Strompreise Revision des Stromversorgungsgesetzes

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1 Dachrganisatin der Schweizer KMU Organisatin faîtière des PME suisses Organizzazine mantell delle PMI svizzere Umbrella rganizatin f Swiss SME Psitinspapier Strmpreise Revisin des Strmversrgungsgesetzes I. Frderungen des sgv Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, die Nummer 1 der Schweizer KMU-Wirtschaft, vertritt 280 Verbände und gegen 300'000 Unternehmen. Im Interesse der Schweizer KMU setzt sich die Dachrganisatin sgv für ptimale wirtschaftliche und plitische Rahmenbedingungen swie für ein unternehmensfreundliches Umfeld ein. Vr diesem Hintergrund verlangt der sgv Versrgungssicherheit für KMU basierend auf möglichst hher Versrgungsautnmie; Strmpreise, die den Standrt Schweiz insbesndere für KMU attraktiv machen; Transparenz in der Berechnung der Strmtarife unabhängig einer ex ante der ex pst Regulierung; Eine Änderung der Strmversrgungsgesetzes, die Rücksicht auf die Bedürfnisse der KMU nimmt und ihnen keine weiteren Abgaben aufbürdet; Die Überprüfung des Strmtarifes durch die ElCm ausgestattet mit einem rbusten Mandat analg den Kartellbehörden; Als kurzfristige Massnahme: die Annahme der Mtin UREK-N ( ) Krrekte Umsetzung des Strmversrgungsgesetzes ; Als langfristige Massnahme: Die Ausarbeitung eines Strmversrgungsgesetzes, das den Strmpreiserhöhungen entgegenwirkt und die Qualität der Versrgung gewährleistet; Möglichst einfache, transparente und justiziable Lösungen, welche die Regulierungsksten minimieren. Die Energie gehört zu den letzten Standrtfaktren der Schweiz; sie sll auch im Sinne der Knsumenten bewirtschaftet werden. Die Schweiz braucht einen leistungsrientierten Wettbewerb im Netzbereich, das heisst insbesndere, dass die Netzbenützung günstiger werden muss. Letztlich sind die Abgaben auf Strmpreise drastisch zu senken, denn das neue Gesetz darf nicht mit strmfremden Kstentreibern überfrachtet werden. II. Ausgangslage 1. Strmversrgungsgesetz (StrmVG) Das vm Parlament im Jahr 2007 verabschiedete Strmversrgungsgesetz sieht eine zweistufige Marktöffnung vr: In den ersten fünf Jahren ( ) haben Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch vn mehr als 100'000 kwh freien Marktzugang. Nach fünf Jahren können dann auch Haushalte und andere Kleinverbraucher ihren Strmlieferanten frei wählen. Die Einführung der vllen Marktöffnung erflgt per Bundesbeschluss, der einem fakultativen Referendum untersteht. Das Höchstspannungsnetz muss vn einer natinalen Netzgesellschaft (swissgrid) mit Schweizer Mehrheitsbeteiligung betrieben werden. Die praktischen Erfahrungen seit Anfang 2009 zeigen, dass die erklärten Ziele der Marktöffnung, nämlich die Schaffung einer wettbewerbsrientierten und sicheren Strmversrgung mit transparenten Preisen nicht erreicht wrden sind. Die mangelnde Markttransparenz, das nicht wettbewerbsrientierte Verhalten der Akteure, die Ausschöpfung vn Mnplrenten und der starke Anstieg der Strmpreise, der die internatinale Knkurrenzfähigkeit der energieintensiven Unternehmen gefährdet, erfrdern Schweizerischer Gewerbeverband Unin suisse des arts et métiers Unine svizzera delle arti e mestieri Schwarztrstrasse 26, Pstfach, 3001 Bern Telefn , Fax inf@sgv-usam.ch

2 eine genaue Analyse der geltenden gesetzlichen Grundlagen. Auf dieser Basis sll das UVEK dem Bundesrat bis Anfang 2011 eine Vernehmlassungsvrlage zur Revisin des StrmVG vrlegen. Das federführende Bundesamt für Energie wird die dafür ntwendigen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und Gesellschaft erarbeiten. Ziel ist, die Revisin des StrmVG zeitgleich mit dem zweiten Marktöffnungsschritt im Jahr 2014 in Kraft zu setzen, wenn auch die Haushalte ihren Strmlieferanten frei wählen können. Allerdings ist die Revisin des StrmVG keine Bedingungen für den 2. Marktöffnungsschritt. Bereiche, die vn der Revisin betrffen sind, sind insbesndere, Einführung einer Anreizregulierung mit Qualitäts- und Investitinsanreizen; Verankerung der Andienpflicht für Regelenergie; Schutz vn der Netzgesellschaft (swissgrid); verursachergerechte Anlastung der Strmtransitksten; Massnahmen zur Senkung der Ksten der Netzbetreiber und Verkürzung des Rechtmittelwegs unter anderem. Zum Zweck der Erarbeitung der Vrlage für das neue StrmVG wurden flgende Arbeitsgruppen bestellt (kursiv: sgv hat Einsitz): Steuerungsgruppe AG Anreizregulierung AG Anreizregulierung (Krdinatinsfunktin) AG Kstenrechnungsprüfung AG Effizienzregulierung AG Anpassungsfrmel AG Investitinsanreize AG Stärkung Unabhängigkeit swissgrid AG Abgaben und Leistungen (BFE-intern) AG Verwaltungssanktinen der ElCm (BFE-intern) AG Verkürzung des Rechtsmittelwegs (BFE-intern) AG Strmeffizienzmassnahmen AG Systemdienstleistungen Aus KMU-Sicht ist die Zusammenarbeit in der Revisin des StrmVG ntwendig, um eine nachhaltig sichere Strmversrgung zu niedrigen Preisen zu bewirken. 2. Mtin UREK-N Die Ausarbeitung eines neuen StrmVG ist eine langfristige Massnahme, die erst ab 2014 wirken sll. Kurzfristig eminent, ist die Annahme der Mtin Killer, einer Mtin der gesamten UREK-N. Sie bezweckt, dass Unternehmen einmalig zwischen der Grundversrgung und der Marktversrgung wählen dürfen. Derzeit werden Unternehmen autmatisch dem s genannten Marktpreis unterwrfen. Das derzeit gültige StrmVG sieht jedch die freie Wahl vr; smit möchte die Mtin nichts anderes als die krrekte Umsetzung des bestehenden Gesetzes. Der sgenannte Marktpreis wird im Eurpean Energy Exchange (EEX) gebildet und ist anders als der Name es verheisst das Resultat vn Strmspekulatinen der grösseren eurpäischen Prduzenten und Händler. Damit sind die Marktpreise immer höher als die Gestehungsksten, zu denen die Grundversrgung erflgt (Für Ihre Berechnung siehe Anhang 1). Nach der öknmischen Lgik jedch müsste das Verhältnis umgekehrt sein; denn die Gestehungsksten sehen fixe Abgeltungen für den Gewinn der Strmunternehmen vr und sichern demzuflge einen Angebtsmarkt ab. Die Preise eines freien Marktes, in dem Angebt und Nachfrage gemeinsam das Gleichgewicht festgelegen sllten daher tendenziell tiefer als die Gestehungsksten sein. 2/8

3 Aus Sicht der KMU entstehen durch die autmatische Zuteilung der Unternehmen zur Markt versrgung diverse Prbleme, unter anderem Kstenerhöhungen, Preiserhöhungen, Kundenschwund und Verlust vn Wettbewerbsvrteilen. 3. Zeitliche Abflge Strm VG Arbeitsgruppen Vernehmlassung Strm VG Parlamentarische Beratung Bis September /2011 bis 09/12 ab 09/ Herbstsessin Mtin Killer (SR) Referendum? (unklar) III. Beurteilung der einzelnen Aktinsfelder Mandate externer AG In diesem Abschnitt werden die Psitinen des sgv zu den entsprechenden Themen der Revisin geschildert. Da diese Themen in Arbeitsgruppen erörtert werden, ergeben sich aus den sgv- Psitinen die jeweiligen Standpunkte in den Arbeitsgruppen. Die Psitinierung des sgv zur gesamten Revisin wird schliesslich als Fazit und als Handlungsanweisung für die Steuerungsgruppe im nächsten Abschnitt dargestellt. 1. AG Kstenrechnungsprüfung Pflichten gem. Mandat Identifikatin der exgenen und endgenen Kstentreiber; Zuteilung vn Kstentreibern zu Kstenelementen (z.b. den Netzebenen); Bestimmung der funktinalen Zusammenhänge zwischen Kstentreibern mit den beeinflussbaren Kstenelementen; Vrschlag einer Klassifizierung vn Netzbetreibern, die eine effiziente Anreizregulierung ermöglichen würde. Psitinen sgv Die Differenzierung der Kstentreiber in endgen und exgen darf nicht dazu führen, dass die nicht-beeinflussbaren Ksten letztlich als Blck den Strmknsumenten überwälzt werden; Auch die Strmbranche muss einen Anreiz haben, auf nicht-beeinflussbare Ksten einzuwirken; Bei der Berechnung der Startwerte ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass ein grsser Teil der jetzigen Infrastruktur durch die Allgemeinheit gebaut und durch die Steuerzahler bezahlt wurde; Die Auswahl der Unternehmen der Strmbranche, die dieser Regulierung unterstehen, darf weder zu Mehrbürkratie nch zu einer perativen Lähmung der ElCm führen. 2. AG Effizienzregulierung Pflichten gem. Mandat Verfahren identifizieren, die einen Effizienzvergleich zwischen allen regulierten Elektrizitätsverteilunternehmen (EVU) unter Berücksichtigung vn Strukturmerkmalen ermöglichen; Datenerfrdernisse swie Strukturmerkmale analysieren: Welche Ksten sllen analysiert werden und welche Parameter sind signifikant? Welches sind die relevanten Strukturmerkmale (zum Beispiel Anzahl Anschlusspunkte, Anzahl Kunden, Fläche des versrgten Gebietes, Leitungslänge)? Psitinen sgv Wenn die Effizienzregulierung einen echten Anreiz für alle EVU stellt, sich swhl technisch wie auch betriebskstenseitig zu verbessern, dann ist ein Effizienzvergleich mitzutragen; Dieser darf aber nicht dazu führen, dass ein Mehraufwand entsteht, der den Kunden verrechnet wird; 3/8

4 Ein Effizienzvergleich nach der Yardstick-Methde ist zu bevrzugen; diese Methde bildet Klassen vn EVU und ermittelt jeweils in den Klassen Benchmarks indem sie sich an die jeweils günstigsten und effizientesten Anbieter rientiert; Der Effizienzvergleich darf auch nicht dazu benützt werden, überdimensinierte Investitinen auf Ksten der Strmkunden zu rechtfertigen; Eine weitere ffene Frage ist, welche Behörde den Effizienzvergleich anstellt und überprüft. Der sgv ist der Ansicht, dies sei die Verantwrtung des BFE, damit die ElCm freie Kapazitäten erhalten kann, die Tarife zu überprüfen; Die Effizienzregulierung muss zu einer Entlastung der Strmkunden führen. 3. AG Anpassungsfrmel und Qualitätsregulierung Pflichten gem. Mandat Definieren der Regulierungskriterien (Sicherung der Überlebungsfähigkeit der Netzbetreiber, Schutz der Knsumenten, Förderung der Effizienz, Minimierung der Regulierungsksten, Plitische Akzeptanz und Stabilität etc.); Bestimmen der Regulierungsfrmel, insbesndere: Ausgangsbasis für den Absenkpfad beim Systemwechsel (Preis-/Erlösniveau), Prduktivitätsfrtschritt; Versrgungsqualität: Festsetzung geeigneter Qualitätsstandards; Bestimmen des Regulierungsansatzes: Preisniveauregulierung (Price-Cap, Preisbergrenze): Funktinsweise, Systemvraussetzungen, Vr- und Nachteile; Erlösniveauregulierung (Revenue-Cap, Erlösbergrenze): Funktinsweise, Systemvraussetzungen, Vr- und Nachteile; Yardstick-Regulierung (Benchmarking): Funktinsweise, Systemvraussetzungen, Vr- und Nachteile; Hybride-Ansätze: Implementierung weiterer Parameter in die Regulierungsfrmel; Erarbeiten eines Anreizregulierungssystems für die Schweiz; Empfehlung beziehungsweise Definitin einer Regulierungsfrmel für die Schweiz unter Berücksichtigung. Psitinen sgv Die Regulierungskriterien müssen die sichere und günstige Strmversrgung als Ziele haben; Die Förderung der Energieeffizienz, Minimierung der Regulierungsksten und Schutz der Knsumenten muss vr der Bestands- und Gebietsgarantie an EVU den Vrrang haben; Falls die Revisin des StrmVG zu einer Knslidierung im Markt der EVU führt, ist dies wirtschaftlich zu begrüssen; Strmpreise müssen weiterhin der ex-pst Überprüfung unterliegen; Die Frmel, welche auf ein Yardstick Mdell verwirklicht, ist zu bevrzugen, da dieses Mdell vn den Teilnehmer eine Orientierung an die günstigsten und effizientesten Anbieter verlangt; Der sgv tritt für eine allgemeine Lösung für alles EVU ein. 4. AG Investitinsanreize Die Pflichten dieser AG sind nicht genau definiert. Es geht die Frage, wie das Gesetz Investitinen in die Verteilinfrastruktur anreizen kann. Psitinen sgv Beim Ausbau der bei der Erneuerung der Infrastruktur ist auf den Einsatz möglichst hchqualitativer und umweltschnender Stffe zu achten; Im gleichen Sinne tritt der sgv für die Berücksichtigung Schweizer Technlgie und Qualität bei der Vergabe vn Aufträgen; Gewinne, die durch die öffentliche Hand realisiert werden, sllen entweder zur Preissenkung der als Investitinen verwendet werden. 5. AG Strmeffizienzmassnahmen Pflichten Erarbeitung der Ptenziale, Wirkung und Ksten eines Strmeffizienzbnus. 4/8

5 Wie können die EVU zum Strmeffizienzbnus der ähnlichen Massnahmen verpflichtet werden? Wie ist der Vllzug im Gesetz und der Verrdnung auszugestalten? Psitinen sgv Statt einseitig Strmeffizienz zu frdern, tritt der sgv für eine allgemeine Förderung der Energieeffizienz ein; Deshalb gehören Strmeffizienzmassnahmen nichts ins StrmVG; Selbst im engen Sinne der AG: Strmeffizienzmassnahmen sllen als echte Anreize zu einem ratinelleren Umgang mit Strm verstanden werden. Deshalb sind alle Technlgien und Techniken zu belhnen, die zur Erhöhung der Effizienz im Strmverbrauch führen; Jene Techniken, welche die höchste Strmeffizienz erzielen, sllen besnders gefördert werden; Gleichzeitig darf die Erhöhung der Strmeffizienz nicht durch eine Flucht in die fssilen Energieträger erreicht werden; Insbesndere lehnt der sgv höhere administrativen Belastung für KMU ab; Deshalb unterstützt der sgv ein KMU-Mdell in Sachen Strmeffizienz, das gänzlich auf Freiwilligkeit basiert; Echte Anreize wirken durch ihre Belhnung erflgreicher Massnahmen und nicht durch die Aufbürdung höherer Preise der neuer Abgaben; Die durch die Erhöhung der Strmeffizienz generierten Gewinne der EVU sllen zu einem gewissen Betrag als Investitinen in Infrastruktur verwendet werden (Zweckbindung). IV. Fazit Der sgv in der Steuerungsgruppe Der sgv tritt für eine sichere und günstige Strmversrgung ein, die auf höchstmöglicher Versrgungsautnmie basiert. Dafür sind die Erhöhung der Energieeffizienz, der verstärkte Einbezug erneuerbarer Energien und die Beibehaltung der Elemente des Schweizerischen Strmmix (inklusive Erneuerung der Grsskraftwerke) unabdingbar. Als kurzfristige Massnahme gegen die Verteuerung der Strmpreise unterstützt der sgv die Mtin und besteht auf die richtige Umsetzung des StrmVG. Als langfristige Massnahme unterstützt der sgv die Revisin des StrmVG, welche den Psitinen der KMU Rechnung tragen. Insgesamt frdert der sgv: Strm ist ein Wettbewerbsfaktr der Schweizer Wirtschaft, demzuflge muss die Revisin des StrmVG Versrgungssicherheit, -Autnmie und niedrige Strmpreise als Ziele ausweisen; Es ist vn einseitigen Frderungen an die KMU abzusehen und stattdessen mit psitiven Anreizen zu arbeiten; Es ist vn einer Verdppelung des CO2-Gesetzes abzusehen und stattdessen den Fkus auf Energieeffizienz und Energiequalität zu legen. Die ElCm sll eine unabhängige Instanz bleiben, die sich auf ihr Kerngeschäft fkussiert: die Prüfung vn Strmtarifen (ex ante und ex pst); Das revidierte Gesetz darf nicht vermehrten regulatrischen Aufwand bewirken, denn die dadurch entstehenden Regulierungsksten werden den Strmkunden weiterverrechnet; Die Strmbranche sll angereizt werden, ihre eigene Effizienz zu erhöhen; Der Aufbau vn strategischen Erflgsptentialen, insbesndere im Hinblick auf Verhandlungen mit der EU ist zu erzielen. Transitinvestitinen müssen vn den Händlern getätigt werden und dürfen nicht den Strmknsumenten überwälzt werden; Die öffentliche Hand prfitiert übermässig vn ihrer Psitin in der Strmbranche; ihr renditemaximierendes Verhalten ist zu mässigen, beispielsweise mit der Zweckbestimmung des ausgeschütteten Gewinns; Bei der Berechnung vn Strmtarifen ist die Transparenz zu erhöhen; Strmknsumenten in der Schweiz sllen zuerst vn der Infrastruktur prfitieren; 5/8

6 Der sgv lehnt die autmatische Übernahme des im Eurpean Energy Exchange (EEX) in Leipzig gesetzten Strmpreis als in der Schweiz gültiger Marktpreis ab; Es ist sicherzustellen, dass Strmkunden weiterhin in der Grundversrgung zu Gestehungspreisen verbleiben dürfen, wenn sie dies wünschen. Bern, 28. Juli 2010 Dssierverantwrtlicher Henrique Schneider, plitischer Sekretär sgv Telefn , 6/8

7 Anhang 1: Berechnung der Gestehungsksten nach ElCm Quelle: ElCm Weisung 5/2008 vm , Gestehungsksten und langfristige Bezugsverträge 7/8

8 Anhang 2: Strmpreisentwicklung seit der Einführung der ersten Etappe der Liberalisierung Quelle: Preisüberwacher, Newsletter 2/10 vm /8

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