Inhaltsprotokoll. 17. Wahlperiode. Öffentliche Sitzung. Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Eduard Weiss
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1 Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit 40. Sitzung Beginn: Schluss: Vorsitz: Uhr Uhr Fabio Reinhardt (PIRATEN) Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde 1. Wie gehen der Senat und die Verwaltungen damit um, dass Microsoft für die neu aufgetretene Sicherheitslücke beim Internetexplorer kein Sicherheitsupdate für Windows XP anbietet? (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) antwortet auf die Frage von Thomas Birk (GRÜNE), dass inzwischen von Microsoft ein Sicherheitspatch vorliege und für Windows XP bereitgestellt werde, und zwar unabhängig davon, ob ein erweiterter Supportvertrag vorliege oder nicht. Das werde entsprechend an die betreffenden Behörden weitergegeben, sodass von dort aus diese Sicherheitslücke geschlossen werden könne. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI habe am über die neu aufgetretene Sicherheitslücke beim Internetexplorer informiert. Gemäß der in der Berliner Verwaltung geltenden Regelungen zur Behandlung übergreifender IT-Sicherheitsvorfälle seien alle Behörden von SenInnSport über die BSI-Meldung informiert worden. Den Behörden sei empfohlen worden, bis zum Vorliegen eines entsprechenden Sicherheitspatches den Internetexplorer nicht zum Surfen im Internet zu nutzen und grundsätzlich eine sogenannte Zwei-Browser-Strategie umzusetzen. Das bedeute, einen Browser für das Surfen im Internet und einen Zugang zu den E-Government-Verfahren zu nutzen. Diese Maßnahmen hätten unabhängig vom jeweils eingesetzten Betriebssystem Geltung. Für das Betriebssystem Windows XP seien seit dem seitens Microsoft grundsätzlich keine Sicherheitsupdates mehr bereitgestellt worden. Somit würde normalerweise auch Redaktion: Dr. W. Burger, Tel bzw. quer
2 Seite 2 Inhaltsprotokoll 17/40 für den Einsatz des Internetexplorers unter Windows XP kein Sicherheitsupdate mehr zur Verfügung stehen, wobei aber bekanntlich dieser Stand erfreulicherweise überholt sei: Das ITDZ habe mit der Firma Microsoft ein Angebot für einen bis 2015 verlängerten Support für Windows XP verhandelt und stelle damit den Senats- und Bezirksverwaltungen im Land Berlin ein temporäres Notfallpaket für den Weiterbetrieb der Computer auch nach dem Auslaufen des offiziellen Microsoft-Supports zur Verfügung. Im Rahmen dieses verlängerten Supports würden auch entsprechende Sicherheitsupdates bereitgestellt. Das ITDZ habe außerdem bereits vor einiger Zeit eine Liste von Maßnahmen erstellt, die sofern der verlängerte Support nicht genutzt werde dazu beitragen könnten, die durch eine über den hinausgehende Nutzung von Windows XP entstehenden Sicherheitsrisiken für einen kurzen Übergangszeitraum zu reduzieren. Diese Maßnahmen seien von den betroffenen Behörden eigenverantwortlich zu prüfen und umzusetzen. Hierzu werde er unter Tagesordnungspunkt 2 noch ausführlicher berichten. Thomas Birk (GRÜNE) weist darauf hin, dass bestimmte Fachverfahren auf den Internetexplorer angewiesen seien. Wie sei hiermit in der Zwischenphase umgegangen worden, und wie werde schnellstmöglich eine Unterstützung bereitgestellt, damit der Internetexplorer für diesen Zweck genutzt werden könne? Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) erklärt, zunächst sei hierbei auf die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung zu verweisen. Im Übrigen sei auch in einem solchen Fall die Zwei-Browser-Strategie umzusetzen. Selbst dann, wenn bei dem jeweiligen Fachverfahren der Windows-Explorer notwendig sein sollte, sei es sicher möglich, einen anderen Browser für das Surfen im Internet zu nutzen. Insoweit bestehe hierbei kein Problem. Außerdem gehe man davon aus, dass nach der Bereitstellung des Sicherheitspatches diese Problematik ebenfalls überholt sei. Vorsitzender Fabio Reinhardt stellt fest, dass keine weiteren Fragen vorlägen. Volker Brozio (Stellvertreter des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) teilt mit, dass der Flüchtlingsrat Berlin e. V. mit Schreiben vom auf verschiedene datenschutzrechtliche Probleme in Berliner Flüchtlingsheimen hingewiesen und den Berliner Datenschutzbeauftragten um eine Überprüfung gebeten habe. Es gehe dabei um einen Katalog von Vorwürfen wie z. B. die 24-stündige Videoüberwachung der Flure inklusive der Zimmertüren, eine namentliche Protokollierung der An- und Abwesenheiten durch Heimausweise, die Kontrolle und Einbehaltung der Personalausweise sämtlicher Besucher, die namentliche Erfassung aller Besucher, das unangekündigte Betreten der Zimmer durch die Heimleitung und Fälle von Kontrollen der Einkaufstaschen der Heimbewohner. Man habe den Betreiber der Flüchtlingsheime, die Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbh PeWoBe, hierzu um eine Stellungnahme gebeten, die mittlerweile auch vorliege. Demnach würden tatsächlich Heimausweise erstellt, um die Zugehörigkeit zum Heim festzustellen und den Zutritt Unbefugter auszuschließen. Die An- und Abwesenheiten würden durch das Scannen der ausgestellten Heimausweise wohl tatsächlich protokolliert. Besucher würden mit Vor- und Zunamen in ein Gästebuch eingetragen, und bei Verlassen des Hauses werde dieser Vermerk wieder entfernt. Auf allen Fluren in den Heimen seien Kameras installiert, allerdings ohne Zoom, Fernsteuerung und Schwenkfunktionen; zur Begründung für
3 Seite 3 Inhaltsprotokoll 17/40 den Einsatz der Kameras werde die Einhaltung der Heimordnung angeführt. Für die erfassten Daten sei wohl die Speicherung für den Zeitraum von einem Jahr vorgesehen. Die Durchsuchung der Einkaufstaschen werde von der PeWoBe abgestritten; das sei grundsätzlich untersagt. Auch die Zimmer der Betroffenen würden demnach nur nach vorherigem Anklopfen und im Einvernehmen mit den Betroffenen betreten. Nach dieser Stellungnahme der PeWoBe habe man angekündigt, am eines der Heime Standort Neue Späthstraße in Neukölln zu besuchen und eine Prüfung vor Ort vorzunehmen. Man werde im Zweifel über das Ergebnis dieser Prüfung dem Ausschuss berichten. Vorsitzender Fabio Reinhardt fragt, ob geplant sei, über die Berichterstattung hinaus aktiv zu werden. Die Sachstände seien größtenteils offensichtlich. Volker Brozio (Stellvertreter des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) erklärt, weitere Schritte werde man vorbehaltlich der Feststellungen bei diesem Prüfbesuch vor Ort unternehmen. Sicherlich könne man bereits jetzt in einer ersten Einschätzung sagen, dass die Videoüberwachung von Zimmertüren ähnlich wie auch sonst im Miet- und Wohnbereich wahrscheinlich unzulässig sei. Allerdings müsse man auch prüfen, welcher Blickwinkel tatsächlich aufgenommen werde. Ähnlich kritisch sei die Überprüfung der Anwesenheit von Besuchern in einem sogenannten Haus- und Gästebuch zu betrachten. Aber vor einer Beurteilung wolle man sich erst einmal vor Ort davon überzeugen, was dort tatsächlich geschehe. Stefan Gelbhaar (GRÜNE) bittet darum, die Speicherdauer für die erfassten Daten zu überprüfen. Zudem solle geklärt werden, mit welchen rechtlichen Mitteln gegebenenfalls gegen Missstände vorzugehen sei. Vorsitzender Fabio Reinhardt stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt abgeschlossen sei. Punkt 2 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Fehlplanung bei der Umstellung von Windows XP und wie geht es weiter? (auf Antrag der Piratenfraktion) 0128 Siehe Wortprotokoll. Punkt 3 der Tagesordnung a) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Die neue Struktur des ITDZ (auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU) 0126
4 Seite 4 Inhaltsprotokoll 17/40 b) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Organisationsstruktur, Aufgaben und Ausrichtung des IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 0036 Vertagt. Punkt 4 der Tagesordnung Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucksache 17/1331 Online-Ordnungsamt für Mängelmeldungen in ganz Berlin einführen! Drucksachen 17/0687, 17/ und 17/0864 Schlussbericht (auf Antrag der Fraktion der SPD) 0121 Sven Kohlmeier (SPD) weist darauf hin, dass die Bürgerdienste des Berliner Senats nach dem ursprünglichen Beschluss in das Maerker-System einbezogen werden sollten. Man hätte dann für eine Mängelmeldung nicht nur einen Bezirk, sondern auch die Bürgerdienste der Senatskanzlei auswählen können. Warum sei dazu in der Mitteilung Drucksache 17/1331 nichts mehr ausgeführt? Warum sei die Einführung des Maerker-Systems von den Bezirken Mitte, Spandau, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg abgelehnt worden? Wann seien die Plattformen für Android und Windows Phone zu erwarten? Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) erklärt, die Senatskanzlei sei nicht für die Übernahme des Maerker-Systems vorgesehen. Man habe aber nach wie vor insbesondere den Bezirken das Angebot gemacht, dieses System zu übernehmen, ohne dass ihnen dadurch Kosten entständen. Der Bezirk Neukölln beispielsweise halte die Einführung des Maerker- Systems für nicht sinnvoll, und eine solche Entscheidung sei zu respektieren. Dort halte man es nicht unbedingt für zielführend, dass Bürger die Möglichkeit erhielten, solche Meldungen abzugeben. Einige Bezirke hätten mitgeteilt, sie setzten eher auf das neue Verfahren, das sich in der Entwicklung befinde, und wollten dessen Fertigstellung abwarten, um es dann zu übernehmen. Das neue Verfahren solle im Laufe des Jahres 2015 einsatzbereit sein. Die Ausschreibung bzw. der Zuschlag seien erfolgt; die beauftragte Firma arbeite bereits an der Realisierung dieses Angebots. Manfred Pasutti (SenInnSport) ergänzt, dass bisher drei Bezirke Lichtenberg, Marzahn- Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg das Maerker-System eingeführt hätten. Der Bezirk Reinickendorf habe sein Interesse signalisiert, sei aber faktisch noch nicht am Netz. Uwe Doering (LINKE) hält fest, dass sich somit acht Bezirke an diesem System beteiligen und vier Bezirke nicht beteiligen wollten und dass das Maerker-System gegenwärtig in drei Bezirken eingeführt sei. In einigen Bezirken sei offenbar auch das fehlende Personal eine Ursache für die Nichteinführung des Maerker-Systems.
5 Seite 5 Inhaltsprotokoll 17/40 Thomas Birk (GRÜNE) fragt, wie das Maerker-System in den gesamten Web-Auftritt der Ordnungsämter eingeordnet werde. Sei getestet worden, ob die Firma, die den Zuschlag für die Entwicklung des neuen Systems erhalten habe, auch eine funktionsfähige Schnittstelle zum Maerker-System herstellen könne? Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) bestätigt, dass z. B. der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Nichteinführung des Maerker-Systems mit fehlendem Personal begründet habe. Die neue Software solle nicht Maerker integrieren oder eine Schnittstelle anbieten, sondern übernehme bzw. erweitere die Funktion von Maerker, und zwar in vielerlei Hinsicht. Das betreffe z. B. die vorhandene Meldungsmöglichkeit, die in der jetzigen Software äußerst eingeschränkt sei. Dabei habe die betreffende Firma den Prozess einer sogenannten agilen Softwareentwicklung übernommen. Es handele sich um eine Form von stufenweiser Entwicklung, wo monatlich berichtet werde und wo man in Form von Vorzeigeobjekten die Weiterentwicklung verfolgen und über weiteren Handlungsbedarf beratschlagen könne. Die Firma sei seit Januar 2014 dabei, die Software in dieser Form zu entwickeln. Thomas Birk (GRÜNE) merkt an, dass es angesichts dieser Entwicklung des neuen Systems nicht sinnvoll sei, wenn die ausstehenden fünf Bezirke noch das Maerker-System im Laufe dieses Jahres bzw. zu Beginn des nächsten Jahres einführten. Insgesamt zeige sich ein äußerst unbefriedigendes Vorgehen: So gebe man der Verwaltung Aufgaben auf, die keinen Sinn, sondern nur Arbeit machten und zudem noch Geld kosteten. Staatssekretär Andreas Statzkowski (SenInnSport) stimmt dem Vorredner hinsichtlich der weiteren Einführung des Maerker-Systems zu. Aus diesem Grund mache man auch nicht mehr den Druck, den man noch vor ca. zwei Jahren gemacht habe. Allerdings bleibe der politische Wille erhalten, dass überhaupt ein solches System eingeführt werde und sich möglichst alle Bezirke daran beteiligten. Wenn jetzt der eine oder andere Bezirk erkläre, dass er sich im Jahr 2015 dem neuen System anschließe, könne man damit insgesamt auch leben. Vorsitzender Fabio Reinhardt stellt Einvernehmen fest, die Mitteilung Drucksache 17/1331 zur Kenntnis zu nehmen. Punkt 5 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll
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