Swiss GAAP FER 26. Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. April 2004

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1 A ppc metrics Swiss GAAP FER 26 Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen April 2004

2 SWISS GAAP FER 26 Checkliste: Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen Einführung Allgemeines Diese Checkliste dient der Beurteilung, ob der Jahresabschluss einer Personalvorsorgeeinrichtung mit den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 übereinstimmt. Sie kann als Hilfsmittel bei der Erstanwendung von Swiss GAAP FER 26, sowie als Kontrollinstrument bei der jährlichen Erstellung des Abschlusses verwendet werden. Wir weisen darauf hin, dass die besonderen Vorschriften für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nicht in dieser Checkliste aufgeführt werden. Es handelt sich hierbei um die Ziffern 10 und 20 von Swiss GAAP FER 26. Anwendung In der ersten Kolonne wird auf die relevanten Ziffern sowie die entsprechenden Erläuterungen von Swiss GAAP FER 26 verwiesen. Beantworten Sie die in der Checkliste aufgeführten Punkte, indem Sie die entsprechenden Kästchen in der letzten Kolonne ankreuzen, d. h.: J (ja) Die Rechnungslegung entspricht den Swiss GAAP FER 26 N (nein) Die Rechnungslegung entspricht nicht den Swiss GAAP FER 26 N/A (nicht anwendbar) Der Punkt wird für die Rechnungslegung nicht berücksichtigt Dementsprechend sind alle mit N gekennzeichneten Punkte zu überprüfen. Vademecum Diese Checkliste wird ergänzt durch ein Vademecum, das besondere Aspekte im Rahmen des Jahresabschlusses behandelt. Es handelt sich namentlich um Bewertungsmethoden für Immobilien, die Berechnung der Wertschwankungsreserve und der Vorsorgekapitalien, sowie das Asset & Liability Management. Bemerkung Bei der Verfassung dieses Dokuments haben wir auf Richtigkeit und Vollständigkeit geachtet (abgesehen von den Aspekten bezüglich Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen). Ein Fehlerrisiko können wir jedoch nicht ausschliessen. Der Originaltext der Swiss GAAP FER 26 ist in jedem Fall massgebend. Checkliste

3 INHALTSVERZEICHNIS A A1 B Bestandteile der Jahresrechnung einer Personalvorsorgeeeinrichtung Generelles Grundsätze der Rechnungslegung 1 Bewertung der Aktiven 2 Bewertung der Passiven 3 Gliederung der Bilanz 4 Gliederung der Betriebsrechnung C Besonderes 1 Wertschwankungsreserve 2 Freie Mittel 3 Teilliquidation 4 Erstanwendung von Swiss GAAP FER 26 5 Anlagen beim Arbeitgeber D Gliederung und Offenlegung des Anhangs I II III IV V VI VII VIII IX X Grundlagen und Organisation Aktive Mitglieder und Rentner Art der Umsetzung des Zwecks Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung Auflagen der Aufsichtsbehörde Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Checkliste

4 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A A A1 Bestandteile der Jahresrechnung einer Personalvorsorgeeinrichtung Generelles 2 1 Die Jahresrechnung besteht aus folgenden Bestandteilen: - Bilanz - Betriebsrechnung - Anhang 2 2 Die Bilanz, Betriebsrechnung und der Anhang enthalten die Vorjahreszahlen 16 3 In der Bilanz und Betriebsrechnung sind sämtliche Hauptpositionen A-Z und im Anhang sämtliche Hauptpositionen I-X aufgeführt (vgl. dazu weiter unten). Auf Unterpositionen ist nur dann verzichtet worden, falls alle Unterpositionen einer Hauptposition in ihrer Gesamtheit einen relativ kleinen Betrag ausmachen. Checkliste

5 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A B Grundsätze der Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26 äussert sich zur Bewertung von Aktiven und Passiven, enthält Gliederungsvorschriften für Bilanz und Betriebsrechnung und macht Vorgaben beim Inhalt und der Darstellung des Anhangs. 1 Die Bewertung der Aktiven basiert auf folgenden Prinzipien: 3,14 - Die Bewertungsgrundsätze der Aktiven sind im Anhang erwähnt 5 - Die Anwendung der Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen erfolgt stetig 3 - Die Bewertung der Aktiven erfolgt zu den für den Bilanzstichtag zutreffenden aktuellen Werten ohne Einbau von Glättungseffekten Vgl. Vademecum: "Immobilien: Bewertungsmethoden" 2 Die Bewertung der Passiven basiert auf folgenden Prinzipien: 4,15 - Die Bewertung der Passiven erfolgt auf den Bilanzstichtag 5 - Die Anwendung der Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen erfolgt stetig 4 - Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen werden jährlich nach anerkannten Grundsätzen und aufgrund allgemein zugänglicher technischer Grundlagen ermittelt 15 - Bei Verwendung der dynamischen Methode: Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen sind höher als die nach einer statischen Methode (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Minimalbeträge) berechneten Verpflichtungen; Gesetzliche Minimalbeträge sind im Anhang ausgewiesen, sofern sie geringer sind 6,7,17 3 Die Bilanz enthält folgende Positionen: A Aktive Vermögensanlagen* - Flüssige Mittel und Geldmarktanlagen - Obligationen - Aktien - Immobilien Vgl. Vademecum: "Immobilien: Bewertungsmethoden" - Anlagen beim Arbeitgeber 7 * Die Ordnungskriterien, Gliederungen und Bezeichnungen der Vermögensanlage werden stetig angewandt; das Prinzip der Wesentlichkeit wird bei der Darstellung der Positionen beachtet 7 * Die Anlagen beim Arbeitgeber sind mit allen Bestandteilen (Forderungen, Beteiligungen etc.) separat ausgewiesen Checkliste

6 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A B C Aktive (Fortsetzung) Aktive Rechnungsabgrenzung Aktiven aus Versicherungsverträgen** D E F G H I J Passive Verbindlichkeiten - Freizügigkeitsleistungen und Renten - Banken / Versicherungen - Andere Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Arbeitgeber-Beitragsreserve - Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht *** - Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht *** Nicht-technische Rückstellungen Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen - Vorsorgekapital Aktive Versicherte - Vorsorgekapital Rentner - Passiven aus Versicherungsverträgen - Technische Rückstellungen Vgl. Vademecum: "Vorsorgekapitalien und techn. RS" Wertschwankungsreserve Vgl. Vademecum: "Wertschwankungsreserve" Stiftungskapital, Freie Mittel / Unterdeckung +/- Stand zu Beginn der Periode +/- Erstmalige Anwendung Swiss GAAP FER 26 +/- Zunahme / Abnahme aus Teilliquidation (falls nicht über P/Q gebucht) + Einlage von übernommenen Versicherten-Beständen (falls nicht über P/Q gebucht) Z +/- Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss = Stand am Ende der Periode 7 ** Die Verbuchung von Rückkaufswerten aus Kollektiv-Versicherungsverträgen in der Bilanz ist freiwillig, andernfalls erfolgt die Darstellung im Anhang 7 *** Unterpositionen nur aufführen, wenn Beitragsreserven mit Verwendungsverzicht bestehen Checkliste

7 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A 6,8,18 4 Die Darstellung der Betriebsrechnung erfolgt in Staffelform mit der folgenden Gliederung: K + Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen + Beiträge Arbeitnehmer + Beiträge Arbeitgeber + Beiträge von Dritten + Nachzahlungen Arbeitnehmer + Nachzahlungen Arbeitgeber + Einmaleinlagen und Einkaufsummen + Sanierungsbeiträge Arbeitnehmer + Sanierungsbeiträge Arbeitgeber + Sanierungsbeiträge Rentner + Einlagen in die freien Mittel bei Übernahme von Versicherten-Beständen + Einlagen in die Arbeitgeber-Beitragsreserve + Zuschüsse Sicherheitsfonds L + Eintrittsleistungen + Freizügigkeitseinlagen + Einzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung K bis L = Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen M - Reglementarische Leistungen - Altersrenten - Hinterlassenenrenten - Invalidenrenten - Übrige reglementarische Leistungen - Kapitalleistungen bei Pensionierung - Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität N O - Ausserreglementarische Leistungen - Austrittsleistungen - Freizügigkeitsleistung bei Austritt - Vorbezüge WEF / Scheidung M bis O = Abfluss für Leistungen und Vorbezüge Checkliste

8 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A P/Q +/- Auflösung / Bildung Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven +/- Auflösung / Bildung Vorsorgekapital Aktive Versicherte +/- Aufwand / Ertrag aus Teilliquidation (nur Anteil Freie Mittel / Unterdeckung) +/- Auflösung / Bildung Vorsorgekapital Rentner +/- Auflösung / Bildung technische Rückstellungen - Verzinsung des Sparkapitals +/- Auflösung / Bildung von Beitragsreserven R + Ertrag aus Versicherungsleistungen + Versicherungsleistungen + Überschussanteile aus Versicherungen S - Versicherungsaufwand - Versicherungsprämien - Einmaleinlagen an Versicherungen - Verwendung Überschussanteile aus Versicherung - Beiträge an Sicherheitsfonds K bis S = Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil T +/- Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage Der Ausweis erfolgt in Abstimmung mit den Positionen der Bilanz Verwaltungsaufwand der Vermögensanlage U V +/- Auflösung / Bildung Nicht-technische Rückstellungen + Sonstiger Ertrag + Ertrag aus erbrachten Dienstleistungen + Übrige Erträge W X - Sonstiger Aufwand - Verwaltungsaufwand - Verwaltungsaufwand - Marketing- und Werbeaufwand K bis X Ertrags- / Aufwandüberschuss vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve Y +/- Auflösung / Bildung Wertschwankungsreserve Z = Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss Checkliste

9 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A C Besonderes In diesem Abschnitt werden zusätzliche Punkte aufgeführt, denen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Es handelt sich dabei um die Bildung der Wertschwankungsreserve, der Offenlegung der freien Mittel, die Konsequenzen aus einer Teilliquidation für die Jahresrechnung, die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von Swiss GAAP FER 26, sowie die Anlagen beim Arbeitgeber. 2,17 1 Wertschwankungsreserve 15 Die Bestimmung der Wertschwankungsreserve berücksichtigt folgende Gegebenheiten: - Kapitalmarktentwicklung - Allokation der Vermögensanlage - Anlagestrategie - Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der technischen Rückstellungen - angestrebtes Renditeziel - angestrebtes Sicherheitsniveau Der Grundsatz der Stetigkeit wird bei der Bestimmung der Reserve angewandt 2 Bei Ausweis eines Ertragsüberschusses: Die Wertschwankungsreserve ist in der Höhe des Zielwertes vorhanden 2 Bei Ausweis einer Unterdeckung: Die Wertschwankungsreserve ist vollständig aufgelöst 15 Falls kein Zielwert für die Wertschwankungsreserve offengelegt: Es existieren keine verbindlichen Leistungszusagen (keine Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen) 2 2 Freie Mittel 7 - Die Freien Mittel sind in der Bilanz aufgeführt 13 - Ein negativer Betrag entspricht der Unterdeckung gemäss Art. 44 BVV Die Veränderung der Freien Mittel bzw. der Unterdeckung erfolgt über den Ertrags- bzw. Aufwandüberschuss 3 Teilliquidation 7,8 Die Zunahme / Abnahme aus Teilliquidation wird entweder in der Bilanz ausgewiesen oder in der Betriebsrechnung unter "Aufwand / Ertrag aus Teilliquidation" 13 Die Sachverhalte einer Teilliquidation werden im Anhang erläutert Checkliste

10 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A 4 Erstanwendung von Swiss GAAP FER Die Erstanwendung von Swiss GAAP FER 26 wird offengelegt 11 Die durch die Erstanwendung entstandenen freien Mittel werden direkt in der Bilanz dargestellt und im Anhang erläutert 5 Anlagen beim Arbeitgeber 17 Die Anlagen beim Arbeitgeber weisen sämtliche Anlagen aus, die bei juristischen bzw. natürlichen Personen gehalten werden, mit denen der Arbeitgeber wirtschaftlich oder finanziell verbunden ist (massgebliche Beherrschung durch den Arbeitgeber) Checkliste

11 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A D Gliederung und Offenlegung des Anhangs 9 1 Die Erläuterungen im Anhang sind um die Vorjahreszahlen ergänzt 9 2 Der Anhang enthält jene Informationen, die in Ergänzung zur Bilanz und Betriebsrechnung notwendig sind 19 3 Der Anhang enthält keine Spekulationen über die zukünftige Entwicklung und über Massnahmen, deren Umsetzung von Zukunftsereignissen abhängt 9,19 4 Die Darstellung des Anhangs erfolgt mit folgender Gliederung: I II III IV Grundlagen und Organisation - Rechtsform und Zweck - Registrierung BVG und Sicherheitsfonds - Angabe der Urkunde und Reglemente (Bezeichnung und Datum) - (Paritätisches) Führungsorgan / Zeichnungsberechtigung - Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde - Angeschlossene Arbeitgeber* Aktive Mitglieder und Rentner - Aktive Versicherte* - Rentenbezüger* Art der Umsetzung des Zwecks - Erläuterung des Vorsorgeplans (der Vorsorgepläne) - Finanzierung, Finanzierungsmethode - Weitere Informationen zur Vorsorgetätigkeit Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit - Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 - Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze (Offenlegung der Bewertungsmethode inkl. Kernelemente beisp. der Kapitalisierungszinssätze bei Immobilien) - Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung - Erläuterungen zur erstmaligen Anwendung von Swiss GAAP FER 26 9 * Bei diesen Positionen wird der Bestand und die Veränderung zum Vorjahr dargestellt und bei Bedarf erläutert Checkliste

12 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A V VI Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad - Art der Risikodeckung, Rückversicherungen - Erläuterungen von Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen;* Erläuterung der Vertragsverhältnisse - Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat* - Entwicklung des Deckungskapitals für Aktive Versicherte im Leistungsprimat* - Summe der Altersguthaben nach BVG* - Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner* - Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens - Falls mehrere Versicherungspläne: Darstellung der Aufteilung der Vorsorgekapitalien und der technischen Rückstellungen - Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen - Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen - Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht* - Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 - Bei der Übernahme von Versicherten-Beständen: Einlage in die Freien Mittel Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage - Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement Aufträge Vermögensverwalter Depotstellen - Inanspruchnahme Erweiterungen mit Ergebnis des Berichts (59 BVV 2) (Übereinstimmung Risikofähigkeit und gewährte Anlagestrategie) Vgl. Vademecum: "Asset & Liability Management" - Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve* Vgl. Vademecum: "Wertschwankungsreserve" - Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien Die Darstellung weist das mit der Bilanz übereinstimmende Gesamtvermögens aus Kollektive Anlagen und das Engagement aus derivativen Finanzinstrumenten sind den Basisanlagen bzw. den einzelnen Anlagekategorien zugeordnet Der Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen von Art. 56a BVV 2 ist dargestellt 9 * Bei diesen Positionen wird der Bestand und die Veränderung zum Vorjahr dargestellt und bei Bedarf erläutert Checkliste

13 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A Vermögensanlage (Fortsetzung) - Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter securities lending - Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage Die Erläuterungen beziehen sich auf die gesamte Vermögensanlage oder auf Teile davon, die direkt aus der Bilanz und der Betriebsrechnung hervorgehen oder auf die übergeleitet wird Bei der Erläuterung des Erfolgs aus der Vermögensanlage sind wesentliche Auswirkungen von Bewertungsänderungen und die übrigen Erträge / Verluste unterschieden - Erläuterung der Anlagen beim Arbeitgeber* und der Arbeitgeber-Beitragsreserve* (Art der Forderungen, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnisse sowie die damit zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen) VII VIII IX X Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung Auflagen der Aufsichtsbehörde Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage - Unterdeckung / Erläuterung der getroffenen Massnahmen (Art. 44 BVV 2) - Verwendungsverzicht des Arbeitgebers auf Arbeitgeber-Beitragsreserve - Teilliquidationen (inkl. Verteilungskriterien) - Policendarlehen* - Separate Accounts* - Verpfändung von Aktiven* - Solidarhaftung und Bürgschaften* - Laufende Rechtsverfahren - Besondere Geschäftsvorfälle und Vermögens-Transaktionen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 9 * Bei diesen Positionen wird der Bestand und die Veränderung zum Vorjahr dargestellt und bei Bedarf erläutert Checkliste

14 Vademecum

15 Immobilien: Bewertungsmethoden Gemäss Swiss GAAP FER 26 müssen Immobilien zu aktuellen Werten bewertet werden. Die Bewertungsmethode ist frei, solange sie allgemein anerkannt ist. Zur Bewertung von Immobilien werden in der Schweiz hauptsächlich vier verschiedene Ansätze verwendet: 1. Der Wert einer Liegenschaft wird aufgrund ihres Realwerts geschätzt. 2. Der Wert einer Liegenschaft wird aufgrund ihres Ertragswerts geschätzt. 3. Der Wert einer Liegenschaft wird aufgrund ihres Verkehrswerts geschätzt. 4. Der Wert einer Liegenschaft wird aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften und aktuellen Marktpreisdaten aus Immobilientransaktionen geschätzt (hedonischer Ansatz). Bei allen vier Methoden sind diverse, sich zum Teil stark unterscheidende Umsetzungen in der Praxis gebräuchlich, welche mit spezifischen Vor- und Nachteilen behaftet sind. Realwertmethode Bei der Realwertmethode wird versucht, aufgrund des Landwerts, der Kubatur, aktueller Baukosten und der Altersentwertung zu berechnen, welchen Wert die Immobilie aufweist. Empirische Auswertungen von Schatzungen zeigen, dass zur Rekonstruktion des Gebäudeneuwerts die unterschiedlichsten Verfahren (Fortschreibung der historischen Herstellungskosten mit Hilfe eines Baukostenindex, Ermittlung der Kubatur und Multiplikatur mit den Baukosten pro Kubikmeter, Brandversicherungswerte) eingesetzt werden. Auch bei der Schatzung von Nebenkosten und Umgebungsarbeiten sind erhebliche Unterschiede festzustellen. Grosse Differenzen bei den Schatzungen in der Praxis sind auch bezüglich der übrigen Bewertungsfaktoren (Altersentwertung, Landwert) zu finden. Insbesondere der Nutzen von Abschreibungstabellen wird oft in Frage gestellt, da die effektive Altersentwertung nicht messbar ist und die Bestimmung des massgeblichen Gebäudealters (Umbauten, Umnutzungen, Sanierungen) kritisch ist. Letztlich sind bei Realwertschatzungen grosse Unterschiede für dasselbe Objekt das Resultat der Unterschiede im Schatzungsansatz. Die Realwertmethode ist folglich nur vordergründig eine exakte Methode zur Bestimmung des Werts von Immobilien. Zudem wird der Realwert nur sehr beschränkt von der Immobilienmarktlage beeinflusst. Parameter wie Konjunktur, Zinsniveau und Inflation fliessen höchstens indirekt und stark gedämpft in die Berechnung ein. Es lässt sich festhalten, dass die berechneten Realwerte meist sehr wenig mit tatsächlich erzielbaren Marktpreisen zu tun haben und im Zeitablauf viel zu wenig schwanken. In der gegenwärtigen Marktkonstellation sind die berechneten Realwerte praktisch immer höher als die effektiven Marktpreise. Vademecum: Immobilien: Bewertungsmethoden

16 Beispiel Grundstück 1'586 m2 à CHF 637 Gebäude 6'569 m3 à CHF 534./. Altersentwertung 10 % Erschliessung / Umgebung ca. 8 % der Baukosten Baunebenkosten ca. 12 % der Baukosten Total Realwert CHF CHF 1'010'000 3'508' '000 3'157' ' '000 4'869'000 Ertragswertmethode Bei der Berechnung des Ertragswerts wird der Barwert der zu erwartenden Mietzinseinnahmen bestimmt. Dabei müssen zum einen die erwarteten Mietzinseinnahmen und zum andern der Kapitalisierungszinsfuss bestimmt werden. Bei den Mietzinseinnahmen wird meist von den bestehenden, effektiv erzielten Brutto- oder Nettomietzinsen ausgegangen. Je nach Schatzer wird auch die zukünftige Entwicklung der Mietzinsen (Marktlage, Vertragsdauer, Mietzinsreserven) mitberücksichtigt. Grosse Differenzen treten bei den verwendeten Kapitalisierungszinsfüssen auf. Oft dient der aktuelle Hypothekarzins als Basis. Verschiedene Zuschläge (Objekttyp, Betriebskosten, Unterhaltskosten, Rückstellungen, Mietzinsrisiko, Verwaltung, etc.) werden auf den Basiszinssatz addiert um einen risikogerechten und objektspezifischen Kapitalisierungssatz zu erha lten. Gelegentlich wird für alle Objekte ein einheitlicher Satz von 6.5 % unterstellt oder ein Mischkostensatz aus Eigenkapitalkosten und Hypothekarzins berechnet, wobei die Eigenkapitalkosten oft sehr grob approximiert werden (Zinssatz auf Kassaobligationen o.ä.). Die aufgeführten Berechnungsvarianten zeigen, dass auch die Verwendung des Ertragswerts nicht problemlos ist. Insbesondere die Bestimmung eines marktgerechten Kapitalisierungsfusses verdient besonderer Sorgfalt. Beispiel Der aktuelle Mietertrag einer Liegenschaft beträgt zur Zeit netto CHF 291'000. Bei einem Kapitalisierungszinsfuss von 6.5 % beträgt der Ertragswert CHF 4'477'000 (291'000 / 0.065). Vademecum: Immobilien: Bewertungsmethoden

17 Verkehrswertmethode Als Verkehrswert wird meist eine Mischung aus dem Ertragswert und dem Realwert bezeichnet. Damit sollen die aufgeführten Nachteile der Einzelansätze gemildert werden. Alle rdings sind in der Praxis die unterschiedlichsten Gewichtungsschemen zwischen Ertrags- und Realwert anzutreffen, die je nach Autor, Schatzer oder Berufsorganisation sehr unterschie dlich sind. Es konnte auch festgestellt werden, dass das Gewichtungsschema je nach konjunktureller Lage verändert wird: Ab 1990 verlor der Realwert zunehmend an Bedeutung. Damit wurde die offenkundige Überschatzung des effektiven Marktwerts der Immobilien bei Verwendung des Realwerts teilweise korrigiert, ohne den ganzen Schatzungsansatz in Frage stellen zu müssen. Je nach Schatzer erfahren die errechneten Verkehrswerte noch eine Pauschalkorrektur, welche selten näher begründet wird. Es ist zweifelhaft, ob die gängige Praxis zur Berechnung des Verkehrswerts (Mischung Ertrags- und Realwert) zu einer besseren Annäherung an die effektiv erzielbaren Marktpreise führt, als die alleinige Abstützung auf den Ertragswert. Eine Schatzung wird selten genauer, wenn zusätzliche, selbst kaum schätzbare Faktoren miteinbezogen werden. Unter Umständen kumulieren sich die Schätzfehler. Beispiel Bei einer Gewichtung von Realwert und Ertragswert von 1:1 kann auf der Basis des Realwerts von CHF 4'869'000 und des Ertragswerts von CHF 4'477'000 ein Verkehrswert von CHF 4'673'000 bestimmt werden. Hedonischer Ansatz Beim hedonischen Ansatz werden die Preise von Immobilien mit Hilfe eines Mehrfaktorenmodells geschätzt. Anhand effektiv erzielter Immobilienpreise und der mit diesen gehandelten Immobilien verknüpften Objekteigenschaften (Lage, Grösse, Bauzustand, etc.) wird ermittelt, in welchem Umfang diese Objekteigenschaften vom Markt in der Preisbildung berücksichtigt werden. Diese Faktorpreise ermöglichen es, die Preise anderer Immobilien, die geschätzt werden müssen, zu bewerten. Die hedonische Methode wurde ursprünglich für die Bewertung von Gebrauchtwagen entwickelt und später auf die Immobilienbewertung übertragen. Ähnlich wie ein Auto bestimmte Eigenschaften aufweist (gefahrene Kilometer, Leistung, etc.) wird eine Liegenschaft ebenfalls als ein Verbund aus mehreren Komponenten betrachtet. Dabei werden i.d.r. sowohl physische Eigenschaften (z.b. Wohnraum, Grösse des Balkons, Anzahl Badezimmer, Baujahr) als auch der Standort der Liegenschaft (Infrastruktur, Lärm, etc.) berücksichtigt. In einem ersten Schritt wird bei dieser Methode der Wert pro Einheit einer Eigenschaft in einem statistischen Regressionsverfahren geschätzt. Vereinfacht dargestellt wird beispielsweise versucht, Vademecum: Immobilien: Bewertungsmethoden

18 den Preis eines Badezimmers zu ermitteln, indem von allen verfügbaren Transaktionen der Kaufpreis und die Anzahl Bäder gesammelt und anschliessend in einen mathematischen Zusammenhang gebracht werden. Es kann die Frage beantwortet werden, wie stark der Preis einer Liegenschaft steigen würde, wenn ein zusätzliches Badezimmer vorhanden wäre. In einem zweiten Schritt wird der Wert einer Liegenschaft aus der Summe der Preise der Einzelkomponenten zusammengesetzt. Dieses Verfahren erfreut sich momentan wachsender Bedeutung. Es kann als marktnächstes aller geschilderter Schatzungsverfahren bezeichnet werden. Allerdings ist es von zentraler Bedeutung, dass die verwendeten Preismodelle rigorosen statistischen Tests unterzogen werden und die zur Kalibrierung verwendeten effektiven Handelspreise und Objektdaten sowohl quantitativ wie auch qualitativ hervorragend sind. Dies ist bei den derzeit auf dem Markt erhältlichen Ansätzen mindestens bei den Gewerbe-, Misch- und bei Bürogebäuden teilweise noch problematisch. Auch kann der Schatzungsaufwand bei einem grossen Immobilienportfolio (insbesondere die Erstschatzung) recht gross werden. Beispiel Nehmen wir folgendes (vereinfachtes) hedonisches Bewertungsmodell an: Liegenschaftswert = CHF 10'000 + CHF 5'000 * Grösse + CHF 25'000 * Lagequalität. Wobei die Grösse in Quadratmetern angegeben ist und die Lagequalität auf einer Skala von 1 (schlecht) bis 5 (sehr gut) liegt. Der Wert einer 85qm - Liegenschaft an Top-Lage (5) wäre dann CHF 560'000. Der Wert einer 60qm - Liegenschaft an einer schlechten Lage (1) wäre dann CHF 335'000. Vademecum: Immobilien: Bewertungsmethoden

19 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Gemäss Swiss GAAP FER 26 muss in der Bilanz die Position Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen ausgewiesen werden. Gleichzeitig werden vier Unterpositionen ausgewiesen, nämlich: Vorsorgekapital Aktive Versicherte, Vorsorgekapital Rentner, Passiven aus Versicherungsverträgen und Technische Rückstellungen. Die Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen können wie folgt definiert werden: Das Vorsorgekapital (auch: Deckungskapital) Aktive Versicherte muss im Minimum der per Berechnungszeitpunkt gültigen Freizügigkeitsleistung entsprechen. Im Beitragsprimat entspricht das Vorsorgekapital den angesparten Altersgutschriften inkl. Zins, wobei es allenfalls um den Differenzbetrag zur gesetzlichen Freizügigkeitsleistung (Art. 17 FZG) erhöht werden muss. Im Leistungsprimat entspricht das Vorsorgekapital dem Barwert der erworbenen Altersleistung, wobei auch hier eine allenfalls höhere Freizügigkeitsleistung berücksichtigt wird. Das Vorsorgekapital (auch: Deckungskapital) Rentner ergibt sich aus dem Barwert der laufenden und anwartschaftlichen Rentenverpflichtungen. In der Position technische Rückstellungen wird eine Langlebigkeitsreserve für den Effekt der steigenden Lebenserwartung gebildet, sowie weitere Rückstellungen, etwa für Risikoschwankungen bei Invalidität und Tod, gesetzliche oder reglementarische Anpassung an die Teuerung, vorzeitige Pensionierungen, Sondermassnahmen BVG u.a. Die Berechnung des Vorsorgekapitals kann statisch oder dynamisch erfolgen. Statische Methode Das BVG verlangt, dass eine Vorsorgeeinrichtung jederzeit Sicherheit bietet, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Pensionskassenexperten und die Aktuare SAV haben in ihren Grundsätzen und Richtlinien 2000 als absolutes Minimum für die notwendigen Vorsorgekapitalien die Summe der nach Freizügigkeitsgesetz berechneten Austrittsleistungen und das Deckungskapital der Rentner definiert. Mit dieser Minimalkapitalisierung sind die Kassen in der Lage, ihre Verpflichtungen kurzfristig zu erfüllen. Die zugrundeliegenden Annahmen gehen dabei von unveränderten zukünftigen Geldbeträgen aus. Damit die Sicherheit auch langfristig gewährleistet ist, benötigen die Kassen neben dem statischen Deckungskapital zusätzliche Rückstellungen in genügender Höhe. In der Praxis sieht man häufig eine Rückstellung für die Anpassung der technischen Grundlagen (Langlebigkeit) oder eine Risikoschwankungsreserve, die einen ungünstigen Verlauf der Invaliditäts- und Todesfälle auffangen soll. Diese Rückstellungen werden in der kaufmännischen Bilanz nach Swiss GAAP FER 26 in der Position Technische Rückstellungen ausgewiesen. Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS

20 Dynamische Methode Diese dient der Berechnung der versicherungstechnischen Verpflichtungen unter Berücksichtigung von Annahmen über die erwartete Entwicklung einer Pensionskasse. Die Annahmen sind so festzulegen, dass sie die zu erwartende Entwicklung realistisch über einen längeren Zeitraum abbilden. Folgende Annahmen sind zu definieren: Diskontierungssatz/technischer Zins, Lohnentwicklung, Rentenindexierung, Entwicklung des Koordinationsbetrages, Inflation, Austrittswahrscheinlichkeiten, vorzeitige Pensionierungen, Kapitalrendite. In der schweizerischen Praxis werden die Vorsorgekapitalien meistens nach der statischen Methode berechnet. Ein Vergleich mit den nach der dynamischen Methode berechneten Vorsorgekapitalien wird dann zusätzlich erstellt, wenn eine Vorsorgeeinrichtung Auskunft darüber haben möchte, wie hoch die für eine ausreichende Deckung erforderliche Beitragshöhe auf der Grundlage von Hypothesen sein sollte. Häufig erfolgt eine solche Berechnung unter der Hypothese, dass die gemäss Anlagestrategie angestrebte Kapitalrendite erzielt wird (anstelle der Rendite der jeweils aktuellen Marktsituation) unter Berücksichtigung der zukünftigen Lohnentwicklungen und der Austritte. Gemäss Swiss GAAP FER 26 darf nur dann die dynamische Methode für die Bilanzierung des Vorsorgekapitals gewählt werden, wenn die daraus resultierenden Berechnungen höher sind als diejenigen aufgrund der statischen Methode, das heisst, wenn sie höher sind als diejenigen gemäss Freizügigkeitsgesetz (für die aktiven Versicherten). Für die Berechnung der Vorsorgekapitalien nach Swiss GAAP FER 16 (Ausweis der wirtschaftlichen Auswirkungen aus Vorsorgeverpflichtungen im Einzel- und Konzernabschluss des Unternehmens), sowie nach den entsprechenden internationalen Standards IAS 19 und FAS 87 ist die dynamische Methode vorgeschrieben. Beispiele zur Berechnung individueller Vorsorgekapitalien Wie berechnet sich das Vorsorgekapital eines 30-jährigen Mannes (Ende Jahr) für ein Beitragsprimat oder Leistungsprimat, wenn der Mann seit Eintritt in die Pensionskasse mit 25 Jahren einen Lohn von CHF 70'000 hat und der koordinierte Lohn (AHV-Lohn abzüglich Koordinationsbetrag) CHF beträgt. Der Versicherte ist während der ganzen Zeit zu 100 % angestellt. Zum Vergleich: Der koordinierte Lohn nach BVG beträgt für das Beispiel 70'000 minus 25'320 (Stand: 2004), was bei der Bestimmung der Freizügigkeitsleistung u.u. relevant wird. Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS

21 Beitragsprimat Die reglementarischen Prozentsätze für die Altersgutschriften (AGS) entsprechen denjenigen des BVG, die Arbeitnehmerbeiträge berechnen sich wie folgt: Altersklasse Arbeitnehmerbeiträge % % % % Die reglementarische Invalidenrente entspricht der versicherten Altersrente, d.h. dem mit konstantem Lohn projizierten, verzinsten Endaltersguthaben, umgewandelt mit 6.8 %; die Ehegattenrente entspricht 60 % und die Kinderrente 20 % der Invalidenrente. Der gutgeschriebene Zins beträgt 4 % (i = 0.04). Es werden keine Lohnerhöhungen in die Berechnung miteinbezogen. Berechnung Vorsorgekapital Aktive (in CHF) I. Altersguthaben gemäss Reglement: Altersgutschrift (AGS) pro Jahr zwischen 25 und 30: 7 % * 50'000 = 3'500 Nach 2 Beitragsjahren beträgt das Guthaben: 3'500 * (1 + i) + 3'500 = 7'140 Entsprechend erhält man die Summe der Altersgutschriften + Zinsen im Alter 30: Vorsorgekapital (VK) 30 = 23'215 = ((1+i) 6-1)/i * 7 % * 50'000 II. BVG-Altersguthaben (Art. 18 FZG), wobei einfachheitshalber von einem unveränderten projizierten BVG-Zins von 4 % (i=0.04) ausgegangen wird: 20'745 = ((1+i) 6-1)/i * 7 % * (70'000 25'320) III. FZG-Minimum (Art. 17 FZG): 18'900 = ((30-20)*4 %+1)*6*2'250 Die Berechnung gemäss Reglement ergibt den grössten Betrag (23'215 vs. 20'745 und 18'900) und muss daher für die Bilanzierung der Vorsorgekapitalien herbeigezogen werden. Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS

22 Berechnung Vorsorgekapital Rentner (in CHF) Im Schlussalter wird das Vorsorgekapital des Versicherten in eine Rente umgewandelt. Geht man davon aus, dass das Altersguthaben des Versicherten im Alter 65 CHF 509'171 beträgt, so berechnet sich die ausbezahlte Rente bei einem reglementarischen Umwandlungssatz von 6.8 % wie folgt: 34'624 = 6.8 % * 509'171 Für die Berechnung des individuellen Vorsorgekapitals wird die ausbezahlte Rente mit dem Barwerttarif multipliziert: Rente * Barwerttarif = (6.8 % * 509'171)* = 509'175 Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS

23 Leistungsprimat Leistungen gemäss Reglement: Die Altersrente entspricht 60 % des letzten Lohnes. Die Invalidenrente entspricht der Altersrente, die Ehegattenrente zu 60 % und die Kinderrente zu 20 % der Altersrente. Zur Vereinfachung nehmen wir an, dass die Person dauernd zu 100 % angestellt ist. Ein Rentensatz von 60 % bei angenommenen 40 Jahren Erwerbstätigkeit ergibt einen jährlichen Rentensatz von 1.5 %. Das heisst, pro Jahr wird 1.5 % der späteren Altersrente erworben: Erworbene Rente = Anzahl_Versicherungsjahre * jährlicher_rentensatz *vers_lohn Das Deckungskapital ergibt sich aus der erworbenen Rente (ER), indem man sie mit dem altersabhängigen Austrittstarif multipliziert. Berechnung Vorsorgekapital Aktive (in CHF) I. Barwert der erworbenen Leistungen gemäss Reglement: Für den Versicherten mit Alter 30 ergibt dies: ER_30 = 6 * 1.5 % * 50'000 CHF = 4'500 Damit lässt sich das Vorsorgekapital (VK) im Alter 30 bestimmen: VK 30 = ER 30 * Tarif = 4'500 * 5.5 = 24'750 II. BVG-Altersguthaben (Art. 18 FZG): 20'745 (vgl. Berechnung Beispiel Beitragsprimat) III. FZG-Minimum (Art. 17 FZG): 18'900 = ((30-20)*4 %+1)*6*2'250 Die Freizügigkeitsleistungen (Barwert der erworbenen Leistungen) nach Reglement im Alter 30 ist höher als die beiden anderen Berechnungen. Deshalb ist dieser Betrag in der Position "Vorsorgekapital Aktive" in der Bilanz zurückzustellen: 24'750. Berechnung Vorsorgekapital Rentner (in CHF) Im Schlussalter wird das Deckungskapital analog dem Beispiel Beitragsprimat berechnet: Rente * Barwerttarif = (60 %*50'000)* = 441'180 Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS

24 Wertschwankungsreserven (VaR und Pauschalreserven) Gemäss Swiss GAAP FER 26 muss in der Bilanz grundsätzlich eine Wertschwankungsreserve ausgewiesen werden, wenn die Vorsorgeeinrichtung verbindliche Leistungszusagen erbringt. Diese kann im Fall von Verlusten auf den Vermögensanlagen aufgelöst werden, so dass danach die Zielgrösse nur noch im Anhang ersichtlich ist. Es gibt zwei verschiedene in der Praxis anerkannte Methoden für die Bestimmung der Wertschwankungsreserven: Pauschalreserven Die sogenannte Praktikermethode oder Methode der Pauschalreserven bildet die Bewertungsreserven in Prozenten pro Anlagekategorie. Die Methode hat den Vorteil, dass sie einfach und leicht verständlich ist. Deren Nachteil ist die Fokussierung auf die Aktivseite und die fehlende Möglichkeit zur Berücksichtigung von Diversifikationseffekten. Die Ermittlung der Höhe der Reserven orientiert sich an den langfristigen, historischen Volatilitäten (Wertschwankungen) der einzelnen Anlagekategorien. Diese Methode kann nicht als State-ofthe-Art bezeichnet werden. Beispiel zur Berechnung von Pauschalreserven Für unser Beispiel gehen wir von einer PVE mit einer Bilanzsumme bewertet zu tatsächlichen Werten von CHF 500 Mio. aus, die folgende Anlagestrategie verfolgt: Anlagekategorie Anlagestrategie Obligationen CHF 40% Obligationen Fremdwährung 10% Aktien Schweiz 15% Aktien Ausland 15% Hypotheken 5% Immobilien 15% Total 100% In Mio. CHF 500 Vademecum: Wertschwankungsreserve

25 Auf den einzelnen Anlagekategorien werden die folgenden pauschalen Wertschwankungsreserven gebildet: Anlagekategorie Anlagestrategie Kursschwankungsreserve in % der Anlagekategorie Obligationen CHF 40% 7.5% Obligationen Fremdwährung 10% 10.0% Aktien Schweiz 15% 20.0% Aktien Ausland 15% 25.0% Hypotheken 5% 2.5% Immobilien 15% 10.0% Total 100% In Mio. CHF 500 Daraus lassen sich die folgenden Wertschwankungsreserven berechnen: Anlagekategorie A Anlagestrategie B Kursschwankungsreserve in % der Anlagekategorie C = A x B Kursschwankungsreserve in % des Vermögen Obligationen CHF 40% 7.5% 3.0% Obligationen Fremdwährung 10% 10.0% 1.0% Aktien Schweiz 15% 20.0% 3.0% Aktien Ausland 15% 25.0% 3.8% Hypotheken 5% 2.5% 0.1% Immobilien 15% 10.0% 1.5% Total 100% 12.4% In Mio. CHF Die Tabelle zeigt, dass bei diesem Beispiel Wertschwankungsreserven im Umfang von 12.4 % des Vermögens gebildet werden. Bei einem Vermögen von CHF 500 Mio. sind das CHF 61.9 Mio. Vademecum: Wertschwankungsreserve

26 Finanzökonomische Methode Die sogenannte finanzökonomische Methode bildet Bewertungsreserven in Proze nten der gebundenen Vorsorgekapitalien (Deckungskapital der Aktiven und Rentenbezüger). Beim finanzökonomischen Verfahren wird aufgrund der Rendite- und Risikoeigenschaften der Anlagekategorien die Wertschwankungsreserve ermittelt, die mit hinreichender Sicherheit eine geforderte Minimalverzinsung der gebundenen Vorsorgekapitalien ermöglicht. Diese Methode basiert auf dem sogenannten Value at Risk (VaR). Der VaR beschreibt den maximal möglichen Verlust der bei einer Investitionsdauer bei gegebenem Sicherheitsniveau auftreten kann. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass sie integraler Bestandteil eines zeitgemässen Asset and Liability Managements ist. Der Nachteil liegt in deren Komplexität. Beispiel zur finanzökonomischen Methode Für unser Beispiel gehen wir wiederum von einer PVE mit einer Bilanzsumme bewertet zu tatsächlichen Werten von CHF 500 Mio. aus, die folgende Anlagestrategie verfolgt: Anlagekategorie Anlagestrategie Obligationen CHF 40% Obligationen Fremdwährung 10% Aktien Schweiz 15% Aktien Ausland 15% Hypotheken 5% Immobilien 15% Total 100% In Mio. CHF 500 Die Passivseite der Bilanz gliedert sich stark vereinfacht in CHF 420 Mio. gebundene Mittel und CHF 80 Mio. ungebundene Mittel. Demzufolge betragen die ungebundenen Mittel rund 19 % der gebundenen Mittel. Es stellt sich die Frage, wie viel der ungebundenen Mittel als Wertschwankungsreserve ausgeschieden werden sollen. Vademecum: Wertschwankungsreserve

27 Auf der Basis statistischer Untersuchungen historischer Performancedaten einzelner Anlagekategorien sowie ökonomischen Überlegungen bezüglich dem Niveau des risikolosen Zinssatzes und der Höhe von Risikoprämien, können beispielsweise folgende Rendite/Risiko Eigenschaften verschienener Anlagekategorien bestimmt werden: Anlagekategorie Total Volatilität Korrelationen Return Obl CHF 3.0% 3.0% Obl. Fremdwährungen 4.0% 8.0% Aktien Schweiz 7.0% 17.0% Aktien Ausland 7.0% 18.0% Hypotheken 3.5% 1.5% Immobilien 4.0% 9.0% Aufgrund dieser Rendite- und Risikoeigenschaften weist die Anlagestrategie ein langfristiges Renditepotential von 4.5 % pro Jahr auf. Die damit verbundenen Wertschwankungen (Volatilität der Rendite) belaufen sich auf rund 6.3%. Demzufolge lässt sich je nach Sicherheitsniveau folgender Bedarf an Wertschwankungsreserven zur Gewährleistung von 4% Minimalverzinsung berechnen: Sicherheitsniveau Erforderliche Wertschwankungsreserven zur Gewährleistung von 4% Minimalverzinsung 95% 11.1% 97.5% 13.7% 99% 16.7% Bei einem Sicherheitsniveau von 97.5 % wären demzufolge Wertschwankungsreserven von 13.7 % der gebundenen Mittel (CHF 420 Mio.) notwendig, um eine Minimalverzinsung von 4 % zu gewährleisten. Das wären rund CHF 57.5 Mio. Demzufolge verblieben von den ursprünglich CHF 80 Mio. freien Mitteln noch CHF 22.5 Mio. Weiterentwicklung finanzökonomischer Ansätze Im Gegensatz zur sehr rudimentären Methode der Pauschalreserven berücksichtigt der finanzökonomische Ansatz sowohl Diversifikationseffekte innerhalb des Anlagevermögens wie auch die auf den gebundenen Mitteln zu erzielende Minimalrendite. Der Ansatz geht jedoch implizit davon aus, dass die Verpflichtungen der PVE in einem Jahr realisiert werden müssen. Der in der Regel langfristige Charakter der Verpflichtungen wird nicht berücksichtigt. In weiterentwickelten finanzökonomischen Ansätzen wird deshalb auch der Barwert der Verpflichtungen in Abhängigkeit von den Kapitalmarktzinsen modelliert. Steigende Kapitalmarktzinsen führen zu einem sinkenden Barwert der Verpflichtungen und umgekehrt. So kann die Schwankungsreserve besser auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten abgestimmt werden. Vademecum: Wertschwankungsreserve

28 Asset & Liability Management Gemäss Swiss GAAP FER 26 und Art. 59 BVV 2 muss im Anhang eine allfällige Inanspruchnahme der Erweiterungen der Anlagemöglichkeiten der BVV 2 ausgewiesen werden. Gleichzeitig muss in einem Bericht die Einhaltung der Sicherheit und Risikoverteilung gemäss Art. 50 BVV 2 schlüssig dargetan werden. Ein solcher Bericht basiert auf einer Asset & Liability Management (ALM) Analyse. Ziel einer ALM Analyse ist die Festlegung einer langfristigen Anlagestrategie, welche auf die kassenspezifische Struktur der Versicherten, der daraus resultierenden Verpflichtungen und Liquiditätsflüsse wie auch auf die Risikofähigkeit abgestimmt ist. Zudem muss die erwartete Rendite der gewählten Anlagestrategie dazu geeignet sein, die zukünftigen Leistungsverpflichtungen der Pensionskasse zu finanzieren. Grundsätzlich wird zwischen statischen, dynamischen und kapitalmarktbasierten ALM Analysen unterschieden. Statische ALM Analyse Statische Analysen basieren auf den aktuellen Kassendaten (versicherungstechnische Bilanz, Jahresrechnung) und beurteilen aufgrund dieser Unterlagen die Risikofähigkeit der Pensionskasse. Die entsprechenden Bestimmungsfaktoren sind die Liquiditätsbedürfnisse, der Anteil langfristiger Vorsorgekapitalien, die finanzielle Lage (Schwankungsreserven) und die zur Finanzierung der Vorsorgeleistungen notwendige Vermögensrendite. Die statische Analysetechnik ist dann zweckmässig, wenn die Pensionskasse keine grosse Asymmetrie bei den aktiven Versicherten aufweist sowie keine Planumstellungen bekannt sind. Dadurch sind die heute verfügbaren Daten aussagekräftig genug, um gesicherte Angaben über die Risikofähigkeit der Pensionskasse machen zu können. Dynamische ALM Analyse Dynamische ALM Analysen basieren auf Simulationen der versicherungstechnischen Daten, wie sie durch den Pensionsversicherungsexperten / Aktuar erstellt werden. Diese Simulationen zeigen die Entwicklung der versicherungstechnischen Daten über beispielsweise die nächsten zehn Jahre unter verschiedenen Szenarien (so u.a. Simulation der künftigen Entwicklung des Versichertenbestandes (gesteuert über Ein- und Austritte), der Basislöhne, der versicherten Löhne, der Anpassung der Renten (an die Teuerung oder echte Leistungsverbesserungen), der Inflationsrate, etc.). Diese Simulationsberechnungen zeigen den möglichen Liquiditätsbedarf, das Fälligkeitsprofil der Leistungen, die Entwicklung des Vermögens und des Vorsorgekapitals sowie den, zur kostengerechten Finanzierung der Leistungen, notwendigen Anlageertrag. Basierend auf diesen Ergebnissen kann eine adäquate und konsistente Anlagestrategie, möglicherweise auch basierend auf einer stochastischen Berechnungsgrundlage, entwickelt werden. Kapitalmarktbasierte ALM Analyse In den traditionellen statischen und dynamischen ALM Analysen werden Berechnungen der Deckungskapitalien und deren Projektionen auf der Basis eines konstanten technischen Zinssatzes Vademecum: Asset & Liability Management

29 durchgeführt. Bei der kapitalmarktbasierten ALM Analyse werden die für die Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme verwendeten Zinssätze auf der Basis der jeweils aktuellen Fristenstruktur der Kapitalmarktzinsen festgelegt. Da die Kapitalmarktzinsen im Zeitablauf schwanken, weist auch das Deckungskapital ein Barwertrisiko auf. Das Rendite/Risiko Profil der Anlagestrategie kann nun relativ zum Risikoprofil der Verpflichtungen optimiert werden. Die für die Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme verwendeten Kapitalmarktzinsen sind insbesondere bei langfristigen Verpflichtungen von Bedeutung. Deshalb drängt sich die kapitalmarktbasierte ALM bei Leistungsprimatskassen und bei Pensionskassen mit bedeutenden Rentnerbeständen auf. Wird von einer regelbasierten Festlegung des Mindestzinssatzes im Beitragsprimat ausgegangen, dann können die Verpflichtungen einer Beitragsprimatkasse ebenfalls finanzökonomisch modelliert werden und die Anlagestrategie (auch basierend auf einer stochastischen Berechnungsgrundlage) kann auf das entsprechende Risikoprofil der Verpflichtungen abgestimmt werden. Beispiel Auf der Basis einer statischen ALM Analyse konnten die folgenden Kriterien für das Risikoprofil einer Pensionskasse hergeleitet werden: Kriterium für das Risikoprofil Ergebnis Konsequenz für die Anlagestrategie Anlageprofil der bestehenden Anlagestruktur Anlageprofil für neue Strategie Cash Flow (ohne Vermögensertrag) = - 1% p.a. Risiko: hohe Austritte Liquide Mittel 1.0% % Liquide Mittel 7.3% 2.0% 1.0% % Anteil langfristiger Kapitalien (> 10 Jahre) 70.0% Langfristige, volatile Anlagen (Aktien, Immobilien usw.) % 44.1% 70.0% % Wertschwankungsreserven vom gebundenen Kapital vorhanden: 7.0% Annahme künftig: 10.0% einsetzbar 10.0% Bedarf von 12.9% (für 4.1% Verzinsung mit 97.5% Sicherheit) max. Bedarf von 10.0% Renditeziel 4.10% Rendite-Potential 4.10% + 0.5% Aufbau WSR Rendite-Potential 3.95% Rendite-Potential 4.10% / 4.60% Aufgrund des relativ hohen Anteils langfristig gebundener Kapitalien könnte die Pensionskasse in etwa 70 % langfristige und volatilere Anlagen wie Aktien oder Immobilien investieren. Damit könnte auch das Renditeziel von 4.1 % resp. 4.6 % (inkl. Aufbau Wertschwankungsreserven) langfristig erreicht werden. Die vorhandenen Wertschwankungsreserven begrenzen jedoch die Risikofähigkeit der Pensionskasse. Es besteht ein typischer Zielkonflikt zwischen dem in vielen Fällen langfristigen Investitionszeithorizont einer Pensionskasse und den in den letzten Jahren geschrumpften Wertschwankungsreserven und der damit verbundenen geringeren Risikofähigkeit. Vademecum: Asset & Liability Management

30 Diese Problematik drückt sich auch in den folgenden möglichen Anlagestrategien aus: Anlagekategorie Aktuelle Struktur Strategie bisher A WSR 10% B 25% Aktien wie BVG 93 C E(r) 4.1% D E(r) 4.6% Liquidität 7.3% 5.0% 2.0% 2.0% 2.0% 2.0% Obligationen CHF 38.8% 40.0% 44.0% 46.0% 35.0% 28.0% Hypotheken 4.8% 5.0% 5.0% 5.0% 5.0% 5.0% Obligationen FW (Währungsabgesichert) 5.0% 0.0% 14.0% 10.0% 12.0% 8.0% Aktien Schweiz 8.5% 10.0% 11.0% 12.5% 17.0% 24.0% Aktien Ausland 23.5% 25.0% 12.0% 12.5% 17.0% 23.0% Immobilien (Schweiz) 12.1% 15.0% 12.0% 12.0% 12.0% 10.0% Total 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% Total Fremdwährungen 23.5% 25.0% 12.0% 12.5% 17.0% 23.0% Total Aktien 32.0% 35.0% 23.0% 25.0% 34.0% 47.0% Total langfristige Anlagen (Sachwerte) 44.1% 50.0% 35.0% 37.0% 46.0% 57.0% Rendite-Potential p.a. 3.95% 4.10% 3.66% 3.72% 4.10% 4.60% Volatilität = Risiko 6.01% 6.48% 4.62% 4.78% 6.00% 7.56% Rendite / Risiko-Verhältnis Schwankungsreserve zur Sicherstellung von Minimalrendite 4.10% Anlagestrategie mit einer Sicherheit von 95.0% 10.7% 11.4% 8.4% 8.6% 10.5% 13.0% mit einer Sicherheit von 97.5% 12.9% 13.9% 10.0% 10.3% 12.7% 16.0% mit einer Sicherheit von 99.0% 15.7% 16.9% 12.1% 12.4% 15.5% 19.6% Anlagestrategie A benötigt Wertschwankungsreserven von 10 % (Sicherheitsniveau = 97.5 %). Aufgrund des relativ tiefen Aktienanteils von 23 % liegt die erwartete Rendite von 3.66 % dieser Anlagestrategie jedoch unter der minimalen Zielrendite von 4.1 %. Mit einer Anpassung des Aktienanteils auf 34 % (Anlagestrategie C) kann zwar die erwartete Rendite auf den minimalen Zielwert von 4.1 % angehoben werden, die benötigte Schwankungsreserve steigt jedoch ebenfalls. Die Wahl der zukünftigen Anlagestrategie hängt wesentlich von den Prioritäten und der Risikobereitschaft des Stiftungsrates ab. Die ALM Analyse dient als Grundlage für diese Entscheidung. Vademecum: Asset & Liability Management

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