Finanzplanung für private Haushalte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Finanzplanung für private Haushalte"

Transkript

1 Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 4. Session November 2010 / November 2010 Finanzplanung für private Haushalte Schriftliche Klausur vom 5. November 2010 Hauptexperten: Urs Büchler und Marcel Quidort Expertendossier Prüfungsmodus Prüfungsdauer schriftliche Klausur 180 Minuten Punktemaximum: 100 Erlaubte Hilfsmittel: Open-book. Es dürfen sämtliche Unterlagen sowohl in Papierals auch elektronischer Form benutzt werden; bei Gebrauch von Computern (Laptop) liegt das Risiko von Stromunterbrüchen ausschliesslich beim Kandidaten. Der Zugriff aufs Internet sowie jegliche Kommunikation zwischen den Kandidaten oder mit Dritten ist verboten. - Die Lösungen müssen jedenfalls handschriftlich auf Papier festgehalten und abgegeben werden. Kandidatennummer Erstkorrektur:... Zweitkorrektur:... Erreichte Punkte: Seite 1 von 20

2 Hinweise zur schriftlichen Klausur Hinweise zur schriftlichen Klausur Die schriftliche Prüfung zum Prüfungsteil Finanzplanung für private Haushalte findet als klassische schriftliche Fallbearbeitung statt. Es werden eine oder mehrere Fallstudien und Sachverhalte auf praxisbezogene Art bearbeitet. Geprüft werden mehrere Themenkreise. Dabei stehen sowohl das Fach- und Faktenwissen als auch die Fähigkeiten zur vernetzten und gesamtheitlichen Anwendung im Fokus. Ihre Lösungen zur Realisierung der von Ihren Kunden geäusserten Ziele und Wünsche müssen aus finanzplanerischer, anlage- und vorsorgetechnischer sowie steuerlicher und rechtlicher Sicht sinnvoll und argumentativ transparent nachvollziehbar sein. Es ist wichtig, dass Sie Ihren gewählten Lösungsansatz auch in der weiteren Abfolge der Planungsschritte konsequent weiterverfolgen. Falls Sie Annahmen treffen, stellen Sie diese transparent dar. Resultate/Lösungen sowie Berechnungen müssen nachvollziehbar sein. Korrigiert und bewertet werden nur Lösungen auf den abgegebenen Aufgabenblättern sowie auf allenfalls zusätzlich verwendeten Beiblättern. Die Lösungen sind auf die abgegebenen offiziellen Prüfungsbogen zu schreiben. Falls Sie zusätzliche Blätter verwenden, schreiben Sie bitte Ihre Kandidatennummer sowie die Aufgabe, zu welcher das Blatt gehört, an den oberen Rand jedes Blattes. Als zusätzliche Blätter dürfen nur Blankoblätter (leer, liniert oder kariert) verwendet werden; Vor- und Ausdrucke, Formulare u.ä. sind nicht zugelassen und werden nicht bewertet. Bitte verwenden Sie Kugelschreiber oder dünne Filzstifte; die Verwendung von Bleistiften ist nicht zulässig. Eine deutliche und gut lesbare Schrift sowie klare Darstellungen vereinfachen die Korrektur wesentlich und verringern die Gefahr von Fehlinterpretationen Ihrer Lösungen. In den Prüfungsaufgaben finden Sie zu einzelnen Frageblöcken Abschlussbemerkungen. Diese haben nicht den Zweck, Ihnen den richtigen Ansatz zu suggerieren, sondern sollen eine einheitliche Korrektur und faire Bewertung erleichtern. Die Hinweise sind so zu interpretieren, wie wenn der Kunde trotz aller rationalen Argumente manchmal dennoch eine andere Meinung vertritt oder einen anderen Entscheid fällt. Um Folgefehler in Berechnungen zu vermeiden, gilt diese Regelung: Bei gewissen Teilaufgaben sind spezielle Bemerkungen und Vorgaben mit dem untenstehenden Abschnittszeichen aufgeführt. Solche Vorgaben sind für die nachfolgenden Berechnungen/Aufgaben zu berücksichtigen. Die Bemerkungen/Vorgaben haben jedoch keine Bedeutung für die vorherigen Aufgaben. Sie dürfen daher nicht als Hinweis auf das korrekte Resultat vorheriger Berechnungen interpretiert werden, sondern dienen lediglich dem Zweck, Folgefehler zu vermeiden. Hilfsmittel Open-book. Es dürfen sämtliche Unterlagen sowohl in Papier- als auch elektronischer Form benutzt werden; bei Gebrauch von Computern (Laptop) wird ein Stromanschluss zur Verfügung gestellt; das Risiko von Stromunterbrüchen liegt jedoch ausschliesslich beim Kandidaten. Die Lösungen müssen jedenfalls handschriftlich auf Papier festgehalten und abgegeben werden. Falls in Aufgaben auf spezifische kantonale Regelungen Bezug genommen wird, wird der massgebende Kanton in der Aufgabe festgehalten und die entsprechenden kantonalen Rechtstexte und Wegleitungen werden der Aufgabe beigelegt. Der Zugriff aufs Internet sowie jegliche Kommunikation zwischen den Kandidaten oder mit Dritten ist verboten. Ein Verstoss gegen dieses Verbot hat den sofortigen Ausschluss von der Prüfung zur Folge! Sie dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nur in Begleitung einer Aufsichtsperson verlassen. Seite 2 von 20

3 Inhalt 1. AUSGANGSLAGE ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZU DEN BERECHNUNGEN BEILAGEN 1 12 ZUR 1. AUSGANGSLAGE I. STEUERN II. WOHNEIGENTUM III. VORSORGE 2. AUSGANGSLAGE (10 JAHRE SPÄTER) BEILAGEN ZUR 2. AUSGANGSLAGE IV. GÜTERRECHT V. PENSIONSPLANUNG Seite 3 von 20

4 1. AUSGANGSLAGE Kundensituation Andreas Berger, geb , und Susanne Berger-Schmidt, geb , sind seit 13 Jahren verheiratet. Sie haben eine Tochter Lea Berger, geb Die Familie wohnt in einer Mietwohnung in Biel (BE). Die Miete beträgt monatlich CHF 2' plus Nebenkosten CHF plus Garage CHF Andreas Berger ist seit dem 1. März 2000 Abteilungsleiter bei der Uhrenmanufaktur Watch World SA in Biel. Sein Jahresgehalt (13 Monatslöhne) beträgt CHF 121' brutto. Die Kinderzulagen betragen CHF pro Monat. Susanne Berger arbeitet als Teilzeitsekretärin (20 % Pensum) im Ausbildungszentrum des Schweizerischen Uhrenhersteller Verbands. Sie erhält ein Jahresgehalt (12 Monatslöhne) von CHF brutto. Der Lohn ist nicht BVG-versichert. Das Ehepaar Berger hat bis heute weder einen Ehevertrag noch einen Erbvertrag unterzeichnet und auch keine Testamente erstellt. Vor zwei Jahren verstarb der Vater von Andreas Berger und vermachte ihm einen Geldbetrag von CHF 35' Die Mutter lebt noch. Die Eltern von Susanne Berger leben beide noch in St. Gallen. Beide Ehegatten sind reformiert. Vermögen Gemäss beiliegender Vermögensübersicht Vorsorge Gemäss beiliegendem Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Andreas Berger Vorsorgeausweis der PAX Vorsorgereglement der PAX Police der Swisscanto Immobilien keine Steuersätze Steuersatz Kanton Faktor Steuersatz Gemeinde Faktor Konfession reformiert Faktor Steuerbares Einkommen Kanton / Gemeinde CHF Steuerbares Einkommen Bund CHF Steuerbares Vermögen CHF Seite 4 von 20

5 ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZU DEN BERECHNUNGEN Steuerberechnungen Wenn nicht anders verlangt, kann bei der Auszahlung von Vorsorgeleistungen mit einem Pauschalsteuersatz von 10 % gerechnet werden. Renditeannahmen Sparbücher: 1.0% p.a. Berufliche Vorsorge obligatorischer Teil: 2.0% p.a. Berufliche Vorsorge überobligatorischer Teil: 2.0% p.a. Säule 3a Bankanlagen: 2.0% p.a Umwandlungsfaktoren für Rentenberechnungen Säule 3b Kapitalleistungen sind mit 4 % zu verrenten. Umwandlungsfaktoren für Rentenberechnungen Säule 2a / 2b Kapitalleistungen sind mit 4 % zu verrenten. Teuerung / Inflation Ausgabenbudget exkl. Steuern und Hypothekarzinsen 1.0% p.a. AHV-Altersrenten 0.5% p.a. BEILAGEN ZUR 1. AUSGANGSLAGE 1. Vermögensausweis per 1. November Seite 2. Bankdepot per 1. November Seite 3. Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Andreas Berger 1 Seite 4. Vorsorgeausweis der PK von Andreas Berger 2 Seiten 5. Auszug aus dem Reglement der Pensionskasse von Andreas Berger 9 Seiten 6. Vorsorgeplan BusinessConfort MIX-I der PAX 1 Seite 7. Police der Swisscanto 2 Seiten 8. Factsheet Swisscanto Portfolio Fund Balanced 1 Seite 9. Rententabelle AHV/IV 1 Seite 10. Auszug aus der Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung 7 Seiten 11. Tabelle Berechnung direkte Bundessteuer Prae-Tarif 1 Seite 12. Auszug aus dem Steuergesetz des Kantons Bern 1 Seite Seite 5 von 20

6 I. PRÜFUNGSAUFGABE STEUERN Steuerberechnungen PUNKTE 15 Herr Andreas Berger möchte von Ihnen einige Einkommens- und Steuerberechnungen erstellt haben. 1. Aufgabe: Einkommen 5 Punkte Berechnen Sie für Andreas Berger und Susanne Berger die Nettojahreslohneinkommen. UVG 1.146% / Krankentaggeld 0.690% / alle übrigen Abzüge gemäss Gesetz und/oder Beilagen. Genauigkeit auf CHF 1 gerundet. Andreas Susanne Bruttolohn 121'550 15'000 AHV 5.050% 6' ALV 1.000% 1' UVG (NBU) 1.146% 1' KKTG 0.690% BVG gem. Ausw. 11'401 0 Nettolohn 100'564 13'817 Kinderzulagen '760 Total 103'324 13' Aufgabe: Steuern 10 Punkte Berechnen Sie die Einkommens- und Vermögenssteuern. Berechnen Sie den Grenzsteuersatz. Erklären Sie die Bedeutung des Grenzsteuersatzes und seines Einsatzes in der Finanzplanung. Steuerfüsse Kanton Gemeinde Kirche Total Steuerbares Einkommen Kanton/Gemeinde 80' gem. Wegleitung ' x ' Vermögen 205' gem. Wegleitung 200' x ' Total (3' ) x ' ' Steuerbares Einkommen Bund 88' gem. Wegleitung 87' ' x ' ' ' Total Steuern 16' Seite 6 von 20

7 Grenzsteuersatz gem. Wegleitung 4.95 x Bund gem. Wegleitung Grenzsteuersatz Erklärung Grenzsteuersatz Der Grenzsteuersatz gibt an, wie stark sich die Steuerlast verändert, wenn sich das steuerbare Einkommen um 100 Franken erhöht oder reduziert. In der Schweiz wird ein progressives Steuersystem angewendet. Das bedeutet, dass Personen mit einem höheren Einkommen nicht nur nominal, sondern auch prozentual mehr Steuern zahlen. Dazu ein Beispiel: wenn jemand sein steuerbares Einkommen von Franken auf Franken reduzieren kann, spart er in Franken viel mehr Steuern als wenn jemand sein steuerbares Einkommen von Franken auf Franken reduziert. Entscheidend ist, wo man sich in der Steuerprogression befindet. Dies drückt der Grenzsteuersatz aus: Ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent bedeutet, dass bei einer Reduktion des steuerbaren Einkommens um 100 Franken die Steuern um 30 Franken abnehmen. Je höher das steuerbare Einkommen ist, desto höher ist der Grenzsteuersatz und desto mehr Wirkung (in Franken) haben Steueroptimierungsmassnahmen. Einsatz in der Finanzplanung Jeder sollte wissen, wie hoch sein persönlicher Grenzsteuersatz ist. Gerade bei der Pensionierungsvorbereitung ist es sehr hilfreich zu wissen, wo man sich in der Steuerprogression befindet, beziehungsweise welche Wirkungen Steueroptimierungsmassnahmen haben. Nur so kann abgeschätzt werden, welchen Einfluss auf die Steuersituation beispielsweise Einzahlungen in die Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe oder andere Steueroptimierungsmassnahmen haben. Seite 7 von 20

8 II. PRÜFUNGSAUFGABE WOHNEIGENTUM Erwerb einer Eigentumswohnung PUNKTE 31 Die Familie Berger beabsichtigt eine neu erstellte Eigentumswohnung in Biel zu kaufen. Vergangene Woche besichtigten sie eine Wohnung, welche ihren Ansprüchen und Vorstellungen entspricht. Nachfolgend einige Daten zur Wohnung: Kaufpreis (inkl. Garagenplatz) CHF 850' Eigenmietwert CHF 32' Steuerwert CHF 680' Aufgabe: Finanzierung 12 Punkte Erstellen Sie ein Finanzierungskonzept (Eigenkapital / Fremdkapital) zum Kauf der neuen Eigentumswohnung. Die Kunden wünschen, dass das Freizügigkeitskonto von Susanne Berger und das Säule 3a-Konto von Andreas Berger aufgelöst und als Eigenmittel eingesetzt werden sollen. Zeigen Sie die Mittelherkunft der übrigen Eigenmittel auf. Berechnen Sie die Steuer des WEF-Bezuges genau. Welche Hypothekarmodelle empfehlen Sie dem Ehepaar Berger auf Basis ihrer Bedürfnisse, finanziellen Situation und in Anbetracht der aktuellen Zinskonditionen? Begründen Sie Ihre Antwort! Kaufpreis 850'000 Eigene Mittel 170'000 Fremdkapital 680' Hypothek variabel 565' % 2. Hypothek variabel 115'000 3% Eigene Mittel FZK Susanne 36'920 Säule 3a Andreas 78' '130 abzüglich Steuern -6'366 Netto 108'764 Flüssige Mittel ab Konti 61'236 Total 170'000 Steuerberechnung WEF Finanzierungskonzept FZK Susanne 36'920 Säule 3a Andreas 78' ' % % % 146 1' Gesamsteuerfuss ' Bundessteuer / Prae-Tarif ' (10 x 9) davon 1/5 3' Total Steuer 6'366 Korrekturhinweise: Finanzierungskonzept - Es sind verschiedene Hypothekarmodelle möglich. Der Kandidat soll seine gewählten Hypothekarmodelle sinnvoll begründen. - Bei langen Festhypotheken ist die Problematik der Auflösung der Hypothek bei einem allfälligen Verkauf oder bei Scheidung mit dem Kandidaten zu besprechen. Bei vorzeitiger Auflösung muss in der Regel ein Penalty bezahlt werden. - Eigenkapitalquote von 20 % ist als MUSS zu bewerten. Die Aufteilung in 1. und 2. Hypothek ist jedoch von Finanzierungsinstitut zu Finanzierungsinstitut verschieden. - Mehrzins für 2. Hypothek wird nicht bei allen Instituten angewendet - Amortisation unterschiedlich von 1 % der Gesamtschuld bis hin zu Abzahlung der 2. Hypothek innert 20 Jahren oder Abzahlung der 2. Hypothek bis zur Pensionierung. Seite 8 von 20

9 4. Aufgabe: Kostenübersicht 14 Punkte Erstellen Sie eine Übersicht der aktuellen Kosten für die neue Eigentumswohnung. Verwenden Sie die derzeit aktuellen Hypothekarzinssätze des von Ihnen in Aufgabe 3 gewählten Hypothekenmodells. Wie beurteilen Sie die langfristige Tragbarkeit der Wohnung für das Ehepaar Berger? Erstellen Sie einen Vergleich Miete versus Wohneigentum nach Steuern. Rechnen Sie mit einem Grenzsteuersatz von 29%. Für diese Berechnung kann beim Kanton, Gemeinde, Kirche und Bund von den gleichen Daten ausgegangen werden. Steuerbares Einkommen ohne Wohneigentum CHF 80'100. Abzüge und Zuschläge Bund und Kanton gleich. Steuerbares Vermögen ohne Wohneigentum CHF 205'000. Welche Folgerungen ziehen Sie aus diesem Vergleich für Ihre Empfehlungen? Kostenberechnung Wohneigentum 1. Hypothek 565' % Hypothek 115' % 3450 Amortisation 2. Hypothek 20 Jahre 115' '750 Nebenkosten % 8'500 31'825 Langfristige Tragbarkeit Hypothekarschuld 680'000 à 4.5 % Nebenkosten 1 % von 850' Amortisation Total % des Bruttoeinkommens von Andreas Berger 33% des Bruttoeinkommens von Andreas und Susanne Berger Die langfristige, kalkulatorische Tragbarkeit bewegt sich eher an der oberen Grenze! Seite 9 von 20

10 Vergleich Miete vs. Wohneigentum Steuerbares Einkommen in Miete 80'100 zuzüglich Eigenmietwert 32'500 abzüglich Schuldzinsen abzüglich Unterhalt pauschal 10 % -17'575-3'250 abzüglich Zins einges. Eigenkapital aus freiem Vermögen 1 % von 61' steuerbares Einkommen 91'163 Differenz 11'063 Mehraufwand Einkommenssteuer % von 11'063 3'193 Steuerbares Vermögen in Miete 205'000 zuzüglich Steuerwert EGW 680'000 abzüglich Schulden abzüglich einges. Kapital aus freiem Vermögen -680'000-61'236 steuerbares Vermögen mit Wohneigentum 143'764 Vermögenssteuer in Miete 592 Vermögenssteuer mit Wohneigentum 100' x = x Minderaufwand Vermögenssteuer -219 Mehraufwand Steuern mit Wohneigentum 2'974 Berechnung Aufwand Miete vs. Kauf Miete Wohneigentum Mietzins 31'800 Nebenkosten 2'400 Schuldzinsen 17'575 Unterhalt EGW 1 % von 850'000 8'500 Zins einges. Eigenkapital von 2 % von 170'000-3'400 Mehraufwand Steuern 2'974 Säule 3a (wie bisher) 6'566 6'566 37'366 35'615 Mehraufwand Miete 1'751 Korrekturhinweis: Ob beim eingesetzten Eigenkapital mit 1 od. 2 % gerechnet wird, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass ein vernünftiger Zins für das eingesetzte Eigenkapital berücksichtigt wird. Säule 3a: Die Säule 3a darf nicht nur bei der Hypothek berücksichtigt werden, sondern auch bei der Miete. Entweder bei beiden oder bei keinem. Die Amortisation ist nämlich lediglich eine Vermögensumschichtung. Ansonsten wird das Bild beim Kauf von Wohneigentum verfälscht, denn das Kapital der Amortisation ist ja eine Erhöhung der eingesetzten Eigenmittel. Aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus ist der Kauf von Wohneigentum auch aus finanzieller Sicht sehr interessant. Wie die Berechnung zeigt, sind die finanziellen Aufwendungen derzeit bei Wohneigentum tiefer als bei Miete. Dies darf aber nicht darüber hinweg täuschen. dass bei einer Zinssteigerung wieder mit höheren Kosten für die Hypothek gerechnet werden muss. Deshalb ist es wichtig, auch die kalkulatorische Tragbarkeit mit einem Hypothekarzins von gegen 5% in die Beurteilung mit einzubeziehen. 5. Aufgabe: Bauhandwerkerpfandrecht 5 Punkte Erklären Sie, was das Bauhandwerkerpfandrecht ist. Wer ist zur Eintragung berechtigt? Welche Fristen sind zu beachten? Erklärung Bauhandwerkerpfandrecht Seite 10 von 20 1 Punkt Grundpfandrecht zur Sicherung von Unternehmer- und Handwerkerforderungen aus Arbeitsleitungen und Materiallieferungen oder nur Arbeitsleistungen an Neu- und Umbauten.

11 Die pfandberechtigte Person 2 Punkte Grundvoraussetzung Zwei Grundvoraussetzungen sind für die Berechtigung zum Eintrag eines Bhwpfr unabdingbar: es wurden Bauarbeiten an einer Baute auf einem Grundstück geleistet als Vertragspartner steht dem Handwerker entweder der Grundeigentümer oder ein Unternehmer gegenüber. Fristen 2 Punkte Das Pfandrecht muss spätestens 3 Monate nach Abschluss der Bauarbeiten im Grundbuch eingetragen werden. (Ein Bhwpfr kann nicht in jedem beliebigen Zeitpunkt eingetragen werden. Es besteht eine gesetzliche Frist, die mit dem Abschluss der Arbeiten zu laufen beginnt und nach drei Monaten endet. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Bhwpfr mehr eingetragen werden, auch wenn die Forderung nach wie vor nicht beglichen ist.) Seite 11 von 20

12 III. PRÜFUNGSAUFGABE VORSORGE 1. Vorsorgeanalyse PUNKTE 25 Im Zusammenhang mit dem Kauf der Eigentumswohnung bittet Sie Andreas Berger, eine umfassende Vorsorgeanalyse bei Invalidität von Andreas Berger durch Unfall und Krankheit und Tod durch Krankheit zu erstellen. Aus der Analyse sollen die kurz-, mittel- und langfristigen Rentenleistungen aufgezeigt werden. In der 1. Säule kann mit den Maximalrenten gerechnet werden. 6. Aufgabe: Invalidität durch Unfall und Krankheit von Andreas Berger 12 Punkte Erstellen Sie eine Analyse der kurz-, mittel- und langfristigen Invalidenrenten Bedarf: kurzfristig 100% / mittel- und langfristig 80% des Bruttolohneinkommens. Tabellarische Darstellung mit Zahlen, keine Grafik verlangt. Erwerbsunfähigkeit Krankheit Erwerbsunfähigkeit Unfall Bruttolohn 121'500 Bruttolohn 121'500 Kurzfristige Erwerbsunfähigkeit Kurzfristige Erwerbsunfähigkeit Tag Lohnfortzahlung 100% 121' Tag Lohnfortzahlung 100% 121' Tag Krankentaggeld 80% 97' Tag Unfalltaggeld 80% 97'200 Langfristige Erwerbsunfähigkeit ab 730. Tag Langfristige Erwerbsunfähigkeit ab 730. Tag IV-Renten 1. Säule 100% 27'360 IV-Renten 1. Säule 100% 27'360 IV-Kinderrente 1. Säule 40% 10'944 IV-Kinderrente 1. Säule 40% 10'944 IV-Rente aus 2. Säule 48'805 IV-Rente aus UVG 80% 97'200 IV-Kinderrente aus 2. Säule 7'809 Total ungekürzt 135'504 Total Renten 94'918 gekürzt auf 90 % von 121' '350 Total Renten (ohne Kinderrente) 76'165 Total Renten (ohne Kinderrente) 109'350 Seite 12 von 20

13 7. Aufgabe: Tod durch Krankheit von Andreas Berger 6 Punkte Erstellen Sie eine Analyse der Renten an die Hinterbliebenen Bedarf: 70% des Bruttolohneinkommens. Eine Analyse des Todesfalles infolge Unfalls wurde kürzlich erstellt und es wurden keine Lücken festgestellt. Tabellarische Darstellung mit Zahlen, keine Grafik verlangt. Todesfall Krankheit Bruttolohn 121'500 Witwenrente 1. Säule 80% 21'888 Waisenrente 1. Säule 40% 8'755 Ehegattenrente aus 2. Säule 23'426 Waisenrente aus 2. Säule 7'809 Total Renten 61'878 Total Renten (ohne Kinderrente) 45'314 Todesfallkapital aus LVP 150'000 abz. 10 % Steuer = 135'000 4% 5'400 Total 67'278 Ohne Kinderrente 50'714 Seite 13 von 20

14 8. Aufgabe: Vorsorgekonzept 5 Punkte Erstellen Sie ein Vorsorgekonzept, um eventuelle Lücken aus den von Ihnen erstellten Analysen zu decken und zeigen Sie Lösungen zur Deckung allfälliger Lücken auf und Begründen Sie Ihre Auswahl. Vorsorgekonzept Kurzfristig bis 120. Tag Lohnfortzahlung Lohnfortzahlung Bedarf Lücke Erwerbsunfähigkeit Krankheit und Unfall 121' ' '500 keine Lücke Kurzfristig ab 121. Tag bis 730. Tag Krankentaggeld Unfalltaggeld Erwerbsunfähigkeit Krankheit 97'200 97' '500 24'300 / Diese Lücke kann notfalls aus dem bestehenden Vermögen finanziert werden. Langfristig ab 731. Tag Renten mit Kinderrente Renten ohne Kinderrente Erwerbsunfähigkeit Krankheit 94'918 76'165 97'200 Erwerbsunfähigkeit Unfall 109' '350 97'200 keine Lücken 67'278 50'714 85'050 2'300 / mit Kinderrente kann diese Lücke aus dem bestehenden Vermögen finanziert werden. Ohne Kinderrente Lücke von rund 21'000. Deckung durch Abschluss einer EU-Renten bei Krankheit mit Wartefrist 24 Monate bis Alter '772 Lücke mit Kinderrente 34'336 Lücke ohne Kinderrente Lücke kann allenfalls aus dem Lohn bzw. Erhöhung des Arbeitspensums gedeckt werden. Bis zur Beendigung der Ausbildung des Kindes kann auch Kapital der LVP verzerrt werden. Todesfall durch Krankheit Damit die Liegenschaft für die Witwe tragbar ist, müsste die TRP um rund 200'000 erhöht werden. Korrekturhinweis: Es sind verschiedene Lösungen möglich. Die Lösungen sind sinnvoll zu begründen. 9. Aufgabe: WEF Bezug 2 Punkte Welche Auswirkungen hat ein WEF-Bezug (Wohneigentumsförderung) ab dem Freizügigkeitskonto von Susanne Berger auf die Deckung bei Invalidität und Todesfall? Bei einem allfälligen Invaliditäts- oder Todesfall wird nur das Kapital ausbezahlt. Das heisst, das Vorsorgekapital steht im Vorsorgefall nicht mehr zur Verfügung. Seite 14 von 20

15 2. AUSGANGSLAGE 10 JAHRE SPÄTER Kundensituation Das Ehepaar Berger lebt nun seit 10 Jahren in der Eigentumswohnung. Tochter Lea lebt mit ihrem Freund in Bern und ist bei einer Privatbank als Kundenberaterin angestellt. Die Eltern von Susanne Berger sind vor 5 Jahren verstorben. Sie erbte von ihnen einen Sparkonto von CHF 200' Das Geld wurde ins gemeinsame Depot überführt. Andreas und Susanne Berger verstehen sich seit über einem Jahr nicht mehr. Die letzten Gespräche ergaben, dass sie sich scheiden lassen. In diesem Zusammenhang stellt Ihnen Herr Andreas Berger einige Fragen, welche Sie ihm beantworten möchten. Vermögen Gemäss beiliegendem Vermögensausweis per 1. November 2020 (10 Jahre später) Vorsorge Vorsorgeausweis der PAX Vorsorgereglement der PAX Police der Swisscanto Immobilien Eigentumswohnung Biel Verkehrswert CHF 950' Eigenmietwert CHF 32' Steuerwert CHF 680' Hypothek; variabel; 4.0% CHF 650' Grundbucheintrag zu je 50% auf Andreas und Susanne Berger BEILAGEN ZUR 2. AUSGANGSLAGE 13. Budget Andreas Berger 1 Seite 14. Vermögensausweis per 1. November 2020 (10 Jahre später) 1 Seite 15. Bankdepot per 1. November 2020 (10 Jahre später) 1 Seite 16. Vorsorgeausweis der PK von Andreas Berger per Seiten Seite 15 von 20

16 IV. PRÜFUNGSAUFGABE GÜTERRECHT Güterrechtliche Auseinandersetzung PUNKTE 11 Andreas Berger stellt Ihnen ein paar Fragen bezüglich seiner verbleibenden Vermögenswerte nach einer Scheidung. 10. Aufgabe: Güterrechtliche Auseinandersetzung 11 Punkte Zeigen Sie die güterrechtliche Auseinandersetzung im Scheidungsfall auf. Auf den Erbschaften fand kein Wertzuwachs statt. Der Ehemann möchte die Eigentumswohnung behalten. Welche Mittel stehen Herr Berger zur Auszahlung an seine Frau zur Verfügung? Welche Vermögenswerte verbleiben Herr Berger nach der Scheidung? Güterrechtliche Auseinandersetzung (Errungenschaftsbeteiligung) Eigengut Mann Errungenschaft Eigengut Frau Liegenschaft 950'000 abzüglich Hypothek -650'000 netto 300'000 Vermögensausweis 514'013 Total Vermögen 814'013 Erbschaft Vater 35'000-35'000 Erbschaft Eltern -200' '560 Total Errungenschaft 289' ' ' Vermögen nach Scheidung 324' ' Mittel an Ehefrau Bankdepot Bankkonto Susanne Berger Gebundene Vorsorge ab Bankkonto Andreas Berger 378' ' ' ' ' verbleibendes Vermögen von Andreas Berger Rest Bankkonto Andreas Berger 24'226 Liegenschaft 950'000 abz. Hypothek -650'000 Nettovermögen 324'226 Nachdem die Scheidung vollzogen wurde und die güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen wurde, möchte Andreas Berger von Ihnen einige Fragen bezüglich seiner Pensionierung beantwortet haben. Seite 16 von 20

17 V. PRÜFUNGSAUFGABE PENSIONSPLANUNG Pensionsplanung Andreas Berger PUNKTE Aufgabe: Pensionsplanung Andreas Berger 18 Punkte Gemäss Scheidungsurteil muss Andreas Berger seiner Ex-Ehefrau den ihr rechtlich zustehenden Teil an seinem Pensionskassenvermögen auf eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen und bis zum Erreichen seines ordentlichen Rentenalters monatliche Alimente von CHF 1' zahlen. Die übrigen Auslagen und Lohneinkommen entnehmen Sie aus dem beiliegenden Budget. Herr Berger rechnet mit einer jährlichen Inflation von 1% auf den Lebenshaltungskosten. Aufgaben a) Herr Berger möchte von Ihnen wissen, welchen Betrag er von seinem Pensionskassenkapital an seine Ex-Frau überweisen muss. b) Herr Berger möchte von Ihnen eine Aufstellung haben, aus welcher ersichtlich ist, mit welchen Vermögenswerten Kapital und Renten, aus der 1., 2. und 3. Säule er mit Alter 65 rechnen kann. c) Herr Berger möchte von steuerlichen Optimierungsmassnahmen profitieren. Zeigen Sie ihm konkrete Möglichkeiten auf und berechnen Sie die Auswirkungen auf die Leistungen im Alter und die Steuern. d) Sollte Herr Berger mit seinen Renten die budgetierten Ausgaben mit Alter 65 nicht finanzieren können, bittet er Sie um Berechnung des nötigen Kapitals, um diese Lücke zu finanzieren. e) Nebst den berechneten Beträgen zeigen Sie die Lösungswege auf und begründen Sie die von Ihnen gewählten Lösungen. Rahmenbedingungen Steuern auf Kapitalleistungen aus Vorsorgegeldern sind mit 10% zu berücksichtigen. In der 1. Säule kann auch nach dem Splitting mit der Maximalrente gerechnet werden. In der 2. Säule kann mit einem Zinssatz von 2% p.a. für den obligatorischen und überobligatorischen Teil gerechnet werden. Der gleiche Zinssatz gilt für die Säule 3a. Für die Rentenberechnung aus der 3. Säule kann mit einem Umwandlungsfaktor von 4% gerechnet werden. Das verbleibende Vermögen nach der Scheidung beträgt: Bankkonten CHF 24'226 / Immobilie CHF 950'000 (Verkehrswert) / Schulden CHF 650'000 (Hypothek). Die jährliche Inflation bei den Lebenshaltungskosten beträgt 1%. Die Bemerkungen/Vorgaben haben jedoch keine Bedeutung für die vorherigen Aufgaben. Sie dürfen daher nicht als Hinweis auf das korrekte Resultat vorheriger Berechnungen interpretiert werden, sondern dienen lediglich dem Zweck, Folgefehler zu vermeiden. a) Teilung des Pensionskassenkapitals bei Scheidung Vorhandene Austrittsleistung CHF abzgl. Leistung bei Heirat verzinst CHF Zu teilender Betrag CHF ½ davon CHF Herr Berger CHF Frau Berger CHF Total CHF Seite 17 von 20

18 Seite 18 von 20

19 b) c) Pensionskasse Anrechenb. Lohn 176'000 Jahr Alter 1.1. Zins Jahresbeitrag Einkauf Koordinationsabzug -23' '676 3'754 27'371 16' '972 Koordinierter Lohn 152' '972 4'699 27'371 16' '215 Zinssatz 2.00% '215 5'664 27'371 16' '422 Altersgutschrift 18.00% '422 6'648 27'371 16' '613 Altersgutschrift 27' '613 7'652 27'371 16' ' '808 8'676 27'371 16' ' '027 9'721 27'371 16' ' '290 10'786 27'371 16' ' '619 11'872 27'371 16' ' '034 12'981 27'371 16' ' '558 5'880 11' '842 Altersrente 36'504 Rente mit Umwandlungssatz 5.05% (Berechnung aus PK-Ausweis Einkaufsberechnung: Austrittsleistung CHF 349'400 - Leistung bei Heirat CHF : 2 = CHF : 10 = CHF e) Begründung: Mit den Einkäuen in die Pensionskasse wird dem Wunsch nach Steueroptimierung entsprochen und zugleich ein sicheres Alterskapital angespart. b) Säule 3a Betrag 6'566 Jahr Alter 1.1. Zins Jahresbeitrag Zinssatz 2.00% '566 6' ' '566 13' ' '566 20' ' '566 27' ' '566 34' ' '566 41' ' '566 48' ' '566 56' '356 1'127 6'566 64' '049 1'281 6'566 71' ' '566 79'061 Kapitalleistungssteuern 7'906 Nettokapital 71'155 b) Steuereinsparungen Grenzsteuersatz 29% Jahr Alter 1.1. Zins Jahresbeitrag Einkauf PK 16' ' '872 29'340 Zinssatz 1.00% ' '872 34' ' '872 39' ' '872 44' ' '872 50' ' '872 55' ' '872 61' ' '872 66' ' '872 72' ' '872 77' ' '056 e) Begründung: Die realisierten Steuereinsparungen müssen physisch auf einem Konto, evtl. Depot, angelegt werden. Dies entspricht der realisierten Rendite der Einkäufe in die Pensionskasse. Seite 19 von 20

20 b) d) Renteneinkommen und Ausgaben ab Alter 65 /2030 Einnahmen Ausgaben ohne Inflation inkl. Inflation AHV-Rente * 30'230 Wohnkosten 36'000 36'000 PK-Rente ** 36'504 Energie / Kommunikation 4'000 4'400 Säule 3 *** 5'968 Versicherungen 4'800 5'300 Total 72'702 Motorfahrzeuge 3'800 4'200 Verschiedenes Haushalt 9'000 9'900 Persönliche Auslagen 4'500 4'900 Rückstellungen 8'000 8'800 Offen 11'128 Steuern (geschätzt) 10'000 10'000 Total 83'830 Total 80'400 83'830 Fehlendes Kapital um die offene Rente finanzieren zu können: 11'128 / 4 * 100 = 278'200 * Aufgerechnet 20 Jahre; 0.5% p.a. ** Gemäss Berechnung *** Säule 3a und Bankvermögen / Umrechnung 4.0% Seite 20 von 20

Finanzplanung für private Haushalte

Finanzplanung für private Haushalte Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 4. Session 4. - 5. November 2010 / 17. - 18. November 2010 Finanzplanung für private Haushalte Schriftliche Klausur vom 5. November 2010 Hauptexperten:

Mehr

Private Finanzplanung Subthema: Immobilien

Private Finanzplanung Subthema: Immobilien Prüfung / Lösungen Eidg. dipl. KMU-Finanzexperte / 5. Durchführung KMU-05 Modul 10 Private Finanzplanung Subthema: Immobilien Hauptprüfungsexperte: Otto Frei 29. Juni 2012 Prüfungsmodus Prüfungsdauer Punktemaximum:

Mehr

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Sparen 3 Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Wählen Sie Ihren individuellen Weg zum Sparziel. Sparen 3 mit der Zuger Kantonalbank ist die individuelle Sparmöglichkeit, die nicht

Mehr

Fall 2 Schwerpunkt Vorsorge

Fall 2 Schwerpunkt Vorsorge Aufgabe Mündliche Prüfung Dipl. Finanzberater IAF Fall 2 Schwerpunkt Vorsorge Hauptprüfungsexperte: Christian Andrik 23. Oktober 2008 Vorbereitungszeit: Mündliche Prüfung: 45 Minuten 30 Minuten aufgeteilt

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich is Be Zypressenstrasse 71 8004 Zürich el pi Telefon geschäftlich 044 711 84 10 Telefon direkt 044 711 84 02 info@braingroup-vorsorge.ch Vorsorgeanalyse vom 18. Oktober 2012 Herr und Frau Daniel und Claudia

Mehr

PENSIONSKASSE FREELANCE

PENSIONSKASSE FREELANCE PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Eine kluge Altersvorsorge beginnt nicht erst mit 50!

Eine kluge Altersvorsorge beginnt nicht erst mit 50! Eine kluge Altersvorsorge beginnt nicht erst mit 50! Leodegar Kaufmann Partner, inspecta treuhand ag Jürg Renggli Generalagent, Swiss Life AG Januar 2012-1. Ostschweizer Zahnärzteforum 1 Ausgangslage Ausgangslage

Mehr

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Finanzplanung für private Haushalte Fall 1

Finanzplanung für private Haushalte Fall 1 Abschlussprüfung zum / zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 4. Session Finanzplanung für private Haushalte Fall 1 Mündliche Prüfung vom 17./18. November 2010 Hauptprüfungsexperten: Urs Büchler & Marcel

Mehr

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG

Mehr

A n a l y s i s Finanzmathematik

A n a l y s i s Finanzmathematik A n a l y s i s Finanzmathematik Die Finanzmathematik ist eine Disziplin der angewandten Mathematik, die sich mit Themen aus dem Bereich von Finanzdienstleistern, wie etwa Banken oder Versicherungen, beschäftigt.

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

Beilagen zu den Ausgangslagen

Beilagen zu den Ausgangslagen Schriftliche Klausur - Finanzplanung für private Haushalte Mai 2011 Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 5. Session Schriftliche Klausur vom 05. 06. Mai 2011 Beilagen zu den Ausgangslagen

Mehr

Finanz- und Pensionsplanung

Finanz- und Pensionsplanung Finanz- und Pensionsplanung Zurich Unternehmeragentur Schmid AG Herzlich willkommen! Peter Bachmann Mitglied der Geschäftsleitung Finanzplaner mit eidg. FA-CFP 1 Die Unternehmeragentur Schmid AG stellt

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014 VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Steueroptimierung bei der Betriebsaufgabe und -übergabe

Steueroptimierung bei der Betriebsaufgabe und -übergabe Steueroptimierung bei der Betriebsaufgabe und -übergabe GVBF Wintertagung 19. Januar 2012 in Ins Markus Stauffer, Ing agr HTL, Treuhänder mit eidg. FA Stefan Christen, Ing agr HTL 3232 Ins 3232 INS 3250

Mehr

Beschreibung des Vorsorgeausweises

Beschreibung des Vorsorgeausweises Beschreibung des Vorsorgeausweises 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 1. Januar 2015 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises

Mehr

Basisplan II der Pensionskasse Post

Basisplan II der Pensionskasse Post Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan II

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL

Mehr

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF)

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Merkblatt (gültig ab 1.1.2007) Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Dieses Papier fasst nur das Wichtigste aus den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Ausschlaggebend im Einzelfall

Mehr

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben

Mehr

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011 Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten

Mehr

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63.

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63. Dieses Dokument wurde erstellt für Ihr Ansprechpartner Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF 8152 Glattbrugg Schaffhauserstrasse 63 8152 Glattbrugg Datum: 27.12.212

Mehr

Renditeberechnung Generali

Renditeberechnung Generali Renditeberechnung Generali Jahr Parameter Prämie / Einzahlung Cash-Flows Sparteilbeiträge und Rückkaufswerte 1) Prämiendatum Prämie total Davon für Prämienbefr. 2) Davon für Todesfall 3) Prämie netto für

Mehr

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank.

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Ihre Ansprüche Sie möchten Ihre finanzielle Zukunft sichern, Steuern sparen und im Ruhestand den geplanten Lebensstandard

Mehr

Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft

Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft 7.1 Zusammenleben 1 Konkubinat Welche Aussagen treffen auf das Zusammenleben in der Ehe, welche auf das Leben im Konkubinat zu? Verbinden Sie. Elterliche Sorge

Mehr

Inhalt Musterbeispiel für die häufigsten Eingaben

Inhalt Musterbeispiel für die häufigsten Eingaben Inhalt Musterbeispiel für die häufigsten Eingaben:... 3 Liquide Mittel... 3 Aktien... 4 Vermögenswerte... 5 Aktienfonds... 5 Liegenschaftskauf... 5 Liegenschaftsbesitz... 5 Mischfonds... 6 Obligationenbestand...

Mehr

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über

Mehr

Private Finanzplanung

Private Finanzplanung Prüfung / Lösung Eidg. dipl. KMU-Finanzexperte / 5. Durchführung KMU-05 Modul 10 Private Finanzplanung Hauptprüfungsexperte: Urs Büchler 29. Juni 2012 Prüfungsmodus Prüfungsdauer Punktemaximum: Erlaubte

Mehr

Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor!

Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor! Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor! Herzlich Willkommen energie-cluster.ch Referat über Finanzierung und Steueroptimierung im Rentenalter Ort: Münsingen Datum: 22.

Mehr

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden

gültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden Anhänge Vorsorgewerk SE I/1 Anhang I gültig ab 1.1.215 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden BVG-Grenzwerte, technischer Zinssatz Eintrittsschwelle (Art. 2 BVG) : CHF 21 15 Koordinationsabzug

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verständnisfragen zum Einstiegstext a. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von erwerbstätigen Personen? b. Ab welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von nichterwerbstätigen Personen?

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

RythmoCapital Selbstvorsorge. Gezielt vorsorgen und rhythmisch sparen

RythmoCapital Selbstvorsorge. Gezielt vorsorgen und rhythmisch sparen RythmoCapital Selbstvorsorge Gezielt vorsorgen und rhythmisch sparen RythmoCapital Vaudoise Die Trümpfe von RythmoCapital Niemand weiss, was morgen geschieht. Darum bietet Ihnen die Vaudoise ein Produkt,

Mehr

Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag!

Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag! Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag! Seite 1 Finanzierung von Gebäudesanierungen / Umbauten Finanz-Apéro Anlagen für Frauen Seite 2 Zitat

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Mehr

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen

PLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite

Mehr

Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge

Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge Prüfung / Lösung Eidg. dipl. KMU-Finanzexperte / 5. Durchführung KMU-05 Modul 10 Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge Hauptprüfungsexperte: Christian Andrik 29. Juni 2012 Prüfungsmodus Prüfungsdauer

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch

Mehr

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009)

Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009) PKS CPS Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009) Dieses Dokument beschreibt das Zusatzkonto im Beitragsprimat der Pensionskasse SRG SSR idée suisse (kurz: PKS).

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Finanzplan. erstellt für. Herr Peter Muster Frau Maria Muster Beispielstrasse 12 9495 Triesen

Finanzplan. erstellt für. Herr Peter Muster Frau Maria Muster Beispielstrasse 12 9495 Triesen Finanzplan erstellt für Herr Peter Muster Frau Maria Muster Beispielstrasse 12 9495 Triesen N Das vorliegende Dokument basiert auf den von Ihnen erhaltenen Angaben und Unterlagen sowie auf den aktuellen

Mehr

Entwurf. ADUS pro Vorsorgeplanung. erstellt für. Familie Martin und Daniela Muster. 9490 Vaduz

Entwurf. ADUS pro Vorsorgeplanung. erstellt für. Familie Martin und Daniela Muster. 9490 Vaduz ADUS pro Vorsorgeplanung erstellt für Familie Martin und Daniela Muster 949 Vaduz Finanzplaner Städtle 44 949 Vaduz Firma +423 236 88 11 Fax +423 236 88 22 Homepage www.llb.li Ihr Berater Berger Adrian

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

Zusammenfassung Analyse der Vorsorgesituation der bäuerlichen Familien in der Schweiz Ausgangslage

Zusammenfassung Analyse der Vorsorgesituation der bäuerlichen Familien in der Schweiz Ausgangslage Zusammenfassung Analyse der Vorsorgesituation der bäuerlichen Familien in der Schweiz Ausgangslage Die Vorsorgesituation der bäuerlichen Familien in der Schweiz ist kaum bis gar nicht bekannt, wird aber

Mehr

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische

Mehr

Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge

Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge Musterlösungen KMU-Finanzeperte Modul 10 Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge Prüfungseperte: Paul Biffiger 1. Juli 2008 Prüfungsmodus Prüfungsdauer Punktemaimum: Erlaubte Hilfsmittel: schriftliche

Mehr

Herzlich Willkommen Finanzielle Gesundheit Vom Vermögensaufbau zur Erntephase?

Herzlich Willkommen Finanzielle Gesundheit Vom Vermögensaufbau zur Erntephase? Herzlich Willkommen Finanzielle Gesundheit Vom Vermögensaufbau zur Erntephase? Mirjam Steuble, Raiffeisen Schweiz St.Gallen, 27.11.2014 Seite 1 Raiffeisen Schweiz Fachspezialisten Finanzplanung Ziele und

Mehr

Beilagen zur Ausgangslage

Beilagen zur Ausgangslage Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 6. Session Schriftliche Klausur vom 11. Mai 2012 Beilagen zur Ausgangslage Beilage Seite Pensionskassenausweis Marco Van Basten... 2 Pensionskassenausweis

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Finanzplanung für private Haushalte

Finanzplanung für private Haushalte Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 6. Session 10. - 11. Mai 2012 / 23. - 25. Mai 2012 Finanzplanung für private Haushalte Schriftliche Klausur vom 11. Mai 2012 Hauptexperten:

Mehr

Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011

Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Examen: Güter- und Erbrecht 2. Session 2011 Prof. A. Rumo-Jungo Prüfungsdauer: 2 Std Bemerkungen : 1. Der vorliegende Prüfungsbogen enthält 5 Fälle mit Teilfragen und eine Beilage (Stauffer/Schätzle, Tafel

Mehr

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit

Mehr

13.09.11 Start-Gründungszentrum Wohneigentumsfinanzierung

13.09.11 Start-Gründungszentrum Wohneigentumsfinanzierung 13.09.11 Start-Gründungszentrum Wohneigentumsfinanzierung Was Sie erwartet Seite 2 Was können wir uns leisten? Beispiel Anlagekosten / Kaufpreis CHF 600 000.- Bruttoeinkommen pro Jahr CHF 88 000.- Eigenmittel

Mehr

Inhalt. Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher?

Inhalt. Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher? Inhalt Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher? Teil 1 Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? - Gesetzliche Mindestleistungen

Mehr

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der

Mehr

Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung

Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Der Erwerb von Wohneigentum

Mehr

Klarheit in Versicherungs- und Vorsorgefragen für Privatpersonen

Klarheit in Versicherungs- und Vorsorgefragen für Privatpersonen Klarheit in Versicherungs- und Vorsorgefragen für Privatpersonen Personenangaben Name: Vorname: Geschlecht: männlich weiblich männlich weiblich Zivilstand: ledig verheiratet ledig verheiratet getrennt

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Franziska Bur Bürgin Ludwig + Partner AG, Advokaten, Basel 31.10.2011 Informationsveranstaltung der UGZ 1 Steuern sparen mit dem BVG: Grundlagen Waadtländer

Mehr

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)

für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise 2 Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Zu welchem Zweck kann ich

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für

Mehr

Lohnvergleich Primar 2011-2014. Dienstjahre

Lohnvergleich Primar 2011-2014. Dienstjahre LGL Aktuell März 215 Lohnumfrage 215 - Primarschullehrpersonen Fakt ist, dass sich die Bruttolöhne in den drei Gemeinden aneinander angleichen. Wir stellen deshalb hier nur noch die durchschnittliche Bruttolohnveränderung

Mehr

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Vaudoise Familie und Unternehmen schützen Ihre Bedürfnisse erkennen Über Schicksalsschläge

Mehr

PENSIONSRECHNER PLANEN SIE IHREN RUHESTAND

PENSIONSRECHNER PLANEN SIE IHREN RUHESTAND Diese Anwendung benötigt zwingend Javascript damit die Funktionalität gewährleistet ist. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser und laden Sie die Seite erneut. Wie hoch ist mein Einkommen wenn

Mehr

DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT)

DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT) DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT) 76100 01 76100 02 Wieviele Zimmer hat Ihre Wohnung OHNE Küche und Bad? 76100 03 ----------------------------------------------------------------------- 76100 04 => INT.:

Mehr

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2 Die -Planfamilie Überblick Seite 1/2 In der -Planfamilie wird der AHV-Jahreslohn um einen Koordinationsabzug in der Höhe von 87,5 % der maximalen einfachen AHV-Altersrente reduziert. Die Leistungen dieser

Mehr

Vorsorge rund um Ihr Eigenheim

Vorsorge rund um Ihr Eigenheim Vorsorge rund um Ihr Eigenheim Für Eigenheimbesitzende hat die Vorsorge eine ganz spezielle Bedeutung Ein Unternehmen der LLB-Gruppe Eigenheimfinanzierung Beim Kauf, beim Bau oder bei der Sanierung von

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements) Profond Vorsorgeeinrichtung Zürcherstrasse 66, Postfach, 8800 Thalwil T 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Vorsorgeeinrichtung Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau T 058 589 89 82 F 058 589

Mehr

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)

für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Weshalb nehmen Immobilien in der Volkswirtschaft der Schweiz eine bedeutende Stellung ein? Nennen Sie drei Beispiele. Aufgabe 2 a) Weshalb beeinflusst das Zinsniveau die Nachfrage nach Immobilien

Mehr

LEASING Arbeitsauftrag

LEASING Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

Die 1. BVG Revision im Überblick

Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold

Mehr

Vorsorgesanalyse. erstellt für. Familie Hans und Maria Muster Musterstrasse 1 8000 Zurich

Vorsorgesanalyse. erstellt für. Familie Hans und Maria Muster Musterstrasse 1 8000 Zurich erstellt für Familie Hans und Maria Muster Musterstrasse 1 8 Zurich Ihr Berater Sanchez Javier Berater Vorsorge Zürcherstrasse 3 873 Uznach Zürcherstrasse 3 873 Uznach Firma 55 285 71 57 E-Mail javier.sanchez@banklinth.ch

Mehr

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer

Mehr