Gemeinde Wüstenrot Benutzungsordnung für die Bücherei vom

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1 Büchereiordnung Seite 1/6 Gemeinde Wüstenrot Benutzungsordnung für die Bücherei vom Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, 698), zuletzt geändert am 19. Dezember 2000 (GBl. S. 745) hat der Gemeinderat am folgende Benutzungsordnung für die Bücherei erlassen: 1. Allgemeines a) Die Bücherei Wüstenrot ist eine öffentliche Einrichtung, die von der Gemeinde Wüstenrot getragen wird. Sie steht jeder Einwohnerin / jedem Einwohner von Wüstenrot zur Benutzung offen. b) Auch Feriengästen in Wüstenrot steht die Benutzung der Gemeindebücherei während ihres Ferienaufenthaltes offen, sofern sie die rechtzeitige Rückgabe gewährleisten können. 2. Anmeldung a) Jede Benutzerin/ jeder Benutzer meldet sich persönlich unter der Vorlage ihres/ seines gültigen Personalausweises an. Erwachsene erhalten dazu eine grüne, Kinder eine rosa Anmeldekarte. Bei Minderjährigen oder unmündigen Personen muss diese Anmeldekarte von einem der Erziehungsberechtigten oder Vormund unterschrieben werden. Mit dieser Einverständniserklärung übernimmt der Erziehungsberechtigte die Haftpflicht für den Jugendlichen. b) Jede Leserin/ jeder Leser erhält einen kostenlosen Leserausweis, der bei jeder Ausleihe vorgelegt werden muss. Der Leserausweis ist nicht übertragbar. Der Verlust des Leserausweises muss der Bücherei mitgeteilt werden. Wollen mehrere Familienangehörige Leser/innen der Bücherei werden, so meldet sich jedes Familienmitglied selbst an und erhält einen eigenen Leserausweis (ausgenommen Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Diese können auf den Leserausweis der Eltern mit diesen zusammen ausleihen). c) Mit der Unterschrift auf der Anmeldekarte erkennt der Benutzer / die Benutzerin die Benutzungsordnung an und verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung einzuhalten. Für Minderjährige oder unmündige Personen haften die gesetzlichen Vertreter und bescheinigen dies mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldekarte. d) Namens- und Wohnungsänderungen sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.

2 Büchereiordnung Seite 2/6 e) Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens kann die Bücherei unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch die Benutzerdaten speichern. Der Benutzer gibt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung. 3. Ausleihe a) Die Ausleihfrist beträgt für Bücher, Kassetten und Zeitschriften in der Regel 4 Wochen, kann aber für bestimmte (z.b. Weihnachts- oder Osterbücher und andere Medien) zeitweise auf 2 Wochen herabgesetzt werden. Die Leihfrist kann weiter verlängert werden, sofern die Medien nicht anderweitig vorbestellt sind. Anderweitig ausgeliehene Medien können auf Wunsch vorbestellt werden. Die Benutzerin / der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorbestellte Medium bereitsteht. Vorbestellte Medien werden 2 Wochen lang reserviert. b) Bücher, die im Bestand der Bücherei nicht vorhanden sind, können ohne Erfolgsgarantie durch einen eingeschränkten auswärtigen Leihverkehr beschafft werden (Fernleihe). Werden per Fernleihe bestellte Bücher nicht rechtzeitig vor Beendigung der Leihfrist vom Besteller abgeholt, werden sie von der Bücherei wieder zurück geschickt. In diesem Fall hat der Besteller / die Bestellerin keinen Anspruch auf Rückzahlung des Betrages für die Fernleihe. Werden per Fernleihe ausgeliehene Bücher nicht rechtzeitig zurückgegeben, trägt der Entleiher/ die Entleiherin alle entstandenen Mehrkosten. Diese können die unter 6. genannten Beträge übersteigen. c) Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist nicht gestattet. d) Die Anzahl der zu leihenden Medien kann begrenzt werden. e) Eine Verlängerung der Ausleihfrist kann sowohl persönlich, als auch telefonisch, per Fax oder per erfolgen. Wichtig ist vor allem die rechtzeitige Verlängerung, sowie die Angabe des eingestempelten bisherigen Rückgabedatums. f) Nicht ausgeliehen werden Präsenzbestände, z.b. Nachschlagewerke und die neuesten Zeitschriftenhefte. g) Sofern die Bücherei Nutzern/Nutzerinnen mit Internet-Anschluss ihre Daten online zur Verfügung stellt, wird den Nutzern/Nutzerinnen die Recherche, Verlängerung und Vorbestellung und die Recherche nach den Regeln dieser Benutzungsordnung ermöglicht. Die Bücherei ist hierbei nicht für die ständige Verfügbarkeit der Daten über das Internet verantwortlich. 4. Behandlung der Medien

3 Büchereiordnung Seite 3/6 a) Im Interesse einer jeden Benutzerin/ eines jeden Benutzers sind die entliehenen Medien sorgfältig und schonend zu behandeln b) Jede Benutzerin/ jeder Benutzer ist für die ausgeliehenen Medien und ihre schonende Behandlung verantwortlich und kann für alle von ihr/ von ihm verursachten Schäden (Verlust, Beschädigung, Beschmutzung etc.) haftbar gemacht werden. Entstandene Schäden sind der Bücherei bei Rückgabe der Medien zu melden. c) Bereits vorhandene Schäden an den Medien sind der Bücherei in eigenem Interesse bei der Übernahme zu melden. Die Medien müssen vom Entleiher deshalb bei der Übernahme auf Schäden, sofern möglich, untersucht werden. d) Für verunreinigte, beschädigte oder verlorengegangene Medien hat diejenige/ derjenige, auf dessen Leserausweis die Medien entliehen sind, Ersatz in Höhe des Neuanschaffungspreises zuzüglich der Neubeschaffungs- und Einarbeitungskosten zu leisten. Die Ersatzbücher/ Ersatzmedien beschafft der Verursacher/ die Verursacherin des Schadens. Hiervon abweichend kann auch die Büchereileitung im Einzelfall die Beschaffung übernehmen. e) Benutzer/innen, die nicht sorgfältig mit den Medien umgehen oder Medien nach mehrmaliger Mahnung oder wiederholt erst zu spät ohne Nachricht zurückgeben, können vorübergehend oder auf Dauer von der Benutzung der Gemeindebücherei ausgeschlossen werden. Nr. 7 bleibt hiervon unberührt. 5. Benutzung der Bücherei a) Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. b) Ansteckende Krankheiten der Benutzerin/ des Benutzers oder ihrer/ seiner Familienangehörigen müssen bei Rückgabe der Medien sofort gemeldet werden. Die Benutzung der kann während der Zeit ansteckender Erkrankungen ausgesetzt werden. c) Medien müssen während der Öffnungszeit persönlich dem Büchereipersonal zurückgegeben werden. Es ist nicht statthaft, die Medien in den Bücherei-Briefkasten zu werfen. d) Die Medien sind geschützt (Tasche, geschlossener Korb oder Plastiktüte) zu transportieren. Das Büchereipersonal ist berechtigt, jeder Benutzerin/ jedem Benutzer, die/ der ohne geeignete Tasche o.ä. kommt, die Ausleihe zu verweigern. e) Sofern die Bücherei öffentliche Internet-Zugänge bereit stellt, die entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag der Bücherei genutzt werden können, gelten nachfolgende Bestimmungen: - Zugangsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die sich mit diesen Internet- Nutzungsbedingungenen einverstanden erklären. Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren sind zugangsberechtigt, wenn die schriftliche Einverständniserklärung eines

4 Büchereiordnung Seite 4/6 Erziehungsberechtigten vorliegt. Kindern unter 10 Jahren wird die Benutzung des/der Internet-Terminals nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet Jeder Nutzer muss sich in die Reservierungsliste beim Büchereipersonal eintragen, vorab erfolgte Reservierungen haben Vorrang. Die maximale Nutzungsdauer pro Tag beträgt eine Stunde, eine Überschreitung kann durch das Büchereipersonal im Einzelfall gestattet werden, soweit keine weiteren Interessenten warten. Reservierungen, die nicht wahrgenommen werden können, müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Erscheint ein Nutzer / eine Nutzerin nicht zum reservierten Termin, wird die Nutzung anderen Nutzern / Nutzerinnen gestattet und die Reservierung erlischt. Die Bücherei garantiert nicht die ständige Verfügbarkeit des Internetzugangs zu den Öffnungszeiten. - Der Abruf jugendgefährdender, rechtsradikaler oder rechtswidriger Dienste ist untersagt und wird durch Einsatz einer Schutzsoftware so weit technisch möglich unterbunden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Nutzungsgenehmigung befristet, bei wiederholten Zuwiderhandlungen dauerhaft entzogen werden. Die Bücherei behält sich vor, die von den Nutzern / den Nutzerinnen aufgerufenen Internetseiten zu speichern und zu überprüfen. - Die Gemeinde Wüstenrot ist nicht für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Angebote Dritter, die über den Internet-Zugang abgerufen werden, verantwortlich. Anfallende Kosten bei Missbrauch oder Beschädigung werden dem Nutzer / der Nutzerin in Rechnung gestellt. 6. Gebühren a) Die Benutzung der Bücherei und die Entleihung aller Medien ist unentgeltlich (gebührenfrei). Die Gebührenfreiheit soll die Benutzung der Bücherei für jedermann ermöglichen. b) Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist ohne Nachricht nicht zurückgebracht werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Die Versäumnisgebühr beträgt bei Überschreiten der Leihfrist je Buch/ Medium und Woche für Erwachsene für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre 1,00 0,25. c) Ab der zweiten Woche Überzug wird gemahnt, wobei ab der zweiten Mahnung zusätzlich für jede weitere Mahnung 2 Mahngebühr (bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre 0,50 ) erhoben werden. Bleibt die 3. Mahnung erfolglos, werden die Medien gebührenpflichtig durch einen Gemeindevertreter abgeholt. Bei Nichtrückgabe wird Schadensersatz nach Ziffer 4 b geltend gemacht.

5 Büchereiordnung Seite 5/6 d) Bei Wegzug einer Benutzerin/ eines Benutzers und Nichtrückgabe von Medien werden die Medien auf dem Rechtsweg eingefordert und für alle entstandenen Aufwendungen Schadenersatz geltend gemacht e) Für den Service der Fernleihe nach Nr. 3 b wird im voraus eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2 je Medium erhoben. Kann das bestellte Buch nicht beschafft werden, wird diese Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet. f) Bei Verlust oder Beschädigung eines Buches/ Mediums besorgt der Verursacher/ die Verursacherin des Schadens auf eigene Kosten das Ersatzbuch/ Ersatzmedium (siehe auch Nr. 4 b). Für Einbindungskosten des neu beschafften Ersatzbuches bezahlt der Verursacher/ die Verursacherin zusätzlich 3. g) Die Internet-Gebühr für die Nutzung nach Nr. 5 e beträgt für Personen über 18 Jahren pro angefangene halbe Stunde 1, für Kinder und Jugendliche 0,50. Beim Wertmarkensystem bleiben die Wertmarken im Eigentum der Bücherei und werden gegen Pfand ausgegeben. Ein Ausdruck der Suchergebnisse ist für 0,10 je Blatt möglich. 7. Ausschluss Benutzer/innen, die wiederholt gegen die Benutzungsordnung oder die Anordnung des Bücherpersonals verstoßen oder wiederholt zur Rückgabe der entliehenen Medien gemahnt werden mussten, können zeitweilig oder dauerhaft von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. 8. Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Gemeindebücherei werden durch Anschlag im Schaukasten der Bücherei und bei jeder Änderung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gegeben. Für die Beschaffung dieser Informationen ist jede Benutzerin/ jeder Benutzer selbst verantwortlich. Fehlende Information über vorübergehende Änderungen der Öffnungszeiten können nicht zur Vermeindung von Versäumnisgebühren geltend gemacht werden. 9. Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Wüstenrot, den gez. Awe

6 Büchereiordnung Seite 6/6 Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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