternehmenskarte: Vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges bzw. des digitalen Kontrollgerätes muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, da erst dann, die in Folge aufgezeichneten Daten dem Unternehmen zugeordnet werden können und die Daten aus dem Kontrollgerät in weiterer Folge heruntergeladen werden können. 3.1 Wozu dient die Unternehmenskarte? A: Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Die Karte ist anderen Unternehmen gegenüber gesperrt. DVR von 18
16 3.2 Wer kann eine Unternehmenskarte beantragen? (KFG, 103b (1)) A: Jedes Unternehmen, das ein gewerblich genütztes Fahrzeug mit inländischen Kennzeichen (ausgerüstet mit einem digitalen Kontrollgerät) einsetzt, kann eine Unternehmenskarte beantragen. 3.3 Wie bekommt man eine Unternehmenskarte? (Kontrollgerätekartenverordnung, 3) A: Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Unternehmenskarte bei einer Dienstelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC müssen folgende Angaben gemacht und durch firmenmäßige Zeichnung (Stempel und Unterschrift) bestätigt werden: 1. Angaben zur Identität des Unternehmens, wie Name, Anschrift oder Sitz des Unternehmens, bei Gewerbetreibenden auch Firmenbuch- oder Gewerberegisternummer 2. Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug eingesetzt wird, das unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EW) Nr. 3820/85 (jetzt VO 561/2006) fällt 3. Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug mit inländischem Kennzeichen eingesetzt wird, das zwar nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 (jetzt 561/2006) fällt, aber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist, in diesem Fall ist die Vorlage des Zulassungsscheines (in Kopie) erforderlich; 4. Begründung, wenn mehrere Unternehmenskarten beantragt werden 3.4 Wie lange ist die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte? (Kontrollgerätekartenverordnung, 3 (2)) A: Die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte beträgt fünf Jahre. 3.5 Wie viel kostet die Unternehmenskarte? (Kontrollgerätekartenverordnung, 6) A: Für die Unternehmenskarte ist ein Kostenersatz von 85 zu entrichten. 3.6 Was passiert, wenn die Unternehmenskarte nicht mehr funktioniert/gestohlen wird/verloren geht? A: Sie können bei einer Dienstelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Unternehmenskarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte nach 5 Werktagen ab Beantragung zugestellt. 3.7 Was passiert, wenn die Unternehmenskarte ihre Gültigkeit verliert? A: Sie können bei einer Dienstelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Erneuerungskarte beantragen. Im Regelbetrieb werden die Kontrollgerätekarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. 3.8 Wie viele Unternehmenskarten kann eine Firma haben? A: Ein Unternehmen kann über maximal 62 Unternehmenskarten verfügen. 3.9 Welche Daten sind auf der Unternehmenskarte ersichtlich und gespeichert? A: Die Karte beinhaltet Identifikationsdaten und Daten zu den Vorgängen (Daten sperren und Herunterladen). Identifikationsdaten: Kartennummer Ausstellungsland, -organ, -datum Gültigkeitsdauer Unternehmensnamen und adresse Daten zu den Vorgängen: die ausgeführten Aktivitäten (Kontrollgerät/Herunterladen der Karte) Zeitraum des Herunterladens Fahrzeugregistrierung und Registrierungsbehörde DVR von 18
17 3.10 Braucht man eine Unternehmenskarte, wenn man selbstständiger Lenker ist? A: Ja. Sie brauchen eine Unternehmenskarte um Ihre Daten im Kontrollgerät vor fremden Zugriff zu schützen, wenn Sie ein Fahrzeug mieten oder kaufen. Außerdem dazu, damit sie ordnungsgemäß als Unternehmer am Kontrollgerät angemeldet sind. Ihre Daten sind von dem Zeitpunkt an geschützt, an welchem Sie diese mittels Ihrer Unternehmenskarte sperren. Weiters wird die Unternehmenskarte zum Herunterladen der Daten verwendet Braucht man unterschiedliche Unternehmenskarten für unterschiedliche Betriebsstätten? A: Dies ist abhängig von der Struktur und Strategie des Unternehmens Wie sieht man, welche Daten auf der Unternehmenskarte geladen sind? A: Sie können die Daten auf der Unternehmenskarte sehen, indem Sie diese auf einen Computer mit einer geeigneten Software herunterladen. Es sind jedoch keine Daten zu den Lenkeraktivitäten auf der Unternehmenskarte gespeichert. 4 Miete 4.1 Wie ist die Vorgehensweise bei Anmietung eines LKW? Bereits bei der Abholung des LKW durch den Mieter soll dieser eine Unternehmenskarte mitführen und vor der ersten Inbetriebnahme des gemieteten LKWs in das digitale Kontrollgerät stecken. Somit ist eine eventuelle Sperre durch die Vermietungsfirma bzw. durch den Vormieter aufgehoben, der Unternehmer ordnungsgemäß beim Kontrollgerät angemeldet und die in weiterer Folge gespeicherten Daten können ohne großen Aufwand heruntergeladen werden. Bei Retournierung des gemieteten LKWs kann eine Sperre durch Stecken der Unternehmenskarte und in Folge eine Abmeldung des Unternehmers an dem digitalen Kontrollgerät aufgehoben werden. Eine andere Möglichkeit wäre das Stecken einer Unternehmenskarte einer anderen Firma (z. B.: der Vermietungsfirma). Sollte einmal das Stecken der Unternehmenskarte vergessen worden sein, so kann auch im Nachhinein jede ermächtigte Werkstätte mithilfe der Werkstättenkarte einen Datendownload durchführen. 4.2 Muss der Vermieter auch die auf dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten des Mieters aufbewahren? A: Nein. Der Mieter bzw. der Beschäftiger ist im Sinne des Arbeitszeitgesetzes für die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Daten selbst verantwortlich. 4.3 Muss der Vermieter die Unternehmenssperre aufheben, sodass der Mieter die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät downloaden kann? A: Die Sperre muss nicht aufgehoben werden, sondern wird durch Stecken einer Unternehmenskarte der Firma B zurückgesetzt. Firma B hat dann nur Zugriff auf Daten welche in weiterer Folge gespeichert werden. Wird dann erneut die UK der Firma A gesteckt, ist diese befähigt die zuvor aufgezeichneten sowie den ggf. in Folge aufgezeichnete Datensätze herunterzuladen. 4.4 Was dient als Nachweis einer Vermietung? A: Als Nachweis für eine Vermietung dienen schriftliche Vereinbarungen sowie Mietverträge. 4.5 Wer ist für den Datendownload bei Mietfahrzeugen verantwortlich? A: Der Mieter (und Beschäftiger) des Fahrzeuges ist für den Datendownload sowie die Aufbewahrung der Datensätze verantwortlich. Grundsätzlich ist Datendownload nach dem Arbeitzeitgesetz nur für jene Unternehmer verpflichtend die unselbständige Arbeitnehmer (Fahrer) beschäftigen. DVR von 18
18 5 Kontrollen 5.1 Was muss man vorweisen können, wenn man bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät lenkt? (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 7a) A: die Schaublätter für den heutigen Tag sowie die davor liegenden 28 Tage die Fahrerkarte, sofern Sie über eine solche verfügen alle während der letzten 28 Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke, die von der EU VO 561/2006 vorgeschrieben sind (= Tagesausdrucke bei Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte!) 5.2 Was muss ich als Lenker eines Fahrzeuges mit digitalem Kontrollgerät vorweisen können? (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 7b) A: die Fahrerkarte, deren Inhaber Sie sind alle während der letzten 28 Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke, die von der EU VO 561/2006 vorgeschrieben sind (= Tagesausdrucke bei Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte!) die Schaublätter für den heutigen Tag sowie die davor liegenden 28 Tage, falls Sie in diesem Zeitraum ein Fahrzeug gelenkt haben, das mit einem analogen Kontrollgerät ausgestattet ist. 5.3 Wozu dient die Kontrollkarte? A: Die Kontrollkarte weist die Kontrollstelle und möglicherweise den Kontrollbeamten aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder Herunterladen der im Massenspeicher oder auf Fahrerkarten gespeicherten Daten. 5.4 Können mit der Kontrollkarte alle digitalen Tachographen überprüft werden? A: Ja, die Kontrollkarte kann produkt- und herstellerübergreifend eingesetzt werden. 5.5 In welcher Art und mit welchem Inhalt erfolgt die Kontrolle auf der Straße? A: Die Kontrolle ändert sich durch die Art der verwendeten Geräte nicht (dh. es werden die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert etc.) 5.6 Muss ich als Lenker dem Kontrollorgan Ausdrucke machen? A: Nein der Lenker erfüllt seine Pflicht mit dem Aushändigen der Fahrerkarte! DVR von 18
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