Vertrag über die Teilnahme am berufsbegleitenden Studiengang Prozesstechnik

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1 Michael Maier Geschäftsführer Chemiepark Knapsack Industriestraße Hürth Tel. (02233) Fax (02233) Vertrag über die Teilnahme am berufsbegleitenden Studiengang Prozesstechnik zwischen Name Straße Hausnummer Postleitzahl Ort nachstehend Teilnehmer genannt Chemiepark Knapsack Industriestraße Hürth nachstehend Rhein-Erft Akademie" genannt im Folgenden gemeinsam als die Parteien" bezeichnet.

2 Präambel Im berufsbegleitenden Studiengang Prozesstechnik sollen in der Prozessindustrie Berufstätige mit Fachhochschulzugangsberechtigung in vier Jahren möglichst in enger Kooperation mit den Unternehmen zum Abschluss Bachelor of Engineering geführt werden. Dabei sollen spezielle Kenntnisse der Teilnehmer aus ihrer bisherigen und laufenden beruflichen Tätigkeit berücksichtigt sowie Studium und Beruf möglichst kollisionsfrei vereinbart werden. Um die zeitliche Arbeitsbelastung während des Studiums zu senken, werden spezielle Kompetenzen berücksichtigt, die der Teilnehmer während seiner vorangegangenen beruflichen Tätigkeit oder im Studienverlauf im Rahmen einer Vereinbarung durch eine entsprechend definierte Tätigkeit am Arbeitsplatz erworben hat. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt neben den klassischen chemisch-technischen und verfahrenstechnischen Fächern im Bereich der Prozessführung, -simulation, -analyse und - optimierung. Der Studiengang wird in Kooperation von der Fachhochschule Aachen und der Rhein-Erft Akademie angeboten. Das Grundstudium der Prozesstechnik wird von der Rhein-Erft Akademie und das Hauptstudium von der Fachhochschule Aachen verantwortlich durchgeführt. 1 Formale Zugangsvoraussetzungen Der Teilnehmer muss die Zugangsvoraussetzungen der Fachhochschule Aachen entsprechend der gültigen Studienordnung erfüllen und über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Industriemeister Chemie, als Chemotechniker, als Chemikant, als Chemielaborant oder eine vergleichbare Ausbildung in der Prozessindustrie verfügen. Zugangsvoraussetzung der Fachhochschule Aachen sind die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Die laut Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der FH Aachen mindestens vorgeschriebene praktische Tätigkeit von acht Wochen Dauer gilt mit einer entsprechenden Zeit in der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit als erbracht. 2 Rahmenbedingungen und Leistungen 1. Für den Studiengang gelten die Rahmenprüfungsordnung, die Prüfungsordnung, die Studienordnung und der Studienplan der Fachhochschule Aachen. Das Studium gliedert sich nach diesen Festlegungen in Grund- und Hauptstudium, die berufsbegleitend durchlaufen werden. Die Rhein-Erft Akademie ist für die Durchführung des Grundstudiums verantwortlich. Um dem berufsbegleitenden Charakter des Studiums gerecht zu werden, bemüht sich die Rhein-Erft Akademie, die Unterrichtsstunden vorwiegend auf Abende und Samstage zu legen. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, behält sich die Rhein-Erft Akademie vor, alternative Termine anzuberaumen (z.b. Vormittage, Nachmittage oder ganze Tage). Die Terminplanung der einzelnen Semester wird frühzeitig vor dem Start eines jeweiligen Semesters bekannt gegeben. Die Module im Grundstudium werden organisatorisch und inhaltlich so abgehalten, dass der Student nach dem Grundstudium in der Lage ist, das Studium an der Fachhochschule im Hauptstudium weiterzuführen. Für die Durchführung des Hauptstudiums ist die Fachhochschule Aachen verantwortlich. Im Hauptstudium finden die Vorlesungen unter anderem einmal pro Semester in einer Blockwoche statt. Daneben verteilen sich die Vorlesungen wie im Grundstudium auf Abende und Samstage. Ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, die erforderliche Unterrichtszeit auf die genannten Termine zu verteilen, behält sich die Fachhochschule Aachen vor, auch Präsenztage für die Vorlesungen anzuberaumen. Die Prüfungen während des gesamten Studiums liegen in der Verantwortung der Fachhochschule Aachen.

3 2. Die Rhein-Erft Akademie verpflichtet sich, die erforderlichen Unterrichtsstunden im Grundstudium zu erbringen. Das erste und zweite Semester umfassen jeweils 180 Unterrichtsstunden, während im dritten Semester 195 Unterrichtsstunden anfallen. Dabei sind die Kurse zu den Schlüsselqualifikationen noch nicht berücksichtigt. Schlüsselqualifikationen sind überfachliche Qualifikationen bzw. Kompetenzen. Dazu gehören unter anderem Präsentation, Moderation, Englisch, Projektmanagement, Führung von Mitarbeitern usw. Die Kurse können aus dem Angebot der Rhein-Erft Akademie oder der Fachhochschule Aachen gewählt werden. Laut Studienplan müssen im Grundstudium 135 Unterrichtsstunden und im Hauptstudium 90 Unterrichtsstunden für die Schlüsselqualifikationen erbracht oder angerechnet werden. Da davon ausgegangen wird, dass sich die Teilnehmer einen Großteil der Schlüsselqualifikationen anrechnen lassen, umfasst das Leistungsangebot der Rhein-Erft Akademie bezüglich der Schlüsselqualifikationen 50% des im Studienplan geforderten Stundenumfangs. Dies bedeutet, dass die Teilnehmer einen Anspruch auf 113 Unterrichtsstunden im Bereich der Schlüsselqualifikationen haben. Darüber hinaus gehender Unterricht, der zur Abdeckung der restlichen Unterrichtsstunden notwendig ist, kann gesondert bei der Rhein-Erft Akademie gebucht bzw. bei der Fachhochschule Aachen belegt werden. Ungenommen bleibt davon die Möglichkeit, Schüsselqualifikationen im Rahmen des Work based learning anerkennen zu lassen, wenn nachgewiesen wird, dass entsprechende Kenntnisse auf der Arbeit angewendet oder erworben wurden. Die Rhein-Erft Akademie stellt geeignete Plätze (z.b. Labor) mit entsprechender Ausstattung und die Räume für Lerngruppen zur Verfügung. Während der gesamten Studiendauer wird den Teilnehmern der Zugang zur Bibliothek und zum Hochschulnetz sowie zu den sonstigen Einrichtungen der Fachhochschule Aachen gewährt. Die Teilnehmer sind von Beginn des Studiums als Studenten der Fachhochschule Aachen eingeschrieben. Die Rhein-Erft Akademie übernimmt in Grund- und Hauptstudium die Abwicklung der Studienformalitäten für die Teilnehmer mit der Fachhochschule Aachen. Zum Leistungsumfang der Rhein-Erft Akademie gehört weiterhin die Abführung der Studiengebühren an die Fachhochschule Aachen. Die Rhein-Erft Akademie hält ihre Dozenten an, schriftliche Unterrichtunterlagen wie Skripte und Aufgabenzettel den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Weitere Bücher und darüber hinaus benötigte Literatur gehören ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang. 3. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. 3 Veranstaltungsorte Die Veranstaltungen des Grundstudiums finden vorwiegend in Hürth, die des Hauptstudiums vorwiegend am Standort Jülich der Fachhochschule Aachen statt. Die Praxisprojekte und die Bachelorarbeit am Ende des Studiums können in dem Unternehmen, in dem der Teilnehmer beschäftigt ist, durchgeführt werden. 4 Semesterzeiten Ein Sommersemester erstreckt sich vom 1. März bis zum 31. August eines Jahres. Ein Wintersemester erstreckt sich vom 1. September eines Jahres zum 29. Februar des folgenden Jahres.

4 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen 1. Die Gebühren werden monatlich per Einzugsermächtigung eingeholt. Ist der Teilnehmer nicht zu einem Einzugsverfahren bereit, muss die Gebühr für ein Semester im Voraus überwiesen werden. Andernfalls wird der Teilnehmer bei der Fachhochschule Aachen exmatrikuliert und kann das Studium im folgenden Semester nicht fortsetzen. Mit der verbindlichen Anmeldebestätigung durch den Teilnehmer erhält die RHEIN-ERFT-AKADEMIE die Ermächtigung zum Einzugsverfahren bzw. die Zahlungsaufforderung. 2. Die Gebühren betragen 300 Euro pro Monat. In Summe ergibt sich somit für ein Studium in der Regelstudienzeit von 8 Semestern ein Gesamtbetrag in Höhe von Euro. 3. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn dessen Forderung, mit der aufgerechnet wird oder wegen der das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird, rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig ist. 6 Haftung 1. Die Rhein-Erft Akademie erbringt ihre Leistungen auf dienstvertraglicher Grundlage. Ihr obliegt nicht die Herbeiführung eines bestimmten Leistungserfolges. Dies gilt insbesondere für das Bestehen der Prüfungen und insbesondere des Abschlusses des Teilnehmers. 2. Die Rhein-Erft Akademie haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer verursacht. Dies gilt auch für die Schäden, die der Teilnehmer an dem Eigentum der Fachhochschule Aachen verursacht. 3. Vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 haftet die Rhein-Erft Akademie ohne Begrenzung der Schadenshöhe für die von ihr herbeigeführten Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Übrigen (Kardinalpflichten) haftet die Rhein-Erft Akademie unter Begrenzung auf Schäden, die aufgrund der vertraglichen Vereinbarung typisch und vorhersehbar sind, maximal bis zur Höhe der vom Teilnehmer unter diesem Vertrag jährlich zu zahlenden Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung von der Rhein-Erft Akademie ausgeschlossen. 7 Kündigung und Beendigung 1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer grundsätzlich zur Teilnahme am gesamten Studiengang. Wird die Anmeldung bis spätestens vier Wochen vor Studienbeginn storniert, erhebt die Rhein-Erft Akademie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50, die mit der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Bei Abmeldungen, die innerhalb der letzten vier Wochen vor Studienbeginn bei der Rhein-Erft Akademie eingehen, ist die volle Teilnahmegebühr für das erste Semester zu entrichten. Die Nichtteilnahme am Studium oder an Studienteilen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. 2. Nach Studienbeginn ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines Semesters möglich. In allen Fällen ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen erforderlich. 3. Eine Stornierung oder Kündigung ist nur schriftlich möglich. Maßgebend für die genannten Zeitpunkte und Fristen ist der Posteingangsstempel der Rhein-Erft Akademie. Erfolgt die Stornierung oder Kündigung per , so ist das Datum des nächsten Arbeitstages maßgebend. 4. Die Rhein-Erft Akademie behält sich vor, aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die nicht von ihr zu vertreten sind, den Lehrgang zu verschieben bzw. abzusagen. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

5 5. Bleibt der Teilnehmer mit der Zahlung der Studiengebühr trotz Mahnung im Rückstand, ist die Rhein-Erft Akademie berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen und den Teilnehmer vom Studium auszuschließen. 6. Dem Teilnehmer wird ermöglicht, das Studium für eine gewisse Dauer auszusetzen. Während dieser Zeit wird der Teilnehmer exmatrikuliert. Es fallen in der freigestellten Zeit keine Gebühren an. Die Freistellung kann jeweils zum Ende eines Semesters erfolgen und muss sechs Wochen vorher der Rhein-Erft Akademie schriftlich angezeigt werden. Hierbei sollte die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung angegeben werden. 7. Überschreitet der Teilnehmer die Regelstudienzeit von 8 Semestern, fallen monatliche Gebühren in Höhe von 150 Euro für die Studiengebühren der Fachhochschule Aachen und für den Verwaltungsaufwand an. 8 Schlussbestimmungen 1. Die Parteien erklären, dass die in diesem Vertrag und in den bezeichneten Anlagen, die integrale Bestandteile sind, festgehaltenen Vereinbarungen vollständig sind und weitere Regelungen nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ihn betreffende einseitige Willenserklärungen bedürfen der Schriftform. Die in diesem Vertrag bezeichneten Anlagen werden ausdrücklich Vertragsgegenstand. 2. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch wirtschaftlich gleichwertige und rechtsbeständige Bestimmungen zu ersetzen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke. Hürth, den Tag Monat Jahr Datum, Unterschrift des Auftragnehmers, Firmenstempel Datum, Unterschrift des Teilnehmers

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