Haushaltssatzung und Haushaltsplan
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- Jesko Graf
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3 1 Stadt Rottenburg am Neckar Landkreis Tübingen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) der Stadt - nach Zensus 2011 am 09. Mai nach Zensus 2011 am (vorläufig) nach dem Stand der Fortschreibung zur Berechnung der Zuweisungen aus dem Finanzausgleich zum (vorläufig) Gesamtfläche des Stadtgebiets Steuerkraftmesszahl für 2015: je Einwohner: Steuerkraftsumme für 2015: je Einwohner: ha EUR 763,13 EUR EUR 1.182,56 EUR
4 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite Haushaltssatzung 3-4 Vorbericht 5-48 Übersicht über die Budgets des Verwaltungshaushalts Bewirtschaftende Dienststellen (Übersicht) Gesamtplan (Zusammenstellung, Haushaltsquerschnitt, Gruppierungs- und Finanzierungsübersicht) Verwaltungshaushalt (Einzelpläne 0-9) Vermögenshaushalt (Einzelpläne 0-9) Stellenplan für Beamte und Beschäftigte Sammelnachweise SN: Sammelnachweis für Personalausgaben SN: Sammelnachweis für Gebäudeunterhaltung SN: Sammelnachweis für Bewirtschaftungskosten Inhaltsbeschreibung für Gruppe 65 (Geschäftsausgaben) Anlagen Anlage 1: Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben Anlage 2: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Anlage 3: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Anlage 4: Anlagennachweis mit Abschreibungen Anlage 5: Berechnung der Kapitalverzinsung für kostenrechnende Einrichtungen Anlage 6: Berechnung der voraussichtlichen Schlüssel zuweisungen und Berechnung der Umlagen Anlage 7: Übersicht über Zuschüsse für laufende Zwecke an Verbände und Vereine Anlage 8: Waldertragsberechnung Anlage 9: Übersicht über die Sonderrechnung "Stadtsanierung" (SE-Programm und LS-Programm) Anlage 10: Übersicht der inneren Verrechnungen Anlage 11: Leistungen der "Technische Betriebe Rottenburg a. N." Anlage 12: Mehrjährige Finanzplanung Anlage 13: Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage Anlagen 14-15: Hinweise auf die Wirtschaftspläne der Stadtentwässerung und der Technischen Betriebe
5 Stadt Rottenburg am Neckar Landkreis Tübingen 3 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: 1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je EUR davon im Verwaltungshaushalt EUR im Vermögenshaushalt EUR 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von... 0 EUR 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 2 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf... festgesetzt EUR Rottenburg am Neckar, den Stephan Neher Oberbürgermeister Hinweis: Die Realsteuerhebesätze sind in einer eigenen Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen zur Zeit für die Grundsteuer A 330 v. H., für die Grundsteuer B 370 v. H. und für die Gewerbesteuer 350 v. H. der Steuermeßbeträge.
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7 5 V O R B E R I C H T Z U M H A U S H A L T S P L A N Einleitung Der nachfolgende Haushaltsplan basiert im Wesentlichen auf den Vorgaben des Haushaltserlasses 2015, den Änderungen durch die November- Steuerschätzung 2014 und der geschätzten örtlichen Entwicklung bei der Gewerbesteuer. Nachdem die Bundesregierung in ihrer Herbstprognose das bundesweite Wirtschaftswachstum für das Jahr 2014 von 1,8 % auf 1,2 % und für das Jahr 2015 von 2 % auf 1,3 % nach unten korrigiert hat, ergeben sich für die Kommunen in Baden-Württemberg auf Grundlage der November- Steuerschätzung 2014 voraussichtlich folgende Veränderungen gegenüber den Annahmen im Frühjahr 2014: 2015: Mindereinnahmen von rd. 220 Mio. EUR und 2016: Mehreinnahmen von rd. 100 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Vorgaben entwickeln sich die Zuführungsraten vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt voraussichtlich wie folgt: 2015 (Mio. EUR) 2016 (Mio. EUR) 2017 (Mio. EUR) 2018 (Mio. EUR) + 11, ,01 + 9,23 + 8,27 Folgende Schwerpunkte sind im Verwaltungshaushalt berücksichtigt: Ausbau Dokumentenmanagementsystem (DMS) Vermögensbewertung im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) Einrichtung Ganztagesbetreuung an Grundschulen Ausbau der Kleinkinderbetreuung (U3) Klimaschutzmaßnahmen / energetische Gebäudesanierung Unterhaltung von Gebäuden und Straßen Im Vermögenshaushalt und in der Finanzplanung bis zum Jahr 2018 sind schwerpunktmäßig folgende Investitionen / Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen:
8 6 Erwerb von EDV-Lizenzen Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Sanierung von Schulgebäuden, Umbau der Gemeinschaftsschule im Gäu (GiG), Ergenzingen, und Planungsraten für die Einrichtung einer Ganztagesschule in der Grundschule im Kreuzerfeld, die Sanierung / der Neubau der Sophie-Scholl-Schule, Hailfingen, die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule Hohenberg sowie die Umbaumaßnahmen an der Realschule Kreuzerfeld entsprechend dem Standard der GiG Sanierung / Anbau der Volkshochschule Kindertageseinrichtungen (Neubau und Bezuschussung von Neubauten und Sanierungen freier Träger) Umsetzung des Hallenkonzepts III (MZH Dettingen und Wendelsheim) Stadtsanierungsmaßnahmen / Stadtbibliothek / Rathauserweiterung / Bahnhof (städt. Anteil) Erschließung von verschiedenen Baugebieten, Straßenbau- und Brückensanierungsmaßnahmen Hochwasserschutzmaßnahmen Sanierung und Erweiterung von Friedhöfen Grundstücksverkehr Insgesamt sind in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von rd. 59,49 Mio. EUR eingeplant, die sich wie folgt verteilen: 2015 (Mio. EUR) 2016 (Mio. EUR) 2017 (Mio. EUR) 2018 (Mio. EUR) 22,52 18,06 10,98 7,93 Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt voraussichtlich zum rd. 10,16 Mio. EUR. Zur Finanzierung der Investitionen sind 2015 und 2016 Entnahmen von insgesamt rd. 6,22 Mio. EUR vorgesehen und 2018 ist geplant, der Rücklage wieder rd. 6,41 Mio. EUR zuzuführen. Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird sich zum Ende folgender Jahre voraussichtlich wie folgt entwickeln: 2015 (Mio. EUR) 2016 (Mio. EUR) 2017 (Mio. EUR) 2018 (Mio. EUR) 6,47 3,94 6,80 10,35 Inwieweit die geplanten Vorhaben im Finanzplanungszeitraum umgesetzt werden können, hängt entscheidend davon ab, wie sich das Wirtschaftswachstum und die daraus resultierenden Steuereinnahmen in den nächsten Jahren entwickeln. Ein verlässliches Polster in der Allgemeinen Rücklage muss aus den gleichen Gründen beibehalten werden.
9 7 2. Rückblick auf das abgeschlossene Haushaltsjahr 2013 und das ablaufende Jahr Das abgeschlossene Haushaltsjahr 2013 Die Feststellung der Jahresrechnung 2013 erfolgte durch den Gemeinderat am Die wichtigsten Ergebnisse dieser Jahresrechnung in aller Kürze: Im Verwaltungshaushalt sind insbesondere Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu verzeichnen. Insgesamt konnten dem Vermögenshaushalt rd. 9,36 Mio. EUR zugeführt werden (Plan: 7,1 Mio. EUR). Durch die höhere Zuführungsrate aus dem Verwaltungshaushalt und durch höhere Grundstückserlöse kann die im Vermögenshaushalt vorgesehene Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage um 1,43 Mio. EUR reduziert werden (Plan 3,84 Mio. EUR). Die Allgemeine Rücklage weist zum einen Bestand von rd. 14,85 Mio. EUR aus. Die Rechnungsergebnisse 2013 sind im Haushaltsplan 2015 für jede einzelne Haushaltsstelle ausgewiesen. Es wird daher hierauf verwiesen. 2.2 Das ablaufende Haushaltsjahr 2014 Über die Finanzlage und den Vollzug der einzelnen Budgets im Verwaltungshaushalt wurde der Gemeinderat am und informiert. Insgesamt verbessern sich der Verwaltungshaushalt und damit die Zuführung an den Vermögenshaushalt, insbesondere durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen, um voraussichtlich rd. 2,12 Mio. EUR auf rd. 13,00 Mio. EUR. Im Vermögenshaushalt ergeben sich insbesondere durch den Bau der Gemeinschaftsschule im Gäu in Ergenzingen und der Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft in der Tübinger Straße 68 per Saldo Mehrausgaben voraussichtlich um rd. 0,62 Mio. EUR. Insgesamt verringert sich die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage um rd. 1,50 Mio. EUR auf voraussichtlich rd. 4,69 Mio. EUR.
10 8 3. D A S H A U S H A L T S J A H R im Vergleich zur Planung im Vorjahr und zum letzten Rechnungsergebnis Allgemeine Hinweise und Empfehlungen Der Haushaltsplan 2015 basiert im Wesentlichen auf dem Haushaltserlass 2015, den Ergebnissen der November-Steuerschätzung 2014 und der geschätzten örtlichen Entwicklung der Gewerbesteuer. Haushaltserlass 2015 vom 23. Juli 2014 Az.: /65: Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg weisen im Benehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltserlasses 2015 vom auf Folgendes hin: A. Allgemeine Hinweise 1. Ergebnisse der Steuerschätzung vom 06. bis 08. Mai 2014 Vom 6. bis 8. Mai 2014 fand in Berlin die 144. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2013 bis Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von stabilen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgegangen. Grund für die weiterhin insgesamt positive Entwicklung des Steueraufkommens ist der breit angelegte Wirtschaftsaufschwung in Deutschland. Die Beschäftigung nimmt zu, Löhne und Gehälter steigen. Dies begünstigt wiederum die Investitions- und Konsumtätigkeit von Unternehmen und privaten Haushalten und stärkt damit die Inlandsnachfrage. So wird für das laufende Jahr 2014 ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real 1,8 % erwartet. Im Schätzzeitraum 2014 bis 2018 werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 3,5 % für 2014, 3,8 % für 2015 und 3,1 % jeweils für die Jahre 2016, 2017 und 2018 erwartet. 2. Orientierungsdaten Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung. Die
11 9 Einwohnerzahlen des Zensus 2011 sind entsprechend der Regelung in 39 Abs. 36 FAG ebenfalls berücksichtigt. Die Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Wesentliche Orientierungsdaten Gegenüber den bisherigen Annahmen nehmen in den Jahren 2015 bis 2018 die Grundkopfbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen sowie der landesweite Anteil an der Einkommensteuer weiter zu. Jahr Grundkopfbetrag Schlüsselzuweisungen EUR (HH-Plan 2014) EkSt.-Anteil (landesweites Aufkommen) Mrd. EUR (HH-Plan 2014) Gewerbesteuer (örtliche Entwicklung) Mio. EUR (HH-Plan 2014) ) (1.120) 5,22 *) (5,20) 12,42 - ) (11,40) ) (1.160) 5,50 (5,41) 11,90 (11,90) (1.180) 5,78 +) (5,62) 12,40 (12,40) #) 6,00 +) (5,88) 12,90 (12,90) #) 6,22 +) 13,40 *) Amtliche Mitteilung zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer vom einschließlich der Nachzahlung aus dem Jahr ) Veranlagungssoll bei der Gewerbesteuer. +) Ergebnisse der November-Steuerschätzung #) Kein Orientierungswert durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg angegeben, da das FAG ab dem Jahr 2017 neu verhandelt wird. Des Weiteren erhöht sich die kommunale Investitionspauschale von 59 EUR auf 65 EUR pro Einwohner. Die pauschalen Zuweisungen für den Kindergartenlastenausgleich (Ü3; 29 b FAG) betragen landesweit voraussichtlich insgesamt 529 Mio. EUR (Vorjahr 529 Mio. EUR). Für die Förderung der Kleinkinderbetreuung (U3; 29 c FAG) trägt das Land unter Einbeziehung der Bundesmittel 68 % der Betriebsausgaben.
12 Auswirkungen auf die Haushaltsplanung für das Jahr 2015 Auf Grundlage der bekannten Prognosewerte ergeben sich im Verwaltungshaushalt im Vergleich zur Finanzplanung 2014 für das Jahr 2015 folgende wesentliche Änderungen: Einnahmen Steuern zusammen Schlüsselzuweisungen Sonstiges Zwischensumme EUR EUR EUR EUR Ausgaben Personalausgaben Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Sonstiges (u. a. Zuschüsse an Kirchengemeinden und sonstige Träger für den Betrieb von Kindergärten) Zwischensumme Zuführung an den VmH Summe VwH EUR EUR EUR EUR EUR EUR Im Vermögenshaushalt haben sich im Vergleich zur Finanzplanung 2014 für das Jahr 2015 folgende wesentliche Änderungen ergeben: Einnahmen Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage Grundstückserlöse Sonstiges Zuführung vom VwH Zwischensumme EUR EUR EUR EUR EUR Ausgaben Erwerb von Grundstücken Erwerb von bew. Sachen des Anlagevermögens Baumaßnahmen Sondertilgungen Sonstiges Summe VmH EUR EUR EUR EUR EUR EUR
13 Unsicherheiten und Risiken im Haushaltsplan 2015 und für die Finanzplanung bis zum Jahr 2018 Gemeinschaftssteuern / Gewerbesteuer Maßgebend für die Höhe der Schlüsselzuweisungen ist das Aufkommen aus den Gemeinschaftssteuern (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer). Durch die Krisen in Nahost, in der Ukraine und in Russland können sich außenwirtschaftliche Unsicherheiten und damit Wachstumsrisiken für Baden- Württemberg ergeben, die sich unmittelbar auf die Gemeinschaftssteuern auswirken können. Das Vorauszahlungssoll bei der Gewerbesteuer beträgt derzeit für das Jahr 2015 rd. 10,54 Mio. EUR. Unter Einbeziehung von voraussichtlichen Gewerbesteuernachzahlungen ist ein Ansatz von 11,90 Mio. EUR eingeplant. Grundstücksverkäufe In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Zunahme der Grundstücksverkäufe zu verzeichnen. Inwieweit sich dieser Trend fortsetzt, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Im Haushaltsplan 2015 ist der Verkauf von 22 Einfamilienbauplätzen (Vorjahr 26) und von 2 Gewerbebauplätzen (Vorjahr 3) eingeplant. Darüber hinaus sollen zwei städtische Gebäude veräußert werden. Insgesamt werden Grundstückserlöse von rd. 3,26 Mio. EUR (Vorjahr rd. 2,78 Mio. EUR) erwartet. Ausübung von Grundstücksankaufsrechten Im Haushaltsplanentwurf sind für die Ausübung von Ankaufsrechten Mittel in den Baugebieten Kreuzerfeld-Süd, Kernstadt, Brandhecke-West, Dettingen, Baisinger-Weg, Ergenzingen, und Bachäcker II, Obernau, vorgesehen. Sollten die Ankaufsrechte zeitgleich anfallen, ist deren alternative Finanzierung zu prüfen. Nicht verplante Belastungen aus der Neuausrichtung des Bildungswesens Im vorliegenden Entwurf sind nur Planungsraten für die Umbaumaßnahmen in der Hohenbergschule (Einrichtung einer Gemeinschaftsschule) und in der Realschule im Kreuzerfeld (Umbaumaßnahmen entsprechend der Gemeinschaftsschule im Gäu (GiG) in Ergenzingen), die Einrichtung einer Ganztagesbetreuung in der Grundschule im Kreuzerfeld sowie die Sanierung bzw. der Neubau der Sophie-Scholl-Schule in Hailfingen enthalten.
14 12 4. V E R W A L T U N G S H A U S H A L T Darstellung der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben Einnahmen Zuweisungen und Zuschüsse 7,34 % = 6,29 Mio. EUR Sonstige Finanzeinnahmen 5,06 % = 4,33 Mio. EUR Grundsteuer A + B 6,43 % = 5,51 Mio. EUR Gewerbesteuer 13,90 % = 11,90 Mio. EUR Schlüsselzuweisungen 28,68 % = 24,56 Mio. EUR Anteil an der Einkommensteuer 25,07 % = 21,47 Mio. EUR Ausgaben Zuführung zum VmH 13,45 % = 11,51 Mio. EUR Personalausgaben 19,75 % = 16,91 Mio. EUR Kreisumlage 18,26 % = 15,64 Mio. EUR Finanzausgleichsumlage 12,78 % = 10,94 Mio. EUR Zuweisungen und Zuschüsse 7,12 % = 6,10 Mio. EUR Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 22,82 % = 19,54 Mio. EUR
15 Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 1. Einnahmen Plan 2015 Plan 2014 Veränderung Rechnung 2013 EUR EUR +/- EUR EUR Steuern a) Grundsteuer (A u. B) b) Gewerbesteuer c) Sonst. Gemeinde steuern (Gr. 02,03) 2. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 4. Schlüsselzuweisungen / FAG Sonst. allg. Zuweisungen Ausgleichsleistungen (Familienleistungsausgleich) 7. Gebühren u. ähnl. Entgelte Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten 9. Erstattungen Innere Verrechnungen Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke 12. Kalkulatorische Einnahmen (Gr. 27) 13. Sonst. Finanzeinnahmen (Hauptgr. 2, ohne Gr. 27 u. 28) 14. Zuführung vom VmH Summe: Ausgaben 15. Personalausgaben Sächl. Verwaltungs- u. Be triebsaufwand (o. UGr. 679 u. 68) 17. Innere Verrechnungen Kalkulatorische Kosten Zuweisungen u. Zuschüsse an Dritte (nicht f. Investitionen) 20. Zinsausgaben (einschließlich kred.ähnl. Rechtsgeschäft) 21. Gewerbesteuerumlage Finanzausgleichsumlage Kreisumlage u.a. allg. Deckungsreserve Zuführung zum VmH Summe:
16 Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt (VwH) Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die wesentlichen Veränderungen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahr. Hierzu wird auf die betragsmäßige Übersicht (Abschn. 4.2) Bezug genommen Einnahmen Steuern (Ziff. 1) Die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 330 %, für die Grundsteuer B mit 370 % und für die Gewerbesteuer mit 350 % der Steuermessbeträge bleiben unverändert. Die Grundsteuer B verbessert sich unter Berücksichtigung des Verlaufs des Haushaltsjahres 2014 um voraussichtlich EUR. Bei der Grundsteuer A ergeben sich keine Veränderungen. Der Planansatz der Gewerbesteuer wird 2015 auf 11,90 Mio. EUR festgesetzt und liegt um EUR über dem Vorjahresansatz. Auf die Risiken unter Abschn. 3.3 wird hingewiesen. Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage Gewerbesteuer Gewerbesteuerumlage Jahr Gewerbesteuer 7,64 8,72 13,00 11,69 11,61 12,42 11,90 Gewerbesteuerumlage 1,32 1,73 2,71 2,20 2,34 2,45 2,35 Umlagesatz 66 % 71 % 70 % 69 % 69 % 69 % 69 % (Angaben in Mio. EUR; 2014 sind die voraussichtlichen Ergebnisse dargestellt; 2015 sind Planwerte)
17 15 Der Planansatz für die im Jahr 2010 eingeführte Zweitwohnungssteuer beträgt EUR. Bei der Vergnügungssteuer wird im Jahr 2015 ein Aufkommen von EUR erwartet. Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich der Planansatz um EUR. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Ziff. 2) Der im Haushaltsplan enthaltene Planwert basiert auf den Vorgaben des Haushaltserlasses 2015, welche die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2014 berücksichtigen. Danach wird ein landesweites Aufkommen von 5,5 Mrd. EUR prognostiziert. Gegenüber dem Vorjahr reduziert sich die zur Berechnung des örtlichen Aufkommens festgelegte Schlüsselzahl auf 0, (Vorjahr 0, ). Auf Grundlage der derzeitigen Annahmen erhöht sich der Planansatz um rd. 1,15 Mio. EUR auf rd. 21,47 Mio. EUR. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ziff. 3) Durch das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 werden die Kommunen bundesweit jährlich um 1 Milliarde entlastet. Hiervon entfallen in Baden-Württemberg 69 Mio. EUR auf den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhöht sich die zur Berechnung des örtlichen Aufkommens festgelegte Schlüsselzahl auf 0, (Vorjahr 0, ). Insgesamt ergeben sich dadurch Verbesserungen mit insgesamt rd EUR gegenüber dem Vorjahr. Schlüsselzuweisungen (Ziff. 4) Die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden- Württemberg (FAG) sind die größte Einnahmeposition im Verwaltungshaushalt der Stadt Rottenburg am Neckar. Gegenüber dem Vorjahr nehmen diese um rd EUR auf rd. 24,56 Mio. EUR zu. Nach der Systematik des Finanzausgleichs hängt die Höhe der Schlüsselzuweisungen 2015 nicht nur von der eigenen Steuerkraft 2013, sondern auch von den zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen notwendigen Grundkopfbeträgen ab. Bezogen auf Gemeinden mit Einwohnern erhöht sich dieser von EUR / Einwohner im Vorjahr auf EUR / Einwohner in 2015.
18 16 Darüber hinaus ist der Grundkopfbetrag 2015 beeinflusst durch die Ergebnisse des Zensus Durch die landesweit geringeren Einwohnerzahlen nimmt dieser Betrag, bei gleichbleibendem Finanztopf, zu. Die durch den Zensus geänderten Einwohnerzahlen der Stadt Rottenburg am Neckar sind entsprechend den Übergangsvorschriften des FAG berücksichtigt. Die Berechnungen für die Schlüsselzuweisungen sind in der Anlage 6, S , ersichtlich Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Schlüsselzuweisungen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Schlüsselzuweisungen Jahr Gemeindeanteil EkSt 15,74 15,69 16,58 18,34 19,52 20,40 21,47 Schlüsselzuweisungen 18,70 19,23 19,00 19,48 19,66 24,99 24,56 (Angaben in Mio. EUR; 2014 sind die voraussichtlichen Ergebnisse dargestellt; 2015 sind Planwerte) Gebühren und ähnliche Entgelte (Ziff. 7) Insgesamt nimmt das Gebührenaufkommen um rd EUR zu. Insbesondere durch die Anpassung des Aufkommens der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen entsprechend der Entgeltfestlegung erhöhen sich die Einnahmen in diesem Bereich um rd EUR. Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstige Verwaltungsund Betriebseinnahmen (Ziff. 8) Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und die sonstigen Einnahmen erhöhen sich insgesamt um rd EUR.
19 17 Auf Mieten und Pachten entfallen Mehreinnahmen mit insgesamt rd EUR. Darunter fällt u. a. die Vermietung der Tübinger Str. 68 (Flüchtlingsunterkunft) und die Vermietung von Räumlichkeiten in der Bismarckstraße in Ergenzingen (Sozialstation). Angepasst wurden auch die Betriebskostenersätze für Wohngebäude (rd EUR) sowie die Ersätze für die Essensversorgung in den städtischen Kindertageseinrichtungen (rd EUR). Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Ziff. 11) Wenigereinnahmen ergeben sich insbesondere im Bereich Zuweisungen des Landes für die Kindertageseinrichtungen (rd EUR), bei den Sachkostenbeiträgen für die weiterführenden Schularten (rd EUR) sowie durch den Wegfall der Landeszuweisungen für die Wiederbewaldung und Jungbestandspflege ( EUR). Im Vergleich zum Vorjahr nehmen die Zuweisungen insgesamt um rd EUR auf rd. 6,29 Mio. EUR ab. Sonstige Finanzeinnahmen (Ziff. 13) Insgesamt reduzieren sich die sonstigen Finanzeinnahmen um rd EUR auf rd. 4,33 Mio. EUR. Die Zinszahlungen für das an den Eigenbetrieb SER gewährte Trägerdarlehen nehmen kontinuierlich ab. Gegenüber dem Vorjahr verringern sich die jährlichen Zahlungen um rd EUR auf rd. 1,11 Mio. EUR. Aufgrund der geringen Guthabenverzinsung reduziert sich der Planansatz Zinseinnahmen um EUR. Bei den Konzessionsabgaben für Strom, Gas und Wasser wird der Ansatz an das voraussichtliche Aufkommen im Jahr 2014 angepasst. Dadurch erhöht sich die Abgabe um rd EUR auf rd. 1,82 Mio. EUR. Von den Stadtwerken Rottenburg am Neckar GmbH wird, wie im Vorjahr, eine Gewinnablieferung von EUR erwartet.
20 Ausgaben Personalausgaben (Ziff. 15) Im Jahr 2015 nehmen die Personalausgaben gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,52 EUR auf 16,91 Mio. EUR zu. Entwicklung der Personalausgaben Jahr Personalausgaben 12,89 13,16 13,56 13,84 14,59 15,40 16,91 (Angaben in Mio. EUR; 2014 und 2015 sind Planwerte) Im Stellenplan 2015 werden insgesamt 22,47 Stellen geschaffen. Für die Kinderbetreuung werden 2015 im Stellenplan 18,71 Stellen geschaffen, wobei 7,66 Stellen durch den Betriebsübergang der Kindertagesstätte Gut-Betha / St. Raphael entstehen. 4,4 zusätzliche Stellen sind für den Betrieb der Kindertagesstätte Klause vorgesehen, wobei im Stellenplan 2014 bereits 4,9 Stellen geschaffen wurden. Für eine Kinderkrippe in Ergenzingen sind ab dem Kinderkrippenjahr 2015 / ,6 Stellen im Stellenplan enthalten. Für neue Projekte wie die Einführung der Doppik in der Verwaltung sind zusätzliche Stellen erforderlich. So werden für dieses Projekt in der Stadtkämmerei eine zunächst auf 3 Jahre befristete Stelle und für den dauerhaft entstehenden Betreuungsaufwand eine unbefristete Stelle geschaffen. In verschiedenen Bereichen werden zur Bewältigung des gestiegenen Aufgabenumfangs Stellen geschaffen. So ist für das Hochbauamt zur Bewältigung der zahlreichen Baumaßnahmen eine zusätzliche Stelle für einen Hochbauingenieur vorgesehen. Für den Bereich Verkehr beim Ordnungsamt sind eine 0,5-Stelle, für die Personalverwaltung eine 0,5-Stelle, für die Betreuung von Hochwasserschutzeinrichtungen eine 0,4-Stelle, für die Buchhaltung
21 19 eine 0,25-Stelle, für die Abteilung IUK eine 0,2-Stelle, für den Bereich Gerätewart bei der Feuerwehr eine 0,2-Stelle, für das Stadtplanungsamt im Bereich Stadtplanung eine 0,2-Stelle und im Bereich Gutachterausschuss eine 0,6-Stelle, für die Festhalle für Hausmeisterdienste eine 0,25-Stelle, für die Veranlagung der Vergnügungssteuer eine 0,15-Stelle sowie für verschiedene Schulsekretariate 0,56-Stellenanteile im Stellenplan zusätzlich enthalten. Darüber hinaus wird zur Koordination von Angeboten für Flüchtlinge für zwei Jahre befristet eine 0,5-Stelle geschaffen. Die Personalfluktuation bei der Stadtverwaltung steigt an. Dies ist bedingt durch die hohe Flexibilität junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden mit dem Anstieg der Altersfluktuation. Umso wichtiger wird es, Ausbildungsstellen mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen und diese gut auszubilden. Deshalb hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren verstärkt an Ausbildungsbörsen und Veranstaltungen an den Schulen teilgenommen. Die hohe Zahl an Bewerbungen für Ausbildungsstellen bei der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar und die hohe Qualität der Bewerbungen sprechen für den Erfolg dieser Maßnahmen. Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Ziff. 16) Der Sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand ohne Innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten nimmt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rd EUR auf rd. 19,54 Mio. EUR zu. Unterhaltungsmittel für Grundstücke und bauliche Anlagen (Gr. 50) Die Ansätze für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen reduzieren sich insbesondere durch den Wegfall der Sondermittel für den Austausch von Böden im Eugen-Bolz-Gymnasium und im Paul-Klee-Gymnasium um rd EUR auf rd. 1,27 Mio. EUR (Vorjahr rd. 1,39 Mio. EUR). Im Ansatz enthalten ist ein anteiliger sächlicher Aufwand für Klimaschutzmaßnahmen nach einem 5-Jahresprogramm in Höhe von EUR. Die einzelnen Ansätze bzw. Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung können dem Sammelnachweis für die Gruppe 50, S. 317 ff., entnommen werden. Unterhaltungsmittel für das sonstige unbewegliche Vermögen (Gr. 51) Schwerpunkte der Ausgaben bilden die Sportplatz- und Grünpflege, die Unterhaltung der Straßen, Wasserläufe und Feldwege sowie die Straßenbeleuchtung.
22 20 Weggefallen sind u. a. Sondermittel des Vorjahres für die Sanierung der Verdohlung des Seltengrabens in Ergenzingen mit EUR. Die Planansätze der Gr. 51 reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um rd EUR auf rd. 3,73 Mio. EUR. Entwicklung des Unterhaltungsaufwands (UGr. 50 und 51) Jahr Unterhaltungsaufwand 4,47 3,50 3,86 4,03 4,70 5,32 5,00 (Angaben in Mio. EUR; 2014 und 2015 sind Planwerte) Bewirtschaftungskosten (Gr. 54) Unter die Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und bauliche Anlagen fallen im Wesentlichen die gebäudebezogenen Ausgaben für den Betrieb von Heizungen (Heizöl, Gas und Fernwärme), für den Wasserbezug, für die Abwassergebühren, für die Reinigung, für die Beleuchtung (Strom, Leuchtmittel) sowie für die Versicherungen und Abgaben. Insbesondere durch zusätzliche Reinigungsflächen in neuen Gebäuden und Einrichtungen (Volksbank-Arena, Kindertageseinrichtungen u. a. durch Trägerschaftsübernahme), die Verlagerung von Reinigungsleistungen auf Dritte (Einsparungen beim Personaletat) sowie die Tariferhöhungen bei den Reinigungsunternehmen nehmen die Ausgaben im Bereich der Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppe 54, SN) im Vergleich zum Vorjahr um rd EUR auf rd. 3,49 Mio. EUR (+ 14,6 %) zu.
23 21 Entwicklung der Bewirtschaftungskosten Jahr Bewirtschaftungskosten 2,57 2,58 2,49 2,60 2,74 3,04 3,49 (Angaben in Mio. EUR; 2014 und 2015 sind Planwerte) Die Planansätze im Bereich der weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gr ) nehmen, im Vergleich zum Vorjahr, um rd EUR auf rd. 4,51 Mio. EUR zu. Wie im Vorjahr ist der sogenannte Bürgertopf zur Unterstützung von Bürgeraktionen mit insgesamt rd EUR veranschlagt. Die wesentlichen Gründe für die Erhöhung sind: Mehrbedarf für die Ganztagesbetreuung / außerschulische Betreuung an Rottenburger Schulen einschließlich der Schulsozialarbeit (rd EUR) Vermögensbewertung im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens ( EUR) Erstellung eines Verkehrskonzepts Innenstadt ( EUR) Weggefallen sind dagegen u. a. die Sondermittel für die Kommunal- und Europawahl Steuern, Geschäftsausgaben u. a. (Gr ) Hierunter fallen neben dem Schwerpunkt der Geschäftsausgaben u. a. die Aufwendungen für Datenverarbeitung, Steuern, Versicherungen und Schadensfälle, für Sachverständige und Gerichtskosten, für Dienstreisen sowie für Post- und Fernmeldegebühren. Insgesamt nehmen die Ausgaben im Vorjahresvergleich um rd EUR auf 1,81 Mio. EUR zu.
24 22 Zusätzliche Ausgaben ergeben sich auch durch gestiegene Fallentgelte des Rechenzentrums (rd EUR), durch Aufwendungen für Sachverständige im Rahmen von Konzessionsverfahren ( EUR), durch Mittel für die Zukunftswerkstatt in Schwalldorf ( EUR) sowie durch Personalbedarfsuntersuchungen in Teilbereichen des Ordnungsamtes und des Hauptamtes (rd EUR). Dem steht der Wegfall von Sondermitteln wie für die externe Mitarbeiterbefragung vom Vorjahr gegenüber. Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte (Ziff. 19) Hauptschwerpunkt bilden hier die Zuschüsse an freie Träger für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen. Gegenüber dem Vorjahr nehmen die Zuschüsse um rd EUR auf insgesamt rd. 4,87 Mio. EUR (Vorjahr rd. 5,44 Mio. EUR) ab. Dies ist u. a. auf die Übernahme der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen von freien Trägern ab 2015 auf die Stadt zurückzuführen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Vereinsförderung einschließlich des Zuschusses an die VHS Rottenburg am Neckar e. V., siehe Anlage 7, S , mit insgesamt rd EUR (Vorjahr rd EUR). Der Zuschuss an die bisher privatrechtlich geführte Wirtschaftsförderungs- und Tourismus GmbH wird ab 2015 als Zuschuss an öffentliche Wirtschaftsunternehmen veranschlagt. Hintergrund ist die ab wirksam werdende Umwandlung der GmbH in einen rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieb mit Sonderrechnung. Insgesamt reduzieren sich die Ausgaben um rd EUR auf rd. 6,10 Mio. EUR. Zinsausgaben (Ziff. 20) Im Vergleich zum Vorjahr nehmen die Zinsausgaben um weitere EUR auf rd EUR ab. Ein Grund hierfür ist, dass auch im Jahr 2015 keine Kreditneuaufnahmen vorgesehen sind. Im Planansatz enthalten ist die Übernahme der Zinsaufwendungen für das kreditähnliche Rechtsgeschäft Gewerbepark Dätzweg mit EUR.
25 23 Die Schuldentilgungen betragen voraussichtlich rd. 1,91 Mio. EUR (vgl. Abschnitt 5.4). Im Einzelnen wird hierzu auf die nachstehende Grafik und die Schuldenstandsübersicht samt Berechnung des Schuldendienstes in Anlage 3, S , verwiesen Entwicklung der Zinsausgaben (VwH) und der Schuldentilgung (VmH) Zinsausgaben Schuldentilgung Jahr Zinsausgaben 1,57 1,43 1,30 1,14 1,03 1,03 0,88 Schuldentilgung 2,09 2,06 2,15 2,07 2,05 2,05 1,91 (Ohne Umschuldungen; Angaben in Mio. EUR; 2014 und 2015 sind Planwerte) Gewerbesteuerumlage (Ziff. 21) Der Umlagesatz beträgt, wie im Vorjahr, 69 % des um den Hebesatz bereinigten Aufkommens. Durch das höher eingeplante Gewerbesteueraufkommen nimmt die Umlagelast um rd EUR auf rd. 2,35 Mio. EUR zu. Vgl. hierzu auch Anlage 6, S Finanzausgleichsumlage (Ziff. 22) Grundlage für die Berechnung der Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme (Steuerkraftmesszahl zuzüglich den Schlüsselzuweisungen für das zweitvorangegangene Jahr). Da die Gewerbesteuereinnahmen, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2013 zugenommen haben, erhöht sich die maßgebende Steuerkraftsumme von rd. 47,76 Mio. EUR auf
26 24 rd. 49,52 Mio. EUR. Demzufolge nimmt die Umlage um rd EUR auf rd. 10,94 Mio. EUR zu. Auf die Anlage 6, S. 370, wird verwiesen. Kreisumlage (Ziff. 23) Die Grundlage zur Berechnung der Kreisumlage bildet wie bei der Finanzausgleichsumlage die Steuerkraftsumme Durch die höheren Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden des Landkreises Tübingen und der Mehrzuweisungen nehmen die Einnahmen beim Kreis weiter zu. Aufgrund der zu erwartenden Mehreinnahmen für den Kreishaushalt des Landkreises Tübingen hat die Stadt Rottenburg am Neckar einen Kreisumlagesatz mit 31,58 %-Punkten (Vorjahr 32,13 %-Punkte) eingeplant. Trotz des geringeren Kreisumlagesatzes nimmt die zu zahlende Umlage, aufgrund der Zunahme der Steuerkraftsumme der Stadt, um rd EUR auf rd. 15,64 Mio. EUR zu. Zur Entwicklung und Berechnung der Kreisumlage wird auf die Anlage 6, S. 370, und auf die nachfolgende Grafik verwiesen. Entwicklung der Finanzausgleichs- und Kreisumlage Kreisumlage Finanzausgleichsumlage Jahr Finanzausgleichsumlage 9,19 10,14 9,39 9,60 10,31 10,56 10,94 Kreisumlage 13,97 15,00 15,07 14,36 15,28 15,35 15,64 Kreisumlagesatz (%) 33,59 32,69 35,47 33,06 32,76 32,13 31,58 (Angaben in Mio. EUR und %; 2014 sind die voraussichtlichen Ergebnisse dargestellt; 2015 sind Planwerte)
27 25 Zuführung zum Vermögenshaushalt / Investitionsrate (Ziff. 25) Nach 22 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine Einnahmen nach 1 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 GemHVO zur Verfügung stehen. Die ordentlichen Kredittilgungen betragen im Jahr 2015 Tilgungserstattungen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Rottenburg am Neckar (SER) Zwischensumme Die Zuführungsrate im Jahr 2015 beträgt Die sich daraus ergebende Netto-Investitionsrate beläuft sich auf EUR EUR EUR EUR EUR. Die nachfolgende Grafik mit Tabelle zeigt sowohl die Entwicklung der Zuführungsraten vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt, als auch die Netto-Investitionsraten (freie Spitzen) für den Zeitraum von 2010 bis Entwicklung der Zuführungsraten sowie der Netto-Investitionsraten Zuführungsrate Netto-Investitionsrate
28 26 Jahr Zuführungsrate Schuldentilgung Tilgungs- Nettovom VwH an den (ordentl. Tilgung) erstattung #) Investitionsrate VmH in EUR EUR EUR EUR (2014 ist das voraussichtliche Ergebnis dargestellt; 2015 bis 2018 sind Planwerte) #) Tilgungserstattungen für die an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Rottenburg am Neckar (SER) 2005 / 2015 gewährten Trägerdarlehen gemäß 22 (1) GemHVO 4.4 Budgetierung Die dezentrale Budgetverantwortung gilt auch für das Haushaltsjahr Seit dem Haushaltsjahr 2004 werden die am Jahresende bestehenden Restmittel, mit Ausnahme im Bereich der Schulen, generell nur noch zu 60 % übertragen. Um besonderen Ausnahmesituationen gerecht werden zu können, kann die Stadtkämmerei im begründeten Einzelfall bei Bauleistungen im Hoch- und Tiefbaubereich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von dieser Regelung abweichen. Im Planjahr 2015 sind im Verwaltungshaushalt Ausgaben im Gesamtbetrag von rd. 18,44 Mio. EUR (Vorjahr 17,67 Mio. EUR) und Einnahmen mit insgesamt rd. 3,39 Mio. EUR (Vorjahr 3,21 Mio. EUR) budgetiert. Hierzu wird auf die Übersicht zu den einzelnen Budgets im VwH auf den S und auf die Vorbemerkungen zum Verwaltungshaushalt 2015, S. 91, verwiesen.
29 27 5. V E R M Ö G E N S H A U S H A L T Darstellung der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben Einnahmen Beiträge u. ähnl. Entgelte 7,14 % = 1,75 Mio. EUR Zuweisungen u. Zuschüsse 9,51 % = 2,32 Mio. EUR Zuführung vom VwH 47,14 % = 11,51 Mio. EUR Veräusserung von Grundstücken 13,36 % = 3,26 Mio. EUR Darlehensrückflüsse 7,72 % = 1,89 Mio. EUR Rücklagenentnahme 15,14 % = 3,70 Mio. EUR Ausgaben Zuweisungen an Dritte 7,29 % = 1,78 Mio. EUR Tilgung von Krediten 7,80 % = 1,91 Mio. EUR Erwerb von Grundstücken 24,29 % = 5,93 Mio. EUR Erwerb bew. Vermögen 4,63 % = 1,13 Mio. EUR Baumaßnahmen 56,00 % = 13,68 Mio. EUR
30 Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes Einnahmen Plan 2015 Plan 2014 Veränderung Rechnung 2013 EUR EUR +/- EUR EUR 1. Zuführung vom VwH Rücklagenentnahmen Darlehensrückflüsse u Rückflüsse v. Kapitaleinlagen 4. Veräußerung von Grundstücken 5. Beiträge u. ähnl. Entgelte (für Investitionen) 6. Zuweisungen u. Zuschüsse für Investitionen 7. Einnahmen aus Krediten u. inn. Darlehen einschl. Umsch Summe: Ausgaben 8. Zuführung zum VwH Zuführung an Rücklagen Gewährung von Darlehen Erwerb a) von Grundstücken b) von bewegl. Sachen c) von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Baumaßnahmen (Hoch- u Tiefbau) 13. Zuweisungen u. Zuschüsse an Dritte f. Investitionen 14. Tilgung von Krediten einschl. Umschuldungen Summe:
31 Erläuterungen zum Vermögenshaushalt (VmH) Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die wesentlichen Veränderungen des Vermögenshaushalts im Vergleich zum Vorjahr. Hierzu wird auf die betragsmäßige Übersicht (Abschn. 5.2) Bezug genommen. Im Jahr 2015 sind Investitionen von vorgesehen. 22,52 Mio. EUR Im Einzelnen sind 2015 folgende größere Investitionsmaßnahmen veranschlagt: Beschaffung von EDV-Geräten und Lizenzen 0,33 Mio. EUR Sanierung von Schulgebäuden einschließlich Einrichtung Ganztagesbetreuung an Grundschulen, 1,23 Mio. EUR Umbau Gemeinschaftsschule im Gäu, Ergenzingen, 2. BA 1,32 Mio. EUR Kindertageseinrichtungen (Sanierung Kindergärten, 1,45 Mio. EUR Bezuschussung Kindergartenneubauten und -sanierungen einschließlich der Einrichtung der Kinderkrippe Ergenzingen) Hallenkonzept III (Mehrzweckhallen in Dettingen 1,31 Mio. EUR einschließlich Freiwilligkeitsleistungen und Wendelsheim) Sonstige Sanierungsmaßnahmen bzw. Neubauten von 0,34 Mio. EUR Sport- und Mehrzweckhallen in den Stadtteilen Gestaltung Dorfmitte Wurmlingen 0,34 Mio. EUR Stadtsanierungsmaßnahmen / Stadtbibliothek / 1,20 Mio. EUR Rathauserweiterung / Bahnhof (städt. Anteil) Erschließung BG Öchsner in Ergenzingen 0,60 Mio. EUR Erschließungsmaßnahmen, Straßen- und Radwegebau 2,31 Mio. EUR und Brückensanierungen (einschl. L 370 Bad Niedernau) Ausbau Hindenburgstraße in Seebronn 0,36 Mio. EUR Straßenbeleuchtung 0,32 Mio. EUR Hochwasserschutzmaßnahmen Gewässer 2. Ordnung 1,65 Mio. EUR Sanierung und Erweiterung von Friedhöfen 0,65 Mio. EUR Erwerb Bürgertreff, Kiebingen 0,33 Mio. EUR Grunderwerb in der Gesamtstadt 5,60 Mio. EUR 5.31 Einnahmen des Vermögenshaushalts Zuführung vom Verwaltungshaushalt (Ziff. 1) Die Zuführungsrate beträgt im Jahr 2015 voraussichtlich rd. die dem Vermögenshaushalt als Einnahme für Investitionen zur Verfügung gestellt werden kann. 11,51 Mio. EUR,
32 30 Rücklagenentnahme (Ziff. 2) Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum voraussichtlich rd. 10,16 Mio. EUR. Im Jahr 2015 ist eine Rücklagenentnahme von rd. 3,70 Mio. EUR vorgesehen. Dadurch reduziert sich der Rücklagenbestand zum auf voraussichtlich rd. 6,46 Mio. EUR. Der gesetzliche Mindestbestand beträgt im Jahr 2015 rd. 1,58 Mio. EUR. Die Berechnung des gesetzlichen Mindestbetrages ist in der Rücklagenübersicht, Anlage 2, S. 347, zu ersehen. Darlehensrückflüsse und Rückflüsse von Kapitaleinlagen (Ziff. 3) Der Ansatz wird im Wesentlichen durch die Tilgungserstattungen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Rottenburg am Neckar (SER) in Höhe von rd. 1,87 Mio. EUR bestimmt. Insgesamt betragen die Darlehensrückflüsse im Jahr 2015 rd. 1,89 Mio. EUR. Veräußerung von Grundstücken (Ziff. 4) 2015 sind Grundstückserlöse in Höhe von rd. 3,26 Mio. EUR geplant. Dies sind EUR mehr als im Vorjahr veranschlagt. Veräußerung von Grundstücken Grundstückserlöse Jahr Grundstückserlöse 2,67 2,00 4,95 7,51 4,57 3,90 3,26 (Angaben in Mio. EUR; 2014 ist das voraussichtliche Ergebnis dargestellt; 2015 sind Planwerte)
33 31 Größtenteils betreffen die Grundstückserlöse das sonstige Grundvermögen (UA 8830) in Höhe von rd. 2,61 Mio. EUR (Vorjahr rd. 2,33 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich vor allem um den Verkauf von städt. Bauplätzen in der Kernstadt. Der Schwerpunkt der Veräußerungen liegt insbesondere im Baugebiet Kreuzerfeld-Süd. Insgesamt sind in der Kernstadt Grundstückserlöse von EUR veranschlagt. Größere Grundstückserlöse werden hauptsächlich in Baisingen aus dem Baugebiet Tannensteigstraße, in Dettingen aus dem Baugebiet Brandhecke West, in Ergenzingen aus dem Baugebiet Baisinger Weg sowie in Weiler aus dem Baugebiet Siebentälerstraße erwartet. Weitere Grundstückserlöse sind darüber hinaus in Bieringen, Frommenhausen, Hailfingen, Obernau, Oberndorf, Schwalldorf und Wurmlingen durch Veräußerung von Bauplätzen eingeplant. Im Bereich der Gewerbeflächen (UA 8850) werden Grundstückserlöse von insgesamt EUR (Vorjahr EUR) erwartet. Eingeplant ist die Veräußerung von Gewerbegrundstücken im Gewerbepark Ergenzingen-Ost und im Gewerbegebiet Ahnengärten, Baisingen. Im Bereich der Wohn- und Geschäftsgebäude (UA 8810) ist der Verkauf des Gebäudes Ziegelhütte 8 in der Kernstadt mit EUR sowie des Rathauses Eckenweiler mit EUR vorgesehen. Auf die Ausführungen zu den Risiken in Abschn. 3.3 wird verwiesen. Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionen (Ziff. 5) In diesem Bereich vermindern sich die Einnahmen, gegenüber dem Vorjahr, um EUR auf 1,75 Mio. EUR. Es entfallen rd. 1,42 Mio. EUR auf folgende Erschließungsbeiträge: Für den Straßenbau Tannensteigstraße, Baisingen, EUR, für den Straßenbau Burkhardtstraße, Bieringen, EUR, für den Straßenbau im Baugebiet Westlich der Eyacher Straße, Eckenweiler, EUR, für den Straßenbau im Baugebiet Öchsner, Ergenzingen, EUR, für den Straßenbau Reutinstr. 7 bis 11, Frommenhausen, EUR, für den Straßenbau im Baugebiet Hahnenbühl, Hemmendorf, EUR und für den Straßenbau Stichstraße Wohnflächen ehem. Schulgelände, Kiebingen, EUR.
34 32 Des Weiteren werden Ersätze, Eigenleistungen, Kostenersätze von Dritten sowie Spenden mit insgesamt rd EUR erwartet. Hierbei handelt es sich schwerpunktmäßig um Ersätze für die Eigenleistungen für die Sanierung der Mehrzweckhalle in Dettingen mit EUR und den Neubau der Mehrzweckhalle Wendelsheim mit EUR. Weitere Kostenersätze werden für die Erschließung des Schuppengebiets Grabenäcker in Weiler mit EUR erwartet. Auf das Öko-Konto entfallen EUR. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (Ziff. 6) Verplant sind insgesamt rd. 2,32 Mio. EUR (Vorjahr rd. 2,47 Mio. EUR). Es handelt sich hier überwiegend um zweckgebundene Zuweisungen und Zuschüsse des Bundes, des Landes sowie des Landkreises für die auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushalts eingeplanten Investitionen. Schwerpunkte bilden die Zuweisungen des Landes im Zusammenhang mit der Sanierung der Mehrzweckhalle Dettingen mit EUR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum) und mit der Erstellung der Hochwasserrückhaltebecken in Dettingen und des HRB Aischbach oberhalb von Bad Niedernau in Höhe von EUR. Zuweisungen sind im Bereich des Feuerwehrwesens mit EUR und für den Umbau der Gemeinschaftsschule im Gäu in Ergenzingen mit EUR eingeplant. Für den Neubau der Mehrzweckhalle in Wendelsheim rechnet die Stadt im Jahr 2015 mit einer Sportstättenbauförderung in Höhe von EUR. Für den Ausbau der Neckarhalde (K 6920) werden eine Zuweisung mit EUR und für die Sanierung der Straßenbeleuchtung Mittel in Höhe von EUR erwartet. Im Zusammenhang mit der DSL-Versorgung werden Landesmittel in Höhe von EUR eingeplant. Seit dem Jahr 2013 kann die Stadt Rottenburg am Neckar wieder Zuweisungen aus dem Ausgleichstock beantragen. Für die Sanierung der Mehrzweckhalle in Wendelsheim werden Mittel in Höhe von EUR erwartet. Für den Neubau der Kinderkrippe in Ergenzingen wird mit Bundesmitteln in Höhe von EUR gerechnet. Kreditaufnahmen (Ziff. 7) Im Jahre 2015 sind zum Ausgleich des Vermögenshaushalts erneut keine Kreditaufnahmen notwendig. Vgl. hierzu den Abschnitt 5.4 sowie die Schuldenübersicht in Anlage 3, S
35 Ausgaben Erwerb von Grundstücken (Ziff. 11 a)) Insgesamt werden Mittel in Höhe von rd. 5,93 Mio. EUR (Vorjahr 3,46 Mio. EUR) bereitgestellt. Erwerb von Grundstücken Grunderwerb Jahr Grunderwerb 1,92 1,11 7,11 2,15 4,61 6,08 5,93 (Angaben in Mio. EUR; 2014 ist das voraussichtliche Ergebnis dargestellt; 2015 sind Planwerte) Auf den Erwerb von sonstigem Grundvermögen (UA 8830) entfallen 4,05 Mio. EUR (Vorjahr 1,37 Mio. EUR). Schwerpunkte bilden der Erwerb von Grundstücken bzw. die Ausübung von Ankaufsrechten im Baugebiet Kreuzerfeld-Süd, Kernstadt, mit 1,5 Mio. EUR, im Baugebiet Brandhecke-West, Dettingen, mit EUR, im Baugebiet Westlich der Eyacher Straße, Eckenweiler, mit EUR, im Baugebiet Baisinger Weg, Ergenzingen, mit EUR, im Baugebiet Bachäcker II, Obernau, mit EUR und in der Ortsmitte, Schwalldorf, mit EUR. Des Weiteren fallen Erschliessungskosten für städtische Bauplätze u. a. im Baugebiet Tannensteigstraße in Baisingen mit EUR, im Baugebiet Westlich der Eyacher Straße in Eckenweiler mit EUR, im Baugebiet Hahnenbühl in Hemmendorf mit EUR, im Baugebiet HAIBA-Areal in Obernau mit EUR und im Baugebiet Siebentälerstraße in Weiler mit EUR an. Weiterhin sind in Weiler im Baugebiet Siebentälerstraße Abwasserbeiträge und Grundstücksanschlusskosten für städtische Grundstücke mit EUR vorgesehen. Für den Erwerb von Wohn- und Geschäftsgebäuden (UA 8810) werden rd EUR (Vorjahr EUR) eingeplant. Mit dem Sammelansatz von EUR sollen baufällige Leerstände in den Ortschaften aufgekauft werden, um die Gebiete neu entwickeln zu können (Innen- vor Außenentwicklung). Für das Jahr 2015 ist hierzu der Ankauf von bebauten Grundstücken im
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