Schuldnerberatung Verbraucherinsolvenzberatung JAHRESBILANZ 2010 / Schleswig-Holstein ggmbh Region Unterelbe
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1 Schuldnerberatung Verbraucherinsolvenzberatung JAHRESBILANZ 2010 / 2011 Schleswig-Holstein ggmbh Region Unterelbe Kreis Pinneberg 26.aktualisierte Auflage
2 " Wie kommt es, daß am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist?!?" Werden Sie aktiv, bevor es akut wird!! Aus dem Inhalt Editorial "AWO-Schuldnerberatung " Seite 3 Allgemeine Situation der Beratungsstelle Seite 4 Vorsicht Pfändungsschutz! Seite 8 "Das P-Konto: Was macht es mit mir und was soll ich damit?!?" Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Kreis Pinneberg Appendix Presseveröffentlichungen Seite
3 ENTWICKLUNG DER SCHULDNER- UND VERBRAUCHERINSOLVENZBERATUNG DER AWO IM KREIS PINNEBERG Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der AWO Schleswig-Holstein ggmbh Region Unterelbe im Kreis Pinneberg geht jetzt in ihr siebenundzwanzigstes Jahr. Sie wurde 1985 ins Leben gerufen und war seinerzeit die erste spezialisierte Schuldnerberatung im Bundesland Schleswig-Holstein überhaupt. Seitdem hat das Beratungsteam die inhaltliche und fachliche Diskussion im Norden und auch auf Bundesebene grundlegend mit gestaltet. Das Zentrale Büro für die Region Unterelbe befindet sich in Elmshorn. Weitere Beratungsbüros vor Ort gibt es in Schenefeld seit 1997, Wedel folgte in 2000 sowie Pinneberg im Jahr Um dezentral möglichst bürgernah für die Verbraucher Beratung anbieten zu können, halten wir aktuell 13 Sprechstunden in zehn Orten des Kreisgebietes Pinneberg vor: Pinneberg²- Rellingen Halstenbek Schenefeld²- Wedel- Tornesch Uetersen Elmshorn²- Quickborn-... und seit 2002 auch auf der Hochseeinsel Helgoland! Das Beratungsteam MONIKA OTTINGER BRIGITTE STOLLHANS ANJA SCHMITT Verwaltung MICHAEL DANKER Leitung der Schuldnerberatung Mitglied im Beirat der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein TINA REHDER Beratung & Prävention KERSTIN RUDAT MECHTILD KUITER-PLETZER BIRGIT BAUER HANS-JÜRGEN SEMMELHACK Beratung Die Nachfrage nach Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist auch im vergangenen Jahr auf einem außergewöhnlich hohen Niveau geblieben. Die Beratungsbüros sind geradezu überrannt worden: Insgesamt mal wurden die BeraterInnen um Hilfe nachgesucht. Dies ist weit mehr als eine Verdoppelung gegenüber den Vorjahren. Diesem Ansturm konnten und können die Beratungskräfte nicht mehr nachkommen; die Anfragen übertreffen zur Zeit jegliche Kapazitätsgrenzen. Es mußte auf die sogenannte Basisberatung ausgewichen werden - sprich: Es fanden Kurzberatungen via Telefon, Online per oder durch ein persönliches Gespräch statt. Das AWO-Schuldnerberatungsteam im Kreis Pinneberg hat allein im vergangenen Jahr Intensivberatungsfälle betreut. Davon waren 512 Insolvenzberatungen sowie soziale Schuldnerberatungen
4 Allgemeine Situation der Beratungsstelle Das Beratungsteam der AWO-Schuldnerberatung im Kreis Pinneberg ist seit 2006 eingebettet in den neuen Regionalverband Unterelbe der AWO Schleswig-Holstein ggmbh. Nach Durchführung einer weiteren Strukturreform innerhalb der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein fand ein erneuter Wechsel der Rechtsform der Trägerschaft statt: Die bestehenden elf Kreisverbände der AWO in Schleswig-Holstein sind jetzt ausschließlich für den ehrenamtlichen Bereich zuständig, der hauptamtliche Teil (die MitarbeiterInnen der Arbeiterwohlfahrt in diesem Bundesland) unterliegt nunmehr der AWO Schleswig-Holstein ggmbh. Zum Regionalverband der AWO Unterelbe gehören die Beschäftigten der Kreise Segeberg, Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen. Die Schuldnerberatung der AWO im Kreis Pinneberg arbeitet seit Mai 1985 und erfüllt die Kriterien der Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Schleswig-Holstein, erstellt seitens der "Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein" in Zusammenarbeit mit dem Landessozialministerium und herausgegeben im Januar Neben dem zentralen Beratungsbüro in Elmshorn gibt es Dependancen in Schenefeld und Wedel sowie in Pinneberg. Zusätzlich werden weitere Sprechzeiten in mehreren Orten des Kreisgebietes angeboten. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt(e) auch in 2010 und 2011 traditionell durch den Kreis Pinneberg, das Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) und den Schleswig-Holsteinischen Sparkassen- und Giroverband sowie durch Eigenmittel des Verbandes. Mit dem Kreis Pinneberg hatte es bereits seit 2001 eine vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der SCHULDNERBERATUNG auf der Grundlage des damaligen BSHGs gegeben, welche zwischenzeitlich für vier weitere Jahre abgeschlossen wurde, auf der neuen Grundlage der Gesetzgebung nach SGB II und SGB XII. Diese Vereinbarung hatte Gültigkeit bis Ende 2009 und wurde Anfang 2010 für weitere drei Jahre erneuert. Das Land Schleswig-Holstein finanziert die INSOLVENZBERATUNG und die PRÄVENTION der sechsunddreißig als Geeignete Stelle nach 305 InsO anerkannten Beratungseinrichtungen auf der Grundlage einer Förderrichtlinie, sowie nach dem Landesausführungsgesetz zur InsolvenzOrdnung. Der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein unterstützt die Beratungsstellen seit mehreren Jahren auf freiwilliger Basis
5 DAS BERATUNGSTEAM MONIKA OTTINGER Bürogehilfin Steno-/Phonotypistin Verwaltung BRIGITTE STOLLHANS Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte Verwaltung ANJA SCHMITT Bürokauffrau Handelsfachwirtin Verwaltung KERSTIN RUDAT Diplom-Psychologin Schuldnerberaterin BIRGIT BAUER Bankkauffrau Bankfachwirtin Schuldnerberaterin MECHTILD KUITER-PLETZER Dipl.-Oecotrophologin Industriekauffrau Schuldnerberaterin TINA REHDER Bankkauffrau Bankfachwirtin Schuldnerberaterin Präventionsbereich HANS-JÜRGEN SEMMELHACK Groß- u. Außenhandelskaufmann Schuldnerberater MICHAEL DANKER Dipl.-Sozialpädagoge Industriekaufmann Schuldnerberater Leitung - 5 -
6 Hans-Jürgen Semmelhack Tina Rehder Birgit Bauer Kerstin Rudat Mechtild Kuiter-Pletzer Die Verteilung der Bevölkerungsanteile auf die Beratungskräfte - 6 -
7 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Kreis Pinneberg Was sich bereits in der Vergangenheit abzeichnete, setzte sich auch in 2010 und zu Beginn des laufenden Jahres 2011 fort: Die Nachfrage nach Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist ungebrochen. Der Beratungsbedarf blieb auch im vergangenen Jahr außergewöhnlich hoch. Die Beratungsbüros sind nahezu überrannt worden, die Sprechzeiten permanent ausgebucht. Insgesamt mal wurden die BeraterInnen um Hilfe nachgesucht. Dies ist ein überdurchschnittlich hohes Niveau. Diesem Ansturm können die Beratungskräfte auf Dauer nicht mehr nachkommen; die Anfragen übertreffen zur Zeit jegliche Kapazitätsgrenzen. Wir mußten auf eine sogenannte Basisberatung ausweichen - sprich: Es fanden Kurzberatungen via Telefon (auch "Schulden-Hotline" einmal wöchentlich), Online per oder durch ein persönliches Gespräch statt. Das AWO-Schuldnerberatungsteam im Kreis Pinneberg hat allein im vergangenen Jahr Intensivberatungsfälle betreut. Hiervon 512 Insolvenzberatungen (plus 6,4 %) sowie klassische Schuldnerberatungen (ein Plus von 18,8 %) "Wo ist das Ende der Fahnenstange?!?" Die Schuldenproblematik ebbt keineswegs ab, die Flut nach Anfragen steigt stetig. Das Thema ist fast täglich in der Öffentlichkeit präsent, sowohl im Fernsehen, Rundfunk, Internet als auch in den Printmedien die aktuell ausgestrahlten TV- Serien tun ihr Übriges. Der Zustrom an manchen Wochentagen läßt erahnen, daß es am Vorabend wieder eine "Schulden-Novela" gegeben haben muß. Die Diskussionen um das neu eingeführte Pfändungsschutz-Konto ("P-Konto") sowie um die Reform der Insolvenzordnung verstärken den Nachfragedruck zusätzlich
8 Und dieser Druck wächst permanent: Unsere 5 Büros im Kreis erreichen zusammen täglich etwa 100 Telefonanrufe. Bei einer geschätzten Dunkelziffer von 90% derer, die Schuldnerberatung eigentlich nötig hätten, muß die "Lichtziffer" von etwa 10% immer längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Bereits im Februar/März waren Termine für Mitte des Jahres vergeben worden. Zurzeit terminieren wir für den Herbst. Ohne einen "Schnitt" wären bereits im Sommer sämtliche Termine bis Jahresende vergeben. Jeder fünfte Schuldner kommt mittlerweile mit einem Betreuer (ambulante Betreuung oder ein vom Gericht bestellter gesetzlicher Betreuer) Psychische Probleme der Ratsuchenden nehmen immer mehr zu, entsprechend auch die Dauer der Betreuung im Einzelfall. Die Beratungen werden immer arbeitsintensiver, immer häufigere Klientenkontakte finden statt. Die Erwartungshaltung der Schuldner an das, was der einzelne Schuldnerberater zu leisten hat, ist sehr hoch (siehe TV-Serien). Enttäuschung, Panik und Aggressivität auf Seiten der Ratsuchenden sind häufige Reaktionen auf die schleppende Terminvergabe... 4,6 Beratungskräfte (bezogen auf eine Vollzeitstelle inklusive Insolvenzberatung und Prävention) müssen über Einwohner versorgen; allein im Schuldnerberatungsbereich stehen für diese 300 Tausend Kreis Pinneberger zwei Berater zu Verfügung. Vorsicht - Pfändungsschutz! Erfahrungen mit dem neuen "P-Konto" im Kreis Pinneberg Seit dem 1.Juli 2010 gilt ein neues Kontopfändungsrecht. Versucht ein Gläubiger, Teile vom (Arbeits)einkommen eines Schuldners zu pfänden, um seine Forderung zu erfüllen und reicht dieser Pfändungsbetrag nicht aus um die Schulden zu begleichen, bleibt dem Gläubiger u.a. noch der Weg der Kontopfändung. Diese Variante wurde zuletzt immer beliebter bei Gläubigern, nachdem die Pfändungsfreigrenzen stetig den Lebenshaltungskosten angepaßt wurden. Bundesweit kann von monatlich bis zu solcher Kontopfändungen ausgegangen werden. Sich gegen eine Kontopfändung zur Wehr zu setzen, ist bisher für den Schuldner recht kompliziert und mit einem Gang zu Gericht verbunden; zudem ist Eile geboten
9 Oft reagieren Schuldner zu spät und wertvolle Zeit und Geld sind verloren, mit der Folge: Miete und Strom können plötzlich nicht mehr gezahlt werden, weil das Geld fehlt. Seit neun Monaten nun gibt es das Anrecht eines jeden Kontoinhabers, das bereits bestehende Girokonto in ein sog. "Pfändungsschutzkonto" (P-Konto) umwandeln zu lassen (auch bei bereits vorliegender Kontopfändung). Das Konto muß im Plus sein. Ein Sockelbetrag von zur Zeit ist dann per se pfandfrei und steht dem Kontoinhaber einen Monat lang zur Verfügung. Bestehende Unterhalsverpflichtungen und Eingang von Sozialleistungen auf diesem Konto für Familienangehörige erhöhen diesen Freibetrag um weitere bzw Eine Bescheinigung von offizieller Seite hierzu ist allerdings nötig. Kindergeld ist ebenfalls pfändungsfrei. Diese Regelungen gelten bis Ende 2011 als Übergangszeit ab 2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch und ausschließlich über das "P-Konto". Allein in den ersten 6 Monaten seit Einführung dieser Reform gab es bundesweit mindestens Anfragen bei allein 226 Beratungsstellen welche an einer Erhebung teilnahmen (bei allen etwa Beratungsstellen dürften es hochgerechnet Hilferufe sein). Allein im Kreis Pinneberg erreichten uns 150 Anfragen zum P-Konto. Bis zum Ende des ersten Quartals 2011 gab es hier 260 Anfragen und 54 Bescheinigungen. Welche Erfahrungen wurden bisher mit der Kontopfändungsreform gemacht? Zunächst einmal kann das P-Konto für einige der betroffenen Verbraucher sicherlich ein Gewinn sein Der Gang zum Amtsgericht entfällt bis auf Einzelfälle. Ebenso die Angst, zu spät zu reagieren. Ein fester (Sockel)betrag ist automatisch pfandfrei. Verbraucher können wieder wie normale Bankkunden über ihr Guthaben verfügen. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Konto-Kündigungen wegen des Zugriffs von Gläubigern in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen vorkommen werden. Eine Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben ist wieder möglich. Bei einigen Kreditinstituten läuft alles reibungslos mit dem P-Konto. Soweit die Theorie
10 In der Beratungspraxis haben sich jedoch zum Teil gravierende Mängel gezeigt Die eingehende Beratung der Verbraucher zum neuen P-Konto und das Ausstellen der erforderlichen Bescheinigung bei eventuellem Mehrbedarf sind zum Teil zeitaufwendig und bedürfen umfangreicher Recherchearbeit hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen seitens der Schuldnerberatungsstellen. Sowohl für das in der Beratung befindliche Klientel wie auch für die "Laufkundschaft" muß zusätzliche Zeit und Energie aufgewandt werden eine zusätzliche Finanzierung findet jedoch nicht statt. Bescheinigungen des Mehrbedarfes dürfen von mehreren Stellen ausgestellt werden (Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, stattlich anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungen); regelmäßig wird jedoch ausschließlich auf die Letztgenannten verwiesen. Diese Bescheinigungen werden von manchen kontoführenden Instituten oftmals gar nicht anerkannt. Oft gibt es lediglich einen einzigen Mitarbeiter der sich überhaupt mit dem P-Konto auskennt ist dieser in Urlaub, muß der Kunde warten. Überweisungen und Daueraufträge werden plötzlich nicht mehr ausgeführt. Eingerichtete P-Konten werden unversehens gekündigt. Aufklärung über mögliche höhere Freibeträge findet nicht statt. Ein Guthabenkonto wird fälschlicherweise als P-Konto bezeichnet; der Kunde ist im guten Glauben, auf der sicheren Seite zu sein. Kunden klagen über um Tage verzögerte Barauszahlungen seitens der Institute. Programmfehler in der EDV führen zu falschen Überweisungen an Gläubiger bzw. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen werden gar nicht ausgeführt, obwohl das Konto über genügend Deckung verfügt. Kunden fühlen sich als (so wörtlich) "Mensch 4.Klasse" behandelt und stigmatisiert. Verbraucher haben aufgrund schlechter hier beschriebener Erfahrungen ihr P-Konto bereits wieder aufgegeben. Um auf anfänglich zu erwartende Unebenheiten bereits frühzeitig aufmerksam zu machen und mit allen beteiligten Einrichtungen ins Gespräch zu kommen, hatte die AWO-Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Kreis Pinneberg im vergangenen Sommer zu einem "Runden Tisch" eingeladen. Bis auf die Amtsgerichte Pinneberg & Elmshorn, die Arbeitsverwaltung (ArGe), den Fachdienst Soziales des Kreises sowie die Sparkassen Südholstein und Elmshorn war jedoch kaum Interesse an einer Teilnahme zu verzeichnen. Trotz aller Widrigkeiten müssen wir dennoch verstärkt auf das Pfändungsschutzkonto aufmerksam machen, da sich ab dem 1.Januar 2012 die Rechtslage für Kontoinhaber gravierend verändert
11 UNESCO zeichnet Schuldnerberatung der AWO Schleswig-Holstein Region Unterelbe aus Im Rahmen der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" von sind die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der AWO Schleswig-Holstein Region Unterelbe für ihre Präventionsarbeit ausgezeichnet worden. Das Leitprojekt des Schleswig-Holsteinischen Jugendaktionsplans "Eins x Eins Augen auf im Geldverkehr" im Zusammenwirken mit dem Präventionsnetzwerk aller 36 Schuldnerberatungen, den fünf regionalen Präventionsprojekten, der "Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in SH" sowie dem Sozialministerium bildet ein flächendeckendes Netzwerk zur Vermittlung von Finanzkompetenz für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein. Seit Beginn dieses Projektes hat die AWO-Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 114 Präventionsveranstaltungen im Kreis Pinneberg durchgeführt: An Förder-, Haupt- und Realschulen sowie Gesamtschulen der Klassen 7 bis 10 Für junge Menschen in Einrichtungen der Berufsförderung und Berufsorientierung Für junge Menschen außerhalb der Schule Für Lehrkräfte und andere Multiplikatoren Durch Teilnahme an "Sozialmärkten" im Kreisgebiet und anderen öffentlichen Veranstaltungen Ergänzend sei in diesem Zusammenhang noch an das regionale Projekt "Finanzielle Allgemeinbildung" erinnert, welches im Jahre 2004 durch unsere spezialisierte Präventionsmitarbeiterin und Bankfachwirtin, Frau Tina Rehder, im Kreisgebiet durchgeführt wurde, und über das die regionale Presse seinerzeit ausführlich berichtete. Dieses Projekt in 2004 wurde damals unterstützt durch das Landessozialministerium, die "Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein" sowie durch AstraZeneca in Wedel und erreichte insgesamt 217 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und 108 Erwachsene bis zum Alter von 57. Dieses Projekt war quasi der Startschuß und einer der Vorläufer für das heutige "Eins x Eins Augen auf im Geldverkehr"
12 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen im Kreis Pinneberg 2010 Gesamtfallzahlen einschließlich der InsO-Fälle für Gesamtzahl der Fälle in der Schuldnerberatung - Anfragen Schuldnerberatungen Insolvenzberatungen Kurzberatungen zus.tel.beratungen Durchschnittliche Wartezeit a. bis zum Erstgespräch 2-12 Wochen 2-12 Wochen 8-12 Wochen b. bis zur Beratungsaufnahme nach dem Erstgespräch * Schuldner- und InsO-Beratung 2-12 Wochen 2-12 Wochen 2-8 Wochen * InsO-Bearbeitung 3-11 Monate bis zu 12 Monaten 8-9 Monate Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen über das Scheitern des Außergerichtlichen Einigungsversuchs Eröffnete Insolvenzverfahren Abgeschlossene gerichtliche Vergleichsverfahren a. durch Zustimmung der Gläubiger b. durch Zustimmungsersetzung Fälle in der Treuhandphase
13
14 Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes waren Personen die von einer Schuldnerberatungsstelle betreut wurden, im Durchschnitt mit knapp Euro verschuldet; bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von monatlich 900 bis Euro. (Befragung von DeStatis bei 124 Beratungsstellen, deren Angebot von rund Personen in Anspruch genommen wurden) Der "Creditreform Schuldneratlas Deutschland 2010" spricht von einer Schuldnerquote von mittlerweile 9,50%! Das bedeutet, rund 6,5 Millionen Einwohner über 18 Jahre gelten als überschuldet oder weisen zumindest nachhaltige Zahlungsstörungen auf. (Meldung im forum schuldnerberatung & Presseinformation Creditreform) Laut "Schuldenbarometer 2010 Bürgel Wirtschaftsinformationen" erreichten im vergangenen Jahr die Privatinsolvenzen mit Fällen ein Rekordniveau: Plus 6,4% oder Fälle mehr als in (Bürgel Presseinformation) Immer öfter wurde in den vergangenen zehn Jahren versucht, der Situation der späteren Überschuldung mit den Instrumenten der Insolvenzordnung zu begegnen. Seit 1999 haben Privatpersonen die Möglichkeit, im Zuge des sog. Verbraucherkonkurses ihre Verbindlichkeiten geregelt abzutragen. Überschuldung war noch vor wenigen Jahren für eine Reihe von Betroffenen ein kaum zu bewältigendes Problem: Arbeitslosigkeit, Scheidung oder auch die gescheiterte Selbständigkeit führten in diesen Fällen oft in eine Lage, welche in Fachkreisen als "lebenslanger Schuldturm" bezeichnet wurde. Seit die InsolvenzOrdnung die Restschuldbefreiung nicht nur für Firmen und Kapitalgesellschaften sondern auch für völlig mittellose Privatpersonen zugänglich machte, hat sich die Situation erheblich verbessert. Heute eröffnet sich auch in schwierigen Fällen eine faire Chance auf ein Leben ohne Schulden und auf einen echten wirtschaftlichen Neubeginn. Endlich wieder ein Girokonto, Schluß mit der ständigen Angst vor Zwangsvollstreckungen und vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers sowie die Aussicht auf eine neue Chance am Arbeitsmarkt! Im gesamten Bundesgebiet wurden in 2010 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt Verbraucherinsolvenzverfahren bei den Gerichten beantragt; eine Steigerung von 7,6%. Regel- oder Unternehmensinsolvenzen gab es , für ehemals Selbständige waren es Eröffnungen, ehemalige Gesellschafter größerer Firmen zählten und Nachlaßinsolvenzen waren mit Verfahren vertreten. Insgesamt gab es also Insolvenzverfahren. Den Insolvenzgerichten in Schleswig-Holstein lagen 2010 allein Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherkonkursverfahrens vor. Hiervon hat allein das Beratungsteam der AWO vor Ort im Kreis Pinneberg 512 Verfahren beigesteuert, das sind knapp 11%
15 Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen in S-H seit 1999 Stand: Verbraucherinsolvenzverfahren Jahr Verbraucherinsolvenzverfahren 1 Eröffnet Mangels Masse abgewiesen Schuldenbereinigungsplan angenommen Insgesamt Dagegen im Vorjahreszeitraum: Verfahren insgesamt Zu- (+) bzw. Ab- (-) nahme gegenüber Vorjahreszeitraum Voraussichtliche Forderungen Anzahl % Euro DM , , , , , , , , , , , Bis 2001 ohne Kleingewerbe, ab 2002 Differenzierung (s. unten). Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein Quelle:
16 Ehemals selbständig Tätige Jahr Eröffnet Ehemals selbständig Tätige 2 Mangels Schuldenbe- Masse reinigungs- abgewiesenommen plan ange- Insgesamt Dagegen im Vorjahreszeitraum: Verfahren insgesamt Zu- (+) bzw. Ab- (-) nahme gegenüber Vorjahreszeitraum Voraussichtliche Forderungen Anzahl % Euro , , , , , , , , Die ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen bzw. deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Differenzierung in der Statistik erst seit Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein Quelle:
17 Einkommensquellen Beratungsfälle in 2010 ALG II 588 Sozialgeld Sozialhilfe 12 Arbeitseinkommen 364 Rente 109 ALG I 144 Sonstiges 51 Partnereinkommen 44
18 Einkommensquellen 2010 Beratungsfälle insgesamt ALG ,95% ALG ,68% 55,93% Sozialgeld 4 0,30% Sozialhilfe 12 0,91% Arbeitseinkommen ,66% Rente 109 8,28% Partnereinkommen 44 3,34% Sonstiges 51 3,88% Gesamt % Beratungsfälle durch ArGe vermittelt ,02%
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