Swiss GAAP FER 26. Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. April 2004
|
|
- Ulrich Zimmermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A ppc metrics Swiss GAAP FER 26 Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen April 2004
2 SWISS GAAP FER 26 Checkliste: Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen Einführung Allgemeines Diese Checkliste dient der Beurteilung, ob der Jahresabschluss einer Personalvorsorgeeinrichtung mit den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 übereinstimmt. Sie kann als Hilfsmittel bei der Erstanwendung von Swiss GAAP FER 26, sowie als Kontrollinstrument bei der jährlichen Erstellung des Abschlusses verwendet werden. Wir weisen darauf hin, dass die besonderen Vorschriften für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nicht in dieser Checkliste aufgeführt werden. Es handelt sich hierbei um die Ziffern 10 und 20 von Swiss GAAP FER 26. Anwendung In der ersten Kolonne wird auf die relevanten Ziffern sowie die entsprechenden Erläuterungen von Swiss GAAP FER 26 verwiesen. Beantworten Sie die in der Checkliste aufgeführten Punkte, indem Sie die entsprechenden Kästchen in der letzten Kolonne ankreuzen, d. h.: J (ja) Die Rechnungslegung entspricht den Swiss GAAP FER 26 N (nein) Die Rechnungslegung entspricht nicht den Swiss GAAP FER 26 N/A (nicht anwendbar) Der Punkt wird für die Rechnungslegung nicht berücksichtigt Dementsprechend sind alle mit N gekennzeichneten Punkte zu überprüfen. Vademecum Diese Checkliste wird ergänzt durch ein Vademecum, das besondere Aspekte im Rahmen des Jahresabschlusses behandelt. Es handelt sich namentlich um Bewertungsmethoden für Immobilien, die Berechnung der Wertschwankungsreserve und der Vorsorgekapitalien, sowie das Asset & Liability Management. Bemerkung Bei der Verfassung dieses Dokuments haben wir auf Richtigkeit und Vollständigkeit geachtet (abgesehen von den Aspekten bezüglich Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen). Ein Fehlerrisiko können wir jedoch nicht ausschliessen. Der Originaltext der Swiss GAAP FER 26 ist in jedem Fall massgebend. Checkliste
3 INHALTSVERZEICHNIS A A1 B Bestandteile der Jahresrechnung einer Personalvorsorgeeeinrichtung Generelles Grundsätze der Rechnungslegung 1 Bewertung der Aktiven 2 Bewertung der Passiven 3 Gliederung der Bilanz 4 Gliederung der Betriebsrechnung C Besonderes 1 Wertschwankungsreserve 2 Freie Mittel 3 Teilliquidation 4 Erstanwendung von Swiss GAAP FER 26 5 Anlagen beim Arbeitgeber D Gliederung und Offenlegung des Anhangs I II III IV V VI VII VIII IX X Grundlagen und Organisation Aktive Mitglieder und Rentner Art der Umsetzung des Zwecks Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung Auflagen der Aufsichtsbehörde Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Checkliste
4 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A A A1 Bestandteile der Jahresrechnung einer Personalvorsorgeeinrichtung Generelles 2 1 Die Jahresrechnung besteht aus folgenden Bestandteilen: - Bilanz - Betriebsrechnung - Anhang 2 2 Die Bilanz, Betriebsrechnung und der Anhang enthalten die Vorjahreszahlen 16 3 In der Bilanz und Betriebsrechnung sind sämtliche Hauptpositionen A-Z und im Anhang sämtliche Hauptpositionen I-X aufgeführt (vgl. dazu weiter unten). Auf Unterpositionen ist nur dann verzichtet worden, falls alle Unterpositionen einer Hauptposition in ihrer Gesamtheit einen relativ kleinen Betrag ausmachen. Checkliste
5 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A B Grundsätze der Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26 äussert sich zur Bewertung von Aktiven und Passiven, enthält Gliederungsvorschriften für Bilanz und Betriebsrechnung und macht Vorgaben beim Inhalt und der Darstellung des Anhangs. 1 Die Bewertung der Aktiven basiert auf folgenden Prinzipien: 3,14 - Die Bewertungsgrundsätze der Aktiven sind im Anhang erwähnt 5 - Die Anwendung der Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen erfolgt stetig 3 - Die Bewertung der Aktiven erfolgt zu den für den Bilanzstichtag zutreffenden aktuellen Werten ohne Einbau von Glättungseffekten Vgl. Vademecum: "Immobilien: Bewertungsmethoden" 2 Die Bewertung der Passiven basiert auf folgenden Prinzipien: 4,15 - Die Bewertung der Passiven erfolgt auf den Bilanzstichtag 5 - Die Anwendung der Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen erfolgt stetig 4 - Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen werden jährlich nach anerkannten Grundsätzen und aufgrund allgemein zugänglicher technischer Grundlagen ermittelt 15 - Bei Verwendung der dynamischen Methode: Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen sind höher als die nach einer statischen Methode (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Minimalbeträge) berechneten Verpflichtungen; Gesetzliche Minimalbeträge sind im Anhang ausgewiesen, sofern sie geringer sind 6,7,17 3 Die Bilanz enthält folgende Positionen: A Aktive Vermögensanlagen* - Flüssige Mittel und Geldmarktanlagen - Obligationen - Aktien - Immobilien Vgl. Vademecum: "Immobilien: Bewertungsmethoden" - Anlagen beim Arbeitgeber 7 * Die Ordnungskriterien, Gliederungen und Bezeichnungen der Vermögensanlage werden stetig angewandt; das Prinzip der Wesentlichkeit wird bei der Darstellung der Positionen beachtet 7 * Die Anlagen beim Arbeitgeber sind mit allen Bestandteilen (Forderungen, Beteiligungen etc.) separat ausgewiesen Checkliste
6 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A B C Aktive (Fortsetzung) Aktive Rechnungsabgrenzung Aktiven aus Versicherungsverträgen** D E F G H I J Passive Verbindlichkeiten - Freizügigkeitsleistungen und Renten - Banken / Versicherungen - Andere Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Arbeitgeber-Beitragsreserve - Beitragsreserve ohne Verwendungsverzicht *** - Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht *** Nicht-technische Rückstellungen Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen - Vorsorgekapital Aktive Versicherte - Vorsorgekapital Rentner - Passiven aus Versicherungsverträgen - Technische Rückstellungen Vgl. Vademecum: "Vorsorgekapitalien und techn. RS" Wertschwankungsreserve Vgl. Vademecum: "Wertschwankungsreserve" Stiftungskapital, Freie Mittel / Unterdeckung +/- Stand zu Beginn der Periode +/- Erstmalige Anwendung Swiss GAAP FER 26 +/- Zunahme / Abnahme aus Teilliquidation (falls nicht über P/Q gebucht) + Einlage von übernommenen Versicherten-Beständen (falls nicht über P/Q gebucht) Z +/- Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss = Stand am Ende der Periode 7 ** Die Verbuchung von Rückkaufswerten aus Kollektiv-Versicherungsverträgen in der Bilanz ist freiwillig, andernfalls erfolgt die Darstellung im Anhang 7 *** Unterpositionen nur aufführen, wenn Beitragsreserven mit Verwendungsverzicht bestehen Checkliste
7 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A 6,8,18 4 Die Darstellung der Betriebsrechnung erfolgt in Staffelform mit der folgenden Gliederung: K + Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen + Beiträge Arbeitnehmer + Beiträge Arbeitgeber + Beiträge von Dritten + Nachzahlungen Arbeitnehmer + Nachzahlungen Arbeitgeber + Einmaleinlagen und Einkaufsummen + Sanierungsbeiträge Arbeitnehmer + Sanierungsbeiträge Arbeitgeber + Sanierungsbeiträge Rentner + Einlagen in die freien Mittel bei Übernahme von Versicherten-Beständen + Einlagen in die Arbeitgeber-Beitragsreserve + Zuschüsse Sicherheitsfonds L + Eintrittsleistungen + Freizügigkeitseinlagen + Einzahlung WEF-Vorbezüge / Scheidung K bis L = Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen M - Reglementarische Leistungen - Altersrenten - Hinterlassenenrenten - Invalidenrenten - Übrige reglementarische Leistungen - Kapitalleistungen bei Pensionierung - Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität N O - Ausserreglementarische Leistungen - Austrittsleistungen - Freizügigkeitsleistung bei Austritt - Vorbezüge WEF / Scheidung M bis O = Abfluss für Leistungen und Vorbezüge Checkliste
8 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A P/Q +/- Auflösung / Bildung Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven +/- Auflösung / Bildung Vorsorgekapital Aktive Versicherte +/- Aufwand / Ertrag aus Teilliquidation (nur Anteil Freie Mittel / Unterdeckung) +/- Auflösung / Bildung Vorsorgekapital Rentner +/- Auflösung / Bildung technische Rückstellungen - Verzinsung des Sparkapitals +/- Auflösung / Bildung von Beitragsreserven R + Ertrag aus Versicherungsleistungen + Versicherungsleistungen + Überschussanteile aus Versicherungen S - Versicherungsaufwand - Versicherungsprämien - Einmaleinlagen an Versicherungen - Verwendung Überschussanteile aus Versicherung - Beiträge an Sicherheitsfonds K bis S = Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil T +/- Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage Der Ausweis erfolgt in Abstimmung mit den Positionen der Bilanz Verwaltungsaufwand der Vermögensanlage U V +/- Auflösung / Bildung Nicht-technische Rückstellungen + Sonstiger Ertrag + Ertrag aus erbrachten Dienstleistungen + Übrige Erträge W X - Sonstiger Aufwand - Verwaltungsaufwand - Verwaltungsaufwand - Marketing- und Werbeaufwand K bis X Ertrags- / Aufwandüberschuss vor Bildung / Auflösung Wertschwankungsreserve Y +/- Auflösung / Bildung Wertschwankungsreserve Z = Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss Checkliste
9 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A C Besonderes In diesem Abschnitt werden zusätzliche Punkte aufgeführt, denen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Es handelt sich dabei um die Bildung der Wertschwankungsreserve, der Offenlegung der freien Mittel, die Konsequenzen aus einer Teilliquidation für die Jahresrechnung, die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von Swiss GAAP FER 26, sowie die Anlagen beim Arbeitgeber. 2,17 1 Wertschwankungsreserve 15 Die Bestimmung der Wertschwankungsreserve berücksichtigt folgende Gegebenheiten: - Kapitalmarktentwicklung - Allokation der Vermögensanlage - Anlagestrategie - Struktur und Entwicklung des Vorsorgekapitals und der technischen Rückstellungen - angestrebtes Renditeziel - angestrebtes Sicherheitsniveau Der Grundsatz der Stetigkeit wird bei der Bestimmung der Reserve angewandt 2 Bei Ausweis eines Ertragsüberschusses: Die Wertschwankungsreserve ist in der Höhe des Zielwertes vorhanden 2 Bei Ausweis einer Unterdeckung: Die Wertschwankungsreserve ist vollständig aufgelöst 15 Falls kein Zielwert für die Wertschwankungsreserve offengelegt: Es existieren keine verbindlichen Leistungszusagen (keine Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen) 2 2 Freie Mittel 7 - Die Freien Mittel sind in der Bilanz aufgeführt 13 - Ein negativer Betrag entspricht der Unterdeckung gemäss Art. 44 BVV Die Veränderung der Freien Mittel bzw. der Unterdeckung erfolgt über den Ertrags- bzw. Aufwandüberschuss 3 Teilliquidation 7,8 Die Zunahme / Abnahme aus Teilliquidation wird entweder in der Bilanz ausgewiesen oder in der Betriebsrechnung unter "Aufwand / Ertrag aus Teilliquidation" 13 Die Sachverhalte einer Teilliquidation werden im Anhang erläutert Checkliste
10 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A 4 Erstanwendung von Swiss GAAP FER Die Erstanwendung von Swiss GAAP FER 26 wird offengelegt 11 Die durch die Erstanwendung entstandenen freien Mittel werden direkt in der Bilanz dargestellt und im Anhang erläutert 5 Anlagen beim Arbeitgeber 17 Die Anlagen beim Arbeitgeber weisen sämtliche Anlagen aus, die bei juristischen bzw. natürlichen Personen gehalten werden, mit denen der Arbeitgeber wirtschaftlich oder finanziell verbunden ist (massgebliche Beherrschung durch den Arbeitgeber) Checkliste
11 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A D Gliederung und Offenlegung des Anhangs 9 1 Die Erläuterungen im Anhang sind um die Vorjahreszahlen ergänzt 9 2 Der Anhang enthält jene Informationen, die in Ergänzung zur Bilanz und Betriebsrechnung notwendig sind 19 3 Der Anhang enthält keine Spekulationen über die zukünftige Entwicklung und über Massnahmen, deren Umsetzung von Zukunftsereignissen abhängt 9,19 4 Die Darstellung des Anhangs erfolgt mit folgender Gliederung: I II III IV Grundlagen und Organisation - Rechtsform und Zweck - Registrierung BVG und Sicherheitsfonds - Angabe der Urkunde und Reglemente (Bezeichnung und Datum) - (Paritätisches) Führungsorgan / Zeichnungsberechtigung - Experten, Revisionsstelle, Berater, Aufsichtsbehörde - Angeschlossene Arbeitgeber* Aktive Mitglieder und Rentner - Aktive Versicherte* - Rentenbezüger* Art der Umsetzung des Zwecks - Erläuterung des Vorsorgeplans (der Vorsorgepläne) - Finanzierung, Finanzierungsmethode - Weitere Informationen zur Vorsorgetätigkeit Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit - Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 - Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze (Offenlegung der Bewertungsmethode inkl. Kernelemente beisp. der Kapitalisierungszinssätze bei Immobilien) - Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung - Erläuterungen zur erstmaligen Anwendung von Swiss GAAP FER 26 9 * Bei diesen Positionen wird der Bestand und die Veränderung zum Vorjahr dargestellt und bei Bedarf erläutert Checkliste
12 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A V VI Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad - Art der Risikodeckung, Rückversicherungen - Erläuterungen von Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen;* Erläuterung der Vertragsverhältnisse - Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat* - Entwicklung des Deckungskapitals für Aktive Versicherte im Leistungsprimat* - Summe der Altersguthaben nach BVG* - Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner* - Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens - Falls mehrere Versicherungspläne: Darstellung der Aufteilung der Vorsorgekapitalien und der technischen Rückstellungen - Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen - Änderung von technischen Grundlagen und Annahmen - Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht* - Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 - Bei der Übernahme von Versicherten-Beständen: Einlage in die Freien Mittel Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage - Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement Aufträge Vermögensverwalter Depotstellen - Inanspruchnahme Erweiterungen mit Ergebnis des Berichts (59 BVV 2) (Übereinstimmung Risikofähigkeit und gewährte Anlagestrategie) Vgl. Vademecum: "Asset & Liability Management" - Zielgrösse und Berechnung der Wertschwankungsreserve* Vgl. Vademecum: "Wertschwankungsreserve" - Darstellung der Vermögensanlage nach Anlagekategorien Die Darstellung weist das mit der Bilanz übereinstimmende Gesamtvermögens aus Kollektive Anlagen und das Engagement aus derivativen Finanzinstrumenten sind den Basisanlagen bzw. den einzelnen Anlagekategorien zugeordnet Der Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen von Art. 56a BVV 2 ist dargestellt 9 * Bei diesen Positionen wird der Bestand und die Veränderung zum Vorjahr dargestellt und bei Bedarf erläutert Checkliste
13 Swiss GAAP FER 26 Nr. Inhalt J N N/A Vermögensanlage (Fortsetzung) - Marktwert und Vertragspartner der Wertpapiere unter securities lending - Erläuterung des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage Die Erläuterungen beziehen sich auf die gesamte Vermögensanlage oder auf Teile davon, die direkt aus der Bilanz und der Betriebsrechnung hervorgehen oder auf die übergeleitet wird Bei der Erläuterung des Erfolgs aus der Vermögensanlage sind wesentliche Auswirkungen von Bewertungsänderungen und die übrigen Erträge / Verluste unterschieden - Erläuterung der Anlagen beim Arbeitgeber* und der Arbeitgeber-Beitragsreserve* (Art der Forderungen, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnisse sowie die damit zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen) VII VIII IX X Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung Auflagen der Aufsichtsbehörde Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage - Unterdeckung / Erläuterung der getroffenen Massnahmen (Art. 44 BVV 2) - Verwendungsverzicht des Arbeitgebers auf Arbeitgeber-Beitragsreserve - Teilliquidationen (inkl. Verteilungskriterien) - Policendarlehen* - Separate Accounts* - Verpfändung von Aktiven* - Solidarhaftung und Bürgschaften* - Laufende Rechtsverfahren - Besondere Geschäftsvorfälle und Vermögens-Transaktionen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 9 * Bei diesen Positionen wird der Bestand und die Veränderung zum Vorjahr dargestellt und bei Bedarf erläutert Checkliste
14 Vademecum
15 Immobilien: Bewertungsmethoden Gemäss Swiss GAAP FER 26 müssen Immobilien zu aktuellen Werten bewertet werden. Die Bewertungsmethode ist frei, solange sie allgemein anerkannt ist. Zur Bewertung von Immobilien werden in der Schweiz hauptsächlich vier verschiedene Ansätze verwendet: 1. Der Wert einer Liegenschaft wird aufgrund ihres Realwerts geschätzt. 2. Der Wert einer Liegenschaft wird aufgrund ihres Ertragswerts geschätzt. 3. Der Wert einer Liegenschaft wird aufgrund ihres Verkehrswerts geschätzt. 4. Der Wert einer Liegenschaft wird aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften und aktuellen Marktpreisdaten aus Immobilientransaktionen geschätzt (hedonischer Ansatz). Bei allen vier Methoden sind diverse, sich zum Teil stark unterscheidende Umsetzungen in der Praxis gebräuchlich, welche mit spezifischen Vor- und Nachteilen behaftet sind. Realwertmethode Bei der Realwertmethode wird versucht, aufgrund des Landwerts, der Kubatur, aktueller Baukosten und der Altersentwertung zu berechnen, welchen Wert die Immobilie aufweist. Empirische Auswertungen von Schatzungen zeigen, dass zur Rekonstruktion des Gebäudeneuwerts die unterschiedlichsten Verfahren (Fortschreibung der historischen Herstellungskosten mit Hilfe eines Baukostenindex, Ermittlung der Kubatur und Multiplikatur mit den Baukosten pro Kubikmeter, Brandversicherungswerte) eingesetzt werden. Auch bei der Schatzung von Nebenkosten und Umgebungsarbeiten sind erhebliche Unterschiede festzustellen. Grosse Differenzen bei den Schatzungen in der Praxis sind auch bezüglich der übrigen Bewertungsfaktoren (Altersentwertung, Landwert) zu finden. Insbesondere der Nutzen von Abschreibungstabellen wird oft in Frage gestellt, da die effektive Altersentwertung nicht messbar ist und die Bestimmung des massgeblichen Gebäudealters (Umbauten, Umnutzungen, Sanierungen) kritisch ist. Letztlich sind bei Realwertschatzungen grosse Unterschiede für dasselbe Objekt das Resultat der Unterschiede im Schatzungsansatz. Die Realwertmethode ist folglich nur vordergründig eine exakte Methode zur Bestimmung des Werts von Immobilien. Zudem wird der Realwert nur sehr beschränkt von der Immobilienmarktlage beeinflusst. Parameter wie Konjunktur, Zinsniveau und Inflation fliessen höchstens indirekt und stark gedämpft in die Berechnung ein. Es lässt sich festhalten, dass die berechneten Realwerte meist sehr wenig mit tatsächlich erzielbaren Marktpreisen zu tun haben und im Zeitablauf viel zu wenig schwanken. In der gegenwärtigen Marktkonstellation sind die berechneten Realwerte praktisch immer höher als die effektiven Marktpreise. Vademecum: Immobilien: Bewertungsmethoden
16 Beispiel Grundstück 1'586 m2 à CHF 637 Gebäude 6'569 m3 à CHF 534./. Altersentwertung 10 % Erschliessung / Umgebung ca. 8 % der Baukosten Baunebenkosten ca. 12 % der Baukosten Total Realwert CHF CHF 1'010'000 3'508' '000 3'157' ' '000 4'869'000 Ertragswertmethode Bei der Berechnung des Ertragswerts wird der Barwert der zu erwartenden Mietzinseinnahmen bestimmt. Dabei müssen zum einen die erwarteten Mietzinseinnahmen und zum andern der Kapitalisierungszinsfuss bestimmt werden. Bei den Mietzinseinnahmen wird meist von den bestehenden, effektiv erzielten Brutto- oder Nettomietzinsen ausgegangen. Je nach Schatzer wird auch die zukünftige Entwicklung der Mietzinsen (Marktlage, Vertragsdauer, Mietzinsreserven) mitberücksichtigt. Grosse Differenzen treten bei den verwendeten Kapitalisierungszinsfüssen auf. Oft dient der aktuelle Hypothekarzins als Basis. Verschiedene Zuschläge (Objekttyp, Betriebskosten, Unterhaltskosten, Rückstellungen, Mietzinsrisiko, Verwaltung, etc.) werden auf den Basiszinssatz addiert um einen risikogerechten und objektspezifischen Kapitalisierungssatz zu erha lten. Gelegentlich wird für alle Objekte ein einheitlicher Satz von 6.5 % unterstellt oder ein Mischkostensatz aus Eigenkapitalkosten und Hypothekarzins berechnet, wobei die Eigenkapitalkosten oft sehr grob approximiert werden (Zinssatz auf Kassaobligationen o.ä.). Die aufgeführten Berechnungsvarianten zeigen, dass auch die Verwendung des Ertragswerts nicht problemlos ist. Insbesondere die Bestimmung eines marktgerechten Kapitalisierungsfusses verdient besonderer Sorgfalt. Beispiel Der aktuelle Mietertrag einer Liegenschaft beträgt zur Zeit netto CHF 291'000. Bei einem Kapitalisierungszinsfuss von 6.5 % beträgt der Ertragswert CHF 4'477'000 (291'000 / 0.065). Vademecum: Immobilien: Bewertungsmethoden
17 Verkehrswertmethode Als Verkehrswert wird meist eine Mischung aus dem Ertragswert und dem Realwert bezeichnet. Damit sollen die aufgeführten Nachteile der Einzelansätze gemildert werden. Alle rdings sind in der Praxis die unterschiedlichsten Gewichtungsschemen zwischen Ertrags- und Realwert anzutreffen, die je nach Autor, Schatzer oder Berufsorganisation sehr unterschie dlich sind. Es konnte auch festgestellt werden, dass das Gewichtungsschema je nach konjunktureller Lage verändert wird: Ab 1990 verlor der Realwert zunehmend an Bedeutung. Damit wurde die offenkundige Überschatzung des effektiven Marktwerts der Immobilien bei Verwendung des Realwerts teilweise korrigiert, ohne den ganzen Schatzungsansatz in Frage stellen zu müssen. Je nach Schatzer erfahren die errechneten Verkehrswerte noch eine Pauschalkorrektur, welche selten näher begründet wird. Es ist zweifelhaft, ob die gängige Praxis zur Berechnung des Verkehrswerts (Mischung Ertrags- und Realwert) zu einer besseren Annäherung an die effektiv erzielbaren Marktpreise führt, als die alleinige Abstützung auf den Ertragswert. Eine Schatzung wird selten genauer, wenn zusätzliche, selbst kaum schätzbare Faktoren miteinbezogen werden. Unter Umständen kumulieren sich die Schätzfehler. Beispiel Bei einer Gewichtung von Realwert und Ertragswert von 1:1 kann auf der Basis des Realwerts von CHF 4'869'000 und des Ertragswerts von CHF 4'477'000 ein Verkehrswert von CHF 4'673'000 bestimmt werden. Hedonischer Ansatz Beim hedonischen Ansatz werden die Preise von Immobilien mit Hilfe eines Mehrfaktorenmodells geschätzt. Anhand effektiv erzielter Immobilienpreise und der mit diesen gehandelten Immobilien verknüpften Objekteigenschaften (Lage, Grösse, Bauzustand, etc.) wird ermittelt, in welchem Umfang diese Objekteigenschaften vom Markt in der Preisbildung berücksichtigt werden. Diese Faktorpreise ermöglichen es, die Preise anderer Immobilien, die geschätzt werden müssen, zu bewerten. Die hedonische Methode wurde ursprünglich für die Bewertung von Gebrauchtwagen entwickelt und später auf die Immobilienbewertung übertragen. Ähnlich wie ein Auto bestimmte Eigenschaften aufweist (gefahrene Kilometer, Leistung, etc.) wird eine Liegenschaft ebenfalls als ein Verbund aus mehreren Komponenten betrachtet. Dabei werden i.d.r. sowohl physische Eigenschaften (z.b. Wohnraum, Grösse des Balkons, Anzahl Badezimmer, Baujahr) als auch der Standort der Liegenschaft (Infrastruktur, Lärm, etc.) berücksichtigt. In einem ersten Schritt wird bei dieser Methode der Wert pro Einheit einer Eigenschaft in einem statistischen Regressionsverfahren geschätzt. Vereinfacht dargestellt wird beispielsweise versucht, Vademecum: Immobilien: Bewertungsmethoden
18 den Preis eines Badezimmers zu ermitteln, indem von allen verfügbaren Transaktionen der Kaufpreis und die Anzahl Bäder gesammelt und anschliessend in einen mathematischen Zusammenhang gebracht werden. Es kann die Frage beantwortet werden, wie stark der Preis einer Liegenschaft steigen würde, wenn ein zusätzliches Badezimmer vorhanden wäre. In einem zweiten Schritt wird der Wert einer Liegenschaft aus der Summe der Preise der Einzelkomponenten zusammengesetzt. Dieses Verfahren erfreut sich momentan wachsender Bedeutung. Es kann als marktnächstes aller geschilderter Schatzungsverfahren bezeichnet werden. Allerdings ist es von zentraler Bedeutung, dass die verwendeten Preismodelle rigorosen statistischen Tests unterzogen werden und die zur Kalibrierung verwendeten effektiven Handelspreise und Objektdaten sowohl quantitativ wie auch qualitativ hervorragend sind. Dies ist bei den derzeit auf dem Markt erhältlichen Ansätzen mindestens bei den Gewerbe-, Misch- und bei Bürogebäuden teilweise noch problematisch. Auch kann der Schatzungsaufwand bei einem grossen Immobilienportfolio (insbesondere die Erstschatzung) recht gross werden. Beispiel Nehmen wir folgendes (vereinfachtes) hedonisches Bewertungsmodell an: Liegenschaftswert = CHF 10'000 + CHF 5'000 * Grösse + CHF 25'000 * Lagequalität. Wobei die Grösse in Quadratmetern angegeben ist und die Lagequalität auf einer Skala von 1 (schlecht) bis 5 (sehr gut) liegt. Der Wert einer 85qm - Liegenschaft an Top-Lage (5) wäre dann CHF 560'000. Der Wert einer 60qm - Liegenschaft an einer schlechten Lage (1) wäre dann CHF 335'000. Vademecum: Immobilien: Bewertungsmethoden
19 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Gemäss Swiss GAAP FER 26 muss in der Bilanz die Position Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen ausgewiesen werden. Gleichzeitig werden vier Unterpositionen ausgewiesen, nämlich: Vorsorgekapital Aktive Versicherte, Vorsorgekapital Rentner, Passiven aus Versicherungsverträgen und Technische Rückstellungen. Die Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen können wie folgt definiert werden: Das Vorsorgekapital (auch: Deckungskapital) Aktive Versicherte muss im Minimum der per Berechnungszeitpunkt gültigen Freizügigkeitsleistung entsprechen. Im Beitragsprimat entspricht das Vorsorgekapital den angesparten Altersgutschriften inkl. Zins, wobei es allenfalls um den Differenzbetrag zur gesetzlichen Freizügigkeitsleistung (Art. 17 FZG) erhöht werden muss. Im Leistungsprimat entspricht das Vorsorgekapital dem Barwert der erworbenen Altersleistung, wobei auch hier eine allenfalls höhere Freizügigkeitsleistung berücksichtigt wird. Das Vorsorgekapital (auch: Deckungskapital) Rentner ergibt sich aus dem Barwert der laufenden und anwartschaftlichen Rentenverpflichtungen. In der Position technische Rückstellungen wird eine Langlebigkeitsreserve für den Effekt der steigenden Lebenserwartung gebildet, sowie weitere Rückstellungen, etwa für Risikoschwankungen bei Invalidität und Tod, gesetzliche oder reglementarische Anpassung an die Teuerung, vorzeitige Pensionierungen, Sondermassnahmen BVG u.a. Die Berechnung des Vorsorgekapitals kann statisch oder dynamisch erfolgen. Statische Methode Das BVG verlangt, dass eine Vorsorgeeinrichtung jederzeit Sicherheit bietet, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Pensionskassenexperten und die Aktuare SAV haben in ihren Grundsätzen und Richtlinien 2000 als absolutes Minimum für die notwendigen Vorsorgekapitalien die Summe der nach Freizügigkeitsgesetz berechneten Austrittsleistungen und das Deckungskapital der Rentner definiert. Mit dieser Minimalkapitalisierung sind die Kassen in der Lage, ihre Verpflichtungen kurzfristig zu erfüllen. Die zugrundeliegenden Annahmen gehen dabei von unveränderten zukünftigen Geldbeträgen aus. Damit die Sicherheit auch langfristig gewährleistet ist, benötigen die Kassen neben dem statischen Deckungskapital zusätzliche Rückstellungen in genügender Höhe. In der Praxis sieht man häufig eine Rückstellung für die Anpassung der technischen Grundlagen (Langlebigkeit) oder eine Risikoschwankungsreserve, die einen ungünstigen Verlauf der Invaliditäts- und Todesfälle auffangen soll. Diese Rückstellungen werden in der kaufmännischen Bilanz nach Swiss GAAP FER 26 in der Position Technische Rückstellungen ausgewiesen. Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS
20 Dynamische Methode Diese dient der Berechnung der versicherungstechnischen Verpflichtungen unter Berücksichtigung von Annahmen über die erwartete Entwicklung einer Pensionskasse. Die Annahmen sind so festzulegen, dass sie die zu erwartende Entwicklung realistisch über einen längeren Zeitraum abbilden. Folgende Annahmen sind zu definieren: Diskontierungssatz/technischer Zins, Lohnentwicklung, Rentenindexierung, Entwicklung des Koordinationsbetrages, Inflation, Austrittswahrscheinlichkeiten, vorzeitige Pensionierungen, Kapitalrendite. In der schweizerischen Praxis werden die Vorsorgekapitalien meistens nach der statischen Methode berechnet. Ein Vergleich mit den nach der dynamischen Methode berechneten Vorsorgekapitalien wird dann zusätzlich erstellt, wenn eine Vorsorgeeinrichtung Auskunft darüber haben möchte, wie hoch die für eine ausreichende Deckung erforderliche Beitragshöhe auf der Grundlage von Hypothesen sein sollte. Häufig erfolgt eine solche Berechnung unter der Hypothese, dass die gemäss Anlagestrategie angestrebte Kapitalrendite erzielt wird (anstelle der Rendite der jeweils aktuellen Marktsituation) unter Berücksichtigung der zukünftigen Lohnentwicklungen und der Austritte. Gemäss Swiss GAAP FER 26 darf nur dann die dynamische Methode für die Bilanzierung des Vorsorgekapitals gewählt werden, wenn die daraus resultierenden Berechnungen höher sind als diejenigen aufgrund der statischen Methode, das heisst, wenn sie höher sind als diejenigen gemäss Freizügigkeitsgesetz (für die aktiven Versicherten). Für die Berechnung der Vorsorgekapitalien nach Swiss GAAP FER 16 (Ausweis der wirtschaftlichen Auswirkungen aus Vorsorgeverpflichtungen im Einzel- und Konzernabschluss des Unternehmens), sowie nach den entsprechenden internationalen Standards IAS 19 und FAS 87 ist die dynamische Methode vorgeschrieben. Beispiele zur Berechnung individueller Vorsorgekapitalien Wie berechnet sich das Vorsorgekapital eines 30-jährigen Mannes (Ende Jahr) für ein Beitragsprimat oder Leistungsprimat, wenn der Mann seit Eintritt in die Pensionskasse mit 25 Jahren einen Lohn von CHF 70'000 hat und der koordinierte Lohn (AHV-Lohn abzüglich Koordinationsbetrag) CHF beträgt. Der Versicherte ist während der ganzen Zeit zu 100 % angestellt. Zum Vergleich: Der koordinierte Lohn nach BVG beträgt für das Beispiel 70'000 minus 25'320 (Stand: 2004), was bei der Bestimmung der Freizügigkeitsleistung u.u. relevant wird. Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS
21 Beitragsprimat Die reglementarischen Prozentsätze für die Altersgutschriften (AGS) entsprechen denjenigen des BVG, die Arbeitnehmerbeiträge berechnen sich wie folgt: Altersklasse Arbeitnehmerbeiträge % % % % Die reglementarische Invalidenrente entspricht der versicherten Altersrente, d.h. dem mit konstantem Lohn projizierten, verzinsten Endaltersguthaben, umgewandelt mit 6.8 %; die Ehegattenrente entspricht 60 % und die Kinderrente 20 % der Invalidenrente. Der gutgeschriebene Zins beträgt 4 % (i = 0.04). Es werden keine Lohnerhöhungen in die Berechnung miteinbezogen. Berechnung Vorsorgekapital Aktive (in CHF) I. Altersguthaben gemäss Reglement: Altersgutschrift (AGS) pro Jahr zwischen 25 und 30: 7 % * 50'000 = 3'500 Nach 2 Beitragsjahren beträgt das Guthaben: 3'500 * (1 + i) + 3'500 = 7'140 Entsprechend erhält man die Summe der Altersgutschriften + Zinsen im Alter 30: Vorsorgekapital (VK) 30 = 23'215 = ((1+i) 6-1)/i * 7 % * 50'000 II. BVG-Altersguthaben (Art. 18 FZG), wobei einfachheitshalber von einem unveränderten projizierten BVG-Zins von 4 % (i=0.04) ausgegangen wird: 20'745 = ((1+i) 6-1)/i * 7 % * (70'000 25'320) III. FZG-Minimum (Art. 17 FZG): 18'900 = ((30-20)*4 %+1)*6*2'250 Die Berechnung gemäss Reglement ergibt den grössten Betrag (23'215 vs. 20'745 und 18'900) und muss daher für die Bilanzierung der Vorsorgekapitalien herbeigezogen werden. Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS
22 Berechnung Vorsorgekapital Rentner (in CHF) Im Schlussalter wird das Vorsorgekapital des Versicherten in eine Rente umgewandelt. Geht man davon aus, dass das Altersguthaben des Versicherten im Alter 65 CHF 509'171 beträgt, so berechnet sich die ausbezahlte Rente bei einem reglementarischen Umwandlungssatz von 6.8 % wie folgt: 34'624 = 6.8 % * 509'171 Für die Berechnung des individuellen Vorsorgekapitals wird die ausbezahlte Rente mit dem Barwerttarif multipliziert: Rente * Barwerttarif = (6.8 % * 509'171)* = 509'175 Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS
23 Leistungsprimat Leistungen gemäss Reglement: Die Altersrente entspricht 60 % des letzten Lohnes. Die Invalidenrente entspricht der Altersrente, die Ehegattenrente zu 60 % und die Kinderrente zu 20 % der Altersrente. Zur Vereinfachung nehmen wir an, dass die Person dauernd zu 100 % angestellt ist. Ein Rentensatz von 60 % bei angenommenen 40 Jahren Erwerbstätigkeit ergibt einen jährlichen Rentensatz von 1.5 %. Das heisst, pro Jahr wird 1.5 % der späteren Altersrente erworben: Erworbene Rente = Anzahl_Versicherungsjahre * jährlicher_rentensatz *vers_lohn Das Deckungskapital ergibt sich aus der erworbenen Rente (ER), indem man sie mit dem altersabhängigen Austrittstarif multipliziert. Berechnung Vorsorgekapital Aktive (in CHF) I. Barwert der erworbenen Leistungen gemäss Reglement: Für den Versicherten mit Alter 30 ergibt dies: ER_30 = 6 * 1.5 % * 50'000 CHF = 4'500 Damit lässt sich das Vorsorgekapital (VK) im Alter 30 bestimmen: VK 30 = ER 30 * Tarif = 4'500 * 5.5 = 24'750 II. BVG-Altersguthaben (Art. 18 FZG): 20'745 (vgl. Berechnung Beispiel Beitragsprimat) III. FZG-Minimum (Art. 17 FZG): 18'900 = ((30-20)*4 %+1)*6*2'250 Die Freizügigkeitsleistungen (Barwert der erworbenen Leistungen) nach Reglement im Alter 30 ist höher als die beiden anderen Berechnungen. Deshalb ist dieser Betrag in der Position "Vorsorgekapital Aktive" in der Bilanz zurückzustellen: 24'750. Berechnung Vorsorgekapital Rentner (in CHF) Im Schlussalter wird das Deckungskapital analog dem Beispiel Beitragsprimat berechnet: Rente * Barwerttarif = (60 %*50'000)* = 441'180 Vademecum: Vorsorgekapitalien und techn. RS
24 Wertschwankungsreserven (VaR und Pauschalreserven) Gemäss Swiss GAAP FER 26 muss in der Bilanz grundsätzlich eine Wertschwankungsreserve ausgewiesen werden, wenn die Vorsorgeeinrichtung verbindliche Leistungszusagen erbringt. Diese kann im Fall von Verlusten auf den Vermögensanlagen aufgelöst werden, so dass danach die Zielgrösse nur noch im Anhang ersichtlich ist. Es gibt zwei verschiedene in der Praxis anerkannte Methoden für die Bestimmung der Wertschwankungsreserven: Pauschalreserven Die sogenannte Praktikermethode oder Methode der Pauschalreserven bildet die Bewertungsreserven in Prozenten pro Anlagekategorie. Die Methode hat den Vorteil, dass sie einfach und leicht verständlich ist. Deren Nachteil ist die Fokussierung auf die Aktivseite und die fehlende Möglichkeit zur Berücksichtigung von Diversifikationseffekten. Die Ermittlung der Höhe der Reserven orientiert sich an den langfristigen, historischen Volatilitäten (Wertschwankungen) der einzelnen Anlagekategorien. Diese Methode kann nicht als State-ofthe-Art bezeichnet werden. Beispiel zur Berechnung von Pauschalreserven Für unser Beispiel gehen wir von einer PVE mit einer Bilanzsumme bewertet zu tatsächlichen Werten von CHF 500 Mio. aus, die folgende Anlagestrategie verfolgt: Anlagekategorie Anlagestrategie Obligationen CHF 40% Obligationen Fremdwährung 10% Aktien Schweiz 15% Aktien Ausland 15% Hypotheken 5% Immobilien 15% Total 100% In Mio. CHF 500 Vademecum: Wertschwankungsreserve
25 Auf den einzelnen Anlagekategorien werden die folgenden pauschalen Wertschwankungsreserven gebildet: Anlagekategorie Anlagestrategie Kursschwankungsreserve in % der Anlagekategorie Obligationen CHF 40% 7.5% Obligationen Fremdwährung 10% 10.0% Aktien Schweiz 15% 20.0% Aktien Ausland 15% 25.0% Hypotheken 5% 2.5% Immobilien 15% 10.0% Total 100% In Mio. CHF 500 Daraus lassen sich die folgenden Wertschwankungsreserven berechnen: Anlagekategorie A Anlagestrategie B Kursschwankungsreserve in % der Anlagekategorie C = A x B Kursschwankungsreserve in % des Vermögen Obligationen CHF 40% 7.5% 3.0% Obligationen Fremdwährung 10% 10.0% 1.0% Aktien Schweiz 15% 20.0% 3.0% Aktien Ausland 15% 25.0% 3.8% Hypotheken 5% 2.5% 0.1% Immobilien 15% 10.0% 1.5% Total 100% 12.4% In Mio. CHF Die Tabelle zeigt, dass bei diesem Beispiel Wertschwankungsreserven im Umfang von 12.4 % des Vermögens gebildet werden. Bei einem Vermögen von CHF 500 Mio. sind das CHF 61.9 Mio. Vademecum: Wertschwankungsreserve
26 Finanzökonomische Methode Die sogenannte finanzökonomische Methode bildet Bewertungsreserven in Proze nten der gebundenen Vorsorgekapitalien (Deckungskapital der Aktiven und Rentenbezüger). Beim finanzökonomischen Verfahren wird aufgrund der Rendite- und Risikoeigenschaften der Anlagekategorien die Wertschwankungsreserve ermittelt, die mit hinreichender Sicherheit eine geforderte Minimalverzinsung der gebundenen Vorsorgekapitalien ermöglicht. Diese Methode basiert auf dem sogenannten Value at Risk (VaR). Der VaR beschreibt den maximal möglichen Verlust der bei einer Investitionsdauer bei gegebenem Sicherheitsniveau auftreten kann. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass sie integraler Bestandteil eines zeitgemässen Asset and Liability Managements ist. Der Nachteil liegt in deren Komplexität. Beispiel zur finanzökonomischen Methode Für unser Beispiel gehen wir wiederum von einer PVE mit einer Bilanzsumme bewertet zu tatsächlichen Werten von CHF 500 Mio. aus, die folgende Anlagestrategie verfolgt: Anlagekategorie Anlagestrategie Obligationen CHF 40% Obligationen Fremdwährung 10% Aktien Schweiz 15% Aktien Ausland 15% Hypotheken 5% Immobilien 15% Total 100% In Mio. CHF 500 Die Passivseite der Bilanz gliedert sich stark vereinfacht in CHF 420 Mio. gebundene Mittel und CHF 80 Mio. ungebundene Mittel. Demzufolge betragen die ungebundenen Mittel rund 19 % der gebundenen Mittel. Es stellt sich die Frage, wie viel der ungebundenen Mittel als Wertschwankungsreserve ausgeschieden werden sollen. Vademecum: Wertschwankungsreserve
27 Auf der Basis statistischer Untersuchungen historischer Performancedaten einzelner Anlagekategorien sowie ökonomischen Überlegungen bezüglich dem Niveau des risikolosen Zinssatzes und der Höhe von Risikoprämien, können beispielsweise folgende Rendite/Risiko Eigenschaften verschienener Anlagekategorien bestimmt werden: Anlagekategorie Total Volatilität Korrelationen Return Obl CHF 3.0% 3.0% Obl. Fremdwährungen 4.0% 8.0% Aktien Schweiz 7.0% 17.0% Aktien Ausland 7.0% 18.0% Hypotheken 3.5% 1.5% Immobilien 4.0% 9.0% Aufgrund dieser Rendite- und Risikoeigenschaften weist die Anlagestrategie ein langfristiges Renditepotential von 4.5 % pro Jahr auf. Die damit verbundenen Wertschwankungen (Volatilität der Rendite) belaufen sich auf rund 6.3%. Demzufolge lässt sich je nach Sicherheitsniveau folgender Bedarf an Wertschwankungsreserven zur Gewährleistung von 4% Minimalverzinsung berechnen: Sicherheitsniveau Erforderliche Wertschwankungsreserven zur Gewährleistung von 4% Minimalverzinsung 95% 11.1% 97.5% 13.7% 99% 16.7% Bei einem Sicherheitsniveau von 97.5 % wären demzufolge Wertschwankungsreserven von 13.7 % der gebundenen Mittel (CHF 420 Mio.) notwendig, um eine Minimalverzinsung von 4 % zu gewährleisten. Das wären rund CHF 57.5 Mio. Demzufolge verblieben von den ursprünglich CHF 80 Mio. freien Mitteln noch CHF 22.5 Mio. Weiterentwicklung finanzökonomischer Ansätze Im Gegensatz zur sehr rudimentären Methode der Pauschalreserven berücksichtigt der finanzökonomische Ansatz sowohl Diversifikationseffekte innerhalb des Anlagevermögens wie auch die auf den gebundenen Mitteln zu erzielende Minimalrendite. Der Ansatz geht jedoch implizit davon aus, dass die Verpflichtungen der PVE in einem Jahr realisiert werden müssen. Der in der Regel langfristige Charakter der Verpflichtungen wird nicht berücksichtigt. In weiterentwickelten finanzökonomischen Ansätzen wird deshalb auch der Barwert der Verpflichtungen in Abhängigkeit von den Kapitalmarktzinsen modelliert. Steigende Kapitalmarktzinsen führen zu einem sinkenden Barwert der Verpflichtungen und umgekehrt. So kann die Schwankungsreserve besser auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten abgestimmt werden. Vademecum: Wertschwankungsreserve
28 Asset & Liability Management Gemäss Swiss GAAP FER 26 und Art. 59 BVV 2 muss im Anhang eine allfällige Inanspruchnahme der Erweiterungen der Anlagemöglichkeiten der BVV 2 ausgewiesen werden. Gleichzeitig muss in einem Bericht die Einhaltung der Sicherheit und Risikoverteilung gemäss Art. 50 BVV 2 schlüssig dargetan werden. Ein solcher Bericht basiert auf einer Asset & Liability Management (ALM) Analyse. Ziel einer ALM Analyse ist die Festlegung einer langfristigen Anlagestrategie, welche auf die kassenspezifische Struktur der Versicherten, der daraus resultierenden Verpflichtungen und Liquiditätsflüsse wie auch auf die Risikofähigkeit abgestimmt ist. Zudem muss die erwartete Rendite der gewählten Anlagestrategie dazu geeignet sein, die zukünftigen Leistungsverpflichtungen der Pensionskasse zu finanzieren. Grundsätzlich wird zwischen statischen, dynamischen und kapitalmarktbasierten ALM Analysen unterschieden. Statische ALM Analyse Statische Analysen basieren auf den aktuellen Kassendaten (versicherungstechnische Bilanz, Jahresrechnung) und beurteilen aufgrund dieser Unterlagen die Risikofähigkeit der Pensionskasse. Die entsprechenden Bestimmungsfaktoren sind die Liquiditätsbedürfnisse, der Anteil langfristiger Vorsorgekapitalien, die finanzielle Lage (Schwankungsreserven) und die zur Finanzierung der Vorsorgeleistungen notwendige Vermögensrendite. Die statische Analysetechnik ist dann zweckmässig, wenn die Pensionskasse keine grosse Asymmetrie bei den aktiven Versicherten aufweist sowie keine Planumstellungen bekannt sind. Dadurch sind die heute verfügbaren Daten aussagekräftig genug, um gesicherte Angaben über die Risikofähigkeit der Pensionskasse machen zu können. Dynamische ALM Analyse Dynamische ALM Analysen basieren auf Simulationen der versicherungstechnischen Daten, wie sie durch den Pensionsversicherungsexperten / Aktuar erstellt werden. Diese Simulationen zeigen die Entwicklung der versicherungstechnischen Daten über beispielsweise die nächsten zehn Jahre unter verschiedenen Szenarien (so u.a. Simulation der künftigen Entwicklung des Versichertenbestandes (gesteuert über Ein- und Austritte), der Basislöhne, der versicherten Löhne, der Anpassung der Renten (an die Teuerung oder echte Leistungsverbesserungen), der Inflationsrate, etc.). Diese Simulationsberechnungen zeigen den möglichen Liquiditätsbedarf, das Fälligkeitsprofil der Leistungen, die Entwicklung des Vermögens und des Vorsorgekapitals sowie den, zur kostengerechten Finanzierung der Leistungen, notwendigen Anlageertrag. Basierend auf diesen Ergebnissen kann eine adäquate und konsistente Anlagestrategie, möglicherweise auch basierend auf einer stochastischen Berechnungsgrundlage, entwickelt werden. Kapitalmarktbasierte ALM Analyse In den traditionellen statischen und dynamischen ALM Analysen werden Berechnungen der Deckungskapitalien und deren Projektionen auf der Basis eines konstanten technischen Zinssatzes Vademecum: Asset & Liability Management
29 durchgeführt. Bei der kapitalmarktbasierten ALM Analyse werden die für die Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme verwendeten Zinssätze auf der Basis der jeweils aktuellen Fristenstruktur der Kapitalmarktzinsen festgelegt. Da die Kapitalmarktzinsen im Zeitablauf schwanken, weist auch das Deckungskapital ein Barwertrisiko auf. Das Rendite/Risiko Profil der Anlagestrategie kann nun relativ zum Risikoprofil der Verpflichtungen optimiert werden. Die für die Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme verwendeten Kapitalmarktzinsen sind insbesondere bei langfristigen Verpflichtungen von Bedeutung. Deshalb drängt sich die kapitalmarktbasierte ALM bei Leistungsprimatskassen und bei Pensionskassen mit bedeutenden Rentnerbeständen auf. Wird von einer regelbasierten Festlegung des Mindestzinssatzes im Beitragsprimat ausgegangen, dann können die Verpflichtungen einer Beitragsprimatkasse ebenfalls finanzökonomisch modelliert werden und die Anlagestrategie (auch basierend auf einer stochastischen Berechnungsgrundlage) kann auf das entsprechende Risikoprofil der Verpflichtungen abgestimmt werden. Beispiel Auf der Basis einer statischen ALM Analyse konnten die folgenden Kriterien für das Risikoprofil einer Pensionskasse hergeleitet werden: Kriterium für das Risikoprofil Ergebnis Konsequenz für die Anlagestrategie Anlageprofil der bestehenden Anlagestruktur Anlageprofil für neue Strategie Cash Flow (ohne Vermögensertrag) = - 1% p.a. Risiko: hohe Austritte Liquide Mittel 1.0% % Liquide Mittel 7.3% 2.0% 1.0% % Anteil langfristiger Kapitalien (> 10 Jahre) 70.0% Langfristige, volatile Anlagen (Aktien, Immobilien usw.) % 44.1% 70.0% % Wertschwankungsreserven vom gebundenen Kapital vorhanden: 7.0% Annahme künftig: 10.0% einsetzbar 10.0% Bedarf von 12.9% (für 4.1% Verzinsung mit 97.5% Sicherheit) max. Bedarf von 10.0% Renditeziel 4.10% Rendite-Potential 4.10% + 0.5% Aufbau WSR Rendite-Potential 3.95% Rendite-Potential 4.10% / 4.60% Aufgrund des relativ hohen Anteils langfristig gebundener Kapitalien könnte die Pensionskasse in etwa 70 % langfristige und volatilere Anlagen wie Aktien oder Immobilien investieren. Damit könnte auch das Renditeziel von 4.1 % resp. 4.6 % (inkl. Aufbau Wertschwankungsreserven) langfristig erreicht werden. Die vorhandenen Wertschwankungsreserven begrenzen jedoch die Risikofähigkeit der Pensionskasse. Es besteht ein typischer Zielkonflikt zwischen dem in vielen Fällen langfristigen Investitionszeithorizont einer Pensionskasse und den in den letzten Jahren geschrumpften Wertschwankungsreserven und der damit verbundenen geringeren Risikofähigkeit. Vademecum: Asset & Liability Management
30 Diese Problematik drückt sich auch in den folgenden möglichen Anlagestrategien aus: Anlagekategorie Aktuelle Struktur Strategie bisher A WSR 10% B 25% Aktien wie BVG 93 C E(r) 4.1% D E(r) 4.6% Liquidität 7.3% 5.0% 2.0% 2.0% 2.0% 2.0% Obligationen CHF 38.8% 40.0% 44.0% 46.0% 35.0% 28.0% Hypotheken 4.8% 5.0% 5.0% 5.0% 5.0% 5.0% Obligationen FW (Währungsabgesichert) 5.0% 0.0% 14.0% 10.0% 12.0% 8.0% Aktien Schweiz 8.5% 10.0% 11.0% 12.5% 17.0% 24.0% Aktien Ausland 23.5% 25.0% 12.0% 12.5% 17.0% 23.0% Immobilien (Schweiz) 12.1% 15.0% 12.0% 12.0% 12.0% 10.0% Total 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% Total Fremdwährungen 23.5% 25.0% 12.0% 12.5% 17.0% 23.0% Total Aktien 32.0% 35.0% 23.0% 25.0% 34.0% 47.0% Total langfristige Anlagen (Sachwerte) 44.1% 50.0% 35.0% 37.0% 46.0% 57.0% Rendite-Potential p.a. 3.95% 4.10% 3.66% 3.72% 4.10% 4.60% Volatilität = Risiko 6.01% 6.48% 4.62% 4.78% 6.00% 7.56% Rendite / Risiko-Verhältnis Schwankungsreserve zur Sicherstellung von Minimalrendite 4.10% Anlagestrategie mit einer Sicherheit von 95.0% 10.7% 11.4% 8.4% 8.6% 10.5% 13.0% mit einer Sicherheit von 97.5% 12.9% 13.9% 10.0% 10.3% 12.7% 16.0% mit einer Sicherheit von 99.0% 15.7% 16.9% 12.1% 12.4% 15.5% 19.6% Anlagestrategie A benötigt Wertschwankungsreserven von 10 % (Sicherheitsniveau = 97.5 %). Aufgrund des relativ tiefen Aktienanteils von 23 % liegt die erwartete Rendite von 3.66 % dieser Anlagestrategie jedoch unter der minimalen Zielrendite von 4.1 %. Mit einer Anpassung des Aktienanteils auf 34 % (Anlagestrategie C) kann zwar die erwartete Rendite auf den minimalen Zielwert von 4.1 % angehoben werden, die benötigte Schwankungsreserve steigt jedoch ebenfalls. Die Wahl der zukünftigen Anlagestrategie hängt wesentlich von den Prioritäten und der Risikobereitschaft des Stiftungsrates ab. Die ALM Analyse dient als Grundlage für diese Entscheidung. Vademecum: Asset & Liability Management
31 A Hewitt Associates SA Avenue Edouard-Dubois Neuchâtel Tel Lagerstrasse Zürich Tel PPCmetrics AG Gotthardstrasse 61 Postfach 8027 Zürich Tel Route de St-Cergue Nyon Tel
Rückstellungsreglement der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 15.5.2013
der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich Gültig ab 15.5.2013 INHALT 1. Ziel 3 2. Definitionen 3 3. Versicherungstechnische Grundlagen 3 4. Zuständigkeiten 4 5. Rückstellungsarten 4 6. Vorsorgekapitalien
MehrFRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen
FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 65b, 65c, 65d (Abs. 4) BVV 2 Art. 27h, 48, 48e Swiss GAAP FER 26 in der gemäss Art. 47 BVV 2 anwendbaren Fassung
MehrAsset and Liability Management Wertschwankungsreserven
Asset and Liability Management Wertschwankungsreserven ASIP-Informationsveranstaltung: Aktuelle Knackpunkte der 1. BVG-Revision Dr. Andreas Reichlin, Partner PPCmetrics AG Financial Consulting, Controlling
MehrBildung von Rückstellungen. Verabschiedet am 28.09.2011 In Kraft ab dem 31.12.2011 EGLEMENT
Bildung von Rückstellungen Verabschiedet am 28.09.2011 In Kraft ab dem 31.12.2011 EGLEMENT 2 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Definitionen und Grundsätze 3 Art. 2 Technische Grundlagen und Berechnungsannahmen
MehrVorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen
Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1
MehrPensionskasse PERKOS. Reglement 1.1.2010. Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz
Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Reglement..00 Bildung von Erstellt von Swisscanto Vorsorge AG Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. und Inhalt Art. Allgemeine Bestimmungen
MehrDie berufliche Vorsorge in der Schweiz Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 2000 2005
Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 2000 2005 Neuchâtel, 2007 Vermögensanlage Aktiven in Millionen Franken 2000 2002 2004 1 2005 1 Direkte und kollektive Anlagen
MehrBewertungsfragen gemäss FER 26: Schwankungsreserven Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern: BVG-Seminar 2005
Bewertungsfragen gemäss FER 26: Schwankungsreserven Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern: BVG-Seminar 2005 Dr. Andreas Reichlin, Partner PPCmetrics AG Financial Consulting,
MehrREGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG VON TECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN
REGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG VON TECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN Gültig ab 31. Dezember 2013 INHALTSVERZEICHNIS Seite A ALLGEMEIN 1 1. Ziel 1 2. Definition 1 3. Versicherungstechnische Grundlagen 1 4. Technische
MehrReglement Rückstellungen und Schwankungsreserven. gültig ab 16. Mai 2013. Spida Personalvorsorgestiftung
123456 Reglement Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 16. Mai 2013 Spida Personalvorsorgestiftung Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Art. 1 Grundsätze und Ziele... 3 Art. 2 Zinssatz für die Verzinsung
MehrRückstellungen und Schwankungsreserven
Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven Zürich, 17. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2. Technische
MehrERGÄNZUNGSKASSE ALCAN SCHWEIZ
ERGÄNZUNGSKASSE ALCAN SCHWEIZ Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2. Technische Rückstellungen 1
MehrReglement Rückstellungen und Schwankungsreserven. gültig ab 1. Juni 2014. Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe
Reglement Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 1. Juni 2014 Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Art. 1 Grundsätze und Ziele... 3 Art. 2 Zinssatz... 3 Art.
MehrRÜCKSTELLUNGSREGLEMENT
Pensionskasse RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT 2013 der Pensionskasse Züriwerk, Zürich Rückstellungsreglement - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 1.1 Grundsätze und Ziele 3 2 Technische Grundlagen,
Mehrinvor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen ("Rückstellungsreglement")
invor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen ("Rückstellungsreglement") gültig ab 7. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2.
MehrPensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven
Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...
MehrPENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation
PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt Art. 1 Einleitung... 3 Art. 2 Voraussetzungen... 3 Art. 3 Stichtag
Mehr1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen
1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Begriffe und Abkürzungen... 3 Technische Grundlagen, Vorsorgekapitalien...
Mehrvon Adrian Schmid und Norbert Wartmann
Ergänzende Illustrationen zum Artikel in der SCHWEIZER PERSONALVORSORGE, Ausgabe 03-05 Transparenz im Bereich Vermögensanlagen: Die Umsetzung von Swiss GAAP FER 26 in der Praxis von Adrian Schmid und Norbert
MehrUTA Sammelstiftung BVG
Bildung von. Januar 0 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. und Inhalt Art. Allgemeine Bestimmungen B. Bildung von Art. Begriffe und allgemeine Bestimmungen Art. 3 Vorsorgekapitalien
MehrReglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2013 3. September 2013 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...
MehrÜberprüfung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve
Aon Hewitt Investment Consulting Urheberrechtlich geschützt und vertraulich Überprüfung der Zielgrösse der Wertschwankungsreserve Pensionskasse XY, Januar 2015 Risk. Reinsurance. Human Resources. Inhaltsverzeichnis
MehrPensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Auszug der Jahresrechnung 2014 Bilanz Betriebsrechnung (Kennzahlen) Auszüge des Anhangs Rue Pedro-Meylan 7 - Postfach 260-1211 Genf 17 Tel. 022 718 99
MehrReglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen
85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrPraktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen. Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG
Praktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG Agenda / Themen Umhüllende Vorsorgeeinrichtung / Split-Lösung Begriff Anrechnungsprinzip
MehrTeilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3
MehrReglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern
$ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission
MehrREGLEMENT TEILLIQUIDATION
REGLEMENT TEILLIQUIDATION Gültig ab 01. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Grundlagen 1 2. Bestimmung der Höhe der freien Mittel 2 3. Aufteilung zwischen verbleibenden und austretenden versicherten
MehrPensionskasse SHP Jahresbericht 2014
Pensionskasse SHP Jahresbericht 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Jahresbericht des Stiftungsrates 3 Organisation 4 Bilanz 5 Betriebsrechnung 6 Vermögensanlage 7 Versichertenbestand 9 Kennzahlen 10 Jahresbericht
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5
MehrReglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation
Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation SR 29.04.2009 2 I. Vorbemerkungen Dieses Reglement regelt die Auflösung eines Anschlussvertrages gemäss den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen
MehrReglement zu den Rückstellungen und Schwankungsreserven
Reglement zu den Rückstellungen und Schwankungsreserven 1. Januar 2014 Inhalt I. Begriffe und allgemeine Grundsätze... 4 1. Grundsätze... 4 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen... 4 3. Schwankungsreserven...
MehrPensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation
Pensionskasse der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz Reglement betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation H:\DIVOR BADEN\Kunden\EMK\Reglemente\Definitive Reglemente\Teilliquidationsreglememt\Teilliquidationsreglement
MehrLuzerner Gemeindepersonalkasse, Wolhusen
Luzerner Gemeindepersonalkasse, Wolhusen Reglement zur Festlegung der Rückstellungspolitik Gültig ab 1. Januar 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Inhalt 1 1.1 Ausgangslage 1 1.2 Begriffe und allgemeine
MehrKurzbericht Geschäftsbericht 2014
Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Wichtigste Kennzahlen 2013 2014 Rentner Alle Rentner sind bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft
MehrDr. sc. math. Ernst Welti
Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Einleitung Gründe für die Reduktion Konsequenzen der Reduktion Flankierende Massnahmen Informationsveranstaltungen 2005 70 1 Der technische Zinssatz
MehrInhaltsverzeichnis. Das Jahr 2010 im Überblick Seite 3. Kommentar zur Jahresrechnung 2010 Seite 4 Kommentar zur Bilanz per 31.12.
Jahresbericht 2010 2 Inhaltsverzeichnis Das Jahr 2010 im Überblick Seite 3 Kommentar zur Jahresrechnung 2010 Seite 4 Kommentar zur Bilanz per 31.12.2010 Bilanz per 31.12.2010 Seite 5 Kommentar zur Betriebsrechnung
MehrPKS CPS. Rückstellungsreglement. 1. Januar 2012. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse.
PKS CPS 1. Januar 2012 Rückstellungsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa da pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031
MehrTeilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009
com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4
MehrPKS CPS. Teilliquidationsreglement. 1. Juni 2009. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse.
PKS CPS 1. Juni 2009 Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa da pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031
MehrGesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)
Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,
MehrReglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil
Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil Ausgabe 1. Januar 2005 Pensionskasse Bühler AG Uzwil CH-9240 Uzwil/SG Tel. + 41 71 955 27 61 Fax + 41 71 955 26 80 info.pensionskasse@buhlergroup.com
MehrErläuterungen zum Persönlichen Ausweis
Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich
MehrAnhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011
Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens
MehrDas vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements.
Veska Pensionskasse Teilliquidationsreglement Das vorliegende Teilliquidationsreglement stützt sich auf Art. 53b und 53d BVG, Art. 27g und 27h BVV2 sowie Art. 48 des Vorsorgereglements. 1. Voraussetzungen
MehrVORSORGESTIFTUNG VLSS
VORSORGESTIFTUNG VLSS STIFTUNG FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE DER LEITENDEN SPITALÄRZTE DER SCHWEIZ REGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG UND VERWENDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND SCHWANKUNGSRESERVEN gültig ab 1. Januar
MehrTeilliquidationsreglement der Pensionskasse AR gültig ab 1. Januar 2014
Teilliquidationsreglement der Pensionskasse AR gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis A. Zweck und Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1 B. Teilliquidation Art. 2 Voraussetzungen 1 Art. 3 Grundlagen
MehrREGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN
FONDATION DE PREVOYANCE DE L'ASG FONDAZIONE DI PREVIDENZA DELL'ASG Durchführungsstelle Postfach 300 8401 Winterthur Telefon 052 261 78 74 Fax 052 261 63 47 VORSORGESTIFTUNG DES VSV IN ZÜRICH REGLEMENT
MehrPensionskasse Graubünden (PKGR) Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation
Pensionskasse Graubünden () Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation Von der Verwaltungskommission erlassen am 19.08.2009 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 3 2. Definationen 3 3. Voraussetzungen
MehrPensionskasse der Gemeinde St. Moritz
Pensionskasse 4.2.2 1 Gemeinde St. Moritz Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz Teilliquidationsreglement vom Inhaltsverzeichnis Seite Teilliquidation 2 Art. 1 Voraussetzungen 2 Art. 2 Anteil an freien
MehrReglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation
Stand 01.01.2014 Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation vom 10. Dezember 2013 (Teilliquidationsreglement) Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite
MehrTechnischer Zinssatz (Diskontierungssatz für die Berechnung des Gegenwartswertes zukünftiger Leistungen der Pensionskassen)
Technischer Zinssatz (Diskontierungssatz für die Berechnung des Gegenwartswertes zukünftiger Leistungen der Pensionskassen) Arbeitsgruppe Prüfung des Umwandlungssatzes auf seine technische Grundlagen Hearing
MehrSKMU Sammelstiftung BVG der KMU Geschäftsbericht 2011
SKMU Sammelstiftung BVG der KMU Geschäftsbericht 2011 Bundesplatz 4 3001 Bern Telefon 031 320 94 60 Telefax 031 320 91 21 www.skmu.ch Inhalt Vorwort 5 Geschäftstätigkeit 6 Kommentar zur Jahresrechnung
MehrInformation über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL
Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015 Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Änderungen bei der Organisation der Pensionskasse Umorganisation
MehrRÜCKSTELLUNGSREGLEMENT 6. DEZEMBER 2011
Previs Personalvorsorgestiftung Service Public Fondation de prévoyance du personnel Service public Seftigenstrasse 362 Postfach 250 CH-3084 Wabern bei Bern T 031 960 11 11 F 031 960 11 33 E-Mail info@previs.ch
MehrHIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung
HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung Problematik Umwandlungssatz/technischer Zinssatz Konsequenzen für Pensionskasse, Arbeitnehmer, Arbeitgeber Martin Schnider Dipl. Pensionsversicherungsexperte, Partner
MehrPENSIONSKASSE BUCH. Reglement Teilliquidation
PENSIONSKASSE BUCH Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2009 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Zweck dieses Reglements 1 2 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 1 3 Verfahren bei Teilliquidation 1
MehrJAHRESRECHNUNG 2008 der PREVAS Sammelstiftung Zürich
JAHRESRECHNUNG 2008 der PREVAS Sammelstiftung Zürich PREVAS Sammelstiftung, Zürich PSS 09.09.2009 BILANZ PER 31.12.2008 (mit Vorjahresvergleich) Aktiven 31.12.2008 31.12.2007 Vermögensanlagen 269 809 451.66
MehrReglement Teilliquidation Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 1. Januar 2005
Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich Gültig ab 1. Januar 2005 - 2 Inhalt Inhaltsverzeichnis Art. 1 Einleitung 1 Art. 2 Voraussetzungen einer Teilliquidation 1 Art. 3 Bilanzierung 2 Art. 4 Anspruch auf
MehrREGLEMENT TEILLIQUIDATION
Pensionskasse für Journalisten REGLEMENT TEILLIQUIDATION Pensionskasse für Journalisten Grand-Places 14A 1701 Freiburg www.pkj.ch Stiftungsratsbeschluss: 30.5.2007 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. ZWECK
MehrFRP 3. Teilliquidation. Version 29.11.2011
FRP 3 Teilliquidation Version 29.11.2011 FRP 3 Fachrichtlinie Teilliquidation / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie FRP 3 Teilliquidation Rechtsgrundlagen BVG Art. 53b, 53d FZG Art. 19, 23 BVV2 Art. 27g, 27h
MehrReglement Vorsorgekapitalien und Technische Rückstellungen
Reglement Vorsorgekapitalien und Technische 1 Zweck und Inhalt des Reglements Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Gesetzliche Grundlage 1 Der Stiftungsrat erlässt gestützt auf Art. 65b BVG und Art. 48e BVV
MehrREGLEMENT TEILLIQUIDATION. der Pensionskasse Züriwerk, Zürich
REGLEMENT TEILLIQUIDATION der Pensionskasse Züriwerk, Zürich gültig ab 0.0.005 - - Inhaltsverzeichnis Art. Grundlagen Art. Bestimmung der Höhe der freien Mittel Art. Aufteilung zwischen verbleibenden und
Mehr126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn
6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
MehrAnbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrPersonal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
MehrREGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des
MehrPensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION
Pensionskasse Swatch Group (CPK) REGLEMENT ÜBER DIE TEILLIQUIDATION REGLEMENT TEILLIQUIDATION 2/6 Das vorliegende Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Swatch Group (CPK) stützt sich auf Artikel
MehrRichtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25.
Richtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25. Januar 2012 Pensionskasse des Staates Wallis PKWAL Angenommen am 29. Februar 2012
MehrReglement über die Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven
STIFTUNG ABENDROT Die nachhaltige Pensionskasse Postfach 4002 Basel Güterstrasse 133 Tel. 061 269 90 20 Fax 061 269 90 29 www.abendrot.ch stiftung@abendrot.ch Reglement über die Bildung von Rückstellungen
MehrDaher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird.
PKExklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Februar 2013 PKE stellt die Weichen für eine sichere Zukunft In den vergangenen zwei Jahren ist das weltweite Zinsniveau weiter gesunken. Die Renditen werden in
MehrASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2
ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle
MehrJahresrechnung 2013. Sammelstiftung Malbun der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Jahresrechnung 2013 Sammelstiftung Malbun der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG Sammelstiftung Malbun Jahresrechnung 2013 Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis Bilanz 3 Betriebsrechnung 4 Anhang
MehrSozialversicherungen 2009
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrReglement über die Bildung von technischen Rückstellungen der Personalvorsorgeeinrichtung (RückstellungsR)
314.3b EVANGELISCH-REFORMIERTE GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen der Personalvorsorgeeinrichtung (RückstellungsR) vom 21. November 2007 314.3b Rückstellungsreglement
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für
MehrInnovation zweite Säule
Innovation zweite Säule BVG - Apéro Wertschwankungsreserven und Anlagestrategie Wie sollen sich Pensionskassen verhalten? Dr. Alfred Bühler, Partner PPCmetrics AG Zürich, 6. Oktober 2008 Chancen und Risiken
MehrBewertung von Vorsorgeverpflichtungen
Bewertung von Vorsorgeverpflichtungen Szenarien für die Entwicklung des technischen Zinssatzes und deren Auswirkungen auf den Deckungsgrad und die Anlagetätigkeit PPCmetrics AG Dr. Dominique Ammann, Partner
MehrFinanzielle Führung auf neuen Wegen in der Pensionskassenberatung
Finanzielle Führung auf neuen Wegen in der Pensionskassenberatung Dr. Christian Heiniger Praktische Auswirkungen auf Pensionskassen und Umsetzungspotential Ausgangslage Demographie Tiefe Geburtenrate Zunehmende
MehrFRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG
FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 52e, Art. 56 Abs. 3, Art. 65 BVV 2 Art. 1 bis 1h, Art. 48 Swiss GAAP FER 26
MehrPensionskasse der Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Reserven
Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Reserven REGLEMENT ÜBER DIE BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld vom 12. Dezember
MehrReglement Rückstellungen und Reserven. der Pensionskasse der Gemeinde Weinfelden
PENSIONSKASSE Finanzverwaltung Frauenfelderstrasse 10, Postfach, 8570 Weinfelden Telefon 071 626 83 45 Telefax 071 626 83 49 E-Mail finanzverwaltung@weinfelden.ch Reglement Rückstellungen und Reserven
MehrReglement über technische Bestimmungen der pensionskasse pro
Reglement über technische Bestimmungen der pensionskasse pro gültig per 01.01.2014 pensionskasse pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 CH-6431 Schwyz t + 41 41 817 70 10 f + 41 41 817 70 15 pkpro.ch Inhaltsverzeichnis
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrStiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe. Jahresbericht 2009. Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Seite 1 von 10
Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Jahresbericht 2009 Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Vorwort...3 Bericht über den Geschäftsgang...3
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Verabschiedet am 07.06.2012 In Kraft seit dem 01.07.2012 Genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 06.12.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrREGLEMENT ZUR TEILLIQUIDATION PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE
REGLEMENT ZUR TEILLIQUIDATION PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Juni 2009 2 In Übereinstimmung mit Art. 27.2 des Reglements erlässt der Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrÖkonomische Bewertung
Ökonomische Bewertung LCP Libera AG Vorsorgeexperten Ein Unternehmen der Gruppe Lane Clark& Peacock 01.06.2008 / 1 Rechtliche Grundlagen und Richtlinien Gesetzliche Grundlagen Die Aktiven und Passiven
MehrBrutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00
nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix
MehrFreiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)
Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)
MehrPensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrMassnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE
Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,
MehrRückstellungsreglement
Rückstellungsreglement Gültig Fassung ab vom 3. Juni 3. Juni 20142014 Vernetzte Kompetenzen Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 3 2. Ebene Vorsorgekasse 3 3. Technische Rückstellungen auf Stiftungsebene
MehrAnhang 1 zum Personalvorsorgeund. Organisationsreglement
Anhang 1 zum Personalvorsorgeund Organisationsreglement Grenzwerte und versicherungstechnische Werte, gültig ab 1. Januar 2016 der GEWERBEPENSIONSKASSE 4147 Aesch seit 1 9 8 6 gegründet und verwaltet von
MehrTeilliquidationsreglement 2013 Pensionskasse Profaro
Teilliquidationsreglement 2013 Pensionskasse Profaro Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 4 2 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 4 3 Stichtag 5 4 Bestimmung der freien Mittel oder eines Fehlbetrages
Mehr