Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

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1 Ersatz von Elektroheizungen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Freie Hansestadt Zur Zeit Haushaltssperre! Nichtrückzahlbarer Zuschuss für den Ersatz von Elektroheizungen durch Gebäudezentralheizungen mit Warmwasserbereitung auf der Basis von erneuerbaren Energien, Nah-oder Fernwärme, Abwärmenutzung oder Gas inklusive Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizungen (wenn entsprechender Nachweis vorliegt) Das Gebäude muss sich im Land befinden. Für die Umstellung des Heizsystems auf Holzpellets beträgt die Förderung (BAFA Landesförderung) Der Zuschuss beträgt für Einfamilienhäuser bei Umstellung auf Nah-/ Fernwärme und bei Umstellung auf Gas je Vorhaben. Bei Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss bei Umstellung auf Nah-/Fernwärme und bei Umstellung auf Gas je Vorhaben. Für Wohngebäude mit 3 bis 12 Wohneinheiten ist die Förderung von der Anzahl der Wohnungen abhängig. Weitere Angaben zum Förderprogramm können im Internet nachgelesen werden ( (Für die Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeichergeräten gibt es einen weiteren Zuschuss: höchstens 80 je Gerät im Ein-und Zweifamilienhaus, höchstens 60 je Gerät im Mehrfamilienhaus mit mehr als 2 Wohneinheiten) Am Wall/ Sögestraße swb KfW-Energieeffizient Sanieren (Programm 430) für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Eigentümer): Zuschussvariante Finanzierung der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder von energetischen Einzelmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Heizungsanlage im Wohngebäudebestand; für Wohngebäude für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde; Einbindung eines Sachverständigen in das Bauvorhaben (qualifizierte Baubegleitung) erforderlich! Einzelmaßnahmen, Zuschuss in Höhe von 10% (5.000 je KfW-Effizienzhaus Denkmal, Zuschuss in Höhe von 15% (max je KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), Zuschuss in Höhe von 15% (max je KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), Zuschuss in Höhe von 17,5% (max je KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), Zuschuss in Höhe von 20 % (max je KfW-Effizienzhaus 70, Zuschuss in Höhe von 25,0 % auf die förderfähigen Investitionskosten (max je KfW-Effizienzhaus 55, Zuschuss in Höhe von 30,0% auf die förderfähigen Investitionskosten (max je KfW-Energieeffizient Sanieren (Programm 151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Heizungsanlage im Wohngebäudebestand; Einbindung eines Sachverständigen in das Bauvorhaben (qualifizierte Baubegleitung) erforderlich! für Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten u. vermieteten Wohngebäuden: Kreditvariante KfW-Effizienzhaus Denkmal, Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 15,0% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 17,5% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 22,5% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 27,5% des Zusagebetrages Kredithöchstbetrag max pro Wohneinheit 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 10 Jahren, 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 20 Jahren, 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 30 Jahren Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 152) Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen mit einem zinsgünstigen Darlehen für die Sanierung für Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten u. einer Mietwohnung, einer Eigentumswohnung oder vermieteten Wohngebäuden: eines Wohngebäudes, wenn die technischen Kreditvariante Mindestanforderungen erfüllt werden; Förderung des Kredithöchstbetrag max pro Wohneinheit Fensteraustauschs, der Dämmung, der Der Finanzierungsumfang beträgt bis zu 100% der Heizungserneuerung und des Einbaus einer förderfähigen Investitionskosten einschl. Nebenkosten Lüftungsanlage; dieses Programm ist ebenfalls (Architekt, Energiesparberatung, etc.) geeignet zum Kauf von energetisch saniertem 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 10 Jahren, Wohnraum (Haus, Eigentumswohnung); Einbindung 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 20 Jahren eines Sachverständigen in das Bauvorhaben 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 30 Jahren (qualifizierte Baubegleitung) erforderlich!

2 KfW-Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (Programm 431) antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50% der förderfähigen Kosten, max pro Investitionsvorhaben; Antragstellung erfolgt nach Abschluss der Fachplanung und Baubegleitung KfW-Energieeffizient Bauen (Programm 153) Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime. KfW-Effizienzhäuser müssen ein bestimmtes energetisches Niveau erreichen. 1. KfW-Effizienzhaus 55 (Tilgungszuschuss 5%) 2. KfW-Effizienzhaus 40 (Tilgungszuschuss 10%): 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren (bei 2 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit von 20 Jahren (bei 3 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit von 30 Jahren (bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren) bei 100% Auszahlung, wobei der Zinssatz der ersten 10 Jahre festgeschrieben ist. Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153) Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime. KfW-Effizienzhäuser müssen ein bestimmtes energetisches Niveau erreichen. KfW-Effizienzhaus 70 1,50% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren (bei 10 1,00% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren (bei 2 1,40% Sollzins bei max. Laufzeit von 20 Jahren (bei 3 1,40% Sollzins bei max. Laufzeit von 30 Jahren (bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren) bei 100% Auszahlung, wobei der Zinssatz der ersten 10 Jahre festgeschrieben ist. Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (Programm-Nr. 167) Förderung der Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien (Voraussetzung: die alte Anlage wurde vor dem installiert); z.b. thermische Solarkollektoranlage bis 40m² Bruttokollektorfläche, Biomasseanlage mit Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw (Holzvergaser, Pelletheizung, Holzhackschnitzelheizung), Wärmepumpe mit Nennwärmeleistung bis 100 kw; Förderkredit kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des BAFA ( genutzt werden Darlehen: 10 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,45% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren; Kredithöchstbetrag /Wohneinheit Auszahlung 100% Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA) Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Bruttokollektorfläche mind. 3m² bis max. 40m², Pufferspeichervolumen mind. 200 l (beides gilt für alle Kollektortypen); Verschiedene Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Gebäudebestand: 3 bis 10m² Bruttokollektorfläche Basisförderung 500 ; 11 bis 40m² Bruttokollekturfläche 50 /m² Bruttokollektorfläche Errichtung einer Solaranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, solare Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung bis 40 m² Kollektorfläche Bestandsgebäude: Basisförderung bis 14m² Bruttokollektorfläche ; 15 bis 40m² Bruttokollektorfläche Basisförderung 140 /m² Bruttokollektorfläche Errichtung einer Solaranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche Erweiterung einer bestehenden Solaranlage um mind. 4m² bis zu 40m² Bruttokollektorfläche; als Zusatzförderung kann ein Kombinationsbonus gewährt werden Keine Basisförderung! Innovationsförderung: Bestandsgebäude 200 /m² Bruttokollektorfläche; Neubau 150 /m² Bruttokollektorfläche Basisförderung des BAFA 50,00 /m² für zusätzliche Kollektorfläche im Gebäudebestand Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße Eschborn Errichtung eines Pelletofens mit Wassertasche (5 kw bis 100 kw) Bestandsgebäude: Basisförderung (5 bis 25 kw), 80 je kw für 25,1 bis max. 100 kw, Innovationsförderung und Zusatzförderung für Gebäudebestand und Neubau möglich Errichtung eines Pelletkessels (5 kw bis 100 kw) Bestandsgebäude: Basisförderung (5 kw bis 37,5 kw), 80 je kw für 37,6 kw bis max. 100 kw, Innovationsförderung und Zusatzförderung für Bestandsgebäude und Neubau möglich Bestandsgebäude: Basisförderung (5 kw bis 43,7 Errichtung eines Pelletkessels m. neu errichtetem kw), 80 je kw für 43,8 kw bis max. 100 kw, Pufferspeicher von mind. 30l/kW (5 kw bis max. 100 Innovationsförderung und Zusatzförderung für kw) Bestandsgebäude und Neubau möglich,

3 Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA) Errichtung einer Holzhackschnitzelanlage mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kw Bestandsgebäude: Basisförderung pauschal je Anlage, Innovationsförderung und Zusatzförderung für Bestandsgebäude und Neubau möglich Errichtung einer Luft/ Wasser-Wärmepumpe elektrisch betrieben: JAZ 3,5 (Bestand) Gebäudebestand: Basisförderung 40 /kw, Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/ oder monovalenten WP (Nennwärmeleistung 37,5 kw), Basisförderung Mindestförderbetrag bei anderen WP (Nennwärmeleistung 32,5 kw), Innovationsförderung und Zusatzförderung möglich Errichtung einer Wasser/ Wasser oder einer Sole/ Wasser-Wärmepumpe Wohngebäude gasbetrieben: JAZ 1,25 elektrisch betrieben: JAZ 3,8 in Nichtwohngebäuden (Raumheizung): gasbetrieben: JAZ 1,3 elektrisch betrieben: JAZ 4,0 Bundesamt für Wirtschaft und Gebäudebestand Basisförderung 100 /kw, Ausfuhrkontrolle (BAFA) Mindestförderbetrag bei Sorptions- und gasbetriebenen WP Frankfurter Straße (Nennwärmeleistung bis 45 kw), Mindestförderbetrag Eschborn bei elektr. Sole-WP mit Erdsondenbohrungen (Nennwärmeleistung bis 45,0 kw, Mindestförderung bei anderen elektrisch betriebenen WP (Nennwärmeleistung bis 40,0 kw); Innovationsförderung und Zusatzförderung möglich Förderung der Installation strom- und wärmeführbarer Mini-KWK-Anlagen in Bestandsbauten Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen (BHKW) in Bestandsbauten: Förderhöhe richtet sich nach der installierten Leistung (je kw el ) z.b. bis zu 1 kw el 1.500, bis zu 4 kw el ; die Fördersätze sind je installierter Leistung in kw el für die jeweiligen Leistungsbereiche bis 20 kw el festgelegt KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (Programm-Nr. 270) Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom beziehungsweise Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK); Kreditbetrag bis zu max. 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten Darlehen: 5 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,20-7,60 % Sollzins 9,05 % nominal bei max. Laufzeit von 20 Jahren; Auszahlung 100 % KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard - Photovoltaik (Programm-Nr. 274) Förderung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie; gefördert werden die Kosten für Aufbau oder Erweiterung von gebrauchten Anlagen (wenn mit Modernisierung eine Leistungssteigerung erreicht wird) und der Kauf von neuen Anlagen; Kreditbetrag bis zu max. 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten Darlehen: 5 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,20-7,60 % Sollzins 9,05% nominal bei max. Laufzeit von 20 Jahren; Auszahlung 96 % KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher (Programm-Nr. 275) Finanzierung (zinsgünstiges Darlehen) von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage; Kreditbetrag bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten; Anträge können u. a. von natürlichen Personen gestellt werden, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen Darlehen: 5 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,20-7,60% Sollzins 9,05% nominal bei max. Laufzeit von 20 Jahren; Auszahlung 100 %

4 Heizung Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung von bestehenden Heizungsanlagen; antragsberechtigt sind swb-kunden, deren betroffenes Gebäude mit Erdgas oder Wärme von der swb versorgt wird; Antragstellung möglich bis Förderung für den hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inkl. Einbau voreinstellbarer Thermostatventilunterteile beträgt maximal 50 Förderung für Einbau einer elektronisch geregelten Heizungspumpe der Energieeffizienzklasse A beträgt maximal 50 swb Heizung - optimale Einstellung Förderung von Maßnahmen zur optimalen Einstellung von Heizungsanlagen; Antragstellung möglich bis Die Förderung beträgt pro Wartung 25 swb Erdgas Förderung der Umstellung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage von einer anderen Energieart (außer Fernwärme) auf swb Erdgas; antragsberechtigt sind swb-kunden; Antragstellung möglich bis Gefördert wird die Umstellung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage mit 200, Stilllegung bzw. fachgerechte Entsorgung für Öltankanlage 100 swb Besser versorgt mit swb Wärme Förderung der Umstellung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage von einer anderen Energieart (außer Erdgas) auf swb Wärme, Antragstellung möglich bis Einen Förderantrag können Kunden von swb stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Energieversorgungsvertrag Wärme mit swb abgeschlossen haben; die Förderhöhe beträgt bis zu für die Umstellung auf swb Wärme swb Heizungsoptimierung Förderung qualifizierter Fachhandwerksbetriebe, die bei einer Heizungsmodernisierung Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durchführen. Maßnahmenpaket Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach DIN Berechnung der einzustellenden Pumpenstufe bzw. des einzustellenden Betriebspunktes Einstellung der Heizkurve und Nutzereinweisung Förderung beträgt 200 Bremer Energie-Konsens GmbH Am Wall 172/ Heizungsvisite Förderung eines Kurz-Checks zur Optimierung der Heizung. Ein Energieberater gibt Tipps zum Energie- Einsparpotential, zur Einstellung, zu kostengünstigen Maßnahmen und Infos zu energieeffizienten Neugeräten. Gilt für Wohngebäude, die maximal 10 Wohneinheiten haben und im Land stehen. Gefördert von energiekonsens; die Anzahl der Checks ist begrenzt. Eigenanteil Ein- und Zweifamilienhaus: 25 Eigenanteil Mehrfamilienhaus: 75 Bremer Energie-Konsens GmbH /heizungsvisite : Am Wall 172/ 173 : Schifferstraße

5 Modernisierungsförderung - Mietwohnungen Förderung durch zinsverbilligtes Baudarlehen für die Modernisierung von Mietwohnraum (belegungs- und mietbindungsfreie Wohnungen) in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, z.b. in Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebieten und im innerstädtischen Verdichtungsbereich sowie die Umnutzung von Büroräumen Die Höhe des Baudarlehens beträgt max je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80% der anerkannten Modernisierungskosten; Energieniveau mind. entsprechend KfW-Effizienzhaus 115; Anfangsmiete höchstens 5,60 je m² Wohnfläche monatlich (KfW-100-Standard höchstens 6,00 /m²); Dauer der Zweckbestimmung beträgt 20 Jahre; Förderungsnehmer soll zur Finanzierung der Modernisierungskosten eine Eigenleistung von mind. 15% erbringen Bremer Aufbaubank GmbH Langen Str. 2-4 Außenstelle Stadthaus 1 Hinrich-Schmalfeld-Str Tel.: Tel.: (Mi) Rund ums Wasser - Vom Dach bis zum Kanal Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen im Bereich der Grundstücksentwässerung und/ oder Trinkwassernetzes sowie des Überflutungsschutzes am Wohneigentum (inkl. 2FamilienHäusern) auf einem Grundstück im Land durchführen. Förderung bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten durch zinsgünstiges Darlehen. Mindestbetrag und Höchstbetrag Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Bremer Aufbaubank GmbH Langen Str. 2-4 Tel.:

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