M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

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1 M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach Stuttgart poststelle@mwk.bwl.de FAX: Herrn Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg Guido Wolf MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Str Stuttgart Stuttgart Durchwahl Aktenzeichen 22. Juli /263 (Bitte bei Antwort angeben) nachrichtlich Staatsministerium Antrag der Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr u. a. GRÜNE Weiterentwicklung der Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3647 Ihr Schreiben vom 20. Juni 2013 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welches die maßgeblichen Gründe dafür waren, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergangene Woche eine Tagung zur Weiterentwicklung der Musikhochschulen durchgeführt hat; Der baden-württembergische Rechungshof hat 2011 die fünf baden-württembergischen Musikhochschulen geprüft. Das Ergebnis wurde in einer Beratenden Äußerung dargestellt,

2 - 2 - die seit 11. Juli 2013 vorliegt. Diese wurde auch dem Landtag übermittelt. Der Rechnungshof stellt in der Beratenden Äußerung zunächst fest, dass die fünf Musikhochschulen im Land bei jeweiliger Profilierung insgesamt ein breit gefächertes Studienangebot aufweisen und eine wichtige Bereicherung des kulturellen Lebens im Land darstellen. Gleichwohl schlägt der Rechnungshof vor dem Hintergrund, dass die Studienplätze angesichts des hohen Anteils an Einzelunterricht sehr kostenintensiv sind, einige weitreichende Änderungen vor. - Empfohlen wird im Bereich der Bachelor- und Masterstudiengänge ein Rückbau der Ausbildungskapazitäten an allen Standorten um ein Fünftel. Der Rechnungshof geht davon aus, dass die hier bisher vorgehaltenen Ausbildungskapazitäten deutlich über dem tatsächlichen Bedarf am Arbeitsmarkt liegen. Mit dem Rückbau soll auch die staatliche Finanzierung der Musikhochschulen reduziert werden. Der Rechungshof hält auf diesem Wege Einsparungen in Höhe von jährlich 5 Mio. möglich. - Ferner empfiehlt der Rechnungshof, für alle berufsbegleitenden und weiterbildenden Studienangebote Gebühren und Entgelte zu erheben. Für Studierende, die aus Nicht- EU-Staaten kommen und zugleich Bildungsausländer sind, schlägt er die Erhebung von Studiengebühren zu Vollkosten, aber mindestens pro Semester vor. - Der Rechnungshof empfiehlt zudem angesichts der hohen Ausländerquoten ferner die Einführung von Quoten für Studierende aus Staaten, die nicht der EU angehören. Für Studierende aus diesen Staaten, die über diese Obergrenze hinaus zugelassen werden, sollen die Hochschulen keine staatliche Finanzierung erhalten. Auch die von der Landesregierung eingesetzte Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur hat angesichts der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung gebeten, strukturelle Änderungen bzw. Optimierungen im Musikhochschulbereich sowie bei den Akademien zu prüfen. Vor diesem Hintergrund hat sich das Wissenschaftsministerium entschlossen, mit den Musikhochschulen frühzeitig in einen strukturierten Dialog zu treten. Bereits im Februar 2013 hat die Wissenschaftsministerin daher ein erstes Gespräch mit den Rektorinnen und Rektoren der Musikhochschulen geführt. Die Frage der Weiterentwicklung wurde in der von den Antragstellern thematisierten Tagung unter Leitung einer externen Moderatorin und unter Einbezug externer Sachverständiger am 12. bis 14. Juni 2013 vertieft. Die Tagung wurde am 15. Juli weitergeführt und abgeschlossen.

3 wer zu dieser Tagung eingeladen war und wer teilgenommen hat In Abstimmung mit den Musikhochschulen wurden zur Tagung folgende fünf externe Experten eingeladen: - Prof. Siegfried Bauer (Landeskirchenmusikdirektor der Evangelischen Landeskirche i.r.) - Prof. Dr. Lutz Köhler (Professor an der Universität der Künste Berlin) - Michael Kobold (Direktor der Rheinischen Musikschule Köln) - Dr. Bettina Riehm (Musikpädagogin und Studienrätin am Luitpold-Gymnasium München) - Prof. Georg Ruby (Professor an der Hochschule für Musik Saar, Bereich Jazz) Außerdem haben am 12. bis 14. Juni 2013 neben den Rektorinnen und Rektoren die Kanzlerinnen und Kanzler, jeweils ein/e Prorektor/in und ein/e Vertreter/in des Hochschulrats jeder Musikhochschule teilgenommen. An der Tagung am 15. Juli nahmen neben den Experten jeweils die Rektorinnen und Rektoren teil. 3. welches die wesentlichen Themen der Tagung waren und ob hierzu jeweils ein Ergebnis erzielt wurde; Die Tagung orientierte sich in erheblichem Umfang an den vom Rechnungshof aufgerufenen Fragestellungen. Zentrales Anliegen des Wissenschaftsministeriums war zudem die sachkundige Befassung mit der Frage, wie die Musikhochschulen des Landes trotz der erforderlichen Haushaltskonsolidierung unter Erhalt ihrer hohen Qualität weiterentwickelt werden können. Als Ergebnisse können genannt werden: Die Hochschulen waren sich einig, dass die hohe Ausländerquote an den Musikhochschulen angesichts des streng an Eignungskriterien orientierten Auswahlverfahrens im Wesentlichen auf die Versäumnisse in den letzten Jahrzehnten bei der Förderung musikalischer Talente in Deutschland zurückzuführen ist. Vorrangiges Ziel müsse es sein, durch geeignete Maßnahmen die musikalische Vorbildung deutscher Studienbewerber zu stärken. Die Hochschulen sprechen sich einstimmig gegen die Verhängung von Höchstgrenzen für die Zulassung von ausländischen Studierenden aus. Dies würde - auch im internationalen Kontext - einen erheblichen Qualitätsverlust bedeuten. Zentrales Aufnahmekriterium müsse weiterhin allein die fachliche Eignung der Bewerber/- innen sein. Die Hochschulen verweisen auch auf die wichtige Funktion ausländischer Studierender als Kulturbotschafter Deutschlands.

4 - 4 - Gegen die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer bestehen seitens der Hochschulen hingegen dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn diese bundesweit und für alle Hochschularten eingeführt würden. Entsprechendes gilt auch für Gebühren für berufsbegleitende und weiterbildende Studienangebote. Die Hochschulen und das MWK sind sich einig, dass die Situation der Lehrbeauftragten verbesserungsbedürftig ist. Auch diese muss bei einer Weiterentwicklung der Musikhochschulen berücksichtigt werden. Alle Hochschulen sprechen sich gegen eine Kürzung der Finanzierung der Musikhochschulen im Land aus. Sie betonen die wichtige Funktion, die hervorragend ausgebildete Musikerinnen und Musiker gerade im Musikland Baden-Württemberg zukommt. Die Hochschulen betonten, dass sie bereits jetzt finanziell über keinerlei relevanten Spielräume mehr verfügen. Die Mehrzahl der Hochschulen und Experten stimmen darin überein, dass eine (Voll-)Musikhochschule einer gewissen Mindestgröße bedarf, um funktionsfähig zu sein. Von der Mindestgröße im Sinne eines unteren Limits zu unterscheiden, ist die Frage, welche Größe eine (Voll-)Musikhochschule aufweisen muss, um auch im internationalen Kontext wettbewerbsfähig zu sein. Dies Größe liegt - wie internationale Beispiele zeigen - deutlich über der Mindestgröße. Die Mehrzahl der Hochschulen sehen in einer weiteren Reduzierung der Kapazitäten eine unmittelbare Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit. Die Hochschulen halten es für denkbar und wären dazu bereit, durch eine noch bessere Abstimmung bezgl. des Fächerangebotes im Sinne einer koordinierten Bündelung von Studieninhalten an bestimmten Hochschulen und einer weiteren Intensivierung der Kooperation zu Einsparungen zu kommen. Sie betonen aber, dass hierdurch die vom Rechnungshof geforderten Einsparungen nicht annähernd zu erreichen seien. Die Hochschulen würden es grundsätzlich begrüßen, zur Entlastung der eigenen Ressourcen bestimmte Ausbildungsinhalte an eine gemeinsam getragene Akademie auszulagern (z.b. Historisch informierte Aufführungspraxis). Die Mehrheit der Hochschulen und die Experten sehen die vom Rechungshof geforderte Einsparsumme nur durch deutliche strukturelle Änderungen der Hochschulprofile erreichbar, wenn gleichzeitig die internationale Konkurrenzfähigkeit des

5 - 5 - Musikhochschulstandortes Baden-Württemberg insgesamt erhalten bleiben soll. 4. ob inzwischen die Position des Rechnungshofs zur Weiterentwicklung der Musikhochschulen vorliegt, wie sie diese bewertet und inwiefern die Vorschläge des Rechnungshofs mit den Ergebnissen der Tagung einhergehen; Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen nach Einschätzung des Wissenschaftsministeriums im Grundsatz zu; unsere Musikhochschulen haben international einen ausgezeichneten Ruf, sie führen strenge Auswahlverfahren durch und orientieren sich am Exzellenzprinzip. Die Musikhochschulen gehören zum Fundament der weltweit einzigartigen deutschen Musikkultur und Orchesterlandschaft. Die Aussage des Rechnungshofs, dass die Musikhochschulen über den Bedarf hinaus ausbilden, muss ernst genommen werden. Die Chancen auf eine feste Beschäftigung in einem Orchester oder an einer Musikschule werden nach Einschätzung des Wissenschaftsministeriums immer schlechter. Nach Daten der Künstlersozialkasse liegt bei freiberuflich tätigen Berufsanfängern im Bereich Musik das Jahreseinkommen bei weniger als Euro. Nicht für richtig hält die Landesregierung die Empfehlung des Rechnungshofs, die Studienkapazitäten an allen Standorten deutlich zurückzuführen. Dies würde die Leistungsfähigkeit und das internationale Renommee der Musikhochschullandschaft Baden-Württembergs schwächen und zu einer deutlichen Qualitätseinbuße bei den Musikhochschulen führen. Eine flächendeckende Kürzung wurde bereits Ende der 90er Jahre als Folge der Empfehlungen der damals eingesetzten Kulturstrukturkommission umgesetzt. Die Kritik des Rechnungshofs an der kostenfreien Ausbildung für Bildungsausländer aus Nicht-EU-Staaten ist aus Sicht des Wissenschaftsministeriums zumindest diskussionswürdig. Dies darf aber nicht zu einer Fehlinterpretation führen: Ausländische Studierende sind in Baden-Württemberg sehr willkommen. Sie sind als hervorragende Musikerinnen und Musiker internationale Botschafter der europäischen Kultur. Der Einführung einer Obergrenze steht das Wissenschaftsministerium daher kritisch gegenüber, da sie zu einer qualitativen Verschlechterung der Musikhochschulen führen würde. In Anbetracht der Situation des Landeshaushalts wäre aber die - international im Musikhochschulbereich übliche - Ein-

6 - 6 - führung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten eine Option, die ernsthaft geprüft werden sollte. Dies muss aber im Kontext des gesamten Hochschulbereichs in Baden-Württemberg und der bundesweiten Entwicklung erfolgen. 5. wie aus ihrer Sicht das weitere Verfahren zur Entwicklung der Musikhochschulen aussehen soll und welche Ziele hierbei verfolgt werden. Für die Landesregierung ist die hervorragende Qualität und das internationale Renommee der baden-württembergischen Musikhochschulen Grundgedanke jedweder Weiterentwicklung. Unter Einbezug der Ergebnisse der o. g. Tagung hat das Wissenschaftsministerium daher folgendes Modell entwickelt, dass unter Erhalt aller fünf Standorte eine starke Profilbildung vorsieht und mit dem der vom Rechnungshof geforderte Abbau von rund 500 Studienplätzen ebenfalls realisiert werden kann: - Die Musikhochschulen Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart werden als Voll - Musikhochschulen in bisherigem Umfang erhalten. - Die Musikhochschule Mannheim konzentriert sich auf Jazz, Popmusik und Tanz. Die Popakademie wird Teil der Musikhochschule Mannheim und erhält Hochschulstatus. Der Bereich Jazz würde eine Größe erreichen, die ihn mit den Musikhochschulen in Köln und Berlin vergleichbar machen dürfte und eine überregionale und internationale Ausstrahlung zur Folge haben. In wieweit es die Umsetzung des Konzeptes erlaubt, weiterhin ein reduziertes Angebot im Bereich Jazz an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart vorzuhalten, wird noch geprüft. - Die Musikhochschule Trossingen konzentriert sich auf Alte Musik und Elementare Musikpädagogik. - Die Ausbildungskapazitäten für Jazz und Pop im Hauptfach werden landesweit in Mannheim gebündelt, die Ausbildung für Elementare Musikpädagogik und Alte Musik in Trossingen. - Die Standorte vereinbaren miteinander weitere Profilbildungen. - Die Räumlichkeiten und die Verwaltungskapazität der Musikhochschule Trossingen werden für eine landesweite Musikhochschulakademie zur Verfügung gestellt, die - während der vorlesungsfreien Zeit - Kurse zur intensiven Förderung junger Künstler und Ensembles sowie Meisterkurse miteinander verbindet. Während des Semesters

7 - 7 - hält sie für die Studierenden aus Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart das Angebot in den Ergänzungsinstrumenten, vor allem der Alten Musik, bereit. Ganzjährig dient sie als Proben- und Exkursionsort für Ensembles, Vorklassen und Klausurwochen. Dieses Modell ermöglicht nach Einschätzung des Wissenschaftsministeriums einen Konsolidierungsbeitrag für den Landeshaushalt in Höhe von 4 Mio., der stufenweise realisiert werden kann. Das Modell wird in Kürze dem Wissenschaftsausschuss des Landtages zur Diskussion vorgelegt werden. Die Vorschläge des Rechnungshofs bezüglich Gebühren für weiterbildende und berufsbegleitende Studiengänge, das Zweitstudium sowie für Nicht-EU-Ausländer sollen eingehend geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Theresia Bauer MdL Ministerin

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