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- Wolfgang Keller
- vor 8 Jahren
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1 Normen in der Rechtsprechung COELER LEGAL
2 RA, DIPL.-ING. ING. (FH) MARTIN LAUNER STUDIUM DER SCHIFFSBETRIEBSTECHNIK AN DER FH FLENSBURG UND DER RECHTSWISSENSCHAFTEN AN DER UNIVERSITÄT KIEL; TÄTIGKEITEN - ALS INGENIEUR AUF SEESCHIFFEN, AN DER FH KIEL UND AM LEIBNIZ-INSTITUT INSTITUT FÜR MEERESWISSENSCHAFTEN (IFM GEOMAR); - ALS ANWALT AM INTERNATIONALEN SEEGERICHTSHOF IN HAMBURG, IN EINER SEERECHTS UND EINER PATENTRECHTSKANZLEI; BERATUNGSSCHWERPUNKTE: - TECHNIKRECHT; - PATENT- UND MARKENRECHT; - VERSICHERUNGS-UND UND TRANSPORTRECHT. 2
3 Unterscheidung: Gesetz./. Norm Technische Normen privater Normungsinstitute, wie DIN, VDE oder VDI sind keine Rechtsnormen, sondern rechtlich zunächst unverbindliche technische Regeln mit der Bedeutung von Empfehlungen (so ausdrücklich der BGH in NJW RR 1994, 1196). 3
4 Bedeutung von Normen Überblick I Heute erhebliche rechtliche Bedeutung, da eine Vielzahl von Gesetzen auf Normen verweisen; Insbesondere durch die CE Kennzeichnung (Richtlinie mit Verweisung auf Normen) ist die rechtliche Bedeutung von Normen stark gestiegen. 4
5 Bedeutung von Normen Überblick II Durch die Harmonisierung und Einbettung in Gesetzesakte (z.b.: Maschinen-, Druckbehälter-, Bauprodukterichtlinie) haben Nationale und Europäische Normen (EN) quasi-gesetzlichen Charakter angenommen. Wer entsprechende Erzeugnisse herstellt oder Teile dafür liefert kommt an den Normen nicht vorbei. 5
6 Bedeutung von Normen - Überblick III Normen kommen im Wege der Gemeinschaftsarbeit zustande; Normen werden von allen beteiligten Fachkreisen geschaffen; vor ihrer endgültigen Festlegung werden sie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt; regelmäßige Überprüfung und Korrektur. 6
7 Bedeutung von Normen Überblick IV NORMEN ERLANGEN BEDEUTUNG IM PRIVATRECHT STRAFRECHT ÖFFENTLICHEN RECHT 7
8 UNTERSCHEIDUNG ÖFFENTLICHES UND PRIVATRECHT ÖFFENTLICHES RECHT - KENNZEICHNEND IST EIN ÜBER/UNTERORDNUNGSVERHÄLTNIS; - STRAFRECHT IST TEIL DES ÖFFENTLICHEN RECHTS PRIVATRECHT - KENNZEICHNEND IST EIN GLEICHORDNUNGSVERHÄLTNIS 8
9 BEDEUTUNG IM ÖFFENTLICHEN RECHT - ÜBERSICHT EINHALTUNG TECHNISCHER NORMEN KANN VORAUSSETZUNG SEIN FÜR ERRICHTUNG UND BETRIEB BESTIMMTER ANLAGEN (z.b.: Betriebssicherheitsverordnung), INVERKEHRBRINGEN VON BESTIMMTEN PRODUKTEN (z.b.: Art. 5 Abs. 1 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). 9
10 BEDEUTUNG IM ÖFFENTLICHEN RECHT (I) DIE RECHTSPRECHUNG (BVerwG NJW 1978, 1540) BEZEICHNET TECHNISCHE NORMEN ALS antizipierte i i t Sachverständigengutachten t ht Folge: - technische Normen haben bei Behörden und Gerichten einen hohen Stellenwert; - die Richtigkeit einer Norm ist kaum widerlegbar. 10
11 BEDEUTUNG IM ÖFFENTLICHEN RECHT (II) - Beispiel ART. 11: SCHUTZKLAUSEL : Stellt ein Mitgliedstaat die Verletzung der Sicherheitsanforderungen h it der Maschinen- richtlinie fest...so trifft er alle zweckdienlichen Maßnahmen, um diese Maschine aus dem Verkehr zu ziehen, ihr Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme dieser Maschine zu untersagen oder den freien Verkehr hierfür einzuschränken. 11
12 BEDEUTUNG IM ÖFFENTLICHEN RECHT (III) - Beispiel Maßnahmen können u.a. sein ( 8 Abs. 4 u. 19 ff. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz h (GPSG)): - Inverkehrbringen untersagen, - Warnung der Öffentlichkeit, - Betreten von Grundstücken und Räumen, - Besichtigung von Produkten, - Verhängung g von Bußgeldern. 12
13 Bedeutung im Strafrecht - Übersicht NICHTBEACHTUNG TECHNISCHER NORMEN KANN ZUR STRAFBARKEIT AUF GRUND VON spezieller Strafvorschriften, z.b. 20 GPSG; allgemeiner Straftatbestände tb tä aus dem Strafgesetzbuch (StGB) z.b.: - fahrlässige Tötung ( 222 StGB) oder Körperverletzung ( 229 StGB), - Baugefährdung ( 319 StGB) führen. 13
14 BEDEUTUNG IM STRAFRECHT (I) Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist immer eine - tatbestandsmäßige, tb t - rechtswidrige und - schuldhafte Handlung. In Betracht kommt insbesondere eine Strafbarkeit auf Grund der sog. Fahrlässigkeitsdelikte. Fahrlässigkeit bedeutet die Nichtbeachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Maßstab u.a.: techn. Normen! 14
15 BEDEUTUNG IM STRAFRECHT (II) Wer kann strafrechtlich belangt werden? - der Handelnde d selbst; - aber u.u. auch die Geschäftsführung sog. Lederspray-Entscheidung des BGH (BGH NJW 1990, 2560). 15
16 Bedeutung im Privatrecht Kaufrecht; Mietrecht; Übersicht Werkvertragsrecht; Produkthaftungsrecht; Wettbewerbsrecht; Urheberrecht; Gewerbliche Schutzrechte. 16
17 Bedeutung im Privatrecht Kaufrecht Die Nichteinhaltung technischer Normen führt u.u. zu Gewährleistungshaftung (Kaufrecht) Chemische Reinigungsanlage (BGH NJW 2006, , Tapetenkleistermaschine): Verstoß gg. anerkannte Regeln der Technik i.d.r. Sachmangel; keiner Abnahme/Fertigstellungsbescheinigung g g g (Werkvertragsrecht) ( 641 a Abs. 3 BGB, Stand der Technik ). 17
18 Bedeutung im Privatrecht Kaufrecht (II) - Normen in allen Lebensphasen eines Produktes ab Konzeption und Konstruktion beachten! - genaues Leistungsverzeichnis + Vertragsmanagement 18
19 Bedeutung im Privatrecht Produkthaftung (I) - ProdHaftG: Gefährdungshaftunghaftung private Sachschäden; für Personenschäden oder - sog. Produzentenhaftung 823 Abs. 1 BGB: Verschuldenshaftung; haftung; Abs. 2 i.v.m. Schutzgesetzen (z.b.:.: GPSG, nicht: DIN Normen): ebenfalls Verschuldenshaftung haftung. 19
20 Bedeutung im Privatrecht Produkthaftung (II) - Vertraglicher Ausschluß nicht möglich wg. 14 ProdHaftG; aber 1 Abs. 2 Nr. 4 ProdHaftG: Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen,... wenn der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte. Normentreue ist Mindestmaß/Untergrenze, Wirtschaftlichkeit unerheblich! 20
21 Bedeutung im Privatrecht Produkthaftung (III) - zur Erinnerung: Produzentenhaftung ist Verschuldenshaftung; - aber: nach der Rechtsprechung (BGH NJW 2006, 1589 Tapetenkleistermaschine) wird das Verschulden bei Nichtbeachtung der anerkannten Regeln der Technik vermutet; - Einhaltung von Normen liefert ersten Anschein gegen Verschulden, - bei Nichteinhaltung ist zu beweisen, dass - Normverletzung nicht kausal für Schaden, - oder die eingesetzte Technik besser ist, als die normierte Technik. Falls der Beweis nicht gelingt Haftung für alle Folgeschäden incl. Produktionsausfall, entgangener Gewinn etc.! 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! COELER LEGAL MATTENTWIETE HAMBURG 040/
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