Bewerbungsbedingungen. für die Durchführung einer Bodenschutzkalkung im Herbst 2013 durch die WBV Lamer Winkel w.v.
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- Heinz Holst
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1 Bewerbungsbedingungen für die Durchführung einer Bodenschutzkalkung im Herbst 2013 durch die WBV Lamer Winkel w.v. I. Allgemeine Informationen 1. Beschreibung des Auftrags a) Allgemeine Beschreibung Durchführung einer Bodenschutzkalkungen im Lamer Winkel, Bayerischer Wald. Im Rahmen der ausgeschriebenen Dienstleistung sind bei dieser Ausschreibung Bodenschutzkalkungen auf insgesamt 467,9 ha durchzuführen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Bereitstellung und Lieferung des Kalkmaterials gemäß Leistungsbeschreibung Ausbringung des Kalkmaterials gemäß Leistungsbeschreibung b) Detailbeschreibung Die Details zur Arbeitsausführung ergeben sich aus: Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Düngemittel-VO in ihrer jeweils aktuellsten Fassung 2. Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus: diesen Bewerbungsbedingungen, der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, den unter I.1.b) genannten sonstigen Anweisungen und Beschreibungen. Diese Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteile. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der VOL/B. 3. Aufteilung des Auftrags in Lose Der Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Es kann somit nur der gesamte Auftrag beboten werden. 4. Zeitraum der Arbeitsausführung Alle Maßnahmen sind ab Auftragsvergabe bis fertig zu stellen.
2 5. Ausschreibende Stelle WBV Lamer Winkel w.v. Schulweg Lam Tel.: 09943/ Fax: 09943/ wbv.lam@web.de Vertreter Josef Schmid, Geschäftsführer Tel.: / Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Zulässige Bieterkonstellationen Am Vergabeverfahren können nur Einzelbieter teilnehmen. 8. Unterauftragnehmer Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern (hierzu zählen auch verbundene Unternehmen) ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der für die Ausführung durch Unterauftragnehmer geplanten Leistungen angeben. Auf ein mögliches späteres Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter zur Feststellung der erforderlichen Eignung die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und deren Bereitschaft zur Übernahme der jeweiligen Unterauftragnehmerleistung im Auftragsfall nachzuweisen. Dasselbe gilt für die Vergabe von Teilleistungen an verbundene Unternehmen. Sofern Leistungen nicht an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle als für die Vergabe durch Unterauftragnehmer vorgesehen bezeichnet werden, sind diese grundsätzlich im eigenen Betrieb des Bieters auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Übertragung auf Unterauftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig ist. 9. Der Anbieter hat seinem Angebot beizufügen: 1. Namentliche Benennung der Kalklieferwerke und Vorlage von Analyseergebnissen einer anerkannten Materialprüfstelle (nicht älter als 12 Monate) der im Angebot benannten Kalkherkünfte. Aus den Analyseergebnissen muss ersichtlich sein: Gehalt an Schwermetallen (Blei, Cadmium, Nickel, Arsen, Quecksilber, Kupfer, Zink, Chrom ges., Thallium) Gehalt an CaCO 3 und MgCo 3 Wassergehalt Reaktivität Korngrößenverteilung
3 2. Luftverkehrsrechtliche Genehmigungen als Luftfahrtunternehmen (einschl. AOC Bescheinigung, Allgemeinerlaubnis) bzw. entsprechende Vorabfrage bei der zuständigen Luftverkehrsbehörde 3. Ein aktueller Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gem. 37LuftVG sowie eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung 4. Nachweis einer gültigen Unfall-/Luftfrachtführer Haftpflichtversicherung nach den Bestimmung des Luftverkehrsgesetztes vom (BGBl l S.61) in der jeweils gültigen Fassung 5. Nachweis der Berechtigung zum Streuen und Sprühen aus Luftfahrzeugen gem. 86 LuftPersV in der jeweils gültigen Fassung. 6. Außenstart- und Landeerlaubnis, soweit nicht Bestandteil der Allgemeinerlaubnis 7. Nachweis der Ausrüstung der Fluggeräte mit GPS 8. Aktueller Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 2,5 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. für Sachschäden. Der Auftraggeber kann in Ausnahmefällen eine Nachreichung von Nachweisen zulassen. 10. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Einschränkungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu erteilen, ob und auf welcher Art er wirtschaftlich und/oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. II. Verfahren 1. Vergabeverfahren Die Vergabe findet im Wege der öffentlichen Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOL/A statt. 2. Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot ist komplett in deutscher Sprache abzufassen. 3. Formale Vorgaben Die Verwendung spezifischer Geschäftsbedingungen des Bieters ist unzulässig. Sollten aus drucktechnischen Gründen die Geschäftsbedingungen in den zu liefernden Unterlagen nicht
4 eliminiert werden können, so sind Sie handschriftlich durchzustreichen und mit dem Vermerk ungültig und Unterschrift zu versehen. Das Angebot ist nur mit der Unterschrift des Bieters gültig. 4. Zuschlagserteilung, Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium ist der Gesamt-Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf das preislich günstigste Angebot erteilt. Bei wirtschaftlich (preislich) gleichwertigen Angeboten entscheidet der früheste Zeitpunkt des Beginns der Befliegung nach Erteilung des Zuschlags. Die Schwermetallanteile der Analyseergebnisse werden in der Auftragsvergabe mit berücksichtigt. 5. Angebotsfrist, Angebotsabgabe und Terminplan a) Angebotsfrist und Angebotsabgabe Angebote müssen schriftlich und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: - bitte NICHT öffnen - Ausschreibung Waldkalkung bis spätestens am , Uhr bei der Vergabestelle vorliegen. Die Angebote sind ausschließlich auf dem Postwege an folgende Postadresse zu senden: WBV Lamer Winkel w.v. Schulweg Lam Verspätet eingegangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eine Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. b) Terminplan Es ist der folgende Terminplan vorgesehen: Beantwortung von Bieterfragen bis , 12:00 Uhr Angebotsfrist , 12:00 Uhr Zuschlagserteilung / Bindefrist bis spätestens Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich Änderungen an diesem Terminplan vor. Die Änderungen werden den Bietern gegebenenfalls unverzüglich mitgeteilt. 6. Bindefrist Die Bieter haben sich mit Abgabe ihres Angebots bis zum an dieses zu binden.
5 7. Angemessenheit der Preise Auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen darf der Zuschlag nicht erteilt werden ( 16 Abs. 6 VOL/A). Die Bieter haben der Vergabestelle auf Verlangen die erforderlichen Belege, insbesondere die Grundlagen ihrer Kalkulation, vorzulegen, wenn diese eine Vorlage zur Überprüfung der Angemessenheit der Preise verlangt. Bei Nichtvorlage wird das Angebot ausgeschlossen. 8. Kosten der Angebotserstellung Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren werden nicht vergütet. III. Bieterfragen und Mitteilung von Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich, per hinzuweisen. Es werden nur solche Fragen zur Ausschreibung beantwortet, die bis zum , Uhr bei der Vergabestelle unter der - Adresse wbv.lam@web.de eingegangen sind. Antworten auf Bieterfragen sowie gegebenenfalls erforderliche weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren werden grundsätzlich an alle Firmen per weitergegeben. Hinweis: Eine Anfrage ist immer an die genannte -Adresse zu richten. Sämtliche Antworten, Hinweise und zusätzlichen Informationen durch die Vergabestelle sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. IV. Vertraulichkeit der Informationen 1. Geheimhaltung Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für das Personal von Unterauftragnehmern. 2. Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen Die Bieter haben sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, deutlich (z.b. durch Aufdruck oder mittels Stempel) zu kennzeichnen. Die Vergabestelle wird im Fall eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese von der Vergabekammer gegebenenfalls zur Akteneinsicht freigegeben werden ( 111 Abs. 3 GWB). V. Zustimmungserklärung des Bieters Mit der Abgabe des Angebots stimmt der Bieter diesen Bewerbungsbedingungen in vollem Umfang und ohne Änderungen zu.
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