Einfach anders Menschen mit Behinderung im Krankenhaus. Gertrud Hanenkamp Landes-Caritasverband für Oldenburg e. V.
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- Katrin Gärtner
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1 Einfach anders Menschen mit Behinderung im Krankenhaus Gertrud Hanenkamp Landes-Caritasverband für Oldenburg e. V.
2 Inhalte Allgemeine Informationen: Hintergrund des Projektes Anliegen der Caritas Projektteilnehmer / Zielgruppe Problembeschreibung der Menschen mit Behinderungen Ziel des Projektes Detaillierte Informationen: Kommunikation Finanzierung / Begleitung im Krankenhaus Ärztliche Stellungnahme / Antragsverfahren Aufgaben der Begleitperson Aktueller Stand / Entwicklung: Information / Entwicklung Umsetzung / Ansprechpartner Angebote / Überleitungsbogen / Konzept Aufbau und Mitarbeit am Netzwerk Öffentlichkeitsarbeit
3 Allgemeine Informationen
4 Hintergrund UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) In Deutschland seit dem 26. März 2009 in Kraft Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz ( 1 NBGG) Seit dem in Kraft Ziel: Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen fordern Ärzte uneingeschränkt die Umsetzung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung Lt. UN-BRK müssen adäquate Hilfesettings angeboten werden - Darauf will das Projekt Einfach anders Menschen mit Behinderung im Krankenhaus eingehen. Es gibt einen strukturellen Wandel in der Behindertenhilfe ( z.b. Dezentralisierung). Dieser erhöht auch die Zahl der Menschen mit Behinderung im normalen Krankenhaus..
5 Anliegen der Caritas Hilfe für Menschen, besonders für die, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für Menschen in Notlagen, die in der breiten Öffentlichkeit nicht hinreichend beachtet werden. Das Projekt: Einfach anders Menschen mit Behinderung im Krankenhaus bedient dieses Anliegen. Es setzt sich zu Beginn mit der Problematik besonders von Menschen mit geistigen oder schweren Mehrfachbehinderungen, die in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe leben und bei denen ein Krankenhausaufenthalt geplant ist, auseinander. Inzwischen: Trägerübergreifende Öffnung für Menschen mit anderen Behinderungen und Wohnformen.
6 Projektteilnehmer St.-Franziskus-Hospital ggmbh, Lohne Caritas-Verein Altenoythe e.v., Friesoythe St.-Marien-Hospital ggmbh, Friesoythe Andreaswerk e.v., Vechta
7 Zielgruppe Menschen mit Behinderungen Personen aus dem geistig behinderten Bereich Personen mit Mehrfachbehinderung Personen mit sinnesbezogener Behinderung Personen mit seelischer Behinderung Personen mit körperlicher Behinderung Mitarbeiter aus Behinderteneinrichtungen/ Diensten/ direkte Bezugspersonen Bezugsbetreuer, WBL Leitung Geschäftsführer gesetzl. Betreuer / Angehörige Mitarbeiter aus Krankenhäusern Pflegepersonal, PDL Sozialdienst Ärzte Geschäftsführer
8 Problembeschreibung Menschen mit einer schweren Behinderung (besonders Menschen mit einer geistigen oder schweren Mehrfachbehinderung, auch z.b. körperlich/psychisch) stehen oft vor vielfältigen Problemen, wenn sie einen Krankenhausalltag bewältigen müssen. Spezialisierte medizinische oder psychiatrische Zentren sind oft weit weg Strukturen im Krankenhaus (Sicherheit; Vertrauen) Kommunikation (einfache Sprache, Beteiligung auf Augenhöhe) Rituale und Gewohnheiten (Vorlieben akzeptieren) Mehrfachbehinderung - fälschlicherweise als geistig behindert angesehen (Zeit, genaues Hinsehen) Weitergabe von Informationen von Betreuungspersonal, Angehörigen erfolgt oft nicht optimal (Pflegeplanung) Bauliche und räumliche Faktoren, pers. Einstellungen (Barrierefreiheit) Finanzierung von Mehraufwand in Klinik und Eingliederungshilfe nicht kostendeckend Finanzierung einer Begleitperson oft nicht gewährleistet. (Antragsverfahren)
9 Ziel Möglichst optimaler Aufenthalt von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus Es soll ein Hilfe-Netzwerk entstehen: Menschen mit Behinderung, Einrichtungen, Diensten, Kliniken, auch trägerübergreifend, Angehörige, Behörden, weitere Interessierte, um sich gegenseitig zu unterstützen, im Bedarfsfall im Alltag konkrete Fragen klären zu können, sich themenbezogen auszutauschen oder auch gemeinsam politische Forderungen zu formulieren und Öffentlichkeitsarbeit anzustoßen.
10 Detaillierte Informationen
11 Kommunikation unter der Berücksichtigung der Schweigepflicht
12 Grundsätzliche Projektansätze Auftrag von Kliniken und Einrichtungen der Eingliederungshilfe Sensibilisierung von Personal in den Einrichtungen Krankenhaus Wohnheim / Behinderung Wohnheim Sensibilisierung der Fach-Öffentlichkeit Verbreitung des Projektes
13 Wohnheim / stationäre Eingliederungshilfe, SGB XII Pädagogische Aspekte im Vordergrund Wiedereingliederung/Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Förderung zur Eigenständigkeit Bezugsbetreuungssystem / Betreuungspersonal Teilhabe / Förderung / pädagogisch ausgerichtetes Personal Verselbstständigung und Selbstbestimmung durch Anleitung und Ausweitung u. a. der Wohnen Alltagskompetenzen Begleitende Unterstützung über viele Jahre im Wohnheim Gewohnheiten, Rituale, Ängste bekannt Fachkraftquote mindestens 50 % ( 5 HeimPersV) = Auswirkung auf die Mitarbeitereinsatzplanung Arbeit & Beschäftigung über Tag z. B. in der WfBM
14 Krankenhaus SGB V Akute Krankheit steht im Vordergrund Heilung der Krankheit gute medizinische und pflegerische Versorgung; aktivierende Pflege DRG-System Versorgung über den gesamten Krankheitsverlauf Hohe interdisziplinäre Zusammenarbeit Wenig Kenntnis über das Behinderungsbild, wenn es schlecht kommuniziert ist. Begrenzte zeitliche Ressourcen Probleme bei der Weiterführung des pädagogischen Ansatzes im Wohnheim Aufenthalt für die Zeit der Krankenhaus-Behandlungsphase
15 Ausbildung der Pflegekräfte Die Ausbildung umfasst theoretische Stunden Lt. Curriculum ist vorgesehen: für das Lernfeld Behinderung = 18 Stunden für das Lernfeld Rehabilitation = 10 Stunden Bis 2003 wurde das Themenfeld Behinderung kaum in der Ausbildung thematisiert
16 Finanzierung Begleitung im Krankenhaus Wohnheim der Eingliederungshilfe: Sozialhilfeträger zahlen häufig die zusätzlichen Kosten für den Mehraufwand bei einer Betreuung im Krankenhaus nicht u. U. Reduzierung der Pflegesätze für Wohnheim für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes Situation im Krankenhaus: Der erforderliche Mehraufwand ist i.d.r. nicht kostendeckend refinanziert. DRG kann für eine Begleitperson nicht abgerechnet werden PKMS-Abrechnungssystem (Pflege-Komplex-Maßnahmen-Scoure, betrifft schwer pflegebedürftige Patienten) Angehörige/Begleitperson: Begleitperson über Antragsverfahren bei Krankenkasse stellen
17 Ärztliche Stellungnahme Die stationäre Behandlung umfasst auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson. (SGB V 11) Krankenkassen lehnen oft die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson ab Ärztliche Stellungnahme: Medizinische/therapeutische Notwendigkeit Medizinische Gründe für die Mitaufnahme: Schwere Behinderung, daher ständiger Betreuungsbedarf erforderlich Verständigung mit Patient nicht ausreichend möglich Psychische Schäden zu erwarten Kooperation z. B. für Untersuchungen nicht zu erwarten Begleitperson kann Hilfen zur Einübung z. B. therapeutischer Verfahren, technischer Hilfen geben
18 Antragsverfahren Kostenübernahme einer Begleitperson Rechtliche Zuständigkeit Datenschutz/Schweigepflichtentbindung Ärztliche Stellungnahme einholen: Nachweis der Erforderlichkeit individuell Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Begleitperson stellen (über Bewohner/Patient bzw. gesetzl. Betreuer) Antrag vor Krankenhausaufnahme bei Krankenkasse einreichen, Bestätigung abwarten
19 Aufgaben der Begleitperson im Krankenhaus Grundsätzlich: Pflegeaufgaben übernimmt das Pflegepersonal im Krankenhaus Begleitperson übernimmt Begleitungsaufgaben Zu bedenken ist: Haftungsgründe/Zuständigkeit der Begleitperson klären, schriftliche Vereinbarung Vollmacht für den Bereich Gesundheitssorge durch den Patient, gesetzl. Betreuer Vollmacht kann auch nur für bestimmte Zuständigkeiten gegeben werden Betreuerausweis/Vollmacht
20 UN-BRK, Auszug aus Artikel 25: einfache Sprache Menschen mit Behinderungen sollen so gut versorgt werden wie Menschen ohne Behinderungen. Ärzte und auch Krankenschwestern sollen genau erklären was sie machen. Die Patienten wissen dann, was mit ihnen gemacht wird. Sie dürfen sagen, ob sie das wollen. Der Arzt muss gut erklären können. Das soll er lernen. Menschen mit Behinderungen sollen gut kranken-versichert sein. Alle Menschen in Deutschland sind krankenversichert. Dafür muss man jeden Monat Geld an die Versicherung zahlen. Auch wenn man nicht krank ist. Muss jemand zum Arzt oder ins Krankenhaus, muss er nichts dafür bezahlen. Das macht die Versicherung. Die Versicherung muss gut für Menschen mit Behinderungen sein. Darauf muss Deutschland achten. Erarbeitet vom Büro für Leichte Sprache der Hannoverschen Werkstätten Zur Sehlwiese Laatzen
21 Aktueller Stand
22 Information / Angebote Vorstellung des Projektes in Kliniken und Behinderteneinrichtungen der Caritas im Oldenburgischen Teil im Bistum Münster Vorstellung des Projektes in Gremien, Ak s vor Ort und im DICV Os und DICV Hi Arbeit/Auftrag in einem Krankenhaus/Wohnheim (Dienst) Überleitungsbogen; Notfallmappe ; Konzept Hospitation; Schulung; Fortbildungsangebote, Fachtagung Ansprechpartner; Standards; Ablaufbeschreibungen, Öffnung des Projektes für die Zusammenarbeit mit anderen Trägern, Angehörigen, Betreuern, Krankenkassen, Sozialamt, Netzwerk, Öffentlichkeitsarbeit
23 Anprechpartner mögliches Modell für die konkrete Umsetzung Wohnheim Krankenhaus Ansprechpartner Plan/Organisation Ansprechpartner Bezugsperson opreratives Tun Pflegekraft
24 Überleitungsbogen (oberer Teil)
25 Überleitungsbogen (unterer Teil)
26 Umsetzung Einbeziehung aller Beteiligten Einbeziehung des Menschen mit Behinderung in seine Behandlung Wohnheim / ambulanter Dienst / Angehörige / Betreuer Krankenhaus Arzt, Krankenkasse, Sozialamt, Träger anderer Einrichtungen Offenheit für andere Wege Politische Forderungen formulieren / Öffentlichkeitsarbeit
27 Netzwerk adäquate Hilfesettings schaffen Ein Treffen der Ansprechpartner der Krankenhäuser zur Erarbeitung einer Ablaufbeschreibung Ein Treffen der Einrichtungen, Dienste, Angehörigen, Betreuern, Krankenkassen, Sozialamt, zur Erarbeitung einer Checkliste für den Krankenhausaufenthalt Ein gemeinsames Treffen zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung des weiteren Vorgehens (Weitergabe von Adressen der Netzwerkteilnehmer etc., Datenschutz) Einbeziehung von Menschen mit Behinderung zu den Netzwerktreffen Angebote wie bisher, z.b. Begleitung der Implementierung, Angebot der Hospitation auf Wunsch: fachlicher Austausch in Kleingruppen Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkflyer Fortbildungen: z.b. Haftungsgründe, Behandlungspflege, Umgang mit herausforderndem Verhalten, Eltern und Angehörige richtig verstehen, schwierige Gespräche führen Evaluierung der Verbesserung Verbesserte Finanzierung von Mehraufwand anstoßen
28 Wir freuen uns über Ihre Teilnahme am Netzwerk! Damit es gut wird!
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