DOSB I Nachwuchsleistungssport. Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports
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- Calvin Schmidt
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1 DOSB I Nachwuchsleistungssport Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports Gültig ab
2 Impressum: Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports l Herausgeber: Deutscher Olympischer SportBund - Bereich Leistungssport l Frankfurt am Main 2010 l Otto-Fleck-Schneise 12 l D Frankfurt am Main l Tel. +49 (0) 69 / Fax + 49 (0) 69 / l l office@dosb.de 1. Auflage
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4 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 7 Zielstellung 9 Fördergrundsätze 11 Leistungsbewertung der Länder 12 l Wettkampfergebnisse 12 l Anteil an Bundeskadern 13 Empfehlungen zur Förderung 15 l Leistungsbezogener Förderanteil 15 l Erfolgsorientierte sportartspezifische Projektförderung 17
5 Vorwort Die im Jahr 1998 erstellte LA-L-Rahmenkonzeption hat sich schrittweise bei den Landesausschüssen für Leistungssport zu einem anerkannten und erprobten Konzept für eine kriteriengeleitete Bewertung der Nachwuchsförderung entwickelt. Nach wie vor bilden die bewährten Aspekte der LA-L-Rahmenkonzeption innerhalb der Nachwuchsförderung einen Baustein mit hoher Priorität. Mit der Einführung des Konzepts Neues Steuerungsmodell Leistungssport durch die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im Dezember 2007 wurde die vorliegende Überarbeitung der LA-L- Rahmenkonzeption erforderlich. Hierfür sprachen sich sowohl der DOSB-Präsidalausschuss als auch der Beirat für Leistungssportentwicklung des DOSB aus. In einer Arbeitsgruppe, der Vertreter der Leistungssportreferenten der Landessportbünde und der Spitzenverbände angehörten, wurde das vorliegende Konzept beraten und einstimmig verabschiedet. Die weiterentwickelte Version der LA-L-Rahmenkonzeption, die nun den Titel Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports trägt, wurde in den Konferenzen der Landessportbünde sowie der Spitzenverbände (im Jahr 2009) diskutiert und beschlossen. Das vorgelegte Konzept stellt einen national einheitlichen Rahmen zur Bewertung und Förderung der Sportarten und Disziplinen im Nachwuchsleistungssport in den Ländern dar. Die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports bilden eine wichtige Ergänzung im Zuständigkeitsbereich der Landessportbünde zu den ebenfalls neuen Konzepten des DOSB Verbandsförderung im olympischen Spitzensport sowie der Fördersystematik für den nichtolympischen Spitzensport und sind die Grundlage für die Fortschreibung der Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Die Umsetzung bzw. erste Auswertung ist für den Bewertungszeitraum 2008 bis 2010 geplant. l 7
6 Zielstellung Der deutsche Leistungssport wird nur erfolgreich bleiben, wenn die Förderung von Talenten vom Nachwuchs bis zur Spitze durchgängig sichergestellt wird. Entsprechend dem Nachwuchsleistungssportkonzept 2012 kommt die ergänzende strukturelle und infrastrukturelle Förderung im Aufbau- und Anschluss- bis einschließlich dem U23-Bereich der Länder zur Wirkung, wobei die direkten Kadermaßnahmen für die Bundeskader im U23-Alter durch die Spitzenverbände erfolgen. In den länderspezifisch unterschiedlichen Förderstrukturen und - strategien liegt die sportfachliche Führung beim LSB/Landesausschuss für Leistungssport, Grundlage sind die Regional- bzw. Leistungssportkonzepte. Dabei muss gewährleistet werden, dass das Kriterium Nachwuchsförderung tatsächlich in die Bewertung und Förderung der Spitzenverbände eingeht. Grundsätzlich ist dafür die Vernetzung, Abstimmung und Koordination sämtlicher den Nachwuchsleistungssport betreuenden und fördernden Institutionen und Organisationen erforderlich. Die an diesem Prozess maßgeblich beteiligten Institutionen und Organisationen sind: a b c d e f g h i j k l Deutscher Olympischer Sportbund Spitzenverbände Bundesministerium des Innern Landessportbünde Landesfachverbände Vereine Landesministerien Olympiastützpunkte Bundeswehr Bundes- und Länderpolizei Stiftung Deutsche Sporthilfe Landessporthilfen/-sportstiftungen m Wissenschaftliches Verbundsystem l 9
7 Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen: Keine isolierte Sichtweise der Nachwuchsförderung Eine sinnvolle Nachwuchsförderung kann im Sportsystem nicht isoliert erfolgen, sondern ist in die nationalen Förderstrukturen einzubinden. Konkret bedeutet dies eine enge Zusammenarbeit von Spitzenverband, Landesfachverband und Verein als Keimzelle des sportlichen Trainings im Sinne einer abgestimmten und durchgängigen sportfachlichen Konzeption für die Trainingsund Wettkampfsysteme und die abzuleitenden Förderstrukturen. Notwendigerweise beinhaltet dies die Federführung der Spitzenverbände für den Gesamtprozess der Nachwuchsförderung unter aktiver Mitwirkung der Landesfachverbände bei der Entwicklung ihrer Förderkonzepte. Erfolgsperspektive Grundsätzlich sollen alle auf Bundesebene geförderten Sportarten und Disziplinen in die Förderung gelangen können. Die quantitative und qualitative Umsetzung der Förderung muss sich am obersten Kriterium, der Erfolgsperspektive im Hinblick auf internationale Konkurrenzfähigkeit, orientieren. Junge Sportlerinnen und Sportler sollen nach den Prinzipien des langfristigen Leistungsaufbaus zum Spitzensport hingeführt werden. Ziel ist die Erarbeitung von Erfolgen im Höchstleistungsalter. Die Erfolgsperspektive der Sportarten und Disziplinen ist auf Grundlage der Leistungsbewertung der Länder sowie der Zielvereinbarungsgespräche bzw. Abstimmungsgespräche zu den Regionalkonzepten mit den Spitzenverbänden zu beurteilen. Die sich daraus ableitende Förderung wird in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben. l 10
8 Fördergrundsätze Für eine Förderung im Nachwuchsleistungssport durch die Landesfachverbände müssen folgende Voraussetzungen gegenüber dem jeweiligen Landessportbund erfüllt und nachgewiesen werden: a b c d e f g h i Erstellung und verbindliche Umsetzung: für Schwerpunktsportarten: eines mit allen Partnern (OSP, Spitzenverband, Landessportbund, Landesfachverband) abgestimmten Regionalkonzepts, für alle anderen Sportarten: einer Leistungssportkonzeption / eines Strukturplans, Umsetzung der getroffenen Festlegungen aus den Zielvereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden und dem DOSB in den Regional- bzw. Leistungssportkonzepten, Erstellung einer abgestimmten Jahresplanung, Nachweis bundeseinheitlicher, vom Spitzenverband erstellter D-Kaderkriterien und Kaderaltersstrukturen, Bereitstellung von D-Kader-Listen, Nachweis jährlicher sportmedizinischer Grunduntersuchungen der D- und D/C- Kadersportlerinnen und sportler, Nachweis der Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern, Nachweis angemessener Eigenbeiträge zur Finanzierung des Nachwuchsleistungssports, Nachweis von Maßnahmen zur Dopingprävention. Die Nachweise sind den Landessportbünden für die Mittelvergabe des folgenden Jahres jeweils fristgerecht (31. Oktober des Jahres) vorzulegen. l 11
9 Leistungsbewertung der Länder Die inhaltlichen Festlegungen der LA-L-Rahmenkonzeption von 1998 zur Differenzierung der Disziplingruppen oder Disziplinen und dem Geschlecht innerhalb der Sportarten sowie zwischen Individual- und Mannschaftssportarten haben sich bewährt und sind der Anlage zu entnehmen. Änderungen sind zwischen Spitzenverband und DOSB abzustimmen und durch den Spitzenverband den Landesfachverbänden und Landessportbünden mitzuteilen. In der aktuellen Leistungsbewertung der Landesfachverbände werden die Wettkampferfolge im Nachwuchs einbezogen. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich länderweise. Wenn innerhalb eines Landes mehrere Landesfachverbände einer Sportart an Kriteriumswettkämpfen teilnehmen (z.b. Länderpokale), wird die Leistung des besten Landesfachverbandes des Landes bewertet. Gleichzeitig werden die Anteile der Landesfachverbände an den jeweiligen Bundeskadern /TOP-TEAM-Kadern aufgelistet. Die Beurteilung dieser Bereiche erfolgt, wie in der Vergangenheit, durch die Spitzenverbände. Die Gesamtbewertung der Sportarten und Disziplinen erfolgt über vier Jahre. Vom 01. Oktober des jeweils letzten Olympiajahres (Sommerspiele) bzw. World Games-Jahres bis zum 30. September des laufenden olympischen Zyklus bzw. World Games-Zyklus. Nach zwei Jahren erfolgt eine Erhebung der Rohdaten mit Zwischenauswertung. Um eine Erhöhung der Transparenz zu gewährleisten, werden die Rohdaten durch die Spitzenverbände zur verbindlichen Rückkopplung zunächst an die Landesfachverbände geschickt, bevor die Daten an den DOSB übermittelt werden. Wettkampfergebnisse Für den Bereich Wettkampferfolge werden 0 bis 35 Punkte vergeben, davon 0 bis 25 Punkte für die Ergebnisse bei nationalen, 0 bis 10 Punkte bei internationalen Kriteriumswettkämpfen. Jeder Spitzenverband legt die nationalen und internationalen Kriteriumswettkämpfe einschließlich der zu wertenden Wettbewerbe und Disziplinen in Abstimmung mit dem DOSB fest. Diese sollten in der Regel diejenigen nationalen bzw. internationalen Meisterschaften sein, die den höchsten zwei Alterskategorien innerhalb des Altersbereiches von D-Kader, D/C-Kader, C-Kader und sportartspezifisch U23-Kader der jeweiligen Sportart entsprechen (Jahreshöhepunkte: Jugend- und/ oder Junioren-DM - für Mannschaftssportarten ggf. Länderpokal - sowie Jugend- und/ oder Junioren-EM bzw. -WM). In die Wertung gehen die Ergebnisse aller Athleten der betreffenden Altersklassen ein, sowohl die Ergebnisse von Kadermitgliedern als auch derjenigen, die in keinem Kader erfasst sind. Für die Plätze 1 bis 10 werden in der Regel die Punkte von 10 bis 1 vergeben (Platz 1 = 10 Punkte, Platz 10 = 1 Punkt). l 12
10 In einzelnen Sportarten werden gemäß dem jeweiligen Wettkampfmodus in Abstimmung zwischen Spitzenverband und DOSB weniger Platzierungen zur Bewertung festgelegt (z.b. K.O.-System in Kampfsportarten und Rückschlagspielen, Anzahl von Finalteilnehmern in den Wassersportarten, der Leichtathletik oder dem Schwimmen etc.). Mannschaftsergebnisse in den Individualsportarten (z.b. Staffeln, Mannschaftswertungen, Doppel in Rückschlagspielen etc.) werden wie Einzelergebnisse gewertet. Platzierungspunkte von Mannschaften, die sich aus Sportlern verschiedener Landesfachverbände zusammensetzen (z.b. Startgemeinschaften, zusammengesetzte Boote im Wasserfahrsport, zusammengesetzte Doppel oder Mannschaften in Rückschlagspielen etc.) werden anteilig auf die Landesfachverbände verteilt, aus deren Athleten sich die betreffende Mannschaft zusammensetzt. Analog werden in Mannschaftssportarten die Punkte für Platzierungen (mindestens Platz 10) bei den internationalen Kriteriumswettkämpfen anteilig auf die Landesfachverbände verteilt, die die Sportler in die Nationalmannschaft einbringen. Die jeweilige maximale Punktzahl in den beiden Anteilen des Bereiches Wettkampfergebnisse (25 Bewertungspunkte für nationale Kriteriumswettkämpfe bzw. 10 Punkte für internationale Kriteriumswettkämpfe) wird vergeben, wenn der betreffende Landesfachverband aufgrund seiner Platzierungspunkte beim jeweiligen Kriteriumswettkampf mindestens den Durchschnitt der bundesweit besten fünf Landesfachverbände innerhalb der betreffenden Sportart oder Disziplin(gruppe) erreicht. Die weiteren Landesfachverbände erhalten Wertungspunkte entsprechend dem Verhältnis "ihrer Platzierungspunkte zum Durchschnitt der fünf besten Landesfachverbände. Anteile an Bundeskadern Im Bereich Anteile an Bundeskadern kann ein Landesfachverband zwischen 0 und 35 Bewertungspunkte erreichen, davon 0 bis 20 Punkte für die Anteile am D/C- und C-Kader und 0 bis 15 Punkte für die Anteile am A-/TOP-TEAM-Kader. Bei den Sportspielen, die keinen A-/TOP-TEAM-Kader haben, wird der Anteil der Kader der Nationalmannschaft bewertet. Weitere Kaderabstufungen einzelner Sportarten oder Disziplinen (z.b. Unterbau-, Perspektivkader u. ä.) gehen nicht in diese Wertung ein. Maßgeblich sind allein die zwischen DOSB und Spitzenverband abgestimmten Kaderlisten. Analog zur Bewertung der Wettkampferfolge wird der Durchschnitt der fünf höchsten Anteile von Landesfachverbänden einer Sportart oder Disziplin(gruppe) an den D/C- und C-Kadern bzw. A- /TOP-TEAM-Kadern gleich 20 bzw. 15 Bewertungspunkten gesetzt. Die Bewertungspunktzahl berechnet sich ebenfalls entsprechend zu den Wettkampferfolgen. l 13
11 Hinweise zur Bewertung der Bereiche Wettkampferfolge und Anteile an Bundeskadern In den Bewertungsbereichen der aktuellen Leistungsstärke, also der Bereich Wettkampferfolge und Anteil an Bundeskader, sollen die Ergebnisse von Athletinnen und Athleten eingehen, die tatsächlich aus der Nachwuchsarbeit des betreffenden Landesfachverbandes hervorgegangen sind. Deshalb sollen, soweit möglich, die Informationen bezüglich der Zuordnung der Athletinnen und Athleten zu den Bundesländern in der Bewertung der Sportarten und Disziplinen berücksichtigt werden. Entscheidend ist hierfür der Haupttrainingsort, an dem die sportliche Ausbildung und Betreuung erfolgt. Weiterhin gehen Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten, die ihren Haupttrainingsort in den Bereich eines anderen Landesverbandes verlegen, über 4 Jahre zur Hälfte sowohl für den abgebenden als auch aufnehmenden Landesverband in die Wertung ein. Der Leistungsbewertung liegen o. g. Bewertungskriterien zu Grunde, die über das nachfolgende Punkteschema mit maximal 70 Leistungspunkten bewertet werden. 1.1 Wettkampfergebnisse Leistungspunkte Nationale Nachwuchs-Kriteriumswettkämpfe 0 bis 25 Punkte Internationale Nachwuchs-Kriteriumswettkämpfe 0 bis 10 Punkte 1.2 Bundeskaderanteile Leistungspunkte Anteil an C- und D/C-Kadern 0 bis 20 Punkte Anteil an A-/TOP-TEAM-Kadern 0 bis 15 Punkte Gesamtsumme 0 bis 70 Punkte l 14
12 Empfehlungen zur Förderung Grundlage der Förderung durch die Landessportbünde ist eine festgelegte leistungsbezogene Förderung sowie eine erfolgsorientierte sportartspezifische Projektförderung. Die Bemessung des leistungsbezogenen Förderanteils erfolgt auf der Grundlage des unter der Leistungsbewertung der Länder beschriebenen Bewertungsschemas. Leistungsbezogener Förderanteil Zur Ermittlung des möglichen Förderumfangs leistungsbezogener Förderanteil werden die Landesfachverbände aufgrund des Ergebnisses aus dem Bewertungsschema (vgl. Kapitel Leistungsbewertung der Länder ) in die jeweiligen festgelegten Förderkategorien eingeteilt. Punktwertung Förderkategorie 1 bis 40 Leistungspunkte punktuelle Förderung 41 bis 60 Leistungspunkte Anschlussförderung ab 61 Leistungspunkte Spitzenförderung Punktuelle Förderung: Es wird keine Verbandsstruktur gefördert. Die Förderung richtet sich an dem Leistungssportkonzept aus und bezieht sich auf einzelne Athletinnen und Athleten bzw. Trainingsgruppen. Sie wird jeweils spezifisch beantragt. Anschlussförderung: Die Förderung soll im Rahmen der Möglichkeiten in Form einer Grundausstattung für die notwendigsten Elemente der Ausbildungs-, Betreuungs- und Förderstruktur eines Verbandes anhand der Jahresplanung festgelegt werden. Spitzenförderung: Die Spitzenförderung beinhaltet alle Maßnahmen der Anschlussförderung sowie zusätzliche Fördermaßnahmen (z. B. Lehrgänge und Wettkämpfe im Ausland, Trainermischfinanzierung, psychologische Betreuung etc.), um eine bestmögliche Struktur der Ausbildung, Betreuung und Förderung eines Landesfachverbandes sicherzustellen. l 15
13 Bonusförderung: Die Sportarten, die für einen olympischen Zyklus bezogen auf den Winter- und Sommersport in Abstimmung mit dem DOSB als anerkannte Standorte einer Schwerpunktsportart benannt sind und gemäß der aktuellen Leistungsbewertung in der Spitzenförderung des Landes sind, können eine Bonusförderung erhalten. Die Bonusförderung wird nur nach Vorlage eines mit allen Partnern abgestimmten und verbindlich unterzeichneten Regionalkonzeptes gewährt. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die leistungsbezogene Förderung differenziert erfolgt. Angesichts begrenzter Fördermittel ist die konsequente Konzentration der Förderung auf die erfolgversprechendsten Sportarten und Disziplinen einer Region erforderlich. Die Differenzierung der Förderung kommt zum einen in der Zuordnung der Fördervolumina und zum anderen in der inhaltlichen Ausgestaltung der förderungsfähigen Maßnahmen zur Geltung. Die Festlegung der Fördermittel und Aufnahme in die länderspezifischen Förderprogramme leitet sich aus der Zuordnung der Sportarten und Disziplinen in die Förderkategorien 1 3 aufgrund der Ergebnisse aus dem Bewertungsschema ab. Die Sportarten und Disziplinen der verschiedenen Förderkategorien unterscheiden sich deutlich in der Höhe der Förderung. Der Großteil der Fördermittel soll auf besonders erfolgversprechende Schwerpunktsportarten oder Sportarten der Region in der Spitzenförderung bezogen sein. Innerhalb der einzelnen Förderkategorien werden die nichtolympischen Sportarten und Disziplinen in der Förderung berücksichtigt. Die Zuordnung der Fördermittel erfolgt innerhalb der Förderkategorien unter Berücksichtigung der Anzahl der Disziplinen einer Sportart oder Disziplingruppe sowie - im Bereich der Spitzenförderung - der materiell-technischen Aufwendigkeit der Sportarten und Disziplinen. Die leistungsbezogene Förderung erfolgt grundsätzlich sportart-/disziplin(gruppen)bezogen an die Landesfachverbände. Unter dem Gesichtspunkt des perspektivischen Arbeitens, der Kontinuität, der Planungssicherheit und des Einsatzes möglichst hoch qualifizierten Leistungssportpersonals im Nachwuchsleistungssport ist der mögliche Förderumfang durch die Landesausschüsse für Leistungssport für einen Zeitraum von vier Jahren festzulegen. Bei Eintritt gravierender, unvorhersehbarer Einschränkungen der Fördermittel ist eine Korrektur vorzunehmen. l 16
14 Erfolgsorientierte sportartspezifische Projektförderung Es sollen vorrangig Sportarten/Disziplinen mit Projektmitteln gefördert werden, denen eine Stabilisierung vorhandener bzw. die Entwicklung zusätzlicher Medaillenpotenziale bei Olympischen Spielen bzw. World Games zugeschrieben wird. Grundlage für die inhaltlichfachliche Ausrichtung der sportartspezifischen Projekte sind die verbindlichen Vereinbarungen in den Regional- und Leistungssportkonzepten zwischen Spitzenverbänden und Landesfachverbänden. Grundsätzlich kann ein Projekt aus den möglichen Vereinbarungsinhalten entwickelt und gefördert werden. Die Sonderförderung können nur Landesfachverbände für Sportarten beantragen, die innerhalb der leistungsbezogenen Förderung in der punktuellen Förderung oder Anschlussförderung eingestuft sind. Mögliche Vereinbarungsinhalte können sein: a b Stärkung leistungssportlicher Strukturen in Vereinen Weiterentwicklung Trainerwesen/Trainerprogramm, Trainerstruktur (angestrebte Veränderungen im Trainerpersonal, Trainerteam/-leiter, Fach- und Dienstaufsicht), Ausbildung und Fortbildungen von Trainern, Ausbau der Trainerstruktur (Honorarbasis und/oder Festanstellungen) Talentsuche/-förderung Kooperationen Schule-Verein, Ganztagsbetreuung, Förderprogramme der Landesverbände Kooperation mit dem Bildungssystem Duale Karriere, Eliteschulen des Sports und Hochschulen, Internatsförderung/Haus der Athleten Wissenschaftliche Betreuung Trainingswissenschaftliche, sportmedizinische Leistungsdiagnostik Psychologische Betreuung Zur Förderung erfolgsorientierter, sportartspezifischer Projekte wird ein Projektfond gebildet. Der Umfang des Projektfonds sollte einen angemessenen Anteil des gesamten Fördervolumens betragen. In Abstimmung mit dem Landesfachverband kann die finanzielle Zuwendung für erfolgsorientierte, sportartspezifische Projekte sowohl an die Projektträger (z. B. Vereine, Internate, Stützpunkte etc.) als auch an die Landesfachverbände erfolgen. l 17
15 Die Förderung sollte zweckgebunden für einen Zeitraum von vier Jahren festgeschrieben werden. Zur Fortsetzung der Förderung des perspektivischen Projektes bedarf es eines erfolgreichen Projektcontrollings/ -monitorings) sowie einer erneuten Zielvereinbarung zwischen Land und Projektnehmer(n). Controlling/Monitoring Um eine zielführende Umsetzung der Projekte zu gewährleisten und zu begleiten, werden regelmäßige Auswertungsgespräche zum Stand der terminierten Vereinbarungen zwischen den Partnern (z. B. Spitzenverband, Landessportbund, Landesfachverband und Olympiastützpunkt) geführt. Gleichzeitig hat das Controlling/Monitoring die Funktion der Weiterentwicklung der Projekte auch über den Projektzeitraum hinaus. i 18
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