3 Weiterbildungsvielfalt oder verwirrendes Chaos?

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1 3 Weiterbildungsvielfalt oder verwirrendes Chaos? Als Reaktion auf die zunehmende Nachfrage, bedingt durch den steigenden Bedarf an Weiterbildungsmaßnahmen, hat sich auch das Weiterbildungsangebot stark ausgeweitet. Auf dem Weiterbildungsmarkt existiert ein»dschungel der Möglichkeiten«bezüglich der Formen an Weiterbildungsmaßnahmen, die von den unterschiedlichsten Anbietern angeboten werden: Seminare, Tagungen und Computer-Based-Trainings, Web-Based-Trainings, Fernkurse, Abendkurse, Workshops und Vorträge. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Formen der beruflichen Weiterbildung vorgestellt und bezüglich ihrer Relevanz gewürdigt. 41

2 3.1 Alles präsent? Learning off the job Seminare und Workshops halten»up to date«unter dem Begriff Seminar versteht man in der beruflichen Weiterbildung eine Lehrveranstaltung, die unter der Leitung eines Dozenten das Ziel verfolgt, berufliches Wissen an die Teilnehmer zu vermitteln. Seminare zeichnen sich durch ein hohes Maß an Interaktion zwischen Dozenten und Lernenden aus, die durch speziell gewählte Unterrichtsmethoden, wie zum Beispiel Gruppenarbeiten mit anschließender Präsentation bzw. Diskussion, vom Unterrichtenden ausdrücklich gewünscht und forciert werden. Seminare dauern in der Regel zwischen einem Tag und einer Woche. Eine spezielle Form stellen»inhouse-seminare«dar, die innerhalb des Unternehmens stattfinden, bzw. mit Teilnehmern, die alle aus einem Unternehmen stammen. Dadurch kann es zu einem wertvollen Erfahrungsaustausch über firmeninterne Prozesse und Themen kommen, der wesentlich dazu betragen kann, das Wissen effektiv auf den Arbeitsprozess zu transferieren. Handelt es sich dabei primär um einen Erfahrungsaustausch zwischen Experten, spricht man auch von einem Workshop. Im Wesentlichen dienen Seminare und Workshops dem Erhalt des täglich benötigten Know Hows. Man spricht daher auch von Anpassungsfortbildung Pädagogische Vielfalt zeichnet die Welt der Seminare aus Es finden sich hier keine einheitlichen Konzepte. Die Seminararbeit wird vom Trainer und von den zu bearbeitenden Themen bestimmt. Im Feld der»soft Skills«oder Sozial- und Methodenkompetenzen sind heute vielseitig ausgebildete Trainer tätig, von denen erwartet wird, dass sie in Interaktion mit ihren Teilnehmern arbeiten. Geht es um die Vermittlung reiner Fachkompetenz, ist meist der Lehrvortrag das Mittel der Wahl. Da im Seminarbereich die Auswahl an Trainern sehr groß ist, findet im Feld der beruflichen Bildung eine stetige Marktbereinigung statt, sodass die Trainingsqualität in der Regel gut ist Praxisstudiengänge und Lehrgänge verhelfen zu beruflichem Aufstieg und zur Fachkarriere Lehrgänge stellen mit Seminaren die klassischen Formen der beruflichen Weiterbildung. Im Allgemeinen meint man mit Lehrgängen, Kursen, oder Praxisstudiengängen Veranstaltungsreihen, die über einen längeren Zeitraum gehen und der Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten dienen. Diese Kurse finden in der Regel räumlich getrennt vom Arbeitsplatz statt. Die Teilnehmer der Veranstaltungen erhalten ihren Unterricht meist in speziellen Bildungszentren oder in Schulungsräumen im Betrieb zu vorab geplanten Zeiten. Erfolgt die Organisation und Durchführung der Veranstaltung durch das Unternehmen selbst, spricht man von internen, in allen anderen Fällen von externen Weiterbildungslehrgängen. Darüber hinaus unterscheidet man entsprechend 42

3 Erfolgsfaktor Menschenkenntnis Geschäftspartner, Mitarbeiter und Kollegen besser verstehen Zielgruppe: Personalleiter, Führungskräfte sowie Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben. Nutzen: Wer andere überzeugen und für eine optimale Zusammenarbeit gewinnen möchte, braucht ein gutes Gespür für seine Mitmenschen. Das Seminar hilft Ihnen, Ihr»Bauchgefühl«durch die Kenntnis von neun Persönlichkeitstypen zu ergänzen. Auf lebendige und praxisnahe Weise erhalten Sie konkretes Rüstzeug für eine effektive und respektvolle Zusammenarbeit. Inhalt: Anhand von neun verschiedenen Persönlichkeitsprofilen werden Beweggründe und Verhaltensweisen, die wir bei anderen oft als fremd, störend oder provozierend erleben, hinterfragt und begreifbar. Gleichzeitig erhalten Sie Anregungen über die Fremdwahrnehmung Ihrer eigenen Person. Folgende Aspekte werden beleuchtet: Wahrnehmungs- und Kommunikationsstile Motivationsstrategien Kontaktverhalten Konflikt- und Stressreaktionen Stärken- und Schwächenprofile Entwicklungspotentiale. Ort: Schopfheim Termin: :00 17:00 Uhr Dozent: Jürgen Werner Kosten: 210, Auskünfte: Anita Wissmann Der Dozent landete mit seinem zu diesem Thema verfassten Buch mehrere Wochen unter den Top Ten der Wirtschaftsbücher der Financial Times Deutschland! Seminarausschreibung der IHK Hochrhein-Bodensee, 2007 der täglichen bzw. wöchentlichen Kursdauer zwischen Vollzeit-, Teilzeit- und Wochenendkursen. Diese Weiterbildungen finden auch heute meist noch in der Form von Präsenzveranstaltungen statt, d. h. die Teilnehmer der Bildungsmaßnahmen treffen sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort, um sich gemeinsam unter der Anleitung und mit Hilfe von verschiedenen Dozenten zu speziellen Themen bzw. ganzen Themengebieten zu qualifizieren. Dies geschieht sehr oft durch einen Lehrgang, bei dem die Vermittlung der erwünschten Lehr- und Lernziele durch festgelegte Curricula erzielt werden soll, wobei die einzelnen Lernschritte aufeinander aufbauen und so zum Lernziel führen. Solche Praxisstudiengänge werden für ihre Gesamtdauer vorausgeplant und in der Regel mehrfach und kaum verändert für unterschiedliche Teilnehmergruppen durchgeführt. Nach wie vor sind solche Präsenzlehrgänge, 43

4 berufsbegleitend und in Vollzeitform, die vorherrschende Veranstaltungsart in der beruflichen Weiterbildung. Lehrgänge können entweder direkt an das Wissen, das nach dem Abschluss einer Berufsausbildung vorhanden ist, anknüpfen und so die Chancen für junge Erwerbstätige auf eine feste Anstellung erhöhen, oder sie sind für Berufstätige gedacht, die bereits einige Zeit erwerbstätig sind, schon praktische Erfahrungen in ihrem jeweiligen Beruf sammeln konnten und sich jetzt weiterbilden möchten, um ihre Position zu festigen, sich umzuorientieren, fachlich weiter zu qualifizieren oder um beruflich aufzusteigen. Das Erreichen der vorher festgelegten Lernziele wird meist durch entsprechende Abschlüsse bzw. Zertifikate dokumentiert, sodass auch später noch nachvollziehbar ist, welches Wissen bzw. welche Kompetenzen vermittelt wurden. Dabei ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass die Weiterbildungsabschlüsse öffentlich anerkannt sind, da sonst die erworbenen Zertifikate und Abschlüsse von den Unternehmen kaum als relevant erkannt werden. Anerkannte abschlussbezogene Weiterbildungen, die in der deutschen Wirtschaft sehr angesehen sind, weil sie sowohl auf anerkannten kaufmännischen oder technischen Ausbildungsberufen, als auch auf betrieblicher Erfahrung aufbauen und dadurch sehr praxisnah und vielseitig fortbilden, sind Fortbildungen der Industrie- und Handelskammern (IHK). Im kaufmännischen Bereich sind hier etwa die Praxisstudiengänge zum Fachwirt oder, darauf aufbauend, der Geprüfte Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz zu nennen und im technisch-gewerblichen Bereich die Qualifizierung zum Industriemeister und anschließend zum Geprüften Technischen Betriebswirt. Diese Weiterbildungsmaßnahmen sind in den Unternehmen allgemein bekannt und die Personalverantwortlichen wissen, dass ein Betriebswirt mit öffentlich-rechtlichem IHK-Abschluss»durchaus in der beruflichen Handlungskompetenz mit dem Master-Niveau vergleichbar ist«1, sodass Absolventen dieser Praxisstudiengänge im Berufsleben deutliche Vorteile besitzen. Um zu der Prüfung zum Betriebswirt oder zum Technischen Betriebswirt zugelassen zu werden, muss man entweder die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt bzw. Industriemeister und eine mindestens einjährige Berufspraxis erfolgreich absolviert oder nach der Berufsausbildung eine Prüfung an einer aufbauenden kaufmännischen oder technischen Fachschule plus eine mindestens zweijährige Berufspraxis abgelegt haben. Die Prüfung besteht dann aus einem schriftlichen Teil, einer Projektarbeit aus der betrieblichen Praxis und einem Fachgespräch. Ähnlich funktionierende Systeme bieten die Handwerkskammern in Deutschland an, die sich mit ihren Lehrgängen auf die Bedürfnisse ihrer Mitgliedsunternehmen beziehen. Die Wirtschaftskammern sind zuständige Stellen, die im hoheitlichen Auftrag des Staates Prüfungen aufgrund von Rechtsverordnngen durchführen und sogar eigene Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen erlassen können. 1) Fuchs, Schenk, 2006, S. 3 44

5 Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 16. Februar 1999 Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs- Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung: 1 Geltungsbereich Ausbilder in Gewerbebetrieben, im Bergwesen, in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft und im öffentlichen Dienst haben für die Ausbildung in nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß den 2 bis 6 nachzuweisen. 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern: 1. Allgemeine Grundlagen: a) Gründe für die betriebliche Ausbildung, b) Einflussgrößen auf die Ausbildung, c) rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung, d) Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung, e) Anforderungen an die Eignung der Ausbilder; 2. Planung der Ausbildung: a) Ausbildungsberufe, b) Eignung des Ausbildungsbetriebes, c) Organisation der Ausbildung, d) Abstimmung mit der Berufsschule, e) Ausbildungsplan, f) Beurteilungssystem; 3. Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden: a) Auswahlkriterien, b) Einstellung, Ausbildungsvertrag, c) Eintragungen und Anmeldungen, d) Planen der Einführung, e) Planen des Ablaufs der Probezeit; 4. Ausbildung am Arbeitsplatz: a) Auswählen der Arbeitsplätze und Aufbereiten der Aufgabenstellung, b) Vorbereitung der Arbeitsorganisation, c) Praktische Anleitung, d) Fördern aktiven Lernens, e) Fördern von Handlungskompetenz, f) Lernerfolgskontrollen, g) Beurteilungsgespräche; 5. Förderung des Lernprozesses: a) Anleiten zu Lern- und Arbeitstechniken, b) Sichern von Lernerfolgen, c) Auswerten der Zwischenprüfungen, d) Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten, e) Berücksichtigen kultureller Unterschiede bei der Ausbildung, f) Kooperation mit externen Stellen; Beispiel einer Fortbildungsverordnung 45

6 6. Ausbildung in der Gruppe: a) Kurzvorträge, b) Lehrgespräche, c) Moderation, d) Auswahl und Einsatz von Medien, e) Lernen in Gruppen, f) Ausbildung in Teams; 7. Abschluss der Ausbildung: a) Vorbereitung auf Prüfungen, b) Anmelden zur Prüfung, c) Erstellen von Zeugnissen, d) Abschluss und Verlängerung der Ausbildung, e) Fortbildungsmöglichkeiten, f) Mitwirkung an Prüfungen. 3 Nachweis der Qualifikation (1) DieQualifikationnach 2istineinerPrüfungnachzuweisen.DiePrüfungkannzweimal wiederholt werden. (2) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. (3) Im schriftlichen Teil soll der Prüfungsteilnehmer in höchstens drei Stunden aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten. (4) Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch. Der Prüfungsteilnehmer wählt dazu eine Ausbildungseinheit aus. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit hat der Prüfungsteilnehmer in dem Prüfungsgespräch zu begründen. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 30 Minuten dauern. (5) Im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich der Hauswirtschaft besteht der praktische Teil aus der Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss auszuwählenden Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit zu begründen hat. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 60 Minuten dauern. 4 Prüfungsausschüsse, Prüfungsordnungen (1) Für die Abnahme der Prüfung errichtet die zuständige Stelle einen Prüfungsausschuss. 36 Satz 2 und die 37 und 38 des Berufsbildungsgesetzes gelten entsprechend. (2) Die zuständige Stelle hat eine Prüfungsordnung zu erlassen. 41 Satz 2, 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes gilt entsprechend. 5 Zeugnis Über die bestandene Prüfung ist dem Prüfungsteilnehmer ein Zeugnis auszustellen, aus dem hervorgeht, dass er die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dieser Verordnung durch die Prüfungsleistungen gemäß 3 Abs. 2 nachgewiesen hat. 6 Andere Nachweise (1) Wer durch eine Meisterprüfung oder eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine dieser Verordnung entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachgewiesen hat, gilt für die Berufsausbildung als im Sinne dieser Verordnung berufs- und arbeitspädagogisch geeignet. (2) Wer eine sonstige staatliche, staatlich anerkannte oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in 2 genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht, kann auf Antrag vom Prüfungsausschuss ganz oder teilweise von der Prüfung nach 3 befreit werden. Die zuständige Stelle erteilt darüber eine Bescheinigung. 5 gilt entsprechend. 46

7 (3) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen von dem nach den 2 bis 3 und 5 erforderlichen Nachweis befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Die zuständige Stelle kann Auflagen erteilen. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle hierüber eine Bescheinigung. (4) In Betrieben der Landwirtschaft kann die zuständige Stelle denjenigen von dem nach den 1 bis 3 und 5 erforderlichen Nachweis befreien, der seine Kinder, seine Enkel, seine Geschwister oder deren Kinder in Berufen der Landwirtschaft ausbilden will, wenn er an einem Lehrgang teilgenommen hat, in dem dem 2 entsprechende Kenntnisse vermittelt wurden. Der Lehrgang soll mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen. Die zuständige Stelle kann die Befreiung vom Eignungsnachweis nach den Sätzen 1 und 2 ablehnen oder auf Ausbildungsabschnitte begrenzen, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich eine ausreichende Zahl freier Ausbildungsplätze angeboten wird, bei denen die Ausbilder den Eignungsnachweis erbracht haben. 7* Befreiung von der Nachweispflicht Ausbilder im Sinne des 1 sind für Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden, von der Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach dieser Verordnung befreit. 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. März 1999 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten 1. die Ausbilder-Eignungsverordnung öffentlicher Dienst vom 16. Juli 1976 (BGBl. I S. 1825), die zuletzt durch die Verordnung vom 6. November 1996 (BGBl. I S. 1684) geändert worden ist, 2. die Ausbilder-Eignungsverordnung Hauswirtschaft vom 29. Juni 1978 (BGBl. I S. 976), die zuletzt durch die Verordnung vom 6. November 1996 (BGBi. I S. 1686) geändert worden ist, 3. die Ausbilder-Eignungsverordnung Landwirtschaft vom 5. April 1976 (BGBl. I S. 923), die zuletzt durch die Verordnung vom 6. November 1996 (BGBl. I S. 1685) geändert worden ist, und 4. die Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft vom 20. April 1972 (BGBl. I S. 707), die zuletzt durch die Verordnung vom 21. April 1998 (BGBl. I. S. 737) geändert worden ist, außer Kraft. Bonn, den 16. Februar 1999 Die Bundesministerin für Bildung und Forschung E. Bulmahn * 7 geändert am 28. Mai 2003 (BGBI I S. 783) 47

8 Lehrgangskonzept und Qualität der Dozenten sichern den Studienerfolg Insgesamt herrscht in Weiterbildungslehrgängen oft eine starke Dominanz des Dozenten vor. Besonders spürbar ist dies durch die weitgehende Vorgabe der relevanten Themen, deren festgelegte Reihenfolge und Intensität. Die Lernenden können sich nur begrenzt, z. B. durch Wortmeldungen, oder durch Gruppenarbeit, in das Unterrichtsgeschehen einbringen, die vorherrschende Unterrichtsmethode ist oft der meist frontal ausgerichtete Lehrvortrag. Die Dozenten sind gefordert, durch Methodenvielfalt Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen. In der Regel erhalten die Teilnehmer an Weiterbildungskursen sehr detaillierte, oft schon vorgefertigte Begleitmaterialien, die ihnen eine erfolgreiche Nachbereitung ermöglichen, bzw. eine eventuelle Prüfungsvorbereitung erleichtern sollen. Die Qualität des Unterrichts kann sehr unterschiedlich sein, da im Lehrgangsbereich vielfach mit nebenberuflichen Trainern gearbeitet wird, die sich zwar durch spezifische Fachkenntnisse auszeichnen, oft aber über wenig didaktische oder methodische Kompetenz verfügen. Hier trennt sich bei den Anbietern die Spreu vom Weizen. Es gibt hervorragende Bildungsorganisationen, die durch Evaluation und regelmäßge Dozentenfortbildungen die Qualität ihrer Studiengänge sichern, es finden sich aber auch Bildungsträger, die mit Crashkursen zur Prüfung führen Warum Präsenzveranstaltungen unersetzlich sind Der Hauptvorteil aller Präsenzveranstaltungen, ist die Möglichkeit zur persönlichen Interaktion mit anderen Kursteilnehmern und dem Dozenten. Dies erleichtert zunächst den Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander und begünstigt damit eine gegenseitige Unterstützung. Darüber hinaus können durch sofortiges Nachfragen beim Trainer eventuelle fachliche Fragen unmittelbar geklärt werden. Ein erfahrener Kursleiter kann fachliche Missdeutungen schnell erkennen, unverzüglich ausräumen und den allgemeinen Lernfortschritt, z. B. durch entsprechende Fragetechniken, genauer einschätzen. Für manchen, der sich gut selbst organisieren kann, mögen dagegen starre Zeiten, große Gruppen und die Dominanz eines Trainers lästig und demotivierend wirken. Auch dass alle Teilnehmer zur gleichen Zeit am gleichen Ort sein müssen, ist mit einem hohen Zeit- bzw. Kostenaufwand verbunden. Darüber hinaus ist es meist notwendig, dass alle Teilnehmer über einigermaßen homogene Vorkenntnisse verfügen, um den gemeinsamen Lernfortschritt nicht zu verzögern. Seminare, Workshops und Lehrgänge sind Veranstaltungen, die off the job, außerhalb des Arbeitsplatzes durchgeführt werden. Seminare und Workshops dienen der Anpassungsqualifizierung und ihr regelmäßiger Besuch ist heute Bestandteil der Arbeitsrealität von qualifizierten Fachkräften. Auf- 48

9 stiegslehrgänge, die häufig mehrere Jahre berufsbegleitendes Engagement erfordern, werden heute von einer großen Anzahl von Arbeitnehmern und Selbständigen besucht, um sich beruflich weiterzuqualifizieren. Insbesondere Nichtakademikern gelingt es dadurch oft, in berufliche Sphären einzudringen, die bisher Akademikern vorbehalten waren. 49

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