Kooperations- und Gestaltungsmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte. 10. März 2010 Steigenberger Hotel Baltic in Stralsund

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kooperations- und Gestaltungsmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte. 10. März 2010 Steigenberger Hotel Baltic in Stralsund"

Transkript

1 Kooperations- und Gestaltungsmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte Vertragsarztrecht Gesellschaftsrecht Strafrecht Steuerrecht 10. März 2010 Steigenberger Hotel Baltic in Stralsund

2 Die Referenten: Jörn Butenschön Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt Steuerberater Torsten Petereit Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt Steuerberater 2

3 Agenda Ausgangslage 2009/2010 für niedergelassene Ärzte - Struktur der Ärzteschaft zum Durchschnittsgewinne von Arztpraxen - Veränderungen Ärztliche Kooperationen - Mögliche Einteilung ärztlicher Kooperationen - Gründe für die Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft - Gesellschaftsrecht Umsatz- und Gewerbesteuer bei Ärzten: Tätigkeiten außerhalb der Heilbehandlung Apparategemeinschaften/Servicegesellschaften Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern Stichworte zu einzelnen strafrechtlich problematischen Sachverhalten Szenario

4 Ausgangslage für niedergelassene Ärzte 2009/2010 Struktur der Ärzteschaft zum 31. Dezember 2008 berufstätige Ärzte ca davon: - ambulant ca stationär ca Behörden oder Körperschaften ca andere Bereiche ca Struktur der ambulant tätigen Ärzte - Privatärzte ca Vertragsärzte ca Hausärzte ca Fachärzte ca angestellte Ärzte ca

5 Altersstruktur der Vertragsärzte ca Ärzte älter als 60 Jahre, d.h. ca. 18,0 % aller Vertragsärzte (1993 ca Ärzte oder ca. 9 % aller Vertragsärzte älter als 60 Jahre) - ca Vertragsärzte gehen in den nächsten 5 Jahren in den Ruhestand - ca. 67 % der Medizinstudenten im 1. Semester sind Frauen Praxisstrukturen - Anzahl der Vertragsärzte in Einzelpraxen ca Anzahl der Vertragsärzte in Gemeinschaftspraxen ca (1993 ca ) - Gemeinschaftspraxen ca Medizinische Versorgungszentren

6 Durchschnittsgewinne (Reinerträge) von Arztpraxen Facharztgruppe Einzelpraxis Gemeinschaftspraxis Durchschnitt KBV je Praxis je Praxisinhaber je Vertragsarzt Allgemeinmedizin Innere Medizin Frauenheilkunde Kinderheilkunde Augenheilkunde HNO-Heilkunde Orthopädie Chirurgie Dermatologie Radiologie und Nuklearmedizin Neurologie, Psychiatrie* Urologie *Praxen für Neurologie, Psychiatrie, Kinderpsychiatrie, Psychotherapie 6

7 Die Umwelt für Vertragsärzte ändert sich: Einführung der Regelleistungsvolumina (Zu- und Abschläge für unter- und überversorgte Regionen) Basistarif für PKV-Versicherte Zunahme von Direktverträgen Eindringen von Kliniken in die ambulante Versorgung über MVZ- Konstruktionen Entstehung von Großpraxen/Filialen Rückgang der niederlassungswilligen Ärzte fast grenzenlose Gestaltungsmöglichkeiten? - Anstellung von Ärzten - Teilzulassungen - örtliche und überörtliche Kooperationen, Teilberufsausübungsgemeinschaften - Zweigstellen/Filialen - Medizinische Versorgungszentren Problem: Fehlende Abstimmung, insbesondere der berufs-, vertragsarzt-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Normen 7

8 Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Gesundheitswesens hat zur Folge, dass der niedergelassene Arzt die Chance und in vielen Fällen wohl den Zwang hat, seine Praxis strategisch weiterzuentwickeln. Stichworte: - Überprüfung und Anpassung der Leistungsangebote - Realisierung von Kosteneinsparungspotenzialen - Entwicklung von Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, Apparategesellschaften, Zusammenarbeit mit Kliniken u.s.w.!) 8

9 Mögliche Einteilung ärztlicher Kooperationen Berufsausübungsgemeinschaft Organisationsgemeinschaft MVZ - Gemeinschaftspraxis (GbR) - Praxisgemeinschaft - Freiberuflervariante - Partnerschaftsgesellschaft - Apparategemeinschaft - Angestelltenvariante - Kooperationsgemeinschaft - Leistungserbringergemeinschaft - gemischte Variante - Ärztegesellschaft (GmbH) - Laborgemeinschaft - Sonderformen - Sonderformen - Job-Sharing-BAG - Betreibergesellschaft - Teil-BAG - überörtliche BAG - fachübergreifende BAG 9

10 Beispiele für Kooperationen Privatklinik nach 30 GewO mit ambulantem OP überörtliche und fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft Standort A Standort B Standort C u.s.w. Orthopädie Chirurgie Anästhesie Apparategesellschaft 10

11 Ärztehaus Betreibergesellschaft Praxis A Praxis B Praxis C Praxis D überörtliche BAG mit Praxis E Apparategesellschaft Kooperation mit Krankenhaus (Anstellung, Konsiliararzt etc.) 11

12 Gründe für die Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft sind u.a.: breiteres medizinisches Angebot (z.b. Rotation von Fachärzten) Spezialisierungsmöglichkeiten Vertretung bei Urlaub/Krankheit wirtschaftlichere Nutzung der Ressourcen umfassendere Sprechstundenzeiten individuelle Nachfolgeregelungen Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen Anstellung von Ärzten Abrechnungsvorteile Legalisierung von Zuweisungsstrukturen Abschluss von Direktverträgen u.s.w. 12

13 Gesellschaftsrecht Rechtsformen der Berufsausübungsgemeinschaft: GbR Partnerschaftsgesellschaft GmbH Abgrenzungskriterien Wille zur gemeinsamen Berufsausübung in einer auf Dauer angelegten systematischen Kooperation - Abschluss der Behandlungsverträge durch die BAG - gemeinsame Patientenkartei - gemeinsame Abrechnung - einheitlicher Außenauftritt - Gewinnpool 13

14 Gestaltungsrechtliche Aspekte der GbR/Partnerschaftsgesellschaft Gesellschafter: - approbierte natürliche Personen - Ärztegesellschaft gem. 23a MBO-Ä? - MVZ-GmbH s? - Beteiligung von Privatärzten an vertragsärztlichen Praxen? - Schriftform: - Vertragsarztrecht ja - Berufsrecht z.b. 24 BO Niedersachsen - Beginn: - Genehmigung durch den Zulassungsausschuss - vertraglich bestimmter Zeitpunkt - Bestandskraft des Genehmigungsbescheides - Einlagen/Beiträge: - Sacheinlagen (Überlassung zum Eigentum oder Gebrauchsüberlassung) - Arbeitskraft - Vermögensbeteiligung: - Nullbeteiligungspartnerschaft auf Dauer oder höchstens drei Jahre? - Nachbesetzung gem. 103 Abs. 4 SGB V (Voraussetzung Beteiligung am Vermögenssubstrat zumindest Beteiligung am immateriellen Vermögen) 14

15 Exkurs: verdecktes Anstellungsverhältnis - keine Vermögensbeteiligung - kein Mitunternehmerrisiko - maßgebend: Gesamtbild - Folge: - BAG nicht genehmigungsfähig - Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages - gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Bandenbetrug Ergebnisverteilung - Gesetz: nach Köpfen dispositiv - Vorstellung Bundesärztekammer: prozentualer Verteilungsschlüssel Häufig ersetzt oder ergänzt durch: - individuell erwirtschafteten Umsatz - zeitlichen Einsatz - Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben - besondere Qualifikationen 15

16 Buchführung/Überschussrechnung/Bilanzierung Aus den Anforderungen für die Gewinn- und Vermögensbeteiligung kann folgende Ein- und Aufstiegspyramide abgebildet werden: Vollgesellschafter Gesellschafter mit Umsatzbezug Anstellung mit Umsatzbeteiligung Anstellung mit Festgehalt 16

17 Geschäftsführung/Vertretung - Geschäftsführung: tatsächliche internen Organisation - Vertretung: Rechtsverhältnis zu Dritten - Gesetz: alle Gesellschafter gesamt geschäftsführungs- und gesamtvertretungsberechtigt Haftung/Betriebshaftung/Nachhaftung - GbR/Partnerschaftsgesellschaft - Beitrittshaftung wohl auch für Behandlungsfehler - keine Haftung bei Gründung einer Gesellschaft für Altverbindlichkeiten der Gesellschafter - Nachhaftung fünf Jahre - Innenverhältnis/Aussenverhältnis Kündigung/Ausschluss - Festlaufzeiten 5 10 Jahre wohl in Ordnung - Ausschlusskündigung/Nachkündigung - Außerordentliche Kündigung - Vertragsarztrecht: Die Beendigung der BAG bedarf nicht der Genehmigung des Zulassungsausschusses (u.u. sozialrechtliche Beendigung der BAG entgegen den zivilrechtlichen Regelungen) - Hinauskündigung (ohne wichtigen Grund) wohl auf drei Jahre beschränkt 17

18 Vereinbarungen zum Vertragsarztsitz - viele Sachverhalte nicht bzw. nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt - Kernproblem ist eine angemessene Abwägung der Interessenlage Exkurs: Anstellung von Vertragsärzten - arzt- und nicht gesellschaftsbezogen - MVZ: gesellschaftsbezogen - Übertragung von Anstellungssitzen Achtung: Gewerbesteuer Ausscheiden/Gesellschafterwechsel - Tod - Kündigung - Berufsunfähigkeit - Insolvenz - Abfindungsguthaben - nachvertragliches Wettbewerbsverbot - sachliche Grenzen - zeitliche Grenzen - örtliche Grenzen Gesellschafterbeschlüsse Ehevertrag/Testament 18

19 Umsatz und Gewerbesteuer bei Ärzten Umsatzsteuer Vorbeugen, Diagnose, Behandlung, Heilung = Umsatzsteuerfrei nach 4 Nr. 14 UStG Leistungen im Grenzbereich/ außerhalb der Heilbehandlung: Einlegen von Hormonspiralen: Rspr. Umsatzsteuerpflichtig Verw. Umsatzsteuerfrei Plastische Chirurgie: umsatzsteuerfrei, sofern medizinisch indiziert Gutachten: umsatzsteuerfrei, sofern medizinisch indiziert (Liste OFD Hannover) Reisetauglichkeitsuntersuchungen: umsatzsteuerpflichtig Personal- und Sachmittelgestellung: umsatzsteuerpflichtig Ausnahme: Gesellschafterbeitrag (schwer zu gestalten) 19

20 Umsatz und Gewerbesteuer bei Ärzten Gewerbesteuer Risiko der gewerblichen Infizierung der ärztlichen Tätigkeit Folgen: Übergang zur Bilanzierung Gewerbesteuer rd % Anrechnung auf die Einkommensteuer gem. 35 EStG (Nachteil ab Hebesatz 400%) Häufige Fälle: Anstellung von Ärzten durch Ärzte: Eigenverantwortliche Durchführung durch Praxisinhaber muss gewährleistet sein Stempeltheorie Bis zu 4 Angestellte gleicher Fachrichtung wohl akzeptabel, Fachgruppenabhängig Fachfremde angestellte Ärzte implizieren Gewerblichkeit (Teilbarkeit möglich) Weite Entfernung zur Filiale impliziert Gewerblichkeit 20

21 Umsatz und Gewerbesteuer bei Ärzten Gewerbesteuer Häufige Fälle: Kooperation mit Berufsfremden: Infektion bei Personengesellschaft mit Berufsfremdem (kfm. Leiter als Mitgesellschafter) Verkauf von Gegenstände: Kontaktlinsen, Nahrungsergänzung etc. Geräte- und Personalüberlassung mit Gewinnaufschlag 21

22 Apparategemeinschaften/Servicegesellschaften Praxis A Praxis B Apparategesellschaft /Servicegesellschaft Praxis C Praxis D Achtung: Umsatzsteuer/Gewerbesteuer Ertragsteuer: Vermeidung gewerblicher Einkünfte keine Gewinnerzielungsabsicht, reine Kostengemeinschaften Beteiligung von Nichtärzten unproblematisch (Kliniken, MVZ etc.), solange reine Kostengemeinschaft Überlassung von Geräten an Nichtmitglieder: kritisch bei Gewinnaufschlag, aber Gestaltungsspielraum (reine Nutzungsüberlassung) Risiko: entgeltliche Überlassung von Geräten, Räumen und Personal an Ärzte oder Gemeinschaften 22

23 Umsatzsteuer: 4 Nr. 14 lit. d UStG Umsatzsteuerbefreiung versus Umsatzsteuerpflicht mit Vorsteuerabzug Nur Leistungen an Mitglieder befreit, sofern nicht eigene Befreiungsvorschrift greift Nur unmittelbar der Heilbehandlung dienende Leistungen befreit Nicht: reíne Verwaltungsleistungen Erweiterung ab : Gesellschafter müssen Leistungserbringer sein (erweiterter Wortlaut 4 Nr. 14 d UStG); entspricht bisheriger Verwaltungspraxis, enger als bei der Gewerbesteuer Reine Kostenbeteiligungsgemeinschaft: genaue Kosten Offen: Anforderungen an die Kostenermittlung / das Umlageverfahren Streitanfällig 23

24 Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern Klassiker: Beleg- und Konsiliarärzte Anstellung von Vertragsärzten in Krankenhäusern bis zu 13 Std./Woche zulässig halber Vertragsarztsitz + halbe Stelle im Krankenhaus zulässig Honorararzttätigkeit für Krankenhäuser im Kernbereich, z.b. Durchführung ambulanter Operationen des Krankenhauses, zulässig? (Sozialgericht Sachsen) Erbringung von vor- oder nachoperativen Leistungen für Krankenhäuser gegen Honorar 24

25 Folge von Verstößen gegen gesetzliche bzw. berufsrechtliche Regelungen der Kooperation: Stichwort: verdeckte Zuweisungsprämie 31 MBO-Ä Verbot der Patientenvermittlung gegen Entgelt oder sonstige Vorteile Verschleierung von vertragsärztlichen Leistungen als sektorübergreifende oder prä-/postoperative Leistungen Verdeckte Subvention über Apparategemeinschaften Folgen - Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach UwG StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr StGB Vorteilsnahme - Nichtigkeit der Verträge wegen Verstoßes gegen gesetzliches Verbot nach 134 BGB 25

26 Stichworte zu einzelnen strafrechtlich problematischen Sachverhalten Abrechnungsbetrug gem. 263 StGB - Abrechnung von nicht oder nicht vollständig erbrachten Leistungen - Zu hohe Abrechnung von Kosten für Leistungen (z.b. keine Berücksichtigung von Rabatten, Umsatzbeteiligungen, Rückvergütungen etc.) - Abrechnung von nicht erstattungsfähigen Leistungen - Falschdeklarationen - Vortäuschung einer BAG (verdecktes Anstellungsverhältnis) - Abrechnung von Praxisbedarf ohne Kürzung des Anteils von Privatpatienten am Praxisbedarf 26

27 BAG als Bande Sachverhalt: - drei Ärzte - im Aussenverhältnis Praxisgemeinschaft - im Innenverhältnis BAG (mehrfache Abrechnung der Ordinationsgebühr) 27

28 Szenario 2015 Einzelpraxis: Ausnahme Im ambulanten Bereich stehen Praxisverbünde, Großpraxen, (klinikgetragene) MVZ, räumlich zentrierte Praxen und Praxen in Franchisekonzepten im Wettbewerb um den Patienten und um Versorgungsverträge mit Kassen. Die Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung verschwindet. Die Versicherungen nehmen massiv Einfluss auf das Leistungsgeschehen ihrer selektiven Partner. Der GKV-Leistungskatalog wird zunehmend limitiert. Immer mehr Gesundheitsleistungen konkurrieren im Haushaltsbudget der Patienten mit anderen Konsumausgaben. 28

29 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Revisions- und Treuhand-Kommanditgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Schülperbaum 23 Frankenwall 19a Kiel Stralsund Telefon: Telefon: Telefax: Telefax: 03831/ wp@rut-kiel.de wp@rut-stralsund.de Homepage: 29

30 Was dürfen Sie von uns erwarten: Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung Erstellung/Prüfung von Jahresabschlüssen Erstellung sämtlicher Steuererklärungen Mitwirkung bei Liquiditäts- und Ertragsplanungen (Businessplan) Unterstützung bei dem Kennzahlenmanagement sowie der Installation einer Deckungsbeitragsrechnung Beratung einschließlich Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aller steuer-, vertragsarzt-, berufs- und gesellschaftsrechtlicher Aspekte bei beispielsweise - Kauf/Verkauf von Praxen - Gründung und Veränderung einer BAG - Etablierung von Apparate- und Servicegesellschaften - Gestaltung von MVZ - Gestaltung der Kooperation von Ärzten mit Kliniken - Eheverträgen und Testamenten 30

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. von Jörn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam Tel.: 0331/27570-19

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss

Gemeinsamer Bundesausschuss Gemeinsamer Bundesausschuss Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung Rechtssymposium am 27.06.2014 Rechtsfragen zur gemeinsamen Berufsausübung in der Bedarfsplanung Hermann Plagemann, Frankfurt

Mehr

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht Vertragsarztrecht Teil I Ausgangsfall: Krankenhausarzt A möchte sich in Augsburg als fachärztlich tätiger Internist (Schwerpunkt Kardiologie) niederlassen

Mehr

Partner verpflichten sich zu einer Leistungsbegrenzung, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet

Partner verpflichten sich zu einer Leistungsbegrenzung, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet Die Praxisabgabe Job-Sharing Job-Sharing Gemeinschaftspraxis Arztgruppenidentität! Partner verpflichten sich zu einer Leistungsbegrenzung, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet

Mehr

Vertragsrechtliche Grundlagen der ärztlichen Existenzgründung

Vertragsrechtliche Grundlagen der ärztlichen Existenzgründung Vertragsrechtliche Grundlagen der ärztlichen Existenzgründung ndung Niederlassungsformen Praxisübernahme Ärztliche Kooperationen Medizinisches Versorgungszentrum Praxismiete Neuerungen (Berufsordnung,

Mehr

MVZ Grundlagen, Gründung und Betrieb Denis Hübner Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht

MVZ Grundlagen, Gründung und Betrieb Denis Hübner Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht RECHTSANWÄLTE / FACHANWÄLTE Theaterstraße 7, Hannover www.hoppe-medizinrecht.de MVZ Grundlagen, Gründung und Betrieb Denis Hübner Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Übersicht I. Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 95 SGB V MVZ-Vertragsarzt

Kooperationsvertrag gemäß 95 SGB V MVZ-Vertragsarzt Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Krankenhaus. Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung von Vertragsärzten, rzten und sonstigen Ärzten im Krankenhaus. rzten, Konsiliarärzten

Krankenhaus. Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung von Vertragsärzten, rzten und sonstigen Ärzten im Krankenhaus. rzten, Konsiliarärzten Einsatz von Drittärzten im Krankenhaus Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung von Vertragsärzten, rzten, Konsiliarärzten rzten und sonstigen Ärzten im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn Fachanwältin

Mehr

LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN

LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN M e r k b l a t t Kooperationsmöglichkeiten für niedergelassene (Vertrags-)Ärztinnen/(Vertrags-)Ärzte Stand: Februar 2011 I. Einleitung Zusammenschlüsse

Mehr

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit Kollegium Medizin und Recht Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit Referent: Historie Vertragsarzt als Beauftragter der Krankenkassen bei Ausstellung eines Rezeptes (OLG Braunschweig)

Mehr

Kooperatives Belegarztwesen Effektive Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung

Kooperatives Belegarztwesen Effektive Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung Kooperatives Belegarztwesen Effektive Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung! Dr. A.W. Schneider *, Dr. K. Rödder und T. Neumann Gemeinschaftspraxis für Urologie in Winsen * Vorsitzender

Mehr

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin Fortbildungsveranstaltung vom 02. Juni 2012 im Hause der Ärzteschaft Ort : Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Für Ärztinnen/Ärzte in der Weiterbildung mit dem Berufsziel Pädiater Veranstalter: Verband

Mehr

Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht

Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung Von Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Themenübersicht Der aktuelle Fall Arbeitsrecht Zulassungsrechtliche Fragen Ärztliche Leitung Sonstiges

Mehr

Franchising für Ärzte vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Vorbehalte

Franchising für Ärzte vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Vorbehalte Franchising für Ärzte vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Vorbehalte Sebastian Vorberg, LL.M. (Houston) Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht www.medizinanwalt.de Recht und Steuern in der

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 13. B. Berufsrecht 17

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 13. B. Berufsrecht 17 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 13 B. Berufsrecht 17 I. Rechtsgrundlagen 17 II. Die Vorschrift des 31 BO 19 1. Normzweck 19 a) Gesundheitsschutz durch Vertrauensschutz 19 b) Schutz

Mehr

Meldebogen gemäß 2 und 5 Heilberufsgesetz (GV. NRW. 2007 S. 572)

Meldebogen gemäß 2 und 5 Heilberufsgesetz (GV. NRW. 2007 S. 572) Meldebogen gemäß 2 und 5 Heilberufsgesetz (GV. NRW. 2007 S. 572) Mitglieds-Nr. (wird von der Ärztekammer vergeben) Zugangsdatum: Erstmalige Anmeldung bei einer Ärztekammer Ummeldung von Landesärztekammer:

Mehr

Neuerungen des Vertragsarztrechts für ein MVZ

Neuerungen des Vertragsarztrechts für ein MVZ Neuerungen des Vertragsarztrechts für ein MVZ Braunschweiger MVZ-Symposium 11.09.2008 * Braunschweig Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Sozietät Dr. Rehborn * Rechtsanwälte - Lehrbeauftragter

Mehr

Änderungen aufgrund des GKV-VStG

Änderungen aufgrund des GKV-VStG Gesellschafterwechsel, Zulassungsausgliederung &MVZ-Übertragung: Von der Theorie zur Praxis Von Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Tel.: 0331/27 57 0-19 Mail:

Mehr

Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz

Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium Eine Veranstaltung der Arthromed Praxisklinik Chemnitz in Kooperation mit Heidelberg Frankfurt Stuttgart Dresden Chemnitz Erfurt Jena Leipzig www.tiefenbacher.de

Mehr

Praxisabgabe aus steuerlicher Sicht

Praxisabgabe aus steuerlicher Sicht Gestaltungsmöglichkeiten Praxisabgabe aus steuerlicher Sicht Strategien für Praxisabgeber Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf Stürcke & Blume Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwalt

Mehr

Versorgungszentren (MVZ) Steuern

Versorgungszentren (MVZ) Steuern Medizinisches Versorgungszentrum Medizinische(MVZ) Versorgungszentren (MVZ) & Steuern Diplomkaufmann Wilfried Bridts Wirtschaftsprüferfer Steuerberater Litz & Kollegen, Ottweiler MVZ: Zulässige Rechtsformen

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

CHECKLISTE FÜR ÄRZTE. Der Gesellschaftsvertrag der Berufsausübungsgemeinschaft

CHECKLISTE FÜR ÄRZTE. Der Gesellschaftsvertrag der Berufsausübungsgemeinschaft KLAPP RÖSCHMANN RECHTSANWÄLTE CHECKLISTE FÜR ÄRZTE Der Gesellschaftsvertrag der Berufsausübungsgemeinschaft Der Gesellschaftsvertrag einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis ) zählt

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. Symposium am 14.04.2015 Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer 1.

Mehr

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ

Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ GOÄ heute Leistungsverzeichnis veraltet Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe zunehmende Finanznot bei den Trägern der Beihilfe und bei privaten Krankenversicherungen

Mehr

Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon. Dr. iur. Rudolf Ratzel München

Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon. Dr. iur. Rudolf Ratzel München Die Liquidation der BAG -ausgewählte Problemevon Dr. iur. Rudolf Ratzel München Düsseldorf, 7.November 2014 Gliederung Auflösungsgründe Durchführung der Auflösung Steuerrechtliche Überlegungen 08.11.2014

Mehr

Schnittstellenprobleme im Arzthaftungsrecht:

Schnittstellenprobleme im Arzthaftungsrecht: Schnittstellenprobleme im Arzthaftungsrecht: Kommunikation II Vertrauensprinzip Das Vertrauensprinzip entwickelt an der Operation hat einen strafrechtlichen Ursprung und wird im Haftungsrecht (str.) modifiziert

Mehr

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1 15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Steuerliche Gefahren bei Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren

Steuerliche Gefahren bei Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren Steuerliche Gefahren bei Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren 4.11.2011 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Steuerliche

Mehr

Tag der Neuapprobierten. Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/in

Tag der Neuapprobierten. Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/in Tag der Neuapprobierten Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/in Referent: Möglichkeiten der Berufsausübung Freie Niederlassung oder freie Praxisübernahme (Ausnahmen)

Mehr

Businessplan für das MVZ: Geschäftsidee, Unternehmerteam, Marketing. Dr. Jörg Bader Zentralbereich Unternehmensentwicklung

Businessplan für das MVZ: Geschäftsidee, Unternehmerteam, Marketing. Dr. Jörg Bader Zentralbereich Unternehmensentwicklung Businessplan für das MVZ: Geschäftsidee, Unternehmerteam, Marketing Dr. Jörg Bader Zentralbereich Unternehmensentwicklung Braucht das MVZ-Projekt einen Businessplan? Antworten sind schnell gefunden! Mögliche

Mehr

Gewerbliche Infizierung durch Fallpauschalen

Gewerbliche Infizierung durch Fallpauschalen Integrierte Versorgung Gewerbliche Infizierung durch Fallpauschalen von StB Dr. Rolf Michels und StB Thomas Ketteler-Eising, Köln Bei den zwischen Krankenkassen und ärztlichen Gemeinschaftspraxen abgeschlossenen

Mehr

Abrechnung. kassenärztlicher Leistungen

Abrechnung. kassenärztlicher Leistungen Tag der Neuapprobierten Voraussetzungen und Abrechnung Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/in kassenärztlicher Leistungen Referent: Möglichkeiten der Berufsausübung Zulassung als Vertragspsychotherapeut

Mehr

Nachwuchsmangel und Generationenfalle Analyse und Strategie

Nachwuchsmangel und Generationenfalle Analyse und Strategie Nachwuchsmangel und Generationenfalle Analyse und Strategie 60. Konsultativtagung der deutschsprachigen Ärzteorganisationen, Brunnen, 4. Juli 2014 Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer Präsident

Mehr

Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung

Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung zwischen der KVB und der KZVB jeweils vertreten durch ihre Vorstände Vorbemerkung: Mund-, Kiefer-,

Mehr

Erfolg mit der eigenen Zahnarztpraxis. Checkliste für Existenzgründer. deutsche apothekerund ärztebank

Erfolg mit der eigenen Zahnarztpraxis. Checkliste für Existenzgründer. deutsche apothekerund ärztebank Erfolg mit der eigenen Zahnarztpraxis. Checkliste für Existenzgründer. deutsche apothekerund ärztebank Punkt für Punkt näher zum Ziel. Analysieren Sie die Grundvoraussetzungen für Ihre Existenzgründung,

Mehr

Aktuelle Probleme beim Regelleistungsvolumen

Aktuelle Probleme beim Regelleistungsvolumen Aktuelle Probleme beim Regelleistungsvolumen Referent: Dr. Paul Harneit Ihr Porträt-Foto 1954 geboren in Port Chester, N.Y., USA 1973 Abitur in Hamburg 1979 1. Staatsexamen in Kiel 1983 2. Staatsexamen

Mehr

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Grundlagen Begriffsbestimmung Leasing ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung des Leasingentgelts

Mehr

Agenturnachfolge / Agenturübernahme

Agenturnachfolge / Agenturübernahme Agenturnachfolge / Agenturübernahme RA Werner Fröschen Bereichsleiter Recht / Justiziar 16.3.2015 IHK Karlsruhe, Vermittlerrecht - Thema 2. Agenturübergabe an jüngere Familienangehörige 3. Geschäftsübergabe

Mehr

Praxisübergänge und -optimierung, insbesondere Budgetkontrolle

Praxisübergänge und -optimierung, insbesondere Budgetkontrolle MED Netzwerk für Ärzte in Hamburg Flyer ausgelegt!!! - seit 1981 in unterschiedlicher Besetzung - vorwiegend Hamburg und Umgebung www.medhamburg.de ich seit 1998 im 17. Jahr Praxisübergänge und -optimierung,

Mehr

Die Gründung überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften zur Zukunftssicherung Ihrer Praxis

Die Gründung überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften zur Zukunftssicherung Ihrer Praxis Die Gründung überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften zur Zukunftssicherung Ihrer Praxis Stefan R. Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager Informationen zum Referenten

Mehr

c) Insbesondere: Zusatzbeiträge

c) Insbesondere: Zusatzbeiträge c) Insbesondere: Zusatzbeiträge 242 Abs. 1 SGB V: Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass

Mehr

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand

Mehr

Vorlesung Krankenhausrecht am 20.10.2011 an der Universität Augsburg - 1. Überblick - Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.

Vorlesung Krankenhausrecht am 20.10.2011 an der Universität Augsburg - 1. Überblick - Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law. MÜNCHEN LEIPZIG Vorlesung Krankenhausrecht am 20.10.2011 an der Universität Augsburg - 1. Überblick - Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht als Querschnittsmaterie: Das Krankenhausrecht

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Gesundheitsmonitor. Ärzte-Stichprobe. Welle 1

Gesundheitsmonitor. Ärzte-Stichprobe. Welle 1 NFO Infratest Gesundheitsforschung Gesundheitsmonitor Ärzte-Stichprobe Welle 1 Januar / Februar 2002 Projekt-Nr: 04.02.27957 Untersuchungs-Thema: Gesundheitsmonitor NFO Infratest Gesundheitsforschung.

Mehr

Nordrheinischer Praxisbörsentag Möglichkeiten des Vorgehens bei einer Praxisabgabe

Nordrheinischer Praxisbörsentag Möglichkeiten des Vorgehens bei einer Praxisabgabe Nordrheinischer Praxisbörsentag Möglichkeiten des Vorgehens bei einer Praxisabgabe Referent: Praxisabgabe/Praxisübergabe Ausgangslage Einzelpraxis Mitglied BAG Ziel Einzelpraxis BAG/MVZ BAG mit Zweigpraxis

Mehr

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar Bekanntmachung 18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 21. November 2014 beschlossenen 18. Nachtrag

Mehr

Recht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck

Recht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck Inhalt 1. Haftung und Rechtsform 2. Steuer 3. Zusammenfassung Haftung und Rechtsform Recht, Steuern, Wirtschaft. Risiko Persönliche Haftung Mittel zur

Mehr

Übergreifender Personaleinsatz. Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht

Übergreifender Personaleinsatz. Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht Übergreifender Personaleinsatz Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht Vier Themenblöcke: - Verträge mit Pflege- und Krankenkassen - 11 HeimG und Heimpersonalverordnung - Arbeitsrecht - Steuerrecht

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

Das MVZ aus rechtlicher Sicht RA Kai-Friedrich Niermann, Paderborn

Das MVZ aus rechtlicher Sicht RA Kai-Friedrich Niermann, Paderborn Das MVZ aus rechtlicher Sicht RA Kai-Friedrich Niermann, Paderborn Meeting Mittelstand (BVMW) Strukturwandel in der ärztlichen Versorgung Vortrag im MVZ Bad Wünnenberg am 22.11.2006 Medizinische Versorgungszentren

Mehr

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Tag der Nachfolge - Den Wandel erfolgreich meistern in Osnabrück am 11. Juni 2013 Vortrag Die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags für die Dr. Thomas F.W. Schodder Rechtsanwalt

Mehr

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer

Mehr

Antrag auf Zulassung als Psychologische/r Psychotherapeut/in. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

Antrag auf Zulassung als Psychologische/r Psychotherapeut/in. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Zulassungsausschuss für Ärzte/Psychotherapeuten in Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Zulassung als Psychologische/r Psychotherapeut/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

Mehr

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Leistungsgerecht bezahlen Gestaltungsoptionen der Krankenkassen

Leistungsgerecht bezahlen Gestaltungsoptionen der Krankenkassen Leistungsgerecht bezahlen Gestaltungsoptionen der Krankenkassen BKK Tag 2014 Berlin, 21. Mai 2014 Gerhard Stein, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Agenda Vorstellung der Deutschen BKK Was bedeutet

Mehr

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung

Mehr

Medizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen

Medizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen Medizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen Referent: Dr. Wolfgang Popp Depré RECHTSANWALTS AG O 4, 13-16 (Kunststraße) 68161 Mannheim Tel.: +49 621 12078-0 Fax: +49 621

Mehr

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin - Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft

Mehr

Hamburg, den 11.11.2011

Hamburg, den 11.11.2011 Hamburg, den 11.11.2011 Integrierte Gesundheitslösungen in der PrivatenKrankenVersicherung? Benötigt der Privatpatient integrierte Versorgungslösungen? Versorgung aus einem Guss, ohne Schnittstellenverluste

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt

Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Rechtsform Einzelunternehmer (e. K.) GbR GmbH GmbH & Co. KG UG (haftungsbeschränkt) OHG, KG, AG, Limited Vorteile: Einzelunternehmer (e.

Mehr

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1

Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer

Mehr

Gründung eines MVZ Erfahrungsbericht am Beispiel MVZ Hannover Oststadt. FHH meets economy 9. Oktober 2007

Gründung eines MVZ Erfahrungsbericht am Beispiel MVZ Hannover Oststadt. FHH meets economy 9. Oktober 2007 Gründung eines MVZ Erfahrungsbericht am Beispiel MVZ Hannover Oststadt FHH meets economy 9. Oktober 2007 IGM Institut für Gesundheitsmanagement 09. Oktober 2007 medura GmbH, Hannover Seite 1 Über die medura

Mehr

Planen Finden Umsetzen

Planen Finden Umsetzen Version 22.04.08 KVB Planen Finden Umsetzen Netzwerk und Kooperationspartner München, den 23.04.2008 Referenten KVB KVB Dr. Dr. Wolf Wolf Neher Neher Vorstandsbeauftragter Peter Peter Fiedler Fiedler Berater

Mehr

Medikalisierung oder Kompression? Wie die demographische Entwicklung auf die Krankenversicherung wirkt?

Medikalisierung oder Kompression? Wie die demographische Entwicklung auf die Krankenversicherung wirkt? Christian Weber, Verband der privaten Krankenversicherung e.v. Medikalisierung oder Kompression? Wie die demographische Entwicklung auf die Krankenversicherung wirkt? Dresden, 3.11.26 Dresden, 3.11.26

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Herzlich Willkommen zum Berufsstarterseminar rzte

Herzlich Willkommen zum Berufsstarterseminar rzte München Herzlich Willkommen zum Berufsstarterseminar für r Tierärzte rzte 10.12.2010 Referent: Stefan Weitzl Agenda 1. Haftpflichtversicherung 2. Krankenversicherung 3. Berufsunfähigkeitsversicherung 4.

Mehr

Praxisabgabe und Sozietät Alles Was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln. www.etl-rechtsanwaelte.de

Praxisabgabe und Sozietät Alles Was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln. www.etl-rechtsanwaelte.de Praxisabgabe und Sozietät Alles Was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln www.etl-rechtsanwaelte.de 1 Ihr Referent heute Name: Dr. Uwe Schlegel Beruf: RA und Dozent Lehrbeauftragter der FH Hamburg

Mehr

Abrechnung im MVZ: Problematische Bereiche und strafrechtliche Hürden. Jutta Burghart

Abrechnung im MVZ: Problematische Bereiche und strafrechtliche Hürden. Jutta Burghart Abrechnung im MVZ: Problematische Bereiche und strafrechtliche Hürden Rechtsanwältin, Oberstaatsanwältin a. D. Fachanwältin für Strafrecht 1978-1995: Staatsanwältin / Oberstaatsanwältin bei der StA Berlin

Mehr

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung Abschluss

Mehr

IMMER DAS RICHTIGE REZEPT TREUHAND HANNOVER GMBH -STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT-

IMMER DAS RICHTIGE REZEPT TREUHAND HANNOVER GMBH -STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT- IMMER DAS RICHTIGE REZEPT TREUHAND HANNOVER GMBH -STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT- 2 3 BESTENS UMSORGT STEUERBERATUNG VON DEN FÜHRENDEN PROFIS IM GESUNDHEITSWESEN STEUERBERATUNG VON DEN FÜHRENDEN PROFIS IM

Mehr

Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1

Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Gewerbebetrieb / Liebhaberei Einkommensteuer Zur steuerlichen Einordnung der Einkaufsgenossenschaften ist eine Abgrenzung der Gemeinschaften

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen Korruption im Gesundheitswesen 2. Saarländischer Medizinrechtstag, 28. 11. 2015, Saarbrücken Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Inhaltsverzeichnis I. Wie kam es zum Gesetzgebungsvorhaben? II. Stand des

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Wie sehen Sie Ihre Zukunft als Arzt oder Ärztin? Umfrage unter den Medizinstudierenden des Hartmannbundes

Wie sehen Sie Ihre Zukunft als Arzt oder Ärztin? Umfrage unter den Medizinstudierenden des Hartmannbundes Wie sehen Sie Ihre Zukunft als Arzt oder Ärztin? Umfrage unter den Medizinstudierenden des Hartmannbundes An der Umfrage nahmen 4.396 Medizinstudierende teil. 24.08.2015 Wie sehen Sie Ihre Zukunft als

Mehr

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien Vereinbarung über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf -

Mehr

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher

Mehr

Eigene MC-Fragen Berufsbild HPP (Aufgaben, Gesetze,.) 2. Welche Voraussetzungen gelten zur Ausübung der Heilkunde als HPP?

Eigene MC-Fragen Berufsbild HPP (Aufgaben, Gesetze,.) 2. Welche Voraussetzungen gelten zur Ausübung der Heilkunde als HPP? Eigene MC-Fragen Berufsbild HPP (Aufgaben, Gesetze,.) 1. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als HPP sind insbesondere. HPG DVO BGB JGG StGB 2. Welche Voraussetzungen gelten zur Ausübung der Heilkunde

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in... Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 60 08 61 14408 Potsdam Posteingangsstempel Antrag zur Anstellung eines Arztes in einer

Mehr

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete

Mehr