Informationen zum Vorbereitungsdienst LEHRAMT AN REGIONALEN SCHULEN LEHRAMT FÜR SONDERPÄDAGOGIK LEHRAMT AN BERUFLICHEN SCHULEN LEHRAMT AN GYMNASIEN
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- Etta Straub
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1 Informationen zum Vorbereitungsdienst LEHRAMT AN REGIONALEN SCHULEN LEHRAMT FÜR SONDERPÄDAGOGIK LEHRAMT AN BERUFLICHEN SCHULEN LEHRAMT AN GYMNASIEN JAHRGANG 2014 BIS 2015 Dienstantritt zum 1. Februar 2014
2 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Institut für Qualitätsentwicklung Handreichung zum Vorbereitungsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung begrüßen zu Ihrem heutigen Dienstantritt zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Mecklenburg-Vorpommern. Dies ist ein bedeutender Schritt in Ihrem beruflichen Werdegang. Die vorliegende Handreichung dient dazu, Ihnen den Einstieg ein wenig zu erleichtern. Sie finden auf den folgenden Seiten relevante Informationen zur Zweiten Phase in unserem Land. Dazu zählen: - die rechtlichen Grundlagen, - die für Ihre Ausbildung jeweils zuständigen Personen und Institutionen, - der Verlauf der einzelnen Ausbildungsabschnitte, - die Anforderungen, die an Sie gestellt werden, - wesentliche organisatorische Fragen, - Hinweise zur Zweiten Staatsprüfung. Zu diesen allgemeinen Hinweisen werden im Verlauf Ihres Vorbereitungsdienstes noch viele weitere hinzukommen. Wichtige Ratgeber und Wegbegleiter sind neben den Mentorinnen und Mentoren und neben den Studienleiterinnen und Studienleitern an Ihren Schulen vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Ich wünsche Ihnen in den kommenden 18 Monaten eine abwechslungs- und erkenntnisreiche Zeit, in der Sie sich zum einen orientieren an Gestaltungsmustern, die Sie in der Phase der Hospitationen erleben, in der Sie zum anderen aber auch selbst Dinge ausprobieren, die Sie zu einer eigenständigen und unverwechselbaren Lehrkraft machen. Nur Mut! Heidrun Pietruschka Direktorin des Instituts für Qualitätsentwicklung 2
3 VORBEREITUNGSDIENST Handreichung Vorbereitungsdienst 2014/2015 LEHRAMT AN GYMNASIEN LEHRAMT AN REGIONALEN SCHULEN LEHRAMT FÜR SONDERPÄDAGOGIK LEHRAMT AN BERUFLICHEN SCHULEN MECKLENBURG-VORPOMMERN JAHRGANG 2014 BIS 2015 I. Rechtliche Grundlagen, allgemeine Vorschriften und Hinweise zum Vorbereitungsdienst Rechtliche Grundlage Verordnung zum Vorbereitungsdienst und zur Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrervorbereitungsdienstverordnung LehVDVO M-V vom ) Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur/ IQ M-V Regionalbereiche des IQ M-V Status Dienstverhältnisse arbeitsrechtliches Ausbildungsverhältnis Vorgesetzte: Schulleiter der Seminar- und Ausbildungsschulen, die Studienleiter sowie die Mentoren sind in ihrem jeweiligen Teilbereich der Ausbildung weisungs-berechtigt. Alle dienstlichen Angelegenheiten, z.b. Urlaub, Dienstreisen etc., werden in der geklärt. Dauer des Vorbereitungsdienstes ( 4) 18 Monate ( ) Gestaltung und Unterricht ( 8, 9) Das IQ M-V ist zuständig für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung; Referendare werden an den Schulen und vom IQ M-V ausgebildet. Die Ausbildung ist primär auf unterrichtspraktische Themen ausgerichtet, insbesondere auf die Planung und Reflexion von Unterricht. Der Mittwoch ist der Seminartag. Lehrerprüfungsamt Regionalbereichsleiter Schulleiter Studienleiter Mentoren Mentoren Studienleiter Fachleiter Schulleiter Für die Hauptseminare sind organisatorisch und inhaltlich die Studienleiter der n zuständig; Fachseminare zu fachdidaktischen und fachmethodischen Inhalten (zuständig: Fachleiter IQ M-V) werden in Greifswald und Rostock angeboten. Die Veranstaltungen finden in einem Dreiwochenrhythmus statt (siehe Terminplan). Die Ausbildung umfasst Hospitationen, begleiteten Unterricht und eigenverantwortlichen Unterricht an der Schule sowie die Teilnahme an den Fachseminaren des IQ M-V. Sie schließt auch die Teilnahme an den in der Schule stattfindenden Konferenzen und Abschlussprüfungen sowie die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ein. 3
4 Verkürzung ( 4) Entlassung ( 6) Krankschreibung Unterrichtsaufträge ( 12) Die Referendare führen ein Nachweisheft über die Teilnahme an Seminaren und schulischen Veranstaltungen, über hospitierten, begleiteten und eigenverantwortlichen Unterricht ( 9 (4)). Für die Dauer eines Schuljahres erteilt der Referendar eigenverantwortlichen und bedarfsdeckenden Unterricht im Umfang von zehn Stunden. Der Studienleiter besucht den Referendar mindestens dreimal im Ausbildungshalbjahr, davon mindestens einmal im Rahmen einer Gruppenhospitation. Der Fachleiter besucht den Referendar mindestens zweimal im Laufe der Ausbildung und berät (möglichst im Beisein aller an der Ausbildung Beteiligten) im Anschluss. Unterrichtsbesuche durch Fachleiter können auch als Gruppenhospitation erfolgen. Im Falle einer Krankschreibung informieren Sie umgehend die Ausbildungsschule. Melden Sie sich ggf. bei Ihrem Fachleiter bzw. Ihrer Fachleiterin, Ihrem Studienleiter bzw. Ihrer Studienleiterin an oder vor Seminartagen. Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes ist möglich, sofern eine Unterrichtspraxis von durchschnittlich mindestens zwölf Unterrichtsstunden wöchentlich während eines Schuljahres nachgewiesen werden kann. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes kann auf Antrag aus besonderen Gründen erfolgen. Die Entscheidung über eine Verkürzung gemäß 12 (3) des Lehrerbildungsgesetzes oder über eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur getroffen. Eine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst kann beim Vorliegen wichtiger Gründe durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgen. Auf Antrag kann dem Referendar mit Zustimmung des Dienstvorgesetzten ein entgeltlicher Lehrauftrag von bis zu acht Wochenstunden übertragen werden. Ein Schulleiter kann dem Referendar einzelne Unterrichtsstunden zur selbstständigen Vertretung erkrankter oder beurlaubter Lehrerinnen und Lehrer übertragen. Studienleiter, Fachleiter und Mentoren bestätigen durch Unterschrift Schulleiter Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 4
5 1.Teil: Hausarbeit ( 18) Berichte, Noten ( 13) Zweite Staatsprüfung Examenslehrproben ( 19) Terminsetzungen erfolgen generell durch das Lehrerprüfungsamt (LPA). Der Referendar beantragt beim LPA über den/die Regionalbereichsleiter/in des IQ M-V (Regionale Schulen und Gymnasien) bzw. den/die Fachleiter/in mit koordinierender Funktion (Sonderpädagogik/ Berufliche Schulen) die Genehmigung des Themas der Hausarbeit. Die Prüfung beginnt mit dem Tag, an dem das LPA dem Referendar die Genehmigung des Themas der Hausarbeit mitteilt. Der Referendar meldet sich schriftlich innerhalb einer Woche nach diesem Termin beim LPA zur Zweiten Staatsprüfung an ( 16). Bei der Meldung zur Prüfung ist ein Nachweis über die Teilnahme an ausbildungsrelevanten Veranstaltungen vorzulegen ( 5 (6)). Grundlage für die Hausarbeit ist die Planung und Durchführung einer Unterrichtseinheit von vier bis max. acht Unterrichtsstunden, welche mit einer Lehrprobe (in der Regel von 45 Minuten) und einem Kolloquium (in der Regel 30 Minuten) abschließt. An der Lehrprobe nehmen der Studienleiter und der der Mentor des jeweiligen Faches teil. Im Kolloquium im Anschluss an die Lehrprobe reflektiert der Referendar das Verhältnis von Planung und Unterrichtswirklichkeit und stellt sich den Fragen des Teilnehmerkreises. Ein Notenvorschlag wird dem Referendar auf Wunsch vorbehaltlich einer späteren Nachprüfung mitgeteilt und erläutert. Der Notenvorschlag, das Protokoll und ein Exemplar der Hausarbeit werden dem LPA zugeleitet. Zum vom LPA bestimmten Termin verfassen der Studienleiter und jeder Mentor Berichte über die Bewährung des Referendars in der Schule und über die fachliche Leistung. Sie schließen jeweils mit einer Note ab. Diese Berichte werden dem Referendar im Beisein des Studienleiters und der Mentoren erläutert. Der Schulleiter übergibt die Berichte fünf Wochen vor dem Tag der Prüfung an den/die Regionalbereichsleiter/in des IQ M-V. Die Examenslehrproben bestehen in der Regel aus zwei Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten vor bekannten Klassen. Gymnasien in zwei verschiedenen Jahrgangsstufen unter Berücksichtigung der Sek I und der Sek II Regionale Schulen in der Orientierungsstufe und den Jahrgangsstufen 7-10 Förderschulen in zwei verschiedenen sonderpädagogischen Fachrichtungen Berufliche Schulen in zwei Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens Schulleiter Studienleiter Regionalbereichsleiter Fachleiter Mentor Studienleiter Prüfungsausschuss: Vorsitzender (vom LPA bestimmt) IQ M-V-Mitarbeiter Studienleiter + jeweils der das entsprechende Fach betreuende Mentor 5
6 Der Referendar wählt das Thema in Abstimmung mit dem zuständigen Studienleiter, der das Benehmen mit dem/der Regionalbereichsleiter/in des IQ M-V bzw. dem/der Fachleiter/in mit koordinierender Funktion herstellt. Der Referendar erteilt an den drei Werktagen vor dem Termin der Examenslehrproben nur dann Unterricht, wenn er es wünscht. Drei Werktage vor den Examenslehrproben stellt der Referendar den Mitgliedern des Prüfungsausschusses jeweils einen Unterrichtsentwurf zu. Dem Referendar wird im Anschluss an die jeweilige Examenslehrprobe Gelegenheit gegeben, Planung und Durchführung kritisch zu reflektieren. Gesamtergebnis Der Prüfungsausschuss bewertet die Leistung des Referendars und setzt die Noten für die Examenslehrproben fest. Der Prüfungsausschuss bestimmt das Gesamtergebnis der Zweiten Staatsprüfung. Bei der Ermittlung werden gewichtet: Gesamtnote für den Vorbereitungsdienst vierfach, Note für die Hausarbeit zweifach, Mittel aus beiden Lehrproben vierfach. Einzelergebnisse werden addiert und durch zehn dividiert. 22 und 23 der LehVDVO M-V enthalten Regelungen für eine nicht bestandene Prüfung, Notenausgleich und Wiederholungsmöglichkeiten. 6
7 II. Verlauf des Vorbereitungsdienstes ( ) Erster Abschnitt: bis zu den Sommerferien 2014 Die Ausbildung beginnt mit der Dienstantrittserklärung, allgemeinen Informationen und Belehrungen für alle Referendare. Die ersten Wochen bis zu den Osterferien dienen dazu, sich mit der Situation an der Ausbildungsschule (Festlegungen der Fachschaften, schulinterne Lehrpläne, Ausstattung etc.) vertraut zu machen. Nach einer Hospitationsphase in allen Klassenstufen mit zielgerichteten Aufgaben (Verantwortung durch Studienleiter) unterrichten die Referendare in Absprache mit dem Schulleiter/Studienleiter unter Begleitung des Mentors. Sämtliche Unterrichtsstunden sind bis zum Schuljahresende doppelt besetzt (Mentor und Referendar). Die Referendare erhalten Einblicke u.a. in Klassenbuchführung, Klassenleitertätigkeit, Elterngesprächsführung, Zeugnisbeurteilung und Abiturprüfungen. Sie sind in die Planung und Durchführung von Wandertagen, Wanderfahrten, Projekten, Aufsichten und Fördermaßnahmen einzubeziehen. Die Referendare nehmen an den schulischen Veranstaltungen (u.a. Konferenzen, Prüfungen etc.) teil. Die vom IQ M-V in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht verantwortete Ausbildung erfolgt in Hauptseminaren an der zu pädagogischen Fragen. Fachleiterinnen und Fachleiter des IQ M-V führen Fachseminare mit fachdidaktischen und fachmethodischen Inhalten beider Unterrichtsfächer durch, die durch Beratungsbesuche und individuelle Arbeitsaufträge ergänzt werden. Der Beginn der fachseminaristischen Ausbildung ist der in Rostock bzw. der in Greifswald. Hospitationen werden vom Studienleiter in Zusammenarbeit mit den Mentoren geplant und organisiert. Alle Aktivitäten werden in einem Nachweisheft aufgezeichnet, das sowohl den Mentoren als auch den Studienleitern in regelmäßigen Abständen zur Kenntnis zu geben und von ihnen gegenzuzeichnen ist. Zweiter Abschnitt: bis Januar 2015 Dieser Ausbildungsabschnitt umfasst den eigenverantwortlichen Unterricht, begleiteten Unterricht, Hospitationen und Seminarveranstaltungen. Für die Dauer eines Schuljahres erteilt der Referendar eigenverantwortlichen und bedarfsdeckenden Unterricht im Umfang von zehn Stunden. Beratungsbesuche der Fachleiter finden insbesondere in diesem Zeitraum statt. In diesem Abschnitt erfolgt die Anmeldung zur Prüfung. In diesem Zeitraum liegt die Hausarbeit gemäß 18 LehVDVO mit der dazugehörigen Lehrprobe als Teil der Zweiten Staatsprüfung. Die genaue Terminierung der Zeitintervalle und Anmeldeverfahren zum Ablegen der Lehrprobe im Rahmen der Hausarbeit und der Prüfungsanmeldung erfolgt durch das Lehrerprüfungsamt. 7
8 Dritter Abschnitt: März 2015 bis Juni 2015 In diesem Zeitraum werden die Zweiten Staatsprüfungen durchgeführt. Die Examenslehrproben finden in den studierten Fächern statt und bestehen in der Regel aus zwei Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Das Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern kann auf Antrag der Referendarin oder des Referendars Ausnahmen zulassen. In der Regel werden sie in verschiedenen Jahrgangsstufen gemäß dem angestrebten Lehramt abgelegt. Die Examenslehrproben finden grundsätzlich vor bekannten Klassen statt. Vor einer Examenslehrprobe in einer unbekannten Klasse ist der Referendarin oder dem Referendar Gelegenheit zu geben, in dieser Klasse in dem vorgesehenen Fach zu hospitieren. Die Klassen für die Examenslehrproben werden jeweils von der Studienleiterin oder dem Studienleiter im Benehmen mit dem Regionalbereichsleiter oder der Regionalbereichsleiterin des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (bei Sonderpädagogik mit dem Fachleiter mit koordinierender Funktion) bestimmt. Dabei können die Vorschläge der Referendarin oder des Referendars berücksichtigt werden. Den Zeitpunkt der Examenslehrproben bestimmt das Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters der. Nach der Zweiten Staatsprüfung wird der eigenverantwortliche und bedarfsdeckende Unterricht fortgesetzt. Die Modalitäten der Durchführung und Bewertung der Examenslehrproben und der Prüfungsleistung insgesamt werden in 19 der LehVDVO geregelt. 8
9 III. Zeitplan des Seminarveranstaltungen für den Zeitraum Termin Hauptseminare Fachseminare Ort Einführungsveranstaltung zum Dienstantritt in Rostock Winterferien (Allgemeinbildende Schulen: Berufliche Schulen: ) Einführungsveranstaltungen mit individueller Planung durch die Studienleiter Fachseminar 2014 & DQ 2013 (1) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (1) Greifswald Osterferien (Allgemeinbildende Schulen: Berufliche Schulen: ) Fachseminar 2014 & DQ 2013 (2) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (2) Greifswald Fachseminar 2014 & DQ 2013 (3) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (3) Greifswald Pfingstferien (Allgemeinbildende Schulen: ) Fachseminar 2014 & DQ 2013 (4) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (4) Greifswald Fachseminar 2014 & DQ 2013 (5) Rostock Sommerferien (Allgemeinbildende Schulen: Berufliche Schulen: ) Fachseminar 2014 & DQ 2013 (5) Greifswald Fachseminar 2014 & DQ 2013 (6) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (6) Greifswald Fachseminar 2014 & DQ 2013 (7) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (7) Greifswald Herbstferien Fachseminar 2014 & DQ 2013 (8) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (8) Greifswald Fachseminar 2014 & DQ 2013 (9) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (9) Greifswald Fachseminar 2014 & DQ 2013 (10) Rostock Weihnachtsferien (Allgemeinbildende Schulen: Berufliche Schulen: ) Fachseminar 2014 & DQ 2013 (10) Greifswald Fachseminar 2014 & DQ 2013 (11) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (11) Greifswald Winterferien (Allgemeinbildende Schulen: Berufliche Schulen: ) Fachseminar 2014 & DQ 2013 (12) Rostock Fachseminar 2014 & DQ 2013 (12) Greifswald Alle Fachseminare werden nach diesem Terminplan an den Standorten Greifswald und Rostock vormittags 9.00Uhr 12.15Uhr) und noch einmal nachmittags (13.00Uhr 16.15Uhr) bis auf wenige Ausnahmen angeboten. 9
10 IV. Fachseminarplan Fach AWT SK Bio Regionalbereiche HGW und NB Fachseminarort Bem. HGW Hr. Bois Fr. Kindemann Regionalbereiche HRO und SN Fachseminarort Bem. HRO Hr. Bois Fr. Kittelmann- Bartels Ch Ph Hr. Dr. Bethke Hr. Dr. Bethke D Fr. Paduck Fr. Dr. Dölz Fr. Schröder En Hr. Neutmann Frz Fr. Schaperjahn Fr. Schaperjahn Geo Hr. Hermann Hr. Herrmann Ge Hr. Dr. Willert Hr. Bongertmann Inf Ku Lat Hr. Hempel Fr. Sodmann Sem. nur in HGW Sem. nur in HGW Hr. Hempel Fr. Sodmann Hr. Bongertmann Ma Hr. Landt Hr. Landt Mu Hr. Dr. Koch Sem. nur in HRO Hr. Dr. Koch Phi Hr. Dr. Heinig Hr. Dr. Heinig evr Hr. Schulz Dr. Willert kar NN Spo Fr. Radicke Fr. Reimann Spa Fr. Wegner-Brüllke Sem. nur in Fr. Wegner- HRO Brüllke 10 am Termin HGW in HRO Eine endgültige Zuordnung zu den Gruppen an den Fachseminarorten Standort erfolgt nach einer Einführungsphase. Regionalbereichsleiterinnen und -leiter des IQ M-V Frau Martina Kittelmann-Bartels, IQ M-V, Dreescher Markt 2, Schwerin m.kittelmann@iq.bm.mv-regierung.de Frau Elke König, IQ M-V, Bahnhofstr. 33/34, Greifswald e.koenig@iq.bm.mv-regierung.de Herr Dr. Wolf-Dieter Braun, IQ M-V, Möllner Str. 12, Rostock w.braun@iq.bm.mv-regierung.de Herr Manfred Albrecht, IQ M-V, Helmut-Just-Str. 4, Neubrandenburg m.albrecht@iq.bm.mv-regierung.de Fachleiter mit koordinierenden Aufgaben für das Lehramt für Sonderpädagogik Herr Niels Müller, IQ M-V, Möllner Str. 12, Rostock n.mueller@iq.bm.mv-regierung.de Fachleiterin mit koordinierenden Aufgaben für das Lehramt an Beruflichen Schulen Frau Christine Richter, IQ M-V, Möllner Str. 12, Rostock c.richter@iq.bm.mv-regierung.de Fachleiter mit koordinierenden Aufgaben für das Lehramt an Grundschulen Herr Helmut Tschirch, IQ M-V, Bahnhofstr. 33/34, Greifswald h.tschirch@iq.bm.mvregierung.de
11 V. Terminfestsetzungen durch das LPA M-V Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern Termine für die Zweite Staatsprüfung Vorbereitungsdienst vom 1. Februar 2014 bis 31. Juli 2015 ab 06. Oktober bis 07. November 2014 ab 13. Oktober bis 14. November 2014 jeweils ca. eine Woche nach Einreichen des Hausarbeitsthemas ab 17. Oktober bis 14. November 2014 jeweils eine Woche nach Bestätigung des Hausarbeitsthemas durch das LPA spätestens 3-5 Wochen vor der geplanten Lehrprobe ab 01. Dezember 2014 bis 27. März 2015 bis 09. Januar 2015 bis 23. Februar 2015 jeweils sechs Wochen vor dem Prüfungstermin jeweils fünf Wochen vor dem Prüfungstermin jeweils vier Wochen vor dem Prüfungstermin 23. März bis 03. Juli 2015 (Berufliche Schulen bis 10.Juli 2014) bis 28. Juli 2015 Einreichen des Themas für die Hausarbeit gemäß 16 LehVDVO (2013) unter Angabe des Faches/ der Fachrichtung und des Lehramts über den/die Regionalbereichsleiter/in des IQ M-V bzw. den/die Fachleiter/in mit koordinierender Funktion beim LPA M-V (Formular im Internet) Genehmigung des Themas durch das LPA Meldung der Referendarin/des Referendars zur Prüfung beim LPA M-V (Formular im Internet) gemäß 16 LehVDVO (2013) über die Leiterin/den Leiter der Festlegung des Termins für die Lehrprobe im Rahmen der Hausarbeit und Abstimmung mit Studienleiter/in und zuständiger Mentorin/zuständigem Mentor Lehrprobe im Rahmen der Hausarbeit und Übergabe des Protokolls und der Hausarbeit (innerhalb von 8 Tagen) an das LPA M-V gemäß 18 LehVDVO (2013) Vorschlag für Prüfungstermin und Benennung der Prüfungskommission (außer Vorsitz) durch die Leiterin/den Leiter der an das LPA M-V (Formular im Internet) Auswahl der Prüfungsklassen im Benehmen mit dem/der Regionalbereichsleiter/in des IQ M-V bzw. dem/der Fachleiter/in mit koordinierender Funktion Bekanntgabe des Prüfungstermins und der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses durch das LPA M-V an die Leiterin/den Leiter der Vorlage der Studienleiter- und Mentorenberichte bei der Leiterin/dem Leiter der gemäß 13 LehVDVO (2013) Übergabe der Berichte an die Regionalbereichsleiterin/den Regionalbereichsleiter bzw. die Fachleiterin/den Fachleiter mit koordinativen Aufgaben durch die Leiterin/den Leiter der gemäß 13 LehVDVO (2013) Übergabe der Berichte an das LPA M-V durch die Regionalbereichsleiter bzw. Fachleiter mit koordinativen Aufgaben ( 13 LehVDVO ) Examenslehrproben Übergabe der Zeugnisse durch das LPA M-V an die Seminarschulleiter 11
12 VI. Funktion der Mentoren Die Mentorin/der Mentor informiert über gibt dem Referendar Unterstützung hospitiert im Unterricht und bespricht Planungsunterlagen und erteilten Unterricht verwendete Lehrbücher und Lehrmittel für das Fach Sammlungen, Karteien, Bücherei Fachraumausrüstung/Technik Absprachen der Fach-/Schulkonferenz Sicherheitsvorschriften Besonderheiten der Klasse/einzelner Schüler Zielstellung/Einordnung der Unterrichtseinheit Methoden- und Medienauswahl Organisatorisches Vorgehen didaktische und methodische Überlegungen Zielformulierungen/Teilziele Struktur der Stunde Einstieg und Motivation Medienauswahl Zeitplanung Formen der Ergebnissicherung Alternativen VII. Kriterien zur Bewertung von Unterricht Der Unterricht wird daraufhin bewertet, inwieweit Schüler einen Lernfortschritt im Sinne der Rahmenpläne bzw. der Bildungsstandards gemacht haben. Vorbereitung, Durchführung und Reflexion des Unterrichtes werden hinsichtlich der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenz des Lehrers beurteilt. Es soll deutlich werden, dass der Lehrer den Stoff vertieft vorbereitet hat und ihn korrekt vermittelt. Die festgelegten Lernziele werden im Hinblick auf den Rahmenplan und die definierten Anforderungsbereiche bewertet. Die Lernziele sollen fachspezifisch formuliert sein, den angestrebten Lernfortschritt verdeutlichen und den Anforderungsbereich III umfassen. Für die Bewertung der Unterrichtsstruktur gilt das Kriterium der didaktischen Stringenz, d. h., das Thema bzw. das Problem muss deutlich werden und eine gedankliche Ordnung der Unterrichtsschritte muss erkennbar sein. Die Organisation des Unterrichtes soll methodisch plausibel und effizient sein, d. h., die Auswahl von Methoden, Sozialformen, Medien und Unterrichtsmaterialien erfolgt im Hinblick auf den Unterrichtsgegenstand und die festgelegten Lernziele. Der Referendar wird hinsichtlich - seiner Fähigkeiten, Unterricht zu planen und zu steuern, - seiner pädagogischen Fähigkeiten, - seiner Kommunikationsfähigkeit und - seiner situativen Beweglichkeit beurteilt. 12
13 VIII. Informationen zur Nutzung der Info-Plattform Der Informationsaustausch zwischen den Regionalbereichen des IQ M-V und den Seminar- und Ausbildungsschulen erfolgt über die Lernplattform MOODLE. Unterstützungssysteme Regionalbereiche Um das System nutzen zu können, ist eine Registrierung für die Plattform und ein Zugangsschlüssel zu dem Informationsangebot (Kurs Regionalbereiche ) notwendig. Dazu sind im Vorfeld folgende Vorbereitungen notwendig. 1. Registrierung: Bitte füllen Sie zunächst das entsprechende Formular auf der folgenden Seite aus: Sie erhalten damit Ihren Anmeldenamen und ein Kennwort. Im Ergebnis Ihrer Registrierung erhalten Sie vom System eine an die von Ihnen angegebene Mailadresse. Bestätigen Sie bitte abschließend Ihre Anmeldung über den angegebenen Link. 2. Zugangsschlüssel zum Kurs Regionalbereiche Der Kurs Regionalbereiche ( Unterstützungssysteme Regionalbereiche) erfordert einen Zugangsschlüssel, der nur bei der Erstbenutzung des Kurses eingegeben werden muss. Nachdem Sie sich mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrem persönlichen Kennwort angemeldet haben, gehen Sie bitte auf den Link Regionalbereiche, den Sie unter Unterstützungssysteme auf der auf der Seite finden. Klicken Sie auf diesen Link und geben Sie anschließend den folgenden Zugangsschlüssel ein: RefMV2013. Hinweis: Alle Referendarinnen und Referendare werden gebeten, ihre Einschreibung bei MOODLE nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes aufzuheben. 13
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