Jahres Der Lebensabschluss

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1 Jahres Der Lebensabschluss 1 Der Jahresabschluss Inhalte 1. Zeitliche Abgrenzung des Jahreserfolges 2. Rückstellungen 3. Bewertung des Vermögens 4. Bewertung der Schulden 5. Jahresabschluss ausgewählter Rechtsformen 2

2 Der Jahresabschluss Mit dem Jahresabschluss wird eine Geschäftsperiode (i. d. R. ein Geschäftsjahr) abgeschlossen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt gem. 242 einen Jahresabschluss vor. Durch den Jahresabschluss wird der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens bemessen. Er stellt damit die Grundlage für zukünftige Planungen und Entscheidungen dar. Zudem können sich Außenstehende Einsicht in die finanzielle Lage des Unternehmens verschaffen. Mit dem Jahresabschluss wird zudem die Besteuerung eines Unternehmens bemessen. Bei Einzelunternehmen (z. B. e. K.) und Personengesellschaften (z. B. OHG oder KG) gehören die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) haben zusätzlich die Pflicht, gem. 246 HGB, einen Anhang sowie einen Lagebericht zu veröffentlichen. Quelle: 3 Der Jahresabschluss

3 1. Zeitliche Abgrenzung des Jahreserfolges 5 HGB 250 Rechnungsabgrenzungsposten (1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. (2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. HGB 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: 5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. 6

4 Grundsätzliche Abgrenzungsarten Antizipative * Abgr. Aktivische Ertrag jetzt / Einnahme später (sonst. Forderungen) Passivische Aufwand jetzt / Ausgabe später (sonst. Verbindlichkeiten) Transitorische ** Abgr. Ausgabe jetzt / Aufwand später (ARAP oder ARA) Einnahmen jetzt / Ertrag später (PRAP oder PRA) *transitorisch [lateinisch transitorius»vorübergehend«], vorübergehend, nur kurz andauernd. ** antizipativ [ lateinisch: anticipere = vorwegnehmen], im vorhinein, vorwegnehmend, 7 Aufwendungen und Erträge sind periodenkonform zu buchen (GoB) Das Problem besteht darin, dass die Einnahmen und Ausgaben (Zahlungsströme) in eine andere Abrechnungsperiode fallen als die Erträge und Aufwendungen (Güterströme) 8

5 Antizipative Abgrenzung Sonstige Forderungen / Sonstige Verbindlichkeiten Erträge im alten Jahr führen zu Einnahmen (Einzahlungen) im neuen Jahr (entspr. Forderung) bzw. Aufwendungen im alten Jahr führen zu Ausgaben (Auszahlungen) im neuen Jahr (entspr. Verbindlichkeiten) 9 Beispiel: Ein Mieter zahlt die Garagenmiete vereinbarungsgemäß für drei Monate im nachhinein am 1. Februar des neuen Haushaltsjahres (insgesamt 900,-- ) durch Banküberweisung Einzahlung i. Höhe v. 900, November Dezember Januar Ertrag 300,- Ertrag 300,- Ertrag 300,- 600,-- müssen dem abgelaufenen Geschäftsjahr zugeordnet also vorweggenommen, antizipiert werden! 10

6 Sonstige Forderungen an Mieterträge 600,-- Mieterträge an GuV 600,-- Schlussbilanzkonto an Sonstige Ford. 600, Sonstige Forderungen an Eröffnungsbilanzkonto 600, Bank 900,-- an Sonstige Ford. 600,-- Mieterträge 300,-- 11 Beispiel: Die Darlehenszinsen werden von uns halbjährlich, nachträglich gezahlt. Letzte Zahlung am des alten Jahres in Höhe von 1.200,-- durch Banküberweisung Auszahlung i. Höhe v , Okt Nov Dez Jan Feb Mrz 200,-- 200,-- 200,-- 200,-- 200,-- 200,-- 600,-- müssen dem abgelaufenen Geschäftsjahr zugeordnet also vorweggenommen, antizipiert werden! 12

7 Zinsaufwand an Sonstige Verbindl. 600,-- GuV an Zinsaufwand 600,-- Sonstige Verbindl. an SBK 600, EBK an Sonstige Verbindl. 600, Sonstige Verb. 600,-- Zinsaufwand 600,-- an Bank 1.200,-- 13 Transitorische Abgrenzung Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Es muss sich um Vorleistungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Basis handeln Die Auszahlung bzw. die Einzahlung muss vor dem Jahresabschlusstag (Bilanzstichtag ) erfolgt sein Es muss sich um eine Erfolgsbuchung handeln und der Aufwand oder der Ertrag muss erst nach dem Jahresabschlusstag wirtschaftlich relevant sein Die Ausgabe oder die Einnahme muss einen Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Jahresabschlusstag darstellen 14

8 Passive Rechnungsabgrenzung (Leistungsverbindlichkeit) Einnahmen (Einzahlungen) im alten Jahr führen zu Erträgen im neuen Jahr der Teil der Einnahmen (Einzahlungen), welcher Ertrag des neuen Jahres darstellt, muss abgegrenzt werden 15 Beispiel: Unser Darlehensschuldner zahlt die Quartalszinsen vereinbarungsgemäß am im voraus durch Banküberweisung. Es handelt sich um einen Betrag von insgesamt 1,500, Einzahlung i. Höhe v , November Dezember Januar Ertrag 500,-- Ertrag 500,-- Ertrag 500, müssen dem nächsten Geschäftsjahr zugeordnet werden, d.h. sie sind nur vorübergehend, transitorisch im alten Geschäftsjahr erfasst! 16

9 Bank an Zinserträge 1.500, Zinserträge an Passiver RAP 500,-- Zinserträge an GuV 1.000,-- Passiver RAP an SBK 500,-- alternativ, so genannte direkte Abgrenzung: Bank 1.500,-- an Zinserträge 1.000,-- an Passiver RAP 500, EBK an Passiver RAP 500,-- Passiver RAP an Zinserträge 500,-- In der Schlussbilanz taucht PRAP als Passivkonto auf. PRAP signalisiert, dass bereits Einnahmen für das kommende Jahr geflossen sind, so dass der Bankbestand eigentlich geringer ist, als er ausgewiesen wird. 18

10 Aktive Rechnungsabgrenzung (Leistungsforderung) Ausgaben (Auszahlungen) im alten Jahr führen zu Aufwendungen im neuen Jahr der Teil der Ausgaben (Auszahlungen), welcher Aufwand des neuen Jahres darstellt, muss abgegrenzt werden 19 Beispiel: Die Kfz-Versicherung (600,-- ) wurde am des alten Jahres für ein halbes Jahr im voraus bezahlt Auszahlung i. Höhe v. 600, Sept Okt Nov Dez Jan Feb 100,- 100,- 100,- 100,- 100,- 100,- 200 müssen dem nächsten Geschäftsjahr zugeordnet werden d.h. sie sind nur vorübergehend also transitorisch im alten Geschäftsjahr erfasst! 20

11 Kfz-Versicherung an Bank 600 Aktiver RAP an Kfz-Vers. 200 GuV an Kfz-Vers. 400 SBK an Aktiver RAP 200 alternativ, so genannte direkte Abgrenzung: Kfz-Vers 400 an Bank 600 Aktiver RAP Aktiver RAP an EBK 200 Kfz-Vers. an Aktiver RAP 200 In der Schlussbilanz taucht ARA als Aktivkonto auf. ARA signalisiert, dass im alten Jahr bereits Rechnungen für das neuen Jahr bezahlt wurden und somit das Bankvermögen theoretisch höher ist, als es in der Bilanz steht. 22

12 Zeitliche Abgrenzung- Übersicht Geschäftsfall Im alten Jahr Vorgang Im neuen Jahr Buchung zum Noch zu zahlender Aufwand Ausgabe Aufwandskonto an Sonst. Verb. Noch zu vereinnahmender Ert. Ertrag Einnahme Sonst. Forder. an Ertragskonto Im Voraus bezahlter Aufwand Ausgabe Aufwand Aktiver RAP an Aufwandsk. Im Voraus vereinnahmter Ertrag Einzahlung Ertrag Ertragskonto an Passiver RAP 23 Exkurs: Zeitliche Abgrenzung -Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist bei zeitlichen Abgrenzungen jeweils zu buchen, wenn eine Rechnung vorliegt und zusätzlich die Leistung erbracht wurde oder die Zahlung geleistet wurde! Fall 1: Als Hersteller von Büroausstattung bieten wir auch an, Kopierer zu leasen. Die Rechnung über die vertragsmäßig erbrachte Leistung des Monats Dezember in Höhe von 357,- (inkl. MwSt.) werden unserem Kunden im Januar in Rechnung gestellt und von diesem sofort per Banküberweisung im beglichen. Da die Leistung im alten Jahr erbracht ist, muss am gebucht werden, da die Umsatzsteuer bei Sollbesteuerung entsteht, wenn der Voranmeldezeitraum abgelaufen ist Sonstige Forderungen 357,- an Umsatzerl. f. andere eig. Leistungen 300,- Umsatzsteuer 57,- Buchung Bank 357,- an Sonstige Forderungen 357,- 24

13 Exkurs: Zeitliche Abgrenzung -Umsatzsteuer Fall 1 (Fortsetzung): Aus der Sicht des Kunden sieht der Fall nun so aus, dass der geleaste Kopierer zwar im Dezember des alten Jahres genutzt wurde, die Rechnung aber erst im Januar des neuen Jahres zugeht und umgehend beglichen wird. Nach 15 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 1 UStG darf der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer die Steuer erst dann verrechnen, wenn die Rechnung vorliegt und die Lieferung/Leistung erbracht wurde. Daher ist am zu buchen: Leasingkosten 300,- an Sonstige VB 300,- Im neuen Jahr bei vorliegender Rechnung wird dann gebucht: Sonstige VB 300,- an Bank 357,- Vorsteuer 57,- 25 Exkurs: Zeitliche Abgrenzung -Umsatzsteuer Fall 2 : Wir erhalten am die Rechnung für die Wartung einer Maschine für die Zeit vom bis über 2000, ,- MwSt. Wir überweisen vereinbarungsgemäß sofort. 15 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 1 UStG: Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. Buchung am : Fremdinstandhaltung 2.000,- an Bank 2.380,- Vorsteuer 380,- Am wird gebucht: ARA 1.000,- an Fremdinstandhaltung 1.000,- SBK 1.000,- an ARA 1.000,- Quelle Exkurs: 26

14 Exkurs: Zeitliche Abgrenzung -Umsatzsteuer Fall 2 (Abwandlung): Wir erhalten am die Rechnung für die Wartung einer Maschine für die Zeit vom bis über 2000, ,- MwSt. Wir überweisen den Rechnungsbetrag vereinbarungsgemäß am Abs. 1 Ziff. 1 Satz 1 UStG: Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist; Buchung am : Fremdinstandhaltung 2.000,- an VLL 2.380,- Vorsteuer 190,- an n.n.abzf. Vorsteuer 190,- Am wird gebucht: ARA 1.000,- an Fremdinstandhaltung 1.000,- SBK 1.000,- an ARA 1.000,- SBK 190,- an n.n.abzf. Vorsteuer 190,- Quelle Exkurs: 27 Exkurs: Zeitliche Abgrenzung -Umsatzsteuer Fall 2 (Abwandlung): Buchung am : n.n.abzf. Vorsteuer 190,- an EBK 190,- ARA 1.000,- an EBK 1.000,- Fremdinstandhaltung 1.000,- an ARA 1.000,- Buchung am (Rechnungsausgleich): Fremdinstandhaltung 1.000,- an GuV 1.000,- VLL 2.380,- an Bank 2.380,- Vorsteuer 190,- an n.n.abzf. Vorsteuer 190,- Quelle Exkurs: 28

15 Exkurs: Zeitliche Abgrenzung -Umsatzsteuer Merke: Aus Sicht des Finanzamtes muss die Umsatzsteuerschuld sofort beglichen werden, die Vorsteuerforderung darf erst später (bei Vorliegen der Rechnung und erbrachter Leistung) eingefordert werden. Also? Immer die Variante nehmen, die für das Finanzamt besser ist! Quelle Exkurs: 29 Über welches Konto und welcher Betrag muss abgegrenzt werden? Verbuchen Sie im Grundbuch! 1. Der IHK-Beitrag des Monats Dezember wird erst am überwiesen: 2. Am 01. Dezember wird die Garagenmiete für ein Vierteljahr im voraus überwiesen: 3. Die Bezugskosten für eine Fachzeitschrift Jahresbeitrag werden regelmäßig am überwiesen: 4. Ein Mieter zahlt die Miete für eine Garage rückwirkend für ein Vierteljahr erst am : 5. Die Zinsen für ein Darlehen werden nachträglich für den Zeitraum August -Januar am bezahlt: 6. Eine Wandfläche unseres Geschäftshauses wird an eine Plakatfirma vermietet, für den Zeitraum November bis Januar zahlt das Unternehmen am : 90,00 630,00 240,00 570, ,00 348,00 7. Am Jahresende steht eine Rechnung über Büromaterial noch aus: 250,00 30

16 8. Die Feuerversicherung für unser Betriebsgebäude wurde bereits am für ein Jahr im voraus gezahlt: 9. Ein Mieter überweist die fällige Lagerraummiete am für ein halbes Jahr im voraus: 240, , Am wurde die Kraftfahrzeugsteuer im voraus gezahlt: 600, Die Domein Gebühren werden für ein Vierteljahr am im voraus gezahlt: 1.500, Die Bankgutschrift der Zinsen für die Monate Oktober bis Februar steht am noch aus: 13. Der Vierteljahresbeitrag für die IHK Oktober bis? wird erst am überwiesen: 600,00 150, Die Löhne für die Aushilfskräfte für die letzte Woche im Dezember und die erste Woche im Januar werden vereinbarungsgemäß am gezahlt: 780,00 31 LÖSUNG Über welches Konto und welcher Betrag muss abgegrenzt werden? 1. Der IHK-Beitrag des Monats Dezember wird erst am überwiesen: SoVB 90,00 2. Am 01. Dezember wird die Garagenmiete für ein Vierteljahr im voraus überwiesen: ARA 420,00 3. Die Bezugskosten für eine Fachzeitschrift Jahresbeitrag werden regelmäßig am überwiesen: ARA 40,00 90,00 630,00 240,00 4. Ein Mieter zahlt die Miete für eine Garage rückwirkend für ein Vierteljahr erst am : SoFo 190,00 570,00 5. Die Zinsen für ein Darlehen werden nachträglich für den Zeitraum August -Januar am bezahlt: SoVb 2.000, ,00 6. Eine Wandfläche unseres Geschäftshauses wird an eine Plakatfirma vermietet, für den Zeitraum November bis Januar zahlt das Unternehmen am : SoFo 233,00 7. Am Jahresende steht eine Rechnung über Büromaterial noch aus: SoVb / keine 348,00 250,00 32

17 LÖSUNG 8. Die Feuerversicherung für unser Betriebsgebäude wurde bereits am für ein Jahr im voraus gezahlt: ARA 100,00 240,00 9. Ein Mieter überweist die fällige Lagerraummiete am für ein halbes Jahr im voraus: PRA 2.400, Am wurde die Kraftfahrzeugsteuer im voraus gezahlt: ARA 500, Die Start Gebühren werden für ein Vierteljahr am im voraus gezahlt: ARA 500, ,00 600, , Die Bankgutschrift der Zinsen für die Monate Oktober bis Februar steht am noch aus: SoFo 360, Der Vierteljahresbeitrag für die IHK Oktober bis? wird erst am überwiesen: SoVb 150,00 600,00 150, Die Löhne für die Aushilfskräfte für die letzte Woche im Dezember und die erste Woche im Januar werden vereinbarungsgemäß am gezahlt: SoVb 360,00 780,00 33 Nr Kto-Nr Kto Betrag an Kto-Nr Konto Betrag Beiträge 90, SoVb 90, SoVb 90, Ba 90, Mietaufw. 210, ARA 420, Ba 630, Mietaufw. 420, ARA 420, Büroaufw. 200, ARA 40, Ba 240, Büroaufw. 40, ARA 40, SoFo 190, Mietertr, 190, Ba 570, Mietertr. 380, SoFo 190, Zinsaufw , SoVb 2.000, SoVb 2.000, Zinsaufw. 400, Ba 2400,00 34

18 Nr Kto-Nr Kto Betrag an Kto-Nr Konto Betrag SoFo 232, Mietert. 232, Ba 348, SoFo 232, Mietert. 116, Versaufw. 100, ARA 140, Ba 240, Versaufw. 140, ARA 140, Ba 4.800, Mieter , PRA 2.400, PRA 2.400, Mieter , KfZ-Steuer 100, ARA 500, Ba 600, KfZ-Steuer 500, ARA 500,00 35 Nr Kto-Nr Kto Betrag an Kto-Nr Konto Betrag Gebühren 1000, ARA 500, Ba 1500, Gebühren 500, ARA 500, SoFo 360, Zinsertr. 360, Ba 600, Zintertr. 240, SoFo 360, Beiträge 150, SoVb 150, SoVb 150, Ba 150, Lohnaufw. 390, SoVb 390, Lohnaufw. 390, SoVb 390, Ba 780,00 36

19 1. Lösen Sie die Aufgabe 308 auf der Seite 241! 2. Lösen Sie die Aufgabe 309 auf der Seite 241! 3. Lösen Sie die Aufgabe 310 auf der Seite 245! 4. Lösen Sie die Aufgabe 310 auf der Seite 245! 5. Lösen Sie die Aufgabe 313 auf der Seite 246! Irgendwas mit der Abgrenzung falsch verstanden! 37

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