Antrag auf eine Kfz-Versicherung

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1 Antrag auf eine Kfz-Versicherung Sparkassen-Finanzgruppe

2 Antrags-Nr. Angebots-Nr. Antrag wurde elektronisch übermittelt: ja (AEA) nein (Antrag) Antrag auf Kfz-Versicherung im Werkstatt-Tarif Neu Fahrzeugwechsel Telematikbox Autoschutzbrief Rechtsschutzversicherung Versicherungsbestätigungs-Nr. Versicherungs-Nr. Antragsteller, Versicherungsnehmer Herr Frau Firma Mitarbeiter SV Sparkassenkunde Vorname, Name Kundennummer Geburtsdatum Staatsangehörigkeit * Anz. best. Sachvers. einschl. ÖRAG RS Führerschein ausgestellt am Titel * Telefon * Telefax * Berufl. Tätigkeit/Dienststelle/Art des Unternehmens, Arbeitgeber Straße, Haus-Nr. Postleitzahl Ort Betriebsart (juristische Personen): Berufsgruppe (natürliche Personen): Angestellte(r) Angestellte(r) mit Leitungsfunktion Arbeiter(in) Facharbeiter(in) Beamte Selbstständige(r)/Freiberufler(in) Zeit-/Berufssoldat(in) Bundesfreiwilligendienst Schüler(in)/Student(in)/Azubi Hausfrau/-mann Rentner(in)/Pensionär(in) z. Zt. ohne Berufstätigkeit Sonstiges Betriebsgröße Nutzungsart (juristische Personen): Die mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind freiwillige Angaben, die zur Beratung oder statistischen Zwecken erhoben werden. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Antragsfragen Ihre gesetzlichen Anzeigepflichten. Einzelheiten hierzu und zu den Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten finden Sie gesondert auf Seite 9 des Antragsformulares. Bitte lesen Sie diese vor Beginn der Beantwortung der nachfolgenden Fragen durch. Die Kenntnisnahme der dortigen Belehrung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift am Ende des Antrages. Einzugsermächtigung Die Beiträge sollen durch die SV Gebäudeversicherung AG und die ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG bis auf Widerruf per SEPA- Lastschriftmandat von meinem Konto eingezogen werden. ja nein Konto-Nr. oder IBAN Name, Anschrift Kontoinhaber (falls nicht mit Antragsteller identisch) BLZ oder BIC Sparkasse/Bank, Ort Dauer/Zahlweise Versicherungsbeginn/Änderungsdatum 0 Uhr Hauptfälligkeit (ausgenommen Saisonkennzeichen) Bei Dauer von weniger als 1 Jahr: Vertragsverlängerung gemäß G. 1.2 AKB Abrechnung nach Kurztarif gemäß C. 2.1 AKB Zahlweise jährlich vierteljährlich SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG Löwentorstraße Stuttgart Telefon Telefax service@ sparkassenversicherung.de halbjährlich monatlich (nur bei Einzugsermächtigung) Sitz Stuttgart, Deutschland Registergericht Stuttgart HRB Vorsitzender des Aufsichtsrats: Gerhard Grandke Geschäftsführender Präsident des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen Vorstand: Ulrich-Bernd Wolff von der Sahl, Vorsitzender Dr. Andreas Jahn Dr. Stefan Korbach Sven Lixenfeld Dr. Michael Völter Dr. Klaus Zehner Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale BLZ Konto IBAN: DE BIC: HELADEFFXXX Gläubiger-ID: DE USt-ID-Nr.: DE Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei VersSt-Nr.: Seite 1 von 9

3 Regionalklasse Haftpflicht Vollkasko Teilkasko Tarifgruppe Bescheinigung liegt vor folgt Fahrzeug-/Tarifierungsdaten Amtl. Kennzeichen Saisonkennzeichen von Saisonkennzeichen bis Wechselkennzeichen Oldtimerkennzeichen Grünes Kennzeichen Ausfuhrkennzeichen Fahrzeug-Ident-Nr. (bitte komplett angeben) Erstzulassungsdatum Erstzulassung Halter Hersteller des Fahrgestells Schlüssel-Nr. Hersteller (Marke und Typ) Kilowatt (kw) Hubraum (ccm) Plätze Gesamtmasse (to) bzw. Nutzlast (to) Antriebsart: Ottomotor Dieselmotor Erd-/Biogas Hybrid Brennstoffzelle Elektro Autogas Wasserstoff Wankelmotor sonstige Antriebsarten Jährliche Kilometerleistung Kilometerstand Datum Kilometerstand VN/Halter-Trennung Name, Vorname des Halters Straße, Haus-Nr. Begründung abweichender Halter PLZ, Ort Pkw (WKZ 112) ohne Vermietung (Zusatzangaben beachten!) Einzel-/Doppelgarage Tief-/Sammelgarage Carport ohne Garage Selbstgenutztes Wohneigentum nein ja bei SV versichert Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Eigentumswohnung Fahrzeug überwiegend privat genutzt ja nein Finanzierung: eigenfinanziert Kredit Leasing Fahrerkreis: Versicherungsnehmer/Geschäftsführer Geburtsdatum Ehegatte/Partner keine weiteren Fahrer beliebige Fahrer beliebige Fahrer ab 25 Jahre junge Fahrer ältester Fahrer beliebige Fahrer ab 25 bis 65 Jahre jüngster Fahrer begleitetes Fahren sonstige WKZ unbedingt angeben! Verwendung als Zweitwagen nein ja (Gilt für Krafträder, Leichtkrafträder und -roller sowie Campingfahrzeuge im Privatkundengeschäft.) Versicherungs-Nr. Pkw-Vertrag Lohnauftragsfahrten Holzrücken Aufbauart (siehe Feld J in der neuen Zulassungsbescheinigung (EU) sowie Feld 4 in alter und neuer Zulassungsbescheinigung) Seite 2 von 9

4 Gefahrgut nein ja, Transporte nach GGVS(E)/ADR Stufe 2 = ohne Genehmigungspflicht Stufe 3 mug = ohne Genehmigungspflicht, Stoffe mit Gefahrgutklassen Stufe 3 hug = mit Genehmigungspflicht, Stoffe mit Gefahrgutklassen Stufe 4 = Transporte Treibstoffe/Heizöl Fahrzeugwechsel Amtl. Kennzeichen des bisherigen Kfz abgemeldet am verschrottet am privat verkauft am Abmeldebescheinigung anbei ja nein in Zahlung gegeben Erwerber übernimmt Fahrzeug ja nein Verkauf folgt wird noch abgeschafft Vorversicherung/Zweitwagenregelung Bestand für den Antragsteller oder seinen Ehegatten, Lebenspartner oder eingetragenen Lebenspartner eine Versicherung? ja nein Vom Versicherer berechneter Beitragssatz/SF-Klasse: Im Kalenderjahr Haftpflicht BS % SF-Klasse Jahre Vollkasko BS % SF-Klasse Jahre Im vorangegangenen Kalenderjahr Haftpflicht BS % SF-Klasse Jahre Vollkasko BS % SF-Klasse Jahre Die Schadenfreiheitsklasse werden wir entsprechend den Angaben im Antrag vorläufig übernehmen. Bei anderslautender Auskunft des Vorversicherers behalten wir uns eine Änderung vor. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da wir die Angaben im Rahmen der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich werden. Wer hat den Vertrag gekündigt? Antragsteller Versicherer ungekündigt aufgehoben zum Anzahl der gemeldeten Schäden: Seit bis heute Haftpflicht Vollkasko Anschrift Versicherer (auch bei Zweitwagen, Ehegatte/Elternteil-Regelung, Lebenspartner) Im vorigen Kalenderjahr Haftpflicht Vollkasko Versicherungs-Nr. Sondereinstufung Amtl. Kennzeichen Vorversicherer/Mopedkennzeichen Erklärung (I.6.1 AKB) liegt vor folgt Anrechnung aus Vorversicherung des VN (I.8.1 AKB) Ehegatte/Elternteil/Lebenspartner (I AKB) Anrechnung aus Vorversicherung Dritter (I AKB) Partner-/Zweitwagenregelung (I AKB) Führerscheinregelung (I AKB) Kfz-Haftpflichtversicherung im Werkstatt-Tarif 100 Mio. EUR pauschal (bei Personenschäden 15 Mio. EUR je geschädigte Person) 50 Mio. EUR pauschal (bei Personenschäden 15 Mio. EUR je geschädigte Person) im Werkstatt-Tarif Typ- Gesetzliche Mindest- Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden klasse versicherungssummen 7,5 Mio. EUR EUR EUR mit Rabattschutz nur bei Pkw mit Fahrerschutz nur bei Pkw mit Telematikbox nur bei Pkw mit Güterfolgeschäden mit Auslandschadenschutz nur bei Pkw Beitragssatz % Beitrag in EUR gem. Zahlweise einschl. gesetzl. Versicherungsteuer Kaskoversicherung im Werkstatt-Tarif Versicherung von Sonderausstattungen: Beitragsfrei mitversichert sind alle Fahrzeug- und Zubehörteile, die werkseitig in das Fahrzeug eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterungen mit diesem fest verbunden wurden. Nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile sind nur bis EUR beitragsfrei mitversichert. Der über diesen Betrag hinausgehende Mehrwert ist gegen Zuschlag/zusätzlichen Beitrag versicherbar. Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung. Die Entschädigungsgrenze gilt nicht für Pkw (außer Werkstatt-Tarif) und gewerbliche Risiken wie Lkw, Lieferwagen und Anhänger. Fahrzeug-Gesamtneuwert EUR Sonderzubehörwert EUR Sicherungsschein wird beantragt (siehe Seite 5) Vollkasko mit Selbstbeteiligung EUR Typohne Selbstbeteiligung klasse mit Rabattschutz nur bei Pkw mit Gap-Versicherung Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden Beitragssatz % Beitrag in EUR gem. Zahlweise einschl. gesetzl. Versicherungsteuer Seite 3 von 9

5 Beitrag in EUR gem. Zahlweise einschl. gesetzl. Versicherungsteuer Teilkasko mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung EUR Typklasse Kfz-Unfallversicherung Pauschalsystem Platzsystem Anzahl der Plätze Versicherungssumme Tod EUR Versicherungssumme Invalidität EUR Beitrag in EUR gem. Zahlweise einschl. gesetzl. Versicherungsteuer Autoschutzbrief Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung Beitrag in EUR gem. Zahlweise einschl. gesetzl. Versicherungsteuer Pkw, Campingfahrzeug/Wohnmobil bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, Krafträder, Leichtkrafträder, Lastkraftwagen bis 3,5 t Gesamtmasse, sowie mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger Gesamtbeitrag in EUR (gem. Zahlweise) einschl. gesetzl. Versicherungsteuer Rechtsschutz bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, Düsseldorf, Sitz: Düsseldorf Versicherungsschutz wird beantragt nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ÖRAG, gültig ab sowie vereinbarten Spezialklauseln und Sonderbedingungen für das angekreuzte Rechtsschutzrisiko: Vers.-Summe unbegrenzt. Dauer/Zahlweise Versicherungsbeginn 0 Uhr Versicherungsablauf 0 Uhr Zahlweise jährlich vierteljährlich halbjährlich monatlich Beginn frühestens einen Tag nach Antragstellung Vertragsdauer 3 Jahre 1 Jahr Vorversicherung (auch mitversicherte Personen) Besteht oder bestand eine Rechtsschutzversicherung? ja nein Versicherte Risiken gekündigt zum durch Versicherungsnehmer Versicherer Privat Verkehr Haus Beruf Vorversicherer Versicherungs-Nr. Vorschäden (auch mitversicherte Personen) Hatten Sie in den letzten drei Jahren einen Rechtsschutzfall oder eine Rechtsstreitigkeit? ja nein Versicherungsumfang Beruflicher Status Ich wähle folgenden Versicherungsschutz Privat Verkehr Haus/Wohnung Beruf für 1 Fahrzeug für alle Fahrzeuge (Mehrfahrzeug-Rechtsschutz)* * bei Abschluss von Verkehr mit Privat bereits integriert Ich bin Mieter (Haus/Wohnung) Eigentümer (selbst genutzte Wohnung) Eigentümer (selbst genutztes Haus) Selbstbeteiligung 250 EUR 150 EUR 0 EUR Anzahl selbst genutzter Wohneinheiten im Inland Zielgruppe abzügl. Beitrag in EUR (gem. Zahlweise) einschl. gesetzl. Versicherungsteuer Seite 4 von 9

6 Sicherungsschein/Sicherungsbestätigung Erklärung zur Ausstellung eines Sicherungsscheins einer Sicherungsbestätigung für Leasing-Fahrzeuge Kreditgeber Ende des Kredits Kredit-Nr. Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Bankleitzahl/BIC Kommunikationsdaten Telematik Handy-Nummer Telematik -Adresse Telematik Besondere Vereinbarungen Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Der Empfang einer vorläufigen Zahlung von EUR wird bescheinigt Seite 5 von 9

7 Schlusserklärung sowie datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen Die Antragsfragen wurden mir, sofern ich sie nicht selbst schriftlich beantwortet habe, in vollem Umfang vorgelesen. Den Inhalt habe ich uneingeschränkt verstanden. Die Antragsfragen wurden von mir vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet. Über die hier schriftlich festgehaltenen Antworten hinaus habe ich keine weiteren Angaben gegenüber dem Vermittler, weder schriftlich noch mündlich, gemacht. Mir ist bekannt, dass unvollständige oder nicht wahrheitsgemäße Angaben den Versicherungsschutz gefährden. Eine ausführliche Belehrung habe ich durch das beiliegende Merkblatt zur gesetzlichen Anzeigepflicht erhalten. Der beantragte Versicherungsschutz soll ggf. vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Sofern ich dies nicht wünsche, gebe ich dies unter "Besondere Vereinbarungen" an. Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers (gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen) Unterschrift des Beraters Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung Die einzelnen Verträge sind rechtlich selbstständig und voneinander unabhängig. Allgemeine Vertragsgrundlagen Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB 2008) Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen Datenschutzhinweise Bonitätsprüfung Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Produktinformationsblatt zu Ihrer SV Kfz-Haftpflichtversicherung Produktinformationsblatt zu Ihrer SV Kaskoversicherung Produktinformationsblatt zu Ihrer SV Kfz-Unfallversicherung Sonderbedingung 11 für versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen und Gabelstapler Zusatzbedingung zur Sonderbedingung 11 für den Einschluss von Schäden an Erdleitungen und elektrischen Frei- und Oberleitungen Zusatzbedingung zur Sonderbedingung 11 für den Einschluss von Schäden an Erdleitungen und elektrischen Frei- und Oberleitungen sowie von Bearbeitungsschäden Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden bei Nutzfahrzeugen (ZBFN) Vertragsgrundlagen zur Autoschutzbriefversicherung Produktinformationsblatt zu Ihrer SV Autoschutzbriefversicherung Vertragsgrundlagen zur Rechtsschutzversicherung Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Produktinformationsblatt zur Rechtsschutzversicherung Diese Hinweise, Einwilligungen und Erklärungen sind beigefügt und wichtiger Bestandteil des Vertrages; Sie machen diese mit Ihrer Unterschrift zum Inhalt des Antrages. Eine Mehrfertigung des Antrages wird Ihnen nach Unterzeichnung ausgehändigt. Sie können der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und/oder der Markt- und Meinungsforschung jederzeit widersprechen. Mitteilungsbestätigung Ich bestätige hiermit, dass mir die Vertragsbestimmungen einschließlich der Versicherungsbedingungen sowie die Informationen nach der VVG Informationspflichtenverordnung in Textform übermittelt worden sind. Diese Unterlagen sind in der Informationsübersicht im Einzelnen benannt. Ort, Datum Unterschrift Produktionsstatistikleiste Art des Abschlusses Nr. Abschlussvermittler (AV) Gemeinschaftsgeschäft SPK - AD 1 Nr. Unterabschlussvermittler (UAV)/Kundenberater (KB) Eigengeschäft Außendienst (AD) 2 Nr. Bestandsbetreuer (BV) Alleingeschäft Sparkasse (SPK) 3 Nr. Unterbestandsbetreuer (UBV) Nr. Nebenvermittler (NV1)/Spk-MA (SNV 1) Nr. Nebenvermittler (NV2)/Spk-MA (SNV 2) Nr. Vertriebsunterstützung (SPB/DBV bav) Es handelt sich nicht um Folgeberatung i. S. der Definition, sofern als Art des Abschlusses "Eigengeschäft AD" angegeben ist. Folgeberatung Art des Geschäfts Region SPK Merkmale S Süd N Nord Personennummer Baden-Württemberg BW Org.-Nr./OE-Nr. Hessen HS Org.-Nr. LBBW Rheinland-Pfalz RP IN-Nr. Thüringen TH Seite 6 von 9

8 Allgemeine Hinweise und Verbraucherinformationen Vorläufiger Versicherungsschutz Vorläufiger Versicherungsschutz besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Aushändigung der Versicherungsbestätigung bzw. Nennung der Versicherungsbestätigungsnummer ab dem Tag der Zulassung, soweit kein abweichender Termin vereinbart wurde, in allen anderen Versicherungsarten, auch in der Autoschutzbrief- und Rechtsschutzversicherung, nur wenn auf gesondertem Vordruck ausdrücklich bestätigt. Bindefrist Der Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes gilt für Zweiräder, Personen- und Kombinationskraftwagen bis zu 1 t Nutzlast als angenommen, wenn der Versicherer nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Eingang des Antrages an dem Antragsteller gegenüber schriftlich ablehnt, oder wegen des erhöhten Risikos ein vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Dies gilt nicht für die Versicherung von Personenmietwagen und Mietfahrzeugen für Selbstfahrer. Im Übrigen hält sich der Antragsteller einen Monat an diese(n) Anträge (Antrag) gebunden. Spätbeginnklausel Fällt in der Zeit zwischen Antragsaufnahme und Versicherungsbeginn eine Tarifänderung in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung gemäß J.3 AKB bzw. eine Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung gemäß 10 ARB, so gilt anstelle des vereinbarten der am Tag des Beginns gültige Beitrag. Schadenfreiheitssystem Wechseln Sie von einem anderen Kfz-Versicherer zu uns, ist für die Einstufung des Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskovertrags die Vorversicherungszeit maßgeblich, falls unser Tarif ein Schadenfreiheitssystem für Ihr Fahrzeug vorsieht. Wir sind nach den Regelungen in den AKB über "Auskünfte zum Schadenverlauf" berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern. Werkstatt-Tarif Wenn die Versicherung im Werkstatt-Tarif beantragt wurde, wählen wir im Schadensfall die Reparaturwerkstatt aus. Wir übernehmen nur 85 % der nach A.2.8 AKB berechneten Kosten, wenn Sie sich vor Reparaturvergabe nicht mit uns in Verbindung gesetzt haben. Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen für den Werkstatt-Tarif in Anhang 7 AKB und die darin enthaltenen Leistungseinschränkungen. Jährliche Fahrleistung Wird die im Vertrag zugrunde gelegte jährliche Fahrleistung überschritten, wird an Stelle der Vertragsstrafe ein Beitragszuschlag erhoben (K.4.4 AKB). Dieser gilt vom Beginn des laufenden bis zum Ende des nächsten Versicherungsjahres. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Wie hoch dieser Beitragsanteil ist, können Sie folgendermaßen bestimmen: Multiplizieren Sie die Anzahl der Tage an denen Versicherungsschutz bestand mit 1/360 des im Versicherungsschein genannten Jahresbeitrags. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlweise multiplizieren Sie dementsprechend die Anzahl der Tage an denen Versicherungsschutz bestand mit 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des im Versicherungsschein genannten Halbjahres-, Vierteljahres- bzw. Monatsbeitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat sowie bei Verträgen über Großrisiken im Sinne des Artikels 10 Absatz 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz. Widerrufen Sie einen Versicherungsvertrag, durch den ein bereits bei der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG bestehender Vertrag ersetzt oder abgeändert werden soll, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Erläuterungen und Hinweise zur Autoschutzbriefversicherung Notrufzentrale (rund um die Uhr). Telefon (auch aus dem Ausland) Selbstbeteiligung Die beantragte Selbstbeteiligung zur Voll- und Teilkaskoversicherung wird nicht auf die Leistungen der Autoschutzbriefversicherung angerechnet. Verpflichtung Dritter Soweit im Schadensfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrages oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen zur Leistung verpflichtet. Dauer des Versicherungsschutzes Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief- und Kfz- Unfallversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Sie haben die Möglichkeit eine separate Autoschutzbriefversicherung abzuschließen. SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG Löwentorstraße Stuttgart Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: Bei einem Widerruf per ist der Widerruf an folgende Adresse zu richten: service@sparkassenversicherung.de Seite 7 von 9

9 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen Diese Einwilligungserklärungen erstrecken sich auf alle bestehenden Versicherungsverträge bei den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung 1) (nachfolgend: Versicherer). Ich willige ein, dass meine Kontaktdaten sowie meine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten vom Versicherer 1) und seinen Vermittlern 2) a) zu Zwecken der Mitteilung von Informationen zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten und/oder zur Vereinbarung von Beratungsterminen b) zu Zwecken der Kundenzufriedenheitsbefragung c) zu Zwecken der Optimierung der Kundenbeziehung durch Führung einer gemeinsamen Datensammlung beim Versicherer erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Einwilligungserklärungen [a) c)] können jederzeit insgesamt oder einzeln und ohne Auswirkung auf bestehende Versicherungsvertragsverhältnisse gegenüber dem Versicherer schriftlich für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann dazu führen, dass Sie dadurch bestimmte Service-, Informations- und/oder Beratungsleistungen nicht erhalten. 1) SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG, SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG. 2) Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind deren angestellte und selbstständige Versicherungsvermittler, die in unserem Geschäftsgebiet regional zuständigen Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und die Landesbausparkassen in Baden-Württemberg, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz, sowie deren Vermittler, sofern und soweit diese Institute und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind Seite 8 von 9

10 Mitteilung nach 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Sonderregelung bei personenbezogenen Gefahrumständen in der Unfallversicherung: Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG in der Löwentorstr. 65 in Stuttgart schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den folgenden Informationen entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Falle des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrages zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt Seite 9 von 9

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