REACH-Verordnung. Erläuterungen der wichtigsten Vorschriften für die betriebliche Praxis
|
|
- Klaudia Franke
- vor 2 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 REACH-Verordnung Erläuterungen der wichtigsten Vorschriften für die betriebliche Praxis Mit Fakten und Hintergründen zur neuen europäischen Chemikalienpolitik Dr. Michael Au Referatsleiter im Hessischen Sozialministerium für die Fachgebiete Gefahrstoffe, chemische und andere Belastungen an Arbeitsstätten Von Dr. Reinhold Rühl Referent für Gefahrstoffe bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ERICH SCHMIDT VERLAG
2 Vorwort Am 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union in Kraft getreten. Mit ihr erfährt das europäische Chemikalienrecht eine grundlegend neue Ausrichtung. Durch eine einheitliche Anmeldung (Registrieren), Bewertung (Evaluieren), Zulassung (Autorisieren) und Beschränkung aller Chemikalien soll der Schutz der menschlichen Gesundheit und der natürlichen Umwelt vor gefährlichen Stoffen verbessert werden. Als unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich geltende Ratsverordnung hat die REACH-Verordnung die bisherigen Alt- und Neustoffprogramme ersetzt, greift in die Einstufungsund Kennzeichnungsregelungen ein, verändert das Sicherheitsdatenblatt und führt ein umfassendes und verbindliches Informationssystem für alle Ebenen der Produktion und Anwendung von Stoffen ein. Alle Unternehmen, in denen mit Stoffen gearbeitet wird sei es bei der Herstellung oder in der Anwendung von Chemikalien werden von der REACH-Verordnung betroffen sein. Noch sind bei weitem nicht alle Details der Umsetzung der REACH-Verordnung geklärt. In so genannten RIP s (REACH Implementation Projects) werden Technische Leitlinien erarbeitet 1 ), um zu erreichen, dass Unternehmen und Behörden die oft unbestimmten Rechtsbegriffe in der REACH-Verordnung in gleicher Weise auslegen. REACH ist eine Verordnung zur Gestaltung des gemeinsamen Binnenmarktes und betrifft vor allem den Umwelt- und Verbraucherbereich, aber auch den Arbeitsschutz und viele weitere Bereiche der Wirtschaft sowie des Privatlebens. Was bedeutet REACH? Welche konkreten Auswirkungen sind zu erwarten? Warum hat es so lange gedauert und warum wurde in dieser Heftigkeit gerungen? Dieses Buch versucht eine erste Interpretation der REACH-Verordnung, zeigt die Hintergründe für viele Entscheidungen auf, bringt Fakten, die oft nur wenigen Fachleuten bekannt sind. Es wird erläutert, wer von REACH betroffen ist, wer von REACH Unterstützung erfährt und wie jedermann die Umsetzung von REACH in den nächsten Jahren begleiten kann. Die Autoren sind langjährige Experten des Chemikalienrechts und haben die Entwicklung vom Weißbuch zur REACH-Verordnung von Anfang an begleitet. Sie haben über Jahre im Ausschuss für Gefahrstoffe die Gefahrstoffverordnung mit ausgelegt und Grenzwerte verabschiedet. Vor allem versuchen sie seit über 25 Jahren dazu beizutragen, dass das Sicherheitsdatenblatt, die wichtigste Informationsquelle über den Umgang mit Chemikalien, besser wird. Die dabei gesammelten Erfahrungen geben sie als Hintergrundinformationen in vielen Kapiteln weiter. 1 ) Vgl. 5
3 Vorwort Hinweise zur Benutzung dieses Buches Das vorliegende Buch orientiert sich an der Gliederung der REACH-Verordnung. Zu jedem Titel der Verordnung finden Sie den Verordnungstext sowie Erläuterungen und Hintergründe dazu. Die umfangreichen Erwägungsgründe (Präambel der Verordnung) sind nicht alle im Buch abgedruckt, sie werden jedoch in Auszügen zitiert, um die Ziele bestimmter Sachverhalte besser darstellen zu können. Der Erich Schmidt Verlag hat unter eine Webseite für die Leser dieses Buches gestaltet, auf der die REACH-Verordnung mit allen Erwägungsgründen und Anhängen verfügbar ist. Nähere Informationen finden Sie im Hauptnavigationsbereich unter Anmelden/Login. Der produktspezifische Zugangscode (Ticket) lautet: us2yg8-xpwrhk-gcbz5b-6k5er5 Bad Nauheim/Assenheim, im Juni 2007 Michael Au und Reinhold Rühl 6
4 Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Glossar Teil A: Allgemeine Einführung 21 1 Die Entwicklung von REACH Warum eine neue europäische Chemikalienpolitik? Die Ziele von REACH Von REACH betroffene Unternehmen Teil B: Auszug 1 aus der REACH-Verordnung mit Erläuterungen und Hintergründen zur europäischen Chemikalienpolitik 29 Titel I Allgemeines Kapitel 1 Ziel, Geltung und Anwendung Kapitel 2 Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen Erläuterungen Ziel, Geltungsbereich und Anwendung der REACH- Verordnung Einführung Zielsetzung der REACH-Verordnung Geltungs- und Anwendungsbereich der REACH- Verordnung Hintergrundinformationen Datenlage vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung Folgeabschätzung von Expositionen durch Stoffe Das deutsche Berufskrankheitenrecht Die Berufskrankheiten-Dokumentation der gewerblichen Berufsgenossenschaften Kosten durch chromathaltige Zemente, Epoxidharze und Isocyanate Kosten weiterer stoffbedingter Berufskrankheiten ) Die gesamte Verordnung mit allen Erwägungsgründen und Anhängen steht Ihnen im Internet unter zur Verfügung (s. Vorgehensweise auf S. 6). 7
5 Titel II Registrierung von Stoffen Kapitel 1 Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen Kapitel 2 Als registriert geltende Stoffe Kapitel 3 Registrierungspflicht und Informationsanforderungen für bestimmte Arten von isolierten Zwischenprodukten Kapitel 4 Gemeinsame Bestimmungen für alle Registrierungen Kapitel 5 Übergangsbestimmungen für Phase-in-Stoffe und angemeldete Stoffe Erläuterungen Registrierung von Stoffen Einführung Registrierungspflichten Das Registrierungsdossier Der Stoffsicherheitsbericht Expositionsszenario und Risikobeschreibung Pflichten von Agentur und Registranten beim Registrierungsverfahren Übergangsbestimmungen für Phase-in-Stoffe (Vorregistrierung) Hintergrundinformationen REACH liefert für sehr viele Stoffe erstmals Beurteilungsgrundlagen Expositionsszenarien GISCODE und Produktcode DNEL und Grenzwerte DNEL nicht valide? Dichlormethan Grenzwerte in Europa DNEL nicht einhaltbar? Titel III Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Kapitel 1 Ziele und allgemeine Regeln Kapitel 2 Regeln für Nicht-phase-in-Stoffe und Registranten von nicht vorregistrierten Phase-in-Stoffen Kapitel 3 Bestimmungen für Phase-in-Stoffe Erläuterungen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Einführung Hintergrundinformationen Titel IV Informationen in der Lieferkette Erläuterungen
6 1 Informationen in der Lieferkette Einführung Hintergrundinformationen Das Sicherheitsdatenblatt in der Praxis DIN- und EU-Sicherheitsdatenblätter, Gestern und Heute Erstüberprüfung eines Sicherheitsdatenblattes Interpretation der Angaben im Sicherheitsdatenblatt Die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes Die geeigneten Schutzhandschuh-Fabrikate im Sicherheitsdatenblatt Titel V Nachgeschaltete Anwender Erläuterungen Nachgeschaltete Anwender Einführung Hintergrundinformationen Titel VI Bewertung Kapitel 1 Dossierbewertung Kapitel 2 Stoffbewertung Kapitel 3 Bewertung von Zwischenprodukten Kapitel 4 Gemeinsame Bestimmungen Erläuterungen Bewertung Einführung Dossierbewertung und Überprüfung von Versuchsvorschlägen Stoffbewertung Titel VII Zulassung Kapitel 1 Zulassungspflicht Kapitel 2 Zulassungserteilung Kapitel 3 Zulassungen in der Lieferkette Erläuterungen Zulassung Einführung Das Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe Zulassungserteilung Hintergrundinformationen Titel VIII Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse Kapitel 1 Allgemeines
7 10 Kapitel 2 Verfahren für Beschränkungen Erläuterungen Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse Einführung Titel IX Gebühren und Entgelte Erläuterungen Gebühren und Entgelte Einführung Titel X Die Agentur Erläuterungen Die Agentur Einführung Hintergrundinformationen Titel XI Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Erläuterungen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Einführung Titel XII Informationen Erläuterungen Informationen Einführung Titel XIII Zuständige Behörden Erläuterungen Zuständige Behörden Einführung Titel XIV Durchsetzung Erläuterungen Durchsetzung Einführung Titel XV Übergangs- und Schlussbestimmungen Erläuterungen Übergangs- und Schlussbestimmungen Einführung
8 Teil C: Anhang zu den Erläuterungen der REACH-Verordnung 253 Anhang 1: Verband der Chemischen Industrie e.v. Freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen chemischen Industrie zur Erfassung und Bewertung von Stoffen (insbesondere Zwischenprodukten) für die Verbesserung der Aussagefähigkeit Anhang 2: Expositionsbeschreibung Einsatz von Werner Müller PVC-Kaltschweißmittel und -paste Anhang 3: Expositionsbeschreibung Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
REACH AUS LIEFERANTENSICHT
REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in
Grundzüge der REACH-Verordnung
Grundzüge der REACH-Verordnung Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender am 21.02.2013, Stuttgart Meike Thorenz Regierungspräsidium
Informationen für unsere Kunden REACH
Informationen für unsere Kunden REACH 2 3 Hintergrund von REACH Im Interesse der Verbraucher hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, den Handel mit chemischen Substanzen möglichst sicher zu gestalten.
Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.
Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue
REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,
FUCHS für REACH. Das aktuelle europäische Chemikalienrecht
FUCHS für REACH Das aktuelle europäische Chemikalienrecht 1/2009 Vorwort Die wichtigsten Ziele von REACH sind der verbesserte Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken aus chemischen
GHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe
GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu 3. ANWENDUNG REACH Excel Tool Beispielhafte gemeinsame interaktive Anwendung
Berlin, 8. November 2007. REACH bringt mehr Umwelt und Verbraucherschutz
` Marie-Luise Dött Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ` Ingbert Liebing Mitglied des
REACH auf einen Blick
für Anwender Ausgangslage Unzulänglichkeiten des gegenwärtigen Systems zur Regelung von Stoffgefahren mangelhafte Transparenz in der Produktkette hohe Kosten im Gesundheitswesen durch stoffbedingte Erkrankungen
REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin
REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht
REACH in zehn Minuten
REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden
Die EU-Verordnung REACH
Die EU-Verordnung REACH Was bringt es für den Arbeitsschutz? Prof. Dr. Bertram Wagner, Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz Leipzig - www.arbeitsschutz.sachsen.de rechte Seite: A - Z Gefahrstoffe
REACH in zehn Minuten
REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden einer
Berlin, 22.November 2007. Dr. Ann Bambauer. Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung
Berlin, 22.November 2007 Dr. Ann Bambauer Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung 2. REACH-Symposium 22. November 2007 Die neue Europäische Chemikalienagentur in Helsinki REACH VERORDNUNG (EG)
REACH und Kunststoffrecycling der aktuelle Stand. aktuelle Stand. Lars Tietjen. 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 10.05.
REACH und Kunststoffrecycling t der aktuelle Stand Lars Tietjen 10.05.2011 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 REACH und Kunststoffrecycling Hinweise zu Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-VO
REACH Verordnung VCI - Helpdesk
REACH Verordnung VCI - Helpdesk Wolfgang Blümel Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost 17. Juni 2008 Zeitablauf 1. Juni 2007 Inkrafttreten der Verordnung 1. Juni 2008 Beginn Vorregistrierung
Die neue EU-Verordnung REACH
Die neue EU-Verordnung REACH Was bringt es für den Arbeitsschutz? FASI-Veranstaltung am 03.April 2008 in Chemnitz Dr. Bertram Wagner, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit www.arbeitsschutz-sachsen.de
REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015
REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die
REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion
REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Dr Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz email: eugen.anwander@vorarlberg.at Telefon: 05574-511-42311 www.vorarlberg.at/umweltinstitut
REACH-Anforderungen und mögliche Überwachungsaufgaben für Behörden. Antonia Reihlen, Ökopol GmbH
REACH-Anforderungen und mögliche Überwachungsaufgaben für Behörden Antonia Reihlen, Ökopol GmbH Überblick Stand des REACH-Gesetzgebungsverfahrens Was ist REACH? Anforderungen an Anwender Mögliche Überwachungsaufgaben
REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!
REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie
REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich
Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten
Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene
REACH und TPEs. Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette. Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide
REACH und TPEs Registrieren 2013 Nachgeschaltete Anwender Lieferkette Andreas Fleischer Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide Workshop Thermoplastische Elastomere (TPE) im Fokus - Frankfurt 28.
Wie sind Unternehmen, die Chemikalien verwenden, von REACH betroffen? Basisinformationen Pflichten Vorbereitung
IHK-INFO Wie sind Unternehmen, die Chemikalien verwenden, von REACH betroffen? Basisinformationen Pflichten Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
REACH-Umsetzung. Daten und Fakten
Daten und Fakten REACH-Umsetzung Aktuelle Herausforderungen bei der REACH-Umsetzung im Überblick Die komplexen Vorgaben der europäischen Chemikalienverordnung REACH müssen bis 2020 schrittweise von Unternehmen
Leitfaden Erste Schritte REACH
Leitfaden Erste Schritte REACH Verfasser: Dr. Arndt Böker Stand: 18.09.2008 Dieser Leitfaden richtet sich an alle Lieferanten und Unterlieferanten der BEKO-Unternehmensgruppe, welche dieser Waren zur Verfügung
EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
Übersicht. Unterstützung von KMUs REACH 2018
Unterstützung von KMUs REACH 2018 REACH wie geht das? 15 April 2015, Berlin Dr. Doris Thiemann Europäische Chemikalienagentur Helsinki Übersicht Warum? Zielsetzung Wer? Akteure Wann? Registrierungsperiode
Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen 1 Basis-VO (EG) Nr. 178/2002, SARAH STÜRENBURG 1.1 Art. 1 Ziel und Anwendungsbereich 1.2 Art. 2 Definition von Lebensmittel 1.3 Artikel 3 Sonstige Definitionen
Ein halbes Jahrzehnt REACH
Ein halbes Jahrzehnt REACH Herausforderungen für Gegenwart und Zukunft siemens.com/answers Einführung 2 Registrierung 11 Bewertung 19 Lieferkette 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung Chemikalienrecht in der
Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard
REACH Verordnung und Arbeitsschutz
REACH Verordnung und Arbeitsschutz Reinhold Rühl, BG BAU, Prävention Warum Erwartungen Einmischen R E A CH 2 Warum REACH - Datenlage heute IUCLID - Datenbank Einträge Geprüfte Einträge Environmental Fate
Info-Brief September 2008 1. REACH
Info-Brief September 2008 Inhalt: 1. REACH 2. Zubereitungsrichtlinie / Gefahrstoffe 3. Biozide 4. Betriebssicherheit / Arbeitsschutz 5. Transportvorschriften 6. GHS 7. Arbeitsstätten-Verordnung 1. REACH
REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten UBA/BDI Fachworkshop Kommunikation von Verwendungen und Exposition unter REACH Dr. Angelika Praxisführer-Projekt:
Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
L E I T L I N I E N I N K Ü R Z E Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Ziel dieser Leitlinien ist es, in einfachen Worten die wichtigsten Prinzipien und Pflichten bei der Erstellung und Bereitstellung
REACH Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz REACH Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen Der anschliessende Leitfaden gibt den interessierten
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
REACh-Verordnung (EG/1907/2006)
Sonderforschungsgrup pe Institutionenanalyse REACh-Verordnung (EG/1907/2006) (in Kraft seit 1.6.2007): Erwägungsgründe + Art. 1 141 + Anhänge (mit den Neufassungen der Anhänge IV + V, EG/987/2008 sowie
REACH und ECHA. Einführung und Stand der Dinge
REACH und ECHA Einführung und Stand der Dinge Neue europäische Chemikalienpolitik erforderlich Die vorhandene EU-Chemikaliengesetzgebung war ein Flickwerk aus verschiedenen Richtlinien und Verordnungen.
Die Anwendung der REACH- und der CLP-Verordnung
Ref.: ECHA-11-FS-05-DE ISBN-13: 978-92-9217-575-7 Die Anwendung der REACH- und der CLP-Verordnung Die REACH-Verordnung wurde nach sieben Jahren intensiver Beratung im Dezember 2006 verabschiedet. Es gibt
Das Chemikalienrecht eine Übersicht
Das eine Übersicht Olivier Depallens Bundesamt für Gesundheit, Bern Olivier.depallens@bag.admin.ch, Olten, Zweck Das soll das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen
REACH-Info 3. Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren
REACH-Info 3 Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren Wenn Sie Fragen zu REACH haben, erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr. Service-Telefon 0231 9071-2971 Fax 0231
REACH - Eine Kurzinformation
VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas
Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen
REACH Kongress 2012 5 Jahre REACH Erfahrungen und Ausblick Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen Dr. Suzanne Wiandt REACH Helpdesk, Chemikalienprüfung Dr. Frauke Schröder Chemikalienbewertung
REACH-Leitfaden für die Stahlindustrie
REACH-Leitfaden für die Stahlindustrie November 2007 Wirtschaftsvereinigung Stahl im Stahl-Zentrum Herausgeber: Wirtschaftsvereinigung Stahl Sohnstraße 65 40237 Düsseldorf info@stahl-online.de Hinweis
Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden
Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Inhalt Abfall und REACH - Berührungspunkte Recycling/Herstellung/Stoffidentität Beispiele für Recycling
Vorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur 18. Auflage.................................... V 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)............. 3 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten
I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
Seit etwa 10 Jahren zeichnet es sich ab, dass die Unternehmen durch die europäische
Seite 1 von 7 Ansprechpartner für Rückfragen: Name: Enseling Vorname: Matthias Funktion: Geschäftsleitung Telefon Durchwahl: +49.(0)721.56589-16 Email: matthias.enseling@hartchrom.de Infoservice: Faszination
Die wichtigsten Punkte und Herausforderungen von REACH verstehen (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
Die wichtigsten Punkte und Herausforderungen von REACH verstehen (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) Lunch Meeting Handwerkskammer 19. Juni 2012 Dr. Arno P. BIWER www.reach.lu
Wintersemester 2012/13 Prof. Dr. Arno Scherzberg
Wintersemester 2012/13 Prof. Dr. Arno Scherzberg Nachtrag zur Folie 7: Fall zum Immissionsschutzrecht Fall 1 Der Kl. beabsichtigt, in einem Industriegebiet eine Eisenund Stahlgießerei mit einer Produktionsleistung
Endanwender und Expositionsszenarien Umsetzung von Expositionsinformationen mittels Branchenlösung am Beispiel des Bausektors
Endanwender und Expositionsszenarien Umsetzung von Expositionsinformationen mittels Branchenlösung am Beispiel des Bausektors Norbert Kluger BG BAU Prävention - GISBAU Moderne Bauwirtschaft nutzt Bau-Chemikalien
Beantwortung der Anfrage
Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner
Informieren, beraten, überwachen die Aufgaben der Länder bei REACH Dr. Helmut Deden
Informieren, beraten, überwachen die Aufgaben der Länder bei REACH Dr. Helmut Deden Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Mit der REACH-Verordnung, das heißt der
Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung
"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales
REACH DAS NEUE EUROPÄISCHE CHEMIKALIENRECHT
Berlin, 10. April 2008 Herausgeber: Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.v. Am W eidendamm 1A 10117 Berlin Telefon 030 590099-551 Telefax 030 590099-541 www.bga.de info@bga.de Autor: Dr.
Substance for Success. B -3 REACH. Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien
Substance for Success. B -3 REACH Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien REACH Hintergrund und Auswirkungen für die Lack- und Kunststoffindustrie, Maßnahmen zur Umsetzung bei BYK
REACH ist da! - Was ist mit Abfall und Sekundärrohstoffen? -
Aktuelles aus dem Abfallrecht 03. Juli 2007 Schloss Waldthausen, Mainz-Budenheim REACH ist da! - Was ist mit Abfall und Sekundärrohstoffen? - Dr. Hubert Lendle VCI Rheinland-Pfalz 03.07.2007 Aktuelles
Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH REACH-Info 8
Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH REACH-Info 8 Informationen für Hersteller, Importeure und Verwender von Chemikalien Wenn Sie Fragen zu REACH oder CLP haben, erreichen Sie uns telefonisch
Welche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure?
REACH-Veranstaltung der BAuA Vorregistrierung und Registrierung unter REACH Welche Verpflichtungen haben Polymer- Hersteller und Importeure? Dortmund, 18. September 2007 Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien,
GHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM
GHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS ist ein von den Vereinten Nationen (UN) vorgeschlagenes System für die weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung
REACh Hintergründe, Ziele, Pflichten
REACh Hintergründe, Ziele, Pflichten Eine Auswertung von Literatur und anderen Veröffentlichungen von Burkhard Fischer, Mitbestimmung und, Arbeitnehmerkammer Bremen 1. Einführung Täglich sind wir zu Hause,
Leseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Dipl. Ing. Jaqui Dopfer, Ass. jur. Natalie Krieger Darmstadt, den 10.09.2006
Dipl. Ing. Jaqui Dopfer, Ass. jur. Natalie Krieger Darmstadt, den 10.09.2006 Glossar Zusammenstellung der wesentlichen Begriffe, Pflichten und Rechte im REACh-System Dieses Glossar erläutert zentrale Begriffe,
Leitlinien zur Registrierung
LEITLINIEN Mai 2012 Version 2.0 Leitlinien zur Umsetzung von REACH 2 Version 2.0 Mai 2012 Version Änderungen Datum Version 0 Erste Ausgabe Juni 2007 Version 1 Erste Überarbeitung 18.02.2008 Version 1.1
REACH Herausforderung für Managementsysteme
REACH Herausforderung für Managementsysteme 18. März 2008, UMCO, Hamburg Kerstin Heitmann, UMCO 1 Inhalt Paradigmenwechsel: Rollen und Pflichten in der Lieferkette; Kommunikation in der Lieferkette Herausforderung
Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009
Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Im Folgenden finden Sie eine Übersetzung der BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, des ECHA News Alert vom 13. Februar 2009. Hier werden in knapper Form
Kommunikation in der Lieferkette
Kommunikation in der Lieferkette REACH- Informationsveranstaltung des Landesverbandes der Baden- Württembergischen Industrie 9. Juni 2008, Ostfildern Krysia Klemme, BDI 2 Übersicht Relevante Vorschriften
Inhaltsverzeichnis. Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG)
Vorwort......................................................... V Verzeichnis der Autorinnen und Autoren.............................. IX Abkürzungsverzeichnis.........................................
Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten
Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Teil 15 - Veröffentlichung von Informationen: Anleitung zum Ermitteln der Angaben im Registrierungsdossier, die auf der ECHA-Website veröffentlicht werden Technischer
Allgemeine Bestimmungen. Basis-VO (EG) Nr. 178/2002 BORIS RIEMER, SARAH STÜRENBURG
Diese und weitere Inhalte komfortabel auf BEHR'S...ONLINE recherchieren. Inhaltsverzeichnis I 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 Allgemeine Bestimmungen Basis-VO (EG) Nr. 178/2002,
Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen
Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Der Begriff Erzeugnis ist in Art. 3 wie folgt definiert: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem
Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe
Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Die CLP-Verordnung verlangt von Herstellern und Importeuren, die bestimmte
Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument. Dr. Thea Hammerschmidt
Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument Dr. Thea Hammerschmidt Überblick - Hintergrundinformationen - Informationspflichten - Expositionsszenarien - Auswirkungen der Verordnung (EU)
REACH Laufende Prozesse, geplante Aktivitäten und Einschätzung zu anstehenden Herausforderungen
REACH Laufende Prozesse, geplante Aktivitäten und Einschätzung zu anstehenden Herausforderungen Klaus Berend Referatsleiter REACH GD Unternehmen und Industrie Europäische Kommission REACH Kongress 2014
BDSG - Interpretation
BDSG - Interpretation Materialien zur EU-konformen Auslegung Christoph Klug Rechtsanwalt, Köln Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn 2. aktualisierte und erweiterte Auflage DATAKONTEXT-FACHVERLAG
Zulassungs- & Beschränkungsdossiers Herausforderungen aus Sicht eines Mitgliedstaates
Zulassungs- & Beschränkungsdossiers Herausforderungen aus Sicht eines Mitgliedstaates Dr. Aart Rouw Gruppe 4.6 - Gefahrstoffmanagement Inhaltsangabe Aufgaben BAuA Unterschiede der verschiedenen Dossiers
Gefahrstoffverordnung 2010
GHS [1] BGBl.1 Nr. 59 v. 30.11.2010 S. 1643 CLP Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS DGUV Information 213-850 1 Europäische Union weltweit Hersteller/Lieferanten/Importeure Internationales Gefahrstoffrecht
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe von Dr. Franz Dötsch Junstiscne B der Technischen Hochschule Darmstadt Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Geleitwort des Herausgebers
Praktische Schritte für die REACH Vorregistrierung
REACH Sie können eine Chemikalie nur dann weiter herstellen, importieren oder verwenden, wenn sie rechtzeitig vorregistriert und registriert ist! Referenz: ECHA-08-B-01-DE Datum: 24/04/2008 Sprache: DE
Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015
Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von 2000-2015 Sächsischer Betriebsärztetag 2011 Dr. Erhard Schmidt 22.06.2011 Die Gefahrstoffverordnung zwischen
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Vorschlag. für ein besseres REACH
- 1 - VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Vorschlag für ein besseres REACH 26. November 2004 - 2 - Vorschlag für ein besseres REACH (improved REACH) Der Vorschlag für ein besseres REACH baut auf
REACH-Newsletter der WKÖ
REACH-Newsletter der WKÖ Sehr geehrte REACH-Interessierte! Der REACH-NEWSLETTER enthält wichtige und aktuelle Neuigkeiten zum Thema REACH. Die Aussendung des Newsletters erfolgt in unregelmäßigen Abständen.
IT-Werkzeuge für die C&L- Meldung
IT-Werkzeuge für die C&L- Meldung REACH und CLP Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher 30. August 2010, Dortmund ECHA Referat Helpdesk und Leitlinien (A1) ECHA Referat Einstufung und Kennzeichnung (B3)
Keine Produktmarktfähigkeit ohne Vorregistrierung - Vorregistrierung, Datenbestandsaufnahme, REACH-Leitfäden, weitere Schritte -
Keine Produktmarktfähigkeit ohne Vorregistrierung - Vorregistrierung, Datenbestandsaufnahme, REACH-Leitfäden, weitere Schritte - Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg, 15.04.2008 Dr. Michael
Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
Informationsveranstaltung der IHK Erfurt, 24.2.2011 Neuerungen im Umweltrecht 2011 Chemikalien- und Gefahrstoffrecht Dr. Cornelia Boberski, 1 Gliederung 1. REACH - Geltungsbereich für den betrieblichen
Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen
Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen Mai 2008 Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen VORWORT Der vorliegende Text ist eine Arbeitsübersetzung der Leitlinien zu
REACH die EU-Chemikalienverordnung Die Schweiz als Abfallkübel Europas?
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie Europakompatibler Alleingang? Das Verhältnis Schweiz EU
Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten
1 LEITLINIEN Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten Version 2.0 April 2012 1 2 Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten RECHTLICHER HINWEIS Dieses Dokument enthält Leitlinien zur Registrierung,
REACH-Verordnung EG 1907/2006 Bedeutung für den Kläranlagenbetrieb
REACH-Verordnung EG 1907/2006 Bedeutung für den Kläranlagenbetrieb Gerhard Spatzierer REACH-Verordnung = EU Chemikalienverordnung Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Gilt
REACH, DNEL und Arbeitsschutz. Erwartungen an REACH
Reinhold Rühl, BG BAU, Prävention Warum REACH Erwartungen an REACH Einmischen R E A Ch Warum REACH - Datenlage heute IUCLID - Datenbank Einträge Geprüfte Einträge Environmental Fate Photodegradation 1.173
REACH ÜBERPRÜFUNG 2012 AUSWERTUNG DER ONLINEBEFRAGUNG
Kurzbericht REACH ÜBERPRÜFUNG 2012 AUSWERTUNG DER ONLINEBEFRAGUNG 18. Juli 2013 Impressum Kurzbericht REACH ÜBERPRÜFUNG 2012 - Auswertung der Onlinebefragung Antonia Reihlen & Dirk Jepsen von der ÖKOPOL
REACH AUS SICHT EINES NACHGESCHALTETEN ANWENDERS -EINE ZWISCHENBILANZ -
REACH AUS SICHT EINES NACHGESCHALTETEN ANWENDERS -EINE - UMSETZUNG BEI DER KONRAD HORNSCHUCH AG Überblick Die Hornschuch Group und die Konrad Hornschuch AG Unsere Rolle unter REACh Entwickelte Strategien
Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII
Vorwort zur 20. Auflage V 1 Arbeitsstätten 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 - mit
Gefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis
EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Gefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis Zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen GHS/CLP Chemikaliengesetz Zu
Vom Einzelunternehmen in die GmbH
Vom Einzelunternehmen in die GmbH Sachgründung, Umwandlung, Betriebsaufspaltung Von Dr. Michael Zabel Erich Schmidt Verlag Inhaltsverzeichnis Geleitwort V Vorwort VII Inhaltsübersicht IX Inhaltsverzeichnis
Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?
Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung