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1 Gysi AG Chocolatier Suisse Morgenstrasse 134 CH-3018 Bern T +41 (0) F +41 (0) mail@gysi.com SORTIMENT gültig ab November 2013 Typisch schweizerisch 3000 VICTORINOX CHOCOLATE KNIFE DISPLAY 6 Monate 28 g 32 Stk VICTORINOX CHOCOLATE KNIFE 5ER-PACK 6 Monate 140 g 20 Stk VICTORINOX CHOCOLATE KNIFE DOSE 6 Monate 168 g 8 Stk CHOCO-ROULETTE, MARMORIERT 8 Monate 500 g 500 g CHOCO-ROULETTE, HALB / HALB 8 Monate 500 g 500 g CHOCO-ROULETTE, GIANDUJA 8 Monate 500 g 500 g CHOCO-ROULETTE, PISTACHE 8 Monate 500 g 500 g CHOCO-ROULETTE, SET 8 Monate 500 g 500 g SWISS CHOCOLATE FONDUE 8 Monate 200 g 12 Stk SWISS CHOCOLATE FONDUE, SET 8 Monate 400 g 1 Stk CHOCO-FONDUE TÖPFCHEN WEISS 1 Stk.

2 2 Liqueur PACKUNG KIRSCH-STÄNGELI 6 Monate g 6 Stk KIRSCH-STÄNGELI EIGENWICKEL* 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3830 KIRSCH-STÄNGELI DUNKEL GEPUDERT 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3840 KIRSCH-STÄNGELI DUNKEL 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3990 KIRSCH-STÄNGELI MILCH 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3950 KIRSCH-STÄNGELI FASSBIND 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3910 MARC DE CHAMPAGNE-STÄNGELI 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3960 GRAPPA-STÄNGELI 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3860 WILLIAMS-STÄNGELI 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3870 COGNAC-STÄNGELI 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3880 COINTREAU-STÄNGELI 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3250 ABRICOT-STÄNGELI 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3920 WHISKY-STÄNGELI 6 Monate 8.3 g 1.0 kg 3970 ABSINTH-STÄNGELI 6 Monate 8.3 g 1.0 kg Rahm-Truffes 6010 TRUFFE MILCH 6 Wochen 11.5 g 345 g 6020 TRUFFE DUNKEL 6 Wochen 11.5 g 345 g 6030 TRUFFE WEISS 6 Wochen 11.5 g 345 g 6040 TRUFFE MARC DE CHAMPAGNE 6 Wochen 11.5 g 345 g 6070 TRUFFE EIERCOGNAC 6 Wochen 11.5 g 345 g 6120 TRUFFE BAILEYS IRISH CREAM 6 Wochen 11.5 g 345 g Butter-Truffes 6210 TRUFFE MILCH 4 Monate 11.5 g 345 g 6220 TRUFFE DUNKEL 4 Monate 11.5 g 345 g 6230 TRUFFE WEISS 4 Monate 11.5 g 345 g 6240 TRUFFE MARC DE CHAMPAGNE 4 Monate 11.5 g 345 g 6270 TRUFFE RUM 4 Monate 11.5 g 345 g 6290 TRUFFE CRÈME CARAMEL 4 Monate 11.5 g 345 g 8300 TRUFFE CRÈME BRÛLÉE 4 Monate 11.5 g 345 g 6300 TRUFFE BROMBEER 4 Monate 12.5 g 375 g 6390 TRUFFE SAUERKIRSCHE 4 Monate 12.5 g 375 g 6280 TRUFFE APRIKOSE 4 Monate 12.5 g 375 g * Mit Ihrem eigenen Namenszug, Mindestmenge 12 kg

3 3 Pralinés 6510 ROCHER MILCH 4 Monate ca g ca. 245 g 6570 NOISETTE MILCH 4 Monate 13.6 g 325 g 6580 AMANDINE MILCH 4 Monate 11.7 g 280 g 6650 NOUGAT DE MONTÉLIMAR 4 Monate 8.9 g 215 g 6600 EDELWEISS 4 Monate 12.1 g 290 g 6730 INGWER-STÄBCHEN 4 Monate ca. 4.5 g ca. 200 g 6720 GRIOTTES MIT STIEL 3 Monate ca g ca. 600 g Mini Desserts 3450 LATTE MACCHIATO 4 Monate 15 g 525 g 3460 BANANA SPLIT 4 Monate 15 g 525 g 3470 CHERRY DREAM 4 Monate 15 g 525 g 3480 PISTACHIO PASSION 4 Monate 15 g 525 g 3490 TOURELLE NOISETTE 4 Monate 15 g 525 g MINI DESSERT PACKUNG 4 Monate 150 g 900 g Spezialitäten 5610 FLORENTINER MILCH 5 Monate 10.0 g 1.2 kg 5620 FLORENTINER DUNKEL 5 Monate 10.0 g 1.2 kg 5630 FLORENTINER WEISS 5 Monate 10.0 g 1.2 kg 4160 MARZIPAN KONFEKT 4 Monate 7.8 g 1.2 kg 364 APFELRINGLI MILCH 7 Monate 1.0 kg 374 APFELRINGLI DUNKEL 7 Monate 1.0 kg Dragées 150 PRINCESSE-MANDELN MILCH 6 Monate 2.0 kg 160 PRINCESSE-MANDELN DUNKEL 6 Monate 2.0 kg 50 GEBRANNTE MANDELN 6 Monate 1.5 kg 490 WEEKEND-MISCHUNG 6 Monate 2.5 kg 510 KIESELSTEINE 8 Monate 2.5 kg 3600 CHOC-MOCCABOHNEN 8 Monate 1.0 kg 1110 FRANZ. MANDELDRAGÉES WEISS 6 Monate 2.4 g 1.2 kg 1130 FRANZ. MANDELDRAGÉES BLAU 6 Monate 2.4 g 1.2 kg 1120 FRANZ. MANDELDRAGÉES ROSA 6 Monate 2.4 g 1.2 kg 1140 FRANZ. MANDELDRAGÉES ASS. 6 Monate 2.4 g 1.2 kg 3500 NONPAREILLES-PLÄTZLI MILCH 8 Monate 2.0 kg 3510 NONPAREILLES-PLÄTZLI DUNKEL 8 Monate 2.0 kg 3520 NONPAREILLES-PLÄTZLI DIV. 8 Monate 2.0 kg 1820 DEKOR-HERZCHEN 8 Monate 1.5 kg

4 4 Lollies DISPLAY CHOCO-LOLLY, TIERE 6 Monate 30 Stk DISPLAY CHOCO-LOLLY, TOURISTIK 6 Monate 30 Stk CHOCO-LOLLY SMILEY, MILCH 6 Monate 30 g 16 Stk. Gelée 1990 HIMBEEREN UND BROMBEEREN 5 Monate 2.0 kg 2200 GELÉE-BÄRLI 5 Monate 25 g 36 Stk ERDBEER-HERZLI 5 Monate 2.0 kg Schokolade gewickelt HERZLI KLEIN, ROT (5 G) 6 Monate 5 g 750 g HERZLI GEFÜLLT, ROT (12 G) 4 Monate 12 g 840 g HERZLI GEFÜLLT, ROT (24 G) 4 Monate 24 g 40 Stk HERZLI GEFÜLLT, ROT (30 G) 4 Monate 30 g 24 Stk HERZ GROSS, GEFÜLLT, ROT (100 G) 4 Monate 100 g 6 Stk KÄFERLI GEFÜLLT, ROT 4 Monate 5 g 90 Stk HIMBEERCRÈME-MÄUSE 8 Monate 23 g 34 Stk. Konditionen VERSANDKOSTEN Für Lieferungen in der Schweiz fällt ein Porto- und Verpackungsanteil von CHF 15. bei Bestellungen unter CHF 250. an. Bei Lieferungen ins Ausland gilt die Export Sortimentsliste. MINDESTMENGE Keine, nur komplette Verkaufseinheiten. KONTAKT Gysi AG Chocolatier Suisse Morgenstrasse 134 CH-3018 Bern T +41 (0) F +41 (0) mail@gysi.com GÜLTIGKEIT Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen Preislisten. Preise gelten für Standardware; Zusatzetikettierung wird in Rechung gestellt.

5 5 Ostern ( Lieferbar ab Woche 5 ) NOUGAT-EILI HELL 30. Juni 9.1 g 2.5 kg NOUGAT-EILI DUNKEL 30. Juni 9.1 g 2.5 kg CHOCO-EILI 30. Juni 6.0 g 2.0 kg PRALINÉ-EILI 30. Juni 9.5 g 1.2 kg GIANDUJA-EI MILCH 30. Juni 11.5 g 50 Stk GIANDUJA-EI WEISS 30. Juni 11.5 g 50 Stk GIANDUJA-EI DUNKEL 30. Juni 11.5 g 50 Stk GELÉE-HALBEILI KLEIN 30. Juni 10.0 g 2.0 kg GELÉE-HALBEIER 30. Juni 22.0 g 50 Stk GELÉE-HASE 30. Juni 20.0 g 50 Stk HIMBEERCRÈME-HASEN 30. Juni 25.0 g 34 Stk GELÉE-NESTCHEN MIT HENNE 30. Juni 29.0 g 30 Stk GELÉE-HÜHNER 30. Juni 10.0 g 120 Stk GELÉE-HÄSLI 30. Juni 10.0 g 160 Stk GELÉE-HASE LAMPIOHR 30. Juni 37.0 g 36 Stk GELÉE-HASE MIT RÜEBLI 30. Juni 37.0 g 36 Stk FONDANT-HALBEIER 30. Juni 21.0 g 50 Stk FONDANT-NESTCHEN 30. Juni 24.0 g 50 Stk GELÉE-EILI 30. Juni 3.0 kg MINI-EILI 30. Juni 1.5 kg ALABASTER-EILI KLEIN 30. Juni 3.0 kg ALABASTER-EILI GROSS 30. Juni 3.0 kg DISPLAY CHOCO-LOLLY, OSTERN 30. Juni 30 Stk. Weihnachten ( Lieferbar ab Woche 40 ) WEIHNACHTSBÄR MILCH 31. März 24.0 g 24 Stk DISPLAY CHOCO-LOLLY, WEIHNACHT 31. März 30 Stk CHOC-HOHLFIGUREN 31. März 10.0 g 20 Stk. 200 WEIHNACHTSMANDELN 31. März 2.0 kg CRÈME-RINGLI 31. März 11.8 g 1.7 kg STERNE, GEFÜLLT, SILBER 31. März 11.0 g 660 g STERNE, GEFÜLLT, ROT 31. März 11.0 g 660 g STERNE, GEFÜLLT, GOLD 31. März 11.0 g 660 g 7111 HIMBEERCRÈME-MÄUSE 31. März 23.0 g 34 Stk HIMBEERCRÈME-KLÄUSE 31. März 25.0 g 34 Stk GELÉE-FIGUREN 31. März 20.0 g 60 Stk ZIBELESTRÄNGLI ORANGE, LANG 31. März g 20 Stk ZIBELESTRÄNGLI ORANGE, DOPPELT 31. März g 20 Stk ZIBELESTRÄNGLI FARBIG, LANG 31. März g 20 Stk ZIBELI BEUTEL 31. März g 15 Stk.

6 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ausgabe: August GELTUNGSBEREICH 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten gegenüber allen unseren Kunden (nachfolgend Besteller genannt) für sämtliche Produkte und Dienstleistungen der Gysi AG Chocolatier Suisse (nachfolgend Lieferant genannt). 1.2 Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. 1.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. 1.4 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 2. OFFERTEN UND VERTRAGSABSCHLUSS 2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Lieferant nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat. 2.2 Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich. 3. UMFANG DER LIEFERUNG 3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet. 3.2 Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch den Lieferanten vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung für den Besteller bewirken. 4. VORSCHRIFTEN IM BESTIMMUNGSLAND 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen beziehen. 5. PREISE 5.1 Die Preise des Lieferanten sind freibleibend und verstehen sich, soweit nicht anderweitig vereinbart, netto, ab Werk (EXW Incoterms 2010), in Schweizerfranken (CHF), ohne Mehrwertsteuer, Zollabgaben und staatlichen Gebühren im Bestimmungsland. Sie können jederzeit unter Vorankündigung geändert werden. 5.2 Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist der Lieferant bis zur endgültigen Erledigung des ihm erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen. 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 6.1 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. 6.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, vom Besteller eine Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere für neue Kunden und deren erste 2 Bestellungen. Für Erstbestellungen ab CHF können besondere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. 6.3 Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart. 6.4 Bei Zahlungsverzug behält sich der Lieferant die sofortige Einstellung von geplanten Lieferungen vor und ist berechtigt, einen Verzugszins geltend zu machen. 7. EIGENTUMSVORBEHALT 7.1 Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlichen Massnahmen zu treffen. 8. LIEFERFRIST 8.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung durch den Lieferanten und nach vollständiger Bereinigung aller Lieferdetails. 8.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert: - wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, dem Lieferanten nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Besteller nachträglich abgeändert werden; - wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, Akkreditive zu spät eröffnet werden oder erforderliche Vorauszahlungen nicht rechtzeitig beim Lieferanten eintreffen; - wenn Hindernisse auftreten, die der Lieferant trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese beim Lieferanten, beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse. 8.3 Der Lieferant übernimmt bei Exportsendungen keine Haftung für Verspätungen verursacht durch die Einfuhrzollabfertigung im Bestimmungsland. 9. LIEFERVERZUG 9.1 Der Besteller ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweislich durch den Lieferanten verschuldet wurde und der Besteller einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen kann. Wird dem Besteller durch Ersatzlieferung ausgeholfen, so fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin. 9.2 Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens ½ %, insgesamt aber nicht mehr als 5 %, berechnet auf den Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. 9.3 Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche, ausser den in Artikel 9.1 und 9.2 ausdrücklich genannten. 10. LIEFERUNG, TRANSPORT UND VERSICHERUNG 10.1 Die Produkte werden vom Lieferanten sorgfältig verpackt. Die Verpackung wird dem Besteller nicht separat verrechnet, soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt in diesem Fall auf Rechnung und Gefahr des Bestellers Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. 11. PRÜFUNG UND ABNAHME DER LIEFERUNG 11.1 Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist nach Erhalt zu prüfen und dem Lieferanten allfällige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innert 3 Arbeitstagen nach Empfang der Ware bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt Beanstandungen wie Beschädigungen, Fehlmengen oder Bruch können nur berücksichtigt werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Warenannahme durch den Besteller auf der Lieferscheinkopie des Zustelldienstes vermerkt werden Der Besteller stellt dem Lieferanten die beanstandete Ware sowie die Lieferscheinkopie auf Verlangen zwecks Prüfung zur Verfügung. 12. GARANTIE 12.1 Der Lieferant leistet bei allen Artikeln Gewähr für eine einwandfreie Produktqualität bis zum auf der Verpackung angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum. 13. HAFTUNG 13.1 Der Lieferant haftet nur für Schäden, die nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Er übernimmt keine Haftung bei höherer Gewalt oder bei einer fehlenden Verfügbarkeit von Artikeln Alle Produkte und Deklarationen werden in Übereinstimmung mit schweizerischem Recht hergestellt. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Entscheide, welche die staatlichen Behörden bei der Prüfung der Waren im Ausland treffen Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produkthaftpflicht-rechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. 14. BEMUSTERUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFTRÄGE 14.1 Musterlieferungen werden grundsätzlich wie normale Bestellungen behandelt und sind somit kostenpflichtig. Ausnahmen können nach vorheriger Beantragung genehmigt werden Bei Entwicklungsaufträgen von neuen Produkten kann der Lieferant seine Aufwendungen in vollem Umfang in Rechnung stellen. Diese Kosten können reduziert werden, sofern es zu einem Geschäftsabschluss kommt. 15. ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 15.1 Der Lieferant behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. 16. ANWENDBARES RECHT 16.1 Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. 17. GERICHTSSTAND 17.1 Gerichtsstand ist Bern. 18. ORIGINALTEXT 18.1 Die AGB sind in Deutsch, Französisch und Englisch abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist in jedem Fall die deutsche Version massgebend.

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