Bestellung Netzwerk-Platz 5. Ulmer Netzwerktag 2016 Für Unternehmer und Entscheider (m/w)

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1 Bestellung Netzwerk-Platz 5. Ulmer Netzwerktag 2016 Für Unternehmer und Entscheider (m/w) D Ulm, Magirus-Deutz-Straße Ulmer Netzwerktag 22. April Uhr Ort: ratiopharm arena, Europastraße 25, Neu-Ulm Fax: +49 (0) Angaben zum Unternehmen: Firma... Name, Vorname... Teilnehmer(in) = Geschäftsführer/in, Inhaber/in Name, Vorname... Organisationsverantwortliche/r für den 3. Ulmer Netzwerktag _ Teilnehmendes Unternehmen Straße / Nr.... PLZ... Ort... Telefon... Mobil... Fax Mit der Anmeldung verpflichte ich mich persönlich als Unternehmer, Inhaber, Entscheider (m/w) am Kommunikationsstand am 22. April 2016 anwesend zu sein und mein Unternehmen persönlich zu repräsentieren. Wichtige Angaben für die Prüfung und Entscheidung der Teilnahme: Kurzbeschreibung der Unternehmenstätigkeit (Dienstleistung & Produkte): Gründung des Unternehmens tt.mm.jjjj:... Für welche Kundenzielgruppe:... Seite 1 von 6

2 Rechnungsadresse, falls abweichend von der Firmenadresse... Straße / Nr... PLZ... Ort... NEU!!! Wir veranstalten vor dem Ulmer Netzwerktag exklusiv für Sie als Unternehmer und Entscheider (m/w) ganz persönlich ein Business Frühstück. So können sich die Teilnehmer(innen) vor dem offiziellen Beginn des Ulmer Netzwerktag, bei einem entspannten Frühstück persönlich kennenlernen und sich austauschen. Termin: 22. April 2016 Beginn: Uhr Ende: Uhr Buchung der Ausstellungsfläche inkl. Business-Frühstück (1 Person)! Ausstellungsfläche (je Standfläche: 2 m breit x 2 m tief = 4 m 2 ) 980,00 EURO Pro weitere Standbesetzung für das Business-Frühstück pro Person werden 25,00 EURO in Rechnung gestellt. Hiermit buche ich verbindlich zusätzlich das Business-Frühstück für... Personen. Name, Vorname Funktionsbezeichnung! Ich benötige Stromanschluss (für einen Pauschalbetrag von zzgl. 50,00 EURO) Alle Preise verstehen sich zzgl. ges. Mwst.. Bitte beachten: Anmeldefrist für die Teilnahme am Ulmer Netzwerktag bis spätestens Bei Anmeldung nach der Anmeldefrist kann ggf. die Teilnahme nur eingeschränkt möglich sein bzw. nach noch vorhandenem Angebot, da die Plätze limitiert sind. Für die Verlinkung Ihrer Firmenhomepage bei Teilnahme am Ulmer Netzwerktag 2016, sind gleichzeitig mit dieser schriftlichen Buchung Ihre Web-Adresse/Domain und Ihr Logo als JPG-Datei (mind. 200 px) an folgende -Adresse zu senden: info@schwann.eu. Seite 2 von 6

3 Netzwerk- und Stromanschluss: Benötigen Sie an Ihrem Unternehmertisch direkt einen Netzwerk- und Stromanschluss, dann bitten wir Sie, uns dies bei der Bestellung mit anzugeben oder bis spätestens zum schriftlich an die Kontaktadresse der GbR anzuzeigen. Auf- und Abbauzeiten: Aufbau: ab 8.00 Uhr möglich und muss bis spätestens Uhr abgeschlossen sein Abbau: erst nach Uhr bzw. spätestens um Uhr Wir bitten im Hinblick auf die Rücksichtnahme Ihrer Unternehmerkolleg(innen) den Abbau erst nach Uhr vorzunehmen. Ein vorzeitiger Abbau verstößt gegen die AGBs des 5. Ulmer Netzwerktages Mit der Unterschrift werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den 5. Ulmer Netzwerktag 2016 rechtsverbindlich anerkannt und gelten als bekannt. Die AGBs habe ich zusammen mit dieser Anmeldung vom Veranstalter erhalten. Des weiteren sind diese u. a. unter im Bereich Aussteller > AGB einzusehen und können zusätzlich schriftlich beim Veranstalter angefordert werden ,... Ort Datum... Unterschrift / Firmenstempel Seite 3 von 6

4 Allgemeine Ausstellungsbedingungen - 5. Ulmer Netzwerktag Veranstaltung: 5. Ulmer Netzwerktag am 22. April Veranstalter und Organisation der Messe: D Ulm, Magirus-Deutz-Straße 12, Tel. +49 (0) , Fax: +49 (0) info@ulmer-netzwerktag.de, 3. Veranstaltungsort: Ratiopharm Arena, Europastraße 25, Neu-Ulm 4. Ablauf, Auf- und Abbau: Aufbau am 22. April 2016 ab Uhr. Der Aufbau muss spätestens um Uhr vollständig abgeschlossen sein. Abbau am 22. April 2016 ist frühestens nach offiziellem Ende der Veranstaltung (22.00 Uhr) zulässig bzw. spätestens ab Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist kein Auf- und Abbau möglich. Die Zeiten sind für die Aussteller verpflichtend, d. h. die vom Aussteller angemietete Ausstellungsfläche muss bis spätestens Uhr am 22. April 2016 abgebaut und vollständig durch den Aussteller geräumt sein. 5. Zulassung zur Teilnahme Im Zuge der Neuausrichtung des Ulmer Netzwerktages haben wir den Netzwerk-Gedanken neu definiert. Wie in der Vergangenheit geht es auch in der Zukunft noch viel mehr darum Synergien unter den einzelnen Unternehmen zu schaffen. Hierbei steht im Vordergrund sich durch die Unternehmerpersönlichkeit, die Qualität der Produkte und Dienstleistungen und der Unternehmensphilosophie zu positionieren, ganz im Sinne des Netzwerk-Gedankens der verbindet. Der Veranstalter behält sich daher vor, über die Zulassung von Firmen selbst zu entscheiden, bzw. diese ohne Begründung abzulehnen. Über die Zulassung von Firmen, Vorträgen und die Platzzuteilung entscheidet der Veranstalter. Die Ablehnung ist endgültig und eine Teilnahme nicht einklagbar. Den Verzicht darauf erkennt der Aussteller in seiner Anmeldung an. Erst nach Anmeldung aller Aussteller werden die Standflächen zugeteilt. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche/Raumpositionierung besteht nicht. 6. Anmeldung Die Anmeldung ist für den Aussteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch den Veranstalter. Vorbehalte können nicht berücksichtigt werden. Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsbedingungen und die auf den Anmeldungen festgelegten Ergänzungen an. Der Veranstalter kann, falls erforderlich, dem Mieter, abweichend von der Bestätigung, einen Platz in anderer Lage zuweisen. Größe und Maße seines Standes sind unabänderlich definiert, siehe dazu 10. Pro Unternehmerstand ist immer nur eine Firma zugelassen, die Aufnahme anderer Firmen in den angemieteten Stand ist nicht zulässig. Der Aussteller darf den ihm zugewiesenen Stand weder ganz noch geteilt anderen Firmen oder Personen überlassen und ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Messe seinen Stand besetzt zu halten und seine angemeldeten Ausstellungsgüter auszustellen. 7. Rücktritt Firmen, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis grundsätzlich nicht mehr entlassen werden. Wird im Ausnahmefall eine Entlassung aus dem Vertrag aus wichtigem Grund bewilligt, so steht dem Veranstalter ein Entlassungsgeld in Höhe von 60 % der Standmiete zu. Muss die Veranstaltung wegen höherer Gewalt ausfallen oder zeitlich oder räumlich verlegt werden, so gilt die Anmeldung fort. Muss die Veranstaltung wegen anderen Gründen abgesagt werden, werden bereits bezahlte Standmieten zurück erstattet. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Bei Abkürzung der Veranstaltungsdauer ist eine Ermäßigung der Standmiete nicht möglich. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über den zugeteilten Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen. Seite 4 von 6

5 8. Preise Die Preise ergeben sich aus dem beiliegenden Auftrags-/ Buchungsformular. 9. Müllentsorgung ist pauschal in den Standgebühren enthalten. 10. Netzwerk- und Strom-Anschluss Ausstellende Unternehmer, die einen Netzwerk- und/oder einen Storm-Anschluss an ihrem Unternehmertisch benötigen, haben dies im Buchungsformular oder bis spätestens zum der schriftlich anzuzeigen. 11. Standgestaltung Da bei dieser Veranstaltung der Netzwerkgedanke, d. h. der persönliche Kontakt im Vordergrund steht, wird allen Ausstellern eine gleich große Ausstellungsfläche zugeteilt. Mit der Buchung verpflichtet sich daher jeder Aussteller, die vorgegebene Standgestaltung einzuhalten. Für die Standgestaltung inkl. Messetisch, Banner usw. ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Der Messestand inkl. Banner bzw. Messewand kann der Aussteller innerhalb der seiner gebuchten Standfläche aufstellen. Jedem Aussteller steht eine Gesamtfläche von 4 m 2 (2 m Breite und 2 m Länge) zur Verfügung, die nicht überschritten werden darf. 12. Ausschluss von Gegenständen Der Veranstalter kann verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, wenn sie sich als belästigend, gefährdend oder sonst ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, erfolgt die Entfernung der Gegenstände durch die Messeleitung auf Kosten des Ausstellers. 13. Einsatz von Ton- / Bild- / Videogeräten Der Betrieb dieser Geräte darf nur so erfolgen, dass Nachbarstände in keiner Weise gestört oder beeinträchtigt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, geeignete Schritte zu unternehmen. 14. Ausschlussfrist Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht unverzüglich i. S. d. 377 HGB nach Messeschluss schriftlich geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. 15. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen 60 % bei Vertragsabschluss (innerhalb 8 Tagen ohne Abzug), 40 % sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung (innerhalb 8 Tagen ohne Abzug). Die termingerechte Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Wird die Zahlung nicht termingerecht vorgenommen, kann sich der Veranstalter vom Vertrag lösen und die Miete geltend machen, sofern bereits Unkosten angefallen sind oder der Standplatz nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Beanstandungen müssen unverzüglich nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. 16. Bewachung Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter, ohne Haftung für Sachverluste oder -beschädigungen. Für fahrlässiges Verhalten haftet der Veranstalter in keinem Fall. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Aufbau- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende des Netzwerktages. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. 17. Rechteübertragung Mit der Unterschrift und Buchung des Messeplatzes am 5. Ulmer Netzwerktag 2016 übertragen die jeweiligen Unternehmen = Auftraggeber die uneingeschränkten Nutzungsrechte für Foto- und Filmaufnahmen, die an diesem Tag gemacht werden. Seite 5 von 6

6 18. Fristen Mit der Anmeldung sind vom ausstellenden Unternehmer = Auftraggeber zeitgleich der Link zur Firmenhomepage sowie das Firmenlogo als Jpg-Datei (mind. 200 px), für diese der Unternehmertisch gebucht wird, gleichzeitig an folgende -Adresse zu übersenden: info@schwann.eu Auf den gedruckten Einladungskarten können nur die Firmen genannt werden, deren Anmeldung bis spätestens zum bei der schriftlich vorliegt. Für den sicher zu stellenden Zugang ist der Auftraggeber verantwortlich. 19. Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an der Standausrüstung. Gleiches gilt für evtl. Folgeschäden. Die haftet nicht für Sach- und Körperschäden. Ebenfalls besteht kein Haftungsanspruch, falls die Veranstaltung aus Gründen, die die nicht zu verantworten hat, kurzfristig abgesagt werden muss. Änderungen im Programm sind vorbehalten. 20. Versicherung Es wird den Ausstellern dringend empfohlen, ihre Exponate und ihre gesetzliche Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. 21. Aktivitäten außerhalb des Standes Aktivitäten der Aussteller außerhalb der angemieteten Standfläche, wie z. B. Besucherbefragungen und ähnliches sind untersagt. Ausnahmegenehmigungen können vom Veranstalter erteilt werden. 22. Behördliche Genehmigung Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden Vorschriften eingehalten werden. 23. Mündliche Nebenabreden Mündliche Nebenabreden gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. 24. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für alle Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ulm-Donau. Es gelten ausschließlich die AGBs des Veranstalters, andere Bedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Stand: 21. Mai 2015 Seite 6 von 6

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