Ärzteblatt. Brandenburgisches. Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 20. Jahrgang November

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1 Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 20. Jahrgang November Fotos: Claus Köhler/4iMEDIA Jubiläum: Kammer feiert 20-jährige Erfolgsgeschichte Seite 5 Ausstellung: Ärzte als Künstler präsentieren ihre Arbeiten Seite 10 Symposium: Perspektiven der medizinischen Versorgung Seite 8 Vorgestellt: Krankenhaus Forst im Blickpunkt Seite 24

2 Anzeigen Impressum Inhaber und Verleger Landesärztekammer Brandenburg Präsident: Dr. med. Udo Wolter Dreifertstraße 12, Cottbus, Telefon Telefax Herausgeber Dr. med. Udo Wolter Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher und standespolitischer Art sowie Artikel, die die Kennzeichnung Pressemitteilung von enthalten, wird keine Verantwortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Änderungen redaktioneller Art bleiben vorbehalten. Redaktion 4iMEDIA Agenturgruppe für journalistische Kommunikation Parzellenstraße 10, Cottbus, Telefon oder , Telefax Repro, Satz, Druck, Herstellung, Verlagswesen Druckerei Schiemenz GmbH Byhlener Straße 3, Cottbus, Telefon , Telefax Vertrieb Regio Print Vertrieb GmbH Straße der Jugend 54, Cottbus, Telefon , Telefax Anzeigenverwaltung Götz & Klaus Kneiseler GbR Uhlandstraße 161, Berlin, Telefon , Telefax , Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 20, gültig ab Bankverbindung: Postbank Berlin, Kto.-Nr , BLZ Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich (Doppelnummer Juli/August). Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010): jährlich 35,00; ermäßigter Preis für Studenten 17,50. Einzelpreis 3,35. Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz GmbH, Byhlener Straße 3, Cottbus. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Hinweise für die Autoren Wenn Sie Ihren Text im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc- Format für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per (laekb@4imedia.com) übermitteln. Verwenden Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen separat zusenden und im Text vermerken, wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet (Aufsichtsvorlagen).

3 Inhalt Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 20. Jahrgang November Seite 5 Kammerinformationen / Gesundheitspolitik Jubiläumsveranstaltung: Landesärztekammer feiert 20-jährige Erfolgsgeschichte Impressionen: Festveranstaltung der LÄKB in Cottbus Berufspolitisches Symposium: Welche Perspektiven der medizinischen Versorgung gibt es in Brandenburg? Ankündigung: 8. Sitzung der Kammerversammlung (6. Legislaturperiode)... 9 Porträtserie: Ärzte als Künstler Brandenburgische Mediziner stellen ihre Kunstwerke aus Die ÄSQR informiert: Strahlenschutz der Augenlinsen bei der Computertomo graphie des Schädels Brandenburgs Vertragsärzte wählten neues Ärzteparlament An der LÄKB erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung Termine: Nächste Sitzungen des Kammervorstandes Arzt und Recht Steuertipp: Bundesverfassungsgericht kippt Arbeitszimmerregelung Aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle Heute: Nicht erkanntes Spätrezidiv eines Mammakarzinoms Seite 8 Fortbildung Fortbildungsangebot Jahrestagung der DGKJ: Erfolgreicher Kongress für die Kinder- und Jugendmedizin Reliktzecken in ungewöhnlichen Biotopen: Haemaphysalis concinna in Ost-Brandenburg Aktuell Brandenburgs Kliniken vorgestellt: Krankenhaus Forst GmbH Marketing im Gesundheitswesen: Werbung? Nein. Ausrichtung auf den Patienten? Ja Seite 10 Rezensiert Günter und Ralf Ewert: Gerhardt Katsch Begründer des ersten deutschen Diabetikerheims und der Diabetikerfürsorge Das Erbe der Welt Personalia Geburtstage im November Die LÄKB trauert weitere Rubriken Editorial Tagungen und Kongresse KVBB informiert LUGV, Abteilung Gesundheit Brandenburgisches Ärzteblatt

4 editorial Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, Dipl.-Med. Hubertus Kruse Foto: 4iMEDIA die Sommer- und Urlaubszeit ist vorüber. Ärztemangel ist ein viel diskutiertes Thema waren in Brandenburg zirka Ärzte gemeldet. Im Verlauf von 20 Jahren war eine deutliche Zunahme auf fast Ärzte im Jahr 2010 zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg der Rentneranteil in diesem Zeitraum von zirka zwölf Prozent auf 23 Prozent. Ein tatsächlicher Mangel an Ärzten ist formal eigentlich nur in den berlinfernen Gebieten und entlang der Oder- Neiße-Linie zu verzeichnen. Hier sind weder freie Kassenarztsitze noch freie Stellen in den Krankenhäusern mangels Bewerbern zu besetzen. Die ursprüngliche Lebensplanung der niedergelassenen Kollegen, durch den Verkauf der Praxis an einen Nachfolger quasi ihre Rente zu realisieren, erweist sich oft nur noch als Illusion. In den Krankenhäusern ist die Situation nicht besser. Krankenhäuser, denen es nicht gelingt, Ärzte zu gewinnen, beziehungsweise die vorhandenen Ärzte zu halten, werden als erste zunächst abteilungsweise, später komplett, schließen. Für die Ärzte besteht sicher die Möglichkeit der Anstellung in Nachbarkliniken. Das mittlere medizinische Personal, die übrigen Krankenhausmitarbeiter, und nicht zuletzt die wohnortnahe Versorgung, gehen aber den Bach hinunter. Das eigentliche Problem ist ein Mangel an ärztlicher Arbeitszeit. Dafür gibt es mehrere Gründe: Neue medizinische Strukturen und Behandlungsmöglichkeiten wie Herzzentren, Reha-Kliniken, MDK et cetera erfordern mehr Personal. Die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes erfordert ebenfalls mehr Personal. Der zunehmende Anteil weiblicher Kolleginnen ist, biologisch bedingt, mit einer kürzeren Lebensarbeitszeit verbunden. Nicht zuletzt hat sich auch die Einstellung der jüngeren Arztgeneration zur Freizeit und Familienplanung verändert, es wird mehr Wert auf Lebensqualität gelegt. Die dramatisch zunehmende Bürokratie im niedergelassenen und angestellten Bereich vernichtet ärztliche Arbeitszeit in Größenordnungen. Bis auf den letzten Punkt sind oben genannte Dinge durchaus positiv zu sehen und nicht zu ändern. Die Brandenburger Kliniken sind weitgehend modernisiert und technisch auf dem neuesten Stand. Im niedergelassenen Bereich dürfte am Patientenklientel für eine Praxis ebenfalls kein Mangel sein. Warum kommen trotzdem so wenige Ärzte nach Brandenburg? Und wie könnte gegengesteuert werden? Hier spielt sicher die peripher brachliegende Infrastruktur mit fehlenden Arbeitsplätzen und Perspektiven für Ehepartner und Kinder eine entscheidende Rolle. Diese Seite ist nur durch die Landespolitik und Engagement auf Kreisund Kommunalebene zu verbessern. Eine eventuelle Medizinische Fakultät in Brandenburg wird am fehlenden Geld scheitern; wäre aber sicher für die Bindung von Medizinstudenten an die Region von Vorteil. Eine Lenkung der Absolventen nach dem Medizinstudium, wie zu DDR-Zeiten, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein finanzieller Anreiz zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten mit zum Beispiel höheren Punktwerten dürfte in der Breite der Ärzteschaft keine Mehrheit finden. Brandenburger Krankenhäuser haben keinen flächendeckenden Tarifvertrag mehr. Theoretisch könnte eine Klinik durch bessere Bezahlung Ärzte anwerben. Dies dürfte aber an den zu geringen Gesamteinnahmen des Krankenhauses scheitern. Insgesamt mehr Ärzte auszubilden, würde theoretisch eine höhere Nachfrage nach vorhandenen Stellen erwarten lassen. Ob diese Kollegen am Krankenbett beziehungsweise überhaupt in Deutschland und auch in Brandenburg ankommen, ist nicht sicher. Was wird in Brandenburg unter anderem getan: Als einzige Landesärztekammer der Bundesrepublik unterstützt die LÄKB die Ausbildung von Allgemeinmedizinern seit Jahren finanziell aus Beiträgen der Kammermitglieder. Dieser Beitrag wird durch die KV Brandenburg und die Krankenkassen aufgestockt und kommt seit Jahren der Ausbildung von Allgemeinmedizinern in Brandenburg zu Gute. Ob diese Allgemeinmediziner dann aber auch in Brandenburg bleiben, steht auf einem anderen Blatt. Gemeinsam mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten wurde eine strukturierte Weiterbildungsmöglichkeit für Allgemeinmediziner geschaffen; aktuell konstituiert sich in Cottbus ebenfalls eine Weiterbildungsakademie mit diesem Ziel. Auftritte der LÄKB und auch der KV in Berlin und Österreich zwecks Werbung von Medizinern für Brandenburg waren bisher kaum von Erfolg gekrönt. Nicht zuletzt stützen die KV und Krankenkassen die Niederlassung in unterversorgten Gebieten mit bis zu Euro. Insgesamt ist das Verhältnis von LÄKB, KV, Krankenkassen und auch den Fachgremien im Ministerium in Brandenburg durchaus von gegenseitigem Respekt und konstruktiver Zusammenarbeit gekennzeichnet. Deprimierend ist die Erfahrung, dass der eigene regionale Nachwuchs nach erfolgreichem Medizinstudium seit zehn bis 15 Jahren kaum in den Brandenburger Randgebieten aufgetaucht ist. Zum Thema Ärztemangel fand auf Einladung von Herrn Prof. Dr. med. Schierack (CDU-Landtagsabgeordneter) am 29. September 2010 im Süden Brandenburgs, in Forst, eine Regionalkonferenz statt. Hier waren Vertreter von Parteien, Krankenkassen, KV, LÄKB und am Thema interessierte Krankenhäuser, wie Cottbus und Guben, anwesend. Folgende Punkte zur Linderung des Ärztemangels wurden diskutiert: ärztlich geleitete MVZ als Struktur im Sinne der früheren Poliklinik, Transport der Patienten zum Arzt, weil nicht mehr überall Ärzte vorhanden sind, aber auch Transport des Arztes zum Patienten (zum Beispiel Facharzt einen Tag in anderer Klinik oder MVZ). Telemedizin in der gesamten Breite kann sicher ärztliche Arbeitszeit einsparen. AGnES verbesserte sicher die Sozialstruktur, wird aber kaum den Mangel an ärztlicher Arbeitszeit lindern. Eine zweite Regionalkonferenz im Norden Brandenburgs soll folgen, warten wir ab, welche weiteren Ideen hier zur Lösung des Problems beitragen können. n Ihr Hubertus Kruse 4 Brandenburgisches Ärzteblatt

5 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Jubiläumsveranstaltung Landesärztekammer feiert 20-jährige Erfolgsgeschichte Zu ihrem 20-jährigen Bestehen hatte die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) nach Cottbus ins Radisson Blu Hotel eingeladen, um in feierlicher Atmosphäre an die bewegte Aufbauzeit der ärztlichen Selbstverwaltung zu erinnern. Zahlreiche geladene Gäste aus Politik und Ärzteschaft kamen nach Cottbus, um diesen Tag gebührend zu begehen. In ihren Ansprachen würdigten die Laudatoren vor allem das Engagement und den Einsatz der LÄKB und ihren Mitgliedern. Ein ganz besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war dabei die Auszeichnung von Dr. Udo Wolter, Präsident der LÄKB, mit der Ehrennadel der Kammer. Zahlreiche Gäste reisten nach Cottbus, um mit den Vertretern der Ärzteschaft Brandenburgs das runde Jubiläum zu feiern. Aufbau einer starken Landesärztekammer Ich glaube, der Sommer und Herbst 1990 gehören zu den aufregendsten Zeiten in meinem Leben. Mit diesen Worten eröffnete Dr. med. Udo Wolter den festlichen Abend und gab einen Rückblick auf die ersten Stunden der ärztlichen Selbstverwaltung in Brandenburg. Vor 20 Jahren eilten am 16. Juni Kolleginnen und Kollegen aus den damaligen Bezirken Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam nach Cottbus, um den Grundstein für die spätere Landesärztekammer zu legen. Und obwohl uns die neuen Eindrücke fast erschlugen, konnte mit der Unterstützung und dem Elan aller Beteiligten der manchmal schwierige Weg der Aufbauphase gemeistert werden, resümierte der Präsident und ergänzte: Mit der Wahl eines Vorstandes und der Erstellung einer Satzung begann die Arbeit der damaligen Vereinigung Ärztekammer Land Brandenburg, die schließlich am 28. Juni 1990 ins Vereinsregister eingetragen wurde. Die nächsten Schritte waren schnell gemacht die Ärztekammern der damaligen Bundesrepublik Deutschland, besonders die Ärztekammern Westfalen-Lippe, Nordrhein, Saarland und Berlin, standen uns intensiv bei Ordnungen und Satzungen zur Seite, so dass wir langsam eine Vorstellung von der Arbeit einer Ärztekammer bekamen. Die Kommunikation zwischen Ost und West war nicht mehr aufzuhalten und einige von uns waren Gäste des 93. Deutschen Ärztetages in Würzburg. In den vergangenen zwei Jahrzehnten, so der Präsident, haben alle Beteiligten viel geschaffen und erreicht vom Aufbau bis zur heutigen gut funktionierenden Kammer. Während dieser Zeit gab es einige einschneidende Erlebnisse, die noch heute präsent sind. Darunter zähle ich auch die feierliche Einweihung des Neubaus, an die sich viele der Anwesenden sicherlich mit Freude erinnern, so Dr. Udo Wolter weiter. Wir können stolz auf unsere Arbeit sein und mittlerweile befindet sich die LÄKB in der Mitte der 6. Legislaturperiode. Wir haben es also geschafft. Wir sind 20 Jahre alt und gehen unseren Weg als Dienstleister mit großem Servicegedanken selbstbewusst in die Zukunft, erläuterte der Präsident und betonte: Ich möchte mich bei allen bedanken, die von Anfang an dabei waren. Dank den Gründungsmitgliedern, dem Interimsvorstand, den Mitarbeitern der Geschäftsstelle Cottbus, und auch denen, die bereits ihren wohlverdienten Ruhestand genießen, für den kontinuierlichen Aufbau unserer Ärztekammer. Lassen Sie uns deshalb den heutigen Abend gebührend mit Kollegen, Freunden und Gästen in diesem herrlichen Rahmen feiern. Ärztliche Selbstverwaltung gemeinsam auf den Weg gebracht Die kontinuierliche und erfolgreiche Zusammenarbeit unter allen Mitstreitern und Partnern lobten an diesem festlichen Abend auch die Laudatoren am Podium. Wir haben einiges voneinander gelernt und sind miteinander gewachsen. In den Anfangsjahren war viel in Bewegung. Aber die Bundesärztekammer und die Landesärztekammer waren sich immer in einem einig: Die Lebensbedingungen in Ost und West sollen gleich sein. Die LÄKB hat zwei Jahrzehnte stets bergauf gekämpft und wurde schnell zu einem tragenden Pfeiler für die Bundesärztekammer. Und heute ist sie eine hoch professionelle und kompetente Kammer, erklärte Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg. Danke für diese Erfahrung und die schöne Zeit. Ich bin mir sicher, dass auch in Zukunft die wachsenden Anforderungen einer patientenorientierten Versorgung mit Brandenburgisches Ärzteblatt

6 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Erfolg umgesetzt werden, ist sich der Mediziner sicher. Seinen Worten schloss sich der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) des Landes Brandenburg, Dr. med. Heinrich-Daniel Rühmkorf, in seiner Rede an und ergänzte: Die große Herausforderung nach der Wiedervereinigung, eine bis dahin unbekannte Struktur der Selbstverwaltung aus dem einem bedeutungsvollen Partner in der Gesundheitslandschaft unseres Landes Brandenburg sowie zu einem wichtigen unentbehrlichen Wegbegleiter der KVBB. Beide Institutionen sind zwar räumlich getrennt, aber inhaltlich eng miteinander verzahnt, stellte der Mediziner fest. Durch die vertrauensvolle Beziehung zueinander haben wir gemeinsam eine ärztliche Selbstverwaltung aufgebaut und Grenzen aus- unserem Land. Hervorzuheben ist insbesondere der Einsatz im Bereich der Ausbildung, so der Kommunalpolitiker, der eine Frage in den Raum stellte: Was kann man tun, um Brandenburg für junge Allgemeinmediziner attraktiv zu machen? Es liegt auf der Hand ein Institut gründen, um die Fachausbildung aus einer Hand zu sichern. Dr. Udo Wolter berät die Stadt Cottbus bei diesem Vorhaben und dafür möchte ich ihm und der gesamten Ärzteschaft aufrichtig danken. Die Kammer war und ist immer ein wichtiger Kooperationspartner, um Projekte wie diese umzusetzen, hob Szymanski hervor. Besondere Auszeichnung: Ehrennadel für Dr. Udo Wolter Wegbegleiter aus dem Gesundheitswesen, aber auch aus der Politik nahmen an der Festveranstaltung im Radisson Blu Hotel in Cottbus teil. Nichts aufzubauen, und die medizinische Versorgung weiterhin zu gewährleisten, ist eine erstaunliche Leistung. Vor allem, wenn man bedenkt, wie schwierig es war, sich zu informieren Internet gab es ja noch nicht. Es war nur dank des unermüdlichen Einsatzes vieler Menschen möglich, würdigte er die geleistete Arbeit in Brandenburg und blickte optimistisch auf die kommenden Jahre: Die konstruktive Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist die Basis für unsere erfolgreichen Wege in der Zukunft. Enge Zusammenarbeit der Körperschaften fortsetzen Der Glückwunschreigen anlässlich des 20-jährigen Jubiläums riss nicht ab. Auch Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), war der Einladung des Kammervorstandes zur Festveranstaltung nach Cottbus gefolgt. Die LÄKB entwickelte sich im Laufe der Zeit zu gelotet. Zusammen engagieren wir uns für die Sicherung medizinischer Versorgung, für eine qualitative Ausübung des Arztberufes, für die Ansiedlung junger Ärzte und eine Einflussnahme auf gesundheitspolitische Entwicklungen und das mit Erfolg. Doch nicht allein der Blick in die Vergangenheit war aus Sicht des KV-Vorsitzenden wichtig. Für ihn ist das Jubiläum auch Anlass, einen Blick nach vorne zu richten denn das Gesundheitssystem ist im Umbruch. Ich bin mir sicher, dass wir mit einer engen koordinierten Zusammenarbeit auch die zukünftigen Hürden erfolgreich bezwingen und uns für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in Kliniken, Praxen und Versorgungseinrichtungen mit Freude und Elan einsetzen werden, so Dr. Hans- Joachim Helming. Für das Engagement bedankte sich auch Frank Szymanski, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus. Die Landesärztekammer ist für unsere Stadt eine bedeutende Beratungsinstanz und eine gute Adresse für Mediziner in Für eine Überraschung zur Festveranstaltung sorgte der Vorstand der Landesärztekammer, als Vizepräsidentin Elke Köhler den Präsidenten ans Rednerpult bat, um ihm die Ehrennadel der Landesärztekammer Brandenburg zu verleihen. Bislang war er es, der Medizinern, die sich um die ärztliche Selbstverwaltung im Land Brandenburg verdient gemacht hatten, diese Auszeichnung überreichte. Er war der Mann der ersten Stunde und kämpft seit 1990 an vorderster Front, um die Interessen und Belange der Ärzteschaft hier in Brandenburg zu vertreten. Seit 1996 ist Dr. Wolter Präsident unserer Landesärztekammer und Mitglied in zahlreichen Gremien. Sein Amt übt er stets mit fachlicher Kompetenz, demokratischer Besinnung und großer Beliebtheit aus, resümierte Elke Köhler. An den Präsidenten gewandt, sagte sie: Im Namen des Vorstandes und allen Mitgliedern der Kammer möchte ich mich für deinen unermüdlichen Einsatz bedanken und dich für dein Engagement mit der goldenen Ehrennadel auszeichnen. Sichtlich überrascht und gerührt nahm Dr. Wolter die Auszeichnung entgegen: Die Überraschung ist gelungen und ich freue mich sehr über diese Ehrung. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Rednern für Ihre ergreifenden Worte bedanken und wünsche uns allen einen schönen unvergesslichen Abend. n Julia Simon, 4iMEDIA Fotos: Claus Köhler/4iMEDIA 6 Brandenburgisches Ärzteblatt

7 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Impressionen Festveranstaltung der Landesärztekammer in Cottbus Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, Dr. Udo Wolter, begrüßte die Besucher in Cottbus. Dr. Hans-Joachim Helming war als Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zu Gast. Überbrachte die Glückwünsche der BÄK: Vizepräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery Die anwesenden Gäste aus Gesundheitswesen und Politik verfolgten im Radisson Blu Hotel interessiert die Reden der Laudatoren. Staatssekretär Dr. Heinrich-Daniel Rühmkorf würdigte die Aufbauarbeit der Kammer. Vizepräsidentin Elke Köhler verlieh dem Kammerpräsidenten die Goldene Ehrennadel der Landesärztekammer Brandenburg. Oberbürgermeister Frank Szymanski dankte für das Engagement der Kammer. Brandenburgisches Ärzteblatt

8 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Berufspolitisches Symposium Welche Perspektiven der medizinischen Versorgung gibt es in Brandenburg? "Um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, brauchen wir arztentlastende und arztunterstützende Dienste", erklärte Staatssekretär Dr. Heinrich-Daniel Rühmkorf. Dr. Hans-Joachim Helming: Alle Beteiligten sollten offen für neue Wege in der medizinischen Versorgung sein. Am 20. Oktober 2010 haben die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) zum gemeinsamen Berufspolitischen Symposium nach Potsdam eingeladen. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der zwei Körperschaften und der erfolgreichen Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahrzehnten, richteten die geladenen Referenten vor allem den Blick nach vorne. Die zentrale Fragestellung war dabei: Wie entwickeln sich neue Versorgungsstrukturen angesichts der zu erwartenden demografischen Entwicklung vor allem im ländlichen Raum in Brandenburg und wie gelingt es, Telemedizin und Palliativversorgung stärker darin einzubinden? Das Symposium diente dazu, mit der Ärzteschaft, Vertretern der Landespolitik und der Krankenkassen neue Perspektiven und Lösungsansätze zu diskutieren und zu entwickeln. Ärztemangel und demografische Entwicklung Bereits in den Eröffnungsreden der Gastgeber Dr. Udo Wolter, Präsident der LÄKB, und Dr. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KVBB, war deutlich geworden, dass die medizinische Patientenversorgung in Brandenburg zwei strukturellen Herausforderungen gegenübersteht: zum einen demografischen Entwicklung führte Prof. Dr. Fritz Beske, Direktor des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung Kiel, in seinem Vortrag näher aus. Der demografische Wandel, bei dem in Zukunft immer weniger Jüngere für immer Ältere arbeiten und zahlen, sowie der medizinische Fortschritt werden dazu führen, dass die finanzielle Belastung derer, die arbeiten, zunehmen wird. Der Beitragsatz von heute 14,9 Prozent könnte auf mehr als das Dreifache steigen, erklärte Prof. Beske und appellierte an die Zuhörer: Die nächsten 15 bis 20 Jahre werden eine konfliktreiche Zeit sein, geprägt von Auseinandersetzungen, was die Gesetzliche Krankenversicherung noch leisten kann. Aber ich betone: Wer Zukunft gestalten will, darf nicht warten, bis er von der Zukunft eingeholt worden ist. Dr. Franz-Joseph Bartmann (l.) und Prof. Fritz Beske waren zwei der von Kammer und KVBB eingeladenen Referenten. der Vorstandsvorsitzende und stellte in diesem Zusammenhang sein Pilotprojekt eines fachübergreifenden, ärztlichen Kooperationszentrums in Bad Belzig vor. Bei diesem Lösungsansatz handelt es sich um eine qualifizierte Brückenverbindung zwischen stationärem und ambulantem Fachpersonal. Auch Dr. Heinrich-Daniel Rühmkorf, Staatssekretär im brandenburgischen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), erläuterte die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgung. Auch die Krankenhäuser müssen ihre fachärztlichen Dienste für ambulante Patienten anbieten. Besonders chronisch Kranke und multimorbide ältere Patienten können so besser über einen längeren Zeitraum betreut werden, so der Staatssekretär. Viele interessierte Zuhörer fanden den Weg zum Berufspolitischen Symposium nach Potsdam. zunehmender Ärztemangel auf dem Land und zum anderen eine alternde Bevölkerung. Die Problematik der In seinen Ausführungen zum Thema Kooperationen und neues Denken berichtete Dr. Hans-Joachim Helming über die Auswirkungen des Ärztemangels und problemorientierte Lösungen. Wir sind mit der Tatsache konfrontiert, dass die junge Bevölkerung die ländlichen Regionen verlässt und zudem ein Mangel an Fachkräften herrscht. Gleichzeitig steigt die Anzahl der älteren Einwohner und somit der Bedarf an medizinischer Versorgung. Wie können wir also die zukünftige Patientenversorgung mit diesen Rahmenbedingungen meistern?, fragte Palliativmedizin und Telemedizin zukunftsorientierte Versorgungsstrukturen Eine große Bedeutung in der Diskussion kam der Palliativmedizin und Telemedizin zu. In den Vorträgen von Dr. Wilfried Pommerien, Ärztlicher Direktor des Städtischen Klinikums Brandenburg GmbH, und Dr. Franz-Joseph Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, wurde auf die 8 Brandenburgisches Ärzteblatt

9 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik zukünftigen Entwicklungen, Möglichkeiten und neue Wege in den beiden Themengebieten hingewiesen. Aktuell werden weniger als 0,2 Prozent der Gesundheitsausgaben von insgesamt 252 Milliarden Euro für die Palliativversorgung verwandt. Dieser An- Telemedizinische Verfahren verbreiten sich bereits zunehmend vor allem in den Bereichen Telekonsultationen, Teleradiologie und Telemonitoring. Telemedizin ist somit die Zukunftsaufgabe für die Ärzteschaft, machte Dr. Franz- Joseph Bartmann deutlich und wies darauf hin, dass diese aber nicht als Ersatz für konventionelle Versorgungsszenarien zu sehen sei, sondern als ergänzender Bestandteil. Zusammen so Dr. Bartmann führe dies zu einer Steigerung der Behandlungsqualität. Zukünftige Aufgaben der beiden ärztlichen Körperschaften Kammer und KVBB die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wie sie mit der Telemedizin umgehen, so Dr. Udo Wolter. Als Ausblick für die weiteren Tätigkeiten der beiden Körperschaften richtete der Präsident bei der abschließenden Podiumsdiskussion sein Wort an den Staatssekretär: Wir würden uns wünschen, dass uns die Politik in Zukunft noch mehr Gehör schenkt und mit uns bei der Bewältigung der bestehenden Versorgungslücken zusammenarbeitet. Wir haben bereits in der Vergangenheit auf die kommenden Dr. Wilfried Pommerien hob die Bedeutung, die die Palliativmedizin in den kommenden Jahren hat, hervor. teil wird und muss höher werden, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. In diesem Prozess ist zu fordern: allgemeine Palliativversorgung stärken, ambulant vor stationär, Weiterbildungen aller Professionen, Forschung intensivieren und adäquate Förderung, betonte Dr. Wilfried Pommerien, der auch Mitglied des Kuratoriums der Akademie für Palliative Care Brandenburg ist. Auch die Bedeutung der Telemedizin im Gesundheitswesen wird in den nächsten Jahren steigen. Die beiden Bereiche Palliativversorgung und Telemedizin spielten auch in den Schlussfolgerungen von Dr. Udo Wolter eine wesentliche Rolle. Die Palliativversorgung gewährleistet eine professionelle medizinische Qualität am Lebensende in der häuslichen Umgebung. Daher ist es notwendig, dass ein Netz von Palliativversorgungsangeboten existiert, resümierte der Kammerpräsident und appellierte vor allem an die Krankenkassen: Die Gesundheitsausgaben sollten hier auch auf 0,5 Prozent ansteigen, um den zukünftigen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ebenso befürwortete Dr. Wolter den Einsatz der Telemedizin. Sie ist ein bedeutender Faktor für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung, wobei die Nähe zum Patienten beibehalten werden muss. Zudem sollten Probleme hingewiesen, ohne dass Lösungsansätze umgesetzt worden sind. Nun müssen wir alle Kräfte bündeln und daran arbeiten, dass strategische Versorgungsstrukturen geschaffen werden. n Julia Simon, 4iMEDIA Fotos: 4iMEDIA Ein offenes Ohr der Politik für die Probleme im Gesundheitswesen wünschte sich Kammerpräsident Dr. Udo Wolter. Ankündigung 8. Sitzung der Kammerversammlung (6. Legislaturperiode) Termin: Samstag, 27. November 2010 Beginn: 10 Uhr Veranstaltungsort: Hotel Berliner Ring Adresse: Eschenweg 18, Blankenfelde-Mahlow (Dahlewitz) Zum ersten Mal vergibt die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) einen Posterpreis, für den sich Ärzte aus Brandenburg, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bewerben konnten. Der Gewinner wird im Rahmen der Kammerversammlung geehrt. Teil der Novembertagung ist darüber hinaus der Haushaltsentwurf 2011, über den die Delegierten abstimmen. Auch zur Diskussion steht die Änderung der Verwaltungsgebührenordnung für die Durchführung klinischer Prüfungen mit Medizinprodukten. In Vorbereitung auf den 114. Deutschen Ärztetag wählen die Mitglieder der Kammerversammlung die Delegierten, die Brandenburg im kommenden Jahr in Kiel vertreten. Nach 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg vom 25. Juni 2003 haben die Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg nach Maßgabe der Geschäftsordnung Zutritt zur Kammerversammlung. Die Anzahl der Plätze ist jedoch begrenzt. n Anja Saller, 4iMEDIA Brandenburgisches Ärzteblatt

10 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Porträtserie: Ärzte als Künstler Brandenburgische Mediziner stellen ihre Kunstwerke aus Dr. med. Günter Schulze Künstlerisches Schaffen neben dem medizinischen Arbeitsalltag das bedeutet für viele Ärzte entspannenden Ausgleich, geistige Erbauung und eine lebenslange Leidenschaft. Manchem Mediziner wird die Kunst mit der Zeit gar zur unverzichtbaren meditativen Tätigkeit, aus der Kunstwerke ersten Ranges entstehen. Um zahlreiche Exponate dieser künstlerisch aktiven Mediziner einem öffentlichen Publikum zugänglich zu machen, organisierte die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) in ihren Räumlichkeiten eine Ausstellung unter dem Titel Ärzte als Künstler. Noch bis zum 31. März 2011 sind die Kunstwerke sieben ausstellender Mediziner des Landes für alle Kunstinteressierten zu sehen. Anlass genug, um in dieser und den folgenden Ausgaben des Brandenburgischen Ärzteblattes die Menschen hinter den künstlerischen Arbeiten vorzustellen. Jahrzehntelange Liebe zur Kunst Zwei der ausstellenden Ärzte sind SR Dr. med. Manfred Tarnick aus Elsterwerda und Dr. med. Günter Schulze aus Cottbus, die sich bereits seit Jahrzehnten nebenberuflich voller Begeisterung der Kunst widmen. Angefangen hat alles vor 40 Jahren mit einer Plastik aus Gips, die ich Schwester Erna getauft habe angelehnt an eine Krankenschwester aus meinem medizinischen Arbeitsalltag, erinnert sich der pensionierte Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, SR Dr. med. Manfred Tarnick. Später dann begann ich, Ölbilder zu malen zunächst Motive von dem französischen Maler Henri Matisse. Nach und nach kreierte ich dann meine eigenen. Mittlerweile ist die Kunst für mich zu einer regelrechten Leidenschaft geworden. Die Begabung für seine künstlerische Tätigkeit bekam Dr. med. Günter Schulze, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und leitender Oberarzt im Ruhestand, förmlich in die Wiege gelegt: Ich stamme aus einer Familie mit jahrhundertealter Töpfertradition. So stellte ich schon im Vorschulalter mein Spielzeug aus Ton selbst her und fand in der Töpferwerkstatt meines Vaters einen hervorragenden Spielplatz. Und obwohl ich später dann die schwierige Aufnahmeprüfung als Maler und Modelleur in der Meißner Porzellanmanufaktur bestand, habe ich mich damals für ein Medizinstudium entschieden und es nie bereut. Die Kunst, genauer gesagt die Malerei und Plastik, nimmt einen sehr wichtigen Stellenwert in meinem Leben ein. Die Natur als Quelle der Inspiration Dass das künstlerische Wirken oft mit dem medizinischen Berufsalltag verbunden scheint, bestätigt Dr. Tarnick: Als ich inspiriert von Kunstzirkeln und Künstlertreffen anfing, mit meiner eigenen Kupferdruckpresse Druckgrafiken zu erstellen, konnte ich zunächst Radierungen drucken. Darüber hinaus arbeitete ich die jeweiligen Motive der Holzschnitte mit einem Skalpell aus. Auch in meiner ehemaligen Praxis sind nahezu alle Wände mit meinen Bildern verziert. Was allerdings meine Wahl der Themen betrifft, so lasse ich mich eher von der Natur inspirieren. Hauptsächlich behandeln meine Arbeiten figürliche und weniger abstrakte Motive. Auch Dr. Schulze findet in der brandenburgischen Natur, aber vor allem in der norddeutschen Küstengegend, 10 Brandenburgisches Ärzteblatt

11 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Anregungen für seine impressionistischen Bilder im Bereich der Landschafts- und Stilllebenmalerei. Bei meinen Plastiken überwiegen geschlossene Formen mit ruhenden und besinnlichen Themen oder aber fragmentarische Darstellungen. Besonders fasziniert mich zum Beispiel das Motiv des Schachspielers, dass ich schon mehrfach in der Vergangenheit für Figuren verwendet habe, erläutert Dr. Günter Schulze, der trotz Ruhestand in begenzter Stundenzahl immer noch als Arzt in der Frauenklinik des Carl-Thiem- Klinikums Cottbus tätig ist. Künstler mit Ausstellungserfahrung Dr. med. Manfred Tarnick Kunstwerke in der Landesärztekammer Brandenburg. In den nächsten Ausgaben des Brandenburgischen Ärzteblattes stellen wir den Lesern Vorwiegend meine Holzschnitte werden in der Landesärztekammer ausgestellt, sagt Dr. Manfred Tarnick, der schon während seiner aktiven medizinischen Tätigkeit einen großen Teil seiner Freizeit der Kunst widmete. Bereits vorher habe ich mit meinen Arbeiten an verschiedenen Ausstellungen teilgenommen. So konnte ich auch vor fünf Jahren im Museum in Bad Liebenwerda einige meiner Werke ausstellen. Es ist für einen Künstler ein schönes Gefühl, wenn die Besucher vor den Bildern stehen und sie bewundern, betont Dr. Tarnick, der neben der Ausstellung in der Kammer in diesem Jahr auch eine Ausstellung anlässlich seines 75. Geburtstages in Elsterwerda hatte. Dr. Günter Schulze zeigt in der LÄKB eine Auswahl seiner Landschaftsbilder, die er neben seinen zahlreichen Skulpturen schon in vielen Ausstellungen in ganz Deutschland und Polen ausstellte. Durch meine Freundschaften zu namhaften Bildhauern und Malern, wie Theo Balden, Ernst Sauer oder Günter Friedrich habe ich mich ständig weitergebildet. So sind im Laufe meiner Tätigkeit als nebenberuflicher Künstler zahlreiche Exponate entstanden, die Sammler im In- und Ausland gefunden haben. Die Kunst hat in jedem Fall eben auch einen therapeutischen Aspekt: Sie setzt angenehme Impulse frei und baut auf diese Weise Spannungen und Konflikte ab. Hinweis: Neben SR Dr. med. Manfred Tarnick und Dr. med. Günter Schulze zeigen fünf weitere Mediziner ihre das künstlerische Schaffen von Dr. med. Marina Brauer, Dr. med. Martina Flöter, Dr. med. Sabine Lerche, Hasmik Hovsepyan sowie Dr. sc. med. Ulf Rüdiger Meinel vor. n Anne Barnitzke, 4iMEDIA Die Ausstellung Ärzte als Künstler ist noch bis 31. März 2011 in den Räumen der Hauptgeschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg in der Dreifertstraße 12 in Cottbus für alle interessierten Besucher zu den Geschäftszeiten geöffnet. Brandenburgisches Ärzteblatt

12 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Die ÄSQR informiert: Strahlenschutz der Augenlinsen bei der Computertomographie des Schädels Prof. Dr. med. habil. Claus-Peter Muth Foto: CTK Die Augenlinse des Menschen ist eines der sensibelsten Organe des menschlichen Körpers und bedarf im Strahlenschutz einer besonderen Betrachtung. Aus diesem Grund wurden stets Grenzwerte für die Belastung der Augenlinse mit Strahlung ermittelt und durch die International Commission on Radiation Units and Measurements (ICRU) bekannt gegeben. Als Beispiele seien hier der Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen in der Röntgenverordnung von 150 msv angeführt, sowie der Schwellenwert für die messbare Trübung der Augenlinse von 0,5 2,0 Gy in der ICRU 60. Bei Patienten, die sich auf Grund einer speziellen Erkrankung der Überwachung durch CT- Untersuchungen befinden und somit eine fraktionierte Dosis erhalten, beträgt der Schwellenwert für die messbare Trübung der Augenlinse 0,1 Gy pro Jahr. Die durchschnittliche Strahlendosis der Augen beträgt bei einer Schädeluntersuchung bei der, sich die Augen im Nutzstrahlenfeld befinden, ca. 50 mgy. Aus vorgenannten Gründen liegt ein besonderes Bemühen um einen effektiven Strahlenschutz nahe. Dem Schutz der Augen vor Strahlung bei der Schädel-CT wurde in der Zeit der Single- Slice CT-Technik durch die Kippung der Gantry nachgekommen. Die Augen aus dem Nutzstrahlenfeld herauszuhalten ist noch immer das effektivste Mittel. Bei Multi-Slice-Geräten mit mehr als 4 Zeilen ist dies jedoch nicht mehr möglich und wird geräteseitig teilweise nicht mehr angeboten, so dass ein effizienter Augenschutz ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr gewährleistet werden kann. Zum Zweck des Strahlenschutzes werden im Handel Protektoren aus verschiedenen Materialien angeboten. Diese erreichen eine Dosiseinsparung an der Augenlinse von ca. 48 % bei Protektoren aus Bi/Sb/Gd/W (Bismut/Antimon/Gadolinium/Wolfram) und 38 % bei Bi-Protektoren (Bismut). Das Problem bei der Benutzung der Protektoren war bisher die Akzeptanz dieser bezüglich einer möglichen Einschränkung der diagnostischen Aussage. Die Entwicklung des Protektorenmaterials wurde jedoch so weit fortgeführt, dass eine befundungsrelevante Beeinträchtigung nur noch bei wenigen Indikationen vorhanden ist. Es gibt bereits Studien, die belegen, dass die Artefaktbildung der Protektoren im Bereich der Weichteildiagnostik keine Rolle mehr spielt. Bei der Skelettdiagnostik sind die Protektoren speziell im Bereich der Orbita bildwirksam. Inwieweit dieses die Diagnosefindung beeinträchtigen kann, muss der Radiologe anhand der Indikationsstellung vor Beginn der Untersuchung feststellen. Wie die Handhabung in vielen Kliniken zeigt, ist der Strahlenschutz der Augen grundsätzlich anwendbar. Indikationsabhängige Abweichungen sind möglich. Deshalb sollte nunmehr der Grundsatz bestehen, dass der Strahlenschutz immer zu legen ist, es sei denn, die Indikationsstellung lässt dies nicht zu. Ein Problem, das bei der Anwendung des Protektors auftreten kann, ist der Einsatz der Dosismodulation. Hier muss der Betreiber berücksichtigen, wann die Absorptionsunterschiede des zu untersuchenden Organs ermittelt werden. Häufig erfolgt dies mittels des Topogrammes. In dem Fall ist der Strahlenschutz erst nach dem Topogramm anzulegen, da er sonst nicht als Schutz wirksam ist und zu einer höheren Strahlenexposition führt. Für andere Möglichkeiten der Dosismodulation ist der Hersteller zu befragen, so dass dieser auch effektiv verwendet werden kann. Bei der Neubeschaffung eines Computertomographen oder bei Upgrades der Software zu CT s sollte man sich dahingehend beraten lassen, welche geräteseitigen Schutzmaßnahmen der Hersteller anbieten kann. Es gibt Geräte, die ein Schädelprogramm haben, welches mit einem partiellen Scan arbeitet. In diesem Fall wird die Strahlung abgeschaltet, wenn sich die Augen im direkten Nutzstrahlenfeld befinden. Dadurch erzielt man ebenfalls eine erhebliche Dosiseinsparung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Mittel, einen effektiven Strahlenschutz der Augenlinse zu gewährleisten, vielfältig geworden sind. Von der Industrie werden ausreichend Möglichkeiten angeboten, die es nunmehr im Sinne des Patienten umzusetzen gilt. n Prof. Dr. med. habil. C.- P. Muth Vorsitzender der Ärztlichen Stelle Radiologie 12 Brandenburgisches Ärzteblatt

13 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Brandenburgs Vertragsärzte wählten neues Ärzteparlament Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten waren Anfang Oktober aufgerufen, die 30 Mitglieder der VI. Vertreterversammlung der KV Brandenburg für die Wahlperiode 2011 bis 2016 zu wählen. Insgesamt lag die Wahlbeteiligung bei 55,12 Prozent. In der Gruppen der zugelassenen und ermächtigten Ärzte machten 55,9 Prozent von ihrem Wahlrecht Gebrauch, in der Gruppe der angestellten Ärzte 41,7 Prozent und bei den zugelassenen Psychotherapeuten/ ermächtigten Krankenhauspsychotherapeuten waren es 63,8 Prozent. Am 13. Oktober begann bereits um 14 Uhr die Auszählung der Stimmen, die erst in den Morgenstunden des 14. Oktober beendet war. An der Wahl beteiligt hatten sich drei Listen und ein Einzelkandidat in der Gruppe der zugelassenen und ermächtigten Ärzte, zwei Listen bei den angestellt tätigen Ärzten sowie eine Liste in der Gruppe der Psychotherapeuten. In der neuen Vertreterversammlung erhielt der jetzige Vorstandsvorsitzende Dr. Hans-Joachim Helming die meisten Stimmen. Sowohl der haus- als auch der fachärztliche Versorgungsbereich ist mit je 15 Mitgliedern vertreten. Die Fachärzte für Allgemeinmedizin stellen zehn Vertreter, die Kinderärzte fünf, die Gynäkologen und Chirurgen jeweils drei, die Orthopäden, Urologen, HNO-Ärzte und Augenärzte jeweils zwei, die Psychotherapeuten ein Mitglied. Folgende Kolleginnen und Kollegen sind in der neuen Vertreterversammlung der KV Brandenburg: Dr. med. Hans-Joachim Helming, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dipl.-Med. Andreas Schwark, Facharzt für Allgemeinmedizin MU/Dr.CS Peter Noack, Facharzt für Chirurgie Dr. med. Andreas Huth, Facharzt für Allgemeinmedizin Dipl.-Med. Klaus-Dieter Priem, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. med. Johannes Becker, Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. med. Holger Siggel, Facharzt für Augenheilkunde Dipl.-Med. Jens-Uwe Köhler, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Torsten Braunsdorf, Facharzt für Chirurgie Dr. med. Reinhold Schrambke, Facharzt für Allgemeinmedizin Dipl.-Med. Michael Kirsch, Facharzt für Orthopädie Dipl.-Med. Gisela Polzin, Fachärztin für Allgemeinmedizin Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, Facharzt für Orthopädie Dr. med. Hanjo Pohle, Facharzt für Allgemeinmedizin Dipl.-Med. Birgit Köhler, Fachärztin für Augenheilkunde Dipl.-Med. Heinz Uhlmann, Facharzt für Allgemeinmedizin Reiner Studt, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. med. Gerd Neubüser, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Gerald Gronke, Facharzt für HNO-Heilkunde Dr. med. Sabine Lerche, Fachärztin für Allgemeinmedizin Catrin Steiniger, Fachärztin für Urologie Dr. med. Antje Nimtz-Talaska, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Dipl.-Med. Ulrich Piatkowiak, Facharzt für HNO-Heilkunde Dr. med. Ralph Schürer, Facharzt für Allgemeinmedizin Dipl.-Med. Uwe Müller, Facharzt für Urologie Dr. med. Christine Gronke, Fachärztin für Kinderund Jugendmedizin Dr. med. Björn Matthies, Facharzt für Chirurgie Kathrin Neubert, Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. med. Anke Speth, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Dipl.-Psych. Hartmut Uhl, Psychologischer Psychotherapeut Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl können von Wahlberechtigten bis zum 12. November 2010 schriftlich beim Landeswahlausschuss erhoben werden. n Wolf-Rüdiger Boettcher Landeswahlleiter Brandenburgisches Ärzteblatt

14 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik An der Landesärztekammer Brandenburg erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung Chirurgie Michael Glöckler Orthopädie und Unfallchirurgie Bardia Bayat Dr. med. Susann Borgwardt Dr. med. Sven Hufnagel André Kutz Ulrike Schwarz Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. med. Eva Dorothea Hacker Dr. Joanna Agnieszka Kramek-Schulz Katharina Steer-Beck Allgemeinmedizin Dr. med. Adelheid Franz Melanie Jahn Dipl.-Med. Rita Kaireitis Anja Vollnhals Irene Warmuth Selsa Damaris Watt Innere und Allgemeinmedizin Lydia Erhardt Dennis Poser Barbara Wenzel Innere Medizin und Rheumato logie Dr. med. Ludmila Winterholler Innere Medizin Irena Jarick Dr. med. Mario Aussieker Barbara Chlebanska Dr. med. Adrienne Kröger Florian Reichenberger Dr. med. Katrin Semmler-Tazzioli Dr. med. Theodoros Thomas Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Christiane Madloch Dr. med. Eva Matzker Cynthia Moreau Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Dr. med. dent. Eirini Rompola Öffentliches Gesundheitswesen Jens Heimann Dr. med. Wiete Viererbe-Pohl Physikalische und Rehabilitative Medizin Steffen Ramoth Psychiatrie und Psychotherapie Gero Gandert Tomasz Jacek Nowakowski Ute Rittermeier Tobias Schmitt Diagnostische Radiologie Dr. med. Marcus Winter Neonatologie Mathias Müller Homöopathie Maria Hartenstein Dr. med. Ingo Teichmann Manuelle Medizin/Chirotherapie Andreas Denecke Naturheilverfahren Dr. med. Anja Kötting Ärztliches Qualitätsmanagement Dr. med. Sebastian Graune Diabetologie Dr. med. Stefan Dostal Dr. med. Ute Kracht Intensivmedizin Juta Mizar André Mundt Notfallmedizin Dr. med. Winnie Berlin Ralitza Ognianova Guergovska Tobias Kaschel Katrin Lewandowitz Axel Mertens Sylvia Nikisch Dr. med. Michael Woitow Dr. med. Marc Zoller Palliativmedizin Baigal Kutzer Dr. med. Michael Skierlo Physikalische Therapie und Balneologie Dr. med. Friedbert Herm Röntgendiagnostik fachgebunden Dr. med. Thomas Barz Spezielle Unfallchirurgie Dr. med. Thoralf Wiegand Ärztinnen und Ärzte, die mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung an das Referat Weiterbildung schriftlich oder telefonisch unter , Termine Nächste Sitzungen des Kammervorstandes Am 26. November trifft sich der Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) zu seiner Tagung in Blankenfelde-Mahlow (Dahlewitz). Die Kammerangehörigen haben an diesem Tag die Möglichkeit, mit den Vorstandsmitgliedern direkt ins Gespräch zu kommen und Fragen sowie Anliegen vorzubringen. Für den Termin werden die Mediziner um vorherige Anmeldung bei der Büroleiterin des Präsidenten, Heike Wetterau, unter Telefon gebeten. Wie bisher erfahren Interessierte von ihr den genauen Tagungsort sowie die Zeit des Termins. Zu seiner letzten Tagung in diesem Jahr kommt der Vorstand am 4. Dezember in Burg zusammen. Auch hier haben die brandenburgischen Ärzte die Chance auf einen Termin mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern. Wenden Sie sich für die Anmeldung ebenfalls an das Büro des Präsidenten. n Anja Saller, 4iMEDIA 14 Brandenburgisches Ärzteblatt

15 Neueröffnung eines Ärztehauses Kammerinformationen/Gesundheitspolitik in Strausberg bei Berlin Großer Vermietungsstart ab Noch Praxen von 70 bis 300 m² verfügbar = Strausberg ist eine florierende, wachsende Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland östlich von Berlin = traditioneller Standort des Handwerks mit etwa 300 kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben = 1A Lage am Beginn der Fußgängerzone = Strausberg ist am Regional- und S-Bahnanschluss von Berlin integriert Was wir Ihnen bieten. = repräsentativer Neubau = schwellenloser Zugang und Aufzug = Innenausbau nach Absprache frei reserviert Kardiologie vermietet frei frei Physiotherapie angefragt frei frei = Tiefgarage auf drei Ebenen frei Apotheke reserviert Mrs. Sporty vermietet Ihr Ansprechpartner: Herr Breuer Tiergartenstraße 10 C Königs Wusterhausen Telefon: Mobil: Mail: vermietung@westminster.de Brandenburgisches Ärzteblatt

16 Arzt & Recht Steuertipp Bundesverfassungsgericht kippt Arbeitszimmerregelung Yvonne Stroisch Torsten Feiertag Fotos: Treuhand Hannover Anzeige Das Bundesverfassungsgericht hat eine vor allem von Lehrern und Außendienstmitarbeitern lang erwartete Entscheidung gefällt: Die Karlsruher Richter kippten das seit 2007 geltende Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, verstößt das Abzugsverbot gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, rückwirkend auf den eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Auch für Ärzte ist das Urteil von Interesse. Seit 2007 können Aufwendungen für ein Arbeitszimmer steuerlich nur noch berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. J A H R E Fachkompetenz Bis 2007 war immerhin ein Abzug bis 1250 Euro möglich, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand oder wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Praxis- und Patientenbedarf Gewinner 2008 Bestes Sanitätshaus Deutschland Praxisplanung, Praxiseinrichtung, Medizintechnik, Medizintechnische Wartung und Service (MEDGV), Praxis- und Patientenbedarf, Sprechstundenbedarf, Rehatechnik u.v.m. Servicetel medizintechnik-kroeger.de Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit betrug. Ein voller Abzug war möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildete. Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die beschränkte Abzugsmöglichkeit abgeschafft. Dagegen klagte ein Hauptschullehrer, dem in der Schule für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Es kann sein, dass der Gesetzgeber die bis 2007 geltende Regelung wieder aufleben lässt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschränkung des Abzugs der Höhe nach (also auf 1250 Euro) nicht moniert. Als verfassungskonform hat das höchste Gericht auch die Abschaffung der Ausnahmeregelung mehr als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit findet im Arbeitszimmer statt = Abzug von bis zu 1250 Euro eingestuft. Es ist daher fraglich, ob der Gesetzgeber die alte, bis 2007 geltende Regelung in vollem Umfang wieder aufleben lässt oder einen beschränkten Abzug zum Beispiel bis zu 1250 Euro nur für die Fälle zulässt, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann würde zum Beispiel ein Richter, der einen Arbeitsplatz im Gericht hat, aber zu mehr als 50 Prozent in seinem häuslichen Arbeitszimmer tätig ist, leer 16 Brandenburgisches Ärzteblatt

17 Arzt & Recht ausgehen. Anders sieht es aus, wenn der Richter eine unabhängig von seiner Haupttätigkeit wissenschaftliche Nebentätigkeit ausübt und ihm dafür kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ärzte und Arbeitszimmer Auch Ärzte können betroffen sein. Beispiel: Ein selbständiger Arzt hält neben seiner Tätigkeit in der Praxis Vorträge an der Uni. Für die Vorbereitung dieser Tätigkeit steht ihm nur das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung. Da der Arzt für die Vortragstätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz hat, kann er die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer von den Einnahmen für seine Vortragstätigkeit abziehen. Handlungsbedarf Einkommensteuerbescheide enthalten seit April 2009 einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk. Damit brauchten die Steuerzahler bei Nichtanerkennung eines Arbeitszimmers keinen Einspruch einlegen. Wenn ein solcher Vorläufigkeitsvermerk im Bescheid enthalten ist, können die Aufwendungen für das Arbeitszimmer auch beim Finanzamt noch nachgemeldet werden. Bei Bescheiden, die vor April 2009 verschickt wurden (zum Beispiel Steuerbescheid für 2007 in 2008), musste im Wege des Einspruchs gegen eine Nichtanerkennung des Arbeitszimmers vorgegangen werden. Wurde kein Einspruch eingelegt, kann nur noch eine Änderung des Bescheides erreicht werden, wenn der Bescheid einen Vorbehalt der Nachprüfung enthält. Abwarten bis zur Neuregelung? Das Bundesfinanzministerium hat bereits mit einem Schreiben vom 12. August 2010 auf den Beschluss des BVerfG reagiert und im Interesse der Bürger sowie aus verwaltungsökonomischen Gründen die Möglichkeit geschaffen, dass Steuerpflichtige schon jetzt Aufwendungen geltend machen können. Bürger können vor Verabschiedung einer neuen Gesetzesregelung einen Antrag auf Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer stellen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Aufwendungen werden dann vorläufig bis zu einem Betrag von 1250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt. Ohne ausdrücklichen Antrag reagiert das Finanzamt allerdings nicht. Durch die Verfahrenweise der Finanzämter wird einer gesetzlichen Regelung nicht vorgegriffen. Es kann durchaus sein, dass der Gesetzgeber eine andere Höchstgrenze festlegt. Daher werden die Steuerbescheide mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk versehen. Mit dem Betrag von 1250 Euro orientiert sich die Finanzverwaltung an der bis einschließlich 2006 geltenden Regelung, wonach ein Abzug bis 1250 Euro möglich war, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Da das BVerfG diese Grenze als verfassungsgemäß anerkannt hat, ist nicht damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber davon deutlich abweicht, vor allem sicherlich nicht nach unten. BB Krebs kongress Aber auch wer die gesetzliche Neuregelung abwarten möchte, hat keine Nachteile und muss auch gegen jetzt ergehende Einkommensteuerbescheide keinen Einspruch einlegen. Die Bescheide werden weiterhin mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, so dass die Aufwendungen für das Arbeitszimmer beim Finanzamt auch noch nachgemeldet werden können. Kontakt: Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft StB Torsten Feiertag Niederlassungen Berlin, Bernau, Neuruppin, Potsdam Tel StB Yvonne Stroisch Niederlassung Cottbus Tel Weitere Infos unter 2. Brandenburger Krebskongress Februar Onkologie im Land Brandenburg Herausforderungen eines Flächenlandes Potsdam Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt

18 Arzt & Recht Aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle Heute: Nicht erkanntes Spätrezidiv eines Mammakarzinoms Patientinnen mit primär erfolgreich behandeltem Mammakarzinom haben trotz adjuvanter Therapiemaßnahmen ein Rezidivrisiko auch jenseits der 5-Jahres-Überlebenszeit, das für das Stadium I mit sieben Prozent, für das Stadium II mit elf Prozent und für das Stadium III mit 13 Prozent angegeben wird. Spätrezidive beziehungsweise -metastasen sind relativ selten, können jedoch im Einzelfall noch bis zu 25 Jahre nach Erstdiagnose und Primärtherapie eines Mammakarzinoms auftreten. Kasuistik Bei der 1960 geborenen Patientin war im Dezember 1993 wegen eines Mammakarzinoms rechts eine brusterhaltende Operation mit Axilladissektion im Stadium pt1c pn1 M0 mit anschließend adjuvanter Chemo- und Radiotherapie durchgeführt worden. Nachsorgeuntersuchungen in der Folgezeit blieben zunächst ohne pathologische Befunde. Im Januar 2005 wurde ein Anstieg des Tumormarkers CA 15-3 beobachtet. Die deshalb kurzfristig in der Frauenklinik veranlasste Untersuchung mit bildgebender Diagnostik (unter anderem Mammographie, Röntgen- Thorax, Ultraschall Leber, Skelettszintigraphie) ergab keine Hinweise auf Lokalrezidiv, Metastasen oder ein Zweitkarzinom. Die Patientin war zu diesem Zeitpunkt ohne konkrete Beschwerden. Am 11. April 2005 stellte sich die Patientin wegen seit einigen Wochen zunehmenden Hustenreizes bei ihrem Hausarzt vor, der noch am gleichen Tag eine Röntgenuntersuchung der Thoraxorgane veranlasste. Der radiologische Befund war unauffällig. Mit diesem Ergebnis und anhaltendem Hustenreiz kam die Patientin am 29. April 2005 in Behandlung eines Facharztes für Pulmologie. Spezielle Untersuchungen führten zur Diagnose einer bronchialen Hyperreagilibität. Diese Diagnose wurde nach einer Bronchoskopie am 26. Mai 2005 auf hypersekretorische Bronchitis ergänzt beziehungsweise modifiziert. Eine symptomatische Behandlung wurde eingeleitet. Anlässlich der nächsten Vorstellung bei diesem Arzt am 11. Juli 2005 berichtete die Patientin über anhaltend starke Hustenanfälle und zusätzlich aufgetretene Thoraxschmerzen. Lungenfunktionsuntersuchungen zeigten eine restriktive Ventilationsstörung. Die symptomatische Behandlung wurde intensiviert. Am 18. August 2005 kam es bei anhaltenden beziehungsweise progredienten Atembeschwerden zur erneuten Vorstellung bei dem Pulmologen, der die Fortführung der bisherigen Behandlungsmaßnahmen empfahl. Am 20. August 2005 traten als neues Symptom Sehstörungen auf. Die vom konsultierten Augenarzt sofort veranlasste Kernspintomographie des Kopfes zeigte tumoröse Veränderungen im Bereich der Aderhaut links. Das führte kurzfristig zur stationären Einweisung und Diagnose einer ausgedehnten Metastasierung (Tumorbefall am Augenhintergrund links, Pleura mit malignen Ergüssen, Lungen beiderseits sowie Wirbelsäule). Die Histologie von Pleurabiopsien sprach für Metastasen eines Mammakarzinoms. Eine systemische Chemotherapie, die Behandlung mit Bisphosphonaten und eine lokale Bestrahlung des linken Auges wurden eingeleitet. Innerhalb weniger Wochen kam es zu deutlich gebesserter Befindlichkeit. Ein Jahr später, im Oktober 2006, waren die Sehkraft des linken Auges weitgehend unbeeinträchtigt, die Pleuraergüsse nicht mehr nachweisbar, die noch immer weitgehend asymptomatischen Lungen- und Wirbelsäulenmetastasen in bildgebender Diagnostik nicht progredient und die Lebensqualität in Kenntnis der Tumorkrankheit auf akzeptablem Niveau erhalten. Die Patientin beanstandete die Behandlung durch den Pulmologen ab 29. April 2005 und wandte sich an die Schlichtungsstelle. Die Lungen- und Pleurametastasierung sei fehlerhaft nicht erkannt worden. Das habe zu einer erheblichen Einschränkung ihrer Lebensqualität über einen Zeitraum von zirka vier Monaten bis zur Einleitung der adäquaten Therapie geführt. Der von der Schlichtungsstelle beauftragte Gutachter kam zu folgenden Feststellungen: Die am 29. April und 26. Mai 2005 von dem Pulmologen durchgeführten diagnostischen Maßnahmen und die von ihm zu diesem Zeitpunkt gestellten Diagnosen der nicht-malignen Lungenerkrankung (bronchiale Hyperreagibilität nach Inhalation von Histamin, hypersekretorische Bronchitis in der Bronchoskopie) seien nachvollziehbar und nicht zu beanstanden. Auch mit dem insoweit eingesetzten Therapiekonzept wären keine geltenden Standards missachtet worden. Bei der Vorstellung am 11. Juli 2005 sei bei fehlender Besserung der Beschwerdesymptomatik und zusätzlicher Angabe von Thoraxschmerzen in der Lungenfunktionsuntersuchung eine zwischenzeitlich neu aufgetretene Restriktion feststellbar gewesen. An diesem Tag hätten die initialen Diagnosen Anlass zu kritischem Überdenken geben müssen. Eine radiologische Diagnostik sei am 11. Juli 2005, spätestens aber am 18. August 2005 erforderlich gewesen. Das wäre fehlerhaft unterlassen worden. In seiner Stellungnahme macht der in Anspruch genommene Pulmologe 18 Brandenburgisches Ärzteblatt

19 Arzt & Recht geltend, dass die am 11. Juli 2005 von der Patientin berichteten Thoraxschmerzen aus seiner Sicht Folge der Hustenanfälle waren. Das Ergebnis der Tumormarker-Bestimmung von Januar 2005 sei ihm nicht bekannt gewesen. In Kenntnis dieses Befunds hätte er sofort eine weiterführende Diagnostik eingeleitet. Die Entscheidung der Schlichtungsstelle: Es ist davon auszugehen, dass es bei der Patientin ab Anfang 2005 zu einer langsam progredienten und bis April 2005 in der konventionellen Röntgendiagnostik noch nicht nachweisbaren Lungenmetastasierung des 1993 erfolgreich behandelten Mammakarzinoms kam. Mit dieser Annahme vereinbar sind der im Januar 2005 festgestellte Anstieg des Tumormarkers und der kurzfristig danach neu aufgetretene Hustenreiz. Derartig verzögerte Verlaufsformen von Tumorkrankheiten sind selten. Sie kommen jedoch insbesondere bei der Häufigkeit zunächst erfolgreich behandelter Mammakarzinome bei jungen Frauen in der täglichen Praxis vor und ihre Manifestationen müssen von Fachärzten in die differenzialdiagnostischen Überlegungen einbezogen werden. In Übereinstimmung mit dem Gutachter ist feststellbar, dass die am 29. April und 26. Mai 2005 von dem Internisten gestellten konkurrierenden Diagnosen der nicht-malignen Lungenerkrankungen sowie seine darauf basierenden therapeutischen Maßnahmen nachvollziehbar und nicht zu beanstanden sind. Selbst in Kenntnis erhöhter Tumormarker wäre der Arzt unter Berücksichtigung der weiteren Befunde (unter anderem Röntgen-Thorax unauffällig, Prick-Test, Bronchoskopie) berechtigt gewesen, seine initial gestellten Diagnosen zu favorisieren und zunächst auf ergänzende bildgebende Diagnostik zu verzichten. Bei der nächsten Vorstellung am 11. Juli 2005 musste jedoch zur Kenntnis genommen werden, dass trotz der bisher durchgeführten Therapie keine Besserung der Beschwerdesymptomatik zu verzeichnen war. Zusätzlich wurden von der Antragstellerin jetzt auch Thoraxschmerzen beklagt. An diesem Punkt hätte die initiale Diagnose der nicht-malignen Lungenerkrankung überprüft werden müssen, zumal auch die mittlerweile eingetretene Restriktion in der Lungenfunktionsprüfung hiermit nicht mehr vereinbar war. Der Verzicht auf eine Röntgen-Kontrolluntersuchung der Thoraxorgane am beziehungsweise kurzfristig nach dem 11. Juli 2005 ist als vermeidbarer Behandlungsfehler (Befunderhebungsmangel) zu klassifizieren. Es ist davon auszugehen, dass bei weiterführender Diag nostik am 11. Juli 2005 also etwa fünf Wochen früher als tatsächlich erfolgt die Lungen- beziehungsweise Pleurametastasierung nachgewiesen worden wäre. Die frühzeitigere Diagnose hätte allerdings unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt bereits anzunehmenden Ausdehnung der Tumorkrankheit keine Auswirkung hinsichtlich der Prognose gehabt. Eine Heilung wäre auch im Juli 2005 nicht mehr möglich gewesen. Ziel aller Behandlungsmaßnahmen konnte es damit wie im August 2005 lediglich sein, die Beschwerden zu lindern und das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen. Zu einer Beeinträchtigung der Lebenserwartung ist es nicht gekommen. Der vermeidbare Fehler hat jedoch zu einer Verlängerung der Krankheitsdauer der Patientin von fünf Wochen bis zum Beginn der erforderlichen Therapiemaßnahmen geführt. Die Schlichtungsstelle hielt Schadenersatzansprüche in diesem Rahmen für begründet und empfahl eine außergerichtliche Regulierung. n Anschrift des Verfassers: Professor Dr. med. Herbert Rasche Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee Hannover Hinweis: Weitere Fälle aus der norddeutschen Schlichtungsstelle finden Interessierte im Internet unter Rubrik Arzt Kasuistiken. Alle Fälle entstammen der gemeinsamen Fallsammlung der neun Mitgliedskammern der norddeutschen Schlichtungsstelle. Cottbus Spremberg Forst Lübbenau Kassenarztrecht (einschl. Zulassung) Honoraransprüche Wirtschaftlichkeitsprüfung Arzthaftungsrecht bei Behandlungsfehlern Abwehr strafrechtlicher Sanktionen gegen Ärzte Rechtsanwalt Wolfram Walter Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Erbrecht Walter, Thummerer, Endler & Coll. Burgstraße Cottbus Telefon: anwalt@racottbus.de Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt

20 fortbildung Akademie für ärztliche Fortbildung Fortbildungsangebot Seminar Leitender Notarzt 40 P gemäß Richtlinie der LÄKB zur Qualifikation des Leitenden Notarztes 29. Nov. bis 3. Dez Kursleiter: A. Nippraschk, Neuruppin; T. Reinhold, Oranienburg Teilnehmergebühr: 700 Grundkurs Palliativmedizin 40 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 28. Febr. bis 4. März 2011 Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: 540 Kursleitung: B. Himstedt-Kämpfer, Potsdam; Dr. med. I. Schade, Neuruppin; Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow Sozialmedizin gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Aufbaukurs E/F 80 P 21. März bis 1. April 2011 Grundkurs A/B 80 P 2. bis 13. Mai 2011 Aufbaukurs G/H 80 P 19. bis 30. Sept Grundkurs C/D 80 P 17. bis 28. Okt Ort: Bernau Kursleiter: Prof. Dr. med. J.-U. Niehoff, Potsdam Teilnehmergebühr: je 440 Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal je8 P 26. März 2011 in Dahlewitz-Blankenfelde 15. Oktober 2011 in Neuruppin Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: für Ärzte je 80, für Praxispersonal je 35 Röntgen-Aktualisierungskurs (8 Stunden) 9 P 13. April Nov Ort: Dahlewitz-Blankenfelde 25. Mai 2011 Ort: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Kursleiter: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Teilnehmergebühr: je 120 Sonographie-Kurse Abdomen und Retroperitoneum je 30 P nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der DEGUM Grundkurs 25. bis 28. Nov bis 27. Febr bis 6. Nov Ort: St. Josefs-Krankenhaus Potsdam Kursleiter: Dr. med. B. Kissig, Potsdam Aufbaukurs: 11. bis 14. Nov Ort: Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam Kursleiter: Prof. Dr. med. J. Hierholzer, Potsdam Teilnehmergebühr: je 340 ausgebucht! ausgebucht! Suchtmedizinische Grundversorgung 50 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Block III Motivierende Gesprächsführung in der Sprechstunde und Klinik, Motivationales Interview nach Miller/Rollnick 3./4. Dez in Potsdam Leitung: PD Dr. med. G. Richter, Schwedt; Prof. Dr. med. U. Schwantes, Humboldt-Universität Berlin Teilnehmergebühr: 180 /Block Psychosomatische Grundversorgung gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 15. bis 21. Nov (64 Stunden) 64 P Teilnehmergebühr: /29. Mai 2011 (16 Stunden Balint) 16 P Teilnehmergebühr: 185 Ort: Potsdam Leitung: R. Suske, Werneuchen Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 19./20. März /17. April /15. Mai /3. Juli /4. Sept Ort: Potsdam Leitung: R. Suske, Werneuchen Teilnehmergebühr: 920 ausgebucht! ausgebucht! ausgebucht! ausgebucht! ausgebucht! Weiterbildungstage Allgemeinmedizin je 12 P 1./2. April /5. Nov Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: je 150 Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung, Postfach , Cottbus Fax: , akademie@laekb.de Internet: 20 Brandenburgisches Ärzteblatt

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