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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Effektive Regulierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DiedeutscheWirtschaftwächstseiteinigerZeitdeutlich,trotzderverheerenden Finanz-undWirtschaftskrisederletztenJahreundderdarauffolgendenStaatsschuldenkrise.NebendenentschlossenenundgezieltenStabilisierungsmaßnahmenwährendderKrisehabendiezügigundkonsequenteingeleitetenstrukturellenReformendesFinanzmarkteseinenzentralenBeitraghierzugeleistet.Das regulatorischekorsettfürdiefinanzwirtschaftwurdedeutlichgestrafft,ohne gleichzeitigihrehohevolkswirtschaftlichebedeutungalskreditversorgerfür die deutsche Wirtschaft zu beeinträchtigen. ZahlreicheVorhabensindinzwischenaufdenWeggebrachtundverabschiedet worden.inbedeutsamenbereichenistdieumsetzungabernochnichtabgeschlossen.auchsinddieursachenundfolgenderfinanzkrisenochnichtvollständigaufgearbeitet.weiteremaßnahmenfüreineverbessertefinanzmarktregulierung müssen und werden folgen. Zielist,miteinemleistungsfähigenundinternationalkonsistentenRegulierungsrahmenaufnationalerEbenedenFinanzmarktkrisenfestzumachenund aufeuropäischerwieglobalerebeneeinenentscheidendenbeitragfürdauerhaft stabilefinanzmärktezuleisten.leitmotivistdervonderbundesregierungin denerklärungendergruppederzwanzigbedeutendstenindustrie-undschwellenländer (G20)verankerteBeschluss,dasszukünftigkeinFinanzmarkt,kein FinanzmarktakteurundkeinFinanzmarktproduktohneangemesseneRegulierung und Aufsicht sein darf. DerDeutscheBundestagbegrüßtdarüberhinausgehendeInitiativenzurStärkungvonsozialen,ökologischenundethischenStandardsimFinanzsektorwie etwadieimmai2011aktualisiertenleitsätzederorganisationfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklungfürmultinationaleunternehmenoder diezahlreichenselbstverpflichtungenderfinanzbranche.primäreszielder FinanzmarktregulierungbleibtaberdieSicherungundStärkungderFinanzmarktstabilität. 1.StärkereundeffektivereRegulierungderFinanzmärkte einepositivebilanz nach der Finanzkrise SeitdemHöhepunktderFinanzkrisewurdenzahlreicheMaßnahmenergriffen, um zukünftige Fehlentwicklungen zu vermeiden.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a) Erhöhung der Verlusttragfähigkeit der Finanzinstitute ZudenzentralenReformengehörendieBeschlüssedesBaselerAusschussesfür BankenaufsichtzudenneuenEigenkapital-undLiquiditätsstandardsfürBanken (BaselIII),diedieG20-Staats-undRegierungschefsEnde2010indossierthaben.NachdenneuenEigenkapital-undLiquiditätsregelnkönnenVerlustezukünftigbesservondenFinanzmarktakteurenabsorbiertwerden.BaselIIIstärkt nichtnurdieverlusttragfähigkeitdereinzelnenbank,sondernauchdiewiderstandsfähigkeitdesbankensektorsinsgesamt.auchfüreuropagibtbaseliii denrahmenvor.dieeu-kommissionplant,ihrenrechtsetzungsvorschlag,mit dembaseliiiineuropäischesrechtüberführtwird,imsommervorzulegen.die Regelungen werden in Deutschland ab Januar 2013 zur Anwendung kommen. ImVersicherungsbereicherfolgtmitSolvencyIIeinegrundlegendeReformdes VersicherungsaufsichtsrechtsinEuropa.InsbesonderedieEigenkapital-und RisikomanagementvorschriftenfürVersichererwerdenmodernisiert.DieZusammenarbeitderAufseherinAufsichtskollegienunddieAufsichtüberVersicherungsgruppen werden verbessert. b) Verringerung von Fehlanreizen aufgrund impliziter Staatsgarantien FürsystemischrelevanteBankenwurdenmitdemRestrukturierungsgesetzvom 9.Dezember2010Instrumentegeschaffen,umdieseBankenschonendfürdie StabilitätderFinanzmärkterestrukturierenodergeordnetabwickelnzukönnen. DieBankenaufsichtbekommtstärkereEingriffsrechte,wennBankenineiner Krisensituationsind.GeschäftsbereichesystemrelevanterBankenkönnenkünftigaufeinesogenannteBrückenbankübertragenwerden,währenddienicht übertragenengeschäftsbereicheabgewickeltwerdenkönnen.restrukturierungs-undabwicklungsmaßnahmenwerdendurcheinenfondsfinanziert,der diemittelzurrestrukturierungverwaltenundeinsetzenwirdundab2011durch BeiträgederKreditwirtschaftgespeistwird (Bankenabgabe).Damitwirddie FinanzwirtschafterstmalsfürdieKostenzurBewältigungeinerFinanzkrise herangezogen.zudemwirddamitpotentiellenerwartungshaltungenanstaatlichehilfsmaßnahmenvoninschieflagegeratenenfinanzinstitutenentgegengewirkt. ImHinblickaufdieinternationaleVerflechtungderFinanzmärkteistdieEU- Kommissionaufgefordert,zügigeineneuropäischenLegislativvorschlagfürdie grenzüberschreitendebankenabwicklungvorzulegen,einschließlichharmonisierterregelungenfürdieerhebungeinerbankenabgabezurfinanzierungder Restrukturierungs-undAbwicklungsmaßnahmen.EinsolchesKonzeptist wesentlicherbestandteildervermeidungweiterer,aufrettungsmaßnahmenfür Finanzinstitutezurückgehende,StaatsschuldenunddamitverbundenerKrisensituationen. c)maßnahmen zur Gefahrenprävention DieBundesregierunghatgemeinsammitihrenG20-PartnerndieNeugründung desfinanzstabilitätsrates (FinancialStabilityBoard FSB)vorangetrieben.ZusammenmitdemInternationalenWährungsfonds (IWF)fungierteralsglobales FrühwarnsystemundentwickeltregulatorischesowieaufsichtlicheMaßnahmen,mitdenendieFinanzmarktstabilitätgestärktwerdenkann.Damitleisteter einenentscheidendenbeitragfüreineinternationalkonsistentefinanzmarktregulierung. ZurVermeidungschädlicherAnreizstrukturenimFinanzsektorhatdieBundesregierungfrühzeitigaufeinenglobalenKonsenszurRegulierungderVergütungsstrukturenimFinanzmarkthingewirkt.DieFSB-StandardsfürsolideVergütungssystemewurdenzügigmitdemGesetzüberdieaufsichtsrechtlichen AnforderungenandieVergütungssystemevonInstitutenundVersicherungsunternehmennebstzweierRechtsverordnungenumgesetzt.BankenundVer-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6313 sicherungenmüssennunmehrüberangemessene,transparenteundaufnachhaltigeentwicklungausgerichtetevergütungssystemeverfügen.zudemwurdedie Bankenaufsichtermächtigt,dieAuszahlungvariablerVergütungsbestandteilein bestimmten Fällen zu untersagen. BishernichtodernurteilweiseregulierteFinanzmarktakteurewerdenEU-weit zumerstenmaleinerregulierungunterworfen.somüssenzukünftigmanager alternativerinvestmentfonds,u.a.vonhedgefondsundvonfondsmitprivatem Beteiligungskapital,bestimmteZulassungskriterienerfüllen,derenEinhaltung fortlaufendbeaufsichtigtwird.dieentsprechenderichtliniewirdspätestensim Frühjahr2013innationalesRechtumgesetzt.SeitInkrafttretenderEU-RatingverordnungunterliegenauchdieRatingagenturen,dieeineMitverantwortung amausbruchundderzuspitzungderfinanzkrisetragen,erstmalseinerregistrierungspflicht und Aufsicht. MitdemGesetzzurUmsetzungdergeändertenBankenrichtlinieunddergeändertenKapitaladäquanzrichtliniewurdendieKapital-undLiquiditätsvorschriftendeutlichverschärft.IndieVerbriefungvonKreditforderungendürfenBankennunmehrnurnochinvestieren,wenndieEmittentenderVerbriefungeneinen Anteilvon5ProzentderverbrieftenRisikenselbstbehalten.Ab2015wirdder Selbstbehaltauf10Prozenterhöht.DamitwirddasEigeninteressederBeteiligtenerhöht,diesichauseinerVerbriefungergebendenRisikensorgfältigerals bisher zu betrachten. SchließlichwurdenFinanzmarktpraktiken,vondenenGefahrenfürdieStabilität derfinanzmärkteausgehenkönnen,untersagt.ungedeckteleerverkäufevon deutschenaktienundstaatstitelndereurozonesowiekreditversicherungenauf StaatstitelderEurozone,diekeinenAbsicherungszweckendienen,wurdenim Sommer2010generellverboten.DieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)hatneueBefugnisseerhalten,uminKrisensituationenweitere GeschäftemitFinanzinstrumentenuntersagenzukönnen.DieBundesregierung setztsichmitnachdruckdafürein,dassaufeuropäischerebenevergleichbare Maßnahmen eingeführt werden. d)effektivere Finanzaufsicht NebenderErhöhungderregulatorischenAnforderungenkommtesentscheidend daraufan,dieaufsichtüberdiefinanzmärkteineuropazuverbessern.zum 1.Januar2011wurdeeinEuropäischesFinanzaufsichtssystem (EuropeanSystemofFinancialSupervision ESFS)geschaffen,bestehendausdemEuropäischenAusschussfürSystemrisiken (EuropeanSystemicRiskBoard ESRB), dreieuropäischenfinanzaufsichtsbehördenimbanken-,versicherungs-und Wertpapiersektor (EBA,EIOPA,ESMA),einembehördenübergreifendenGemeinsamenAusschussderEuropäischenAufsichtsbehörden (JointCommittee) sowiedennationalenaufsichtsbehörden.damitwurdeaufeuropäischerebene einwichtigerschrittunternommen,diefinanzaufsichtbesserzuverzahnensowie die Kohärenz und Qualität der Finanzaufsicht zu verbessern. AufglobalerEbenewirddiemakroprudentielleAufsichtdurchdienunregelmäßigvomFinanzstabilitätsratunddemInternationalenWährungsfondsdurchgeführten Frühwarnübungen gestärkt. AufnationalerEbenearbeitetdieBundesregierunganderUmsetzungdervon denkoalitionsfraktionendercdu/csuundfdpverabschiedetenzehneckpunktezurreformdernationalenfinanzaufsicht.dieseumfassenu.a.einen konsequentenausbaudermakroprudentiellenaufsichtdurchdiedeutsche BundesbanksowiedieVerbesserungdermikroprudentiellenAufsicht (Institutsaufsicht),indemdieSchnittstelleninderBankenaufsichtzwischenBaFinund der Deutschen Bundesbank klarer ausgestaltet werden.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode e) Stärkung des Verbraucherschutzes DieFinanzkrisehatgezeigt,dassauchimVerbraucherschutzimBereichdesFinanzmarktesVerbesserungennotwendigsind.Diechristlich-liberaleKoalition hatmitdemimaprildiesesjahresinkraftgetretenenanlegerschutz-undfunktionsverbesserungsgesetzreagiert.damitwurdenz.b.kurzeundverständliche Produktinformationen,sogenannteBeipackzettel,fürFinanzprodukteeingeführt.BesonderswichtigistderBundesregierungeinwirksamererSchutzder AnlegervorFalschberatung.HierzuwurdenneueInstrumentefüreineeffektivereBeaufsichtigungdesVertriebspersonalsbeiKreditinstitutengeschaffen und die Sanktionsregelungen bei Falschberatungen verschärft. ZurweiterenStärkungdesVerbraucherschutzeshatdieBundesregierungden GesetzentwurfzurNovellierungdesFinanzanlagenvermittler-undVermögensanlagenrechtsvorgelegt.MitdemGesetzwirdimBereichdesgrauenKapitalmarkteseinmitdemBankensektorvergleichbaresAnlegerschutzniveaugeschaffen.InsbesonderewerdendieAnforderungenandieBeratungsqualität erhöht,indemauchfürfinanzanlagenvermittlersachkundeprüfungenundverpflichtendeberatungsprotokolleeingeführtwerden.außerdemwerdendiese gewerblichenvermittlereinerstärkerenkontrolledurchihreaufsichtsbehörden unterworfen.diesbeinhaltetdieeinrichtungeineszentralenöffentlichenregisters,eineumfassenderelaufendeprüfungderberufspflichten,verpflichtende HaftpflichtversicherungenundSanktionenbishinzurRücknahmederZulassung für die gewerbliche Finanzanlagenvermittlertätigkeit. 2.LaufendeRegulierungsvorhabenimFinanzmarktbereich,diezueinemerfolgreichen Abschluss gebracht werden müssen ObwohlbereitszahlreicheMaßnahmenverabschiedetundinKraftgetretensind, sindweiterezentraleregulierungsvorhabennochimverhandlungsstadiumund müssen zügig zu einem Abschluss gebracht werden. DiesbetrifftinsbesondereaufinternationalerEbenedenUmgangmitglobalsystemrelevantenFinanzinstituten (SIFIs).HierwerdenzunächstdieglobalsystemrelevantenBankenidentifiziert,derenZusammenbruchdieStabilitätder internationalenfinanzmärktebeeinträchtigenkann.anschließendwerdeninstrumenteanalysiertundvorgeschlagen,umdieverlusttragfähigkeitdieser globalsystemrelevanteninstitutezustärkensowieimkrisenfallbeinichtausreichenderverlusttragfähigkeitihregeordnete auchgrenzüberschreitende RestrukturierungoderAbwicklungzuermöglichen.Staatensollennichtmehr gezwungenseinmüssen,mitsteuergeldernbankenzustützen,umeinesystemkrisezuvermeiden.diebundesregierungbegleitetdiesenprozessaktivweiter. BeschlüssederG20-Staats-undRegierungschefszumUmgangmitglobalsystemrelevantenFinanzinstitutenwerdenzumnächstenG20-GipfelimNovember 2011 erwartet. AufderGrundlagederderzeitvonderEuropäischenKommissiondurchgeführtenKonsultationzuRatingagenturensindMaßnahmenzuentwickeln,mitdenen dieverwendungexternerratingsverringertwerdenkann.zielderregulierungsinitiativensollteinersterliniedieverringerungeinermechanischenverwendungexternerratingssowohldurchöffentlichestellenalsauchimprivatwirtschaftlichenbereichsein.dieverpflichtungenbzw.anreizefürinvestoren zueinereigenständigenrisikobeurteilungsolltendaherverstärktundvonden entsprechendenaufsichtsstellenregelmäßigaufihreangemessenheitundeinhaltunghinüberprüftwerden.darüberhinausmüssenweiteremaßnahmengeprüftwerden,diedaraufabzielen,dieratingqualitätzuverbessern,denwettbewerbimratingmarktzustärken,zivilrechtlichehaftungsregelungenfür RatingagentureneinzuführensowieInteressenkonfliktebeiRatingagenturenzu mindern.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6313 DarüberhinaussetztsichdieBundesregierungfürdieEinführungeinerEUweitenFinanzmarktsteuerzurEntlastungdernationalenHaushalteinfolgeder Finanzmarktkrise ein. DurcheinevollständigeUmsetzungderG20-BeschlüssezurRegulierungder außerbörslichenderivatemärktesolleneineverbessertemarktinfrastrukturerreichtunddieausdervernetztheitderfinanzmarktteilnehmerfolgendenrisikenvermindertwerden.diebundesregierungsetztsichfüreinezügigeverabschiedungdeseu-verordnungsentwurfsein,nachdemdiesegeschäftekünftig grundsätzlichüberzentraleclearingstellenabgewickeltwerdenmüssen.außerdemsolldurcheinemeldepflichtundeinneueszentralestransaktionsregister dietransparenzindiesemmarktsegmenterhöhtwerden.dadurchkönnendie AufsichtsbehördengezieltergegensystemischeGefahrenundMissbräuchevorgehen.IndiesemZusammenhangwirdauchderBereichRohstoffeundRohstoffderivate einer genauen Prüfung unterzogen. GleichzeitigmitderAnhebungderAufsichts-undRegulierungsstandardsmuss verhindertwerden,dassdiefinanzmarktakteuregeschäftstätigkeiteninden nichtoderwenigreguliertenbereichauslagern.diesbetrifftzumeinennichtkooperativejurisdiktionen,indenenkeineodernureineschwacheregulierung desfinanzmarkteserfolgt.diebundesregierungsetztsichdafürein,dieregulierungsstandardsindiesenländernaninternationalestandardsanzupassen,um hierdurchdienutzungvonregulierungsgefälleneinzudämmen.zumanderen mussdemsogenanntenschattenbankensektorstärkereaufmerksamkeitgewidmetwerden.hierzuzählenz.b.dieaktivitätenvonzweckgesellschaften,geldmarktfondsundhedgefonds.dabeigilteszuvermeiden,dasseingroßerteil derkredit-,fristen-undliquiditätsintermediationaußerhalbdesbankensektors stattfindetundindiesembereichrisikenentstehen,denengerademitdenumgesetztenregulierungsmaßnahmenimbankensektorentgegengewirktwurde. DerFinanzstabilitätsrathatsichdieserProblematikangenommenmitdemZiel, dietransparenzzuverbessernundaufdiesergrundlagezielgenaueregulierungsmaßnahmen zu ergreifen. DieArbeitenaufG20-undEU-EbenezurStärkungderCorporateGovernance imfinanzsektormüssenraschzumabschlussgebrachtwerden.diekrisehat dieschwächenindiesembereichoffengelegt.somusssichergestelltwerden, dassdiekontrollorganeindenunternehmengenügendsachkenntnishaben,um dieprodukteunddasrisikoprofildesunternehmenszuverstehenundgegebenenfallseingreifenzukönnen.zwarhatdiebafinauchindiesembereichbereitsverstärktekompetenzenerhalten;derordnungsrahmenfürdieleitungund Überwachung von Finanzakteuren muss jedoch weiterentwickelt werden. AufeuropäischerEbenewirdderzeitdieReformderEU-Einlagensicherungsrichtlinieverhandelt.DieBundesregierungsetztsichindiesenVerhandlungen dafürein,diefinanzielleausstattungunddiefunktionsweisederbisherigen Einlagensicherungssystemezuverbessern,ohnedieinDeutschlandbewährten SicherungssystemewieetwadieInstitutssicherungzugefährdenoderdieBanken zu überfordern. DieHarmonisierungdereuropäischenFinanzaufsichtbietetaucheineChance fürdenverstärkteneinsatzgrenzüberschreitenderfinanzdienstleistungen.dahererwartetderdeutschebundestag,dassdiegrenzüberschreitendeverwaltung vonfinanzanlagenweitererleichtertwirdunddiebundesregierungimrahmen dernationalengesetzgebungihrenbeitragdazuleistet.dieanlageinfinanzproduktewürdesounbürokratischer,effektiverundfürdenverbraucherkostengünstiger.derfinanzplatzdeutschlandwürdegestärkt.einwichtigesbeispiel hierfüristdiegrenzüberschreitendeverwaltungvonbetrieblichenaltersvorsorgeeinrichtungen (Pension-Pooling).

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.Weitere Initiativen DieSparkassensind,wieauchdieGenossenschaftsbanken,weitgehendstabil durchdiefinanzkrisegekommen.allerdingsbleibteinzentralerbausteinfür einestabileundwettbewerbsfähigeausgestaltungdesdeutschenfinanzplatzes dieneuordnungdeslandesbankensektors.dieverantwortunghierfürliegtbei deneigentümernderlandesbanken,alsobeidenländernunddensparkassen. DieBundesregierungunterstütztdieRestrukturierungsbemühungenunddie weitergehendekonsolidierungsowiedieschaffungtragfähigergeschäftsmodelle bei den Landesbanken. ImZugederlaufendenReformdernationalenFinanzaufsichtsollderVerbraucherschutzeinbezogenwerden.Derzeitwirdgeprüft,welcheAufgabenim BereichdesfinanziellenVerbraucherschutzesnotwendigerweisebeiderBaFin angesiedeltwerdenmüssen,ohnedabeiihreübrigenaufgabenzubeeinträchtigen.dieeinrichtungeinerunabhängigenstiftungfürfinanzproduktenach demvorbildderstiftungwarentestwirdebenfallsgeprüft.desweiterensoll dasberufsbilddeshonorarberatersgesetzlichverankertwerden,umtransparenzfürdiekundenhinsichtlichderprovisionsabhängigkeitvonfinanzberatern zu schaffen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, 1.beidereffektivenRegulierungderFinanzmärkteweiterhinkonsequentund mitaugenmaßvorzugehenunddauerhaftfüreinstabileresundwiderstandsfähigeres Finanzsystem zu sorgen; 2.dieEinhaltungneuerregulatorischerVorgabenaufgrundbereitsbeschlossenerReformvorhabenzuüberwachenundregelmäßigzuüberprüfen,obdie angestrebten Regulierungsziele erreicht werden; 3.sichdafüreinzusetzen,dassdieaufinternationaler,europäischerundnationalerEbenenochnichtvollendetenReformvorhabenzügigabgeschlossen werden;insbesonderediearbeitenderg20unddesfinanzstabilitätsrateszu densystemrelevanteninstitutensowiezurregulierungdesschattenbankensystems müssen weiter vorangetrieben werden; 4.sichdafüreinzusetzen,dassdiebereitsverabschiedeteninternationalenBeschlüssezurverstärktenFinanzmarktregulierunginallenbeteiligtenStaaten vollständigundinternationalkonsistentumgesetztwerden,umwettbewerbsverzerrungenunddienutzungvonregulierungsgefällenzuvermeiden;dies betrifftunteranderemdieeinführungderbeschlüssedesbaselerausschussesinweiterenländernunddieumsetzungderinternationalenvorgabenzu den Vergütungsstandards; 5.unterBerücksichtigungderseitderFinanzkriseundderStaatsschuldenkrise gewonnenenerkenntnisseeineumfassendeundsystematischefolgebewertungderursachenfüreingetreteneundpotentielleinstabilitätenderfinanzmärktevorzunehmenunddiebisherumgesetztenundeingeleitetenregulierungsmaßnahmenimhinblickaufdieergebnissedieserfolgebewertungzu evaluieren. Berlin, den 29. Juni 2011 Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion Rainer Brüderle und Fraktion

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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