RAHMENBEDINGUNGEN 2012

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1 RAHMENBEDINGUNGEN 2012

2 WICHTIGE HINWEISE Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gemäß Kapitel I sind nur insofern gültig, soweit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der verschiedenen Leistungsarten gemäß Kapitel II stehen. Im Falle eines Widerspruchs haben die Letztgenannten Vorrang vor den Erstgenannten. Darüber hinaus haben die Besondere Bedingungen in jedem Fall Vorrang vor den Allgemeinen Vertragsbedingungen von Cigna expatplus. Sollten Sie von uns eine Übersetzung der englischen Fassung der Rahmenbedingungen erhalten haben, dann stimmen Sie zu, dass die Übersetzung nur Ihrem Komfort dient und dass die englische Fassung der Rahmenbedingungen für Ihr Verhältnis zu Gigna ausschlaggebend ist. Bei Widersprüchen zwischen der englischen Fassung der Rahmenbedingungen und der Übersetzung ist der englische Wortlaut maßgebend. 1. Widerspruchsfrist Falls Sie mit dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund nicht einverstanden sind, können Sie uns diese innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen zurücksenden. Die Widerspruchsfrist beginnt ab dem Tag des Distanzvertragabschlusses oder ab dem Tag, an dem Sie die Vertragsbedingungen erhalten (falls dieses Datum später wäre). Wir werden in diesem Fall den Versicherungsvertrag stornieren und Ihnen sämtliche eventuell bereits bezahlten Beiträge zurückerstatten, sofern Sie noch keine Leistungsansprüche geltend gemacht haben. 2. Adressenänderung Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Adresse (inklusive Ihrer -Adresse) unverzüglich mit, damit wir Ihnen jederzeit wichtige Informationen zukommen lassen und Zahlungen Ihrer Anträge auf Rückerstattung leisten können. 3. Allgemeine Informationen Der Versicherer Gigna Life Insurance Company of Europe SA/NV (nachstehend Gigna ) 52 Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussel BELGIEN RPR FSMA Lizenz für Unfall, Krankheit und Leben Gigna Europe Insurance Company SA/NV 52 Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussel - BELGIEN RPR FSMA Lizenz für finanziellen Verlust diverser Art Der Assistanceanbieter (nachstehend der AA ) Healix Group of Companies Healix House, Esher Green, Esher, Surrey KT10 8AB UNITED KINGDOM Der Verwalter Vanbreda International NV Plantin en Moretuslei 299 oder P.O. Box 69 B-2140 Antwerpen - BELGIEN RPR FSMA A-R Die Aufsichtsbehörde FSMA (Financial Services and Markets Authority) Rue du Congrès B-1000 Brussel - BELGIEN 4. Kontakt Für alle Fragen zu Ihrer Police, bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung: Vanbreda International P.O. Box Antwerpen - BELGIUM Tel Fax info@expatplus.com Für Ihre Fragen oder Beschwerden mit Bezug auf Themen, welche mit Ihrer Internationalen Medizinischen Versicherung in Zusammenhang stehen, so setzen Sie sich gerne rund um die Uhr mit unserem Contact Center in Verbindung: Vanbreda International P.O. Box Antwerpen - BELGIEN Tel Fax: claims@expatplus.com 5. Der Ombudsmann die außergerichtliche Prozedur Im Falle einer Meinungsverschiedenheit mit dem Versicherer oder dem Versicherungsvermittler wird sich der Ombudsmann für eine friedliche Abwicklung einsetzen. Ombudsman van de verzekeringen, de Meeûssquare 35, 1000 Brussel, BELGIUM Fax: info@ombudsman.as

3 Kapitel I: Allgemeine Vertragsbedingungen I-1. Rangordnung und Versicherungszweck...4 I-2. Definitionen in alphabetischer Reihenfolge... 5 I-3. Berechtigung und Aufnahme in die Versicherung...8 I-4. Beginn des Versicherungsschutzes...9 I-5. Widerspruchsfrist... 9 I-6. Laufzeit und Kündigung der Versicherung...9 I-7. Ende der Versicherung...10 I-8. Beitrag und Beitragserhöhung...10 I-9. Rückkehr in das Heimatland...11 I-10. Währung...11 I-11. Allgemeine Ausschlüsse I-12. Krieg und Terrorismus I-13. Datenschutz I-14. Forderungsübergang I-15. Einlassung I-16. Beschwerdeverfahren I-17. Geltendes Recht Kapitel II: Versicherungsschutz und Bedingungen der unterschiedlichen Versicherungsleistungen BASISVERSICHERUNG II-1. Internationale Krankenversicherung II-2. Medizinische Evakuierung und Assistenz Services...23 ZUSATZVERSICHERUNGEN II-3. Zahnmedizinische Versorgung...28 II-4. Lebensversicherung...29 II-5. Unfalltod und -Invalidität...29 II-6. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Schutz vor Einkommensverlust)...33 II-7. Dauerhafte Berufsunfähigkeit...35 II-8. Reiseversicherung

4 I-1. Rangordnung und Versicherungszweck 1.1. Rangordnung Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gemäß Kapitel I sind nur insofern gültig, soweit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der verschiedenen Leistungsarten gemäß Kapitel II stehen. Im Falle eines Widerspruchs haben die Letztgenannten Vorrang vor den Erstgenannten. Hinsichtlich der Versicherung der Medizinischen Evakuierung und Assistance sowie der Reisekosten haben die Bedingungen des Kapitels II Vorrang vor den Allgemeinen Bedingungen von Kapitel I. Darüber hinaus haben die Besondere Bedingungen in jedem Fall Vorrang vor den Rahmenbedingungen von Cigna expatplus Zweck der Versicherung Der Cigna expatplus Versicherungsumfang besteht aus verschiedenen Leistungen, die eine soziale Absicherung für im Ausland Beschäftigte (Expatriates, nachfolgend Expats) schaffen sollen Erfüllung Die Produkte und Dienstleistungen des Versicherers stehen unter Umständen nicht in allen Rechtssystemen zur Verfügung und sind ausdrücklich von diesem Versicherungsvertrag ausgeschlossen, wenn sie gesetzlich verboten sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Anti- Korruptionsgesetzte und Wirtschaftsanktionsprogramme. Ein solcher Vertrag ist ungültig. Der Cigna expatplus Versicherungsvertrag ersetzt keine Mitgliedschaft bei einer staatlichen oder Ortskrankenkasse oder die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Anforderungen irgendeines Landes. Cigna expatplus Versicherte sollten die Beitragszahlungen zu einer staatlichen Krankenversicherung nicht einstellen, es sei denn, dass sie auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen wurden. Der Versicherer und der Versicherungsnehmer stimmen überein, dass, sofern nicht ausdrücklich anderweitig in den Rahmenbedingungen und/oder den Besonderen Bedingungen vereinbart, nichts von Wert von einem von beiden oder auf ihre Anweisung handelnde Personen im Verhältnis zu diesem Versicherungsvertrag angeboten oder geleistet wurde. Basisversicherung 1. Internationale Krankenversicherung Die Internationale Krankenversicherung erstattet bis zu den in den Bedingungen dieses Vertrages festgelegten Höchstgrenzen die angemessenen und üblichen Kosten für ambulante sowie stationäre medizinische Dienstleistungen, vorausgesetzt, dass diese Kosten aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft entstanden. 2. Medizinische Evakuierung und Assistance Die Evakuierung und Rückführung aus medizinischen Gründen sind in der Basisversicherung enthalten. Zusatzversicherungen Personen mit einer Cigna expatplus Basisversicherung können darüber hinaus auf freiwilliger Basis folgende Zusatzversicherungen beantragen: 3. Zahnmedizinische Versorgung Personen mit einer Cigna expatplus Basisversicherung können zusätzlich auch die zahnmedizinische Versorgung versichern. 4. Lebensversicherung Diese Zusatzversicherung kann als Ergänzung zu einer Cigna expatplus Basisversicherung abgeschlossen werden und sie sichert die Zahlung einer Pauschalsumme im Todesfall aus jeglichen Gründen. 5. Unfalltod und -Invalidität Diese Versicherung kann ebenfalls als Ergänzung zu einer Basisversicherung abgeschlossen werden und sichert die Zahlung einer Pauschalsumme im Fall eines Unfalls mit Todesfolge oder einer durch einen Unfall resultierender Dauerinvalidität. 6. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit Diese Versicherung kann zusätzlich zu einer Basisversicherung abgeschlossen werden und sichert die Zahlung eines Ersatzeinkommens für den Fall, dass die/der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend vollständig unfähig ist, ihre/seine Arbeit zu verrichten. 7. Dauerhafte Berufsunfähigkeit (aufgrund von Krankheit oder Unfall) Diese Versicherung kann nur als Ergänzung zur Versicherung bei vorübergehende Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen werden und sichert die Zahlung einer monatlichen Unterstützung an die/den Versicherte(n) für den Fall, dass diese(r) aufgrund

5 von Krankheit oder Unfall teilweise oder vollständig an der Ausübung ihrer/seiner Berufstätigkeit gehindert wird und dadurch ihr/sein Einkommen vollständig oder teilweise einbüßt. 8. Reiseversicherung Diese Zusatzversicherung kann von den zu einer Cigna expatplus Basisversicherung zugelassenen Versicherten abgeschlossen werden. I-2. Definitionen in alphabetischer Reihenfolge Allgemeinmediziner (Hausarzt) Siehe die Definition von Hausarzt. Ambulant Ambulante Pflege oder Behandlung ist die medizinische Behandlung, für die der Patient nicht über Nacht im Krankenhaus bleiben muss. Ambulante Operation Chirurgischer Eingriff, für den die Nutzung eines herkömmlichen Operationssaales nötig ist und der an einem Tag durchgeführt wird, wobei der Patient am selben Tag aufgenommen und entlassen wird und nicht über Nacht bleibt. Angehöriger Der gesetzliche Ehepartner (oder gesetzliche Partner) sowie die unverheirateten Kinder bis zum einunddreißigsten (31.) Dezember des Jahres, in dem das Kind achtundzwanzig (28) Jahre alt wird, die finanziell vom Expat abhängig sind. Angemessen und üblich Medizinische Kosten werden als Angemessen und üblich angesehen, wenn sie den Kosten entsprechen, die üblicherweise für eine vergleichbare Leistung oder Lieferung entstehen, und wenn sie die normalen Kosten, die für eine solche Leistung oder Lieferung unter den bestmöglichen Bedingungen an dem Ort, an dem die Leistung oder Lieferung erbracht wird, berechnet werden, nicht überschreiten. Falls es wegen der ungewöhnlichen Natur der Leistung oder Lieferung nicht möglich ist, die üblichen und allgemein geltenden Kosten zu ermitteln, wird der Verwalter im Namen des Versicherers festlegen, in welchem Umfang die Kosten Angemessen und üblich sind, wobei folgende Faktoren berücksichtigt werden: die Komplexität der Behandlung; das Ausmaß der erforderlichen Fachkenntnisse; und alle übrigen maßgeblichen Faktoren. Arzt (auch Mediziner ) Eine Person, die einen Studienabschluss von einer anerkannten, im Verzeichnis der medizinischen Fakultäten der Weltgesundheitsorganisation aufgeführten medizinischen Hochschule besitzt und in dem Land, in dem die Behandlung verabreicht wird, berechtigt ist, Medizin zu praktizieren. Assistanceanbieter (AA) Anbieter von medizinisch bedingter Evakuierung und Assistance. Behandlung bzw. medizinische Behandlung Durch einen Arzt ausgeführte medizinische Untersuchungen und/oder Verfahren, die zur Wiederherstellung der Gesundheit nötig sind. Besondere Bedingungen Ein Schriftstück, das zusammen mit dem Versicherungsvertrag verfasst wird und folgende Angaben enthält: den Namen von Versicherungsnehmer und Versicherten Personen; die gewählten Versicherungsoptionen und Versicherungsdauer; die Höhe der Versicherungsbeiträge; jedwede Einzelvereinbarung oder sonstige Abweichung von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Chronische Erkrankungen Leiden, Erkrankungen, Krankheiten oder Verletzungen, die eine oder mehrere der folgenden Charakteristika aufweisen: Sie tritt wiederholt auf; Es gibt keine bekannte, allgemein anerkannte Heilmethode; Sie reagiert im Allgemeinen nicht gut auf Behandlung; Sie erfordert palliative Behandlung; Sie erfordert anhaltende Überwachung oder Kontrolle; Sie führt zu permanenter Erwerbsunfähigkeit. Einkommen Der regelmäßig gezahlte Bruttoverdienst vor Abzug von Steuern, den die/der Versicherte zu Beginn des Versicherungsvertrages erhalten hat. Das Bruttoeinkommen beinhaltet keine Zulagen wie z.b. Firmen-PKW, Überstundenzuschläge, Tantiemen oder Spesen. Im Leistungsfall ist ein aussagekräftiger Einkommensnachweis vorzulegen. Das Bruttoeinkommen eines versicherten Selbstständigen berechnet sich nach dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten drei Jahre vor dem Eintritt des Versicherungsfalls. 5

6 RAHMENBEDINGUNGEN 2012 Expat (im Ausland Beschäftigter) Eine Person, die außerhalb ihres Heimatlandes lebt und/oder arbeitet. Facharzt Ein Arzt, der über eine besondere Qualifikation oder Erfahrung in der Behandlung der behandelten Krankheit oder Verletzung verfügt. Gastland Das Land, in das die/der Versicherte gemäß Angaben im Antragsformular ausgewandert ist. Hausarzt (auch Allgemeinmediziner ) Ein Arzt, der medizinische Behandlungen leistet, für die keine Facharztausbildung nötig ist. Heimatland Das Land, in dem die/der Versicherte lebt oder gelebt hat und aus dem der Wohnsitz in ein anderes Land (wie im Antragsformular angegeben) verlegt wird. Falls das Heimatland nach dieser Definition nicht benannt werden kann, ist es das Land, dessen Nationalität und Ausweis die/der Versicherte besitzt. Intensivstation Ein Bereich eines Krankenhauses, der vom Krankenhaus als Intensivstation betrieben wird und der vierundzwanzig (24) Stunden täglich zur Behandlung von Patienten in kritischem Zustand zur Verfügung steht. Dieser ist für besondere Pflege und medizinische Dienstleistungen ausgestattet, die andernorts im Krankenhaus nicht zur Verfügung stehen. Invalidität Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Gebrechen. Jährliches Verlängerungsdatum Für Privatkunden: am ersten (1.) Januar. Für Geschäftskunden: siehe Besondere Bedingungen. Komplementärmediziner Ein qualifizierter Akupunkteur, Chiropraktiker, Homöopath oder Osteopath, der in dem Land, in dem die Behandlung durchgeführt wird, die gesetzliche bzw. behördliche Zulassung besitzt, um ergänzende Heilmethoden zu praktizieren. Krankheit (auch Erkrankung ) Ein Zustand, der von einem Arzt festgestellt wurde und von einer pathologischen Abweichung des normalen Gesundheitszustandes gekennzeichnet wird. Maximale jährliche Erstattung Erstattungsleistungen für Kosten, die zur Behandlung der/des Versicherten während der Versicherungsdauer entstehen, werden auf jährliche Höchstwerte festgelegt, wie sie in den Leistungstabellen festgelegt sind. Falls diese Obergrenzen überschritten werden, werden für den Rest des Versicherungsjahres keine Zahlungen mehr geleistet. Mediziner (auch Arzt ) Siehe Definition von Arzt. Medizinische Notfallsevakuierung Evakuierung im Falle einer Verletzung durch einen Unfall oder eine plötzliche und unerwartete Veränderung der körperlichen Verfassung einer Person, die, sofern nicht ein sofortiger Eingriff oder eine Behandlung durchgeführt wird, nach Auffassung des AA zum Tod oder zum Verlust einer Gliedmaße oder zu einer erheblichen Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder zu einer andauernden Funktionsstörung eines Körperteils führen könnte. Medizinischer Notfall Eine Verletzung durch einen Unfall oder eine plötzliche und unerwartete Veränderung der körperlichen oder geistigen Verfassung einer Person, die, sofern nicht ein sofortiger Eingriff oder eine Behandlung durchgeführt wird, nach plausibler Auffassung des behandelnden Arztes zum Tod oder zum Verlust einer Gliedmaße oder zu einer erheblichen Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder zu einer andauernden Funktionsstörung eines Körperteils führen könnte. Medizinisch notwendige Leistungen sind: übereinstimmend mit der Diagnose und üblichen medizinischen Behandlung für eine versicherte Krankheit oder Verletzung; Übereinstimmung mit anerkannten Standards medizinischer Praxis, übereinstimmend mit gegenwärtigen Standards professioneller medizinischer Versorgung sowie mit nachweislichem medizinischem Nutzen; nicht lediglich zur Bequemlichkeit für den Versicherten oder den Mediziner sowie im Falle von stationären Patienten sinnvollerweise unmöglich ambulant durchzuführen; nicht von experimentellem, untersuchendem oder forschendem Charakter, nicht vorbeugender oder untersuchender Natur; von den Kosten her üblich und angemessen für diese Behandlung. Operation Jede der folgenden medizinischen Methoden: Einschnitte, Entfernung oder Elektroherausbrennen 6

7 irgendeines Organs oder Körperteils, sowohl invasiv als auch nicht-invasiv; Wiederherstellung, Korrektur oder Rekonstruktion irgendeines Organs oder Körperteils, sowohl invasiv als auch nicht-invasiv; Verringerung eines Knochenbruches oder einer Dislokation durch Manipulation; Einsatz von Endoskopie zum Entfernen eines Steines oder anderen Objektes aus Kehlkopf, Bronchien, Luftröhre, Speiseröhre, Magen, Darm, Gallenblase oder Harnröhre. Selbstbeteiligung Der (erste) Teil der (erstattungsfähigen) medizinischen Kosten, der nicht vom Versicherer erstattet wird und von dem Betrag (der erstattungsfähigen medizinischen Kosten), anhand derer die Erstattung berechnet wird, abgezogen wird. Standard-Privatzimmer Ein Zimmer mit einem Bett. Ein Standard-Privatzimmer ist die günstigste reguläre Art eines Privatzimmers in einem Krankenhaus. Stationär Stationäre Pflege oder Behandlung ist eine solche, für die der Patient aus medizinischen Gründen über Nacht im Krankenhaus bleiben muss. Tagesbetreuung Behandlung in einem Krankenhaus oder in einem medizinischen Tagesbetreuungszentrum, für die der Patient nicht über Nacht bleiben muss. Unfall Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die folgenden Ereignisse werden ebenfalls als Unfälle bewertet: der Versuch, gefährdete Personen oder Güter zu retten; das Einatmen von Gasen oder Dämpfen sowie die Aufnahme von giftigen oder ätzenden Substanzen; Verrenkungen, Zerrungen, Brüche oder muskuläre Verletzungen, die durch eine plötzliche Anstrengung hervorgerufen werden; Erfrierungen; Ertrinken. Unfruchtbarkeitsbehandlung Die Behandlung von Unfruchtbarkeit (chirurgische Behandlung oder durch Anwendung von IVF-Verfahren) und alle notwendigen Untersuchungsverfahren, um die Ursache(n) der Unfruchtbarkeit (z.b. Hysterosalpingographie, Laparoskopie, Hysteroskopie) zu ermitteln. Verletzung Allein durch Unfall hervorgerufene körperliche Verletzung. Verschriebene Medikamente Medikamente/Arzneimittel, die nötig sind, um eine bestätigte medizinische Diagnose oder einen medizinischen Zustand zu behandeln, und die nicht ohne Verschreibung eines Arztes erhältlich sind (ausgenommen sind frei verkäufliche Arzneimittel). Versicherungsjahr Eine zwölf (12) Monate dauernde Zeitspanne, die mit der effektiven Gültigkeit des Versicherungsvertrages beginnt. Versicherungsnehmer Der Arbeitgeber oder das Individuum, das die Versicherung zugunsten der Versicherten Person(en) abschließt. Derjenige, der die entsprechenden Versicherungsbeiträge im Namen der Versicherten Person(en) an den Versicherer bezahlt. Der Name des Versicherungsnehmers ist in den Besonderen Bedingungen des Versicherungsvertrages aufgeführt. Vertragsverlängerungsdatum Für Privatkunden ist dieses abhängig der gewählten Vertragsdauer. Für dreimonatliche Verträge sind das: der erste (1.) Januar, der erste (1.) April, der erste (1.) Juli und der erste (1.) Oktober. Für halbjährliche Verträge sind das: der erste (1.) Januar und der erste (1.) Juli. Für Jahresverträge ist das: der erste (1.) Januar. Für Gruppenverträge: der erste (1.) Januar oder das Jährlichen Verlängerungsdatum (siehe Besonderen Bedingungen). Verwalter Der Verwalter ist der Anspruchsbearbeiter und Versicherungsverwalter. Vanbreda International NV, Plantin en Moretuslei 299, B-2140 Antwerpen, BELGIEN oder P.O. Box 69, B-2140 Antwerpen, BELGIEN Vorerkrankungen Medizinische oder ähnliche Zustände, für die Symptome vor Versicherungsbeginn aufgetreten sind, unabhängig davon, ob eine medizinische Behandlung oder Konsultation erfolgt ist. Alle diese Zustände oder verwandte Zustände, die die/ der Versicherte und ihre/ seine Angehörigen kennen, kannten oder von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass diese bekannt waren, werden als Vorerkrankungen betrachtet. 7

8 RAHMENBEDINGUNGEN 2012 Zahnarzt oder Kieferchirurg Eine Person, die offiziell qualifiziert und berechtigt ist, in dem Land, in dem die Behandlung durchgeführt wird, Zahnmedizin zu praktizieren. Versicherer Die Versicherungsgesellschaft, die die durch die Versicherungstarife abgesicherten Risiken übernimmt. Versicherte medizinische Kosten Medizinisch notwendige Ausgaben, die aufgrund einer versicherten Erkrankung, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft anfallen, die aber die Beträge in der Leistungstabelle nicht überschreiten. Versicherte Person Die Person(en), die über einen Cigna expatplus Versicherungsvertrag versichert und deren/dessen Name(n) in den Besonderen Bedingungen aufgeführt ist/sind. I-3. Berechtigung und Aufnahme in die Versicherung 3.1. Berechtigung Die Cigna expatplus Versicherungen stehen einzelnen Expats (Privatpersonen und deren Angehörigen1) offen, sowie Arbeitgebern, welche ihre Arbeitnehmer (und deren Angehörigen) absichern möchten, während sie im Ausland arbeitstätig sind. Das Domizil des Vertrags muss in der europäischen Wirtschaftszone liegen (es geht also um die Adresse des Vertrags) Aufnahme in die Versicherung Einzelne Expats ( Einzelversicherung ) Ein medizinischer Fragebogen ist für jeden Antragsteller (einschließlich aller Angehörigen) auszufüllen und vom Antragsteller über den Verwalter dem medizinischen Berater (Arzt) des Versicherers vorzulegen. Der medizinische Berater kann den teilweisen oder gesamten Versicherungsausschluss (Ablehnung des Versicherungsschutzes) definieren oder in seinem Ermessen einen Zusatzbeitrag vorschlagen, um auf Risikoausschlüsse zu verzichten. Die Informationen in diesem medizinischen Fragebogen sind 4 Monate lang gültig. Wenn der Versicherungsvertrag später als 4 Monate nach dem Unterschriftsdatum in Kraft tritt, muss ein neuer medizinischer Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben werden Angestellte Expats ( Gruppenversicherung ) Bei Pflichtmitgliedschaft über den Arbeitgeber und falls die Gruppe der registrierten Mitarbeiter zehn (10) oder mehr Mitglieder zählt und nach einer Bewertung des Risikoprofils der Gruppe, kann im Ermessen des Versicherers auf (eine) Gesundheitserklärung(en) für die internationale Krankenversicherung verzichtet werden. In solchen Fällen erfolgt eine sofortige Aufnahme in vollem Umfang in die internationale Krankenversicherung (einschließlich der Medizinischen Evakuierung und Assistance sowie der Zahnmedizinischen Versorgung) sowohl der Arbeitnehmer wie aller Angehörigen. Unberührt bleibt hier die Entscheidungsvollmacht der Versicherers über einen Teil- oder Totalausschluss oder von der Erhebung von Risikozuschlägen für die optionalen Absicherungen Arbeits- und Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung sowie der Lebensversicherung Falls die Zahl der zu versichernden Arbeitsnehmern niedriger als zehn (10) ist, so ist ein medizinischer Fragebogen für jeden Arbeitnehmer und für jeden Angehörigen auszufüllen und von der/m/n Antragsteller(in/n) dem medizinischen Berater (Arzt) des Verwalters vorzulegen. Der medizinische Berater kann den teilweisen oder gesamten Versicherungsausschluss definieren oder in seinem Ermessen einen Zusatzbeitrag vorschlagen, um auf Risikoausschlüsse zu verzichten Erweiterung der Versicherung auf zusätzliche Angehörige Die Mitversicherung von neugeborenen oder adoptierten Kindern ist möglich, vorausgesetzt, dass der Antrag innerhalb von zwei (2) Monaten nach der Geburt oder Adoption (eines minderjährigen Kindes) gestellt wird. Falls der Antrag nicht innerhalb dieser zwei Monate gestellt wird, muss ein medizinischer Fragebogen ausgefüllt und an den medizinischen Berater des Verwalters gesendet werden. Der medizinische Berater kann einen zusätzlichen Beitrag, um auf Leistungsausschlüsse zu verzichten. Beiträge für das neugeborene Kind müssen ab dem ersten (1.) Tag der Aufnahme in die Versicherung bezahlt werden. 1 Zur Definition von Abhängigen Angehörigen siehe Art. I-2.; die Internationale Krankenversicherung (einschließlich die Medizinische Evakuierung und Assistance) sowie das Zahntarif stehen den Angehörigen des Expatriierten offen, nicht aber die Versicherung bei vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und die Versicherung bei Dauerhafte Berufsunfähigkeit. Die Versicherung Unfalltod und Invalidität und die Lebensversicherung können dagegen für den Ehepartner (oder den gesetzlichen Partner) und die abhängigen erwachsenen Kinder (d.h. älter als 18 Jahre) des Arbeitnehmers oder des individuellen Expat abgeschlossen werden, soweit diese Personen auch durch einen Haupttarif versichert sind. 8

9 3.4. Altersgrenze für die Aufnahme in die Versicherung Für einzelne Expats liegen die Altersgrenzen zur Aufnahmefähigkeit in die Versicherung bei mindestens achtzehn (18) bzw. maximal sechzig (60) Jahren. Für Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeitgeber auf verbindlicher Basis versichert werden, gibt es keine Altersgrenze für die Aufnahme in die Basisversicherung. Für die Zusatzversicherungen gelten die für diese Versicherungen anwendbaren Bedingungen Wechsel der Basisversicherung oder Änderung des geografischen Geltungsbereichs Falls der/die Versicherte in den USA wohnhaft ist (das heißt, dass sein/ihr Gastland die USA sind) ist ein weltweiter Geltungsbereich vorgeschrieben. Eine Änderung des geografischen Geltungsbereichs (Territorium) ist jederzeit in Abhängigkeit vom Aufnahmeland möglich. Es ist jedoch nicht möglich, zu einem weltweiten Geltungsbereich mit der Absicht zu wechseln, medizinische Behandlung in den USA oder Kanada zu erhalten. Eine Änderung des geografischen Geltungsbereichs ist wenigstens einen (1) Monat vor der Änderung des Gastlandes zu beantragen. Handelt es sich beim Heimatland um die USA, kann der/ die Versicherte zwischen zwei Geltungsbereichen wählen: weltweiter Geltungsbereich oder weltweiter Geltungsbereich ohne die USA und Kanada nach dem Beitritt zur Cigna expatplus Versicherung. Diese Festlegung ist bindend und kann solange der/die Versicherte einen Cigna expatplus Versicherungsschutz genießt, nicht geändert werden. Eine Ab- oder Aufstockung des Leistungsniveaus ist möglich, allerdings nur am jährlichen Vertragsverlängerungsdatum. Im Fall einer Aufstockung muss der medizinische Fragebogen erneut ausgefüllt und unterzeichnet werden (falls zutreffend am Datum der Aufnahme in der Versicherung). Wartezeiten gelten wiederum ab dem effektiven Inkrafttreten des neuen Geltungsbereichs. Eine Änderung des Leistungsniveaus muss wenigstens einen (1) Monat vor dem jährlichen Verlängerungsdatum des Vertrags beantragt werden. Zum Erfüllen dieser Fristen ist es ausreichend, wenn Sie dem Verwalter Ihren Antrag über die Post, per oder per Fax zukommen lassen Individuelle Fortsetzung Falls sich ein angestellter Expat, der für mindestens sechs Monate innerhalb einer Cigna expatplus Gruppenversicherung versichert war, dazu entscheidet, die Versicherung auf individueller Basis fortzuführen und den entsprechenden Antrag stellt, bevor der Versicherungsschutz durch die Gruppenversicherung endet, so muss kein neuer medizinischer Fragebogen ausgefüllt werden und es gelten keine Wartezeiten. Es gelten jedoch unvermindert die Art. I-3.4 und Art. I-3.5. I-4. Beginn des Versicherungsschutzes Die Gültigkeit der Versicherung beginnt an dem Folgetag, an dem der Verwalter: den ausgefüllten Versicherungsantrag akzeptiert; der medizinische Berater die/den Versicherungskandidatin/ en zur Aufnahme in die Versicherung akzeptiert, falls eine solche medizinische Akzeptanz gemäß den spezifischen Berechtigungsvoraussetzungen und Akzeptanzregeln der jeweiligen Versicherungen notwendig sind, wie in den entsprechenden Kapiteln dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen niedergelegt. Im Hinblick auf die Erweiterung der Versicherung auf zusätzliche Angehörige wird auf Art. I-3.3. verwiesen. Die Versicherung tritt allerdings erst in Kraft, nachdem der erste Versicherungsbeitrag ordnungsgemäß beim Verwalter im Auftrag des Versicherers eingegangen ist. I-5. Widerspruchsfrist Die/er Versicherte hat eine Widerspruchfrist von vierzehn (14) Kalendertagen, um ohne Begründung auf den Vertrag zu verzichten. Diese Frist fängt entweder am Tag des Abschlusses des Fernabsatzvertrags oder am Tag, an dem die/ der Versicherte die Vertragsbedingungen erhält (falls dieses Datum später wäre). Die/der Versicherte bekommt in diesem Fall den schon bezahlten Beitrag erstattet, sofern sie/er noch keine Leistungsansprüche geltend gemacht hat. Zum Erfüllen dieser Frist ist es ausreichend, wenn Sie dem Verwalter Ihren Antrag über die Post, per oder per Fax zukommen lassen. I-6. Laufzeit und Kündigung der Versicherung 6.1. Laufzeit und Verlängerung der Police Soweit nichts anderes zwischen den beiden Parteien (dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer) vereinbart 9

10 RAHMENBEDINGUNGEN 2012 wurde, wird die Laufzeit der Versicherungspolice auf drei (3) Monate festgelegt, beginnend ab dem effektiven Datum des Versicherungsschutzes, wie im vorstehenden Art. I-4. dargelegt. Die Police wird nach Ablauf dieses Dreimonatszeitraums automatisch durch stillschweigende Vereinbarung um aufeinander folgende Zeiträume von jeweils drei (3) Monaten verlängert. Fällt das effektive Startdatum des Vertrags nicht auf den ersten (1.) Tag eines Kalenderjahresquartals, so gilt als erster Verlängerungstermin der erste Tag des folgenden Kalenderjahresquartals Kündigung der Police Die Police kann vom Versicherungsnehmer durch Mitteilung per Einschreiben, welche dem Versicherer wenigstens einen Monat vor dem Datum der Verlängerung der Police zugestellt wird, gekündigt werden. Soweit nichts anderes zwischen den beiden Parteien (dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer) vereinbart wurde, führt die Kündigung einer oder mehrerer Zusatzversicherungen (Unfalltod und Invalidität, Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Dauerhafte Berufsunfähigkeitsversicherung, Zahnmedizinische Versorgung, Reiseversicherung und/oder Lebensversicherung) nicht automatisch zur Kündigung der Basisversicherung Risikoverschlechterung Außer bei Veränderungen des Gesundheitszustandes der/ des Versicherten, die nach der Aufnahme in die Versicherung eintreten, ist die/der Versicherte verpflichtet, den Verwalter von jeder Veränderung der Umstände oder Bedingungen, die das Krankheitsrisiko oder die Unfallgefahr (z.b. gefährliche berufliche Aktivität) erhöhen können, in Kenntnis zu setzen. Der Versicherer kann innerhalb einer Frist von einem Monat, nachdem er über die Verschlechterung des Risikos informiert wurde, neue Versicherungsbedingungen vorschlagen oder den Versicherungsschutz innerhalb von einem Monat rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Risikoverschlechterung begonnen hat, stornieren. I-7. Ende der Versicherung 7.1. Für die/den Versicherte(n) endet die Versicherung gemäß dieser Police automatisch falls ein Versicherungsbeitrag nicht am vorgesehenen Termin oder innerhalb einer Nachfrist gezahlt wird; falls der Versicherte ein abhängiges Kind ist, am einunddreißigsten (31.) Dezember des Jahres, in dem das Kind achtundzwanzig (28) Jahre alt wird, oder wenn sie/er nicht länger ein Angehöriger ist oder am Tag der Heirat; falls der Angehörige ein Ehepartner oder gesetzlicher Partner ist, am Tag der Scheidung oder der gesetzlichen Trennung von der/dem Versicherten oder bei der Beendigung der gesetzlichen Partnerschaft; falls die Erfüllung irgendeines Versicherungsschutzes dieses Versicherungsvertrages gegen Gesetze verstößt; falls wir irreführende Angaben erhalten haben oder uns Informationen vorenthalten wurden, die uns zur Verfügung hätten gestellt werden müssen und die unsere Risikobewertung des/der mit diesem Vertrag Versicherten beeinflusst hätten; beim Tod der/des Versicherten Aussetzung des Versicherungsschutzes und Kündigung der Versicherung wegen nicht gezahlter Beiträge Falls der Versicherungsnehmer den Versicherungsbeitrag nicht bei Fälligkeit zahlt, hat der Versicherer das Recht, den Versicherungsvertrag auszusetzen oder zu stornieren. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer zunächst durch eingeschriebenen Brief benachrichtigen und diesen an den Beitrag erinnern, der nicht bezahlt wurde, sowie ihn über die Folgen der Nichtzahlung informieren. Wird der Beitrag nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Zustellung oder Aufgabe des eingeschriebenen Briefs bei der Post bezahlt, wird der Versicherungsschutz automatisch ausgesetzt. Mit Zahlung der fälligen Beiträge durch den Versicherungsnehmer endet die Aussetzung des Versicherungsschutzes. Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag während des Zeitraums der Aussetzung stornieren. In diesem Fall wird die Stornierung nach Ablauf des Zeitraums von fünfzehn (15) Tagen, beginnend ab dem ersten Tag der Aussetzung, wirksam. Leistungsansprüche, die während des Zeitraums der Aussetzung entstehen, sind nicht durch die Versicherung gedeckt. I-8. Beitrag und Beitragserhöhung 8.1. Höhe und Zahlung des Versicherungsbeitrags Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist in den Besonderen Bedingungen angegeben. Der Beitrag muss vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus vom Versicherungsnehmer über den Verwalter an den Versicherer gezahlt werden, falls nichts anderes zwischen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer vereinbart wurde. Steuern und Gebühren, die sich aus geltenden Gesetzen ergeben, werden dem Versicherungsbeitrag hinzuaddiert und sind in voller Höhe 10

11 vom Versicherungsnehmer zu zahlen. Die Zahlungsfrequenz der Beiträge kann geändert werden: von vierteljährlich nach halbjährlich oder nach jährlich (Senkung der Frequenz), falls mindestens einen (1) Monat vor dem Vertragsverlängerungsdatum beantragt; von jährlich nach halbjährlich oder nach vierteljährlich (Erhöhung der Frequenz), falls mindestens einen (1) Monat vor dem jährlichen Vertragsverlängerungsdatum beantragt Beitragserhöhung Erhöht der Versicherer den Versicherungsbeitrag, teilt er diese Erhöhung sowie das Datum, ab dem der neue Beitrag gültig sein wird, dem Versicherungsnehmer schriftlich mit, und zwar spätestens am fünfzehnten (15.) November des auslaufenden Kalenderjahres (für Privatkunden) zwei (2) Monate bevor dem jährlichen Verlängerungsdatum (für Geschäftskunden). Der neue Versicherungsbeitrag wird wirksam: am ersten (1.) Januar des nächsten Kalenderjahres (für Privatkunden); am nächsten jährlichen Verlängerungsdatum (oder am oder nach dem ersten (1.) Januar des nächsten Kalenderjahres (für Geschäftskunden)). Ist der Versicherungsnehmer nicht mit den neuen Beitragsbedingungen einverstanden, kann er/sie die Police durch Mitteilung an den Versicherer mit eingeschriebenem Brief, per oder Fax kündigen. Eine Kündigung muss wenigstens fünfzehn (15) Tage vor dem Verlängerungsdatum der Police an den Versicherer oder den Verwalter zugestellt werden: vor dem fünfzehnten (15.) Dezember (für Privatkunden) wenigstens einen Monat vor dem Vertragsverlängerungsdatum (für Geschäftskunden) Alternativ und ausschließlich für Privatkunden akzeptieren wir eine Ab- oder Aufstockung des Leistungsniveaus oder des geographischen Geltungsbereiches am ersten (1.) Januar Dieser außergewöhnliche Wechsel ist spätestens am dreißigsten (30.) November durch eine Mitteilung an den Versicherer mit eingeschriebenem Brief, per oder Fax an den Versicherer oder den Verwalter zuzustellen. Im Falle einer Beitragserhöhung wegen einer Änderung der Altergruppe gibt es keine separate Benachrichtigung. Die neuen Beiträge gelten ab dem nächsten Vertragsverlängerungsdatum. Eine Vertragskündigung wegen einer Beitragserhöhung infolge einer Änderung der Altersgruppe ist nicht möglich. I-9. Rückkehr in das Heimatland Wenn die/der Versicherte in ihr/sein Heimatland zurückkehrt, um dort zu leben und/oder zu arbeiten, und dadurch der Zeitraum der Arbeit im Ausland endet, ist die/der Versicherte oder der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer (über den Verwalter) mindestens einen (1) Monat vor dem Vertragsverlängerungsdatum schriftlich das genaue Datum des Umzugs in das Heimatland anzuzeigen. Die Versicherung bleibt bis zum genauen Datum der Rückkehr ins Heimatland in Kraft und wird zu diesem Zeitpunkt automatisch gekündigt. Der Versicherungsnehmer kann trotzdem verlangen schriftlich und mindestens einen (1) Monat vor dem Vertragsverlängerungsdatum den Versicherungsschutz für einen weiteren Dreimonatszeitraum (ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes) zu den Bedingungen, die am ersten Tag dieses zusätzlichen Dreimonatszeitraums herrschen, zu verlängern. Während dieses Zeitraums kann die/der Versicherte (oder der Versicherungsnehmer) die Aufnahme in ein lokales Sozialversicherungssystem beantragen oder eine andere private Versicherung abschließen. Falls der Versicherer nicht vom Umzug in das Heimatland in Kenntnis gesetzt wird, führt das dazu, dass der Versicherer für die Dauer der Rückkehr der/des Versicherten in ihr/sein Heimatland keinen Versicherungsschutz gewährt. I-10. Währung Die Cigna expatplus Versicherung kann in Euro, Britischen Pfund, US-Dollar oder Schweizer Franken abgeschlossen werden. Die Wahl der Währung trifft der Versicherungsnehmer, bevor die Versicherung in Kraft tritt; sie kann nur zum jährlichen Verlängerungsdatum geändert werden. Die Währungsumstellung ist mindestens einen (1) Monat bevor dem Vertragsverlängerungsdatum zu beantragen. Eine Währungsumstellung beinhaltet, dass der vom Versicherten/ von der Versicherten geschuldete abzugsfähige Betrag automatisch auf 0 zurückgesetzt wird. Je nach Angabe im Antragsformular können die Versicherungsbeiträge in Euro, Britischen Pfund, US-Dollar oder Schweizer Franken gezahlt werden, entsprechend der Währung, in der die Versicherung abgeschlossen wurde. Falls medizinische Kosten in einer anderen Währung als der des Versicherungsvertrages anfallen, so erfolgt deren Umrechnung auf der Basis der tagesaktuellen Wechselkurse der Europäischen Zentralbank, die an dem Datum gelten, an 11

12 RAHMENBEDINGUNGEN 2012 dem die medizinische Leistung in Rechnung gestellt wurde. Der Verwalter kann Arztrechnungen in einer anderen Währung (als der Währung des Versicherungsvertrags) und zwar in der ursprünglichen Währung begleichen, insbesondere im Fall der direkten Zahlung an Krankenhäuser, soweit dies nach der lokalen Gesetzgebung des betroffenen Landes zulässig ist. I-11. Allgemeine Ausschlüsse Der in dieser Police beschriebene Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf: Folgen einer freiwilligen oder vorsätzlichen Handlung, die von der/dem Versicherten oder ihren/seinen Angehörigen begangen wurde; Folgen der professionellen Ausübung eines Sportes, auch wenn es sich um einen sekundären Beruf handelt; Folgen von Aufständen oder Unruhen, wenn die/der Versicherte oder ihre/seine Angehörigen durch die Teilnahme hieran gegen geltende Gesetze verstoßen haben; Folgen von Streitereien, Raufereien und aller Art von Störungen sowie Maßnahmen, die zu ihrer Bekämpfung ergriffen werden, außer im Falle der Selbstverteidigung; Folgen der Vorbereitung oder der Teilnahme an Verbrechen oder Vergehen; Folgen von Drogenabhängigkeit und Alkoholismus; unmittelbare oder mittelbare Folgen einer Aktion im Zusammenhang mit dem, was üblicherweise als Kernenergierisiko bezeichnet wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für medizinische Strahlungen, die für eine durch die Versicherung leistungspflichtige medizinische Behandlung erforderlich sind; Ereignisse im Zusammenhang mit Wetten oder Herausforderungen; Kosten, die aus einem Wettkampf mit Motorfahrzeugen resultieren; Flugrisiko: Die Versicherung umfasst die Benutzung als Passagier aller ordnungsgemäß für den Personentransport zugelassenen Flugzeuge, Wasserflugzeuge oder Hubschrauber ab, solange die/der Versicherte kein Mitglied der Crew ist und während des Flugs keine berufliche oder sonstige Aktivität im Zusammenhang mit dem Flugzeug oder dem Flug ausübt. Dieser Ausschluss ist nicht gültig für die Internationale Krankenversicherung und die Versicherung Zahnmedizinische Versorgung ; Kriegsfolgen oder Folgen von Kriegshandlungen und Terrorismus in dem im nachstehenden Art. I-12. angegebenen Umfang. Wichtiger Hinweis Für die zusätzlichen spezifischen Ausschlüsse im Zusammenhang mit jedem separaten Versicherungsschutz des Cigna expatplus Versicherungsprogramms wird ausdrücklich auf die Bestimmungen verwiesen, die für die verschiedenen Arten des Versicherungsschutzes typisch sind (siehe nachstehendes Kapitel II). I-12. Krieg und Terrorismus Krieg und Terrorismus werden wie folgt definiert: Definitionen Krieg Ein bewaffneter Konflikt, erklärt oder nicht erklärt, zwischen zwei Staaten, eine Invasion oder ein Belagerungszustand. Ebenso als Kriegsakt angesehen werden alle ähnlichen Aktionen eines souveränen Staates unter Einsatz militärischer Kräfte, um bestimmte ökonomische, geografische, nationalistische, politische, rassische oder sonstige Ziele zu erreichen. Bürgerkrieg: ein bewaffneter Konflikt zwischen zwei oder mehr Parteien, die zum selben Staat gehören, deren Mitglieder verschiedener ethnischer Ursprünge, Religion oder Ideologie sind. Als Bürgerkrieg werden ebenso folgende Aktionen angesehen: eine bewaffnete Rebellion, eine Revolution, eine Aufwiegelung, ein Aufstand, ein Staatsstreich, die Folgen von Kriegsrecht und Grenzschließungen, die von einer Regierung oder lokalen Behörden angeordnet werden. Terrorismus Jeder tatsächliche oder angedrohte Einsatz von Kraft oder Gewalt, der auf Schäden, Verletzungen oder Störungen gerichtet ist oder solche verursacht; Die Begehung einer Handlung, die für das menschliche Leben oder für das Eigentum gefährlich ist, gegen eine Person, Eigentum oder Regierung gerichtet ist mit dem erklärten oder unerklärten Ziel, ökonomische, ethnische, nationalistische, politische, rassische oder religiöse Interessen zu verfolgen, unabhängig davon, ob solche Interessen erklärt wurden oder nicht; Überfälle oder sonstige kriminelle Handlungen, die in erster Line für den persönlichen Gewinn begangen werden, und Handlungen, die sich in erster Linie aus früheren persönlichen Beziehungen zwischen Täter(n) und Opfer(n) ergeben, werden nicht als terroristische Handlungen angesehen. Terrorismus schließt jede Handlung ein, die von der (jeweiligen) Regierung als terroristische Handlung bestätigt oder anerkannt wird. 12

13 12.2. Beschreibung der Versicherungsleistungen Wegen der Risiken und Folgen von Krieg und Terrorismus sind alle Folgen der aktiven Beteiligung der/des Versicherten (und/oder ihrer/seiner Angehörigen) an Kriegs- und Terroroperationen ausdrücklich von jeglichem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Falls die/der Versicherte Opfer von Kriegs- und Terrorhandlungen ohne aktive Beteiligung der/des Versicherten und/oder ihrer/seiner Angehörigen an diesen Aktivitäten wird, ist die/der Versicherte innerhalb der Obergrenzen und Höchstbeträge des Versicherungsschutzes durch die Versicherung versichert. Die Zusatzversicherungen (Lebensversicherung, Unfalltod und -Invalidität, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und dauerhafte Berufsunfähigkeit) gelten jedoch nicht, wenn die/der Versicherte (oder versicherte Angehörige) in ein Land oder in eine Region gereist oder aus einem Land oder aus einer Region abgereist ist oder hier wohnhaft war, von dem allgemein bekannt war, dass es oder sie sich zu dem Zeitpunkt, in dem die/der Versicherte oder ihre/seine versicherten Angehörigen Schäden (Körperverletzungen oder Tod) erlitten haben, im Kriegs- oder Bürgerkriegszustand befand. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit darüber, ob von einem bestimmten Land bekannt ist, dass es sich im Kriegs- oder im Bürgerkriegszustand befindet, ist die Liste der Länder (oder Regionen) maßgeblich, für die das britische Außenministerium (UK Foreign and Commonwealth Office FCO) auf seiner offiziellen Webseite ( von Reisen abrät (Kennzeichnung: We advise against all travel to these countries/parts of these countries von Reisen wird dringend abgeraten). Falls die/der Versicherte im Ausland durch das plötzliche Auftreten eines neuen Krieges (Kriegsausbruchs) oder durch kriegsähnliche Situationen und Handlungen überrascht wird, bleibt der Versicherungsschutz vierzehn (14) Tage lang wirksam, beginnend ab dem Ausbruch der Feindseligkeiten. I-13. Datenschutz Der Versicherungsvertrag unterliegt dem belgischen Gesetz über den Datenschutz von Dieses Gesetz gilt im Zusammenhang mit allen persönlichen Daten, die in Verbindung mit diesem Versicherungsvertrag verarbeitet werden. Der Versicherer und der Verwalter garantieren ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung jeglicher durchzuführender Datenverarbeitung. Sie ergreifen zu diesem Zweck technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust oder zufälliger Zerstörung oder Beschädigung solcher Daten. Folgende Verpflichtungen werden eingehalten: Die persönlichen Daten werden ausschließlich für die Ausführung des vorliegenden Versicherungsvertrags und für die Zwecke, zu denen sie dem Versicherer und dem Verwalter übertragen wurden, verarbeitet; Es wird dafür gesorgt, dass der Zugang zu den Daten und die Möglichkeiten der Verarbeitung für die Personen, die unter ihrer Aufsicht handeln, auf das für die Erfüllung ihrer Aufgaben und für die Anforderungen der Dienstleistung, die Gegenstand des vorliegenden Versicherungsvertrags ist, erforderliche Maß beschränkt sind; Persönliche Daten werden Dritten gegenüber nur in dem Umfang offengelegt, wie diese Offenlegung für die Erfüllung der durch den Versicherungsvertrag gedeckten Dienstleistungen erforderlich ist. I-14. Forderungsübergang Für alle Leistungen, die im Rahmen dieses Versicherungsvertrags bezahlt werden, besitzt der Versicherer das uneingeschränkte Recht der Forderungsabtretung. Daher ist die/der Versicherte, wenn sie/er aufgefordert wird, dieses Recht dem Versicherer zu bestätigen, um den Versicherer darin zu unterstützen, von einer dritten Partei einen Betrag, der vom Versicherer an die/den Versicherte(n) bezahlt wurde oder bezahlt wird, oder Auslagen zurückzufordern, die im Namen der/des Versicherten geleistet wurden, verpflichtet, diese Bestätigung dem Versicherer schriftlich zur Verfügung zu stellen. I-15. Einlassung Jede sich aus dem Versicherungsvertrag ergebende Einlassung, die der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer geltend machen kann, kann auch gegen die/den Versicherten vorgebracht werden, unabhängig davon, um wen es sich dabei handelt. I-16. Beschwerdeverfahren Hat eine/ein Versicherte(r) eine Beschwerde bezüglich des Service vorzubringen, die sie/er gemäß diesem Versicherungsvertrag erhält, so steht das folgende Verfahren zur Klärung der Situation zur Verfügung: 13

14 RAHMENBEDINGUNGEN 2012 Zunächst sollte sich die/der Versicherte schriftlich an den Leiter ( Head ) der Leistungsabteilung des Verwalters wenden: Vanbreda International, P.O. Box 69, B-2140 Antwerpen, BELGIEN Falls sie/er dann noch immer nicht zufrieden ist, kann die/ der Versicherte sich schriftlich an den geschäftsführenden Direktor des Verwalters wenden: Chief Executive Officer, Vanbreda International, P.O. Box 69, B-2140 Antwerpen, BELGIEN Im Falle einer Meinungsverschiedenheit mit dem Versicherer oder dem Versicherungsvermittler wird der Ombudsmann sich für eine freundliche Abwicklung einsetzen. Anschrift: Ombudsman van de verzekeringen de Meeûssquare 35 B-1000 Brussel, BELGIEN Fax info@ombudsman.as I-17. Geltendes Recht Dieser Versicherungsvertrag wird nach belgischem Recht ausgestellt und unterliegt belgischem Recht. 14

15 BASISVERSICHERUNG II-1. Internationale Krankenversicherung Alle Leistungen verstehen sich je versicherte Person und pro Versicherungsjahr (es sei denn anders angegeben). GLOBE ORBIT UNIVERSE Maximale Erstattung je versicherte Person pro Versicherungsjahr $ CHF $ CHF $ CHF Geltungsbereich Weltweit Selbstbeteiligung für ambulante Behandlung je Versicherten pro Versicherungsjahr Weltweit außer in den USA und Kanada $ 0 - CHF $ CHF $ CHF $ CHF Stationäre Behandlung (ambulante Operationen und über Nacht) Allgemeiner Pflegesatz (Kostenübernahme erforderlich) 100% Zweibettzimmer oder 80% Einzelzimmer $ 0 - CHF $ CHF $ CHF $ CHF $ 0 - CHF $ CHF $ CHF $ CHF % Einzelzimmer 100% Einzelzimmer Ärztliche Leistungen (Chirurg, Anästhesist) 100% 100% 100% Andere medizinische Leistungen (Röntgen, Medizin, Kleidung, OP Einrichtungen) 100% 100% 100% Intensivpflegestation 100% 100% 100% Genesung und Rehabilitation (wenn die Aufnahme direkt nach einer stat. Behandlung erfolgt) Übernachtung eines Elternteils bei Kindern < 16 Jahren 2. Ambulante behandlung Nicht versichert 100% max % max % max. $ % max. CHF Nicht versichert 100% max % max % max. $ % max. CHF Arzthonorare (Allgemeinmediziner, Spezialisten) 80% 90% 100% Diagnosetests, Laboruntersuchungen, visuelle Diagnose (Röntgen, MRT und CT) 80% 90% 100% Verschreibungspflichtige Medikamente 80% 90% 100% Physiotherapie 80% max % max % max. $ % max. CHF Vorsorgeuntersuchungen/Behandlungen Ärztliche Untersuchungen (Checkup) Sehtest Mammografie Pap-Test PSA-Test 100% max % max % max. $ % max. CHF 900 Impfungen 100% max % max % max. $ % max. CHF 300 Alternative Medizin wie Homöopathie, Akupunktur, Chiropraktiker und Osteopathie Therapien Ergotherapie Logopädie und Sprachtherapie Psychotherapeutische Behandlung 80% max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF Nicht versichert 50% max % max % max. $ % max. CHF % (max. 28 Tage) 100% max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF Unfall- oder Notfallbehandlungen in den USA und Kanada sind versichert bei kurzfristigen Aufenthalten, max. 90 Tage im Kalenderjahr. 3 Diese Selbstbeteiligung gilt nur für Einzelverträge. 15

16 RAHMENBEDINGUNGEN Weitere medizinische Behandlungen Mutterschaft (10 monate Wartezeit) 4 GLOBE ORBIT UNIVERSE Schwangerschaft Erstattung analog der Art der Ambulanten Behandlung Erstattung analog der Art der Ambulanten Behandlung Erstattung analog der Art der Ambulanten Behandlung Kinderwunschbehandlung und Sterilisation (IVF, ICIS, AI und alle ähnlichen Behandlungsmethoden) (Grenze nach Alter) Nicht versichert Nicht versichert 100% max (4x 4.200) 100% max (4x 2.800) 100% max. $ (4x $ 5.250) 100% max. CHF (4x CHF 6.300) Geburt (ohne Komplikationen) 80% max % max % max. $ % max. CHF (100% falls häusliche Entbindung) 100% max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF Geburt (mit Komplikationen) Krebsbehandlung (außer experimentelle Behandlungen) Stationäre Behandlung und Strahlentherapie oder Chemotherapie Andere Kosten sehen Sie 1. Stationäre Behandlung 100% sehen Sie 2. Ambulanten Behandlung sehen Sie 1. Stationäre Behandlung 100% sehen Sie 2. Ambulanten Behandlung Chronische und bestehende Erkrankungen 5 Versichert Versichert Versichert AIDS / HIV Behandlung sehen Sie 1. Stationäre Behandlung 100% sehen Sie 2. Ambulanten Behandlung Stationäre Behandlung 100% 100% 100% Ambulante Behandlung Häusliche Pflege Organtransplantation (ohne Kostenerstattung für den Spender vorherige Zusage erforderlich) Dialyse bei Nierenleiden (außer experimentelle Behandlungen) Krankenwagen (zum nächstgelegenen Krankenhaus) Unfallbedingte Zahnbehandlung 80% 80% max. 160 / Tag 80% max. 110 / Tag 80% max. $ 200 / Tag 80% max. CHF 240 / Tag (max. 60 Tage) 100% max % max % max. $ % max. CHF % 90% max. 180 / Tag 90% max. 120 / Tag 90% max. $ 225 / Tag 90% max. CHF 270 / Tag (max. 60 Tage) 100% max % max % max. $ % max. CHF % 100% 100% 100% 100% max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max. 200 / Tag 100% max. 135 / Tag 100% max. $ 250 / Tag 100% max. CHF 300 / Tag (max. 100 Tage) 100% max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF Notfallzahnbehandlung 100% max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF Zahnmedizinische Chirurgie Psychotherapeutische Behandlung 100% max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF Stationäre Behandlung Nicht versichert 90% max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF Ambulante Behandlung sehen Sie 2. Ambulante Behandlung: Therapien sehen Sie 2. Ambulante Behandlung: Therapien sehen Sie 2. Ambulante Behandlung: Therapien 4 Für Einzelpersonen und kleinere Gruppen für die auf eine Risikoprüfung verzichtet wird. 5 Die Antragsannahme hängt von den Angaben im medizinischen Fragebogen und der Zustimmung des medizinischen Beraters ab. Bestehende und chronische Erkrankungen sind dann versichert, wenn der medizinischen Berater bei der Antragstellung zustimmt. Für Unternehmen mit mindestens 10 versicherten Mitarbeitern können wir auf eine Risikoprüfung verzichten. 16

17 GLOBE ORBIT UNIVERSE Sehhilfen (Brillengläser, Fassung, Kontaktlinsen) 80% max % max % max. $ % max. CHF 150 Hilfsmittel (Hörgeräte und künstliche Gliedmaßen) 80% max % max % max. $ % max. CHF Palliativmedizin 80% max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF % max % max % max. $ % max. CHF Versicherungszweck Die Internationale Krankenversicherung erstattet bis zu den in den Allgemeinen Bedingungen definierten Obergrenzen die angemessenen und üblichen Kosten sowohl für ambulante als auch für stationäre medizinische Leistungen, unter der Voraussetzung, dass diese Ausgaben durch Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft angefallen sind Berechtigung und Aufnahme in die Versicherung Bezüglich der Berechtigung und Aufnahme in die Versicherung wird auf die in Art. I-3. der Allgemeinen Vertragsbestimmungen dargelegten Bedingungen verwiesen Umfänge der Internationalen Krankenversicherung Es gibt drei unterschiedliche Tarifstufen der Basisversicherung: Globe; Orbit; Universe. Der vom Versicherungsnehmer gewählte Tarif ist in den besonderen Bedingungen des Versicherungsvertrags angegeben. Jeder Tarif entspricht einem unterschiedlichen Leistungsniveau, deren Einzelheiten in der oben stehenden Leistungstabelle aufgeführt sind. Für Veränderungen des Versicherungsumfangs verweisen wir auf Art. I Geografischer Geltungsbereich der Versicherung Der Versicherungsnehmer kann zwischen zwei geografischen Bereichen des Versicherungsschutzes wählen: Weltweiter Versicherungsschutz; Weltweiter Versicherungsschutz mit Ausnahme der medizinischen Kosten, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und in Kanada anfallen. Während Geschäfts- oder Urlaubsreisen, die insgesamt pro Versicherungsjahr nicht neunzig (90) Tage überschreiten, sind die in den USA und in Kanada als unmittelbare Folge eines Unfalls oder eines medizinischen Notfalls anfallenden medizinischen Kosten jedoch im Rahmen der Höchstsummen des Versicherungsvertrages gedeckt. Falls der betreffende medizinische Zustand bereits vor der Reise in die USA oder nach Kanada bestand oder Zweck der Reise war, sind die medizinischen Kosten nicht versichert. Ausgaben im Zusammenhang mit Schwangerschaft (und Schwangerschaftskomplikationen) und/oder der Entbindung werden nicht als Unfall- oder Notfallausgaben angesehen und sind daher nicht versichert Leistungen Definitionen Wir verweisen auf Art. I Leistungsbeschreibung Die erstattungsfähigen medizinischen Kosten, die gleichzeitig Gegenstand der in diesem Versicherungsvertrag angegebenen Ausschlüsse, Obergrenzen und Höchstbeträge sind, sind in der vorstehenden Leistungstabelle aufgeführt. Die Internationale Krankenversicherung erstattet die in Frage kommenden Angemessenen und üblichen Kosten sowohl für ambulante als auch für stationäre medizinische Leistungen unter der Voraussetzung, dass diese Ausgaben durch Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft angefallen sind. Damit diese erstattet werden können, müssen Behandlungen und Verfahren darüber hinaus medizinisch notwendig und angemessen sein (mit der von einem Arzt aufgestellten Diagnose übereinstimmen). Sie müssen von einem Arzt verschrieben und von einem Arzt oder einem gesetzlich qualifizierten und ordnungsgemäß zugelassenen praktischen Mediziner durchgeführt werden. Die Erstattungsgrenzen (d.h. der Höchstbetrag der Erstattung) für bestimmte Arten von medizinischen Leistungen gelten soweit nichts anderes in der Leistungstabelle angegeben ist je Versicherter/m und je Versicherungsjahr. Das bedeutet, dass jeder Höchstbetrag für einen zwölfmonatigen ununterbrochenen Versicherungsschutz gilt, der mit dem effektiven Datum des Versicherungsschutzes der/des Versicherten beginnt. 17

18 RAHMENBEDINGUNGEN Stationäre Behandlungen Eine vorhergehende Bestätigung gemäß Art. II-1.6. ist außer in Notfällen stets erforderlich. Wird die vorherige Zusage nicht eingeholt, führt das zu einer Reduzierung der Kostenerstattung um fünfundzwanzig (25)%. Krankenhausunterbringung und -verpflegung Die Erstattung der angemessenen und üblichen Gebühren, die für die Unterbringung und Mahlzeiten entstehen. Die Höhe der Leistung entspricht den tatsächlichen Gebühren, die vom Krankenhaus während des Aufenthalts des Versicherten berechnet werden, überschreitet aber keinesfalls die Höhe der Gebühren für ein Standard-Privatzimmer für einen Tag. Intensivstation Die Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Gebühren, die für die tatsächliche Unterbringung und Verpflegung während des Aufenthalts der/des Versicherten als stationärer Patient in der Intensivstation des Krankenhauses anfallen. Diese Leistung ist in Höhe der tatsächlich vom Krankenhaus berechneten, angemessenen und üblichen Gebühren zahlbar. Für die Zeit der täglichen Intensivstation-Leistung werden keine zusätzlichen Leistungen für Krankenzimmer und Verpflegung bezahlt. Arzthonorare - Operationsgebühren Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Entgelte für eine Operation durch einen Facharzt innerhalb des in der Leistungsübersicht angegebenen Maximums. -Anästhesiegebühren Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Entgelte für die Anästhesie, die die in der Leistungsübersicht angegebenen Grenzen nicht überschreiten. Andere medizinische Kosten -Operationssaal Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Gebühren für Operationssaal und Aufwachstation, die bei einer Operation anfallen. -Bedarfsmittel und Dienstleistungen Erstattung der angemessenen und üblichen Kosten, die tatsächlich für medizinische notwendige allgemeine Pflege, verschriebene und konsumierte Arzneimittel und Medikamente, Verbandmaterial, Schienen, Gipsverbände, medizinische Bildgebung (Röntgen, CT, MRI usw.), medizinische Hilfsmittel, Laboruntersuchungen, Elektrokardiogramme, Physiotherapie, logopädische Behandlungen, Sprach-, Beschäftigungs- und Ergotherapie anfallen. Unterbringung der Eltern Kostenerstattung bis zu den in der Leistungsübersicht festgelegten Grenzen für Mahlzeiten und Unterbringung zur Begleitung eines versicherten, unterhaltsberechtigten Kindes unter sechzehn (16) Jahren während des stationären Aufenthalts. Krankenhaustagegeld Das Krankenhaustagegeld ist die tägliche Zulage, wenn Zimmer, Verpflegung und Behandlung kostenfrei erhalten wurden. Das Krankenhaustagegeld beträgt fünfundsiebzig (75) Euro/fünfzig (50) Britische Pfund/dreiundneunzig, fünfundsiebzig (93,75) US-Dollar/einhundertzwölf, fünfzig (112,50) Schweizer Franken (im Tarif Globe ), bzw. einhundert (100) Euro/fünfundsechzig (65) Britische Pfund/einhundertfünfundzwanzig (125) US-Dollar/ einhundertfünfzig (150) Schweizer Franken (Tarif Orbit und Universe ) für jede Nacht und wird maximal für sechzig (60) Nächte gezahlt. Genesungszeit und Rehabilitation Die Genesungs- und Rehabilitationsruhe bzw. -pflege (in einem anerkannten Zentrum, und wenn die Aufnahme medizinisch begründet ist) ist versichert, wenn die Aufnahme unmittelbar (innerhalb von fünf Tagen) nach einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von Krankheit, Unfall oder Operation erfolgt und die maximale Dauer von achtundzwanzig (28) Tagen nicht überschreitet Ambulante Behandlungen Diese Leistung gewährleistet die Erstattung der tatsächlichen Kosten, die für eine ambulante Behandlung angefallen sind, gemäß der in der Leistungsübersicht angegebenen Untergrenze. Arzthonorare Konsultationen bei einem gesetzlich eingetragenen Allgemeinmediziner, Familienarzt oder Facharzt aufgrund allgemeiner Krankheiten und körperlicher Verletzungen, wenn keine Krankenhausaufnahme erforderlich ist. Diagnostische Tests Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Gebühren für medizinisch notwendige Untersuchungen (EKG, Röntgenaufnahmen, Laboruntersuchungen usw.), in der Höhe des in der Leistungstabelle angegebenen Betrages, die zu diagnostischen Zwecken aufgrund einer Verletzung oder Krankheit durchgeführt werden und von einem qualifizierten Arzt verschrieben wurden. Verschreibungspflichtige Medikamente/Arzneimittel Nur Kosten für Arzneimittel, die von einem Arzt verschrieben werden und ohne Verschreibung nicht erhältlich sind, können erstattet werden. Frei erhältliche (OTC) Medikamente, Lifestyle-Produkte, Diätprodukte, Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel usw. kommen für eine 18

19 Rückerstattung nicht in Frage. Für Impfstoffe gelten die besonderen Bestimmungen der Leistung Impfungen. Präventive Behandlungen und Wellness-Leistungen Folgende Leistungen sind versichert: Säuglingspflege; für Erwachsene eine medizinische (Vorsorge-) Untersuchung pro Versicherungsjahr; ein routinemäßiger Sehtest pro Versicherungsjahr; eine (beidseitige) Mammografie pro Versicherungsjahr (für versicherte Frauen ab dem Alter von fünfunddreißig (35) Jahren); ein PAP-Abstrich pro Versicherungsjahr (für versicherte Frauen ab dem Alter von fünfunddreißig (35) Jahren); ein PSA-Test pro Versicherungsjahr (für versicherte Männer ab dem Alter von fünfzig (50) Jahren). Impfungen (Erwachsene und Kinder): Impfungen zu Reisezwecken; präventive Impfungen und Immunisierungen für junge Kinder. Physiotherapie Von einem Arzt verschriebene Physiotherapie, einschließlich Mensendieck-Physiotherapie, ist unter der Voraussetzung versichert, dass die notwendige medizinische Verschreibung ausdrücklich die Notwendigkeit dieser spezifischen Form der Physiotherapie erwähnt und wenn der Leistungsanbieter ein zertifizierter Physiotherapeut ist. Behandlungen durch Komplementärmediziner Chiropraxis; Osteopathie; Akupunktur; Homöopathie. Diese Behandlungen müssen von einem Arzt verschrieben werden Weitere medizinische Behandlungen Kostenerstattung der tatsächlich angefallenen Ausgaben gemäß den angegebenen jährlichen Limits pro Versicherte/er pro Versicherungsjahr für: Schwangerschaft Erstattung der Kosten analog zur ambulanten Behandlung. Geburt Die Leistungssumme beinhaltet die Kostenerstattung für Arzthonorare, Krankenhausunterbringung, andere verwandte medizinische Kosten, die während des Krankenhausaufenthalts anfallen. Ein nicht medizinisch notwendiger Kaiserschnitt ist von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Ein medizinisch notwendiger Kaiserschnitt oder eine mit Komplikationen verbundene Entbindung wird jedoch im Rahmen der stationären Behandlung erstattet. Die Einschätzung, ob ein Kaiserschnitt medizinisch notwendig ist oder nicht, wird vom medizinischen Berater des Versicherers vorgenommen. Unfruchtbarkeitsbehandlung -Unfruchtbarkeitsdiagnose Untersuchungsmaßnahmen, die zur Feststellung der Ursache der Unfruchtbarkeit erforderlich sind. -Unfruchtbarkeitsbehandlung Die Ausgaben zur Behandlung der Unfruchtbarkeit sind als ambulante oder stationäre Ausgaben versichert, abhängig von folgenden Voraussetzungen: Es muss sich um eine primäre Unfruchtbarkeit handeln; maximal vier Versuche pro Versicherter sind gedeckt; maximale Erstattung EUR/2.800 GBP /5.250 USD/6.300 CHF pro Versuch; Höchstalter der Versicherten sind vierzig (40) Jahre; die Ausgaben für die Sperma-/Eizellenspende sind nicht versichert; die Ausgaben für eine Leihmutter sind nicht versichert; die vorherige Genehmigung durch den medizinischen Berater des Versicherers muss eingeholt werden. Primäre Sterilität beschreibt die Unfähigkeit von einem beider Partner in einer dauerhaften Beziehung trotz regelmäßigen Geschlechtsverkehrs und obwohl keine modernen Verhütungsmittel verwendet werden, ein Kind zu zeugen. Bei primärer Sterilität kam es nie zu einer Schwangerschaft. Sekundäre Sterilität beschreibt die Unfähigkeit eines Paares, das schon einmal gezeugt hat, nach einem Jahr des Versuchens erneut zu zeugen. Sobald der weibliche Partner das Alter von 41 erreicht hat, wird für keinen der beiden Partner eine Sterilitätsbehandlung mehr vergütet. -Ausgaben für Sterilisation Eine Sterilisation pro Versicherter/m einmal im Leben. -Begrenzung Für Ausgaben für künstliche Befruchtung und andere ähnliche Behandlungen gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Versuche. -Wartezeiten Es gibt eine Wartezeit von zehn Monaten für alle medizinischen Kosten, die mit einer Schwangerschaft, Geburt oder Unfruchtbarkeitsbehandlung verbunden sind. Das bedeutet, dass nur Ausgaben, die ab dem elften Monat nach der Aufnahme durch die Versicherung für eine Kostenerstattung in Frage kommen. Diese Wartezeit kann für Gruppenverträge aufgehoben werden. Eine derartige Aufhebung der Wartefrist gilt nur dann, wenn 19

20 RAHMENBEDINGUNGEN 2012 sie ausdrücklich in den Besonderen Bedingungen des Gruppenvertrages angegeben ist. Krebsbehandlung Wenn bei einer/m Versicherten Krebs gemäß der nachfolgenden Definition diagnostiziert wird, erstattet der Versicherer die angemessenen und üblichen Kosten, die für die Krebsbehandlung in einem gesetzlich anerkannten Krebsbehandlungszentrum anfallen, gemäß der Höchstgrenze in der Leistungsübersicht. Diese Behandlungen (z.b. Strahlentherapie oder Chemotherapie, ausgenommen sind experimentelle Behandlungen, Konsultation, Tests, Medikamente für zuhause) müssen auf stationärer oder ambulanter Basis von einem Krankenhaus oder einem gesetzlich anerkannten Krebsbehandlungszentrum direkt nach der Diagnose, nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Operation ausgeführt werden. Krebs wird als unkontrolliertes Wachstum und Verbreitung von bösartigen Zellen mit Invasion und Zerstörung des normalen Gewebes definiert, für die erhebliche interventionistische Behandlungen oder Operationen (ausgeschlossen sind rein endoskopische Verfahren) für notwendig erachtet werden. Der Krebs muss mittels histologischer Beweise der Bösartigkeit bestätigt sein. Organtransplantation Erstattung der angemessenen und üblichen Kosten, die bei der Transplantationsoperation für die/den Versicherte(n) als Empfänger des Organs angefallen sind. Diese Leistung wird gezahlt, solange die Police in Kraft ist und unterliegt den Höchstgrenzen gemäß der Leistungsübersicht. Die Versicherungssumme umfasst Arzthonorare, Krankenhausunterbringung (Standard-Privatzimmer) und andere verwandte medizinische Auslagen während des Krankenhausaufenthalts. Eine vorhergehende Genehmigung durch den medizinischen Berater des Versicherers ist stets erforderlich. Folgende Ausgaben sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen: Kosten bei der Suche eines Spenders; Kosten für den Erwerb des Organs (falls ein Preis für das Organ berechnet wird); Kosten, die für die Entfernung des Organs beim Spender anfallen. Nierendialyse Wird bei einer/m Versicherten Nierenversagen gemäß der nachfolgenden Definition diagnostiziert, erstattet der Versicherer die angemessenen und üblichen Kosten, die für die medizinisch notwendige Nierendialyse in einem Krankenhaus oder einem gesetzlich anerkannten Dialysezentrum anfallen gemäß den diesbezüglich in der Leistungsübersicht angegebenen Höchstgrenzen. Eine derartige Behandlung (Dialyse unter Ausschluss von Konsultation, Tests) kann stationär oder ambulant erfolgen. Nierenversagen bedeutet eine Störung der Niere im Endstadium in Form einer chronischen, irreversiblen Funktionsstörung beider Nieren, infolgedessen eine Nierendialyse initiiert wird. Diese Leistung schließt sämtliche experimentellen Behandlungen aus. Medizinische Hilfsmittel Erstattung der Kosten für Hörgeräte, orthopädische Hilfsmittel und Stützstrümpfe, Prothesen, Rollstuhl usw. Lokaler Rettungsdienst zum nächstgelegenen Krankenhaus Erstattung der angemessenen und üblichen Kosten, die für notwendige inländische Rettungsdienste anfallen (inklusive Begleiter), und zwar zu und/oder vom jeweiligen Krankenhaus. Die Zahlung unterliegt den in der Leistungsübersicht festgelegten Höchstgrenzen und erfolgt nicht, wenn die/der Versicherte nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen wird. Psychiatrische Pflege Erstattung der Kosten für ambulante psychiatrische Pflege nur bei Verschreibung und Leistungserbringung durch einen Arzt. Die Deckungssumme umfasst die Honorare des Arztes und/oder (Behandlungsgebühren) des Allgemeinmediziners, beinhaltet jedoch keine Medikamente. Medikamente sind gemäß den Bestimmungen bezüglich verschriebener Arzneimittel versichert. Folgende Leistungen fallen unter die gleichen Leistungsbegrenzungen wie die ambulante Psychotherapie: Ergotherapie, Logopädie und/oder Sprachtherapie, Beschäftigungstherapie. Zahnmedizinische Versorgung nach Unfällen Zahnmedizinische Operationen sind nur versichert, wenn sie erforderlich sind, um die natürlichen Zähne nach einer Beschädigung wiederherzustellen. Palliativmedizin Palliativmedizin kann entweder ambulant zuhause oder stationär erfolgen oder in einem Institut für Schmerzkontrolle und der Behandlung von anderen Symptomen und es beinhaltet psychologische und soziale Betreuung (medizinisch und komplementärmedizinisch) des Patienten und dessen Familie in den letzten Lebensstadien. Dieses Angebot für Palliativmedizin gilt als Alternative für eine erstattungsfähige Krankenhausaufnahme oder der Pflegebetreuung zuhause. Palliativmedizin ist von einer Organisation zu erbringen, welche Patienten betreut, die unheilbar erkrankt sind, und deren Lebenserwartung weniger als sechs (6) Monate beträgt. 20

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