Helsana lässt Sie nicht im Stich. Verlässlich kompetent engagiert.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Helsana lässt Sie nicht im Stich. Verlässlich kompetent engagiert."

Transkript

1 Helsana lässt Sie nicht im Stich. Verlässlich kompetent engagiert.

2 Massgeschneiderter Versicherungsschutz mit modularen Lösungen. Wir versichern Firmen und ihre Mitarbeitenden gegen die Folgen von Krankheit und Unfall sowie bei Mutterschaft. Dabei richten wir uns konsequent nach unseren Kunden und ihren Bedürfnissen. 2

3 Unternehmensportrait: Wer wir sind und was wir wollen Helsana versichert Menschen gegen die Folgen von Unfall, Krankheit und Mutterschaft. Wir bieten verständliche Leistungen zu fairen Kon ditionen. Dabei gehen wir gern auf Ihre Bedürfnisse ein. Immer in Ihrer Nähe Mit zahlreichen Generalagenturen sind wir in der ganzen Schweiz nahe bei den Kunden. Und dies nicht nur geografisch: Ihr Berater unterstützt Sie auch nach dem Abschluss bei Fragen, Leistungsfällen und Anpassungen Ihrer Police. Basisangebot (Beispiele) Helsana Business Salary übernimmt die Lohnfortzahlung bei Krankheit. Wir bieten die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung nach KVG und nach VVG an. Helsana Business Accident schützt vor finanziellen Unfallfolgen. Wir bieten die obligatorische, die freiwillige Versicherung gemäss UVG und die UVG-Zusatzversicherung an. Helsana Business Care, eine Kollektiv-Krankenpflegeversicherung mit attraktiven Rabatten und qualitativ hochstehenden Leistungen. Gemeinsam mit Kooperationspartnern wie Helvetia und Swiss Life bieten wir auch die berufliche Vorsorge an. Attraktive Zusatzleistungen (Beispiele) Helsana Business Health begleitet Ihr Unternehmen mit einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement über drei Phasen: Sensibilisierung, Analyse und Massnahmen (Präventionsangebote fürs Wohlbefinden der Mitarbeitenden, Absenzen management zur Reduktion von Absenzen etc.). Helsana Case Management unterstützt kranke und verunfallte Mitarbeitende bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess. Die psychologische Notfallbetreuung hilft bei der mentalen Bewältigung von Unfällen und bei der Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit. Die jährliche Lohndeklaration können Sie elektronisch nach dem Einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM) übermitteln. Beratung und Schadenmeldung sind auch online unter möglich. Das verkürzt die Wege, spart Zeit und reduziert Kosten. 3

4 Unser Versicherungsangebot: Für jedes Unternehmen den passenden Schutz Helsana Business Salary Gegenstand der Versicherung Versicherte Personen Wartefristen Krankentaggeld nach VVG Krankheit Geburt (nur für Arbeitnehmende) Unfall (nicht für Arbeitnehmende) Arbeitnehmende Betriebsinhaber und deren mitarbeitende Familienmitglieder Selbständigerwerbende (Aufnahme bis zum 50. Altersjahr) Arbeitnehmende 0 90 Tage (auf Anfrage bis 365 Tage möglich) Die Wartefrist wird pro Fall oder gemäss Vertrag angewendet Krankentaggeld nach KVG Krankheit inkl. Geburt Unfall (nicht für Arbeitnehmende) Arbeitnehmende Betriebsinhaber und deren mitarbeitende Familienmitglieder Betriebsinhaber und deren mitarbeitende Familienmitglieder Tage Die Wartefrist wird immer pro Fall berechnet Leistungsbeginn Die Leistungspflicht beginnt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist Die Wartefrist beginnt am 1. Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, frühestens 3 Tage (3 Tage KVG, 5 Tage VVG) vor Beginn der ärztlichen Behandlung. Leistungsdauer 730 Tage 365 Tage 720 Tage Leistungshöhe Leistungsvoraussetzung Meldepflicht der Arbeitsunfähigkeit 80 % 100 % des AHV-Lohnes für Arbeitnehmende Inhaber 100 % vom vereinbarten Erwerbseinkommen Erwerbseinkommen nach Bedarf für Selbständigerwerbende, Betriebsinhaber und deren mitarbeitende Familienmitglieder Nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 % Für Selbständigerwerbende, Betriebsinhaber und deren mitarbeitende Familienmitglieder ist eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 % massgebend Wartefristen zwischen 0 und 10 Tagen: spätestens 15 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit Wartefristen ab 11 Tagen: innerhalb von 35 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit Nach 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit (3 Tage KVG, 5 Tage VVG) muss diese von einem Arzt bescheinigt werden. Leistungsdauer 14 *, 15 oder 16 Wochen ( * nur wenn Leistungshöhe über 80 % ist ) Kann mitversichert werden Leistungsdauer Gesetzlich fixer Bestandteil mit 16 Wochen Kann nicht ausgeschlossen werden Wartefrist Keine Wartefrist Wartefrist Keine Wartefrist Geburtengeld (nur für Arbeitnehmende) Überschussbeteiligung Versichertes Geburtengeld Taggeldhöhe analog Krankheit (in Ergänzung zur gesetzlichen Mutterschaftsversicherung gemäss EO) Ab einer Jahresprämie von 5000 Franken Versichertes Geburtengeld Taggeldhöhe analog Krankheit (in Ergänzung zur gesetzlichen Mutterschaftsversicherung gemäss EO) Ratenzahlung Jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Prämienzahlung ohne Ratenzuschlag möglich Minimalprämie 200 Franken pro Rate 4

5 Auswirkungen ohne Kollektiv- Taggeldversicherung Lohn in % Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (OR 324a) Deckungslücke Pensionskasse (BVG) Invalidenrente (IV) 0 21 bis max. 182 Tage ab 13. Monat ab 25. Monat Zeit Bausteine der Lohnausfallversicherung (Modell nach VVG) Lohn in % Wartefrist * z. B. 30 Tage Taggeld der Krankenversicherung z. B. 80 % Taggeld der Krankenversicherung Ergänzung auf 80 %, Modell nach VVG Invalidenrente (IV) Pensionskasse (BVG) 0 ab 13. Monat ab 25. Monat Zeit Auswirkungen mit einer KVG-Lösung Lohn in % Wartefrist * z. B. 30 Tage Taggeld der Krankenversicherung Taggeld der Krankenversicherung Ergänzung auf 100 % ** Invalidenrente (IV) Verlängerung der Taggeldleistungen ** Pensionskasse (BVG) ab 13. Monat ab 25. Monat AHV-Alter * Während der vereinbarten Wartefrist bleibt die Lohnfortzahlungspflicht bestehen. Wenn die Taggeldversicherung für mindestens 80 % des Bruttolohnes abgeschlossen ist, kann die Lohn fortzah lung im Arbeitsvertrag auf 4 /5 (80 %) herabgesetzt werden. Gesamtarbeitsverträge (GAV) und der Landes man tel ver trag (LMV) können weitere Bestimmungen enthalten. ** Bei Zusammentreffen mit der IV- Rente wird das Krankentaggeld auf 100 % Lohn ergänzt. Die Kürzung des 100 % übersteigenden Teils ergibt eine ent spre chen de Verlängerung der Leistungsdauer. 5

6 Helsana Business Accident Gegenstand der Versicherung Versicherte Personen Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Berufsunfall (BU) Nichtberufsunfall (NBU) Berufskrankheit (BK) Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmen den (inkl. Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre sowie der in Lehr- oder In va li den werk stätten tätigen Personen) Berufstätige Arbeitnehmende: mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitstätig (versichert gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmende: weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitstätig (ver si chert gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Unfälle auf dem Arbeitsweg) Freiwillige Unfallversicherung (UVG) Selbständigerwerbende mit oder ohne Arbeitnehmende, nicht aber Hausfrauen und Personen ohne Erwerbstätigkeit Mitarbeitende Familienmitglieder von Selbständigerwerbenden, die keinen Barlohn be ziehen und keine Beiträge an die AHV entrichten UVG-Zusatzversicherung Berufsunfall (BU) Nichtberufsunfall (NBU) Berufskrankheit (BK) Alle dem UVG unterstellten Personen Es können die Arbeitnehmenden sowie der Arbeitgeber versichert werden Der Abschluss ist freiwillig Berufstätige Arbeitnehmende: mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitstätig (versichert gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmende: weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitstätig (versichert gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Unfälle auf dem Arbeitsweg) Versicherter Verdienst UVG-Maximallohn: Franken zu 80 % Mind Franken für Selbständigerwerbende/ Betriebsinhaber Mind Franken für mitarbeitende Familienmit glie der von Betriebsinhabern, die keinen Bar lohn beziehen und keine Beiträge an die AHV entrichten Nicht gedeckter UVG-Lohn und Überschusslohn Versicherungsleistungen Spital Allgemeine Abteilung (Spital und Arzt) Unfalltaggeld 80 % ab 3. Tag nach Unfall Integritätsentschädigung (einmalige Kapitalzahlung, maximal Franken) Invalidenrente Hilflosenentschädigung Hinterlassenenrenten Komplementärrenten (halbprivate/private Abteilung) Taggeld deckt den nicht versicherten Teil der obli gatorischen Versicherung gemäss UVG ab sowie den Überschusslohn Invaliditäts- und Todesfallkapital Invaliden- und Hinterlassenenrente im Rahmen der Überschusslöhne Abdeckung Sonderrisiko Minimalprämie Je 100 Franken für BU und NBU 200 Franken pro Vertrag Rabatte/Reduktionen Keine Frauenrabatt Lohnsummenrabatt Kombinationsrabatt Überschussbeteiligung Keine Wenn Jahresprämie mindestens 5000 Franken Ratenzahlung Jährlich Halbjährlich, 1,25 % Zuschlag, mindestens 10 Franken pro Rate Vierteljährlich, 1,875 % Zuschlag, mindestens 10 Franken pro Rate 6

7 Sonstige Versicherungslösungen Versicherte Personen Versicherte Unfälle Versicherte Leistungen Kollektive Nicht UVG-ver sicherte Arbeitnehmende Vereine und Veranstaltungen Siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Unfalltaggeld Kunden- Kunden Besucher Gäste Teilnehmer an Besichtigungen Versicherte Per so nen, die sich auf dem Grund stück und in den Räum lich kei ten der versicherten Un ter neh mung auf hal ten Unfalltaggeld Sachschäden Einzel- Erwachsene Personen Berufliche Unfälle Ausserberufliche Unfälle Unfalltaggeld Kinder- Für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr Für Unfälle aller Art Prämienbefreiung Schüler- Schüler Kindergartenschüler Schulunfälle Schulreisen und Exkursionen Sommer- und Skilager Schulweg Unfallversicherung für Landwirtschaftsbetriebe L a n d w i r t e, F a m i l i e n a n g e h ö r i g e u n d Aus hilfen (nicht UVG-unterstellt) Berufsunfälle Nichtberufsunfälle Aushilfen nur Berufsunfälle Unfalltaggeld Attraktive Zusatzleistungen * Helsana Business Health Helsana Case Management Psychologische Notfallbetreuung (Unfall) Online- Schadenmeldung Online-Lohnmeldung Sensibilisierung auf den Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung Analyse aktueller betrieblicher Gesundheitsbelastungen Umsetzung von Massnahmen zur Erhöhung der Betriebsgesundheit und zur Reduktion von Absenzen Unterstützung im Generationenmanagement um «demografiefest» zu werden Früherkennung potenzieller Langzeitfälle, resultierend aus Unfall oder Krankheit Lösungsorientierte Wiedereingliederung der erkrankten oder verunfallten Person Erhaltung der Arbeitsfähigkeit am bisherigen Arbeitsplatz oder in angepasster Tätigkeit Senkung der Kosten für Lohnfortzahlung und damit geringere Versicherungsprämien Transparentes, vernetztes Vorgehen durch Helsana Case Management Erhaltung der sozialen Einbettung Betroffener im persönlichen und beruflichen Umfeld Der Heilungsprozess und damit die Absenzzeit werden verkürzt Ein Ansprechpartner zur Schadensaufnahme und Einleitung der psychologischen Notfallbetreuung Unmittelbare, professionelle Notfallbetreuung durch externe psychologische Fachleute Langfristigen, psychologischen Belastungsstörungen nach Unfällen wird vorgebeugt Die körperliche Leistungsfähigkeit wird durch besseres psychisches Wohlbefinden schneller zurückerlangt Kostenlos, schnell und sicher via Internet Benutzerfreundlich und übersichtlich Erledigung jährlicher Administration mit Behörden, Ämtern und Sozialversicherungen per Knopfdruck Aufwand zum Ausfüllen diverser Formulare und Prüfungsaufwand entfällt * Diese Broschüre dient der Information und stellt kein verbindliches Angebot dar. Änderungen bleiben vorbehalten. Die Helsana-Gruppe behält sich insbesondere vor, die Konditionen oder Rabattsätze jederzeit anzupassen. 7

8 HEL de Helsana Versicherungen AG Postfach 8081 Zürich Wir sind gerne für Sie da. Weitere Angaben zu Zusatzleistungen und Personenversicherungen erhalten Sie unter Oder wenden Sie sich an Ihren Unternehmensberater.

Leistungen bei Krankheit und Unfall

Leistungen bei Krankheit und Unfall Anhang 4 Leistungen bei Krankheit und Unfall Inhaltsverzeichnis 1. Krankentaggeldversicherung... 2 2. Obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG... 3 3. Zusätzliche Kranken- und Unfall-Taggeldversicherungen...

Mehr

competenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent

competenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent competenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent competenza 2012 Mehrwert bei der Personalversicherung Gebäudeversicherung; was ist mit der Erdbebendeckung

Mehr

Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle.

Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle. Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle. Unfallversicherung. Ab jetzt wird alles einfacher. Mit Sympany. Sympany. Die erfrischend andere Versicherung. Sympany ist die erste Versicherung der Schweiz, die

Mehr

Personenversicherungen für Ihr Unternehmen Vorsorge- und Versicherungslösungen aus einer Hand

Personenversicherungen für Ihr Unternehmen Vorsorge- und Versicherungslösungen aus einer Hand Personenversicherungen für Ihr Unternehmen Vorsorge- und Versicherungslösungen aus einer Hand Personenversicherungen mit umfassendem Schutz Sie haben die Verantwortung für Ihr Unternehmen und für Ihre

Mehr

Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung

Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung 24.11.2011 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Sozialversicherungen AHV, IV, ALV, EO, MV... 3 3 Berufliche Vorsorge... 4 4 Unfallversicherung... 4 5 Krankentaggeldversicherung...

Mehr

Firmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson: Telefon: Fax:

Firmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson: Telefon: Fax: Offerten - Bestellformular für: Kollektiv-Krankentaggeld UVG BVG Unternehmensversicherungen : Antragsanfrage A Informationen zum Unternehmen Firmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson:

Mehr

6.05 Stand am 1. Januar 2008

6.05 Stand am 1. Januar 2008 6.05 Stand am 1. Januar 2008 Obligatorische Unfallversicherung UVG Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 1 Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor Personenversicherungen Unfallversicherung -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz

Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 6.05 Stand am 1. April 2006 Obligatorische Unfallversicherung UVG Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 1 Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Fachliche Fragen zur Online-Schadenmeldung

Fachliche Fragen zur Online-Schadenmeldung Inhaltsverzeichnis a) Was tun, bei einem Unfall oder einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit? 2 b) Welche Schadenmeldung muss erfasst werden?... 2 c) Was geschieht nach dem Versenden der Online-Schadenmeldung?...

Mehr

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen

Mehr

Merkblatt über die Personenversicherungen

Merkblatt über die Personenversicherungen Merkblatt über die Personenversicherungen der Politischen Gemeinde Fällanden im Sinne von Art. 76 Abs. 3 der Vollzugsbestimmungen zur Personalverordnung Seiten 4-7 4 4 5 6 7 10 10 10 12-13 12 12 12 12

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006 6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Teil 1: Versicherungslösungen

Teil 1: Versicherungslösungen Einleitung Einleitung Liebe Verbandsmitglieder Als Berufsverband für Energetisch-Statische Methoden (BV-ESM) möchten wir Ihnen für die beruflichen Situationen optimal geeigneten Versicherungs- und Vorsorgelösungen

Mehr

Die obligatorische Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung 1/7 A M T FÜ R G ES U N D H EIT FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Merkblatt Die obligatorische Unfallversicherung 01.01.2012 9490 Vaduz, Telefon +423 236 73 42 Internet: www.ag.llv.li 9490 Vaduz Liechtenstein

Mehr

Integriertes Case Management

Integriertes Case Management Integriertes Case Management Was ist Integriertes Case Management? Integriertes Case Management setzt sich zum Ziel, Absenzen von Arbeitnehmern unabhängig ihrer Ursache zu reduzieren. Integriertes Case

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

Helsana Business Health Generationenmanagement. Das unverbindliche Angebot von Helsana für Ihren Erfolg

Helsana Business Health Generationenmanagement. Das unverbindliche Angebot von Helsana für Ihren Erfolg Helsana Business Health Generationenmanagement Das unverbindliche Angebot von Helsana für Ihren Erfolg Generationenmanagement die Antwort für Unternehmen auf den demografischen Wandel Aufgrund des demografischen

Mehr

6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG

6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG 6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

UTI Unfallversicherung für Tod und Invalidität. Planen Sie Ihre Zukunft jetzt. Vielleicht kommt sie schneller, als Sie wünschen.

UTI Unfallversicherung für Tod und Invalidität. Planen Sie Ihre Zukunft jetzt. Vielleicht kommt sie schneller, als Sie wünschen. UTI Unfallversicherung für Tod und Invalidität Planen Sie Ihre Zukunft jetzt. Vielleicht kommt sie schneller, als Sie wünschen. Das Angebot Die Leistungen Damit Sie nicht zwischen Stuhl und Bank fallen

Mehr

Personalverleih GAV vom 01.01.2012

Personalverleih GAV vom 01.01.2012 Personalverleih GAV vom 01.01.2012 Allgemeine Vertragsbestimmungen Vertragsdauer: AVE: 01.01.2012 31.12.2014. Ohne Kündigung bis 6 Monate vor Ablauf gilt er jeweils für ein weiteres Jahr. Bei dringenden

Mehr

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009 6.02 Stand am 1. Januar 2009 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Lohnausfallversicherung. Damit Sie auch bei Krankheitsfällen in Ihrem Unternehmen entspannt bleiben können.

Lohnausfallversicherung. Damit Sie auch bei Krankheitsfällen in Ihrem Unternehmen entspannt bleiben können. ausfallversicherung. Damit Sie auch bei Krankheitsfällen in Ihrem Unternehmen entspannt bleiben können. Ab jetzt wird alles einfacher. Mit Sympany. Sympany. Die erfrischend andere Versicherung. Unkalkulierbares

Mehr

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich is Be Zypressenstrasse 71 8004 Zürich el pi Telefon geschäftlich 044 711 84 10 Telefon direkt 044 711 84 02 info@braingroup-vorsorge.ch Vorsorgeanalyse vom 18. Oktober 2012 Herr und Frau Daniel und Claudia

Mehr

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*

Mehr

Ein überzeugendes Gesamtkonzept/

Ein überzeugendes Gesamtkonzept/ Personenversicherungen Ein überzeugendes Gesamtkonzept/ Mit den Versicherungs- und Vorsorgelösungen der AXA setzen Sie bei der Absicherung Ihres Personals auf ein umfassendes, transparentes Gesamtkonzept.

Mehr

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite

Mehr

Der Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.

Der Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber

Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber 123 Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber IV-Arbeitgeberberatung: 044 448 58 58 Ihre Situation im Unternehmen ist individuell, unsere Beratung auch. Beratung für Früherkennung von

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

CHECK24 Versicherungscheck

CHECK24 Versicherungscheck CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:

Mehr

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Prof. Dr. iur Thomas Gächter Seite 1 Übersicht: Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses I. Natur des Arbeitsverhältnisses,

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Financial EXPERT Global AG FINANCIAL FACTS Ausgabe April 2012 INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Inhalt 1. Antritt einer neuen Stelle innerhalb von 30 Tagen... 2 2. Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Mehr

BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen

BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen Weltweit gilt das Dreisäulensystem der Schweiz als vorbildlich. Doch angesichts globaler Einflüsse und demografischer Entwicklungen muss die 2. Säule seit

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

Gemäss Art. 29 Abs. 1 IVG entsteht der Rentenanspruch frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Geltendmachung des Leistungsanspruchs.

Gemäss Art. 29 Abs. 1 IVG entsteht der Rentenanspruch frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Geltendmachung des Leistungsanspruchs. Invalidenleistungen IVG Gemäss Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG haben Versicherte Anspruch auf eine Rente, die während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig

Mehr

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2010

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2010 6.02 Stand am 1. Januar 2010 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Seite 1a Welche Versicherungsträger Gesellschaften) gibt es? WICHTIG: Welche Berufszweige sind NICHT obligatorisch bei der SUVA versichert? Die fünf Merkmale zur Definition UNFALL. Keine Unfälle sind:

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Erklärung zur Abrechnung

Erklärung zur Abrechnung Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte

Mehr

Schützen Sie sich vor grossen finanziellen Sorgen!

Schützen Sie sich vor grossen finanziellen Sorgen! Plötzlich erwerbsunfähig? Schützen Sie sich vor grossen finanziellen Sorgen! Ihr Hab und Gut haben Sie bestimmt bestens versichert. Und wie steht es um die Sicherheit von Ihnen und Ihrer Familie? Was passiert

Mehr

Produkt- und Dienstleistungsangebot für Unternehmen.

Produkt- und Dienstleistungsangebot für Unternehmen. Produkt- und Dienstleistungsangebot für Unternehmen. Die CSS Versicherung gehört zu den führenden Unter nehmensversicherungen der Schweiz. Wir bieten für Unternehmen jeder Grösse und Branche mass geschneiderte

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

MIT SICHERHEIT IN DIE ZUKUNFT. DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG FÜR IHR BMW MOTORRAD. BMW Financial Services Versicherungen

MIT SICHERHEIT IN DIE ZUKUNFT. DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG FÜR IHR BMW MOTORRAD. BMW Financial Services Versicherungen BMW Financial Services Versicherungen Ratenschutzversicherungen Freude am Fahren MIT SICHERHEIT IN DIE ZUKUNFT. DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG FÜR IHR BMW MOTORRAD. DIE RATENSCHUTZ- VERSICHERUNG. * IHRE VORTEILE

Mehr

Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab.

Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab. Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab. Zurich Medizin Check Sie können für die bei Antragstellung

Mehr

Merkblatt für Case Management-Anbieter: Besonderheiten der Lohnfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankheit und Unfall

Merkblatt für Case Management-Anbieter: Besonderheiten der Lohnfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankheit und Unfall Merkblatt für Case Management-Anbieter: Besonderheiten der Lohnfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankheit und Unfall Stand: 1. Januar 2015 1. Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung

Mehr

6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung

6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung 6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.

Mehr

Versicherungen. Alles läuft rund!! AGRO-Treuhand Emmental AG, November 2011; F1

Versicherungen. Alles läuft rund!! AGRO-Treuhand Emmental AG, November 2011; F1 Alles läuft rund!! AGRO-Treuhand Emmental AG, November 2011; F1 Die Zeiten können sich ändern Versicherungen AGRO-Treuhand Emmental AG, November 2011; F2 Risiken vermeiden Versicherungen AGRO-Treuhand

Mehr

Ziele einer Vorsorge - Analyse

Ziele einer Vorsorge - Analyse Ziele einer Vorsorge - Analyse Die momentane Versicherungssituation klar und übersichtlich darzustellen. Die wichtigsten Risiken aufzuzeigen. Mögliche Über- oder Doppelversicherung zu erkennen. Krankheit:

Mehr

Unfallversicherung und Krankenversicherung. 1. Unfallversicherung UVG Betriebsunfallversicherung BU Nichtbetriebsunfallversicherung NBU

Unfallversicherung und Krankenversicherung. 1. Unfallversicherung UVG Betriebsunfallversicherung BU Nichtbetriebsunfallversicherung NBU Unfallversicherung und Krankenversicherung 1. Unfallversicherung UVG Betriebsunfallversicherung BU Nichtbetriebsunfallversicherung NBU Einzelfirma freiwillig. Angestellte obligatorisch. Ansatz je nach

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts 1. Einführende Überlegungen 2. Stellenwechsel/Entlassung vor Eintritt versichertes Risiko 3. Stellenwechsel/Entlassung nach Eintritt

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

Helsana Business Health

Helsana Business Health Helsana Business Health Zusatzleistung für Unternehmen Unterstützt Unternehmen mit Gesundheitsmanagement Schafft besseres Wohlbefinden und reduziert Absenzen Bereitet professionell auf den demografischen

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Bauversicherungen Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Vaudoise Eine sichere Basis für Ihr Haus Ein Neubau oder eine Renovation bedeutet für den Eigentümer eine beträchtliche

Mehr

KOKON Income protect Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Rentenzahlung

KOKON Income protect Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Rentenzahlung Einfach.Anders. KOKON Income protect Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Rentenzahlung KOKON Income protect Erwerbsunfähigkeitsversicherung Produkt KOKON Income protect ist eine Risikoversicherung für

Mehr

Ganzheitliche Beratung. Mit einem kritischen Blick aufs große Ganze sind Sie immer gut beraten.

Ganzheitliche Beratung. Mit einem kritischen Blick aufs große Ganze sind Sie immer gut beraten. Ganzheitliche Beratung Mit einem kritischen Blick aufs große Ganze sind Sie immer gut beraten. Fair und aus einer Hand mit dem richtigen Partner. Mit der SIGNAL IDUNA haben Sie einen Partner an Ihrer Seite,

Mehr

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.

Mehr

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. NAME: Bodo Kleinschmidt mit Thea WOHNORT: Regensburg ZIEL: Eine Police mit starkem Schutz und hoher Flexibilität. PRODUKT: SecurFlex

Mehr

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE RISIKOSCHUTZ FÜR KINDER

SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE RISIKOSCHUTZ FÜR KINDER SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE RISIKOSCHUTZ FÜR KINDER DAS WOHL IHRES NACHWUCHSES KINDERLEICHT VERSICHERN Die Zukunft gehört den Kindern. Zuwendung und Schutz sind dabei unerlässlich, damit sie sicher aufwachsen.

Mehr

Business-Leistungen von Helsana. Uns liegt die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden am Herzen.

Business-Leistungen von Helsana. Uns liegt die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden am Herzen. Business-Leistungen von Helsana Uns liegt die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden am Herzen. «Ich habe 200 Mitarbeitende. Und einen Ansprechpartner für deren Gesundheit.» Peter H. Ernst, Direktor des Seedamm

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

4.11. Versicherungsschutz während beruflicher. Massnahmen. Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis. Versicherungsschutz bei Krankheit

4.11. Versicherungsschutz während beruflicher. Massnahmen. Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis. Versicherungsschutz bei Krankheit 4.11 Stand am 1. Januar 2006 Versicherungsschutz während beruflicher Massnahmen 1 Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis Berufliche Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) gelten nicht

Mehr

Die 1. BVG Revision im Überblick

Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016

Mehr

Risiko-Unfallversicherung. Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen.

Risiko-Unfallversicherung. Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen. Risiko-Unfallversicherung Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen. Nach Unfällen finanziell auf der sicheren Seite. Trotz aller Vorsicht gibt es gegen Unfälle keine Garantie. Sie können jeden

Mehr

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle

Mehr

inklusive Familienschutz

inklusive Familienschutz VERSICHERN inklusive Familienschutz Großer Schutz für kleine Leute VPV Vital Junior Rundum-Schutz für Ihr Kind bei Krankheit und Unfall Wie die VPV Vital Junior Ihnen im Ernstfall helfen kann: Max (3 Jahre)

Mehr

V E R T R A G MAKLER BETREUUNG K OLLEKTIV-KRANKENGELDVERSICHERUNG. Nr. Offerte* *Diese Offerte ist bis. CONCORDIA Hauptsitz Bundesplatz 15 6002 Luzern

V E R T R A G MAKLER BETREUUNG K OLLEKTIV-KRANKENGELDVERSICHERUNG. Nr. Offerte* *Diese Offerte ist bis. CONCORDIA Hauptsitz Bundesplatz 15 6002 Luzern K OLLEKTIV-KRANKENGELDVERSICHERUNG Offerte* V E R T R A G Nr. *Diese Offerte ist bis gültig. Versicherungsnehmer Versicherer Hauptsitz Bundesplatz 15 6002 Luzern Beginn des Vertrages: Versicherungsbedingungen:

Mehr

Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich

Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich Einführung eines einheitlichen Adhoc-Formulars (Informationsschreiben BAG vom 2. Mai 2013) ERFA-Tagung GE KVG

Mehr

Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011

Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011 Guten Tag 1 Für Arbeitgebende Das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen Produkte Kantonale Ausgleichskasse AHV Invalidenversicherung Zusatzleistungen zu AHV / IV Familienzulagen Mutterschaftsentschädigung

Mehr

Auswertung Onlinebefragung Unternehmen. Thematik: Mitarbeitende mit psychischen Beeinträchtigungen bei Unternehmen

Auswertung Onlinebefragung Unternehmen. Thematik: Mitarbeitende mit psychischen Beeinträchtigungen bei Unternehmen Auswertung Onlinebefragung Thematik: Mitarbeitende mit psychischen Beeinträchtigungen bei April 2013 Ausgangslage Scope: Der Fokus liegt im Bereich der gesundheitlichen Früherkennung von psychisch beeinträchtigten

Mehr

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

WIR SCHÜTZEN IHR RECHT

WIR SCHÜTZEN IHR RECHT Schutzfaktor So schützen Sie IHR RECHT mit Faktor 100... So schützen Sie Ihr Recht mit Faktor 100! Gefahren lauern überall. Und wir schützen uns davor: Ein Helm mindert die Folgen einer Kopfverletzung,

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung 2 3 IHR PARTNER, WENN ES UM IHRE GESUNDHEIT GEHT: ADVIGON VERSICHERUNG AG Die Advigon Versicherung AG bietet Personenversicherungen

Mehr

Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015

Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Türkei Deutschland (Beispiel Industrie) Polen Schweiz Wo findet die Ausbildung statt (Ausbildungsort)? An der Berufsschule und an dem Berufsbildungszentrum.

Mehr

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen

Mehr

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie LANDESKONFERENZ KÄRNTEN 22. April 2015 Seeparkhotel Klagenfurt Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie Hinweis: Dieser Text ist in leicht verständlicher

Mehr

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011 Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr