Qualitätssichernde Bewertung zum Gutachten
|
|
- Käthe Frei
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Qualitätssichernde Bewertung zum Gutachten Flugbetriebliche Untersuchung der Hindernisfreiheit des Ausbauvorhabens Landebahn Nord-West am Flughafen Frankfurt (Main) (Landebahn im Kelsterbacher Wald) von G. Schänzer, Braunschweig im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Heinz Mellmann Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. Nürtingen, den
2 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Anlagen Verzeichnis der Abbildungen Verzeichnis der Abkürzungen Zusammenfassung 1. Aufgabenstellung 2. Grundlagen 3. Überprüfung des Gutachtens hinsichtlich der Leistungsbeschreibung (vom ) des HMWVL 4. Grundsätzliche Vorgehensweise des Gutachtens Schänzer 5. Anmerkungen zum Textteil des Gutachtens Schänzer 6. Anmerkungen zu den Anhängen des Gutachtens Schänzer 6.1. Zu Anhang A1: Flugsimulation 6.2. Zu Anhang A2: Hindernisbegrenzungsflächen nach ICAO-Annex Zu Anhang A3: Wirbelschleppen 6.4. Zu Anhang A4: Gewitter Scherwind 6.5. Zu Anhang A5: Vogelschlag 6.6. Zu Anhang A6: Einfluß künstlich induzierter Aufwindfelder auf die Flugsicherheit 6.7. Zu Anhang A7: Nebelbildung im Bereich der Kühlaggregate auf dem Gelände der Ticona 6.8. Zu Anhang A8: Auswirkungen von Störfallemissionen ausgehend von dem Chemiewerk der Ticona auf die Sicherheit im Luftverkehr 6.9. Zu Anhang A9: Navigatorische Fehler Zu Anhang A10: DEA-Tanklager Zu Anhang A11: Auswirkungen der Landebahnneigung Zu Anhang A12: Leichtes Luftfahrthindernis ( frangible object ) 2
3 6.13. Zu Anhang A 13: Besonderheiten in der Landebahnumgebung Mönchswaldsee Längsneigung Abrollbahn N8 sowie Abrollbahn Ost Hindernisabstand von Objekten zum Lichtaustritt der Anflugfeuer 7. OAS - / CRM - Berechnungen 3
4 Verzeichnis der Anlagen 1. Leistungsbeschreibung für eine flugbetriebliche Untersuchung zur Vorbereitung einer möglichen Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Hessen vom des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 2. Zusammenfassung bzgl. der Hindernisse gemäß den im Gutachten Schänzer enthaltenen Tabellen incl. Gegenüberstellung mit den von den Vermessern Grandjean und Kollegen übermittelten Koordinaten/Daten vom Januar Tabellarische Gegenüberstellung der verschiedenen Datenquellen bzgl. der Ergebnisse der Hindernisvermessungen und -auswertungen Verzeichnis der Abbildungen Abb.1 Lageplan mit Darstellung der Hindernisse in Anflugrichtung 07 Abb.2 Längsschnitt mit Darstellung der Hindernisse in Anflugrichtung 07 Abb.3 Schematisches Querprofil in Anflugrichtung 07, ca m vor Schwelle 07 4
5 Verzeichnis der Abkürzungen BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen CAT Category Anflugkategorie CFIT Controlled Flight into Terrain DFS Deutsche Flugsicherung GmbH DH Decision Height Entscheidungshöhe CRM Collision-Risk-Modell Fraport Flughafen Frankfurt (Main) AG GP-Inop Gleitwegsender ausser Betrieb HMWVL Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ICAO International Civil Aviation Organization Internationale Zivilluftfahrtorganisation LBA Luftfahrt-Bundesamt NfL Nachrichten für Luftfahrer OAS Obstacle Assessment Surfaces Hindernisbeurteilungsflächen ÖBVI Öffentlich bestellte und vereidigte Vermessungsingenieure OCA/H Obstacle Clearance Altitude/Height Hindernisfreihöhe OFZ Obstacle Free Zone Hindernisfreizone PANS-OPS Procedures for Air Navigation Services (Doc OPS / 611) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) 5
6 Zusammenfassung Mit Datum vom wurde die Endfassung des Gutachtens Flugbetriebliche Bewertung der Hindernisfreiheit des Ausbauvorhabens Landebahn Nord-West am Flughafen Frankfurt (Main) von Prof. Dr. G. Schänzer, Braunschweig, vorgelegt. Aufgabenstellung dieses Bezugsgutachtens war es, die gegebene Hindernissituation unter verschiedenen Aspekten (z.b. regelmäßige/unregelmäßige Flugzustände, Triebwerksausfall, Ausfall von Navigationsanlagen etc.) flugbetrieblich zu beurteilen. Grundlage hierfür war die Leistungsbeschreibung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom Eine derartige flugbetriebliche Bewertung ( Aeronautical Study ) ist nicht standardisiert, so dass durch den Gutachter selbst die Ansätze für die Untersuchungen und Bewertungen im Einzelfall zu ermitteln sind.. Eine derartige flugbetriebliche Untersuchung kann im Rahmen des zum Zeitpunkt der Ausarbeitung vorliegenden Planungsstandes teilweise nur auf der Basis von fundierten Annahmen erstellt werden, da einige maßgebliche Grundbedingungen noch nicht bekannt sind, z.b. die tatsächlichen Aufwindströmungen im Ticona - Bereich. Die hiermit vorgelegte Ausarbeitung hat die Aufgabe, die Darstellungen in dem Bezugsgutachten Schänzer im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität zu bewerten. Es war dagegen nicht Gegenstand dieses Papiers, eigene Betrachtungen für die Gesamtproblematik anzustellen und darauf aufbauend zusätzliche eigene Lösungsvorschläge zu unterbreiten. 6
7 Die Überlegungen zur Hindernissituation basieren auf den von der Fraport AG zur Verfügung gestellten Hindernisdaten, welche im Januar 2003 nochmals im Detail nachvermessen wurden. Diese Daten wurden nach den jeweils betroffenen Flächensystemen (Anflugfläche, seitl. Übergangsfläche) sortiert und im Einzelfall bewertet. Im Zuge der Hindernisbetrachtung wurden auf der Basis der vom Vermessungsbüro Grandjean (ÖBVI) im Auftrag des HMWVL durchgeführten Nachvermessung (vgl. Kap. 2, b) dieser Ausarbeitung) zunächst die Hindernisse ohne Durchdringung ausgeschieden, im weiteren wurden die Hindernisse auf der Basis eigener Überlegungen des Gutachters in die folgenden Kategorien eingeteilt: a) Hindernisse, die entfernt, gekürzt oder verlagert werden müssen b) Hindernisse mit leichter Durchdringung c) Hindernisse, die massiv gekürzt werden müssen. Die Nachrechnungen auf der Basis der Koordinaten der Nachvermessung ergaben bei einigen Hindernissen Abweichungen von den im Gutachten angegebenen Durchdringungshöhen, die sich jedoch m.e. nicht auf die Gesamtbewertung des Gutachtens auswirken. Diese sollten jedoch im Rahmen der weiteren Überlegungen im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Die technischen Möglichkeiten zur Entfernung, Kürzung oder Verlagerung der untersuchten Hindernisse waren nicht Gegenstand des Schänzer - Gutachtens. Für den im Gutachten Schänzer enthaltenen Ansatz bzgl. des Ersatzes von Teilen der durchdringenden Hindernisse durch sog. leichte Hindernisse findet sich in der einschlägigen Literatur der ICAO für Bereiche außerhalb der engeren Start-/Landebahnumgebung kein Hinweis. Sofern die fraglichen Aufbauten tatsächlich ersetzt werden können, handelt es sich hierbei jedoch um einen Ansatz zur zusätzlichen Erhöhung der flugbetrieblichen Sicherheit. 7
8 Durch die im Rahmen der Hindernisuntersuchungen erfolgen Bewertungen und die vorgeschlagenen Maßnahmen wird ein Weg aufgezeigt, die Landebahn Nord-West im Rahmen von ICAO-Standards als sicher zu bewerten. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist nach Auffassung des Gutachters Schänzer die Beschränkung auf sog. Präzisionsanflüge, d.h. der Verzicht auf Sichtanflüge und Nicht-Präzisionsanflüge als sog. Compensating Factor (Kompensationsfaktor). Unabhängig von der möglichen Diskussion, ob in dem fraglichen Fall auch Sichtanflüge und Nicht-Präzisionsanflüge unter bestimmten Rahmenbedingungen sicher durchgeführt werden könnten, halte ich diese Beschränkung auf Präzisionsanflüge ebenfalls für den wesentlichen betrieblichen Kompensationsfaktor bzgl. der Hindernissituation, da hiermit navigatorische Fehler vermieden werden und die Flugführung erheblich präziser ist als bei den beiden anderen Anflugverfahren. Insbesondere kann das bei Nicht- Präzisionsverfahren infolge der nicht durch Navigationsanlagen vorgegebenen Höhenführung auftretende Phänomen des Controlled Flight into Terrain (CFIT) infolge falscher Höhenmessereinstellung ausgeschlossen werden. Hinzu kommen die nach Auffassung des Gutachters erforderlichen Begrenzungen hinsichtlich der Vertikalströmungen über Schornsteinen und Kühlaggregaten. Die entsprechende Detailprüfung muss im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Ergänzend zu den eigentlichen Hindernisbetrachtungen wurde im Rahmen des Gutachtens eine Flugsimulation durchgeführt, um auch die gemäß Aufgabenstellung zu behandelnden psychologischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der auf der Flugsimulation basierenden Beantwortung der Fragebögen sind im Hinblick auf die Auswirkungen bzgl. der Hindernissituation ergänzend in die Überlegungen eingegangen. 8
9 Nach den Aussagen der am Simulatorversuch teilnehmenden Piloten wurde die bestehende Hindernissituation im Anflug auf die Landebahn 07 Nord- West als beeindruckend, zum Teil irritierend, aber nicht als sicherheitskritisch eingestuft. Da sich diese Aussagen auf alle drei ursprünglich untersuchten Anflugverfahren beziehen (Sichtanflüge, Nicht-Präzisionsanflüge und Präzisionsanflüge), besteht im Rahmen dieser Aussage eine zusätzliche Sicherheit gegenüber dem beabsichtigten Zustand bei reinen Präzisionsanflügen. Im Rahmen der Flugsimulationen hat sich jedoch herausgestellt, dass die Flugbahnen mit den Hindernissen, beispielsweise auf dem Ticona-Gelände, nicht in Konflikt kommen. Meines Erachtens sollten diese Ergebnisse bzgl. der Flugbahnen im Zuge des folgenden Planfeststellungsverfahrens noch detaillierter ausgewertet werden. Ergänzend wurden die Themenkomplexe Wirbelschleppen, Gewitter- Scherwind und Vogelschlag im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Flugbetrieb untersucht. Die hier enthaltenen Überlegungen sind im Rahmen der derzeit vorliegenden Grundlagen nachvollziehbar und plausibel. Die Auswirkungen auf Gebäude/Anlagen am Boden waren nicht Gegenstand des Gutachtens. Die Auswirkungen von Aufwindfeldern sowie von Nebelbildung im Bereich von Ticona wurden mangels detaillierterer Grundlagendaten für die im Ticona-Bereich vorhandenen Anlagen auf der Basis von bereits untersuchten Beispielen im Bereich anderer Flugplätze abgehandelt und Empfehlungen gegeben, die bei der technischen Folgeplanung berücksichtigt werden sollten. Auftragsgemäß wurden zusätzlich die Auswirkungen von Störfällen infolge - Explosion im Bereich Ticona - Emission von toxischen Gasen untersucht. 9
10 Die Herleitung des Risikos der beiden im Gutachten Schänzer behandelten Störfälle ist bei Annahme der dargestellten Störfallwahrscheinlichkeit für die Anlagen der Ticona nachvollziehbar und plausibel. Die zusätzlich enthaltenen Aussagen des Schänzer - Gutachtens zum DEA- Tanklager, zu den Auswirkungen der Landebahn-Neigung und zu den Besonderheiten in der Landebahn-Umgebung (Mönchswaldsee, Längsneigung Abrollbahnen, Lichtaustritt Anflugfeuer) sind im derzeitigen Planungsstand ebenfalls nachvollziehbar. 10
11 1. Aufgabenstellung Mit Datum vom wurde die Endfassung des Gutachtens Flugbetriebliche Bewertung der Hindernisfreiheit des Ausbauvorhabens Landebahn Nord-West am Flughafen Frankfurt (Main) (Landebahn im Kelsterbacher Wald) von Prof. Dr. G. Schänzer, Braunschweig, vorgelegt. In diesem Gutachten werden auf der Basis der vom Flughafen Frankfurt (Main) (Fraport) vorgelegten Basisdaten des genannten Landebahn-Ausbauvorhabens wesentliche hiermit verbundene flugbetriebliche Fragestellungen behandelt, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der Hindernisfreiheit in der Umgebung der zu untersuchenden Landebahnlage. Die hiermit vorgelegte Ausarbeitung hat die Aufgabe, die Darstellungen in dem Bezugsgutachten (im folgenden Gutachten Schänzer genannt) im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität zu bewerten. Die genaue Aufgabenstellung für das Gutachten Schänzer ist der als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung für eine flugbetriebliche Untersuchung zur Vorbereitung einer möglichen Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Hessen vom des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zu entnehmen. Die Endfassung des Gutachtens Schänzer mit Datum vom ging am ein, die Bearbeitung der Grundlagen (Hindernisberechnungen etc.) erfolgte auf der Basis des Gutachten-Bearbeitungsstandes ; diese wurden nach Eingang der Endfassung überprüft und soweit erforderlich angepasst. Eine Besprechung über den erforderlichen und sinnvollen Umfang dieser Ausarbeitung fand am im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) statt. Hierbei wurde der folgende Aufgabenumfang definiert: 11
12 I. Überprüfung des Gutachtens Schänzer hinsichtlich der Leistungsbeschreibung des HMWVL vom II. Stellungnahme zu den im Gutachten Schänzer gewählten Ansätzen III. Überprüfung der in dem Gutachten enthaltenen Hindernisberechnungen IV. Stellungnahme zu den Einzelkapiteln des Gutachtens hinsichtlich Nachvollziehbarkeit V. Zusätzliche Berechnungen unter Zugrundelegung des Collision- Risk-Models (CRM) der ICAO sowie des OAS - Flächensystemes gemäss ICAO-Doc OPS / 611 (PANS-OPS). Aufgabe dieser Ausarbeitung ist es nicht, eigene Betrachtungen für die Gesamtproblematik anzustellen und darauf aufbauend ggf. abweichende - Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die vorliegende Ausarbeitung zielt vielmehr auf die Nachvollziehbarkeit der Aussagen im Gutachten Schänzer unter Berücksichtigung der vom Gutachter gewählten Maßstäbe ab. Im Rahmen eines solchen Gutachtens besteht das Grundproblem, dass es für eine derartige Flugbetriebliche Bewertung ( Aeronautical Study ) keine allgemeingültigen und standardisierten Ansätze gibt und daher die Ansätze für die Untersuchungen und Bewertungen im Einzelfall unter Berücksichtigung des Standes der Technik vom Gutachter selbst gewählt werden müssen. 12
13 2. Grundlagen Grundlage für diese Ausarbeitung waren die folgenden Unterlagen: a) Flugbetriebliche Untersuchung der Hindernisfreiheit des Ausbauvorhabens Landebahn Nord-West am Flughafen Frankfurt (Main) (Landebahn im Kelsterbacher Wald) von G. Schänzer, Braunschweig, vom als Bezugsgutachten (Schänzer - Gutachten). b) Vermessungsunterlagen über die Hindernisse in der Umgebung der neuen Landebahn der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Grandjean und Kollegen, Frankfurt, übersandt mit Anschreiben vom c) Leistungsbeschreibung für eine flugbetriebliche Untersuchung zur Vorbereitung einer möglichen Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Hessen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden, Weitere Möglichkeiten zur Veränderung der Hindernissituation bzgl. der Landebahn Nord-West wurden im Gutachten Schänzer nicht untersucht und sind daher auch nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung. Die vom Büro Grandjean und Kollegen übergebenen Hindernisdaten wurden an Prof. Schänzer zwecks Überprüfung der zugrunde gelegten Grundlagenbasis weitergeleitet. Im Rahmen der gleichzeitig erfolgten Nachrechnung der Hindernissituation stellten sich einige Abweichungen zwischen den eigenen Berechnungen und den im Schänzer - Gutachten enthaltenen Angaben heraus. Im Rahmen der Diskussion dieser Abweichungen erläuterte der Gutachter, dass die (Lage-) Koordinaten der Hindernisse im Gutachten Schänzer noch auf den von Fraport mit Datum vom zusammengestellten Unterlagen basierten, die Höhen jedoch bereits auf den Angaben der Vermesser Grandjean und Kollegen vom Januar Im Schänzer 13
14 Gutachten wurden die jeweils höchsten Höhen der Nachvermessung auf die früheren Koordinaten projiziert. Die Schwellenkoordinaten wurden von der Fraport mit Datum vom übermittelt und mit der Bitte um Bestätigung als Berechnungsgrundlage an Herrn Schänzer übermittelt. Die Konformität wurde bestätigt. 14
15 3. Überprüfung des Gutachtens hinsichtlich der Leistungsbeschreibung (vom ) des HMWVL Die genannte Leistungsbeschreibung ist dieser Stellungnahme als Anlage 1 beigefügt. Die Anmerkungen in diesem Kapitel beziehen sich auf die Abschnitte dieser Leistungsbeschreibung. Grundlage der Untersuchungen sollten die damals vorliegenden Ausarbeitungen bzgl. der Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb für die neue Landebahn gemäß NfL-I-328/01 sein, in welcher 27 Bauwerke mit kritischen Höhen identifiziert wurden. Die OCA/H für Präzisionsanflugverfahren würden hierbei nach einer Stellungnahme der DFS denjenigen der bestehenden Bahnsysteme entsprechen. Auch eine vorherige Berechnung mit dem CRM hätte keine wesentlichen Risiken ergeben. Diese vorab durchgeführten Untersuchungen sollten durch das Gutachten Schänzer um eine flugbetriebliche Komponente erweitert werden, bei der die Qualität der zu überfliegenden Betriebsstätte einzubeziehen war (Teilanlagen auf dem Gelände der Firma Ticona unterliegen der Störfallverordnung). Zum Abschnitt Einleitung Zu S. 1, Absatz 1 Entsprechend der Leistungsbeschreibung wurden 27 Bauwerke mit kritischen Höhen identifiziert, welche die Flächensysteme der BMVBW - Richtlinie bzw. des ICAO, Anhang 14, durchstoßen. Im Zuge der in der Zwischenzeit durchgeführten Nachvermessungen hat sich die Anzahl der Hindernisse reduziert. 15
16 Zu S. 2, Absatz 2f Die genauen Anforderungen an eine derartige flugbetriebliche Stellungnahme sind in den genannten Richtlinien nicht enthalten und auch national wie international nicht standardisiert. Insofern mußten die hierfür zugrunde zulegenden Maßstäbe durch den Gutachter Schänzer (im Rahmen der Leistungsbeschreibung) selbst gewählt und definiert werden. Nach Seite 2, Absatz 4, soll die Studie im Ergebnis folgende Aussagen enthalten: a) ob die Hindernisse zu beseitigen sind oder durch eine Höhenreduzierung eine flugbetriebliche Akzeptanz hergestellt werden kann. Anmerkung hierzu: Die dem Gutachter vorliegenden Hindernisse wurden im Einzelfall auf die aus der Sicht des Gutachters Schänzer erforderlichen Maßnahmen untersucht und beschrieben. b) ob flugbetriebliche Auflagen zur Gewährleistung der Flugsicherheit erstellt werden müssen (z.b. Festlegung von Betriebsminima). Das Gutachten kommt unter diesem Gesichtspunkt zu dem Ergebnis, dass im Falle der vorgeschlagenen Maßnahmen gem. a) die geplante Landebahn Nord-West im Rahmen von ICAO-Standards sicher ist. Das Gutachten geht hierbei davon aus, daß auf der Landebahn Nord-West nur Präzisionsanflüge stattfinden, eine Erhöhung von Betriebsminima wird unter dieser Voraussetzung nicht vorgeschlagen. 16
17 Zum Abschnitt Anforderung Zu S. 3, Absatz 2 Die Wahrscheinlichkeit von nicht regelmäßigen/ungewöhnlichen Flugzuständen in Bezug auf die Hindernissituation wird nicht explizit angegeben. Einseitiger Triebwerksausfall wurde im Rahmen der Flugsimulationen in einer besonders kritischen Situation, nämlich dem Durchstarten nach dem Aufsetzen mit gleichzeitigem Triebwerksausfall, simuliert, der Ausfall von Navigationseinrichtungen wird im Anhang 9 des Gutachtens ( Navigatorische Fehler ) explizit betrachtet. Psychologische Einflüsse wurden ebenfalls im Rahmen der Simulationen bewertet. Eine Nachfrage beim Gutachter hinsichtlich der untersuchten Systemfehler wurde wie folgt beantwortet: Als wichtigste Systemfehler wurden der Ausfall eines Triebwerkes beim Durchstarten sowie der Ausfall von Navigationsanlagen untersucht. Wenn evtl. vorhandene Fehler schon vor Beginn des Landeanfluges bekannt sind, kann der Anflug evtl. nicht begonnen werden bzw. muss an einem anderen Flughafen erfolgen. Tritt ein Fehler im Landeanflug dergestalt auf, dass ein Durchstarten erforderlich wird, ist dieser Fall durch die durchgeführten Untersuchungen bereits mit abgedeckt. Ergänzend hierzu ist anzumerken, dass die Anlagen in den Flugzeugen alleine von den Zulassungsvorschriften redundant ausgelegt sind, so dass hier Systemfehler, die sich auf den Anflug auswirken, nur in geringem Umfang auftreten. 17
18 Zu S. 3, Absatz 3 Entsprechend Absatz 3 soll die Hindernisflächendurchdringung bei der Durchführung von Präzisions-, Nicht - Präzisions- und Sichtanflügen bewertet werden. Die wesentlichen Flächensysteme gemäß ICAO-Annex 14 (bis auf die Inner approach, Inner transitional und Balked Landing -Surfaces) im Falle von Nicht-Präzisionsanflügen und Präzisionsanflügen stimmen bei der Code-Zahl 4 überein. Für den Fall, dass die Landebahn zum Beispiel nur für Sichtanflüge (Non- Instrument-Approaches) genutzt wird, wäre gemäss ICAO Annex 14 eine geringere Streifenbreite (nur 150 m gegenüber 300 m bei Nicht - Präzisionsund Präzisionsanflügen) sowie eine Neigung der Anflugfläche von lediglich 1:40 (bzw. 2,5 %) gegenüber 1:50 (bzw. 2 %) zu berücksichtigen. Durch den im Gutachten Schänzer dargestellten Ausschluss von Nicht- Präzisionsanflügen und Sichtanflügen, d.h. die Beschränkung auf Präzisionsanflüge der Kategorien I, II und III, wurden die eigentlichen Hindernis- Untersuchungen dementsprechend nur auf Präzisionsanflüge abgestellt.. Die potentiell von den Hindernissen ausgehenden Emissionen wurden ebenfalls untersucht. Zu den Spiegelstrichen auf S. 3 - Flugbetriebliche Maßnahmen werden durch den Gutachter selbst nicht vorgeschlagen, allerdings stellt die Beschränkung auf Präzisionsanflüge nach Auffassung des Gutachters Schänzer eine wesentliche Voraussetzung dar. 18
19 - Höhenreduzierungen bzw. sonstige Maßnahmen für einzelne Hindernisse werden vom Gutachter dagegen vorgeschlagen, wobei die Untersuchung der technischen Machbarkeit dieser Reduzierungen / Maßnahmen nicht Gegenstand des Gutachten-Auftrages gewesen ist. - Maßnahmen zur Durchführung von ordnungsgemäßem und sicherem Flugbetrieb werden beschrieben, z.b. - Vermeidung von Gewitterdurchflügen - Begrenzung von Geschwindigkeiten in Aufwindfeldern - Maßnahmen im Falle von Nebelbildung etc.. Zu den Spiegelstrichen auf S. 4 - Die Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch Störfälle auf dem Gelände der Ticona wurde anhand allgemeiner Ansätze beurteilt. - Auf die genannten Einwirkungen des Normalbetriebes der Ticona - Anlagen wurde wie folgt eingegangen: - Licht (im Rahmen der Flugsimulationen) - Fackeln/Notfackeln (Vorschlag für Verlegung der Fackel) - Kamine (Thermik) - Sicherheitsventile (Dampf, Rauch) (nur im Rahmen der Untersuchung der Kühlturm-Nebelschwaden) - Berstscheiben (nicht behandelt) - Auswirkungen infolge von Störfällen der auf dem Gelände InfraServ Höchst betriebenen Ethylenverdichterstation. Der E- thylenverdichter wird im Gutachten Schänzer im Zusammenhang mit der Flugsimulation auf S. 19 benannt: S 19, Absatz, 3. Spiegelstrich: Werksgelände der Fa. Ticona AG (inclusive Abflammfackel der Ethylenverdichter). 19
20 Der Ethylenverdichter wurde im Rahmen der Flugsimulationen in die Sichtsysteme implementiert (Fackel, Hindernis Nr. 44 für das Überdruckventil des Ethylenverdichters) und abgehandelt. Der Ethylenverdichter selbst hat die Hindernis-Nr. 50. Die Auswirkungen durch das DEA-Tanklager werden in einem eigenen Kapitel (Anhang A 10) abgehandelt. - Das Irritationspotential auf die Piloten durch Vogelzug wurde untersucht. - Die Auswirkungen von Wirbelschleppen vorausfliegender Luftfahrzeuge werden insoweit flugbetrieblich abgehandelt, als auf die allgemeinen Staffelungsstandards etc. aufgrund von Wirbelschleppen verwiesen wird. - Beabsichtigte anderweitige Einschränkungen und Abweichungen: - Einschnitt Mönchswaldsee (wird behandelt) - Bauwerk Abrollbahn N8 (wird behandelt) - Anflugbefeuerung 25: 1 : 43 statt 1 : 66 (wird behandelt) - Streifen Abrollbahn Ost (wird behandelt) - Positionierung von Anemometern (wird nicht behandelt) - Positionierung der Gleitpfadsender (wird nicht behandelt) 20
21 4. Grundsätzliche Vorgehensweise des Gutachtens Schänzer Das Bezugsgutachten Schänzer geht zunächst von der im Raumordnungsverfahren ermittelten Hindernissituation für die vorgegebene Lage der Bahn (Länge, Schwellen, Schwellenhöhen) aus und ermittelt die Durchdringungen durch die einschlägigen Hindernisfreiflächensysteme gemäß aktuellem ICAO-Annex 14 und den Richtlinien des BMVBW vom 02. November Diese Hindernisse wurden nach den Betriebsrichtungen und den zugrunde zulegenden Flächen (Anflugflächen, seitl. Übergangsfläche) sortiert und bewertet. Infolge der Nachvermessungen und der zwischenzeitlich entfernten Hindernisse wurde der Gesamtumfang der zu untersuchenden Hindernisse reduziert. Die verbliebenen Hindernisse wurden zunächst darauf hin untersucht, ob sich die Aufbauten ggf. durch solche im Sinne der vom Gutachter definierten frangible objects ersetzen lassen, so daß diese nach Auffassung des Gutachters Schänzer keine tatsächlichen Hindernisse mehr darstellen. Für die wiederum verbleibenden Hindernisse wurden Vorschläge bzgl. der Beseitigung gemacht, wobei die Beurteilung der technischen Machbarkeit nicht Gegenstand der Aufgabenstellung des Gutachtens Schänzer war.. Am Schluß der Auswertung verbleiben Hindernisse mit leichter Durchdringung, die nach Auffassung des Gutachters dann toleriert werden können, wenn entsprechende Compensating Factors (Ausgleichsfaktoren) vorhanden sind, welche im einzelnen für die Situation bzgl. der Landebahn Nord- West aufgeführt werden. Als wesentlichster Compensating Factor wird die Beschränkung auf Präzisionsanflüge der Kategorien I bis III herangezogen. 21
22 Die gewählten Ansätze bzgl. der Hindernissituation sind nachvollziehbar, auf Einzelheiten wird im Rahmen der Beschreibungen zur Tabelle in Anlage 3 eingegangen. Ergänzend zu den eigentlichen Hindernisbetrachtungen wurden durch Prof. Schänzer Flugsimulationen (Anhang 1 des Gutachtens) durchgeführt, um u.a. auch die psychologischen Aspekte gemäß Aufgabenstellung zu behandeln. Derartige psychologische Aspekte stellen jedoch nur weiche Beurteilungsfaktoren dar und können daher nur qualitativ abgehandelt werden. Im Rahmen der Flugsimulationen hat sich jedoch herausgestellt, dass die Flugbahnen mit den Hindernissen nicht in Konflikt kamen. Die zeichnerische und textliche Auswertung dieser Flugbahnen sollte m.e. noch im weiteren Verfahrensverlauf konkretisiert werden, um hierdurch ggf. noch genauere Rückschlüsse auf die Einzelhindernisse zu erhalten. In Ergänzung zu den Ausführungen des Gutachtens Schänzer ist anzumerken, dass die Höhenführung bei derartigen Präzisionsanflügen bereits bei der Anflugkategorie I sehr genau und die Abweichungen hiervon gering sind. In den nachfolgenden Abbildungen 1 bis 3 ist zusätzlich zu den Darstellungen des Schänzer-Gutachtens die bestehende Hindernissituation (ohne Bereinigungsmaßnahmen) innerhalb der mit 1:50 geneigten Anflugfläche mit dem Soll-Gleitwinkel von 3 (entsprechend 1 : 19,08) gegenübergestellt. Die rot gekennzeichneten Hindernisse befinden sind im Bereich der Anflugfläche, die grün dargestellten Hindernisse im Bereich der seitlichen Übergangsfläche. Bei dem dargestellten Querschnitt ist zu beachten, dass sich die Hindernisse nicht alle in genau diesem Querprofil befinden. 22
23
24
25
26 5. Anmerkungen zum Textteil des Gutachtens Schänzer Zu Kapitel 1. Zusammenfassung Zu S. 5, 3. Absatz, oberer Teil: Die ICAO-Empfehlungen sind im technischen Sinne als Mindeststandards anzusehen. Für die hieraus resultierende Schlussfolgerung, dass ein begrenztes Durchstoßen von Hindernissen in Kauf genommen werden kann, wenn an dem betrachteten Flughafen die Sicherheitsstandards höher sind als der ICAO-Mindeststandard, ist mir im Rahmen der ICAO-Veröffentlichungen allerdings keine Quelle bekannt. Hierbei handelt es sich um eine eigene Einschätzung des Gutachters, welche allerdings vom Grundsatz her aus flugbetrieblicher Sicht nachvollziehbar ist. Zu S. 5, 3. Absatz, unterer Teil: Es ist richtig, dass es im Bereich des eigentlichen Flughafens unvermeidbare Hindernisse gibt, die als leichte Luftfahrthindernisse auszubilden sind ( frangible Objects ). Hierbei handelt es sich jedoch um Anlagen, auf die im Rahmen des Flugbetriebes in der unmittelbaren Umgebung der Landebahn nicht verzichtet werden kann, z.b. um den im Gutachten erwähnten Gleitwegsender, Beschilderungen etc.. Die Unvermeidbarkeit dieser Hindernisse weist eine andere Dimension als diejenige von Hindernissen in den Anflugsektoren sowie den seitlichen Übergangsflächen auf. In diesem Zusammenhang stellt sich z.b. auch die Frage, wie sich leichte Hindernisse im Falle einer Berührung durch Flugzeuge hinsichtlich sich in der Umgebung aufhaltender Personen darstellen. 26
27 Zu S. 6, 3. Absatz: Auf die Einzeldarstellungen hinsichtlich der Hindernisbewertung/-Beseitigung wird in den folgenden Kapiteln sowie in den Anlagen 2/3 dieser Stellungnahme noch näher eingegangen. An diese Stelle soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Umsetzung der benannten Maßnahmen insbesondere im Bereich der Firma Ticona noch nicht im Detail technisch geprüft wurde, was allerdings auch nicht Bestandteil der schriftlich formulierten Aufgabenstellung war. Zu Kapitel 2. Situation Zu S. 11, Tabelle 2.1, Liste der relevanten Hindernisse: Die dieser Tabelle 2.1 zugrunde gelegten Koordinaten (aus dem Raumordnungsverfahren) sind mir nicht bekannt, jedoch die Koordinaten der Nachvermessung vom Januar Die Ergebnisse dieser Nachvermessung sind letztlich für die Bewertungen innerhalb des Gutachtens Schänzer massgebend. Aus diesem Grunde wurden die verschiedenen Tabellen des Gutachtens Schänzer - Tabelle 2.1: Liste der relevanten Hindernisse - Tabelle 2.1a: Hindernisse mit Bezeichnungen nach [1] und [4] - Tabelle 3.1: Hindernisse ohne Durchdringung - Tabelle 3.2: Hindernisse, die entfernt, gekürzt oder verlagert werden müssen - Tabelle 3.3: Hindernisse mit leichter Durchdringung - Tabelle 3.4: Hindernisse, die massiv gekürzt werden müssen einschließlich der zugehörigen Erläuterungen und Schlussfolgerungen in der in Anlage 3 beigefügten Tabelle zusammengefasst. 27
28 Im Vorgriff auf die Erläuterung dieser Tabelle soll dargelegt werden, dass sich m.e. infolge der durch die Nachvermessung genaueren Koordinaten Abweichungen in den berechneten Durchdringungen ergeben, die sich jedoch nicht auf die Gesamt-Beurteilung des Gutachtens Schänzer auswirken. Diese rechnerischen Abweichungen müssen jedoch bei den genaueren Planungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt werden. Zu S. 14/15 (Abb. 2.4 und 2.5): In diesen Abbildungen sind die seitlichen Übergangsflächen bis auf eine Höhe von 100 m über dem jeweiligen Bezugspunkt am Landebahnstreifen bzw. ab dem Rand der Anflugfläche dargestellt. Dies entspricht den Anforderungen der Richtlinien des BMVBW. Im ICAO-Annex 14 enden diese Flächen dagegen im Bereich der 45 m über dem Landeplatzbezugspunkt gelegenen Horizontalfläche. Diese Horizontalfläche und die daran anschließende konische Fläche werden nicht betrachtet. Eine Überprüfung der Hindernisse anhand der Flächensysteme ergab, daß die hierdurch möglicherweise abweichenden Hindernisse unter Zugrundelegung der Bezugshöhe des Landebahnbezugspunktes von 100,25 m ü.nn auch bei Zugrundelegung der Endhöhe der seitlichen Übergangsfläche von 45 m und der dort angrenzenden Horizontalfläche unterhalb dieser (Horizontal-) Fläche liegen. Zu S. 16, oben: Der Gutachter Schänzer geht davon aus, dass die OFZ (Obstacle Free Zone) hindernisfrei ist. Dies muß innerhalb der Planfeststellung für die an den neuen Flugbetriebsflächen zu installierenden flugtechnischen Anlagen (GP-Mast, LLZ, Schilder, Windsäcke etc.) noch im Detail geprüft werden. 28
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrPhilipp-Gerlach Teßmer
Kanzlei Philipp-Gerlach Teßmer - Niddastr. 74 - Luftfahrtbundesamt Verwaltungsstelle Flugsicherung Frau Dr. Risch Postfach 1243 63202 Langen vorab per Fax: 06103 707-3909 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
MehrArbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung
Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung 1 Abgrenzung Die vorliegenden Excel-Tabellen dienen nur als Beispiel, wie anhand von Checklisten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrOhne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?
Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt
MehrBericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON
1 Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON Einleitung Bei der Rasse PON wurden im APH in der letzten Zeit auffällig viele Herzkrankheiten und Herzveränderungen unterschiedlicher
MehrWelche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?
Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrLeistungsbeschreibung für ein Gutachten Kooperationsmöglichkeiten des Flughafens Frankfurt/M. mit Hahn und anderen Flughäfen mit dem Ziel der
Leistungsbeschreibung für ein Gutachten Kooperationsmöglichkeiten des Flughafens Frankfurt/M. mit Hahn und anderen Flughäfen mit dem Ziel der Verkehrsverlagerung Bensheim Juni 2001 Seite 1 Leistungsbeschreibung
MehrProzessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08
Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrHandbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3
Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 von Markus Mack Stand: Samstag, 17. April 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Systemvorraussetzungen...3 2. Installation und Start...3 3. Anpassen der Tabelle...3
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrDeutschland-Check Nr. 34
Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21
MehrPrüfung eines Datenbestandes
Prüfung eines Datenbestandes auf Abweichungen einzelner Zahlen vom erwarteten mathematisch-statistischen Verhalten, die nicht mit einem Zufall erklärbar sind (Prüfung auf Manipulationen des Datenbestandes)
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrManagement von Beschwerden und Einsprüchen
Management von Beschwerden und Einsprüchen für die für Wald & Holz-Zertifizierung Bureau Veritas Certification Verfahrensweise - TQR I&F Division V2-0 - Februar 2015 Move Forward with Confidence 1. EINLEITUNG
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
Mehr2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
MehrFunktionsbeschreibung. Lieferantenbewertung. von IT Consulting Kauka GmbH
Funktionsbeschreibung Lieferantenbewertung von IT Consulting Kauka GmbH Stand 16.02.2010 odul LBW Das Modul LBW... 3 1. Konfiguration... 4 1.1 ppm... 4 1.2 Zertifikate... 5 1.3 Reklamationsverhalten...
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrLuftverkehr C30 Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle
Grundsätze des Bundes und der Länder für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle 1. Einleitung vom 3. 4. 2000 (NfL II 37/00), geänd. durch Bek. vom 1. 8. 2001 (NfL
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrAnhand des bereits hergeleiteten Models erstellen wir nun mit der Formel
Ausarbeitung zum Proseminar Finanzmathematische Modelle und Simulationen bei Raphael Kruse und Prof. Dr. Wolf-Jürgen Beyn zum Thema Simulation des Anlagenpreismodels von Simon Uphus im WS 09/10 Zusammenfassung
MehrA1.7: Entropie natürlicher Texte
A1.7: Entropie natürlicher Texte Anfang der 1950er Jahre hat Claude E. Shannon die Entropie H der englischen Sprache mit einem bit pro Zeichen abgeschätzt. Kurz darauf kam Karl Küpfmüller bei einer empirischen
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrErfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen!
Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! www.wee24.de. info@wee24.de. 08382 / 6040561 1 Experten sprechen Ihre Sprache. 2 Unternehmenswebseiten
MehrFormulierungshilfen für das wissenschaftliche Schreiben
Formulierungshilfen für das wissenschaftliche Schreiben 1. Einleitendes Kapitel 1.1.1 Einen Text einleiten und zum Thema hinführen In der vorliegenden Arbeit geht es um... Schwerpunkt dieser Arbeit ist...
MehrVerfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG
Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der
MehrDurch diese Anleitung soll eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermessung und Bewertung von Golfplätzen sichergestellt werden.
Da die Länge der Spielbahnen auch unter dem Course-Rating-System (CRS) das wichtigste Bewertungskriterium für einen Golfplatz darstellt, ist die korrekte Vermessung der Spielbahnen eine unverzichtbar notwendige
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrAngebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602
MehrStraße. Tiefgarage. Planung einer Tiefgarageneinfahrt Arbeitsblatt
Planung einer Tiefgarageneinfahrt Arbeitsblatt Die Problemstellung Du bist Architekt und deine Aufgabe ist die Planung einer Tiefgarageneinfahrt von der Straße bis in die Kelleretage eines neu gebauten
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrEasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm
EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm Arbeiten mit OMEGA ARES 21 EasyWk - DAS Schwimmwettkampfprogramm 1 Einleitung Diese Präsentation dient zur Darstellung der Zusammenarbeit zwischen EasyWk und der Zeitmessanlage
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrKurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8. Flughafen Leipzig Halle. Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld
SCHALLSCHUTZ Consulting Dr. Fürst Inh. D. Friedemann Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8 Flughafen Leipzig Halle Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld Bodenlärm Bodenlärmabschirmung durch 20 m hohe Stand: 03.11.2009
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrÜberprüfung Bankenhaftung
Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche
Mehr1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung
1 Einleitung 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung Obgleich Tourenplanungsprobleme zu den am häufigsten untersuchten Problemstellungen des Operations Research zählen, konzentriert sich der Großteil
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrDas Wachstum der deutschen Volkswirtschaft
Institut für Wachstumsstudien www.wachstumsstudien.de IWS-Papier Nr. 1 Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland 1950 2002.............Seite 2 Relatives Wachstum in der
MehrFragebogen: Abschlussbefragung
Fragebogen: Abschlussbefragung Vielen Dank, dass Sie die Ameise - Schulung durchgeführt haben. Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer subjektiven Einschätzung unseres Simulationssystems,
MehrGeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006
GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...
MehrExcel 2013. Fortgeschrittene Techniken. Peter Wies. 1. Ausgabe, März 2013 EX2013F
Excel 2013 Peter Wies 1. Ausgabe, März 2013 Fortgeschrittene Techniken EX2013F 15 Excel 2013 - Fortgeschrittene Techniken 15 Spezielle Diagrammbearbeitung In diesem Kapitel erfahren Sie wie Sie die Wert-
MehrKFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten
16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrKugel-Fächer-Modell. 1fach. 3fach. Für die Einzelkugel gibt es 3 Möglichkeiten. 6fach. 3! Möglichkeiten
Kugel-Fächer-Modell n Kugeln (Rosinen) sollen auf m Fächer (Brötchen) verteilt werden, zunächst 3 Kugeln auf 3 Fächer. 1fach 3fach Für die Einzelkugel gibt es 3 Möglichkeiten } 6fach 3! Möglichkeiten Es
MehrAgile Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung: Scrum
C A R L V O N O S S I E T Z K Y Agile Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung: Scrum Johannes Diemke Vortrag im Rahmen der Projektgruppe Oldenburger Robot Soccer Team im Wintersemester 2009/2010 Was
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
Mehr50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte
50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien
MehrGüte von Tests. die Wahrscheinlichkeit für den Fehler 2. Art bei der Testentscheidung, nämlich. falsch ist. Darauf haben wir bereits im Kapitel über
Güte von s Grundlegendes zum Konzept der Güte Ableitung der Gütefunktion des Gauss im Einstichprobenproblem Grafische Darstellung der Gütefunktionen des Gauss im Einstichprobenproblem Ableitung der Gütefunktion
MehrOECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland
OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
MehrDas Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
Mehr7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode)
Seite 17.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Der Unternehmer hat bei einem Fahrzeug, welches zu über 50 % betrieblich genutzt wird, die Wahlmöglichkeit, den privaten
MehrProjektmanagement. Einleitung. Beginn. Was ist Projektmanagement? In dieser Dokumentation erfahren Sie Folgendes:
Projektmanagement Link http://promana.edulearning.at/projektleitung.html Einleitung Was ist Projektmanagement? In dieser Dokumentation erfahren Sie Folgendes: Definition des Begriffs Projekt" Kriterien
Mehretutor Benutzerhandbuch XQuery Benutzerhandbuch Georg Nitsche
etutor Benutzerhandbuch Benutzerhandbuch XQuery Georg Nitsche Version 1.0 Stand März 2006 Versionsverlauf: Version Autor Datum Änderungen 1.0 gn 06.03.2006 Fertigstellung der ersten Version Inhaltsverzeichnis:
MehrEinführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?...
Inhalt Inhalt Einführung................................................. 7 KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?......................
MehrMean Time Between Failures (MTBF)
Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen
MehrGUTACHTEN ERMITTLUNG DER WERTE VON STRAßENBELEUCHTUNGSANLAGEN IN DER STADT XXX. Stadt xxx. Wappen. Auftraggeber: Projekterarbeitung:
GUTACHTEN ERMITTLUNG DER WERTE VON STRAßENBELEUCHTUNGSANLAGEN IN DER STADT XXX Auftraggeber: Stadt xxx Wappen Projekterarbeitung: ILB Dr. Rönitzsch GmbH 16.11. Inhalt A Gegenstand des Gutachtens 3 B Vorgehensweise
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrRechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?
MehrMitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb
Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb Einleitung Liebe Chefs! Nutzen Sie die Aktion des Handwerk Magazins, um Ihre Führungsqualitäten zu erkennen. Durch eine
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrRechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung
Rechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung Grundsatz - Besitzstandswahrung Im Falle der Reduzierung betrieblicher Versorgungsversprechen sind
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrFlowFact Alle Versionen
Training FlowFact Alle Versionen Stand: 29.09.2005 Rechnung schreiben Einführung Wie Sie inzwischen wissen, können die unterschiedlichsten Daten über verknüpfte Fenster miteinander verbunden werden. Für
MehrPraktikum Physik. Protokoll zum Versuch: Geometrische Optik. Durchgeführt am 24.11.2011
Praktikum Physik Protokoll zum Versuch: Geometrische Optik Durchgeführt am 24.11.2011 Gruppe X Name1 und Name 2 (abc.xyz@uni-ulm.de) (abc.xyz@uni-ulm.de) Betreuerin: Wir bestätigen hiermit, dass wir das
MehrAUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!
BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
Mehrimpact ordering Info Produktkonfigurator
impact ordering Info Copyright Copyright 2013 veenion GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Dokumentation darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der veenion GmbH reproduziert, verändert
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
Mehr8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen
8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt
MehrAußerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin
MehrProduktionsplanung und steuerung (SS 2011)
Produktionsplanung und steuerung (SS 2011) Teil 1 Sie arbeiten seit 6 Monaten als Wirtschaftsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen in Mittelhessen. Das Unternehmen Möbel-Meier liefert die Büroaustattung
Mehr1 topologisches Sortieren
Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrStellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer 11.04.2014
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen nach 137f Absatz 2 SGB V (DMP-Richtlinie/DMP-RL) und zur Zusammenführung
MehrUm zusammenfassende Berichte zu erstellen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Ergebnisreport: mehrere Lehrveranstaltungen zusammenfassen 1 1. Ordner anlegen In der Rolle des Berichterstellers (siehe EvaSys-Editor links oben) können zusammenfassende Ergebnisberichte über mehrere
Mehrlernen Sie uns kennen...
KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrTutorial: Homogenitätstest
Tutorial: Homogenitätstest Eine Bank möchte die Kreditwürdigkeit potenzieller Kreditnehmer abschätzen. Einerseits lebt die Bank ja von der Vergabe von Krediten, andererseits verursachen Problemkredite
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrAnleitung RÄUME BUCHEN MIT OUTLOOK FÜR VERWALTUNGSANGESTELLTE
Anleitung RÄUME BUCHEN MIT OUTLOOK FÜR VERWALTUNGSANGESTELLTE Dezernat 6 Abteilung 4 Stand: 14.Oktober 2014 Inhalt 1. Einleitung 3 2. Räume & gemeinsame Termine finden 3 3. Rüstzeit 8 4. FAQ: Oft gestellte
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrAbweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften
Abweichungen Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften AMWHV [...] Alle Abweichungen im Prozess und von der Festlegung der Spezifikation sind zu dokumentieren und gründlich zu untersuchen. [...]
Mehr