Beratungsvertrag / Coaching Rahmen Vertrag

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1 Beratungsvertrag / Coaching Rahmen Vertrag Psychologische Beratung / Personal Coaching / Business Coaching zwischen Name (im folgenden der Coach genannt): Jens Kutschick Anschrift: Saaler Str. 67a, Bergisch Gladbach Telefon/Fax: / Mail: info@wirksam-coachen.de und Auftraggeber = Klient Auftraggeber Klient Name (im folgenden der Klient genannt): Anschrift: Telefon/Fax: Mail: Zwischen Auftraggeber 1, Klient und Coach wird folgende Coaching-Rahmen-Vereinbarung geschlossen: Präambel Dieser Coaching-Rahmen-Vereinbarung liegt folgendes Coaching Verständnis zu Grunde: Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen oder auch von Gruppen oder Teams. Als Business Coaching findet die Beratungsleistung in Organisationskontexten statt und ist auf die berufliche Rolle des Klienten fokussiert. Meist wird das Coaching zwischen Unternehmensvertretern (Auftraggeber), Klient und Coach vereinbart. Als Personal Coaching ist das Coaching weni- 1 Insofern Auftraggeber und Klient nicht identisch sind.

2 ger fokussiert auf einzelne Rollen. Hier werden auf private Themen erörtert. Auftraggeber ist meist der Klient selbst. Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient und Coach ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Selbst-Wahrnehmung, Selbst-Bewusstsein, Selbst-Wertgefühl und Selbst-Verantwortung des Klienten. Coaching ist keine Experten-Beratung (oder nur in Ausnahmefällen) und ersetzt keine Feldkompetenz und Verantwortungsübernahme in der Steuerung wirtschaftlicher und personaler Handlungen in Unternehmen: Entscheiden und handeln müssen die Klienten in Organisationen oder Lebenszusammenhängen selbst! Ein Coach kann lediglich dabei helfen, Entscheidungen und Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu erproben. Coaching ist keine Psychotherapie also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen und kann Psychotherapie auch nicht ersetzen. 1 Vertragsgegenstand Der Klient nimmt beim Coach die Beratungsdienstleistung Coaching in einer oder mehreren Coaching Sitzungen von 90 Minuten Dauer in Anspruch. Sofern der Klient nicht selbst Auftraggeber ist, erfolgt die Vereinbarung über die Aufnahme des Coachings in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Auftraggeber, Klient und Coach. Die Honorierung des Coachings erfolgt durch den Auftraggeber. Siehe hierzu auch 4 Honorar. Die gemeinsame Arbeit zwischen Klient und Coach umfasst Gespräche, auf Wunsch auch psychometrische Diagnostikverfahren sowie schriftliche Berichte. Die Beratung dient der Überwindung psycho-sozialer Probleme, die Zielbildung und Ressourcenaktivierung. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein multimodales Beratungsverfahren angewendet, welches anerkannte wissenschaftliche Verfahren zur Grundlage hat: Tiefenpsychologie, Systemik, verhaltenstherapeutische Kommunikationsmethoden. Eine Psychotherapie wird ausdrücklich ausgeschlossen und darf nicht durchgeführt werden. 2 Ort des Coachings Die Vertragspartner legen einvernehmlich fest, wo das Coaching stattfindet. 3 Beratungserfolg Der Coach kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Beratungserfolg eintritt.

3 4 Coach: Rechte und Pflichten 1. Persönliche Leistungserbringung: Der oben genannte Coach erbringt die Leistung persönlich. 2. Offenheit: Auf Nachfrage legt der Coach die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken. 3. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching Sitzungen. Informationen, die der Coach dem Auftraggeber über Coaching Sitzungen gibt, beziehen sich auf Formalien und Rahmenbedingungen. Alle weiteren Informationen über den genauen Inhalt der Coaching Sitzungen an den Auftraggeber erfolgen nur nach eindeutiger Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Klienten. 4. Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen von Auftraggeber und Klient. Er beeinflusst Auftraggeber oder Klient nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen. 5. Der Coach ist der Ethik folgender Verbände verpflichtet: Deutscher Verband für Neuro- Linguistisches Programmieren (DVNLP), International Association for Neuro-Linguistic- Programming (IANLP), Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.v. Die strengen Ethikverpflichtungen dieser Verbände beinhalten u.a. eine strikte Distanzierung von Sekten wie z.b. von Scientology. 5 Auftraggeber und Klient: Rechte und Pflichten 1. Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich. 2. Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens 20 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er den Termin wenigstens zwei Tage im Voraus ab. Ansonsten sind 50 Prozent des vereinbarten Honorars ohne Abzug fällig. 3. Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Coach kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.

4 4. Der Auftraggeber gestaltet den Coaching Prozess in einer Weise mit, dass der Klient jederzeit freiwillig und eigenverantwortlich darüber entscheiden kann, welche Informationen aus den Coaching Sitzungen er dem Auftraggeber mitteilen möchte. 6 Honorar und Rechnungsstellung Der Auftraggeber 2 honoriert die monatlich anfallenden Beratungskosten. Diese belaufen sich je Sitzung auf 145,-- Euro. Es kann ein Paketpreis von 5 Sitzungen zu je 90 Minuten zum Preis von 650,-- Euro vereinbart werden. In der ersten Sitzung findet ein Kennenlernen zwischen Auftraggeber und/oder Klient und Coach statt. Nach ca. 60 Minuten entscheidet der Klient, ob eine Zusammenarbeit mit dem Coach zustande kommt. Entscheidet sich der Klient für eine Zusammenarbeit, verlängert sich die Sitzung auf ca. 90 Minuten und wird mit dem normalen Stundensatz berechnet. Entscheidet sich der Klient gegen eine Zusammenarbeit, wird die Sitzung mit einem ermäßigten Stundensatz von 50,-- Euro berechnet. Findet die Beratung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers bzw. Klienten statt, entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrten des Beraters in Höhe von 0,50 Euro pro Kilometer ab dem 15. Kilometer. 3 Die Auswertung eines schriftlichen psychologischen Tests (Bonner Fragebogen für Therapie und Beratung, BFTB), das Erstellen eines Persönlichkeitsprofils auf der Grundlage des Myers-Briggs-Typenindikator (MBTI ) oder das Erstellen eines Team-Management-Profils nach Margerison McCann (TMS ) über den Klienten wird gesondert berechnet (abhängig vom Instrument, vom Grad der Detaillierung und Tiefe, zu erfragen beim Erstkontakt oder während der Beratung). 2 Sind Auftraggeber und Klient identisch sind, erfolgt die Honorierung durch den Klienten persönlich. 3 Die Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) wird aufschlossen. Vergütet wird nicht nur der Treibstoffverbrauch pro Kilometer, sondern auch die Anfahrtszeit.

5 Dem Klienten wird eine Rechnung ausgestellt. Die Zahlungsverpflichtung gilt jedoch auch, wenn der Klient versehentlich keine Rechnung oder Teilrechnung erhalten hat. Der vereinbarte Vertrag ist auf folgendes Konto zu überweisen: Name: Jens Kutschick Konto: BLZ: Institut: Deutsche Bank Hinweis in Rechnung auf Steuerbefreiung gem. 19 UStG Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. 19 UStG. 7 Termine und Ausfallhonorar Klient und Coach vereinbaren Beratungstermine im Voraus. Wenn der Klient den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, schuldet er dem Coach ein Ausfallhonorar von 50 Prozent des vereinbarten Beratungshonorars. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens zwei Tage zuvor abgesagt wurde oder aufgrund eines wichtigen, nicht vorhersehbaren Ereignisses kurzfristig ausfallen muss. Auch in diesem Fall muss der Klient jedoch dem Berater frühzeitig von Ausfall in Kenntnis setzen und ggf. nachweisen, dass ein schwerwiegendes Ereignis zu der Verhinderung geführt hat. 8 Beratungsdauer und Kündigung Beratungen sollten einen Umfang von wenigstens 5 Sitzungen (inkl. Erstsitzung) umfassen. Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung von jeder Seite mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden. 9 Schweigepflicht und Datenschutz gegenüber dem Auftraggeber Der Coach verpflichtet sich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich sein Einverständnis erteilt hat. Er behandelt alle Informationen, die er über das Unternehmen von Auftraggeber/Klient erhält, strikt vertraulich und gibt sie niemals an Dritte weiter.

6 Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter. 10 Haftungsbeschränkung Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Coaching-Prozesses begrenzt. 11 Gesundheitszustand Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinisch-psychologischen Gründen zur Zeit entgegensteht. 12 Zusatzvereinbarungen (Stundenzahl, Testverfahren, psychometrische Instrumente) Im Rahmen des Coachings können Zusatzvereinbarung zwischen Auftraggeber, Klient und Coach vereinbart werden. Das Erstellen und Auswerten eines schriftlichen psychologischen Tests, eines Persönlichkeitsprofils auf der Grundlage des Myers-Briggs-Typenindikator oder des Team-Management-Profils wird gesondert berechnet. Für die Auswertung und Erläuterung wird mindestens eine Sitzung benötigt und ist ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden. Anzahl der Beratungsstunden inkl. des Erstgesprächs (empfohlen: wenigstens 5). Vorerst: (Verlängerungen sind möglich, sofern Klient und Coach dies wünschen.)

7 Zusätzliche Leistungen optional Erstellen eines Persönlichkeitsprofils auf der Grundlage des Myers- Briggs-Typen-Indikator (MBTI ) Step I: Auswertungsbericht (kurz, 2 Seiten): 50,-- Step I: Auswertungsbericht für Organisationen (lang, 10 Seiten): 75,-- Step II: Auswertungsbericht (27 Seiten): 99,-- Erstellen eines Team- Management-Profils nach Margerison McCann (TMS ) 150,-- Auswertung des Bonner Fragebogens für Therapie und Beratung (BFTB) 50,--

8 13 Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Schriftliche Nebenabreden (z.b. auch per ) zwischen Klient und Berater bedürfen immer der ausdrücklichen Zustimmung durch den Auftraggeber, insofern Auftraggeber und Klient nicht identisch sind. Gerichtsstand ist der Wohnort des Beraters (oder der nächste Gerichtsstandort). Ort, Datum Unterschrift, Stempel Auftraggeber 4 Ort, Datum Unterschrift Klient Ort, Datum Unterschrift Berater 4 Insofern Auftraggeber und Klient nicht identisch sind.

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