Buchhaltung 3. Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen

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1 Buchhaltung 3 Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen Zugänge zum Anlagevermögen Anlagevermögen unterliegen der Umsatzsteuer, die auf dem Konto 1410 Vorsteuer zu buchen ist. Bewertung des Anlagevermögens Neben dem Anschaffungspreis fallen oft Transportkosten, Montagekosten, etc. oder der Preis wird durch Skonti oder Ähnliches vermindernd. Der sich daraus ergebene Endpreis nennen wir Anschaffungskosten Werden Anlagegegenstände selbst hergestellt, so nennt man den Gesamtbetrag, der dafür aufgewendet wird, Herstellungskosten Arten von Anlagevermögen: o Sach und Finanzanlagen (z.b. Fuhrpark, Geschäftsausstattung, Wertpapiere des Anlagevermögens) Abnutzbare Anlagegüter (die Wertminderung wird wegen Abnutzung durch die Abschreibung erfasst) Nicht abnutzbare Anlagegüter o Immaterielle Vermögensgegenstände (z.b. Patente, Lizenzen, Geschäfts oder Firmenwert (Betrag, um den der Gesamtkaufpreis einer Unternehmung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände übersteigt) Finanzanlagen des Anlagevermögens sind Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmungen, um auf diese Einfluss nehmen zu können Wertpapiere sind am Bilanzstichtag nach dem Niederstwertprinzip zu bewerten, d.h., wenn Anschaffungskosten und Wert am Bilanzstichtag voneinander abweichen, ist der niedrigere der beiden Werte zu übernehmen Offenlegungspflichtige Unternehmungen müssen über die Anschaffungskosten der anlagen ein Anlagegitter führen Abgänge vom Anlagevermögen Abschreibungen auf Anlagevermögen o Direkte Abschreibung Lineare Abschreibung Die Höhe der Abschreibung wird anhand der Anschaffungs oder Herstellungskosten berechnet Degressive Abschreibung Der Rest oder Buchwert bildet die Grundlage für die Berechnung de Abschreibung Abschreibung nach Leistungseinheiten Hier legt man die zu erwartende Gesamtleistung eines Anlagegegenstandes zugrunde und schreibt dann jährlich nach der erbrachten Leistung ab o Indirekte Abschreibung Wenn wir aus der Bilanz die Anschaffungskosten eines Gegenstandes ersehen wollen, müssen wir die Gegenbuchung der

2 Abschreibung auf einem eigenen Konto, dem Wertberichtigungskonto, erfassen. Dieses Konto nimmt in jedem Jahr um die Höhe der Abschreibung zu und erreicht nach der geschätzten Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes den Wert der Anlage Wird die Geschäftsausstattung trotz völliger Abschreibung noch weiter im Geschäft benutzt, muss sie mit einem Erinnerungswert von 1,00 in er Bilanz stehen bleiben Verkauf von Anlagevermögen o Wird Anlagevermögen nach einer gewissen Zeit verkauft, so muss dem Käufer auch Umsatzsteuer berechnet werden, die auf dem Konto 1811 zu buchen ist o Anlageverkauf bei direkter Abschreibung Liegt der Verkaufspreis unter dem Rest oder Buchwert des Gegenstandes, so entsteht ein Aufwand (2040), bzw. liegt er darüber, ein Ertrag (2710) Wird ein Anlagegegenstand im Laufe des Geschäftsjahres verkauft, muss der Rest oder Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs ermittelt werden, d. h., wir müssen noch für die Zeit vom bis zum Verkaufstag die Wertminderung durch Abnutzung (Abschreibung) buchen. Dabei werden nur volle Monate gerechnet o Anlagevermögen bei indirekter Abschreibung Die Wertberichtigung muss über das Anlagekonto abgeschlossen werden (Wertberichtigung an Anlagekonto). Somit wird der Rest oder Buchwert ermittelt

3 Lektion 2 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen Das Forderungskonto enthält nur die einwandfreien Forderungen, d. h. die Außenstände, die wahrscheinlich in voller Höhe eingehen. Alle Forderungen, bei denen der voraussichtliche Zahlungseingang noch ungewiss ist, buch wir auf einem besonderen Konto, den Konto 1011 Zweifelhafte Forderungen. Uneinbringliche Forderungen Geht eine Forderung in voller Höhe verloren, so wird sie uneinbringlich. Weil der Verlust genau bekannt ist, wird der Nettobetrag der Forderung direkt abgeschrieben. Die Umsatzsteuer wird berichtigt. Zweifelhafte Forderungen bei Einzelwertberichtigungen Sobald erfahren wird, dass Forderungen zweifelhaft werden, müssen sie auf das Konto 1011 umgebucht werden Ist das Vergleichs oder Konkursverfahren über das Vermögen des Kunden noch im laufenden Geschäftsjahr abgewickelt worden, dann ist der Ausfall in voller Höhe bekannt, und es wird direkt abgeschrieben. Ist das Verfahren noch nicht abgewickelt worden, so muss der voraussichtliche Ausfall abgeschrieben werden. Ist der Forderungsausfall noch nicht genau bekannt, muss indirekt vom Nettowert der Forderung abgeschrieben werden. Die Umsatzsteuer wird erst bei der endgültigen Abrechnung der Forderung berichtigt Wenn nun im neuen Geschäftsjahr die Forderung abgerechnet wird, können drei Fälle auftreten: o Der geschätzte Verlust entspricht ganz genau dem eingetretenen, was in der Praxis wohl kaum vorkommt. o Der geschätzte Wert ist höher als der eingetretene Es entsteht ein Ertrag, der auf dem Konto 2751 Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen zu buchen ist o Der geschätzte Verlust ist niedriger als der eingetretene Es entsteht ein Aufwand, der auf dem Konto 2310 Abschreibungen auf Forderungen zu buchen ist Zweifelhafte Forderungen bei Pauschalwertberichtigung In vielen Fällen ist es sehr schwierig, den tatsächlichen Wert der Forderungen zum Jahresende festzustellen, da erfahrungsgemäß immer ein bestimmter Prozentsatz der Forderungen ausfällt. Man darf deshalb auf die gesamten Forderungen abschreiben (Pauschalwertberichtigung), und zwar bis zu 1 % der Nettoaußenstände. Für dieses Abschreibungsverfahren ist die indirekte Abschreibung vorgeschrieben Einzel und Pauschalberichtigung Forderungen, bei denen bestimmt mit einem Ausfall zu rechnen ist, schreibt man einzeln ab. Die restlichen Forderungen werden pauschal bewertet.

4 Lektion 3 Zeitliche Abgrenzung Aufgabe der zeitlichen Abgrenzung ist es die Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem sie erfolgswirksam werden. Unterschieden wird hier zwischen antizipative Posten hier erfolgt die Zahlung im neuen Jahr, der Aufwand oder Ertrag gehört aber in das alte Jahr, muss also vorweggenommen werden. Gebucht wird auf den Konten 1130 Sonstige Forderungen o Es sind Erträge zu erfassen, die das abgelaufene Jahr betreffen, deren Zahlung aber erst im neuen Jahr erfolgt o Der Erfolgsvorgang trifft auf zwei aufeinander folgende Jahre und 1940 Sonstige Verbindlichkeiten o Wird ein Aufwand für das alte Jahr erst im neuen Jahr bezahlt, so ist auf dies hier zu buchen o Der Aufwandsvorgang trifft auf zwei aufeinander folgende Jahre und transitorische Posten Im alten Jahr wird Aufwand oder Ertrag für das neue Jahr bezahlt. Gebucht wird auf den Konten 0910 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten und 0930 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsbegrenzung Ausgaben und Einnahmen, die erst im kommenden Geschäftsjahr erfolgswirksam werden, also die die GewinnundVerlustRechnung des alten Jahres beeinflussen, werden mithilfe der Rechnungsabgrenzungen korrigiert Aktive Rechnungsabgrenzung o hier zahlen wir einen Aufwand, der das neue Jahr betrifft, bereits im alten Jahr Passive Rechnungsabgrenzung o Wir erhalten einen Ertrag, der das neue Jahr betrifft, bereits im alten Jahr Rückstellungen Rückstellungen sind Verbindlichkeiten für Aufwendungen, die dem Grunde nach bekannt sind, nicht aber nach der Höhe und Fälligkeit. Die bei der Auflösung entstehenden Differenzbeträge sind auf den Konten 2030 Periodenfremde Aufwendungen bzw Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zu buchen

5 Lektion 4 Betriebsübersicht Um auf den Konten keine falschen Abschlussbuchungen vorzunehmen, führen wir außerhalb der eigentlichen Buchführung einen Abschluss in Form der Betriebsübersicht (Probebilanz, Abschlussblatt) durch Die Summenbilanz o Nach Abschluss der laufenden Buchungen addieren wir die Soll und Habenseiten aller Hauptbuchkonten und übernehmen die Summen in die erste Spalte der Betriebsübersicht. o Die Gesamtsumme der Sollseite muss gleich groß sein wie die Habenseite. Die Saldenbilanz I o Aus den Werten der Summenbilanz errechnen wir die Salden aller Konten. o Diese werden auf die größere Seite gesetzt o Beide Seiten müssen wieder übereinstimmen Die vorbereitenden Abschlussbuchungen o Darunter verstehen wir alle Abschlussbuchungen, die weder das Gewinn- duverlustkonto noch die Schlussbilanz berühren. o Soll und Haben müssen gleich groß sein Die Saldenbilanz II o Durch die vorbereitenden Abschlussbuchungen wurden manche Salden der Saldenbilanz I verändert. Die Saldenbilanz II wird nun aus der Saldenbilanz I unter Berücksichtigung der vorbereitenden Abschlussbuchungen ermittelt Die Inventurbilanz o Sie übernimmt alle Salden der aktiven und passiven Bestandskonten und stimmt mit Ausnahme des Kapitals mit der Schlussbilanz überein. o Wenn hier Aktiv und Passivseite nicht übereinstimmen, kommt das daher, dass der Reinerfolg (GuV) noch nicht auf das Kapital übertragen wurde Die Erfolgsbilanz o Sie enthält alle Erfolgskonten und ermittelt den Reinerfolg des Jahres und entspricht somit dem GewinnundVerlustKonto o Differenz zwischen Aktiv und Passiv muss die gleich sein wir bei der Inventurbilanz

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