Vom arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm CAST zur bundesweiten Erprobung des Mainzer Modells

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1 Forschungsverbund 2. Zwischenbericht IAB / IAT / Dr. Kaltenborn Oktober 2002 CAST Vom arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm CAST zur bundesweiten Erprobung des Mainzer Modells 2. Zwischenbericht Alfons Hollederer Bruno Kaltenborn Helmut Rudolph Achim Vanselow Claudia Weinkopf Eberhard Wiedemann unter Mitarbeit von Josef Hartmann Erschienen als Dokumentation Nr. 516 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Dezember 2002 (ISSN ) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik Dr. Bruno Kaltenborn Wirtschaftsforschung und Politikberatung Projektkoordination Evaluierung CAST Endenicher Str Bonn kaltenborn@wipol.de Tel. 0228/ Fax

2 Forschungsverbund Evaluierung CAST Dr. Bruno Kaltenborn (Projektkoordination Forschungsverbund) Wirtschaftsforschung und Politikberatung Tel.: Endenicher Straße Bonn Fax: Institut für Arbeitmarkt- und Christian Brinkmann (Ansprechpartner IAB) Berufsforschung (IAB) Tel.: Regensburger Straße Nürnberg Dr. Alfons Hollederer Fax: Tel.: Helmut Rudolph Tel.: Dr. Eberhard Wiedemann Tel.: Institut Arbeit und Technik (IAT) Dr. Claudia Weinkopf (Projektleitung IAT) Wissenschaftszentrum NRW Tel:: Munscheidstraße Gelsenkirchen Achim Vanselow Fax: Tel.: Durchführung der Telefonbefragungen und Aufbereitung der Ergebnisse im Auftrag des IAB Infratest Sozialforschung Josef Hartmann Landsberger Straße 338 Tel.: München Fax: Auftraggeber Bundesministerium für Wirtschaft MinR Peter Jülicher und Arbeit (Referat II A 2) Tel.: Postfach pe.juelicher@bma.bund.de Bonn Herbert Düll Fax: Tel.: he.duell@bma.bund.de

3 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Verzeichnis der Übersichten Vorwort... 1 Kurzfassung... 2 Einleitung... 9 I. Mainzer Modell Förderkonzept Arbeitsmarktlage in den ursprünglichen Förderregionen Bisherige Umsetzungsaktivitäten Interne Organisation in der Arbeitsverwaltung Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Resonanz in den ursprünglichen Förderregionen Inanspruchnahme im Regionalvergleich Förderstrukturen Einkommen und Förderbeträge bis Ende Befragungsergebnisse Überblick über die wichtigsten Ergebnisse Merkmale der Person Familiärer Kontext Haushaltsnettoeinkommen und Sozialhilfebezug Merkmale des Arbeitsplatzes Erfahrungen mit der Förderung Spezielle Aspekte der Situation geförderter allein erziehender Frauen... 67

4 4.5 Bisherige Erfahrungen Aktive Implementation durch die Arbeitsverwaltung Mainzer Modell und Sozialhilfebezug - Erfahrungen Einschätzungen von Betrieben Bundesweite Resonanz Bundesweite Inanspruchnahme des Mainzer Modells Förderstruktur Zusammenfassung II. SGI-Modell Förderkonzept Arbeitsmarktlage in den Förderregionen Umsetzungsaktivitäten bei den Arbeitsämtern Interne Organisation bei den Arbeitsämtern Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Resonanz Inanspruchnahme im Regionalvergleich Förderstrukturen Löhne und Förderbeträge bis Ende Befragungsergebnisse Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Merkmale der Person Familiärer Kontext Haushaltsnettoeinkommen Merkmale des Arbeitsplatzes Erfahrungen mit der Förderung Qualifizierung

5 4.6 Bisherige Erfahrungen Zusammenfassung Resümee Anhang 1: Förderbeträge des Mainzer Modells Anhang 2: Arbeitsmarktlage in den Förderregionen Anhang 3: Förderstruktur Anhang 4: Methodische Aspekte der Befragungen Anhang 5: Vergleich der Informationen der Bundesanstalt für Arbeit mit den Befragungsergebnissen Literatur Förderrichtlinien Publikationen des Forschungsverbundes Projektteam des Forschungsverbundes Autor/innen des 2. Zwischenberichts

6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Eckdaten zum Mainzer Modell und zum SGI-Modell... 8 Tabelle 2: Kindergeldzuschlag nach dem Mainzer Modell für Förderzugänge seit 1. März Tabelle 3: Ausgewählte Arbeitsmarktindikatoren in den ursprünglichen Förderregionen des Mainzer Modells Tabelle 4: Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen in den ursprünglichen Förderregionen des Mainzer Modells jeweils am 30. Juni 2000 und Bewilligungen in den ursprünglichen Förderregionen nach Monat und Arbeitsamt im Mainzer Modell Tabelle 6: Förderstruktur des Mainzer Modells in den ursprünglichen Förderregionen nach Bundesländern im Zeitvergleich Tabelle 7: Förderstruktur des Mainzer Modells in den ursprünglichen Förderregionen nach Bundesländern und Geschlecht Tabelle 8: Verteilung des Gesamteinkommens beim Mainzer Modell nach Familienstand und Kinderzahl Tabelle 9: Verteilung der Bruttostundenlöhne im Mainzer Modell nach Bundesländern Tabelle 10: Verteilung der Förderbeträge im Mainzer Modell Tabelle 11: Befragte Personen in den Regionen des Mainzer Modells in Ost- und Westdeutschland Tabelle 12: Berufsausbildung und Arbeitslosigkeitsdauer der Person Tabelle 13: Alter der Person Tabelle 14: Schulabschluss der befragten Person Tabelle 15: Familiärer Kontext und Förderung nach dem Mainzer Modell Tabelle 16: Haushaltsnettoeinkommen im Monat vor dem Referenzzeitpunkt und Förderung nach dem Mainzer Modell Tabelle 17: Bruttoerwerbseinkommen und Förderung nach dem Mainzer Modell Tabelle 18: Förderung und Sozialhilfebezug Tabelle 19: Stellung im Beruf und für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation nach dem Referenzzeitpunkt Tabelle 20: Förderung und Befristung des Beschäftigungsverhältnisses... 62

7 Tabelle 21: Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses und Beendigungsgründe Tabelle 22: Beratung über Fördermöglichkeiten Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Zufriedenheit mit der Höhe und Dauer der Förderung durch das Mainzer Modell Zufriedenheit mit der Höhe und Dauer der Förderung nach dem Mainzer Modell und Vorhandensein von Kindern Gründe für Nichtinanspruchnahme der Förderung nach dem Mainzer Modell Haushaltsnettoeinkommen der geförderten Frauen im Monat vor dem Referenzzeitpunkt in Rheinland-Pfalz Tabelle 27: Förderung und Sozialhilfebezug geförderter Frauen in Rheinland-Pfalz Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Wöchentliche Arbeitszeit und Qualifikationsanforderung der Tätigkeit (Geförderte Frauen in Rheinland-Pfalz) Arbeitszeit, Bruttoerwerbseinkommen und erforderliche Qualifikation geförderter allein erziehender Frauen in Rheinland-Pfalz Förderzugänge in den ursprünglichen Förderregionen des Mainzers Modell nach Ländern und Sozialhilfebezug seit Juli Bundesweite Förderzugänge in das Mainzer Modell nach Bundesländern und Eintrittsmonaten seit 1. März Tabelle 32: Bundesweite Förderstruktur des Mainzer Modells seit 1. März Tabelle 33: Tabelle 34: Tabelle 35: Tabelle 36: Tabelle 37: Bundesweite Förderstruktur des Mainzer Modells seit 1. März 2002 nach Geschlecht Bundesweit durch das Mainzer Modell geförderte Arbeitsplätze nach Wirtschaftszweigen seit 1. März Arbeitgeberförderung bei einer Vollzeitbeschäftigung nach dem SGI- Modell für Förderzugänge im Jahr Ausgewählte Arbeitsmarktindikatoren in den Förderregionen des SGI- Modells Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen in den Förderregionen des SGI-Modells jeweils am 30. Juni 2000 und Tabelle 38: Eintritte in das SGI-Modell nach Monat und Arbeitsamt Tabelle 39: Förderstruktur des SGI-Modells vor und nach der Erweiterung der Zielgruppen Tabelle 40: Durch das SGI-Modell geförderte Arbeitsplätze nach Wirtschaftszweigen Tabelle 41: Geförderte Bruttostundenlöhne und Förderbeträge beim SGI-Modell

8 Tabelle 42: Befragte in den Regionen des SGI-Modells in Ost- und Westdeutschland Tabelle 43: Ausbildung und Arbeitslosigkeitsdauer der Person Tabelle 44: Alter der Person Tabelle 45: Schulabschluss der befragten Person Tabelle 46: Familiärer Kontext und Förderung nach dem SGI-Modell Tabelle 47: Tabelle 48: Tabelle 49: Tabelle 50: Haushaltsnettoeinkommen im Monat vor dem Referenzzeitpunkt und Förderung nach dem SGI-Modell Bruttoerwerbseinkommen im Monat vor dem Referenzzeitpunkt und Förderung nach dem SGI-Modell Stellung im Beruf und für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation nach dem Referenzzeitpunkt (Geförderte nach dem SGI-Modell) Befristung des Beschäftigungsverhältnisses der nach dem SGI-Modell Geförderten Tabelle 51: Fortbestand von SGI-geförderten Beschäftigungsverhältnissen und Gründe der Beendigung Tabelle 52: Beratung über Fördermöglichkeiten Tabelle 53: Erfahrungen mit dem Qualifizierungsgutschein Tabelle A1: Tabelle A2: Kindergeldzuschlag nach dem Mainzer Modell für allein Erziehende bis zum 30. April Kindergeldzuschlag nach dem Mainzer Modell für Elternpaare bis zum 31. Dezember Tabelle A3: Kindergeldzuschlag nach dem Mainzer Modell für Förderzugänge vom 1. Januar bis 28. Februar Tabelle A4: Beschäftigte Arbeiter/innen und Angestellte jeweils im Juni 1999, 2000 und 2001 (ohne Auszubildende) in den ursprünglichen Förderregionen des Mainzer Modells Tabelle A5: Tabelle A6: Arbeitslose in den ursprünglichen Förderregionen des Mainzer Modells von 1999 bis 2001 jeweils im Juni Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung des SGB III in den ursprünglichen Förderregionen des Mainzer Modells Tabelle A7: Beschäftigte Arbeiter/innen und Angestellte jeweils im Juni 1999, 2000 und 2001 (ohne Auszubildende) in den Förderregionen des SGI-Modells Tabelle A8: Arbeitslose in den Förderregionen des SGI-Modells von 1999 bis 2002 jeweils im Juni

9 Tabelle A9: Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung des SGB III in den Förderregionen des SGI-Modells Tabelle A10: Geförderte Arbeitsplätze im Mainzer Modell vom 1. Juli 2000 bis 28. Februar 2002 in den ursprünglichen Förderregionen (Zählstichtag 26. August 2002) nach Wirtschaftszweigen Tabelle A11: Überblick Mainzer Modell (ursprüngliche Förderregionen) vom 1. Juli 2000 bis 28. Februar 2002 und vom 1. März bis zum Zählstichtag 26. August Tabelle A12: Überblick SGI-Modell nach Bundesländern zum Zählstichtag am 26. August Tabelle A13: Tabelle A14: Zugänge in das Mainzer Modell vom 1. Juli 2000 bis 28. Februar 2002 in den ursprünglichen Förderregionen (Zählstichtag 26. August 2002) Zugänge in das Mainzer Modell vom 1. März 2002 bis zum Zählstichtag am 26. August 2002 in den ursprünglichen Förderregionen Tabelle A15: Zugänge in das Mainzer Modell in den neu hinzugekommenen Förderregionen in Rheinland-Pfalz vom 1. Januar 2002 bis zum 28. Februar 2002 (zum Zählstichtag am 26. August 2002) Tabelle A16: Tabelle A17: Tabelle A18: Tabelle A19: Zugänge in das bundesweite Mainzer Modell vom 1. März 2002 bis zum Zählstichtag am 26. August 2002 nach Zugangsmonat Zugänge in das bundesweite Mainzer Modell vom 1. März 2002 bis zum Zählstichtag am 26. August 2002 in West- und Ostdeutschland Zugänge, Bestände und Abgänge des bundesweiten Mainzer Modells nach Ländern und Monat bis zum Zählstichtag am 26. August Zugänge, Bestände und Abgänge des bundesweiten Mainzer Modells nach Ländern und Monat bis zum Zählstichtag am 26. August 2002 (Frauen) Tabelle A20: Ausschöpfungsübersicht der Befragung von Geförderten Tabelle A21: Tabelle A22: Tabelle A23: Strukturvergleich zwischen Brutto- und Nettostichprobe für die Regionen des Mainzer Modells Strukturvergleich zwischen Brutto- und Nettostichprobe für die Regionen des SGI-Modells Erwerbsstatus der nach dem Mainzer Modell Geförderten vor dem Referenzzeitpunkt Tabelle A24: Erwerbsstatus der nach dem SGI-Modell Geförderten vor dem Referenzzeitpunkt Tabelle A25: Dauer der Arbeitslosigkeit

10 Tabelle A26: Dauer der Arbeitslosigkeit der Geförderten nach Angabe der Befragten und nach den Abgangsdaten aus Arbeitslosigkeit der Bundesanstalt für Arbeit Tabelle A27: Angaben zur Schulbildung Tabelle A28: Schulbildung nach Angabe der Befragten und nach der CAST-Förderdatei der Bundesanstalt für Arbeit Tabelle A29: Angaben zur Berufsausbildung Tabelle A30: Berufsausbildung nach Angabe der Befragten und nach den Abgangsdaten aus Arbeitslosigkeit der Bundesanstalt für Arbeit

11 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Gesamtförderung nach dem Mainzer Modell für Förderzugänge ab 1. März Abbildung 2: Gesamtförderung an Arbeitgeber/innen und Beschäftigte zusammen nach dem SGI-Modell für Förderzugänge vom 1. Januar bis zum 28. Februar Abbildung A1: Gesamtförderung nach dem Mainzer Modell für Förderzugänge bis zum 30. April Abbildung A2: Gesamtförderung nach dem Mainzer Modell für Förderzugänge vom 1. Mai bis 31. Dezember Abbildung A3: Gesamtförderung nach dem Mainzer Modell für Förderzugänge vom 1. Januar bis 28. Februar Verzeichnis der Übersichten Übersicht 1: Fördergebiet, Finanzierung, Administration und Gremien des Mainzer Modells Übersicht 2: Fördervoraussetzungen des Mainzer Modells Übersicht 3: Bemessung der Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Mainzer Modell Übersicht 4: Bemessung des Zuschlags zum Kindergeld nach dem Mainzer Modell Übersicht 5: Informationsquellen für das Mainzer Modell Übersicht A1: Satzbeschreibung der CAST-Förderdatei

12 Vorwort Der Forschungsverbund aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit, dem Institut Arbeit und Technik (IAT) und dem Bonner Wirtschaftsforscher und Politikberater Dr. Bruno Kaltenborn ist seit Oktober 2000 mit der Evaluierung des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten (CAST) der Bundesregierung vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beauftragt. Infratest Sozialforschung unterstützt die Begleitforschung im Auftrag des IAB durch Befragungen von Geförderten und einer Vergleichsgruppe und die Aufbereitung der Ergebnisse. Dieser Auftrag ist Bestandteil der Vereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Forschungsverbund. Das ursprünglich regional begrenzte Sonderprogramm CAST, mit dem die Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen verbessert werden sollen, geht auf das nationale Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zurück. Inzwischen hat das Sonderprogramm verschiedene Änderungen erfahren. So wurde zum 1. März 2002 das Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative (SGI-Modell), zunächst eines der beiden im Rahmen von CAST erprobten Förderkonzepte, zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt. Gleichzeitig wurde das andere Förderkonzept, das so genannte Mainzer Modell, bundesweit ausgedehnt und die Möglichkeit der Neueintritte um ein Jahr bis Ende 2003 verlängert. Darüber hinaus wurden die Förderkonditionen mehrfach geändert. Aufgrund der Änderungen des Sonderprogramms waren wiederholt auch Anpassungen der Begleitforschung erforderlich, wobei einerseits die Kontinuität gewahrt werden musste und andererseits jeweils neue Gegebenheiten zu berücksichtigen waren. Dies hat sowohl die Kreativität und die Flexibilität als auch die Einsicht aller Beteiligten erfordert. Schwerpunkt der Evaluierung sind und bleiben die ursprünglichen Förderregionen, einzelne Untersuchungsteile werden jedoch regional ausgedehnt. Dies führt zu unterschiedlichen Gebietsständen und teilweise auch Zeiträumen, über die berichtet wird. Nach dem vor einem Jahr vorgelegten 1. Zwischenbericht, sechs Projektbriefen und zwei gesonderten Projektberichten zur Beschäftigung von Un- und Angelernten und zum Vergleich unterschiedlicher Kombilohnmodelle legt der Forschungsverbund nun seinen 2. Zwischenbericht vor. Allen, die an seiner Erstellung direkt oder indirekt beteiligt waren, gilt unser Dank. Besonders bedanken wir uns für die engagierte Mitarbeit bei Susanne Bittner, die mit der Einstellung des SGI- Modells aus dem IAT ausgeschieden ist, und bei Thorsten Schank, der auch nach seinem Ausscheiden aus dem IAB noch einen Projektbericht vollendet hat. Bonn, Nürnberg und Gelsenkirchen, im Oktober 2002 Dr. Bruno Kaltenborn Christian Brinkmann Dr. Claudia Weinkopf (Projektkoordination Forschungsverbund) (Ansprechpartner IAB) (Projektleitung IAT) - 1 -

13 Kurzfassung Vor nunmehr über zwei Jahren startete die Bundesregierung am 1. Juli 2000 das arbeitsmarktpolitische Sonderprogramm Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten (CAST). Dieses Sonderprogramm geht auf die Initiative des nationalen Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zurück. Es sollte die Eingliederung gering Qualifizierter, Langzeitarbeitsloser sowie gering verdienender Arbeitnehmer/innen, insbesondere mit Kindern, in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern und Anreize für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze setzen. Im Rahmen des Sonderprogramms CAST wurden zwei Förderkonzepte umgesetzt, das so genannte Mainzer Modell aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung und das so genannte SGI- Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative im Saarland. Beide Förderkonzepte wurden ursprünglich in ausgewählten Arbeitsmarktregionen je eines west- und eines ostdeutschen Bundeslandes erprobt. Das Mainzer Modell wurde zum 1. März 2002 bundesweit ausgedehnt, das SGI-Modell hingegen zum gleichen Zeitpunkt zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt. Die bestehenden SGI-Förderungen laufen aber weiter. Das Mainzer Modell wurde zunächst im Norden von Rheinland-Pfalz und in Teilen Brandenburgs, zum Beginn des Jahres 2002 auch in ganz Rheinland-Pfalz erprobt. Mit der bundesweiten Ausdehnung zum 1. März 2002 war auch eine Verlängerung seiner Laufzeit um ein Jahr bis Ende 2003 verbunden. Das Mainzer Modell soll durch einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung sowie einen ebenfalls einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen. Zusätzliche Beschäftigung soll vor allem für gering verdienende Arbeitnehmer/innen, allein Erziehende und Klein-Verdiener-Familien mit Kindern unter Vermeidung der so genannten Sozialhilfefalle geschaffen werden. Darüber hinaus soll Teilzeitarbeit attraktiver werden. Das SGI-Modell wurde zunächst im Saarland und in Sachsen im Arbeitsamtsbezirk Chemnitz und ab Sommer 2001 auch im Arbeitsamtsbezirk Zwickau erprobt. Durch Zuschüsse zu den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung sollten die Betriebe von Lohnnebenkosten entlastet und dadurch Anreize für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, insbesondere für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose, gesetzt werden. Gleichzeitig sollten die mittelfristigen Beschäftigungsperspektiven durch ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen verbessert werden. Während der regional begrenzten Erprobung des Mainzer Modells in den ursprünglichen Förderregionen wurde die Förderung nur zögerlich in Anspruch genommen. Bis Ende Februar 2002 gab es insgesamt Förderzugänge. Seit der bundesweiten Ausdehnung wurden bis zum Zählstichtag am 26. August 2002 bundesweit weitere Förderungen bewilligt (vgl. auch Tabelle 1). Während bei der zunächst regionalen Erprobung des Mainzer Modells die Inanspruchnahme in Brandenburg deutlich hinter der Zahl der Bewilligungen in Rheinland-Pfalz zurück geblieben war, ist seit der bundesweiten Einführung des Mainzer Modells der Anteil der ostdeutschen Förderfälle deutlich gestiegen. Rheinland-Pfalz ist jedoch auch nach der bundesweiten Einführung mit einem Fünftel aller neuen Förderfälle Förderschwerpunkt; dies dürfte mit den bereits umfangreicheren Erfahrungen in der Umsetzung zusammen hängen. Weitere regionale Schwerpunkte seit der bundesweiten Ausdehnung sind Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt

14 Der Frauenanteil an allen Geförderten ist auch seit der bundesweiten Einführung des Mainzer Modells mit etwa zwei Drittel aller Förderfälle unverändert hoch. Dies geht einher mit einem ebenfalls unverändert hohen Teilzeitanteil von wiederum zwei Dritteln. Dabei arbeiten die geförderten Frauen mit über 80% erwartungsgemäß deutlich überproportional häufig in Teilzeit, bei den Männern waren es jedoch auch mehr als ein Drittel. Dieser hohe Teilzeitanteil steht im Zusammenhang mit der Ausgestaltung und in Einklang mit den Zielen des Mainzer Modells. Während es sich bei den geförderten Frauen in den ursprünglichen Förderregionen des Mainzer Modells ganz überwiegend und deutlich überproportional um allein Erziehende handelt (ca. 70%), stellen bei den Männern Väter mit nicht erwerbstätiger Partnerin die Mehrheit (ca. 60%). Die durch das Mainzer Modell Geförderten waren zuvor ganz überwiegend arbeitslos, wobei sich deren Anteil nach der bundesweiten Ausdehnung in Westdeutschland deutlich erhöht hat. Gleichzeitig konnte auch der Anteil der zuvor Langzeitarbeitslosen an allen Geförderten von 13% auf knapp 23% deutlich erhöht werden. Langzeitarbeitslose als eine anvisierte Zielgruppe des Mainzer Modells werden damit im Vergleich zu anderen Gruppen insgesamt stärker erreicht als zuvor. Der Anteil der durch das Mainzer Modell Geförderten, die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, hat sich demgegenüber nach der bundesweiten Ausdehnung von etwas mehr als der Hälfte in den ursprünglichen Förderregionen auf knapp 40% deutlich verringert. Dabei ist deren Anteil in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland; dies ist wesentlich durch das Berufsbildungssystem der früheren DDR bedingt. Zusammen genommen ist der Anteil der Personen ohne Berufsausbildung und zuvor Langzeitarbeitslosen seit der bundesweiten Einführung des Mainzer Modells leicht rückläufig. Wurden vor der bundesweiten Einführung zu gut 62% Personen erreicht, die keine Berufsausbildung hatten oder langzeitarbeitslos waren, so sind es seither nur noch 54%. Eine wichtige Zielgruppe des Mainzer Modells sind darüber hinaus auch Personen, die zuvor Sozialhilfe bezogen haben. Deren Anteil war insbesondere in den ursprünglichen Förderregionen von Rheinland-Pfalz mit gut 43% sehr hoch, während der Anteil der zuvor Sozialhilfebeziehenden in den ursprünglichen Förderregionen in Brandenburg deutlich niedriger lag. Tendenziell ist dieses Muster auch nach der bundesweiten Ausdehnung erkennbar, wobei sich der Anteil der zuvor Sozialhilfebeziehenden unter den Geförderten von zuvor 39% auf insgesamt gut ein Viertel reduziert hat. Vor der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells gelang es über zwei Drittel der Geförderten, in deren Haushalt mindestens eine Person Sozialhilfe bezog, durch die geförderte Beschäftigungsaufnahme den Sozialhilfebezug zu überwinden. Knapp ein Drittel war demgegenüber auch nach der geförderten Arbeitsaufnahme weiterhin auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Hier wurde wiederum bei mehr als der Hälfte die Förderung nach dem Mainzer Modell auf die Sozialhilfe angerechnet, wodurch die finanziellen Anreize der Förderung neutralisiert wurden. Da die Anrechnung im Zusammenhang mit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells ausgeschlossen wurde, dürfte dieses Problem künftig nicht mehr auftreten. Beim Mainzer Modell streuen die durch die Geförderten besetzten Arbeitsplätze über nahezu alle Wirtschaftszweige, was sich auch nach der bundesweiten Ausdehnung nicht verändert hat. Gewisse Förderschwerpunkte sind in Ost- und Westdeutschland gleichermaßen der Handel und das Gastgewerbe. Während die Leiharbeit in Westdeutschland von Anfang an eine gewisse Bedeutung hatte, gilt dies in Ostdeutschland erst seit der bundesweiten Ausdehnung. Umgekehrt ist in Ost

15 deutschland die Bedeutung der Gebäudereinigung inzwischen auf den ebenfalls leicht rückläufigen Anteil in Westdeutschland gesunken. Erwartungsgemäß waren unter den Geförderten die Bruttostundenentgelte beim Mainzer Modell in den ursprünglichen Förderregionen Brandenburgs mit 6,07 EUR durchschnittlich geringer als in jenen von Rheinland-Pfalz mit 7,59 EUR. Dabei erzielten die Geförderten ganz überwiegend ein Bruttostundenentgelt von höchstens 9 EUR. Wenngleich die Förderung nach dem Mainzer Modell insbesondere bei Teilzeitarbeit auch bei höheren Stundenlöhnen gewährt werden kann, liegt damit der Großteil der bisherigen Förderungen nach dem Mainzer Modell in dem Stundenlohnsegment, das auch beim SGI-Modell förderfähig war. Die meisten durch das Mainzer Modell Geförderten erhalten beide Förderkomponenten den Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen und den Zuschlag zum Kindergeld. Der Anteil der Geförderten, die ausschließlich einen Kindergeldzuschlag erhalten, ist sehr gering. In den ursprünglichen Förderregionen betrugen die Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen durchschnittlich 67 EUR monatlich, der Kindergeldzuschlag 136 EUR monatlich. Der monatliche Gesamtzuschuss belief sich durchschnittlich auf 167 EUR. 1 Hinter diesem Durchschnitt verbirgt sich allerdings eine große Streuung. Trotz der teilweisen geringen Förderbeträge äußerten sich die Geförderten überwiegend mit der Höhe und auch mit der Dauer 2 der Förderung zufrieden. Während bei der regional begrenzten Erprobung eine Kombination des Mainzer Modells mit Arbeitgeberförderungen nicht möglich war, besteht seit der bundesweiten Ausdehnung die Möglichkeit, die finanzielle Förderung der Beschäftigten mit einem Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung (höchstens 30% Lohnkostenzuschuss für längstens sechs Monate) an das Unternehmen zu kombinieren. Dies wird bislang allerdings nur bei 6% der Bewilligungen genutzt und entspricht einem Anteil von 1% an allen Eingliederungszuschüssen bei Einarbeitung. Bei fast der Hälfte der Förderfälle vor der bundesweiten Ausdehnung war aufgrund eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses von vornherein nur eine Förderdauer von höchstens einem Jahr vorgesehen. Entsprechend hoch ist der Anteil der bereits beendeten Förderungen: Mehr als die Hälfte der Förderzugänge vor der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells sind in den ursprünglichen Förderregionen inzwischen aus der Förderung wieder ausgeschieden. Gleichwohl sind die durch das Mainzer Modell geförderten Beschäftigungsverhältnisse tendenziell etwas stabiler als bei vergleichbaren Beschäftigten ohne derartige Förderung. Mit dem Mainzer Modell werden also nicht überproportional kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Die angegebenen Beendigungsgründe unterscheiden sich sowohl nach Auskunft der Beschäftigten selbst als auch nach Einschätzung der Arbeitsverwaltung zwischen Geförderten und vergleichbaren anderen Arbeitskräften kaum. Wenngleich einige Betriebe berichtet haben, dass sie das Mainzer Modell zur Lösung spezifischer Probleme einsetzen (z.b. zur Mitarbeiterbindung, zur Erweiterung des Bewerberkreises oder von Zeitarbeitsunternehmen zur Motivation der Beschäftigten), besteht ein zentrales Problem bei der Umsetzung des Mainzer Modells nach wie vor darin, dass den Arbeitsämtern nur wenige offene 1 2 Der durchschnittliche Gesamtzuschuss ergibt sich nicht als Summe der Durchschnitte der beiden Zuschuss- Komponenten, weil nicht alle Geförderten beide Komponenten erhalten. Die Befragungen wurden nach der Verdoppelung der maximalen Förderdauer von 18 auf 36 Monate zum 1. Mai 2001 durchgeführt

16 Stellen gemeldet werden, die für eine entsprechende Förderung in Frage kommen. Erschwert wird die Bewilligung von Zuschüssen bei manchen Stellen auch dadurch, dass Angaben zur Entlohnung fehlen, keine schriftlichen Arbeitsverträge vorliegen oder nicht nachgewiesen werden kann, dass tariflich oder zumindest ortsüblich entlohnt wird. Darüber hinaus zögern auch manche Arbeitslose, niedrig entlohnte Stellen anzunehmen, für die sie eine Förderung nach dem Mainzer Modell erhalten könnten, weil sie finanzielle Nachteile bei erneuter Arbeitslosigkeit bzw. nach Auslaufen der Zuschüsse fürchten. In manchen Fällen scheiterten Stellenbesetzungen darüber hinaus an der Unvereinbarkeit der vorgesehenen Arbeitszeiten mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder daran, dass die Arbeitsstellen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Eine erklärte Zielsetzung des Mainzer Modells besteht darin, die Besetzung von Arbeitsplätzen mit eher niedriger Entlohnung zu erleichtern, indem das erzielbare Einkommen durch die Zuschüsse erhöht wird. Allerdings haben in den bislang geführten Interviews in Betrieben nur wenige Befragte bestätigt, dass sie tatsächlich Probleme bei der Besetzung solcher Arbeitsstellen haben. Damit ist auch die intendierte Erschließung brachliegender Arbeitsplätze eher nur in geringem Umfang möglich. Dies erklärt zumindest teilweise die sehr niedrige Inanspruchnahme des Mainzer Modells gegenüber den ursprünglichen Erwartungen. Die unproblematische Besetzung derartiger Arbeitsplätze könnte darüber hinaus auf Mitnahmeeffekte hindeuten, die bei der Umsetzung des Mainzer Modells wie bei grundsätzlich allen arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen auftreten können. Die Unterstellung von Mitnahmeeffekten liegt auch dann besonders nahe, wenn die Förderung erst nach Arbeitsaufnahme bewilligt wird. Während einige Arbeitsämter solche nachträglichen Bewilligungen ablehnen, informieren andere grundsätzlich alle Personen, die eine gering bezahlte Arbeit aufnehmen, über die Fördermöglichkeit nach dem Mainzer Modell und nehmen damit Mitnahmeeffekte in Kauf. Insgesamt bleibt auch zwei Jahre nach dem Beginn der regional begrenzten Erprobung des Mainzer Modells die Inanspruchnahme zögerlich. Die bundesweite Ausdehnung ist hingegen noch in der Anfangsphase, in der Sondereffekte zu vermuten sind. Mit gering Qualifizierten und in geringerem Maße Langzeitarbeitslosen wurden zwei wichtige der anvisierten Zielgruppen erreicht. Der hohe Teilzeitanteil und der damit verbundene hohe Anteil von (oft allein erziehenden) Frauen stehen ebenfalls in Einklang mit den erklärten Zielen des Mainzer Modells. Insgesamt dürfte das Potenzial des Mainzer Modells bislang noch nicht ausgeschöpft sein. Demgegenüber war die Inanspruchnahme des SGI-Modells geringer. Bis 30. April 2001 hatte es lediglich 56 Förderfälle gegeben. Dies war Anlass zu einer großzügigeren Ausgestaltung der Förderkonditionen seit 1. Mai Zwar nahm die Inanspruchnahme anschließend etwas zu, blieb jedoch gleichwohl bis zur Einstellung des SGI-Modells zum 28. Februar 2002 hinter den Erwartungen zurück (vgl. auch Tabelle 1). Insgesamt wurden in über anderthalb Jahren mit dem SGI- Modell 386 Einstellungen gefördert. 88% aller Förderfälle betrafen das Saarland. Auch beim SGI- Modell lag der Anteil der Frauen unter den Geförderten mit rund 60% überdurchschnittlich hoch, was u.a. damit zusammen hängen dürfte, dass Frauen in den Tätigkeitsbereichen mit einer niedrigen Entlohnung generell stärker vertreten sind. Da mit der SGI-Förderung keine Bevorzugung von Teilzeitarbeit vorgesehen war, überrascht der mit über 53% hohe Teilzeitanteil bei den geförderten Arbeitsplätzen insgesamt. Er lag bei den Frauen bei über 70% und bei den Männern bei fast einem Viertel. Von den beiden ursprünglichen Zielgruppen lag der Förderschwerpunkt bei der SGI- Förderung auf den gering Qualifizierten. Mehr als die Hälfte der Geförderten hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung. Demgegenüber war lediglich jeder sechste Geförderte langzeitarbeitslos

17 Bei den Förderzugängen bis Ende 2001 betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn 7,32 EUR, in Sachsen war er mit 6,88 EUR etwas geringer. Die Bandbreite reichte von knapp 5 EUR bis über 9 EUR. Ganz überwiegend werden Bruttostundenentgelte zwischen 7 und 8 EUR gefördert. Im Durchschnitt wurde ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 93 EUR gewährt. Dabei war dieser in Sachsen deutlich höher als im Saarland. Dies ist einerseits durch die geringeren durchschnittlichen Bruttostundenentgelte und andererseits durch den deutlich höheren Vollzeitanteil in Sachsen bedingt. Die Förderbeträge sind verglichen mit alternativen, allerdings typischerweise auf einzelne Zielgruppen begrenzte Förderungen nach dem SGB III eher gering. Die längere Bezugsmöglichkeit der SGI-Förderung kam in diesem Zusammenhang offenbar kaum zum Tragen, was auch daran liegen dürfte, dass fast die Hälfte der geförderten Beschäftigungsverhältnisse von vorneherein befristet war. Mit dem SGI-Modell wurden vorrangig Arbeitsplätze in den Wirtschaftsbereichen Handel und im verarbeitenden Gewerbe gefördert. Leichte Häufungen gab es darüber hinaus im Gastgewerbe und in der Gebäudereinigung. Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung spielte im SGI-Modell hingegen keine Rolle (2%). Mit dem SGI-Modell konnten nur Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, die den tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen entsprachen. Tatsächlich gab es lediglich für 17% der geförderten Beschäftigungsverhältnisse einen Tarifvertrag. Entsprechend waren bei 83% der geförderten Arbeitskräfte die ortsüblichen Bedingungen maßgeblich. Inzwischen wurde etwa die Hälfte der Förderungen nach dem SGI-Modell wieder beendet, davon knapp die Hälfte vorzeitig. Von den noch laufenden SGI-Förderungen ist bei 80% die Ausschöpfung der Förderhöchstdauer von drei Jahren vorgesehen. Wie bei grundsätzlich allen arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen kann es auch beim SGI- Modell zu Mitnahmeeffekten kommen. Nach den Förderrichtlinien sollten Zuschüsse nach dem SGI-Modell ausschließlich für zusätzliche Arbeitsplätze gewährt werden. Angesichts der insgesamt geringen Resonanz der Betriebe wurde das Kriterium der Zusätzlichkeit nach Angaben der Arbeitsämter aber eher großzügig gehandhabt und i.d.r. auf eine genauere Prüfung verzichtet. Die mögliche Förderung einer Qualifizierung nach dem SGI-Modell wurde bislang nur in knapp einem Fünftel der Förderfälle genutzt. Zudem wurden alle Qualifizierungsmaßnahmen bis auf eine Ausnahme im Arbeitsamtsbezirk Neunkirchen umgesetzt. Nach den Angaben der Arbeitsämter sahen viele Unternehmen eine Qualifizierung nicht als erforderlich an oder sie scheuten die Kosten einer Freistellung von der Arbeit. Die möglichen Vorteile konnten offenbar nur in persönlichen Gesprächen erfolgreich aufgezeigt werden, was sich aber als sehr zeitaufwändig erwies. Bei einer breiten Verteilung der Zuständigkeiten für die Umsetzung des SGI-Modells fehlte den Arbeitsämtern offenbar die Möglichkeit, aus der Erfahrung heraus schlagkräftige Argumentationen zu entwickeln. Die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen wurde auch durch organisatorische Probleme beeinträchtigt: Angesichts der geringen Inanspruchnahme des SGI-Modells und der Heterogenität der Tätigkeiten war es kaum möglich, gemeinsame Qualifizierungsmaßnahmen zu organisieren. Am SGI-Modell waren Unternehmen aus verschiedenen Gründen nur sehr zögerlich interessiert: So schlossen die tariflich vereinbarten Löhne eine Förderung aus, es bestand grundsätzlich kein Bedarf an zusätzlicher Beschäftigung im betreffenden Lohnsegment bis zu 18 DM bzw. 9,20 EUR brutto pro Stunde, oder die Förderbeträge wurden von den Unternehmen als wenig lohnend bezeichnet. Besonders bei den höheren Stundenlöhnen erschien die Förderhöhe im Vergleich zum - 6 -

18 administrativen Aufwand und/oder zu anderen Fördermöglichkeiten als zu niedrig. Durch die verlängerte Laufzeit konnte diese Einschätzung nur in den Fällen revidiert werden, in denen eine längerfristige Beschäftigung überhaupt beabsichtigt war, was im betreffenden Lohnsegment nicht durchgängig üblich ist. Die Aufhebung der Begrenzung der SGI-Förderung auf die Einstellung von gering Qualifizierten bzw. Langzeitarbeitslosen scheint von vielen Unternehmen kaum wahrgenommen worden zu sein. Etliche Unternehmen beklagten auch weiterhin die starke Konkurrenz zu anderen Fördermöglichkeiten, die sich aber jeweils auf besondere Zielgruppen unter den Arbeitslosen beschränken. Auch nach der Richtlinienänderung scheint es nur begrenzt gelungen sein, den Ruf des SGI-Modells als Ansatz für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose grundlegend zu verändern. Hierfür wäre vermutlich mehr Zeit erforderlich gewesen, als bis zur Einstellung der Erprobung der SGI- Förderung Ende Februar 2002 tatsächlich geblieben ist. Insgesamt blieb die Inanspruchnahme des SGI-Modells hinter den Erwartungen zurück. Daran hat auch die großzügigere Ausgestaltung der Förderkonditionen zum 1. Mai 2001 wenig ändern können. Die Gründe hierfür dürften vielschichtig sein. Sie reichen vom fehlenden Arbeitskräftebedarf der Unternehmen über die bestehende Förderkonkurrenz bis zur mangelnden Unterstützung durch die regionalen Akteure. Wermutstropfen bleibt, dass das SGI-Modell zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt wurde und damit möglicherweise bis zur vollen Wirksamkeit der zum 1. Mai 2001 erfolgten großzügigeren Ausgestaltung der Förderkonditionen nicht genug Zeit verblieb

19 Tabelle 1: Eckdaten zum Mainzer Modell und zum SGI-Modell SGIursprüngliche Förderregionen b bis 28. Februar 2002 Brandenburg Rhein -land- Pfalz Mainzer Modell bundesweit vom 1. März 2002 bis 26. August 2002 ges. Ost West ges. Modell a Förderzugänge c Förderabgänge Förderbestand Verteilung der Förderzugänge Männer 17,4% 37,9% 35,5% 29,2% 34,0% 32,4% 39,4% Frauen 82,6% 62,1% 64,5% 70,8% 66,0% 67,6% 60,6% Teilzeitanteil 76,8% 65,7% 67,0% 72,4% 63,5% 69,5% 53,4% Teilzeitanteil unter den Männern 58,3% 34,3% 35,7% 39,9% 40,9% 40,6% 24,3% Teilzeitanteil unter den Frauen 80,7% 84,8% 84,2% 73,1% 88,6% 83,3% 72,2% ohne abgeschl. Berufsausbildung 22,5% 60,9% 56,5% 15,9% 49,7% 38,7% 51,6% vorher arbeitslos 92,8% 60,2% 63,9% 93,2% 77,1% 82,3% 65,0% vorher mindestens 1 Jahr arbeitslos 34,1% 10,2% 12,9% 30,8% 19,1% 22,9% 16,3% ohne abgeschl. Berufsausbildung und/oder mind. 1 Jahr arbeitslos 46,4% 64,5% 62,4% 42,6% 59,5% 54,0% 59,8% vorher Sozialhilfe als Lohnersatz 7,2% 43,4% 39,2% 4,9% 35,3% 25,4% 3,1% a b Während der Laufzeit vom 1. Juli 2000 bis 28. Februar 2002 im Saarland sowie in Sachsen im Arbeitsamtsbezirk Chemnitz und ab Sommer 2001 auch im Arbeitsamtsbezirk Zwickau. Im Norden von Rheinland-Pfalz die Arbeitsamtsbezirke Koblenz, Mayen, Montabaur und Neuwied und in Brandenburg die Arbeitsamtsbezirke Eberswalde und Neuruppin. c Davon 339 Förderfälle im Saarland und 47 in Sachsen. Vor der Richtlinienänderung zum 1. Mai 2001 gab es 56 Förderfälle im Saarland und keinen in Sachsen. 65 Geförderte (17%) haben bislang die Möglichkeit einer geförderten Qualifizierung genutzt. Anmerkung: Für die letzten Monate ist mit Nachmeldungen von Bewilligungen zu rechnen. Quelle: IAB-Auswertung der CAST-Förderdatei zum Stichtag 26. August

20 Einleitung Vor nunmehr über zwei Jahren startete die Bundesregierung am 1. Juli 2000 das arbeitsmarktpolitische Sonderprogramm Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten (CAST). Dieses Sonderprogramm geht auf die Initiative des nationalen Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zurück. Es sollte die Eingliederung gering qualifizierter Arbeitnehmer/innen, Langzeitarbeitsloser sowie gering verdienender Arbeitnehmer/innen, insbesondere mit Kindern, in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern und Anreize für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze setzen. Im Rahmen des Sonderprogramms CAST wurden zwei Förderkonzepte umgesetzt, das so genannte Mainzer Modell aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung und das so genannte SGI- Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative des Saarlandes. Beide Förderkonzepte wurden ursprünglich in ausgewählten Arbeitsmarktregionen je eines west- und eines ostdeutschen Bundeslandes erprobt. Während das Mainzer Modell zum 1. März 2002 bundesweit ausgedehnt wurde, wurde das SGI-Modell zum gleichen Zeitpunkt zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt. Das Mainzer Modell wurde zunächst im Norden von Rheinland-Pfalz und in Teilen Brandenburgs erprobt, zum Beginn des Jahres 2002 wurde das Modell in Rheinland-Pfalz landesweit ausgedehnt. Mit der bundesweiten Ausdehnung zum 1. März 2002 war auch eine Verlängerung seiner Laufzeit um ein Jahr bis Ende 2003 verbunden. Das Mainzer Modell soll durch einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und/oder einen ebenfalls einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen. Zusätzliche Beschäftigung soll vor allem für gering verdienende Arbeitnehmer/innen, allein Erziehende und Klein-Verdiener-Familien mit Kindern unter Vermeidung der so genannten Sozialhilfefalle geschaffen werden. Darüber hinaus soll Teilzeitarbeit attraktiver werden. Das SGI-Modell wurde zunächst im Saarland und in Sachsen im Arbeitsamtsbezirk Chemnitz und ab Sommer 2001 auch im Arbeitsamtsbezirk Zwickau erprobt. Durch Zuschüsse zu den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung sollten die Betriebe von Lohnnebenkosten entlastet werden und dadurch Anreize für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, insbesondere für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose, gesetzt werden. Gleichzeitig sollte durch Qualfizierungsmaßnahmen den beschäftigten gering Qualifizierten und vormals Langzeitarbeitslosen eine langfristige Beschäftigungsperspektive eröffnet werden. Das Mainzer Modell und das SGI-Modell sehen die Förderung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse vor. Während das SGI-Modell anfangs nur gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen offen stand, war beim Mainzer Modell von Anfang an keine derartige Beschränkung vorgesehen. Die Förderung ist im wesentlichen abhängig vom Lohn bzw. Einkommen nach Beschäftigungsaufnahme. Nach zögerlicher Inanspruchnahme des Sonderprogramms wurden beide Förderkonzepte großzügiger ausgestaltet, insbesondere wurde der maximale Förderzeitraum ab 1. Mai 2001 von 18 auf 36 Monate verdoppelt. Weitere Änderungen erfolgten mit der Euro-Umstellung zum Beginn des Jahres Das Mainzer Modell schließlich wurde im Zusammenhang mit der bundesweiten Ausdehnung vor allem für Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger/innen großzügiger ausgestaltet

21 Schwerpunkt des vorliegenden Berichts sind die Erfahrungen mit dem Mainzer Modell und dem SGI-Modell in den ursprünglichen Förderregionen. Über Inanspruchnahme und Förderstrukturen auch seit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells wird anhand der CAST-Förderdatei berichtet. Ergänzend liegen inzwischen aus einer Aktenrecherche des IAB Angaben zu Förderbeträgen, Löhnen und Einkommen der Förderzugänge bis zum Jahresende 2001 vor. Darüber hinaus werden vertiefende Angaben zu den Förderstrukturen anhand erster Ergebnisse der Befragungen von Geförderten vorgestellt. Befragt wurde auch eine ungeförderte Vergleichsgruppe. Der Vergleich zwischen Geförderten und Vergleichsgruppe gibt Hinweise auf die Zielgruppenerreichung. Die begleitende Implementationsforschung gibt Aufschluss über die konkrete Umsetzung in den Förderregionen und insbesondere anhand von Erfahrungsberichten der regionalen Akteure auch über aufgetretene Probleme. Für das Verständnis der bisherigen Entwicklung sind neben der Ausgestaltung der Förderkonzepte auch die Ausgangslage auf den regionalen Arbeitsmärkten in den Förderregionen bedeutsam. Teil I befasst sich mit dem Mainzer Modell, Teil II mit dem SGI-Modell, wobei die Berichtsstruktur jeweils ähnlich gegliedert ist. In Kapitel 1 wird jeweils das Förderkonzept vorgestellt, in Kapitel 2 wird auf die Arbeitsmarktlage in den ursprünglichen Förderregionen eingegangen. Kapitel 3 zeigt die Umsetzungsaktivitäten in den bisherigen Förderregionen auf. Das zentrale Kapitel 4 befasst sich mit der bisherigen Resonanz auf die Förderkonzepte in den ursprünglichen Förderregionen. Ergänzend gibt das Kapitel 5 beim Mainzer Modell einen Überblick über die bisherige bundesweite Resonanz. Geschlossen wird jeweils mit einer Zusammenfassung. Das abschließende Resümee geht wieder auf beide Förderkonzepte ein

22 I. Mainzer Modell Die Lohnzuschüsse des Mainzer Modells sollen potenzielle Arbeitskräfte zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung motivieren. Anvisierte Zielgruppen sind insbesondere gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose, wenngleich die Förderung nicht auf diese Personengruppen beschränkt ist. Vielmehr werden Zuschüsse zu den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und ein Kindergeldzuschlag nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gezahlt, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Bis Ende 2001 wurde das Mainzer Modell regional begrenzt im Norden von Rheinland-Pfalz und in Teilen Brandenburgs umgesetzt. Vor diesem Hintergrund konzentriert sich auch dieser Bericht schwerpunktmäßig auf die ursprünglichen Förderregionen. Nachdem das Mainzer Modell bereits zum Beginn des Jahres 2002 in Rheinland-Pfalz landesweit ausgedehnt worden war, ist seit März 2002 bundesweit eine Förderung möglich. Der Bericht enthält erste Angaben zu Inanspruchnahme und Förderstrukturen. Die Darstellung der bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen mit der Umsetzung des Mainzer Modells gliedert sich wie folgt: Zunächst wird in Kapitel 1 das Förderkonzept vorgestellt. Dabei wird auch auf dessen Änderungen zum 1. Mai 2001 und auf weitere Änderungen im Zusammenhang mit der landesweiten Ausdehnung in Rheinland-Pfalz zum Jahresbeginn 2002 und mit der bundesweiten Ausdehnung ab März 2002 eingegangen. Kapitel 2 stellt die Arbeitsmarktlage in den ursprünglichen Förderregionen dar. Sie gibt Hinweise auf den Kontext, in dem das Mainzer Modell umgesetzt wurde. Kapitel 3 zeigt die bisherigen Umsetzungsaktivitäten in den ursprünglichen Förderregionen auf. Dabei wird ergänzend auch auf Mainz eingegangen, das erst seit Anfang 2002 Förderregion ist. Das zentrale Kapitel 4 befasst sich mit der Resonanz in den ursprünglichen Förderregionen. Neben der Inanspruchnahme, der Förderstruktur und finanziellen Aspekten der Förderung werden erstmals Befragungsergebnisse (Geförderte und Vergleichsgruppe) vorgestellt. Darüber hinaus gehen wir auch auf Erfahrungen bei der Umsetzung ein; dabei wird wiederum neben dem ursprünglichen Fördergebiet auch Mainz berücksichtigt. In Kapitel 5 steht die bundesweite Resonanz im Mittelpunkt. Vorgestellt werden Inanspruchnahme und Förderstrukturen bis einschließlich August In Kapitel 6 wird eine Zusammenfassung gegeben

23 1 Förderkonzept Das Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung (Mainzer Modell) stammt in seiner ursprünglichen Fassung aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung und wurde Anfang 1999 von Arbeitsminister FLORIAN GERSTER und Finanzstaatssekretär INGOLF DEUBEL publiziert (GERSTER und DEUBEL [1999]). Die gleichzeitige Erprobung mit dem SGI-Modell wurde in einem Spitzengespräch des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit beschlossen. 3 Die Umsetzung beider Förderkonzepte erfolgte zunächst ab 1. Juli 2000 im Rahmen des Sonderprogramms zur Erprobung von Modellansätzen zur Förderung der Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen des Bundes. 4 In der Öffentlichkeit wurde dieses Sonderprogramm unter der Bezeichnung Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten (CAST) bekannt gemacht. Die entsprechenden Richtlinien der Bundesregierung wurden inzwischen mehrfach geändert, nämlich zum 1. Mai 2001, zum 1. Januar 2002 und zum 1. März Das CAST-Sonderprogramm bezweckte die Eingliederung gering qualifizierter Arbeitnehmer, Langzeitarbeitsloser sowie gering verdienender Arbeitnehmer, insbesondere mit Kindern, in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und Anreize für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zu setzen. (Art. 1 Abs. 1 S. 2 CAST-Richtlinien). Speziell durch das Mainzer Modell soll ein Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gesetzt werden. Ziele sind die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung für gering verdienende Arbeitnehmer, allein Erziehende und Klein-Verdiener-Familien mit Kindern unter Vermeidung der sog. Sozialhilfefalle sowie die Steigerung der Attraktivität von Teilzeitarbeit. (Art. 2 1 Abs. 1 CAST-Richtlinien). Das Mainzer Modell wurde ab 1. Juli 2000 zunächst in den rheinland-pfälzischen Arbeitsamtsbezirken Koblenz, Mayen, Montabaur und Neuwied und den brandenburgischen Arbeitsamtsbezirken Neuruppin und Eberswalde umgesetzt. Ab Anfang 2002 wurde die Erprobung des Mainzer Modells auf ganz Rheinland-Pfalz und ab 1. März 2002 schließlich bundesweit ausgedehnt. Die regional begrenzte Erprobung bis Ende Februar 2002 wurde in Rheinland-Pfalz und Brandenburg jeweils von einem regionalen Projektbeirat begleitet. Hier waren die jeweiligen Landesregierungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kammern und die Bundesanstalt für Arbeit vertreten sowie teilweise auch weitere Institutionen. Die Aufgabe der Projektbeiräte bestand darin, die Durchführung der Modellprojekte zu begleiten. In Brandenburg gab es überdies in den beiden Arbeitsamtsbezirken jeweils einen zusätzlichen lokalen Beirat. Vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wurde für beide Förderkonzepte (Mainzer Modell und SGI-Modell) gemeinsam ein überregionaler Begleitausschuss auf Bundesebene eingerichtet, in dem neben der Bundesregierung insbesondere Länder, Gewerkschaften, Arbeitgeberver Vgl. ausführlicher zur Historie BITTNER u.a. [2001, S. 7ff]. Zu anderen Kombilohn-Modellprojekten und Programmen, die in Deutschland umgesetzt werden, vgl. KALTEN- BORN [2001], zu Kombilöhnen im Ausland vgl. KALTENBORN und PILZ [2002b]. Die Fundstellen der Richtlinien und ihrer Änderungen enthält der Anhang

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