Anforderungskatalog Gambling-Händler

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1 Anforderungskatalog Postbank P.O.S. Transact

2 2 Anforderungskatalog I. Definition Gambling-Transaktion Eine Internet-Gambling-Transaktion im Fernabsatz erfolgt, wenn ein Konsument eine MasterCard-/Visa-Zahlungskarte einsetzt, um einen Wetteinsatz oder einen Chip zu kaufen oder andere vom Händler angebotene Werte, die er für das von einem angebotene Spiel einsetzen kann. Sollten Auszahlungen aufgrund eines Gewinnes möglich sein, so ist der Händler mit dem Händlerkategoriecode (Merchant Category Code [MCC]) 7995 zu benennen. Sollten keine Auszahlungen möglich sein, handelt es sich um Gaming, das mit dem MCC 7994 zu coden wäre. II. CHECKLISTe Grundvoraussetzungen für bei Postbank 1. Sitz des Händlers Europa (nach den Vorgaben der Kreditkartenorganisationen)... Ja 2. Unzulässige Händlersitze Sitz des Händlers ist nicht eines der folgenden Länder: a. Andorra... Ja b. Lettland... Ja c. San Marino... Ja d. Zypern... Ja 3. Lizenz Hat der Händler im Land seines Sitzes eine gültige Gambling-Lizenz, die nicht älter als sechs Monate ist?... Ja Die aktuelle Lizenz ist für den Underwriting-Prozess zwingend als Anlage beizufügen. 4. Eingerichteter Geschäftsbetrieb Ist ein eingerichteter Geschäftsbetrieb am Sitz des Händlers vorhanden?... Ja 5. Coding Auszahlungen in jeglicher Form (auch wenn diese nicht in unseren Systemen erfolgen, sondern z. B. via PayPal) führen zu einem Coding nach Händlerkategoriecode (Merchant Category Code [MCC]) Finden Auszahlungen statt?... Ja Eine Historie der Gewinnauszahlungen, Rückbelastungen und Betrugstransaktionen und eine Umsatzaufstellung sind zwingend für den Underwriting-Prozess als Anlage beizufügen. 6. 3D-Sicherheitsverfahren Der Händler setzt MasterCard SecureCode und/oder Verified by Visa ein?... Ja 7. Keine Corporate und Business Cards Der Händler lässt keine Zahlungen mit Corporate und Business-Cards zu (AGB)?... Ja

3 Anforderungskatalog 3 8. Kein Roulette only Der Händler bietet nicht ausschließlich Roulette an?... Ja 9. Kein ewallet-submerchant Der Händler ist kein Submerchant in einem ewallet?... Ja 10. Keine Recurring-Transaktionen Der Händler bietet keine Recurring-Transaktionen an?... Ja 11. Verifikationsprozesse/-Policy zur Vermeidung der Beteiligung von Minderjährigen nach den jeweils gültigen nationalen Vorgaben Der Händler verfügt über entsprechende Dokumente?... Ja Diese sind zwingend für den Underwriting-Prozess als Anlage beizufügen. 12. Betrugspräventionsprozesse/-Policy zur Vermeidung von Betrug und erhöhten Rückbelastungsquoten Der Händler verfügt über entsprechende Dokumente?... Ja Diese sind zwingend für den Underwriting-Prozess als Anlage beizufügen. 13. Geldwäschepräventionsprozesse/-Policy Der Händler verfügt über entsprechende Dokumente?... Ja Diese sind zwingend für den Underwriting-Prozess als Anlage beizufügen. Liegen alle erforderlichen Bedingungen vor (bei allen Checkboxen ist Ja angekreuzt), ist grundsätzlich eine Akzeptanz des Händlers durch die Postbank P.O.S. Transact GmbH möglich. Dieser Händler wird entsprechend den Vorgaben der Liste eingeschränkt zulässiger Geschäftsmodelle der Postbank P.O.S. Transact GmbH behandelt und kann in den Underwriting-Prozess. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen nicht vorliegen, ist eine Akzeptanz durch Postbank nicht möglich ( Liste verbotener Geschäftsmodelle ). III. Ausnahmeregelung Generell ist eine Akzeptanz von Start-ups im Segment Gambling seitens der Postbank P.O.S. Transact GmbH nicht möglich. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn es sich bei dem Start-up um ein Tochterunternehmen eines am Markt bekannten (Gambling-)Händlers mit entsprechender langjähriger Fachkenntnis des Hochrisiko-Business Gambling handelt und entsprechende Sicherheiten der Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft vorliegen. Weniger als drei Jahre Geschäftserfahrung im Segment Gambling (= Start-up nach Definition der Postbank P.O.S. Transact GmbH)... Ja Wenn ja, Tochter eines renommierten (Gambling-)Händlers?... Ja Sicherheiten vorhanden?... Ja

4 4 Anforderungskatalog Sollten alle drei vorgenannten Checkboxen bei Ja angekreuzt sein, kann dieser Händler ebenfalls in den Underwriting-Prozess mit den Vorgaben der Liste eingeschränkt zulässiger Geschäftsmodelle der Postbank. IV. Rahmenbedingungen der Postbank 1. Akzeptanz Grundsätzlich bietet die Postbank MasterCard- und Visa-Akzeptanz für an. Auszahlungen (Cardholder Funds Transfer [CFT]) werden derzeit nur für die Marke Visa angeboten. Gaming-Payment-Transaktionen (GPT) für MasterCard-Transaktionen folgen. Corporate und Business-Cards sind für das Segment Gambling ausgeschlossen. müssen während des Autorisierungsprozesses, in welchem der Einsatz platziert wird, die Authentizität des Karteninhabers sicherstellen. 2. Einnahmen und Gewinnauszahlungen Postbank P.O.S. Transact GmbH behält sich vor, Auszahlungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen (Umsatz, Refunds, Chargebacks) zu limitieren. Diese dürfen einen bestimmten Prozentsatz, den Postbank abhängig vom jeweiligen Händler festlegt und ggf. anpasst, nicht übersteigen. Des Weiteren ist Postbank P.O.S. Transact GmbH vierteljährlich eine Historie der Gewinnauszahlungen, Rückbelastungen und Betrugstransaktionen zur Verfügung zu stellen. Auszahlungen i. S. v. Visa-CFT (Cardholder Funds Transfer) und MasterCard-Gaming- Payment-Transaktionen (wenn erhältlich) sind nur dann möglich, wenn eine Original- Purchase-Transaktion in den Systemen der Postbank P.O.S. Transact GmbH vorhanden ist. Des Weiteren sind bei Auszahlungen die 3D-Sicherheitsverfahren obligatorisch einzusetzen. Auszahlungen werden nur auf Zahlungskarten erfolgen, die aus Ländern stammen, in denen derartige Transaktionen zulässig sind. Diese sind mit Stand Mai 2011 die nachfolgend aufgeführten Länder: Andorra Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Frankreich Gibraltar Griechenland Irland Island Italien Lettland Luxemburg Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Rumänien San Marino Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Tschechien Türkei Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern (Änderungen vorbehalten.) 3. Limits Gegebenenfalls werden Umsätze, Karteneinsätze und Zeiträume limitiert dies erfolgt nach Ermessen der Postbank P.O.S. Transact GmbH. Des Weiteren behält sich die Postbank vor, Karten ohne Kreditvolumen ( No funds available ) auf einer Sperrliste für den MCC 7995 zu listen.

5 Anforderungskatalog 5 Diese präventive Maßnahme ist aus Reputationsgründen und unter dem Aspekt Verbraucherschutz notwendig, da die Postbank es als ihre Pflicht versteht, eine Überschuldung von Endkunden zu vermeiden. Postbank P.O.S. Transact GmbH ermöglicht u. U. Sperr- und Positivlisting von Endkunden. Dies erfolgt jedoch stets nach individueller Absprache im Einzelfall. Eine Volumenbegrenzung erfolgt immer abhängig vom vereinbarten Billing-Cycle (wöchentliche Auszahlung heißt wöchentliche Limitierung etc.). 4. Reglementierungen Sollte der Händler die Abwicklung von MasterCard-Gaming-Payment-Transaktionen wünschen, verpflichtet er sich, folgenden Passus in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen: Abhängig von den Vorgaben der Kreditkartenorganisationen kann die Möglichkeit der Gewinnauszahlung limitiert sein. Aus diesem Grund ist es erforderlich, einen Account (z. B. PayPal) zur Auszahlung von Gewinnen einzurichten. Die Gaming-Payment-Transaktion darf nur dazu benutzt werden, Gewinne ausschließlich auf die Kreditkarte auszuzahlen, die für den Spieleinsatz benutzt wurde. Diese Transaktion muss in den Autorisierungs- und Clearingnachrichten den MCC 7995, den Transaktionstyp 28 und den Payment-Transaktionstyp C04 beinhalten. Eine Gaming-Payment-Transaktion darf den Wert von USD nicht überschreiten. Ein eventuell höherer Wert darf auch nicht durch Splitting unter diese Grenze reduziert werden. Die Daten einer seitens der Postbank P.O.S. Transact GmbH abgelehnten Transaktion dürfen nicht für die Neueinreichung bei einem anderen Acquirer verwendet werden. Dies gilt ebenfalls für eine Transaktion, die vorher seitens eines anderen Acquirers abgelehnt wurde eine Einreichung dieser Transaktion ist ebenfalls unzulässig. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn diese Transaktion durch den Karteninhaber selbst neu eingereicht wird. Das folgende Statement ist zwingend auf der Website zu platzieren: Nationale Gesetze könnten Internet-Gambling an dem Standort, an dem Sie sich befinden, verbieten; sollte dies der Fall sein, ist es Ihnen verboten, Ihre Kreditkarte zur Vollendung dieser Transaktion einzusetzen. Des Weiteren ist es Pflicht des Händlers, auf seiner Webseite den Kreditkarteninhaber darauf hinzuweisen, dass es in dessen Verantwortlichkeit liegt, die Rechte und Beschränkungen, die hinsichtlich Online-Gambling an seinem Wohnsitz gelten, anzuerkennen und einzuhalten. 5. Coding Finden Auszahlungen in irgendeiner Form statt, wird der Händler stets mit dem Händlerkategoriecode 7995 gecodet. 6. Regularien Hinsichtlich der Regularien der Kartenorganisationen wendet die Postbank P.O.S. Transact GmbH stets die strengere Variante der Regularien an.

6 Kontaktdaten Postbank Service Kartenakzeptanz Nürnberg Telefon: credit.risk@postransact.de Telefax: Postbank Service Kartenakzeptanz Nürnberg Postbank P.O.S. Transact POS Stand: September 2011

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