Informationen zum Vorbereitungsdienst LEHRAMT AN REGIONALEN SCHULEN LEHRAMT FÜR SONDERPÄDAGOGIK LEHRAMT AN BERUFLICHEN SCHULEN

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1 Informationen zum Vorbereitungsdienst LEHRAMT AN REGIONALEN SCHULEN LEHRAMT FÜR SONDERPÄDAGOGIK LEHRAMT AN BERUFLICHEN SCHULEN LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN LEHRAMT AN GYMNASIEN Dienstantritt zum 1. August 2015

2 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Institut für Qualitätsentwicklung Handreichung zum Vorbereitungsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung begrüßen zu Ihrem heutigen Dienstantritt zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Mecklenburg-Vorpommern. Dies ist ein bedeutender Schritt in Ihrem beruflichen Werdegang. Die vorliegende Handreichung dient dazu, Ihnen den Einstieg ein wenig zu erleichtern. Sie finden auf den folgenden Seiten relevante Informationen zur Zweiten Phase in unserem Land. Dazu zählen: - die rechtlichen Grundlagen, - die für Ihre Ausbildung jeweils zuständigen Personen und Institutionen, - der Verlauf der einzelnen Ausbildungsabschnitte, - die Anforderungen, die an Sie gestellt werden, - wesentliche organisatorische Fragen, - Hinweise zur Zweiten Staatsprüfung. Zu diesen allgemeinen Hinweisen werden im Verlauf Ihres Vorbereitungsdienstes noch viele weitere hinzukommen. Wichtige Ratgeber und Wegbegleiter sind neben den Mentorinnen und Mentoren und neben den Studienleiterinnen und Studienleitern an Ihren Schulen vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Ich wünsche Ihnen in den kommenden 18 bzw. 24 Monaten eine abwechslungs- und erkenntnisreiche Zeit, in der Sie sich zum einen orientieren an Gestaltungsmustern, die Sie in der Phase der Hospitationen erleben, in der Sie zum anderen aber auch selbst Dinge ausprobieren, die Sie zu einer eigenständigen und unverwechselbaren Lehrkraft machen. Nur Mut! Heidrun Pietruschka Direktorin des Instituts für Qualitätsentwicklung 2

3 VORBEREITUNGSDIENST LEHRAMT AN REGIONALEN SCHULEN LEHRAMT FÜR SONDERPÄDAGOGIK LEHRAMT AN BERUFLICHEN SCHULEN LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN/ GRUND- UND HAUPTSCHULEN LEHRAMT AN GYMNASIEN / REGIONALEN SCHULEN DOPPELQUALIFIKATION: AUSBILDUNG FÜR DIE UNTERRICHTSERLAUBNIS AB 1. AUGUST 2015/ BEGINN DER AUSBILDUNG FÜR DAS LEHRAMT AN GYMNASIEN BZW. AN REGIONALEN SCHULEN AB 1. FEBRUAR 2016 VERSCHIEBUNG IM ZEITPLAN UM 6 MONATE/ ENDE: 31. JULI 2017 I. Rechtliche Grundlagen, allgemeine Vorschriften und Hinweise zum Vorbereitungsdienst Rechtliche Grundlage Status Dienstverhältnisse ( 5) Dauer des Vorbereitungsdienstes ( 4) Verordnung zum Vorbereitungsdienst und zur Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrervorbereitungsdienstverordnung LehVDVO M-V vom , in der Fassung vom ) Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. öffentlichrechtliches Ausbildungsverhältnis Dienstvorgesetzter ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V bzw. das IQ M-V, das zum Ministerium gehört. Die zuständigen Mitarbeiter 1 des IQ M-V, die Schulleiter der Seminar- und Ausbildungsschulen, die Studienleiter sowie die Mentoren sind in ihrem jeweiligen Teilbereich der Ausbildung weisungsberechtigt. Alle dienstlichen Angelegenheiten, z.b. Urlaub, Dienstreisen etc., werden in der Seminarschule geklärt. 18 Monate ( ) bzw. 24 Monate in der Doppelqualifikation ( ) Zuständig für die Organisation: Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bzw. Regionalbereiche des IQ M-V und Lehrerprüfungsamt Zuständige Mitarbeiter: Regionalbereichsleiter, Fachleiter 1 Gemeint sind, wie auch im Folgenden bei allen anderen Funktionen, immer Frauen und Männer. 3

4 Gestaltung und Unterricht ( 8, 9) Das IQ M-V ist zuständig für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung; Referendare werden an den Schulen und vom IQ M-V ausgebildet. Die Ausbildung ist primär auf unterrichtspraktische Themen ausgerichtet, insbesondere auf die Planung und Reflexion von Unterricht. Der Mittwoch ist der Seminartag. Für die Hauptseminare sind organisatorisch und inhaltlich die Studienleiter der Seminarschulen zuständig; Fachseminare zu fachdidaktischen und fachmethodischen Inhalten (zuständig: Fachleiter des IQ M-V) werden in,, und, angeboten. Die Veranstaltungen finden in einem Dreiwochenrhythmus statt (siehe Terminplan). Die Ausbildung umfasst Hospitationen, begleiteten Unterricht und eigenverantwortlichen Unterricht an der Schule sowie die Teilnahme an den Fachseminaren des IQ M-V. Sie schließt auch die Teilnahme an den in der Schule stattfindenden Konferenzen und Abschlussprüfungen sowie die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ein. Die Referendare führen ein Nachweisheft über die Teilnahme an Seminaren und schulischen Veranstaltungen, über hospitierten, begleiteten und eigenverantwortlichen Unterricht 9 Absatz 4. Für die Dauer eines Schuljahres erteilt der Referendar eigenverantwortlichen, bedarfsdeckenden Unterricht im Umfang von zehn bis zwölf Stunden. Studienleiter, Fachleiter und Mentoren bestätigen durch Unterschrift. Reisekosten Der Studienleiter besucht den Referendar mindestens dreimal im Ausbildungshalbjahr, davon mindestens einmal im Rahmen einer Gruppenhospitation. Der Fachleiter besucht den Referendar mindestens zweimal im Laufe der Ausbildung und berät (möglichst im Beisein aller an der Ausbildung Beteiligten) im Anschluss. Unterrichtsbesuche durch Fachleiter können auch als Gruppenhospitation erfolgen. Reisekosten werden auf Antrag vom Wohnort bzw. vom Ort der Seminarschule zu den Ausbildungsveranstaltungen des IQ M-V (Seminare in,, und ) und den vereinbarten Ausbildungsveranstaltungen der Seminarschulen gewährt. Der Antrag ist vor dem Antritt der Dienstreise (Genehmigung durch den Schulleiter) zu stellen. Für die Abrechnung (innerhalb von sechs Monaten) ist jeder Referendar selbst zuständig. (Landesreisekostenrecht des Landes M-V in der jeweils gelten- 4 Zuständig: Referendar, Schulleiter

5 Krankschreibung Verkürzung, Verlängerung ( 4) Entlassung ( 6) Unterrichtsaufträge ( 12) den Fassung) Im Falle einer Krankschreibung informieren Sie umgehend die Ausbildungsschule. Melden Sie sich ggf. bei Ihrem Fachleiter, Ihrem Studienleiter an oder vor Seminartagen. Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes ist möglich, sofern eine Unterrichtspraxis von durchschnittlich mindestens zwölf Unterrichtsstunden wöchentlich während eines Schuljahres nachgewiesen werden kann. Ein Antrag ist nach Kenntnisnahme durch den Studienleiter dem Lehrerprüfungsamt vorzulegen. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes kann auf Antrag aus besonderen Gründen erfolgen. Der Antrag ist an das IQ M-V (Bereich IQ 5) zu richten. Eine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst kann beim Vorliegen wichtiger Gründe durch das IQ M-V erfolgen. Auf Antrag kann dem Referendar mit Zustimmung des Dienstvorgesetzten ein entgeltlicher Lehrauftrag von bis zu acht Wochenstunden übertragen werden. Nach Ablegen der Zweiten Staatsprüfung kann dieser Stundenumfang auf 15 erhöht werden. Ein Schulleiter kann dem Referendar einzelne Unterrichtsstunden zur selbstständigen Vertretung erkrankter oder beurlaubter Lehrer übertragen. Zuständig: Schulleiter, IQ M-V 5

6 Zweite Staatsprüfung Hausarbeit ( 18) Berichte, Noten ( 13) Terminsetzungen erfolgen generell durch das Lehrerprüfungsamt (LPA). Der Referendar beantragt beim LPA über den Regionalbereichsleiter des IQ M-V (Regionale Schulen und Gymnasien) bzw. den Fachleiter mit koordinierender Funktion (Sonderpädagogik/ berufliche Schule/ Grundschule) die Genehmigung des Themas der Hausarbeit. Die Prüfung beginnt mit dem Tag, an dem das LPA dem Referendar die Genehmigung des Themas der Hausarbeit mitteilt. Der Referendar meldet sich schriftlich innerhalb einer Woche nach diesem Termin beim LPA zur Zweiten Staatsprüfung an 16. Bei der Meldung zur Prüfung ist ein Nachweis über die Teilnahme an ausbildungsrelevanten Veranstaltungen vorzulegen 5 Absatz 5. Grundlage für die Hausarbeit ist die Planung und Durchführung einer Unterrichtseinheit von vier bis max. acht Unterrichtsstunden, welche mit einer Lehrprobe (in der Regel von 45 Minuten) und einem Kolloquium (in der Regel 30 Minuten) abschließt. An der Lehrprobe nehmen der Studienleiter und der Mentor des jeweiligen Faches teil. Im Kolloquium im Anschluss an die Lehrprobe reflektiert der Referendar das Verhältnis von Planung und Unterrichtswirklichkeit und stellt sich den Fragen des Teilnehmerkreises. Das Ergebnis wird dem Referendar auf Wunsch vorbehaltlich einer späteren Nachprüfung mitgeteilt und erläutert. Das Protokoll und ein Exemplar der Hausarbeit werden dem LPA zugeleitet. Zum vom LPA bestimmten Termin verfassen der Studienleiter und jeder Mentor Berichte über die Bewährung des Referendars in der Schule und über die fachliche Leistung. Sie schließen jeweils mit einer Note ab. Diese Berichte werden dem Referendar im Beisein des Studienleiters und der Mentoren erläutert. Der Schulleiter übergibt die Berichte fünf Wochen vor dem Tag der Prüfung an den Regionalbereichsleiter des IQ M-V. Zuständig: Schulleiter, Studienleiter, Regionalbereichsleiter, Fachleiter 6

7 Examenslehrproben ( 19) Die Examenslehrproben bestehen in der Regel aus zwei Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten vor bekannten Klassen. Gymnasien in zwei verschiedenen Jahrgangsstufen unter Berücksichtigung der Sekundarstufen I und II Regionale Schulen in der Orientierungsstufe und den Jahrgangsstufen 7-10 Förderschulen in zwei verschiedenen sonderpädagogischen Fachrichtungen berufliche Schulen in einer Fachrichtung des beruflichen Schulwesens und einer zweiten Fachrichtung des beruflichen Schulwesens bzw. einem allgemein bildenden Fach Grundschulen in zwei Lernbereichen bzw. Schularten im Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Grundschule und Regionale Schule) Der Referendar wählt das Thema in Abstimmung mit dem zuständigen Studienleiter, der den Regionalbereichsleiter des IQ M-V bzw. den Fachleiter mit koordinierender Funktion einbezieht. Der Referendar erteilt an den drei Werktagen vor dem Termin der Examenslehrproben nur dann Unterricht, wenn er es wünscht. Drei Werktage vor den Examenslehrproben stellt der Referendar den Mitgliedern des Prüfungsausschusses jeweils einen Unterrichtsentwurf zu. Dem Referendar wird im Anschluss an die jeweilige Examenslehrprobe Gelegenheit gegeben, Planung und Durchführung kritisch zu reflektieren. Der Prüfungsausschuss bewertet die Leistung des Referendars und setzt die Noten für die Examenslehrproben fest. Prüfungsausschuss: IQ M-V-Vertreter (als Vorsitzender), Studienleiter und jeweils der das entsprechende Fach betreuende Mentor Gesamtergebnis Der Prüfungsausschuss bestimmt das Gesamtergebnis der Zweiten Staatsprüfung. Bei der Ermittlung werden gewichtet: Gesamtnote für den Vorbereitungsdienst vierfach, Note für die Hausarbeit zweifach, Mittel aus beiden Lehrproben vierfach. Die Einzelergebnisse werden addiert und durch zehn dividiert. 22 und 23 der LehVDVO M-V enthalten Regelungen für eine nicht bestandene Prüfung, Notenausgleich und Wiederholungsmöglichkeiten. 7

8 II. Verlauf des Vorbereitungsdienstes ( / gesonderter Plan für die Doppelqualifikation) Erster Abschnitt: bis Die Ausbildung beginnt mit dem Dienstantritt, allgemeinen Informationen und Belehrungen für alle Referendare. An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung finden Blockseminare statt. Die ersten Wochen nach den Sommerferien dienen dazu, sich mit der Situation an der Ausbildungsschule (Festlegungen der Fachschaften, schulinternen Lehrplänen, der Ausstattung etc.) vertraut zu machen. Nach einer Hospitationsphase in allen Klassenstufen mit zielgerichteten Aufgaben (verantwortet durch die Studienleiter) unterrichten die Referendare in Absprache mit dem Schulleiter unter Begleitung des Mentors. Sämtliche Unterrichtsstunden sind zunächst doppelt besetzt (Mentor und Referendar). Die Referendare erhalten Einblicke u.a. in Klassenbuchführung, Klassenleitertätigkeit, Elterngesprächsführung und Zeugnisbeurteilung. Sie werden in die Planung und Durchführung von Wandertagen, Projekten, Aufsichten und Fördermaßnahmen einbezogen und nehmen an den schulischen Veranstaltungen, wie Konferenzen und Prüfungen, teil. An den Seminarschulen finden zu pädagogischen Fragen Hauptseminare statt, die das IQ M-V inhaltlich und organisatorisch verantwortet. Die Fachleiter des IQ M-V führen Seminare mit fachdidaktischen und fachmethodischen Inhalten beider Unterrichtsfächer durch, die durch Beratungsbesuche und individuelle Arbeitsaufträge ergänzt werden. Der Beginn der fachseminaristischen Ausbildung ist der 9. bzw. 16. September In Zusammenarbeit mit den Mentoren planen und organisieren die Studienleiter Hospitationen. Die Referendare dokumentieren alle Aktivitäten in einem Nachweisheft, das sie sowohl den Mentoren als auch den Studienleitern in regelmäßigen Abständen zur Kenntnis geben und von ihnen gegenzeichnen lassen. Zweiter Abschnitt: bis zu den Sommerferien Dieser Ausbildungsabschnitt umfasst den eigenverantwortlichen Unterricht, begleiteten Unterricht, Hospitationen und Seminarveranstaltungen. Für die Dauer eines Schuljahres erteilt der Referendar eigenverantwortlichen, bedarfsdeckenden Unterricht im Umfang von zehn Stunden. Beratungsbesuche der Fachleiter finden insbesondere in diesem Zeitraum statt. Die Referendare melden sich zur Prüfung an. Auch die Hausarbeit mit der dazugehörigen Lehrprobe als Teil der Zweiten Staatsprüfung liegt in diesem Zeitraum. Die genaue Terminierung der Zeitintervalle und Anmeldeverfahren zum Ablegen der Lehrprobe im Rahmen der Hausarbeit und der Prüfungsanmeldung erfolgt durch das Lehrerprüfungsamt. 8

9 Dritter Abschnitt: bis In diesem Zeitraum werden die Zweiten Staatsprüfungen durchgeführt. Die Examenslehrproben bestehen in der Regel aus zwei Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Das Lehrerprüfungsamt kann auf Antrag des Referendars Ausnahmen zulassen. In der Regel geben die Referendare die Examenslehrproben in verschiedenen Jahrgangsstufen gemäß dem angestrebten Lehramt. Sie finden grundsätzlich vor bekannten Klassen statt. Vor einer Examenslehrprobe in einer unbekannten Klasse wird dem Referendar Gelegenheit gegeben, in dieser Klasse in dem vorgesehenen Fach zu hospitieren. Die Klassen für die Examenslehrproben werden jeweils von dem Studienleiter zusammen mit dem Regionalbereichsleiter des IQ M-V bzw. dem Fachleiter mit koordinierender Funktion bestimmt. Vorschläge des Referendars können dabei berücksichtigt werden. Den Zeitpunkt der Examenslehrproben bestimmt das Lehrerprüfungsamt auf Vorschlag des Schulleiters der Seminarschule. Nach der Zweiten Staatsprüfung wird der eigenverantwortliche, bedarfsdeckende Unterricht fortgesetzt. Die Modalitäten der Durchführung und Bewertung der Examenslehrproben und der Prüfungsleistung insgesamt werden in 19 der LehVDVO geregelt. 9

10 III. Zeitplan der Seminarveranstaltungen ( bis ) Termin Seminarveranstaltung Ort Sommerferien allgemein bildende Schulen: Berufliche Schulen: Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (06) / (01) Fachseminar (06) / (01) und Berufliche Schule Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (07) / (02) Fachseminar (07) / (02) und Berufliche Schule Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (08) / (03) Herbstferien allgemein bildende Schulen: Berufliche Schulen: Fachseminar (08) / (03) und Berufliche Schule Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (09) / (04) Fachseminar (09) / (04) und Berufliche Schule Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (10) / (05) Fachseminar (10) / (05) und Berufliche Schule 10

11 Termin Seminarveranstaltung Ort Weihnachtsferien allgemein bildende Schulen: Berufliche Schulen: Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (11) / (06) Fachseminar (11) / (06) und Berufliche Schule Hauptseminar Seminarschule Winterferien allgemein bildende Schulen: Berufliche Schulen: Fachseminar (12) / (07) Fachseminar (12) / (07) und Berufliche Schule Hauptseminar (1. Hauptseminar ) Seminarschule Fachseminar (08) / (01) Fachseminar (08) / (01) und Berufliche Schule Osterferien allgemein bildende Schulen: Berufliche Schulen: Auswertung VERA Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (09) / (02) Fachseminar (09) / (02) und Berufliche Schule Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (10) / (03) Pfingstferien allgemein bildende Schulen: Berufliche Schulen: -

12 Termin Seminarveranstaltung Ort Fachseminar (10) / (03) und Berufliche Schule Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (11) / (04) Fachseminar (11) / (04) und Berufliche Schule Hauptseminar Seminarschule Fachseminar (12) / (05) Fachseminar (12) / (05) und Berufliche Schule ggf. zentrales Seminar Sommerferien allgemein bildende Schulen: Berufliche Schulen: Hauptseminar Seminarschule 12

13 IV. Fachleiterinnen und Fachleiter allgemein bildendes Fach Arbeit-Wirtschaft- Technik Biologie Fachleiterin/Fachleiter Herr Bois Herr Ochsendorf Frau Kindermann Frau Kittelmann-Bartels -Adresse Chemie Herr Dr. Bethke Deutsch Englisch evangelische Religion Frau Dr. Dölz Herr Dr. Heinig Frau Paduck Frau Schröder Herr Grap Herr Neutmann Frau Schaperjahn Herr Schulz Herr Dr. Willert wird nachgereicht Französisch Frau Schaperjahn Geografie Herr Herrmann Geschichte Grundschulpädagogik Herr Albrecht Herr Bongertmann Herr Dr. Willert Frau Balsiger Frau Bruhn Frau Nawrot Frau Romoth Frau Wendt Informatik Herr Hempel Kunst und Gestaltung Frau Sodmann Latein Herr Bongertmann Mathematik Herr Dr. Bethke Frau Häcker Herr Landt Musik Herr Dr. Koch Philosophie Herr Dr. Heinig Physik Herr Dr. Bethke Russisch Frau Schaperjahn Sozialkunde Herr Bois Herr Ochsendorf Spanisch Frau Wegner-Brüllke Sport Frau Radicke Frau Reimann 13

14 Berufsbereich/Fach für das Lehramt an beruflichen Schulen Agrarwirtschaft allgemein bildende Fächer mit Technikbezug Bautechnik Ernährung und Hauswirtschaft Gesundheit und Pflege Psychologie Sozialkunde Sozialwesen/Sozialpädagogik technische Berufsbereiche Wirtschaft und Verwaltung Fachleiterin/ Fachleiter Frau Wulf Herr Seemann Herr Utke Frau Heinrich Frau Ehlers Frau Ehlers Herr Utke Frau Bräutigam Herr Seemann Herr Schneider sonderpädagogische Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik Lernbehindertenpädagogik Sprachbehindertenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik Fachleiterin/Fachleiter Herr Achenbach Frau Haugwitz Frau Moeck Herr Körner Regionalbereichsleiterinnen und -leiter des IQ M-V Frau Martina Kittelmann-Bartels, IQ M-V, Schmiedestraße 8, Frau Elke König, IQ M-V, Bahnhofstr. 33/34, Herr Dr. Wolf-Dieter Braun, IQ M-V, Möllner Str. 12, Herr Manfred Albrecht, IQ M-V, Helmut-Just-Str. 4, Fachleiter mit koordinierender Funktion für das Lehramt für Sonderpädagogik Herr Niels Müller, IQ M-V, Möllner Str. 12, Fachleiterin mit koordinierender Funktion für das Lehramt an beruflichen Schulen Frau Christine Richter, IQ M-V, Möllner Str. 12, Fachleiter mit koordinierender Funktion für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen Herr Helmut Tschirch, IQ M-V, Bahnhofstr. 33/34,

15 V. Terminfestsetzungen durch das Lehrerprüfungsamt (LPA) Termine für die Zweite Staatsprüfung Vorbereitungsdienst vom 1. August 2015 bis 31. Januar 2017 Lehrervorbereitungsdienstverordnung - LehVDVO M-V vom 22. Mai 2013, in der Fassung vom 1. Juli 2014 ab 06. April bis 20. April 2016 ab 14. April bis 28. April 2016 jeweils ca. eine Woche nach Einreichen des Hausarbeitsthemas ab 21. April bis 06. Mai 2016 jeweils eine Woche nach Bestätigung des Hausarbeitsthemas durch das LPA ab 6. September bis 16. September 2016 ab 14. September bis 23. September 2016 jeweils ca. eine Woche nach Einreichen des Hausarbeitsthemas ab 21. September bis 30. September 2016 jeweils eine Woche nach Bestätigung des Hausarbeitsthemas durch das LPA spätestens 3 Wochen vor der geplanten Lehrprobe ab 09. Mai bis 24. Juni 2016 bis 05. September 2016 bis 29. September 2016 ab 07. November bis 25. November 2016 bis 21. Oktober 2016 bis 15. November 2016 jeweils sechs Wochen vor dem Prüfungstermin jeweils fünf Wochen vor dem Prüfungstermin jeweils vier Wochen vor dem Prüfungstermin 01. November 2016 bis 20. Januar Januar bis 24. Januar 2017 Einreichen des Themas für die Hausarbeit gemäß 16 LehVDVO unter Angabe des Faches/ der Fachrichtung und des Lehramts über den Regionalbereichsleiter bzw. den Fachleiter mit koordinierender Funktion des IQ M-V an das LPA (Formular im Internet) Genehmigung des Themas durch das LPA Meldung des Referendars zur Prüfung beim LPA (Formular im Internet) gemäß 16 LehVDVO über den Leiter der Seminarschule Festlegung des Termins für die Lehrprobe im Rahmen der Hausarbeit in Abstimmung zwischen Studienleiter und zuständigem Mentor und Meldung des Termins per an das LPA Lehrprobe im Rahmen der Hausarbeit und Übergabe des Protokolls und der Hausarbeit (innerhalb von 8 Tagen) an das LPA gemäß 18 LehVDVO Vorschlag für Prüfungstermin und Benennung der Prüfungskommission (außer Vorsitz) durch den Leiter der Seminarschule an das LPA (Formular im Internet) Bekanntgabe des Prüfungstermins und der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses durch das LPA an den Leiter der Seminarschule Vorlage der Studienleiter- und Mentorenberichte bei dem Leiter der Seminarschule gemäß 13 LehVDVO Übergabe der Berichte an den Regionalbereichsleiter bzw. den Fachleiter mit koordinierender Funktion des IQ M-V durch den Leiter der Seminarschule gemäß 13 LehVDVO Übergabe der Berichte an das LPA durch die Regionalbereichsleiter bzw. Fachleiter mit koordinierender Funktion des IQ M-V ( 13 LehVDVO ) Examenslehrproben 15

16 VI. Funktion der Mentoren Der Mentor informiert über gibt dem Referendar Unterstützung zu hospitiert im Unterricht und bespricht Planungsunterlagen und erteilten Unterricht im Hinblick auf verwendete Lehrbücher und Lehrmittel für das Fach, Sammlungen, Karteien, Bücherei, Fachraumausrüstung/Technik, Absprachen der Fach-/Schulkonferenz und Sicherheitsvorschriften. den Besonderheiten der Klasse/ einzelner Schüler, der Zielstellung/ Einordnung der Unterrichtseinheit, der Methoden- und Medienauswahl und dem organisatorischen Vorgehen. didaktische und methodische Überlegungen, Zielformulierungen/ Teilziele, Struktur der Stunde, Einstieg und Motivation, Medienauswahl, Zeitplanung, Formen der Ergebnissicherung und Alternativen. VII. Kriterien zur Bewertung von Unterricht Der Unterricht wird daraufhin bewertet, inwieweit Schüler einen Lernfortschritt im Sinne der Rahmenpläne bzw. der Bildungsstandards gemacht haben. Vorbereitung, Durchführung und Reflexion des Unterrichtes werden hinsichtlich der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenz des Lehrers beurteilt. Es soll deutlich werden, dass der Lehrer den Stoff vertieft vorbereitet hat und ihn korrekt vermittelt. Die festgelegten Lernziele werden im Hinblick auf den Rahmenplan und die definierten Anforderungsbereiche bewertet. Die Lernziele sollen fachspezifisch formuliert sein, den angestrebten Lernfortschritt verdeutlichen und den Anforderungsbereich III umfassen. Für die Bewertung der Unterrichtsstruktur gilt das Kriterium der didaktischen Stringenz, d. h., das Thema bzw. das Problem muss deutlich werden und eine gedankliche Ordnung der Unterrichtsschritte muss erkennbar sein. Die Organisation des Unterrichtes soll methodisch plausibel und effizient sein, d. h., die Auswahl von Methoden, Sozialformen, Medien und Unterrichtsmaterialien erfolgt im Hinblick auf den Unterrichtsgegenstand und die festgelegten Lernziele. Der Referendar wird hinsichtlich - seiner Fähigkeiten, Unterricht zu planen und zu steuern, - seiner pädagogischen Fähigkeiten, - seiner Kommunikationsfähigkeit und - seiner situativen Beweglichkeit beurteilt. 16

17 VIII. Informationen zur Nutzung des E-Learning-Portals Der Informationsaustausch zwischen den Regionalbereichen des IQ M-V und den Seminar- und Ausbildungsschulen erfolgt über das Portal 1. Registrierung: Um das Portal nutzen zu können, füllen Sie bitte zunächst das entsprechende Formular auf der folgenden Seite aus: Im Ergebnis Ihrer Registrierung erhalten Sie vom System eine an die von Ihnen angegebene Mailadresse. Bestätigen Sie bitte abschließend Ihre Anmeldung über den angegebenen Link. 2. Zugangsschlüssel zu den Kursen der Regionalbereiche Die Kurse der Regionalbereiche erfordern einen Zugangsschlüssel, der nur bei der Erstbenutzung des jeweiligen Kurses eingegeben werden muss. Nachdem Sie sich mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrem persönlichen Kennwort im E-Learning-Portal angemeldet haben, gehen Sie bitte auf den Link des jeweiligen Regionalbereichs und geben Sie den Zugangsschlüssel ein, den Sie bei einer der ersten Veranstaltungen erhalten. Hinweise: Sollten Sie das Portal innerhalb von 90 Tagen nicht besuchen, wird der Zugang gesperrt. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist die Einschreibung beim E-Learning-Portal aufzuheben. IX. Antrag auf Nebentätigkeiten Referendare haben die Möglichkeit, neben dem Vorbereitungsdienst z.b. mit Unterrichtsaufträgen oder im Rahmen eines Ehrenamtes tätig zu werden. Diese sog. Nebentätigkeit ist anzeige- und genehmigungspflichtig. Der Umfang der Tätigkeit darf dienstliche Interessen das heißt vor allem die Qualität der Ausbildung nicht beeinträchtigen. Veränderungen gegenüber den angezeigten Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. Den Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit finden Sie im E-Learning-Portal. 17

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