Flexible Arbeitsbedingungen. 10 Fehler in der Vertragsgestaltung
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- Bettina Bach
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1 Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler in der Vertragsgestaltung 4. Dezember 2012
2 Flexible Arbeitsbedingungen vereinbaren warum? "Pacta sunt servanda" Verträge sind einzuhalten Ohne vertragliche Vorbehalte keine Flexibilität Aber nicht jede vertragliche Vereinbarung ist wirksam. Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
3 Herausforderungen bei der Vereinbarung flexibler Arbeitsbedingungen Einschränkungen durch AGB-Rechtsprechung umfassende Inhaltskontrolle extensive Auslegung des Transparenzgebots strenge (teilweise widersprüchliche) Vorgaben der Rechtsprechung Hintergrund: Interesse des Arbeitnehmers an "Planbarkeit" Flexibilisierung des Arbeitsvertrags besonders fehleranfällig Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
4 1. Fehlerquelle: Freiwilligkeitsvorbehalt "Bei besonders guter Leistung erhält der Mitarbeiter eine freiwillige Leistungszulage von 200,- pro Monat. " "Der Mitarbeiter erhält eine freiwillige und jederzeit widerrufliche Sonderzahlung von 500,- pro Jahr." "Bei Erreichen folgender Ziele kann der Mitarbeiter Anspruch auf eine freiwillige Sonderzahlung erlangen: " Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
5 1. Fehlerquelle: Freiwilligkeitsvorbehalt Sehr eingeschränkter Anwendungsbereich Nur bei Sonderzahlung, nicht bei laufendem Entgelt Anhaltspunkt: Auszahlungszeitpunkt (monatlich jährlich) Zusage einer Leistung und Freiwilligkeitsvorbehalt schließen sich aus! "Arbeitnehmer hat Anspruch / erhält"; "Arbeitgeber gewährt" Konkrete Angaben zu Höhe oder Voraussetzungen der Zahlung Setzen von Leistungsanreizen gerade nicht möglich! Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
6 1. Fehlerquelle: Freiwilligkeitsvorbehalt Empfohlen: "Der Arbeitgeber entscheidet jedes Jahr neu, ob er einen zusätzlichen Bonus gewährt. Wird ein Bonus gezahlt, handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei wiederholter Zahlung weder dem Grunde noch der Höhe nach ein Anspruch besteht." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
7 2. Fehlerquelle: Widerrufsvorbehalt "Sämtliche Sonderzahlungen stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs." "Die Weihnachtsgratifikation kann vom Arbeitgeber nach seinem freien Ermessen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden." "Die Zielvereinbarung für das Jahr 2012 kann vom Arbeitgeber bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe jederzeit widerrufen werden." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
8 2. Fehlerquelle: Widerrufsvorbehalt Vorgaben der Rechtsprechung: Genaue Bezeichnung der widerrufbaren Leistungen 25%-Grenze beachten Nennung der Widerrufsgründe Angabe der Richtung (z.b. "wirtschaftliche Gründe") soll genügen (str.) Kein Widerruf bereits verdienter Vergütung Widerruf kann immer nur zukunftsbezogen wirken Praktikables Flexibilisierungsinstrument Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
9 2. Fehlerquelle: Widerrufsvorbehalt Empfohlen: "Die übertarifliche Zulage kann bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe widerrufen werden. Wirtschaftliche Gründe sind insbes. Umsatz- oder Gewinnrückgänge der Gesellschaft von mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahr." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
10 3. Fehlerquelle: Arbeitszeit "Der Arbeitgeber bestimmt die wöchentliche Arbeitszeit in Abhängigkeit von der Auftragslage. Die Vergütung richtet sich nach den tatsächlich geleisteten Stunden." "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 20 Stunden. Der Arbeitgeber kann bei Bedarf eine höhere Wochenstundenzahl bestimmen." "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Sie verteilt sich auf Montag bis Freitag jeweils 8 17 Uhr; von Uhr ist Mittagspause." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
11 3. Fehlerquelle: Arbeitszeit Kein Direktionsrecht bzgl. Dauer der Arbeitszeit aber: Vereinbarung einer Mindestarbeitszeit mit zusätzlicher Arbeit auf Abruf bis zu 25% zulässig Arbeitszeitgesetz erlaubt flexible Regelungen Arbeitszeit von bis zu 10 h/tag zulässig, wenn im 6-Monats-Durchschnitt Grenze von 8 h/tag (inkl. Samstag!) nicht überschritten wird Bzgl. Lage der Arbeitszeit besteht Direktionsrecht Gilt nicht, wenn Lage der Arbeitszeit vertraglich festgelegt ist Vielfältige Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung möglich Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
12 4. Fehlerquelle: Überstunden "Bei betrieblichen Notfällen hat der Arbeitnehmer Überstunden zu leisten." "Mit dem Grundgehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten." "Bis zu 20 Überstunden pro Monat werden zusätzlich vergütet. Für alle weiteren Überstunden erfolgt keine Vergütung." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
13 4. Fehlerquelle: Überstunden Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Überstundenregelung Pflicht zur Leistung von Überstunden muss vereinbart werden Pauschale Abgeltung aller Überstunden durch Grundgehalt unwirksam aber: (Unwirksame) Pauschalabgeltung aller Überstunden im Vertrag kann wirtschaftlich sinnvoll sein (Ausschlussfrist!) Abgeltung bestimmter Zahl von Überstunden zulässig (max. 20%) Hoch bezahlte Mitarbeiter können regelmäßig keine zusätzliche Überstundenvergütung erwarten Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
14 4. Fehlerquelle: Überstunden Empfohlen: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei betrieblichen Erfordernissen im gesetzlich zulässigen Umfang Überstunden zu leisten. Bis zu 8 Überstunden pro Woche gelten als mit dem Grundgehalt abgegolten. Darüber hinaus gehende Überstunden werden nach Wahl des Arbeitgebers durch Freizeitausgleich oder durch Geld abgegolten." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
15 5. Fehlerquelle: Urlaub "Bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses besteht der Anspruch auf den Jahresurlaub zeitanteilig (pro rata temporis)." "Nicht genommener Urlaub verfällt am Ende des jeweiligen Kalenderjahres." "Kann der Urlaub in einem Kalenderjahr aufgrund langanhaltender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht vollständig genommen werden, so wird der entsprechende Urlaubsanspruch ins Folgejahr übertragen und kann bis zum des Folgejahres genommen werden. Danach verfällt der Urlaubsanspruch." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
16 5. Fehlerquelle: Urlaub Kein Abweichen vom BUrlG zum Nachteil des Arbeitnehmers möglich nach sechs Monaten entsteht voller Urlaubsanspruch bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte besteht voller Urlaubsanspruch gesetzlich vorgesehene Übertragungsgründe sind zwingend Vorgaben des EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit Urlaub, den der Mitarbeiter wegen langanhaltender Krankheit nicht nehmen kann, verfällt auch zum des Folgejahres nicht aber: Regelung zum Anspruchsverfall nach 15 Monaten wohl zulässig Praxistipp: Unterschiedliche Behandlung von gesetzlichem Mindesturlaub und zusätzlichem Urlaub zulässig und sinnvoll Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
17 5. Fehlerquelle: Urlaub Empfohlen: "Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen pro Jahr. 20 Arbeitstage hiervon sind der gesetzliche (Mindest-) Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, 10 Arbeitstage werden als vertraglicher Zusatzurlaub gewährt. Bei Eintritt/Ausscheiden während eines Kalenderjahres hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, soweit sich nicht aus den zwingenden Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes ein höherer Anspruch ergibt. Der Jahresurlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen statthaft. Mit Ablauf des des Folgejahres (Übertragungszeitraum) verfällt der Urlaub ersatzlos. Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt jedoch auch in diesem Fall ganz oder teilweise erhalten, wenn der Arbeitnehmer ihn wegen Arbeitsunfähigkeit im Übertragungszeitraum ganz oder teilweise nicht nehmen konnte maximal jedoch für eine Übertragungsfrist von 15 Monaten nach dem Bezugszeitraum." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
18 6. Fehlerquelle: Versetzungsklausel "Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Mitarbeiter eine andere, ggf. auch geringerwertige Tätigkeit zuzuweisen." "Der Mitarbeiter wird in der Buchhaltung tätig. Bei betrieblichem Bedarf kann der Arbeitgeber ihn auch für andere Tätigkeiten bei gleichbleibender Vergütung heranziehen." "Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Mitarbeiter auch auf einer anderen, seiner Qualifikation entsprechenden Position einzusetzen." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
19 6. Fehlerquelle: Versetzungsklausel Flexibilisierung vs. eingeschränkte Sozialauswahl Direktionsrecht nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Position Einsatz des "Verkäufers" in der Kinder- statt in der Herrenabteilung Sachlicher Versetzungsvorbehalt muss Beschränkung auf mindestens gleichwertige Tätigkeit erkennen lassen "entsprechend der Qualifikation und Vorbildung" wohl nicht ausreichend Örtliche Versetzung bereits von gesetzlichem Direktionsrecht erfasst anders, wenn Arbeitsort im Arbeitsvertrag vereinbart ist Abwägung: Je flexibler die vertragliche Einsatzmöglichkeit, desto weiter der Kreis bei der Sozialauswahl Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
20 6. Fehlerquelle: Versetzungsklausel Empfohlen: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Aufgaben des Arbeitnehmers aus sachlichem Grund zu ändern und ihm andere, nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbare und mindestens gleichwertige Aufgaben zu übertragen. Dieses Recht wird auch durch eine lang währende Betreuung mit denselben Aufgaben nicht eingeschränkt." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
21 7. Fehlerquelle: Befristung "Das Arbeitsverhältnis hat bereits am begonnen. Es ist auf zwei Jahre bis zum befristet." "Der Arbeitsvertrag vom wird dahin gehend geändert, dass das Arbeitsverhältnis nicht mit Ablauf des endet, sondern erst mit Ablauf des Außerdem erhöht sich das Gehalt ab dem auf 2.500,- brutto pro Monat." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
22 7. Fehlerquelle: Befristung Häufigste Fehlerursache: Mangelnde Schriftform Erforderlich ist beiderseitige Originalunterschrift vor Beginn des Arbeitsverhältnisses! Praxistipp: Vertragsabschluss ausdrücklich von schriftlicher Annahme vor Arbeitsantritt abhängig machen Verlängerung bei sachgrundloser Befristung: "nahtlose" Fortsetzung (Vorsicht bei Wochenende/Feiertag) maximal drei Verlängerungen; maximal zwei Jahre insgesamt schriftliche Verlängerung vor Ablauf des Befristungszeitraums Keine gleichzeitige Änderung von Arbeitsbedingungen! Rspr.: keine Vorbeschäftigung, wenn mehr als 3 Jahre zurückliegend Kündigung während Befristungszeitraum nur möglich, wenn vereinbart Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
23 8. Fehlerquelle: Probezeit "Die Probezeit beträgt acht Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden." "Die Parteien verlängern die Probezeit einvernehmlich von sechs auf neun Monate." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
24 8. Fehlerquelle: Probezeit Unterscheide: Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist (max. 6 Monate) Befristung zur Erprobung (in der Regel max. 6 Monate) Wartezeit bzgl. Anwendbarkeit KSchG (6 Monate) Verlängerung von Probezeit oder Wartezeit nicht möglich aber: faktische "Probezeitverlängerung" durch Probezeitkündigung mit mehrmonatiger Kündigungsfrist möglich Voraussetzung: Zusage der Wiedereinstellung bei Bewährung Bei Befristung zur Erprobung ist vorzeitige Kündigung nur möglich, wenn vereinbart Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
25 9. Fehlerquelle: Ausschlussfrist "Sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden." "Ansprüche des Arbeitnehmers verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden." "( ) Die Ausschlussfrist beginnt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
26 9. Fehlerquelle: Ausschlussfrist Unterscheide: einstufige und zweistufige Ausschlussfrist 1. Stufe: Geltendmachung gegenüber Vertragspartner 2. Stufe: Gerichtliche Geltendmachung Mindestfrist für beide Stufen: 3 Monate in Tarifverträgen teilweise kürzere Ausschlussfristen Einseitige Ausschlussfrist unzulässig Klausel mit Ausschlussfrist darf nicht "versteckt" werden Eigener Paragraph mit eindeutiger Überschrift empfehlenswert Beginn der Ausschlussfrist: Fälligkeit/Erkennbarkeit des Anspruchs Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
27 9. Fehlerquelle: Ausschlussfrist Empfohlen: "Ausschlussfristen (1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten gegenüber der anderen Partei schriftlich geltend gemacht werden. Die Versäumung der Ausschlussfrist führt zum Verlust des Anspruchs. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Anspruch fällig ist und der Anspruchsteller von den anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Diese Ausschlussfrist gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes. (2) Lehnt die Gegenpartei den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sich nicht innerhalb von einem Monat nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt den Anspruch nicht." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
28 10. Fehlerquelle: Zielvereinbarung "Bei 100% Zielerreichung beträgt der Bonus ,00. Bei einer Zielerreichung von über 100% erhöht sich der Bonus entsprechend." "Der Arbeitgeber behält sich vor, die vereinbarten Ziele soweit erforderlich der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft anzupassen." "( ) Der Zielbonus ist zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem des jeweiligen Folgejahres endet." Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
29 10. Fehlerquelle: Zielvereinbarung Detaillierte Regelung empfehlenswert Fall der Über- und Untererfüllung regeln (Maximalbetrag/Mindestziel) Fall der unterlassenen oder verspäteten Zielvereinbarung regeln Hintergrund: Initiativlast meist bei Arbeitgeber (Schadensersatz!) "Notfallregel" aufnehmen: bei unterlassener Zielvereinbarung gelten Ziele, Staffelung etc. aus dem Vorjahr Einseitige Änderung festgelegter Ziele rückwirkend nicht möglich Widerrufs- oder Änderungsvorbehalt für Zukunft nach allg. Regeln zulässig Vorsicht bei Stichtags- und Rückzahlungsklauseln Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
30 Rechtliner Hinweis Die Klauselempfehlungen dieses Vortrags beruhen auf dem derzeitigen Rechtsstand. CMS Hasche Sigle übernimmt daher keine Gewähr für die zukünftige Aktualität und Richtigkeit derartiger Klauseln insbesondere für den jeweiligen Einzelfall. Wir empfehlen Ihnen, vor der Verwendung der empfohlenen Vertragsklauseln eine entsprechend Prüfung durchzuführen. Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Martin Lützeler Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht CMS Hasche Sigle Kranhaus 1, Im Zollhafen Köln T: F: E: martin.luetzeler@cms-hs.com Flexible Arbeitsbedingungen 10 Fehler der Vertragsgestaltung 4. Dezember,
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