Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung Jugendlicher und junger Erwachsener an den Übergängen Schule Ausbildung Beruf in Aschaffenburg

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1 Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung Jugendlicher und junger Erwachsener an den Übergängen Schule Ausbildung Beruf in Übersicht über Qualifizierungswege nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule Grundlage der Auflistung ist die Veröffentlichung Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung Jugendlicher an den Übergängen Schule Ausbildung Beruf des Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom Dezember 2013 Die Auflistung wurde, mit Unterstützung der Agentur für Arbeit, des s für die Stadt durch das Bildungsbüro der Stadt ergänzt. Stand: September 2015 Änderungen vorbehalten. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bildungsbüro der Stadt Die Auflistung ist als Orientierungshilfe für Beratungsfachkräfte im Übergang Schule Beruf gedacht. Ratsuchende sollten an die entsprechenden Beratungsstellen übergeben werden, nur diese kennen die Bedingungen unter denen Förderungen möglich sind. Ergänzungen und Korrekturen bitte an: Bildungsbüro der Stadt bildungsbuero@aschaffenburg.de

2 AUSGEWÄHLTE PROJEKTE UND INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG JUGENDLICHER AN DEN ÜBERGÄNGEN SCHULE AUSBILDUNG BERUF I. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS II. TABELLARISCHE ÜBERSICHT A. Übergang Schule Ausbildung 1. Berufsorientierung und vorbereitung 2. Berufsorientierung und vorbereitung Maßnahmen für Menschen mit Behinderung 3. Förderung der beruflichen Ausbildung 4. Förderung der beruflichen Ausbildung Maßnahmen für Menschen mit Behinderung B. Übergang Ausbildung Beruf 1. Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt 2. Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt Maßnahmen für Menschen mit Behinderung III. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZU AUSGEWÄHLTEN MASSNAHMEN IV. Kontaktadressen V. Qualifizierungswege nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule

3 I. Abkürzungsverzeichnis BiBB BMBF BMUB BMFSFJ StMAS StMBW ZBFS Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Zentrum Bayern Familie und Soziales

4 II. Tabellarische Übersicht A. Übergang Schule Ausbildung 1. Berufsorientierung und vorbereitung Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Aktivierungshilfen für Jüngere benachteiligte Jugendliche mit vielfältigen oder schwerwiegenden Hemmnissen insb. im Bereich Motivation, Schlüsselqualifikation, soziale Kompetenzen niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung Bildungsträger ( 45 Abs. 1, S.1 Nr. 1 SGB III) siehe Anhang AQUA (Aktivierung, Qualifizierung, Ausbildung) Leistungsschwächere Jugendliche, Altbewerber sowie Ausbildungsabbrecher niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung Aufnahme einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder Ausbildung Jugendliche über Bildungsträger bfz, bfz Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (nur im SGB II) Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt, Förderung der sozialen Integration/ sozialen Teilhabe, Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, Perspektiven ändern Träger von Arbeitsgelegenheiten ( 16d SGB II) siehe Anhang Berufsschulpflichtige Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die voraussichtlich einer Ausbildung auch nach Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres nicht gewachsen sind, aber ihr Leben selbstständig bewältigen AQJ als Sonderform eines Berufsvorbereitungsjahres: Vorbereitung auf einfache berufliche Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Schulaufsicht StMBW ( 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BSO-F) Arbeitsqualifizierungsjahr(AQJ) Johannes-de-la- Salle-Schule StMBW

5 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen abh Ausbildungsbegleitende Hilfen Auszubildende, deren Ausbildung ohne zusätzliche Unterstützung und Förderung in den Berufsschulfächern gefährdet ist. abh sind Maßnahmen, die eine betriebliche Ausbildung unterstützen und über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Sie sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Auszubildende GbF Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Leistungsschwächere Jugendliche ab der Vorabgangsklasse, die Schwierigkeiten haben, den Hauptschulabschluss zu erreichen Individuelle Begleitung von Schüler*innen im Übergang Schule-Beruf; Einführung an mehreren Schulen; 50% durch Dritte Kofinanzierung Bildungsträger ( 49 SGB III) Schüler*innen der Mittelschulverbünde der Stadt Zugang über Klassenlehrer*in siehe Anhang Berufsintegration sjahr Vorklasse (BIJ-V) Berufsschulpflichtige Jugendliche, die noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen und Sprachförderbedarf aufweisen Berufsvorbereitung unter Beteiligung eines Kooperationspartners, Fokus Sprachförderung Träger des Schulaufwands StMBW (Art. 39 BayEUG, 24, 45 BSO) Berufsschule I StMBW Staatliche Berufsschule I Bildungsbüro Berufsintegration sjahr (BIJ - ESFgefördert) Berufsschulpflichtige Jugendliche, die noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen und Sprachförderbedarf aufweisen Berufsvorbereitung unter Beteiligung eines Kooperationspartners mit ergänzender Sprachförderung Träger des Schulaufwands StMBW / ESF (Art. 39 BayEUG, 24, 45 BSO) Berufsschule I StMBW/ ESF in Bayern siehe Anhang Staatliche Berufsschule I Bildungsbüro Berufsorientierungsbüro Schüler*innen der Förderund Mittelschulen (Realschulen und Gymnasien) Berufsorientierung und -vorbereitung mit Kooperationspartnern in Schulen Zentrale Informations- und Beratungsstelle Schulen Stadt Schulen Klassenlehrer*in der Mittelschulen Pestalozzi- Schönberg- Brentano- Mittelschule Stadt Bildungsbüro Schulen

6 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) Schüler*innen der Mittelschule ab Jahrgangsstufe 7 BOM: Schulen können unter acht berufsorientierenden Modulen wählen bzw. individuelle Maßnahmen gestalten, um die schulische Berufsorientierung zu vertiefen und den Übergang Schule-Beruf zu verbessern Schulen Agentur für Arbeit gemeinsam mit StMBW (BOM: 48 SGB III) Über die Klassenlehrer der Mittelschulen StMBW siehe Anhang Staatliche Schulamt, Berufsorientierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (BaE) Schüler*innen der Mittelschule ab Jahrgangsstufe 7 Systematische, individuelle Berufsorientierung und vorgelagerte Potentialanalyse in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten Überbetriebliche und vergleichbare Berufsbildungsstätten BMBF, BIBB BMBF BIBB siehe Anhang Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Jugendliche unter 25 Jahre ohne berufliche Erstausbildung; Jugendliche, die nicht über erforderliche Ausbildungsreife verfügen; Jugendliche, deren Ausbildungschancen durch die Förderung erhöht werden; Jugendliche mit komplexem Förderbedarf Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung; Vorbereitung auf den Mittelschulabschluss; betriebliche Praktika in angemessenem Umfang möglich Bildungsträger ( 51 ff SGB III) siehe Anhang Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k und BVJ/s) Berufsschulpflichtige Jugendliche, die noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen Berufsvorbereitung in schulischer Form (BVJ/s) oder unter Beteiligung eines Kooperationspartners (BVJ/k) Berufsschulen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Schulaufsicht StMBW (Art. 39, 41 Abs. 6 BayEUG, 24, 45 BSO, 9 Abs. 1 BSO-F) Berufsschule I Berufsschule II Berufsschule III Johannes-de-la- Salle-Schule StMBW siehe Anhang Berufswahlsiegel Schulen Das Berufswahl-SIEGEL wird Schulen mit einer ausgezeichneten Berufsorientierung verliehen. Diese werden bei der systematischen Verbesserung ihrer Berufsorientierung begleitet und erhalten dafür entsprechende Anerkennung Ist für Bayern in der Konzeptionierung Bertelsmann Stiftung

7 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Jugendliche Berufsbildungsmesse Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) Öffentliche Veranstaltung fswegekompass. net Berufswegekompass Wirtschaftsjunioren Bildungsketten Schüler*innen der Mittel- und Förderschule ab Jahrgangsstufe 7 Zusammenfassung verschiedener Förderinstrumente: 1. Potentialanalyse ab Jahrgangsstufe 7 2. Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 8 3. Berufseinstiegsbegleiter Bildungsketten Bildungsträger BMBF Über die Klassenlehrer*in der Mittel- und Förderschulen BMBF Chance Berufsausbildung Berufsschulpflichtige Jugendliche der Jahrgangsstufe 10, die sich in keinem Vollzeitangebot von Schule oder Agentur für Arbeit befinden Mehrere Beratungsangebote während des Schuljahres; nachträgliche Vermittlung in Ausbildung oder Vollzeitangebote der Berufsvorbereitung Berufsschulen, Agentur für Arbeit StMBW (Art. 39 BayEUG) Berufsschulen StMBW Einstiegsqualifizierung -EQ Zielgruppen für EQ- Maßnahmen sind Ausbildungsbewerberinnen und - bewerber, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle finden konnten sowie junge Menschen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind. Berufsvorbereitende Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für einen anerkannten Ausbildungsberuf als sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, min. 6 max. 12 Monate Zuschuss zur Vergütung des Jugendlichen bis zu 216 monatlich sowie pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung, welcher jährlich neu festgesetzt wird ( ) Arbeitgeber Agentur für Arbeit ( 54a SGB III) siehe Anhang

8 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Förderung von Arbeitsverhältnissen (nur im SGB II) Langzeitarbeitslose junge Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Es sollen Arbeitsverhält-nisse für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen gefördert werden, um die Personen an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen Arbeitgeber ( 16e SGB II) siehe Anhang Freie Förderung (nur im SGB II) Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungs-hemmnissen Die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen sollen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitert werden Jugendliche und Erwachsene bzw. Bildungsträger bzw. öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe ( 16f SGB II) siehe Anhang Gemeinsam Verantwortung übernehmen Fachkräfte im Übergang Schule Beruf und in der Ausbildung Gemeinsame Fortbildungen für Akteure unterschiedlichster Profession im Bereich Berufsorientierung und Ausbildung Stadt Agentur für Arbeit Stadt Bildungsbüro Stadt Bildungsbüro Handlungsempfehlungen bei Schulversäumnissen Lehrkräfte Frühzeitiges Eingreifen bei Schulversäumnissen Lehrkräfte Stadt Bildungsbüro Stadt Bildungsbüro Initiative JUGEND STÄRKEN im Quartier Benachteiligte Jugendliche / Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund/ Schulverweigerer Integration benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung und Arbeit Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts BMFSFJ BMUB Stadt Stadt Bildungsbüro Jobmeile des Handwerks Jugendliche Berufsbildungsmesse Kreishandwerkerschaft Öffentliche Veranstaltung Handwerkskammer von Unterfranken Kreishandwerkerschaft Jugendarbeits- Jugendliche bis 27 Jahre ohne Aufnahme einer Jugendliche bis 27 Jahre Stadt Stadt Stadt

9 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen beratung Ausbildung und/oder Arbeit, die nicht mehr vom Beratungssystem (/Berufsberatung) erfasst oder erreicht werden. Schulpflichtige Entlassschüler*innen der Mittel- und Förderschulen deren Verbleib nach der Entlassung ungeklärt ist. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder Arbeit JUKUZ Bildungsbüro Bildungsbüro Jugendmigrations -dienst JMD Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere in Fragen der Bildung/Ausbildung ihrer Kinder Menschen, Initiativen und Institutionen, die für den Integrationsprozess junger Migrantinnen und Migranten relevant sind, einschließlich der Bevölkerung im Lebensumfeld der jungen Menschen Verbesserung der Integrationschancen (sprachliche, soziale, schulische und berufliche Integration) Förderung von Chancengerechtigkeit Förderung der Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens siehe Zielgruppe BMFSFJ JMD ationsdienste.de JMD

10 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung, schulischen und beruflichen Ausbildung, sozialpädagogisch so zu unterstützen, dass ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und somit ihre soziale Integration gelingen kann; JaS wird insbesondere an Mittel-, Berufs- und Förderschulen geleistet. Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe Örtlicher Träger der öffentl. Jugendhilfe (Landkreis/kreisfreie Stadt) Staatliche Förderung: StMAS; JaS- Förderrichtlinie Bewilligungsbehörden: Regierungen Über die Klassenlehrer*in der Grund-, Mittel-, Berufsund Förderschulen (wird nicht an allen Schulen angeboten) Jugendamt der Stadt StMBW siehe Anhang Jugendwohnen Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte junge Menschen Obdachlose junge Menschen sollen mit sozialpädagogischer Hilfe und einem Wohnfähigkeitstraining wieder gesellschaftlich einzugliedern werden. Durch das Training sollten die Jugendlichen, für Vermieter, wieder zu akzeptablen Mieter werden. Parallel findet ein Arbeitsbefähigungstraining statt. Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte junge Menschen Stadt Stadt Amt für soziale Leistungen Die Brücke e.v. Stadt Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die sich in einer Maßnahme der Arbeitsverwaltung (z.b. BvB) befinden und berufsschulpflichtige Jugendliche, die an einer Ausbildung / einem Vollzeitangebot der Berufsschule nicht interessiert sind Vermittlung einer beruflichen Grundbildung, Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche Berufsschulen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung StMBW (Art. 39, Art. 41 Abs 6 BayEUG) Berufsschule I Berufsschule II Berufsschule III Johannes-de-la- Salle-Schule StMBW siehe Anhang

11 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Kickstarter Jugendliche unter 25 Jahre die eine individuelle und nachhaltige Unterstützung benötigen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Ziel ist die berufliche und soziale Teilhabe in die Gesellschaft und Arbeitswelt durch Vermittlung beruflicher Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen Stadt Jugendamt Stadt Stadt Jugendamt Die Brücke e.v. Die Brücke e.v. KomBi-Laufbahnberatung Migranten*innen Biografie gestützte, komptenzorientierte Berufsund Laufbahnberatung Migranten*innen vhs vhs g Kommunale Eingliederungsleistungen (nur im SGB II) Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Unterstützung bei der Eingliederung in Ausbildung bzw. in Arbeit: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder, häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung Jugendliche und Erwachsene ( 16a SGB II) siehe Anhang Kompetenzwerkstatt Die Kompetenzwerkstatt (KW) ist ein modulares Verfahren zu Berufsorientierung und Persönlichkeitsentwicklung für Jugendliche, das in den Kontexten Schule, Jugendhilfe und Fördermaßnahmen für Jugendliche eingesetzt werden kann. Die KW ist ein Prozess der Kompetenzentwicklung, dem neben den thematischen Schwerpunkten der Module und der Ausrichtung auf das Erschließen eines konkreten Berufsfeldes ein kontinuierlicher Prozess des sozialen Lernens, Reflektierens und Entwickelns der eigenen Persönlichkeit zugrunde liegt. Jugendliche (Gruppen) Schulen Jugendeinrichtungen Bildungsträger Bildungsbüro Schulen Stadt Kurse zur Vorbereitung auf die Nachholung des Hauptschulabschlusses (HSA- Kurse) Nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene Vermittlung der Kenntnisse für die Externen Prüfung Abschluss der Mittelschule/ qualifizierender Abschluss der Mittelschule mit sozialpädagogischer Betreuung Erwachsenenbildungsträger StMBW/ Regierung von Niederbayern Volkshochschule StMBW, Referat VII.9

12 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Schulversuch Berufsorientierungsklasse Freiwillige Wiederholer der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule und Jugendliche im BVJ/k Besondere Form der Übergangsbegleitung, mit dem Ziel, die Chancen von leistungsschwächeren Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu erhalten, zu erhöhen; Kooperation zwischen einer Klasse der Mittelschule und einer Klasse der Berufsschule Berufsschule, Mittelschule, Schulaufsicht Bekanntmachung des StMBW vom 25. März 2010 Az.: S 3-5S7641.2/10/1 Bekanntmachung des StMBW vom 8. August 2012 Az.: S-5S b Berufsschule I Mittelschule Hösbach StMBW MuBiK Mittelschule und Berufsschule in Kooperation siehe Anhang Schule- Wirtschaft- Experte*in Schulleitungen, Lehrkräfte, Unternehmen Förderung des Austausches zwischen den Mittelschulen und den Betrieben Beratung der Mittelschulen zu Berufsorientierung und Kooperationen mit externen Partnern Kontaktperson für die Zusammenarbeit zwischen Haupt- /Mittelschule und Berufsschule Schulen und Unternehme StMBW SchuleWirtschaft Staatliches Schulamt Staatliches Schulamt - bayern.de/schu LEWIRTSCHAFT- Experte/ Sprach- und Kulturvermittler Migrantinnen/ Migranten und Institutionen bei denen es aufgrund der mangelnden Sprachkenntnisse zu einer erschwerten Kommunikation sowie durch sozio-kulturelle Unterschiede es zu Missverständnissen kommen kann. Die Sprach- und Kulturvermittler*innen übersetzen bei Gesprächen als neutrale Instanz und unterliegen der Schweigepflicht. Ämtern, Behörden, Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Migrantinnen/ Migranten Stadt Integrationsmanagement SKV@aschaffenb urg.de Stadt

13 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Stadtteilmütter Jugendliche, Familien Die Stadtteilmütter bieten Einzelfallhilfen für Familien an. Sie geben Tipps zur Erziehung, gesunden Ernährung und Gesundheitsfürsorge. Außerdem helfen sie Familien, die richtige Beratungseinrichtung zu finden Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Migrantinnen/ Migranten Stadt Integrationsmanagemen t Jugend- und Bewohnertreff B4 MIZ Miteinander im Zentrum e.v. Familienstützpunkt Hefner- Alteneck Stadt (erweiterte) vertiefte Berufsorientierung Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und in sonderpädagogischen Förderzentren Schulen können unter 4 berufsorientierenden Modulen wählen bzw. individuelle Maßnahmen gestalten, um die schulische Berufsorientierung zu vertiefen und den Übergang Schule-Beruf zu verbessern Schulen 2. Berufsorientierung und vorbereitung Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Agentur für Arbeit gemeinsam mit StMBW Förderschulen Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Arbeits- und lebensvorbereitende Klassen (ALV) Jugendliche mit sozialemotionalem Förderbedarf, die ihre Vollzeit-schulpflicht erfüllt haben ALV als Sonderform des BVJ an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Stabilisierung der Gesamtpersönlichkeit und Förderung der Befähigung zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses durch Verhaltens- und Sozialtraining, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Erwerb von beruflichen Grund-kenntnissen Jugendliche bzw. deren Erziehungsberechtigte StMBW ( 9 Abs. 1 BSO-F) Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise/kreisfreie Städte) Wird in nicht angeboten StMBW

14 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Berufsorientierung Individuell (Artikel 1 der Initiative Inklusion) Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine der letzten beiden Schulklassen der jeweiligen Schulart besuchen. Bei schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern aus Gymnasien kann eine Teilnahme auch in der 9. oder 10. Klasse sinnvoll sein, wenn die Beendigung des Schulbesuchs nach der 10. Klasse in Frage kommt. Förderung der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und Verbesserung ihrer Zugangschancen zu Berufsausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte StMAS StMBW Agentur für Arbeit Träger/Durchführender der Maßnahme: Integrationsfachdienste Förderschulen StMAS ZBFS Integrationsfachdienst Bayern Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB Reha) Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben Verbesserung der beruflichen Handlungsfähigkeit, Unterstützung bei der Berufsorientierung und - wahl; Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung; Vermittlung von fachpraktischen und theoretischen sowie sozialen Qualifikationen; Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschluss; Durchführung von Praktika Behinderte Menschen im Sinne des 19 SGB III ( 51 ff. und 115 Nr. 2 SGB III) Schulbegleitung Menschen mit Behinderung Schulbegleiter tragen dazu bei, Defizite im pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich auszugleichen, um den Besuch der allgemeinen Schule oder Förderschule zu ermöglichen. Sofern der Betreute beim Besuch der Schule die Unterstützung durch einen Schulbegleiter benötigt, stellen die Erziehungsberechtigten beim Bezirk einen Antrag auf Kostenübernahme. Regierung von Unterfranken Regierung von Unterfranken Schulen GbF gfi Regierung von Unterfranken GbF gfi

15 3. Förderung der beruflichen Ausbildung Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen, insbes. Zwischen 15 und 25 Jahren Integration in den Arbeitsund Ausbildungsmarkt Angebot von zusätzlichen Ausbildungsplätzen Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe Agentur für Arbeit,, örtlicher Träger der öffentl. Jugendhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt) SGB II, III, 13 Abs. 1, 2, 4; 10, 80, 81 SGB VIII; Staatl. Förderung AJS- Richtlinie: StMAS und ESF Bewilligungsbehörde: ZBFS Siehe Projekt AQUA (A 1) StMAS ESF in Bayern siehe Anhang Assistierte Ausbildung Die assistierte Ausbildung schafft Zugänge zur regulären Ausbildung für junge Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterstützt den erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Assistierte Ausbildung ist eine individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung lernbeeinträchtigter oder sozial benachteiligter junger Menschen (einschließlich Menschen mit Behinderung) von der Ausbildungssuche bis zum Ausbildungsabschluss und zur Integration in die Arbeitswelt. Gegenstand der Förderung können die Vorbereitung auf die Ausbildungsaufnahme und Unterstützung während der Ausbildung sein. Hinzu kommen Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Ausbildung. Jugendliche Agentur für Arbeit, Agentur für Arbeit, Agentur für Arbeit,

16 Ausbilderkredit Kleine und mittlere Unternehmen die lernbeeinträchtigte oder sozial Benachteiligte ausbilden Zinsgünstiges Darlehen zur Deckung des allgemeinen Betriebsmittelbedarfs; Investitionsförderung insbesondere im Zusammenhang mit Einrichtung von Ausbildungsplätzen KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe in Bayern LfA Förderbank Bayern Landesförderbank Bayern StMAS Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche. Ausbildungssuchende und Auszubildende, bei denen andernfalls der Abbruch der Ausbildung droht. Erweiterung auf die zweite Ausbildung, sofern Abbruch droht und der Abschluss für die dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist Aufnahme, Fortsetzung und erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen; Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung von Fachpraxis und -theorie, sozialpädagogische Begleitung Bildungsträger 75, 77 ff SGB III GbF siehe Anhang Ausbildungspaten Ausbildungsbegleiter Auszubildende bis 27 Jahre mit Unterstützungsbedarf Verhinderung eines Ausbildungsabbruchs. Unterstützung zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss Auszubildende bis 27 Jahr BMBF, Senior Expert Service SES Beratungsnetzwerk an den Staatlichen Berufsschulen zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen Auszubildende Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Vermittlung an geeignete Beratungsstellen Auszubildende Staatliche Berufsschulen Agentur für Arbeit, Stadt, IHK, HWK, HdBA Über die Staatlichen Berufsschulen Bildungsbüro der Stadt

17 Betriebliche Ausbildung Jugendliche die ihre Vollzeitschulpflicht beendet haben Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Arbeitgeber Zuständige Kammern Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem Arbeitgeber (Berufsberatung der Agentur für Arbeit) BIZ Kammern Berufsausbildung in einer außerbetriebliche n Einrichtung (BaE) sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, zusätzlich sozialpädagogische Begleitung sowie Stützunterricht. Der Anteil betrieblicher Ausbildungsphasen je Ausbildungsjahr kann angemessen sein Bildungsträger 76 SGB III Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen Finanzielle Beihilfe, wenn der Abschluss einer Ausbildung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gefährdet ist Auszubildende ( 56 ff. SGB III) Berufsfachschulen Jugendliche mit mindestens Hauptschulabschluss. Voraussetzungen hinsichtlich der Schulabschlüsse variieren zwischen den Ausbildungsberufen Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder schulischer Ausbildungsabschluss Erwerb des mittleren Schulabschlusses (ohne Prüfung) ggf. Erwerb der Fachhochschulreife (Prüfung) Schüler*innen Berufsfachschulen Verzeichnis im BIZ StMBW

18 Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Jugendliche die ihre Vollzeitschulpflicht beendet haben Die Ausbildung qualifiziert zur Fachkraft für Dienstleistungen in den Bereichen Ernährung, Versorgung und Betreuung von Menschen in verschiedenen Alters- und Lebenssituationen. Auch Textilpflege, Pflege von Räumen und die Gestaltung des Wohnumfeldes können mögliche Aufgabenbereiche sein. Abschluss: Assistent/in für Ernährung und Versorgung Schüler*innen nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht Berufsschule III StMBW Berufsfachschule für Kinderpflege Jugendliche mit min. Hauptschulabschluss Die BFS für Kinderpflege vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur pädagogischen Mitarbeit bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im vorschulischen Alter und der frühen Schulzeit in den sozialpädagogischen Einrichtungen. Abschluss: Staatlich geprüften/r Kinderpfleger/in Schüler*innen mit min. Hauptschulabschluss Berufsschule III StMBW Berufsfachschule für Sozialpflege Jugendliche die ihre Vollzeitschulpflicht beendet haben Die BFS für Sozialpflege vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur sozialpflegerischen Mitarbeit in der Kranken-, Alten- und Behindertenhilfe Abschluss: Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in Schüler*innen nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht Berufsschule III StMBW

19 Berufsfachschule IT Jugendliche mit min. mittlerem Bildungsabschluss Mit den erworbenen Kompetenzen ist man sehr gut vorbereitet für die Ausbildung in diversen kaufmännischen oder technischen Berufen im IT- Bereich. Schüler*innen mit mittlerem Bildungsabschluss Berufsschule I StMBW Bewerbungsmanagement Ausbildungssuchende Unterstützung bei der Erstellung/ Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen Ausbildungssuchende ( 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) Bildungskredit volljährige Schülerinnen und Schüler in den letzten zwei Jahren vor Abschluss der Ausbildung Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen monatlicher Kredit in Höhe von 100, 200 oder 300 EUR; Dauer: bis zu 24 Monaten volljährige Schülerinnen und Schüler und Studierende Bundesverwaltungsamt Bundesverwaltungsamt StMAS Fachoberschule Schüler*innen mit mittlerem Schulabschluss und Notendurchschnitt von mind. 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch oder Oberstufenreife Erwerb der Fachhochschulreife Schüler*innen mit mittlerem Schulabschluss und Notendurchschnitt von mind. 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch oder Oberstufenreife Fachoberschulen Berufliche Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule StMBW

20 Fit for Work: Förderung der betrieblichen Ausbildung von marktbenachteilig ten Jugendlichen - Chance Ausbildung Ausbildungsbetriebe Förderung für Ausbildungsbetriebe mit bis zu Euro, wenn diese Jugendliche aus den Praxisklassen bayerischer Hauptschulen oder Jugendliche ohne Schulabschluss ausbilden. Förderung mit bis zu Euro, wenn der Betrieb einen Jugendlichen ausbildet, der mit einem Maßnahmeträger spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung eine Vereinbarung über ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) nach SGB III geschlossen hat. Betriebe StMAS, ESF, Praxisklassenrichtlinie zbfs StMAS ESF in Bayern Fit for Work: Förderung der Verbundausbildung Ausbildungsbetriebe Förderung für Ausbildungsbetriebe mit bis zu Euro, die zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen einer Verbundausbildung anbieten. Betriebe StMAS, ESF, Verbundausbildungsrichtlinie zbfs StMAS ESF in Bayern Fit for Work: Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze Ausbildungsbetriebe Förderung für Ausbildungsbetriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche bereitstellen oder erstmals einen Auszubildenden aufnehmen, soweit die Voraussetzungen der Förderrichtlinie vorliegen. Betriebe StMAS, ESF, Richtlinie zusätzliche Ausbildungsstellen zbfs StMAS ESF in Bayern

21 Fit for Work: Mobilitätshilfen Auszubildende Förderung von monatlich 150 Euro bei notwendiger auswärtiger Unterbringung, wenn die Ausbildung in einem Gebiet mit ungünstiger demografischer Entwicklung aufgenommen wird Auszubildende StMAS, AMF, Mobilitätshilferichtlinie zbfs StMAS Förderplan nach 14 BSO-F Schülerinnen und Schüler der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung Erstellen eines Förderplans auf der Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens; individuelle diagnosegeleitete Förderung kein Antrag erforderlich (für alle Schüler/innen der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung) StMBW 14 BSO-F Johannes-de-la- Salle-Schule StMBW Förderunterricht nach 30 BSO Auszubildende mit Schwierigkeiten im Berufsschulunterricht Wiederholung und Vertiefung der berufsfachlichen Inhalte mittels individueller Förderung zusätzlich zum Regelunterricht Schulen in eigener Verantwortung StMBW 30 BSO Berufsschulen StMBW Gemeinsam Verantwortung übernehmen Fachkräfte im Übergang Schule Beruf und in der Ausbildung Gemeinsame Fortbildungen für Akteure unterschiedlichster Profession im Bereich Berufsorientierung und Ausbildung Stadt Agentur für Arbeit Stadt Bildungsbüro Stadt Interkulturelle Kompetenz in der beruflichen Bildung Fachkräfte im Übergang Schule Beruf und in der Ausbildung Eine Fortbildung für Berufsschullehrer*innen, betriebliche Ausbilder*innen sowie Fachkräfte in der beruflichen Bildung. Lehrkräfte, Ausbilder, Fachkräfte Stadt Stadt Integrationsmanagement Bildungsbüro Stadt JOBSTARTER Unternehmen, die nicht ausbilden; Unternehmen in Wachstumsbranchen und von Inhaberinnen und Inhabern mit Migrationshintergrund Ausbildungsplätze in diesen Unternehmen schaffen und neue Handlungsspielräume des Berufsbildungsgesetzes modellhaft erproben Juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind BMBF Wird in nicht angeboten BMBF

22 JOBSTARTER CONNECT Jugendliche ohne Ausbildungsplatz Entwicklung u. Erprobung von Lösungsansätzen für eine frühzeitige Integration junger Menschen in die duale Berufsausbildung mittels bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine Juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind BMBF Wird in nicht angeboten BMBF Jobstarter KAUSA migrantengeführte Unternehmen Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Migrantenunternehmen BIBB Wird in nicht angeboten BIBB Jugendhilfebetrieb Savarini Besonders sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen mit multiplen Hemmnissen und erhöhtem Förderbedarf i die Ausbildung in Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes Jugendliche Jugendhilfebetrieb im Rahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit gfi gfi Jugendmigrations -dienst JMD Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere in Fragen der Bildung/Ausbildung ihrer Kinder Menschen, Initiativen und Institutionen, die für den Integrationsprozess junger Migrantinnen und Migranten relevant sind, einschließlich der Bevölkerung im Lebensumfeld der jungen Menschen Verbesserung der Integrationschancen (sprachliche, soziale, schulische und berufliche Integration) Förderung von Chancengerechtigkeit Förderung der Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens siehe Zielgruppe BMFSFJ JMD ationsdienste.de JMD

23 Kommunale Eingliederungsleistungen (nur im SGB II) Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Unterstützung bei der Eingliederung in Ausbildung bzw. in Arbeit: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder, häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung Jugendliche und Erwachsene ( 16a SGB II ) siehe Anhang Mach Dein Ding Jugendliche Kampagne für die duale Ausbildung Homepage und Plakate Unternehmen nding.de Stadt Bildungsbüro Stadt PraeLab Berufsschüler*innen Diagnosetool zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen Hochschule der Agentur für Arbeit Mannheim Berufsschulen Stadt Bildungsbüro Stadt Sprach- und Kulturvermittler Migrantinnen/ Migranten und Institutionen bei denen es aufgrund der mangelnden Sprachkenntnisse zu einer erschwerten Kommunikation sowie durch sozio-kulturelle Unterschiede es zu Missverständnissen kommen kann. Die Sprach- und Kulturvermittler*innen übersetzen bei Gesprächen als neutrale Instanz und unterliegen der Schweigepflicht. Ämtern, Behörden, Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Migrantinnen/ Migranten Stadt Integrationsmanagemen t SKV@aschaffenb urg.de Stadt Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste der Förderschule (MSD) Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Berufsschulen oder im Hinblick auf einen weiteren Förderbedarf an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Diagnostik und Förderung der Schülerinnen und Schüler Beratung der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler Koordinierung der sonderpädagogischen Förderung; Fortbildungen für Lehrkräfte Berufsschulen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung StMBW Art. 21 BayEUG 13 BSO-F Johannes-de-la- Salle-Schule StMBW

24 Vermittlungsbudget Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung durch eine individuelle, bedarfsgerechte und flexible Förderung Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeits-suchende und Arbeitslose ( 44 SGB III ) siehe Anhang 4. Förderung der beruflichen Ausbildung Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Arbeitsassistenz Menschen mit Behinderung mit erheblichem Unterstützungsbedarf, die zudem schwerbehindert nach 2 Abs. 2 SGB IX oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind nach 2 Abs. 3 SGB IX. Erhalt eines bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses. Abbau von Ausbildungs- und Beschäftigungshürden. Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, einer Weiterbildung, einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen bzw. zuständiger Reha- Träger nach 33 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX ZBFS Arbeitserprobung / Eignungsabklärung Menschen mit Behinderung im Rahmen des Berufswahlprozesses, bei denen nach Auswertung der fachdienstlichen Gutachten noch Zweifel bei der Auswahl des Berufes/der Maßnahme bestehen Zur angemessenen Berücksichtigung von Eignung und Neigung bei der Auswahl von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können mit dem behinderten Menschen im Rahmen einer Arbeitserprobung die Realisierung eines bestehenden Berufswunsches getestet und/oder einer Eignungsabklärung unterschiedliche Berufsfelder erprobt werden. Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers bzw. zuständiger Reha- Träger nach 33 Abs. 4 SGB IX

25 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Ausbildung außerhalb von besonderen Einrichtungen für behinderte Menschen Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung für behinderte Menschen i. S. d. 35 SGB IX angewiesen sind Behinderten Jugendlichen soll das Erlangen eines Berufsabschlusses ermöglicht werden. Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers nach 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III bzw. zuständiger Reha- Träger nach SGB IX Ausbildung in besonderen Einrichtungen für behinderte Menschen Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben auf eine Maßnahme in einer besonderen Einrichtung angewiesen sind Behinderten Jugendlichen soll das Erlangen eines Berufsabschlusses ermöglicht werden Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers nach 117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III bzw. zuständiger Reha- Träger nach SGB IX Ausbildungsgeld Menschen mit Behinderung Behinderte Menschen haben Anspruch auf Ausbildungsgeld u.a. während einer beruflichen Ausbildung, wenn ein Übergangsgeld nicht erbracht werden kann Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers nach 44 ff. SGB IX i. V. m SGB III bzw. zuständiger Reha- Träger nach 44 ff. SGB IX Berufsausbildungsbeihilfe (BAB Reha) Menschen mit Behinderung Behinderte Menschen können bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn der Abschluss einer Ausbildung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gefährdet ist Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers nach 115 Nr. 3 i. V. m. 56 ff. und 116 Abs. 2-4 SGB III

26 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Blindentechnische Grundausbildung Menschen mit Behinderung, deren Sehvermögen sich durch Unfall oder Krankheit gravierend verschlechtert hat oder die erblindet sind Die Blindentechnische Grundausbildung vermittelt blindenspezifische Techniken, die den Betroffenen helfen, sich in Beruf und Alltag selbständig und aktiv zurechtzufinden. Ziel der Maßnahme ist es, dass Schüler und Azubis ihre schulische oder berufliche Ausbildung fortführen können oder sich, sofern nötig, neu orientieren (ggf. durch Arbeitserprobungen in verschiedenen Berufsfeldern oder Praktika) können. Rehaspezifische Inhalte sind z. B. : Lesen und Schreiben der Punktschrift ggf. incl. Mathematikschrift, Taktile Arbeitstechniken, Einzeltraining in Orientierung und Mobilität, Training in Lebenspraktischen Fähigkeiten Die Regeldauer der Blindentechnischen Grundausbildung beträgt in der Regel 12 Monate. Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers bzw. zuständiger Reha- Träger nach 33 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX

27 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Einschaltung des Integrationsfachdienstes Arbeitsuchende und beschäftigte, besonders betroffene behinderte, schwerbehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen mit dem Ziel, diesen geeignete Ausbildungs-/Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, Ausbildungs- /Arbeitsverhältnisse zu sichern und damit die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu ermöglichen. Die IFD sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. im Rahmen der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen beteiligt werden und ein unterstützendes Beratungsund Betreuungsangebot zur Erlangung bzw. Erhaltung eines Ausbildungs- /Arbeitsplatzes bereitstellen. Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen Bei Rehabilitanden: bzw. Integrationsämter oder zuständiger Reha- Träger nach 33 Abs. 6 Nr. 8 SGB IX i. V. m. der Gemeinsamen Empfehlung IFD nach 113 Abs. 2 SGB IX Bei schwerbehinderten Menschen: nach 45 Abs. 1 S. 1 SGB III bzw. Integrationsämter oder zuständiger Reha- Träger nach 109 ff. SGB IX Agentur für Arbeit (Reha) Reha-Träger Integrationsfachdienst ZBFS Integrationsfachdienst Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten Menschen mit Behinderung Haushaltshilfe wird geleistet, wenn den Leistungsempfängern wegen der Ausführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers bzw. Zuständiger Reha- Träger nach 54 SGB IX Kfz-Förderung Menschen mit Behinderung, die behinderungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und deshalb die Notwendigkeit einer Kfz- Förderung besteht. Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. Erhalt des bestehenden Ausbildungs-/ Arbeitsverhältnisses Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers bzw. zuständiger Reha-Träger nach 33 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX i. V. m. der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)

28 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellten junge Menschen gemäß Artikel 2 der Initiative Inklusion Schwerbehinderte junge Menschen Schaffung von bayernweit 195 neuen Ausbildungsplätze für junge schwerbehinderte und gleichgestellten Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes in den Jahren 2012 bis 2014 (Handlungsfeld 2 des Bund- Länder-Programms Initiative Inklusion ). Arbeitgeber StMAS BA bzw. RD Bayern Die Förderung wird über das zuständige Integrationsamt ausgereicht Integrationsamt ZBFS Persönliches Budget Menschen mit Behinderung i. S. d. 19 SGB III zur Abdeckung spezieller Bedarfssituationen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme bzw. dem Erhalt einer Beschäftigung oder Qualifizierung entstehen. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein behinderter Mensch zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Beschaffung einer notwendigen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers bzw. zuständiger Reha- Träger nach 17 SGB IX BMAS Reisekosten und/oder Kosten für Unterkunft und Verpflegung Menschen mit Behinderung Als Reisekosten können die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen werden. Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers bzw. zuständiger Reha-Träger nach 53 bzw. 33 Abs. 7 Nr. 1 SGB IX

29 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Sonstige Hilfen und Technische Hilfen Menschen mit Behinderung zur Abdeckung spezieller Bedarfssituationen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme bzw. dem Erhalt einer Beschäftigung oder Qualifizierung entstehen Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. Erhalt des bestehenden Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers bzw. zuständiger Reha-Träger nach 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX und 33 Abs. 8 Nr. 5 SGB IX Studium Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben auf eine Maßnahme in einer besonderen Einrichtung und auf das Angebot eines Studiums angewiesen sind Behinderten Menschen soll die Erlangung eines akademischen Abschlusses ermöglicht werden Behinderte Menschen nach 117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III bzw. zuständiger Reha-Träger nach SGB IX Übergangsgeld Menschen mit Behinderung Behinderte Menschen haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn die Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt ist und sie u.a. an einer Maßnahme der Berufsaus-bildung, für die die besonderen Leistungen i. S. d. 117 SGB III erbracht werden, teilnehmen. Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers nach 44 ff. SGB IX i. V. m SGB III bzw. zuständiger Reha- Träger nach 44 ff. SGB IX Wohnungshilfe Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können auch Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang umfassen. Behinderte Menschen bzw. zuständiger Reha-Träger nach 33 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX

30 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderte r Menschen Menschen mit Behinderung und schwerbehinderte Menschen Zur Realisierung einer betrieblichen Aus- oder Weiterbildung können Arbeitgeber für behinderte und schwerbehinderte Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Die Ausoder Weiterbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ist sonst nicht zu erreichen Arbeitgeber nach 73 SGB III B. Übergang Ausbildung Beruf 1. Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen Während/zum Ende der Beschäftigung oder Ausbildung in einer Jugendwerkstatt, Bewerbungstraining, individuelle Unterstützung und Akquise möglicher Arbeitsstellen oder geeigneter Folgemaßnahmen Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe Agentur für Arbeit, örtlicher Träger der öffentl. Jugendhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt) SGB II, III, 13 Abs. 1, 2, 4; 10, 80, 81 SGB VIII; Staatl. Förderung AJS- Richtlinie: StMAS und ESF Bewilligungsbehörde: ZBFS StMAS ESF in Bayern siehe Anlage

31 Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche Ausbildungssuchende und Auszubildende, bei denen andernfalls der Abbruch der Ausbildung drohte Nach einer Ausbildung den nachhaltigen Übertritt in Beschäftigung fördern. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung von Fachpraxis und -theorie, sozialpädagogische Begleitung Die abh enden spätestens sechs Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses Bildungsträger ( 75, 77 ff SGB III) GbF Nach einer bereits mit abh geförderten, erfolgreichen betrieblichen Ausbildung können abh zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnis ses weiter eingesetzt werden Eingliederungszuschüsse (EGZ) Generell Arbeitnehmer und damit auch Jugendliche -, bei denen aus persönlichen Gründen die Vermittlung erschwert ist und bei denen, bezogen auf die konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes eine Minderleistung vorliegt Ausgleich von in der Person des Arbeitnehmers liegenden Wettbewerbsnachteilen; Beseitigung einer auf einen konkreten Arbeitsplatz bezogenen Minderleistung; Ausgleich für einen erhöhten Einarbeitungsbedarf Dauer maximal zwölf Monate Höhe maximal 50% (bei schwerbehinderten Jugendlichen höhere Fördermöglichkeiten) Arbeitgeber ( 88 ff SGB III) Einstiegsgeld Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und Überwindung der Hilfebedürftigkeit Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen ( 16b SGB II) siehe Anhang Freie Förderung Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen sollen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitert werden Jugendliche und Erwachsene bzw. Bildungsträger bzw. öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe ( 16f SGB II siehe Anhang

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