Qualitative Risikobewertung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Qualitative Risikobewertung"

Transkript

1 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem aviären Influenzavirus in Hausgeflügelhaltungen der Bundesrepublik Deutschland Risikobewertung FLI Stand

2 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Zusammenfassung Das von verschiedenen aviären Influenzaviren ausgelöste weltweite hochpathogene aviäre Influenza (HPAI)- Geschehen hat eine bisher ungekannte Dimension angenommen. Seit dem ersten Nachweis eines neuen HPAI-Virus (HPAIV) des Subtyps H5N8 (Klade ) in Hühner- und Entenbeständen Südkoreas im Januar 2014, gelangte das HPAIV H5N8 im November 2014 nach Europa und im Dezember nach Nordamerika. In Deutschland verursachte das HPAIV H5N8 fünf Geflügelpestausbrüche bei Hausgeflügel und einen im Zoo Rostock. HPAIV H5N8 wurde auch bei zahlreichen Wildvögeln in Europa, Asien und den USA nachgewiesen, wobei die Letalität bei Wasservögeln gering zu sein scheint. Seit April 2015 werden außerdem vermehrt Geflügelpestausbrüche durch HPAIV H5N1 (Klade c) aus Afrika und Asien gemeldet. Der letzte HPAIV H5N1-Fall bei Geflügel in Europa ereignete sich im Januar 2015 in Bulgarien. Seit Januar 2015 meldete Ägypten 460 HPAIV H5N1-Ausbrüche ( ). Auch in Westafrika wurden 124 Ausbrüche bei Geflügel v.a. in Burkina Faso und Nigeria angezeigt (Klade c). Im November 2014 verursachte eine neue HPAIV H5 Reassortante der Klade (HPAIV H5N2) an der Westküste Kanadas Geflügelpestausbrüche bei Hühnern und Puten. Im Januar 2015 begann eine Serie von H5N2-Ausbrüchen, die anhält und bisher 13 Bundesstaaten in den USA und zwei in Kanada betrifft. Bisher wurden in Nordamerika mehr als 200 Geflügelpestausbrüche und über 45 Millionen Tierverluste gemeldet. Infektionen wurden auch bei mehr als 70 Wasservögeln bekannt. Die vorliegende Risikoabschätzung betrachtet detailliert verschiedene Eintragsszenarien von HPAIV H5N8, H5N1 oder anderen H5-Subtypen nach Deutschland und das damit verbundene Risiko des Auftretens von Geflügelpestausbrüchen in deutschen Geflügelbeständen. Zusammenfassend wird das Risiko für Einschleppung und Verbreitung von HPAI in Hausgeflügelbeständen der Bundesrepublik Deutschland folgendermaßen bewertet: Risiko des Eintrags von HPAIV Einschleppung nach Deutschland durch Illegale Einfuhr aus Drittländern Legale Einfuhr aus Drittländern Innergemeinschaftliches Verbringen Wildvögel Personen- und Fahrzeugverkehr Risiko wahrscheinlich gering gering gering-mäßig* gering * Das Risiko erhöht sich voraussichtlich ab August (Beginn des saisonalen Pendelzuges) 2 Risikobewertung FLI Stand

3 Qualitative risk assessment for introduction and occurrence of highly pathogenic avian influenza virus in poultry of the Federal Republic of Germany Summary The global highly pathogenic avian influenza (HPAI) situation, caused by different avian influenza strains has attained a hitherto unprecedented dimension. Outbreaks with the novel Eurasian lineage clade HPAI A (H5N8) virus (HPAIV) were first reported during January 2014 in chickens and domestic ducks in South Korea. From there it spread westwards and eastwards and entered for the first time Europe in November 2014 and North America in December 2014, respectively. In Germany, HPAI H5N8 virus caused five outbreaks in poultry and one outbreak in a zoo. HPAIV H5N8 was also detected in numerous wild birds in Europe, Asia and the USA. Lethality among wild water birds seems to be low. Since April 2015 a rising number of HPAIV clade c H5N1 outbreaks in poultry has been reported from Africa and Asia. In Europe, the last HPAIV H5N1 outbreak in poultry was detected in January in Bulgaria. Since January 2015 Egypt has been reporting 460 HPAI H5N1 outbreaks (clade ). In addition, in Western Africa 124 outbreaks (clade c) in poultry were notified from largely Nigeria and Burkina Faso. In November 2014, a novel HPAI H5N2 (clade ) virus was reported in outbreaks on chicken and turkey farms at the West coast of Canada. This novel reassortant caused a series of outbreaks in 13 US- and two Canadian states. Until date more than 200 poultry outbreaks and 45 Million animal losses were announced. Infections in more than 70 water birds were also detected. This risk assessment describes in detail different entry scenarios of HPAIV H5N8, H5N1 or other H5- subtypes into Germany and the involved risk of outbreaks occurring in German poultry. In summary, the risk for the introduction and spread of HPAI into poultry holdings in Germany is assessed as follows: Entry risk assessment of HPAIV Introduction into Germany by Illegal trade from Third countries Legal trade from Third countries Trade between EU member States Wild birds passenger and vehicle traffic Risk category likely low low low-moderate* low * Risk increases from August onward Risikobewertung FLI Stand

4 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Inhaltsverzeichnis Hintergrundinformation... 5 Übersicht zur HPAI-Situation... 8 Grundlagen der Risikobewertung Gefahrenidentifizierung RISIKO der Einschleppung von HPAIV H5 durch illegale Einfuhr von gehaltenen Vögeln, von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten aus Ländern, die von HPAIV H5 betroffen sind oder deren Status hinsichtlich des Vorkommens von HPAIV H5 unbekannt ist RISIKO der Einschleppung von HPAIV H5 durch legale Einfuhr bzw. legales innergemeinschaftliches Verbringen von gehaltenen Vögeln, von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten RISIKO der Einschleppung von HPAIV H5N8 und anderer HPAIV mittels kontaminierter Kleidung oder durch Fahrzeuge im Reiseverkehr RISIKO des Eintrags von HPAIV H5 durch Wildvögel in Geflügelbestände Quellennachweis Zitierte Rechtsvorschriften Abkürzungen Risikobewertung FLI Stand

5 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Hintergrundinformation Allgemeiner Überblick Bis zum Jahr 1995 waren Geflügelpestausbrüche weltweit eher seltene Ereignisse. Seit dem Nachweis eines hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV)- Stammes vom Typ H5N1 in Asien 1996 und insbesondere seit der überregionalen Ausbreitung dieses Virus in Südostasien ist seit 2003 eine rasant ansteigende Fallzahl zu verzeichnen. Auch die Vielfalt der weltweit zirkulierenden HPAIV- Subtypen stieg an (Abb. 1). Seit November 2014 sorgten fünf verschiedene HPAIV H5-Stämme innerhalb eines halben Jahres für etwa 2000 bei der OIE registrierte Ausbrüche in Geflügelbeständen weltweit (Stand: ; Abb. 2). Die erfassten Tierverluste liegen allein für diesen Zeitraum bei über 50 Millionen. Abbildung 1: Anzahl von HPAIV Ausbrüchen in Geflügel weltweit, aufgegliedert nach Subtypen. Datenquelle: Empres-i. Abbildung 2: Darstellung aller HPAIV Ausbrüche im Geflügel weltweit seit November Quelle: Empres-i. Stand: Risikobewertung FLI Stand

6 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem HPAIV H5N1 ist in Teilen Asiens, vor allem in Südostasien, und in Ägypten endemisch, sorgt aber sporadisch auch für lokale Epidemien im Nahen Osten und in Westafrika. In den Jahren 2013 und 2014 kam es zu zahlreichen Ausbrüchen beim Hausgeflügel im ost- und südostasiatischen Raum, verbunden mit dem Auftreten von neuen hochpathogenen H5-Varianten (H5N2, H5N3, H5N6). Im Jahr 2014 wurde von Geflügelpestausbrüchen mit einer weiteren neuen Reassortante (HPAIV H5N8) aus Korea, Japan und China berichtet. Dieses asiatische HPAIV H5N8, welches als Klade Virus klassifiziert ist, wird als Ergebnis der Reassortierung von verschiedenen niedrig- und hochpathogenen Subtypen aviärer Influenzaviren angesehen (Elternviren sind u. a. H5N2 und HPAIV H5N1), die in gehaltenen Enten und Wildvögeln in China seit 2010 isoliert wurden [FAO Empres watch, 2014]. Innerhalb des Jahres 2014 breitete sich das Virus von Asien nach Europa (Deutschland, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Italien, Ungarn) aus. Phylogenetische Vergleiche der isolierten HPAIV H5N8 Viren weltweit zeigten eine enge genetische Verwandtschaft (Abb. 3, Verhagen et al., 2015). Abbildung 3: Phylogenetische Analyse des Hämagglutin (HA)- und des Neuraminidase (NA) -Gens von HPAIV H5N8 Viren aus China ( ) zusammen mit HA und NA Genen von HPAI H5N8 und anderen H5-Klade Viren, die in Geflügel und Wildvögeln in Asien, Europa, Russland und Nordamerika im Jahr 2014 entdeckt wurden. Quelle: Verhagen et al., Risikobewertung FLI Stand

7 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem HPAIV H5N8 zeichnet sich durch eine moderate Pathogenität in domestizierten Enten aus und verursachte keine Erkrankungserscheinungen in wilden Stockenten. Infizierte Hühner und Puten starben dagegen innerhalb kurzer Zeit. Wechselseitige Übertragungen von HPAIV H5N8 zwischen Wildvögeln und Geflügel sind durch direkten Kontakt oder durch Kontakt mit Fäzes-kontaminierten Materialien möglich (Adlhoch et al., 2014). Ein ungebremstes Ausbruchsszenario ereignet sich derzeit in den USA, sowie, in geringerem Ausmaß, auch in Kanada mit HPAIV H5N8 und insbesondere einer neuen, auf dem amerikanischen Kontinent entstandenen Reassortante, HPAIV H5N2. Im Nordwesten der USA (Washington State) wurde Anfang Dezember bei drei verendeten Gerfalken HPAIV H5N8 nachgewiesen, welches eine hohe genetische Verwandtschaft zu dem eurasischen HPAIV H5N8 aufwies. Außerdem wurden im November 2014 an der Westküste Kanadas Geflügelpestausbrüche bei Hühnern und Puten gemeldet, die durch ein HPAIV des Subtyps H5N2 verursacht wurden. Es handelt sich dabei um eine Reassortante, die das H5-Fragment sowie vier weitere Genomsegmente des ursprünglich aus Südostasien stammenden HPAIV H5N8 Virus (Klade ) sowie drei Genomsegmente nordamerikanischen Wildvogel-AIV (unter anderem Neuraminidase des Subtyps N2) aufweist (Ip et al., 2015). Eine weitere Reassortante des HPAIV H5N8 in Nordamerika gehört dem Subtyp H5N1 an; es besitzt neben dem HA noch zwei weitere Genomsegmente des H5N8, die übrigen stammen aus amerikanischen Wildvogel AIV. Dieser ebenfalls hochpathogene Subtyp wurde bislang jedoch nur vereinzelt bei Wildvögeln in Nordamerika nachgewiesen (Torchetti et al., 2015). Die hohe Reassortierungsfrequenz auf dem amerikanischen Kontinent lässt vermuten, dass HPAIV H5N8 bereits 2014 in der nordamerikanischen Wildvogelpopulation weit verbreitet gewesen sein muss. Experimentelle Infektionen verschiedener Geflügelspezies mit dem mittlerweile bei Geflügel und Wildvögeln offenbar weit verbreiteten HPAIV H5N2 weisen auf eine verringerte Virulenz der amerikanischen HPA- IV H5N2 gegenüber HPAIV H5N8 hin (Southeast Poultry Research Laboratory, Athens, Georgia, USA). Insbesondere die mittlere Zeitdauer zwischen Infektion und Tod (mean-death-time, MDT) von Hühnern und Puten war verlängert; vereinzelt starben Tiere später als 9 Tage nach Infektion. Bislang ging man von Stunden zwischen Infektion und Tod experimentell infizierter Hühner aus. Im experimentell infizierten Wassergeflügel kam es, ähnlich wie bei HPAIV H5N8, nicht zu klinischen Symptomen (9. Internationales AIV Symposium, April 2015, Athens, Georgia, USA). Aufgrund der verlängerten MDT auch bei Hühnern und Puten muss von einer weiteren Einschränkung der Sensitivität einer klinischen Überwachung ausgegangen werden. Dies könnte eine Ursache für die unkontrollierbare Ausbreitung von HPAIV H5N2 auf dem nordamerikanischen Kontinent sein. Infektionen des Menschen mit HPAIV H5N8 und H5N2 sind bisher nicht bekannt. In einer Studie von Kissoon (2014) in Südkorea konnte bei Risikogruppen (Geflügelfarmpersonal, Personal von Tötungskolonnen und anderen Beteiligten) keine Serokonversion nach tätigkeitsbedingter Exposition nachgewiesen werden. Eine experimentelle Infektion von Säugetieren (Frettchen, Mäusen) ist zwar möglich, verläuft jedoch sehr mild. So ist HPAIV H5N8 wohl gegenwärtig nicht in der Lage, unter natürlichen Bedingungen Säugetiere zu infizieren. Im Gegensatz dazu wurden seit 2003 weltweit 840 Infektionen des Menschen mit HPAIV H5N1 mit Risikobewertung FLI Stand

8 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem 447 Todesfällen bekannt. Im Jahr 2015 gab es einen Anstieg von humanen Fällen (132) in Ägypten, von denen 37 tödlich endeten (WHO, Mai 2015). Im Folgenden werden HPAIV-Ausbrüche bei Geflügel und Nachweise in Wildvögeln für Deutschland, Europa, Nordamerika, Afrika und Asien einzeln gelistet. Übersicht zur HPAI-Situation Deutschland (01. November 2014 bis 01. Juni 2015) Seit November 2014 wurden in Deutschland sechs durch HPAIV H5N8 verursachte Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt (Tabelle 1; Abb.4). Etwa Stück Geflügel wurden im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen getötet bzw. sind an den Folgen der Erkrankung gestorben. Im Zoo Rostock wurde das Virus bei drei verendeten Weißstörchen und bei 17 klinisch unauffälligen anderen Vögeln innerhalb einer epidemiologischen Einheit nachgewiesen (Tabelle 1). Zwischen dem 17. November 2014 und dem 6. Januar 2015 wurden östlich der Elbe insgesamt fünf Gründelenten (eine Krickente, vier Stockenten) positiv getestet. Am 9. Januar 2015 wurde außerdem eine Mantelmöwe in Greetsiel an der niederländischen Grenze von einem Hund gegriffen und ebenfalls positiv getestet (Tabelle 2; Abb. 4). Da zumindest bei den gesund erlegten Entenvögeln keine Hinweise auf eine Erkrankung vorliegen, erscheint es möglich, dass HPAIV H5N8 in Wassergeflügel keine hohe Virulenz aufweist. Dies konnte in experimentellen Untersuchungen bestätigt werden (Kim et al., 2014; Harder et al., unveröffentlicht). Der Vergleich der viralen Genomsequenzen ergab eine nahe Verwandtschaft des Virus aus den deutschen Ausbrüchen zu Viren aus den Ausbrüchen in den Niederlanden und England. Dies gilt auch für die bei Wildvögeln gefundenen Viren (Harder et al., 2015). Tabelle 1: HPAIV H5N8-Ausbrüche im Hausgeflügel und im Zoo Rostock in Deutschland Ort Bundesland Vogelarten im Bestand Anzahl Tiere, gesamt Art und Anzahl infizierter Tiere in der Haltung Heinrichswalde Mecklenburg- Vorpommern Meldung des Ausbruchs Pute Pute (>2000) Barßel Niedersachsen Pute Pute (2320) Neubörger Niedersachsen Ente Ente (2) Weißstorch (13) Rostock Brautente (4) Mecklenburg- 94 Vogelarten 496 Rothalsgans (1) Vorpommern Kappensäger (11) Scharlachsichler (1) Anklam Anklam Mecklenburg- Vorpommern Mecklenburg- Vorpommern Hühner, Gänse, Enten, Tauben, Papageienvögel, Fasane, Finken 106 Hühner (3) Hühner, 1 Ente 38 Ente (1) Risikobewertung FLI Stand

9 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Tabelle 2: HPAIV H5N8 Fälle bei Wildvögeln in Deutschland Ort / Landkreis Bundesland Vogelart (Anzahl) Datum Probennahme Zustand des Tieres Ummanz/Insel Rügen Mecklenburg- Vorpommern Krickente (1) Gesund erlegt Aken / Elbe Sachsen-Anhalt Stockente (1) Verletzt, tot Groß Schwechten / Stendal Sachsen-Anhalt Stockente (2) Gesund erlegt Heringen Auleben / Nordhausen Thüringen Stockente (1) Gesund erlegt Greetsiel/ Aurich Niedersachsen Mantelmöwe (1) krank Europäische Union (01. November 2014 bis 01. Juni 2015) Laut Animal Disease Notification System (ADNS) traten seit dem in der EU insgesamt 13 Ausbrüche von HPAIV H5N8 beim Hausgeflügel auf (Tabelle 3, Abb. 4). Europaweit betrug der direkte Tierverlust durch Geflügelpestausbrüche Stück Geflügel (Tabellen 1 und 3). Tabelle 3: Geflügelpestausbrüche in Europa 2014/2015 (ohne Deutschland) EU-Mitgliedstaat Ort Geflügelart HPAIV Verlust Datum Hekendorp Legehennen H5N Ter Aar Legehennen H5N Niederlande Kamperveen Broiler H5N Kamperveen Enten H5N Zoeterwoude Legehennen H5N Vereintes Königreich Nafferton Zuchtenten H5N Italien Veneto Puten H5N Bulgarien Konstantinovo Geflügel H5N Ungarn Füzesgyarmat Enten H5N Aus Europa wurden vereinzelt auch Nachweise von HPAIV H5N8, aber auch HPAIV H5N1 bei Wildvögeln gemeldet. Nach dem ersten Auftreten von HPAIV H5N8 in Geflügel in den Niederlanden wurde das dortige aktive Wildvogelmonitoring intensiviert. Insgesamt wurden innerhalb von drei Monaten Wildvögel beprobt. Von untersuchten Enten waren 455 AIV positiv, darunter 10 H5-positiv, aber nur zwei Kot- Risikobewertung FLI Stand

10 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem proben von Pfeifenten enthielten HPAIV H5N8 (Verhagen et al., 2015). In Stockholm, Schweden, wurde Ende Februar bei zwei von zehn tot gefundenen Höckerschwänen HPAIV H5N8 nachgewiesen. Als Todesursache wurde jedoch eine Bleivergiftung angenommen (OIE, 2015). Ende Januar und im Februar wurden in Bulgarien und im März in Rumänien, unweit des Donaudeltas am Ufer des Schwarzen Meeres, HPAIV H5N1-Infektionen bei insgesamt 88 verstorbenen Krauskopfpelikanen als Todesursache festgestellt (OIE, 2015). Abbildung 4: Fälle von hochpathogener aviärer Influenza in Europa seit November Subtyp H5N8 in Nutzgeflügelbeständen (blaue Kreise) und Wildvögel (blaue Dreiecke). Subtyp H5N1 in Nutzgeflügelbeständen (rote Kreise) und Wildvögel (rote Dreiecke) Quelle: Nordamerika (30. November 2014 bis 01. Juni 2015) Aus den USA wurden vier HPAIV H5N8-Ausbrüche in Geflügelhaltungen gemeldet (Indiana, California, Oregon, Tabelle 4). Zwischen dem 30. November und 19. Dezember ereigneten sich 13 Geflügelpestausbrüche mit einer neuen Reassortante (HPAIV H5N2) in überwiegend industriellen Hühnerhaltungen und zwei Putenbeständen in British Columbia, Kanada. Anschließend begann eine Serie von Ausbrüchen in Ge- 10 Risikobewertung FLI Stand

11 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem flügelbeständen, ausgehend von der Westküste Kanadas, entlang der Pazifischen Zugvogelroute in Washington, Idaho, Oregon, entlang der Mississippi-Zugvogelroute in Minnesota, Montana, Arkansas, Kansas, Wisconsin, Iowa und entlang des Zentralen Zugkorridors in South Dakota, Montana, North Dakota und Nebraska (Abb. 5). Fast täglich werden derzeit neue Ausbrüche gemeldet. Auffallend ist, dass zunächst vorwiegend kleinere Hobby- und Freilandhaltungen (n=18) betroffen waren, in denen Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Geflügel bestanden. Alle weiteren Fälle (seit Februar 2015) betrafen fast ausschließlich kommerzielle Stallhaltungen (n=195). Insgesamt sind seit Dezember 2014 mehr als 45 Millionen Stück Geflügel dem Geschehen zum Opfer gefallen (Tabelle 4). Auffallend häufig (ca. 90 % der industriellen Haltungen) handelte es sich um Putenbetriebe (USDA, Abfrage vom ). A B C D Abbildung 5: A) HPAIV H5 ( ) Ausbrüche bei Geflügel und bei Wildvögeln in den USA und Kanada. Geflügeldichte: rote Punkte: hohe Geflügeldichte, helle Punkte: geringe Geflügeldichte. B) HPAIV H5N8-Ausbrüche bei Geflügel und Wildvögeln (entlang des Pazifischen Flyways). C) HPAIV H5N2-Ausbrüche bei Geflügel und Wildvögeln entlang des Mississippi Flyway. D) Chronologie des Auftretens der Index-Fälle pro US-Bundesstaat (nur HPAIV H5N2). Stand: Mai Quelle: empres-i. Risikobewertung FLI Stand

12 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Tabelle 4: HPAIV H5 (Klade )-Ausbrüche in Nordamerika seit Dezember 2014, chronologisch sortiert (Stand: ). CA: Kanada (Quelle: USDA für Daten aus USA: C- empres-i für Daten aus Kanada: Staat Beginn Geflügelform letzte Meldung Tiere brüche Anzahl Anzahl Aus- (C=commercial, backyard) B= Virusstamm British Columbia, CA Huhn), 2B 11C (30 % Pute, 70 % H5N2 Oregon B H5N2, H5N8 Washington B H5N2 Idaho B H5N2 California C (Hühner, Pute) H5N8 British Columbia B (Hühner) H5N1 Minnesota C (95 % Pute), 1 B H5N2 Missouri C, 1 B H5N2 Arkansas C (Pute) H5N2 Kansas B H5N2 S. Dakota C (90 % Pute) H5N2 Montana B H5N2 Ontario, CA C (Pute) H5N2 N. Dakota C (gemischt, Pute) H5N2 Wisconsin C (70 % Pute), 2 B H5N2 Iowa C, 6 B H5N2 Indiana ? 1 B H5N8 Nebraska C (Huhn) H5N2 SUMME Ein intensives Wildvogelmonitoring in den Vereinigten Staaten bestätigte das Vorkommen der neuen H5N2- Reassortante bei 37 Wildenten, zwei Gänsen, zwei Habichten und einer Schneeeule. HPAIV H5N8 wurde in Proben von 23 Wildenten, einer Kanadagans, einem Wanderfalken und einem Adler festgestellt, in Kanada außerdem in einer amerikanischen Pfeifente (USDA/USGS update ). Es ist unklar, in welchem Zustand (gesund, tot) die beprobten Wildvögel waren. 12 Risikobewertung FLI Stand

13 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Afrika, Israel und Palästinensische Autonomiebehörde (01. Januar bis 01. Juni 2015) Aus Afrika wurden der OIE im Jahr 2015 HPAIV H5N1-Ausbrüche (Klade c) bei Geflügel aus Nigeria, Burkina Faso, Niger, Elfenbeinküste, Ägypten und Libyen gemeldet. Auch aus Israel und dem Zuständigkeitsbereich der Palästinensischen Autonomiebehörde wurden 15 HPAIV H5N1-Ausbrüche bekannt (OIE, 2015). In Ägypten ist die Lage unübersichtlich, da die Infektion (mit HPAIV H5N1 Klade ) dort als endemisch anzusehen ist. Im Jahr 2015 kam es zu einem sprunghaften Anstieg von humanen Infektionen mit HPAIV H5N1 (WHO, 2015). In Tabelle 5 sind die Ausbrüche seit Januar 2015 aufgelistet. Tabelle 5: HPAIV H5N1 Ausbrüche in Israel, Palästinensische Autonomiebehörde und in Afrika seit Januar 2015 (Stand: ) Quelle: OIE; empres-i Anzahl Anzahl Ausbrüche Land Beginn letzte Meldung Tiere Israel ,000 9 Palästina ,990 6 Ägypten Kontinuierlich unbekannt 460 Nigeria , Libyen Burkina Faso , Elfenbeinküste Niger Summe >3.374, Risikobewertung FLI Stand

14 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Asien (01. Januar bis 01. Juni 2015) Seit Anfang des Jahres 2015 zirkulieren in Asien fünf verschiedene HPAIV H5-Subtypen, die mit über Neuausbrüchen zu enormen Geflügelverlusten geführt haben (Tabelle 6). Aus der Russischen Föderation, dem Nahen und Mittleren Osten sind keine Meldungen erfolgt, wobei unklar ist, ob dort tatsächlich keine Fälle aufgetreten sind. Es ist davon auszugehen, dass in ganz Asien HPAIV verschiedener Stämme (Reassortanten) zirkulieren und das Geschehen zeitnah nicht zu tilgen sein wird. Tabelle 6: HPAIV H5-Ausbrüche in Asien seit Januar 2015 (Stand: ). Quelle: empres-i: Land Beginn Letzte Meldung Anzahl Tiere Anzahl Ausbrüche Buthan (H5N1) Indien (H5N1) Indonesien (H5N1) kontinuierlich unbekannt Mind. 68 / endemisch Japan (H5N8) Myanmar (H5N1) Südkorea (H5N8) Taiwan (H5N8) Taiwan (H5N3) Taiwan (H5N2) < Türkei (H5N1) Vietnam (H5N6) Vietnam (H5N1) VR China (H5N1) VR China (H5N2) VR China (H5N6) Summe Mind Risikobewertung FLI Stand

15 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Grundlagen der Risikobewertung Tabelle 7 gibt eine Übersicht über die in dieser Risikobewertung verwendeten Bewertungsstufen und ihre Interpretation. Tabelle 7: Begriffe und ihre Interpretation in qualitativen Risikobewertungen (OIE, 2004) Qualitativ Interpretation Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist: Vernachlässigbar Gering Mäßig Wahrscheinlich Hoch keiner weiteren Betrachtung bedürftig liegt unterhalb des normalerweise oder im Mittel zu erwartenden Maßes normalerweise oder im Mittel zu erwarten vernünftigerweise zu erwarten liegt über dem normalerweise oder im Mittel zu erwartenden Maß In Analogie zu Risikobewertungen der Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) wird zur Bewertung zusätzlich ein Unsicherheitsgrad verwendet (Tabelle 8): Tabelle 8: Begriffe und ihre Interpretation zur Bestimmung eines Unsicherheitsgrads Qualitativ Interpretation Der Unsicherheitsgrad ist: Gering Mäßig Hoch es gibt ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Aussage oder Einschätzung unterstützen es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse und/oder vergleichbare Studien, die eine Aussage oder Einschätzung unterstützen es gibt wenig wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Aussage oder Einschätzung unterstützen Risikobewertung FLI Stand

16 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Gefahrenidentifizierung Als Gefahr (Hazard) werden in dieser Bewertung hochpathogene aviäre Influenzaviren der Subtypen H5N8, H5N1, H5N2 und andere H5-Subtypen bezeichnet (im Folgenden nur noch HPAIV H5 benannt). Der in der Volksrepublik China (VR) bei Menschen und Geflügel zirkulierende niedrig pathogene aviäre Influenzavirusstamm H7N9 wird in dieser Risikobewertung nicht berücksichtigt. Zu niedrig pathogenen aviären Influenzaviren wurde eine eigenständige Risikobewertung (Stand ) erstellt. Folgende Risiken werden nachführend detailliert bewertet: Das Risiko - der Einschleppung des HPAIV H5 durch illegale Einfuhr von gehaltenen Vögeln, von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten aus Ländern, die von HPAIV H5 betroffen sind oder deren Status hinsichtlich des Vorkommens von HPAIV H5 unbekannt ist - der Einschleppung von HPAIV H5 durch legale Einfuhr bzw. legales innergemeinschaftliches Verbringen von gehaltenen Vögeln, von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten - der Einschleppung von HPAIV H5 mittels kontaminierter Kleidung oder durch Fahrzeuge im Reiseverkehr - des Eintrags von HPAIV H5 durch Wildvögel in Geflügelbestände 1. RISIKO der Einschleppung von HPAIV H5 durch illegale Einfuhr von gehaltenen Vögeln, von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten aus Ländern, die von HPAIV H5 betroffen sind oder deren Status hinsichtlich des Vorkommens von HPAIV H5 unbekannt ist HINTERGRUND Das illegale Verbringen von gehaltenen Vögeln (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten i. S. des 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Geflügelpest-Verordnung, zu denen gezüchtete Ziervögel ebenso wie Wildfänge zählen), von Lebensmitteln, die vom Geflügel stammen, sowie von tierischen Nebenprodukten, die von Vögeln stammen, wie beispielsweise Trophäen und Federn, stellt ein Risiko für die Einschleppung von HPAIV H5 und von bisher in Europa noch nicht aufgetretenen, aber im asiatischen Raum zirkulierenden Influenzaviren aus jedem von solchen Infektionen betroffenen Land dar (Gauthier-Clerc et al., 16 Risikobewertung FLI Stand

17 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem 2007). Dabei kann die Wahrscheinlichkeit der Einschleppung in die EU und nach Deutschland der Höhe nach schwer eingeschätzt werden, weil unbekannt ist, welches Ausmaß die illegale Einfuhr hat und ob damit gleichzeitig eine Einschleppung von HPAIV H5 verbunden ist. Die bekannt gewordenen Fälle von HPAIV H5N1-Infektionen bei illegal eingeführten Vögeln in Taiwan und Österreich haben jedoch gezeigt, dass vom Schmuggel mit exotischen Ziervögeln ein hohes Risiko der Einschleppung ausgeht. Auch am Rhein-Main- Flughafen (Frankfurt/Main) konnten im Jahre 2013 illegal transportierte Papageienvögel sichergestellt werden. Influenzaviren werden, in Abhängigkeit von der Einwirkdauer, im Allgemeinen bei Temperaturen über 50 C inaktiviert. Des Weiteren ist die Widerstandsfähigkeit des Virus von Schwankungen des ph-wertes sowie von der Ionen-Zusammensetzung und -Konzentration in den umgebenden Medien abhängig. Dabei kann die Infektiosität in isotonen Salzlösungen bei neutralem ph-wert und niedrigen Temperaturen über längere Zeiträume stabil bleiben. Detergenzien zerstören die Infektiosität des Virus in der Umwelt rasch, während sie in gekühlten und gefrorenen Erzeugnissen lange erhalten bleibt (Granoff & Webster, 1999). Für den persönlichen Bedarf illegal eingeführte vom Geflügel stammende Lebensmittel, die durch Erhitzen zubereitet wurden, stellen keine Gefahr dar, da ein Erhitzen über 50 C Influenza A Viren schnell zerstört. Wie bei drei HPAIV H5N1-Ausbrüchen in Brandenburg im Jahr 2007 gezeigt wurde, können aus einem Kontakt von Geflügel oder Wildvögeln zu nicht oder unzureichend erhitztem Gewebe von HPAIV H5N1 infiziertem Geflügel Infektionen resultieren (Harder et al., 2009). Nach Informationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zu stichprobenartigen Kontrollen im Personen- und Warenverkehr des internationalen Reiseverkehrs am Flughafen Frankfurt am Main erfolgen illegale Einfuhren in erheblichem Umfang (HMUKLV, 2014; HMUELV, 2013). Auf Grund dieser Kontrollen wurde ebenfalls bekannt, dass in der Vergangenheit versucht wurde, unter anderem illegal Geflügelfleisch aus von HPAIV betroffenen Ländern für den persönlichen Bedarf einzuführen. Es wurde auch versucht, lebende Vögel illegal einzuführen (HMUELV, 2011, 2012, 2013, HMUKLV, 2014). Besonders Fleischerzeugnisse, darunter auch Geflügelfleischerzeugnisse aus Asien und Milcherzeugnisse, gehörten zu den am häufigsten vorgefundenen illegal eingeführten Waren. Monatsberichte aus dem Jahr 2014 über den Zeitraum April bis Oktober belegen, dass sich an dieser Lage wenig geändert hat. Risikobewertung FLI Stand

18 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem FREISETZUNGSABSCHÄTZUNG Im Rahmen der Freisetzungsabschätzung wird geprüft, wie groß das Risiko eines Eintrags von HPAIV H5 durch illegale Einfuhr von gehaltenen Vögeln, von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten ist. Bedingung 1. gehaltene Vögel, von Geflügel stammende Lebensmittel oder von Vögeln stammende tierische Nebenprodukte in einem Drittland sind mit HPAIV H5 infiziert. Risikoabschätzung Für gehaltene Vögel, von Geflügel stammende Lebensmittel und von Vögeln stammende tierische Nebenprodukte aus den Ausbruchsländern (Tabellen 4-6) besteht ein nicht zu vernachlässigendes Risiko der Infektion bzw. Kontamination mit HPAIV H5N8, H5N1 oder anderen Subtypen. Insbesondere bei der Herkunft aus endemisch infizierten Ländern (Ägypten und Indonesien und mit Einschränkungen Nord- und Südkorea, Vietnam und die Volksrepublik China) besteht ein hohes Risiko. Ähnliches gilt für Indien aufgrund der unübersichtlichen Untersuchungs- und Meldelage, ebenso wie für Länder des Mittleren Ostens und Innerasiens. Die H5N2-Epidemie in Nordamerika hat sich auf 13 US-Bundesstaaten ausgeweitet, so dass auch hier, insbesondere angesichts der verlängerten MDT (s.u.), von einem hohen Anteil infizierten Geflügels ausgegangen werden kann. Innerhalb Europas wurden Geflügelpestausbrüche durch die eingeleiteten Bekämpfungsmaßnahmen getilgt, so dass das Risiko einer Freisetzung hier gering ist (s.u.). Das Risiko für Bedingung 1 wird aufgrund der Situation außerhalb Europas dennoch als hoch eingeschätzt. Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, müssen Fälle bei der OIE gemeldet werden. Dennoch erfasst das Meldesystem nicht alle Fälle. Insofern ist diese Bewertung mit einem geringen Unsicherheitsgrad behaftet. 2. HPAIV H5 überlebt Lagerung und Transport nach Deutschland. Das Virus ist sehr resistent gegenüber niedrigen Temperaturen, jedoch empfindlich gegenüber denaturierenden Agenzien (Granoff & Webster, 1999) und Hitze. In frischen Wurstwaren sowie bei konfiszierten lebenden Greifvögeln und Exoten konnte vermehrungsfähiges Virus nachgewiesen werden (Tumpey et al., 2002; Van Borm et al., 2005; EFSA, 2008; OIE WAHID, 2013; AGES, 2013). Das Risiko für 18 Risikobewertung FLI Stand

19 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Bedingung 2 wird daher als wahrscheinlich eingeschätzt. Da ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, ist der Unsicherheitsgrad dieser Bewertung gering. 3. HPAIV H5 infizierte gehaltene Vögel, von Geflügel stammende Lebensmittel oder von Vögeln stammende tierische Nebenprodukte passieren die Grenzkontrolle. Zwischen April und Oktober 2014 wurden im Rahmen von risikoorientierten Stichproben bei 792 kontrollierten Flügen Passagiere im Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt kontrolliert. Bei den Gepäckkontrollen von 394 Passagieren wurden insgesamt kg verbotene Lebensmittel sichergestellt. Daneben wurden Transporte mit lebenden Tieren und Postpakete geprüft. Bei 447 Überprüfungen kam es zu zwölf tierseuchenrechtlichen Beanstandungen. Auf Grund der epidemiologischen Situation wurden 2014 nur Länder, aus denen Direktflüge nach Frankfurt/Main stattfinden, als gefährlich für die Einschleppung von Infektionserregern nach Deutschland eingestuft (Quelle: HMUKLV, Stand ). Unter den beschlagnahmten und vernichteten Waren befanden sich beispielsweise angebrütete Hühnereier aus Vietnam und Bushmeat aus Kamerun. Es ist auch versucht worden, lebende Vögel (z. B. Papagei aus der Türkei, ohne CITES Bescheinigung), nicht näher spezifizierte lebende Tiere in Postpaketen und Reptilien (90 Schlangen aus Mexiko im Transit nach Spanien) unerlaubt bei der Einreise mitzuführen. In der Vergangenheit wurden in Flughäfen in Taiwan und Österreich geschmuggelte exotische Vögel beschlagnahmt, die mit HPAIV H5N1 infiziert waren (OIE WAHID, 2013; AGES, 2013). Das Risiko für Bedingung 3 wird deshalb als wahrscheinlich eingeschätzt. Der Umfang des illegalen Handels ist unbekannt, so dass der Unsicherheitsgrad dieser Bewertung mäßig ausfällt. Risikobewertung FLI Stand

20 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem EXPOSITIONSABSCHÄTZUNG Im Rahmen der Expositionsabschätzung wird geprüft, wie groß im Falle einer Freisetzung von illegal eingeführten gehaltenen Vögeln, von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten das Risiko einer Exposition von Geflügel gegenüber einer Infektion mit HPAIV H5 ist. Bedingung 1. Geflügel in Deutschland hat Kontakt zu HPAIV H5 infizierten gehaltenen Vögeln oder zu kontaminierten von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder zu kontaminierten von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten. Risikoabschätzung Die Wahrscheinlichkeit des Kontaktes von Geflügel zu infizierten gehaltenen Vögeln - insbesondere infiziertem Geflügel, von Geflügel stammenden Lebensmitteln und/oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten - kann der Höhe nach nicht bestimmt werden. Das Risiko für einen Kontakt von infiziertem Material oder Vögeln mit Geflügel aus einer Kleinhaltung wird als höher eingestuft als für kommerzielle Haltungen, in denen die Biosicherheitsmaßnahmen höher sind. Das Risiko für Bedingung 1 wird daher als mäßig eingeschätzt. Der Unsicherheitsgrad dieser Bewertung ist mäßig, da es wenig verlässliche Daten zum Umfang des Kontaktes von infiziertem Geflügel/infizierten Vögeln bzw. Geflügelprodukten mit Geflügelhaltungen gibt. Drei Fälle sind jedoch für HPAIV H5N1 im Rahmen eines Geschehens in Deutschland beschrieben worden (s.o., Harder et al., 2009). 20 Risikobewertung FLI Stand

21 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem KONSEQUENZABSCHÄTZUNG Im Rahmen der Konsequenzabschätzung wird geprüft, wie groß das Risiko schwerwiegender Folgen eines Eintrages von HPAIV H5 in eine Geflügelhaltung in Deutschland ist. Bedingung 1. Geflügel aus einer Kleinhaltung in Deutschland wird mit HPAIV H5 infiziert. Es kommt zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einer Kleinhaltung. 2. Geflügel aus einer industriellen Haltung in Deutschland wird mit HPAIV H5 infiziert. Es kommt zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einer industriellen Haltung einer geflügeldichten Region. Risikoabschätzung Das Risiko schwerwiegender Folgen (Bestandstötung, Bekämpfungsmaßnahmen, Ausbreitungsmöglichkeit) nach einem Eintrag in eine Kleinhaltung wird als wahrscheinlich eingeschätzt. Der Unsicherheitsgrad dieser Bewertung ist gering, da es aus den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Erfahrungswerten mit Ausbrüchen in Kleinhaltungen gibt. Das Risiko schwerwiegender Folgen (Bestandstötung, Bekämpfungsmaßnahmen, Ausbreitungsmöglichkeit) nach einem Eintrag in eine industrielle Haltung einer geflügeldichten Region wird als hoch eingeschätzt. Geflügel aus industriellen Haltungen ist oftmals einer Vielzahl von Transporten ausgesetzt. Erreicht HPAIV beispielsweise einen Enten- oder Gänsebestand, so kann es zu subklinischen Infektionen und zu einer unentdeckten Verbreitung kommen. Beispiele in der Vergangenheit zeigten, dass HPAIV H5N1 infizierte Enten nicht nur zur Schlachtung, sondern auch in den Handel gelangten (Harder et al. 2009). Der Unsicherheitsgrad dieser Bewertung ist gering, da es aus den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Erfahrungswerten mit Ausbrüchen in industriellen Haltungen geflügeldichter Regionen gibt. Risikobewertung FLI Stand

22 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem RISIKOEINSCHÄTZUNG (Risk Statement) Das Risiko einer Einschleppung von HPAIV H5 aus Drittländern oder betroffen Mitgliedstaaten nach Deutschland über illegale Verbringungen von gehaltenen Vögeln oder Wildvögeln, einschließlich Ziervögeln, Trophäen, Federn, von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten wird als wahrscheinlich eingeschätzt. Diese Bewertung ist mit einem mäßigen Unsicherheitsgrad behaftet, da keine flächendeckenden, alle Eintrittspforten für Drittlandverkehr wie Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe abdeckende Stichprobenkontrollen durchgeführt werden und das wahre Ausmaß der illegalen Einfuhr von Waren und von potenziell mit HPAIV behafteten Waren unbekannt ist, obwohl laut Literatur die grundsätzliche Möglichkeit bestätigt. HANDLUNGSOPTIONEN Durchführung von Kontrollen an Grenzkontrollstellen (Flug-, Bahn-, Schiff- und PKW-Reisende) Eigendeklaration über mitgeführte Waren von Reisenden bei der Einreise aus Ausbruchsländern Erhöhung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen: Bezug von Tieren und Futter nur sicherer und bekannter Herkunft 22 Risikobewertung FLI Stand

23 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem 2. RISIKO der Einschleppung von HPAIV H5 durch legale Einfuhr bzw. legales innergemeinschaftliches Verbringen von gehaltenen Vögeln, von Geflügelstammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten HINTERGRUND Die Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (BmTierSSchV) setzt unter anderem auch die Richtlinie 2009/158/EG des Rates, die den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie deren Einfuhr regelt, um. Demnach darf innergemeinschaftlicher Handel mit Geflügel und Bruteiern nur durch zugelassene Betriebe erfolgen, die entsprechende tierseuchenhygienische Auflagen insbesondere auch hinsichtlich der Aviären Influenza erfüllen. Die Herkunft des Geflügels bzw. der Bruteier aus gesunden Geflügelbeständen, die keiner tierseuchenrechtlichen Maßnahme unterworfen sind, wird durch amtstierärztliche Überprüfung vor dem Versand bescheinigt. Geflügel und Bruteier können nur dann in die EU eingeführt werden, wenn das jeweilige Herkunftsland gelistet ist, d. h. das Drittland (oder Teile des Drittlands) garantiert, dass es sanitäre Bedingungen erfüllt, die den gemeinschaftlichen Vorschriften mindestens gleichwertig sind (Verordnung (EG) Nr. 798/2008). Kontrollen des Food and Veterinary Office der EU sind sowohl bei zugelassenen Betrieben der Gemeinschaft als auch bei zugelassenen Betrieben gelisteter Länder vorgesehen. In diesen Ländern muss darüber hinaus eine Anzeigepflicht für Geflügelpest und Newcastle-Krankheit bestehen. Entsprechende amtliche Gesundheitsbescheinigungen sind sowohl beim innergemeinschaftlichen Verbringen als auch beim Transport aus Drittländern mitzuführen. Für andere Vögel, die zu Handelszwecken eingeführt oder verbracht werden sollen, gelten entsprechende Maßgaben gemäß der Richtlinie 92/65/EWG bzw. der Verordnung (EG) Nr. 318/2007 für nicht unter die genannte Richtlinie fallende Einfuhren von Vögeln. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Schutz gegen die HPAI im Zusammenhang mit der Einfuhr von Heimvögeln, die von ihren Besitzern aus Drittländern mitgeführt werden, gesondert in der Entscheidung 2007/25/EG erfasst. Analog zu den Voraussetzungen für den Handel mit Geflügel gelten entsprechende spezifische Hygienevorschriften für mit Lebensmitteln tierischer Herkunft handelnde Betriebe, die ebenfalls durch die zuständige Veterinärbehörde zugelassen sein müssen (Verordnung (EG) Nr. 853/2004). Eine Listung der zugelassenen Betriebe ist ebenfalls vorgesehen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004). Aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs müssen den für Gemeinschaftserzeugnisse geltenden Anforderungen entsprechen. Die Drittländer müssen, analog zum Handel mit Geflügel, gelistet sein. Mit der Richtlinie 2002/99/EG wurden die in verschiedenen Rechtsvorschriften verstreuten tierseuchen-rechtlichen Anforderungen harmonisiert und verschärft. Alle Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, d. h. Risikobewertung FLI Stand

24 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem die Primärproduktion, Verarbeitung, Beförderung, Lagerung und Abgabe an den Endverbraucher, werden erfasst, einschließlich der lebenden, zum Verzehr bestimmten Tiere. Für die Veterinärkontrollen der aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tiere und Erzeugnisse wurden spezifische Grundregeln festgelegt (Richtlinie 91/496/EWG bzw. Richtlinie 97/78/EG). Entsprechende Verzeichnisse regeln darüber hinaus, welche Tiere und Erzeugnisse in welchem Umfang an den dafür zugelassenen Grenzkontrollstellen durch entsprechende Veterinärkontrollen zu überprüfen sind (Entscheidung 2007/275/EG). Die seitens der EU für die Lebensmitteleinfuhr vorgesehenen Maßnahmen, die außer tierseuchenrechtlichen auch verbraucherschutzrechtliche Überprüfungen einbeziehen, wurden mit der Lebensmitteleinfuhrverordnung in nationales Recht umgesetzt. Zur Sicherung der Einhaltung der Regelungen für Sendungen, die für den persönlichen Verbrauch bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, sind ebenfalls wirksame Kontrollen durch die zuständigen Behörden an den Orten des Eingangs in das Gebiet der Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit Hafen- und Flughafenbetreibern und Betreibern anderer Eingangsorte vorgesehen (Verordnung (EG) Nr. 206/2009). Die Anzeige der Ankunft ist für Tiere ebenso wie für Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Tierische Nebenprodukte vorgeschrieben. Letztere unterliegen gesonderten seuchenhygienischen Maßnahmen zur Vorbeugung der Einschleppung von Tierseuchenerregern durch innergemeinschaftliches Verbringen oder Einfuhr (Verordnung (EG Nr. 1069/2009, Verordnung (EU) Nr. 142/2011). Über das System TRACES werden die relevanten Informationen im innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren oder tierischen Erzeugnissen von der zuständigen Behörde im Herkunftsmitgliedstaat bzw. bei der Einfuhr von der zuständigen Grenzkontrollstelle der zuständigen Behörde des Empfänger-Mitgliedstaats übermittelt (Entscheidung 2004/292/EG). Seit Januar 2015 wurden aus zehn Drittländern lebende Vögel oder Geflügelfleisch nach Deutschland importiert (Tabelle 9). 24 Risikobewertung FLI Stand

25 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Tabelle 9: Vogel- und Geflügelimporte aus Drittländern (Nicht EG-Ländern) seit Januar Quelle: Traces (Abfrage ) Art des Importgutes Vogelart Exportland Lebende Vögel Geflügelfleisch Falken Rosenköpfchen, Sittich Ara, Kakadu, Storchenvögel, Spechtvögel Ara, Sittich, (Grau-) und Papagei, Taube Kakadu, Arakakadu, Rackenvögel, Singvögel, Hühnervögel Papagei, Spechtvögel Nymphensittich Langflügelpapagei, Graupapagei Limikolen, Storchenvögel, Singvögel, Rackenvögel, Spechtvögel Singvögel Vereinte Arabische Emirate Australien Philippinen USA Singapur Brasilien Japan Südafrika Tansania Algerien Argentinien USA Brasilien Ukraine Chile Thailand Im Fall der Feststellung eines Ausbruchs von Infektionen mit HPAIV der Subtypen H5 oder H7 in einem Drittland oder einem Mitgliedstaat hat die ordnungsgemäße offizielle Bekanntmachung des Ausbruchs über OIE bzw. EU eine unmittelbare Beschränkung bzw. ein Verbot des freien Handels- und Warenverkehrs aus dem betreffenden Herkunftsland bzw. der betreffenden Region zur Folge. Risikobewertung FLI Stand

26 Qualitative Risikobewertung zu Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem FREISETZUNGSABSCHÄTZUNG Im Rahmen der Freisetzungsabschätzung wird geprüft, wie groß das Risiko eines Eintrags von HPAIV H5 durch legale Einfuhr bzw. legales innergemeinschaftliches Verbringen von gehaltenen Vögeln, von Geflügel stammenden Lebensmitteln oder von Vögeln stammenden tierischen Nebenprodukten ist. Bedingung 1. Gehaltene Vögel, von Geflügel stammende Lebensmittel oder von Vögeln stammende tierische Nebenprodukte sollen aus einem Land eingeführt werden, in dem HPAIV H5 bekanntlich zirkuliert. Risikoabschätzung Unter der Annahme, dass die tierseuchenrechtlichen Voraussetzungen, welche entsprechende Regelungen und Maßnahmen zur Verhütung, Überwachung und Bekämpfung von ansteckenden Tierkrankheiten und das Vorhandensein entsprechend strukturierter Veterinärsysteme in den Herkunftsländern beinhalten, vollständig erfüllt werden, wird das Risiko einer Einschleppung von HPAIV H5 über die legale Einfuhr bzw. das legale Verbringen als vernachlässigbar eingestuft. Da für legale Einfuhren und Verbringungen Vorschriften und Handelsabkommen bestehen, kann davon ausgegangen werden, dass diesen Vorschriften und entsprechenden Abkommen weitgehend entsprochen wird. Deshalb ist der Unsicherheitsgrad dieser Bewertung gering. 2. Gehaltene Vögel, von Geflügel stammende Lebensmittel oder von Vögeln stammende tierische Nebenprodukte, die unerkannt infiziert sind, werden aus den USA eingeführt. In den USA ist eine verringerte Virulenz der amerikanischen HPAIV H5N2 Viren im Vergleich zu HPAIV H5N8 zu beobachten. Vereinzelt starben experimentell infizierte Tiere erst nach 9 Tagen. Bislang ging man von Stunden zwischen Infektion und Tod von experimentell infizierten Hühnern aus, d.h. ein Ausbruchsgeschehen wurde in der Regel sehr schnell entdeckt und Maßnahmen entsprechend eingeleitet. Es muss somit von einer Einschränkung der Sensitivität einer klinischen Überwachung ausgegangen werden, so dass Tiere innerhalb der Inkubationszeit geschlachtet oder verbracht werden können. Infizierte Geflügelprodukte können somit in den Handel gelangen. Inwieweit dies innerhalb der USA bereits zur Ausbreitung beigetragen hat, ist unklar. Eine Abfrage in TRACES zum Geflügel- und Geflügelproduktimport aus den USA nach Deutschland datierte die zuletzt erfolgte Einfuhr von lebenden Hühnern nach Bayern auf den Risikobewertung FLI Stand

27 Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung und Vorkommen von hochpathogenem Gefrorenes Geflügelfleisch wurde aus den USA im Jahr 2015 u.a. per Schifffracht tonnenweise importiert, ist jedoch als nicht EUkonforme Ware einzustufen und US-Streitkräften und Schiffsausrüstern vorbehalten. Es gelangte oder gelangt also nicht in den allgemeinen Handel. Unklar ist, ob aus anderen EU-Mitgliedstaaten Geflügelfleisch-Ware, die ihre Herkunft in den Vereinigten Staaten hat, nach Deutschland verbracht wurde. Für den Laborbedarf wurden im Jahre 2015 SPF-Hühnereier aus den USA an zwei Laboratorien in Deutschland versandt. Ein Handelsweg aus den USA nach Deutschland besteht auch für Eiweißkonzentrate (seit 2015 drei Bestimmungsorte in DE) und Federn für den Angelbedarf (2015: 24,5 kg, ein Bestimmungsort). Das Risiko einer Einschleppung von HPAIV H5 über die legale Einfuhr von unerkannt infiziertem Geflügel bzw. vom Geflügel stammenden Lebensmitteln aus den USA wird als gering eingestuft. Zwar ist der Umfang von potenziell unerkannt infiziertem Geflügel bzw. von Geflügel stammenden Produkten oder von Vögeln stammende tierische Nebenprodukten unbekannt, jedoch sind Handelsströme dieser Produkte nach Deutschland stark eingeschränkt, so dass der Unsicherheitsgrad dieser Bewertung gering ist. 3. HPAIV zirkuliert unerkannt in Geflügel (Enten und Gänse) in Europa. Fallbeispiele und tierexperimentelle Studien haben gezeigt, dass domestiziertes Wassergeflügel HPAIV-Infektionen ohne auffällige Krankheitsanzeichen durchlaufen kann. Transporte von infizierten, aber klinisch unauffälligen Enten und Gänsen sind daher nicht nur möglich, sondern bekannterweise erfolgt. Seit Ende Februar kam es jedoch zu keiner weiteren Meldung von HPAIV-Ausbrüchen in Europa. Daher wird das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAIV in Geflügel, vor allem in Enten und Gänsen, als gering eingestuft. Der Unsicherheitsgrad dieser Einschätzung ist mäßig, da nicht bekannt ist, wie viel Geflügel unerkannt infiziert ist. Risikobewertung FLI Stand

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Ausbilderinformationen Nr. 1/2004 Nr. 14

Ausbilderinformationen Nr. 1/2004 Nr. 14 Ausbilderinformationen Nr. 1/2004 Nr. 14 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Sie erhalten heute unsere neue Informationsübersicht mit den Neuigkeiten der letzten Wochen und Monate. Viel Erfolg in der Umsetzung

Mehr

Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015

Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen: Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion

Mehr

L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION

L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Januar 2005 zur Änderung der Entscheidung 2003/881/EG

Mehr

Verbrauch von Primärenergie pro Kopf

Verbrauch von Primärenergie pro Kopf Verbrauch von Primärenergie pro Kopf In Tonnen Öläquivalent*, nach nach Regionen Regionen und ausgewählten und ausgewählten Staaten, Staaten, 2007 2007 3,0

Mehr

Haupthandelsströme Erdöl

Haupthandelsströme Erdöl Haupthandelsströme Erdöl Haupthandelsströme Erdöl In In Millionen Millionen Tonnen, Tonnen, 2008 2008 2008 23,8 43,4 24,4 318.5 Nachfolgestaaten der UdSSR 22,4 Kanada 121,7 90,9 USA 32,6 64,7 119,7 Mexiko

Mehr

Influenza des Schweines

Influenza des Schweines Influenza des Schweines Historie: - erstmals beobachtet 1918 in USA, China, Ungarn - zeitgleich mit der Pandemie beim Menschen (> 20 Mill. Tote) - Virus-Subtyp H1N1 - Übertragung sehr wahrscheinlich vom

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

10.000 10.000. an Masern erkrankt. an Mumps erkrankt. mit Röteln infiziert

10.000 10.000. an Masern erkrankt. an Mumps erkrankt. mit Röteln infiziert Nutzen: Bei Viruskontakt ist mein geimpftes Kind auch künftig besser gegen Masern, Mumps und Röteln geschützt. Je mehr Menschen geimpft sind, desto unwahrscheinlicher werden Kontakte mit dem Virus. ohne

Mehr

Antibiotikaresistenz

Antibiotikaresistenz Unter versteht man die Eigenschaft von Mikroorganismen, die Wirkung antibiotisch aktiver Substanzen abschwächen oder gänzlich aufheben zu können. Grundsätzlich kann es in allen Bereichen, in denen Antibiotika

Mehr

Veranstalter (Name, ggf. Zuchtverband, Anschrift, Telefonnr., Handynr., Fax-Nr., E-Mail):

Veranstalter (Name, ggf. Zuchtverband, Anschrift, Telefonnr., Handynr., Fax-Nr., E-Mail): LANDKREIS RASTATT Meldezettel für Tiermärkte/Tierbörsen/Tierausstellungen/ Sehr geehrte Damen und Herren, sie möchten im Landkreis Rastatt eine Veranstaltung mit Tieren durchführen. Wir bitten Sie daher

Mehr

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse

Mehr

BIS Infobrief November 2014

BIS Infobrief November 2014 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit BIS Infobrief November 2014 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihre aktive Teilnahme am

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck

Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck Um Ähnlichkeiten und Unterschiede im CO2-Verbrauch zwischen unseren Ländern zu untersuchen, haben wir eine Online-Umfrage zum CO2- Fußabdruck durchgeführt.

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8

Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8 Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8 Information FLI Stand 21.12.2016 Im Zuge der Fälle von Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAIV H5N8) wurde in

Mehr

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Gentechnisch verändert?

Gentechnisch verändert? Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte

Mehr

Simulation (vormals Feldversuch) Cico im Gelenkbus

Simulation (vormals Feldversuch) Cico im Gelenkbus Simulation (vormals Feldversuch) Cico im Gelenkbus Projekt Cico im VRR / Smart Via 3.0 Auswertung 1 Inhalt 1.1 Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite 1 Inhalt... 2 1.1 Inhaltsverzeichnis... 2 2 Vorbemerkungen...

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld

Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld 115 116 Inhaltsverzeichnis Seite III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld 119 1 Einfuhr von lebenden Tieren 119 1.1 Einfuhr von Hunden und Hauskatzen

Mehr

Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8

Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8 Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8 Empfehlungen FLI Stand 21.12.2016 Im Zuge der Fälle von Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAIV H5N8) wurde

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Durch Wissen Millionär WerDen... Wer hat zuerst die Million erreicht? spielanleitung Zahl der spieler: alter: redaktion / autor: inhalt:

Durch Wissen Millionär WerDen... Wer hat zuerst die Million erreicht? spielanleitung Zahl der spieler: alter: redaktion / autor: inhalt: Spielanleitung Durch Wissen Millionär werden... Diesen Traum kann man sich in diesem beliebten Quiz-Spiel erfüllen. Ob allein oder in der geselligen Runde dieses Quiz enthält 330 Fragen und 1.320 Multiple-Choice-Antworten.

Mehr

Keime sicher beherrschen. Fleischzubereitung

Keime sicher beherrschen. Fleischzubereitung Keime sicher beherrschen. Hygienetipps für die Fleischzubereitung HygienemaSSnahmen bei der Zubereitung von Fleisch Verbraucher müssen genauso auf Hygiene achten wie Hersteller und Handel Rohe Lebensmittel

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Grundfunktionen und Bedienung

Grundfunktionen und Bedienung Kapitel 13 Mit der App Health ist eine neue Anwendung in ios 8 enthalten, die von vorangegangenen Betriebssystemen bislang nicht geboten wurde. Health fungiert dabei als Aggregator für die Daten von Fitness-

Mehr

AVN Nr. 1/Jänner 2014 vom 25. Februar 2014

AVN Nr. 1/Jänner 2014 vom 25. Februar 2014 3. Kundmachung zu Erhebungen über das Vorkommen von Influenza-Viren in Hausgeflügel- und Wildvogelbeständen in Österreich im Jahr 2014 gemäß 3 der Geflügelpestverordnung, BGBl. II Nr. 209/2007 GZ. 74.600/0012-II/B/11/2014

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012 Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen

Mehr

Ein Einfaches AIDS Modell

Ein Einfaches AIDS Modell Ein Einfaches AIDS Modell Martin Bauer: 990395 Guntram Rümmele: 99008 Das SIR - Modell Die Modellierung von epidemischen Modellen hat schon lange Tradition. Man hat schon immer versucht Erklärungen für

Mehr

Thermodynamik Primärenergie

Thermodynamik Primärenergie Folie 1/21 Der Wohlstand hochtechnologisierter Länder setzt eine hohe Wirtschaftsleistung voraus. Folie 2/21 Führende Wirtschaftsnationen sind USA, China, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien,

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

10.Wie viel seines Einkommen gibt der Deutsche für Lebensmittel aus? (Globus-

10.Wie viel seines Einkommen gibt der Deutsche für Lebensmittel aus? (Globus- rnährungszentrum südlicher oberrhein 1 Unterrichtsablauf für Gymnasien Thema: BSE - ein kalkulierbares Risiko? Zeit: 2 bis 3 Unterrichtseinheiten Unterrichtsablauf: 1. Folie Ernährungsrisiken: Wo ordnen

Mehr

Zahlenoptimierung Herr Clever spielt optimierte Zahlen

Zahlenoptimierung Herr Clever spielt optimierte Zahlen system oder Zahlenoptimierung unabhängig. Keines von beiden wird durch die Wahrscheinlichkeit bevorzugt. An ein gutes System der Zahlenoptimierung ist die Bedingung geknüpft, dass bei geringstmöglichem

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA DE Fall Nr. IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14.01.1992

Mehr

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur

Mehr

Programm 4: Arbeiten mit thematischen Karten

Programm 4: Arbeiten mit thematischen Karten : Arbeiten mit thematischen Karten A) Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung an der Wohnbevölkerung insgesamt 2001 in Prozent 1. Inhaltliche und kartographische Beschreibung - Originalkarte Bei dieser

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

SENSIBILISIERUNG FÜR CYBERSICHERHEIT: RISIKEN FÜR VERBRAUCHER DURCH ONLINEVERHALTEN

SENSIBILISIERUNG FÜR CYBERSICHERHEIT: RISIKEN FÜR VERBRAUCHER DURCH ONLINEVERHALTEN SENSIBILISIERUNG FÜR CYBERSICHERHEIT: RISIKEN FÜR VERBRAUCHER DURCH ONLINEVERHALTEN Oktober 2013 Der Oktober ist in den USA der National Cyber Security Awareness -Monat, in dem der öffentliche und der

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

VOGELGRIPPE HINWEISE FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT ZUM THEMA VOGELGRIPPE

VOGELGRIPPE HINWEISE FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT ZUM THEMA VOGELGRIPPE VOGELGRIPPE HINWEISE FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT ZUM THEMA VOGELGRIPPE Warum eine Broschüre über die Vogelgrippe? Immer, wenn die Weltbevölkerung neuen Gefahren ausgesetzt ist, die die allgemeine Gesundheit

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie) Rd. Erl. des MLU vom 27.

Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie) Rd. Erl. des MLU vom 27. Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie) Rd. Erl. des MLU vom 27. Februar 2004 Anlagen 1. Einleitung Das PRRS-Virus wurde Anfang der 90-iger Jahre

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

DATENERHEBUNG UND EPIKURVE

DATENERHEBUNG UND EPIKURVE Ziel DATENERHEBUNG UND EPIKURVE Marc Dangel, MPH Universitätsspital Basel Abteilung für Infektiologie & Spitalhygiene Sie wissen welche Daten für die Epikurve relevant sind Sie können eine Epikurve erstellen

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Staaten mit der höchsten Anzahl an Migranten USA 13,5. Russland 8,7. Deutschland 13,1. Saudi-Arabien. Kanada. Frankreich 10,7 10,4.

Staaten mit der höchsten Anzahl an Migranten USA 13,5. Russland 8,7. Deutschland 13,1. Saudi-Arabien. Kanada. Frankreich 10,7 10,4. Migration Nach Aufnahmestaaten, Migranten in absoluten in absoluten Zahlen Zahlen und Anteil und an Anteil der Bevölkerung an der Bevölkerung in Prozent, in 2010 Prozent, * 2010* Migranten, in abs. Zahlen

Mehr

West-Nil-Virus und Hepatitis E-Virus: durch Bluttransfusion übertragbare Viren

West-Nil-Virus und Hepatitis E-Virus: durch Bluttransfusion übertragbare Viren West-Nil-Virus und Hepatitis E-Virus: durch Bluttransfusion übertragbare Viren 100 nm HEV, Abb.: Center of Disease Control and Prevention WNV, Abb.: Dr. H. Gelderblohm, RKI Institut für Transfusionsmedizin

Mehr

Mean Time Between Failures (MTBF)

Mean Time Between Failures (MTBF) Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Lineare Gleichungssysteme

Lineare Gleichungssysteme Lineare Gleichungssysteme 1 Zwei Gleichungen mit zwei Unbekannten Es kommt häufig vor, dass man nicht mit einer Variablen alleine auskommt, um ein Problem zu lösen. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

DOWNLOAD. Geografisches Grundwissen 10. Unterwegs in der Welt. Zeitzonen. Friedhelm Heitmann. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Friedhelm Heitmann

DOWNLOAD. Geografisches Grundwissen 10. Unterwegs in der Welt. Zeitzonen. Friedhelm Heitmann. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Friedhelm Heitmann DOWNLOAD Friedhelm Heitmann Geografisches Grundwissen 10 Zeitzonen Friedhelm Heitmann Downloadauszug aus dem Originaltitel: Bergedorfer Unterrichtsideen Unterwegs in der Welt Materialien für den handlungsorientierten

Mehr

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

effektweit VertriebsKlima

effektweit VertriebsKlima effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich

Mehr

BEO-SANKTIONSPRÜFUNG Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung.

BEO-SANKTIONSPRÜFUNG Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung. BEO://Softwarelösungen. Clever kommt von einfach. BEO-SANKTIONSPRÜFUNG Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung. Sanktionsprüfung was ist das? Nach den Anschlägen des

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank

DAB Margin Trader. die neue Handelsplattform der DAB bank AG. Margin Trading. DAB Margin Trader 1. die neue Handelsplattform der DAB bank DAB Margin Trader AG Margin Trading DAB Margin Trader 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einloggen... 3 2 Anforderung mobiletan... 3 3 Einsehen von Details der Devisenpaare... 4 4 Ordereingabe

Mehr

BEO-Sanktionsprüfung Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung.

BEO-Sanktionsprüfung Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung. BEO-Sanktionsprüfung Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung. BEO GmbH Hennengärtli Endingen Tel.: 0 / 00-0 Fax: 0 / 00- info@beo-software.de www.beo-software.de Sanktionsprüfung

Mehr

Mit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind

Mit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr